AN/2011/2021
Familiennachzug zu afghanischen Geflüchteten in Köln
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SPD Anfrage nach § 4
3786 Zeichen
An den Vorsitzenden des Integrationsrates Herrn Tayfun Keltek An die Geschäftsstelle des Integrationsrates Herrn Andreas Vetter SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln Rathaus, Spanischer Bau 50667 Köln fon 0221. 221 259 50 fax 0221. 221 246 57 mail fraktion@koelnspd.de web www.koelnspd.de Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: AN/2011/2021 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Integrationsrat 28.09.2021 Familiennachzug zu afghanischen Geflüchteten in Köln Sehr geehrter Herr Vorsitzender, die Antragsteller bitten Sie, folgende Anfrage in die Tagesordnung des Integrationsrates am 28.09.2021 aufzunehmen: Am 1. August 2018 ist das Gesetz zur Neuregelung des Famili ennachzugs für subsidiär Schutzberechtigte in Kraft getreten. Damit wurde der Familiennachzug zu dieser Personen- gruppe bundesweit auf ein Kontingent von 1.000 Familienangehörigen monatlich reduziert. Am 27.08.2021 hat Deutschland die Evakuierungsflüge au s Afghanistan eingestellt. Laut Me- dienberichten standen am Tag nach der Einnahme Kabuls durch die Taliban mehr als 4.000 afghanische Staatsangehörige auf Wartelisten der zuständigen Botschaften in Pakistan und Indien, um Termine zur Regelung eines mögliche n Familiennachzugs zu bekommen. Unklar ist, wie viele Menschen in Afghanistan selbst auf einen Familiennachzug hoffen, die nicht aus dem Land herauskommen und sich darum in den Nachbarländern gar nicht auf eine Warte- liste setzen lassen können, sodass sie s tatistisch nicht erfasst sind. Es dürften viele Tausend sein. In der deutschen Botschaft in Kabul wurden seit dem Terroranschlag in der Nähe der Aus- landsvertretung 2017 keine Termine mehr vergeben. In der Regel warten Afghan*innen, die in den Botschaften in Islamabad oder Neu Delhi ein Visum zum Zweck der Familienzusam- menführung beantragen möchten, ein Jahr auf die Zuteilung eines Termins. Der gesamte Prozess bis zur Erteilung des Visums dauert 2-3 Jahre. In Deutschland leben tausende Menschen mit afgha nischen Wurzeln, die teils noch Fami- lienangehörige in der Krisenregion haben. Auch die Menschen, die in den letzten Wochen - 2 - von der Bundeswehr aus Kabul ausgeflogen worden sind, haben häufig Familienangehörige, die weiterhin in einer lebensgefährlichen Situation ausharren müssen. Wir möchten daher von der Verwaltung wissen: 1. Hat die Stadt Kenntnis darüber, wie viele afghanische Menschen in Köln die formalen Voraussetzungen erfüllen, um Familienmitglieder nachzuholen? 2. Hat die Stadt Kenntnis darüber, wie v iele afghanische Geflüchtete in Köln Familiennach- zug beantragt haben und ob die Ausländerbehörde den betroffenen Personenkreis be- rät? 3. Wie viele Afghan*innen, die vom BAMF, dem Verwaltungsgericht Köln oder einer Aus- länderbehörde einen Aufenthalt zugesproch en bekommen haben, warten derzeit auf ei- nen Termin bei der Ausländerbehörde? 4. Ist die Stadt bereit, eine Anlaufstelle zur Beratung afghanischer Geflüchteter (aller Schutzstatus) in Köln einzurichten, damit diese beraten werden, wie sie ihre Verwandten am schnellsten und sichersten nach Köln nachziehen lassen können? 5. Würde sich die Ausländerbehörde der Stadt Köln angesichts der Gefährdungslage in Af- ghanistan dafür einsetzen, dass Ehegatten und Kindern von afghanischen Staatsangehö- rigen mit subsidiärem Schu tz und Abschiebungsverboten nach § 60 Abs. 5 oder 7 Auf- enthG eine Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen erteilt wird (siehe § 36a bzw. § 29 Abs. 3 AufenthG)? Wir bitten darum, die Antwort und die Anfrage auch dem Ausschuss für Soziales, Seniorin- nen und Senioren zur Kenntnis weiterzuleiten. Mit freundlichen Grüßen gez. Mike Homann SPD-Fraktionsgeschäftsführer
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/2011/2021
- Typ
- SPD Anfrage nach § 4
- Datum
- 22.09.2021
- Erstellt
- 22.09.2021 11:14