2716/2021
Verkehrsversuch Venloer Straße in Köln-Ehrenfeld
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Beschlussvorlage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/66/661/4 661/4 Vorlagen-Nummer 2716/2021 Freigabedatum 24.09.2021 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Verkehrsversuch Venloer Straße in Köln-Ehrenfeld Beschlussorgan Verkehrsausschuss Gremium Datum Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt, 1. auf der Venloer Straße zwischen Innere Kanalstraße und Ehrenfeldgürtel kurzfristig einen Verkehrsversuch einzurichten (Dauer voraussichtlich ein Jahr). Die Realisierung des Ver- kehrsversuchs steht unter Vorbehalt des Ergebnisses zur Prüfung der Abstufung der Venloer Straße zu einer Gemeindestraße. In der ersten Stufe soll gemäß den Empfehlungen des Gut- achters im Rahmen des Radverkehrskonzeptes Ehrenfeld ein verkehrsberuhigter Geschäfts- bereich (Tempo 20) realisiert werden. 2. kurzfristig Maßnahmen zur Verkehrssicherung umzusetzen, wie z. B. die Markierung von La- dezonen und die Umwandlung von Parkplätzen, die nach Ermittlung des Gutachters konflikt- und unfallträchtig sind. 3. auf der Venloer Straße zwischen Innere Kanalstraße und Ehrenfeldgürtel als zweite Stufe des Verkehrsversuchs nach Beendigung der Baumaßnahme Vogelsanger Straße (voraussichtlich Mitte 2022) zusätzlich zum verkehrsberuhigten Geschäftsbereich eine Einbahnstraßenführung einzurichten. 4. die Anwohnerinnen und Anwohner sowie die ansässigen Geschäftsleute vor Durchführung des Verkehrsversuches zu informieren (siehe Öffentlichkeitsbeteiligung - Anlage 1) und den Verkehrsversuch durch die Einbindung der Bevölkerung zu begleiten. 5. die Erfahrungen und Erkenntnisse aus dem Verkehrsversuch vor allem in Bezug auf die tat- sächliche Kfz-Verlagerung sowie auf die Akzeptanz zu bewerten und die Ergebnisse dem Verkehrsausschuss vorzustellen. 6. parallel zum Verkehrsversuch die konzeptionellen Entwürfe des Gutachters für die Umgestal- tung der Venloer Straße vertiefend zu untersuchen, weiterzuentwickeln und eine Konzeption zu erarbeiten, die als Grundlage für einen Vorentwurf zur dauerhaften Umgestaltung dienen kann. Die Ergebnisse sind dem Verkehrsausschuss vorzustellen. Verkehrsausschuss 05.10.2021 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 15.11.2021 Verkehrsausschuss 23.11.2021 2 Alternativbeschluss: Die Verwaltung wird beauftragt, 1. vorbehaltlich des Ergebnisses der verkehrlichen Untersuchung nach Beendigung der Bau- maßnahme Vogelsanger Straße (voraussichtlich Mitte 2022) auf der Venloer Straße zwischen Innere Kanalstraße und Ehrenfeldgürtel eine Einbahnstraße als Verkehrsversuch einzurichten. 2. kurzfristig Maßnahmen zur Verkehrssicherung umzusetzen, wie z. B. die Markierung von La- dezonen und die Umwandlung von Parkplätzen, die nach Ermittlung des Gutachters konflikt- und unfallträchtig sind. 3. die Anwohnerinnen und Anwohner sowie die ansässigen Geschäftsleute vor Durchführung des Verkehrsversuches zu informieren (siehe Öffentlichkeitsbeteiligung - Anlage 1) und den Verkehrsversuch durch die Einbindung der Bevölkerung zu begleiten. 4. die Erfahrungen und Erkenntnisse aus dem Verkehrsversuch vor allem in Bezug auf die tat- sächliche Kfz-Verlagerung sowie auf die Akzeptanz zu bewerten und die Ergebnisse dem Verkehrsausschuss vorzustellen. 5. parallel zum Verkehrsversuch die konzeptionellen Entwürfe des Gutachters für die Umgestal- tung der Venloer Straße vertiefend zu untersuchen, weiterzuentwickeln und eine Konzeption zu erarbeiten, die als Grundlage für einen Vorentwurf zur dauerhaften Umgestaltung dienen kann. Die Ergebnisse sind dem Verkehrsausschuss vorzustellen. 3 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen 50.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Der Verkehrsausschuss hat am 18.06.2019 die Verwaltung beauftragt, die Einrichtung einer Einbahn- straße auf der Venloer Straße zwischen Äußere Kanalstraße und Innere Kanalstraße/Fuchsstraße zu prüfen (Teil A), nach einer positiven Prüfung die Venloer Straße als Einbahnstraße umzuplanen (Teil B) und die Venloer Straße zwischen Fuchsstraße und Ehrenfeldgürtel in eine Fahrradstraße umzu- wandeln (Teil C) (siehe Vorlagen-Nr. AN/0732/2019). Das Radverkehrskonzept Ehrenfeld wurde von 2018 bis Ende 2020, begleitend durch einen Fachar- beitskreis, erarbeitet. In diesem Zusammenhang wurde die Venloer Straße aufgrund des Beschlusses des Verkehrsausschusses und der bezirklichen Bedeutung zu einem der Schwerpunktthemen im Rahmen der Bearbeitung des Radverkehrskonzeptes Ehrenfeld, so dass weitere vertiefende Unter- suchungen durchgeführt wurden. Hierzu zählen eine vertiefende Unfallanalyse (siehe Anlage 3a und 3b) und eine Parkraumanalyse (siehe Anlage 4a und 4b). Am 31.05.2021 hat die Bezirksvertretung Ehrenfeld das Radverkehrskonzept als Gesamtkonzept be- schlossen und dabei für die Venloer Straße folgenden Beschluss gefasst: Die Venloer Straße soll als Einbahnstraße zwischen Ehrenfeldgürtel und Innere Kanalstraße in Rich- tung Innenstadt, zwischen Ehrenfeldgürtel und Äußere Kanalstraße stadtauswärts und zusätzlich für den gesamten Abschnitt als verkehrsberuhigter Geschäftsbereich mit Tempo 20 mit entsprechenden 4 Shared Space Flächen eingerichtet werden (siehe Vorlagen-Nr. 0401/2021). Aufgrund des sehr aufwendigen Verfahrens beschränken sich die Maßnahmen des Verkehrsversuchs nur auf den Abschnitt Innere Kanalstraße und Ehrenfeldgürtel. Bearbeitung im Rahmen des Radverkehrskonzeptes Ehrenfeld: Die Venloer Straße ist eine der wichtigsten Hauptachsen des Verkehrs im Stadtbezirk Ehrenfeld mit vielen verschiedenen Nutzungsansprüchen. Im gesamten Prozess der Erstellung des Radverkehrskonzeptes war die Verkehrssituation auf der Venloer Straße ein insbesondere für Radfahrende und zu Fuß Gehende wichtiger Arbeitsschwer- punkt. Im Rahmen der Erstellung des unabhängigen Gutachtens (Radverkehrskonzept Ehrenfeld) wurde zunächst die Bestandssituation auf der Venloer Straße erfasst und anschließend eine Einord- nung in das Radverkehrshauptnetz vorgenommen (die Ausgangslage für die Untersuchung der Ven- loer Straße ist in Anlage 2 aufgeführt). Die Venloer Straße ist Teil der Bundesstraße 59 (B 59), was der heutigen und zukünftigen Netzbe- deutung widerspricht. Aus diesem Grund hat die Verwaltung eine Prüfung zur Abstufung der Venloer Straße zur Gemeindestraße durchgeführt und einen entsprechenden Antrag bei der zuständigen Stel- le gestellt. Die Abstufung dient als erster Schritt zur gewünschten Umgestaltung der Venloer Straße. Im Facharbeitskreis wurden zusammen mit Vertreterinnen und Vertretern aus der Politik, Initiativen und Verbänden sowie dem Planungsbüro und der Verwaltung verschiedene Planungsvarianten für die mögliche zukünftige Verkehrsführung auf der Venloer Straße zwischen Innere Kanalstraße und Ehrenfeldgürtel entwickelt. Die Auswirkungen der Varianten wurden mit Hilfe des Verkehrsmodells der Stadt Köln verkehrlich simuliert (die genauen Ergebnisse zu den unterschiedlichen Planfällen sind in Anlage 5 aufgeführt). Um kurzfristig eine Verbesserung der Aufenthaltsqualität und des Rad- und Fußverkehrs zu errei- chen, wird die Verwaltung entsprechende Planungen für die Umwandlung von Kfz-Stellplätzen und die Markierung von Ladezonen erarbeiten. Diese Maßnahmen bauen auf den Erkenntnissen der Parkraumanalyse, welche im Rahmen des Radverkehrskonzeptes Ehrenfeld durchgeführt wurde, auf und können unabhängig von dem Verkehrsversuch umgesetzt werden. (die Erläuterung zu der Park- raumanalyse ist in Anlage 4a und der Übersichtsplan in Anlage 4b dargestellt). In Bezug auf die betrachteten Planfälle haben die Berechnungen gezeigt, dass je höher der Entlas- tungseffekt für die Venloer Straße ist, desto höher auch die Verlagerungswirkung auf alternative Rou- ten ist. Die Verkehrszunahme bezieht sich in allen Planfällen sowohl auf die Parallelstraßen als auch die Wohnstraßen im Bereich zwischen Venloer Straße und Vogelsanger Straße/Aachener Straße. Bezüglich der jeweiligen Verteilungsräume lassen sich in den einzelnen Planfällen Unterschiede er- kennen, ebenso wie das Ausmaß der Entlastungswirkung auf die Venloer Straße. Durch die enge Zusammenarbeit mit Politik, Initiativen und Verbänden sowie mit Bürgerinnen und Bürgern konnten die verschiedenen Planfälle im Rahmen der Bearbeitung des Radverkehrskonzeptes bereits intensiv diskutiert werden. Aus den Erkenntnissen der Simulationen und den Ergebnissen der Diskussion in den Facharbeits- kreisen empfiehlt der Gutachter bei der Umsetzung einer Einzelmaßnahme die Variante „Verkehrsbe- ruhigter Geschäftsbereich/Tempo 20-Zone“ (siehe Anlage 5 – Planfall 3). Diese hat unter den Einzel- maßnahmen die höchste Entlastungswirkung und weist zudem, anders als bei der reinen Einbahn- straßenführung, weniger negative Auswirkungen in Bezug auf die kleinräumige Verlagerung in die umliegenden Wohnstraßen auf. Nach dem Entwurf des Gutachters sollen der Radverkehr im Misch- verkehr mit dem motorisierten Individualverkehr auf der Fahrbahn geführt und die Schutzstreifen de- markiert werden. Zusätzlich schlägt der Gutachter vor, im Rahmen der dauerhaften Umgestaltung die zentralen Plätze am Barthonia-Forum und an der Kirche St. Joseph in einen Shared Space-Bereich umzubauen. Um die Umgestaltungsempfehlung zu visualisieren, wurde eine Fotoanimation für diese Bereiche erstellt. Die Visualisierung am Barthonia-Forum ist in Anlage 6 dargestellt. Die höchste Ent- lastungswirkung für die Venloer Straße wird mit der Kombination der Varianten „Verkehrsberuhigter Geschäftsbereich/ Tempo 20-Zone“ und einer Einbahnstraßenführung erzielt (siehe Anlage 5 – Plan- fall 6). 5 Empfehlung Verkehrsversuch: Alle Varianten weisen umfangreiche Auswirkungen auf das gesamte Quartier und die umliegenden Straßen auf. Da in den durchgeführten verkehrlichen Simulationen zukünftige Verlagerungen der An- teile der Verkehrsträger (Modal-Split) nicht berücksichtigt sind und die errechneten Verlagerungen Modellwerte darstellen, die sich im realen Betrieb etwas anders darstellen können, empfiehlt die Ver- waltung die Durchführung eines Verkehrsversuchs. Die mit dem Verkehrsmodell ermittelten Zunah- men in den zuführenden Straßen zur Venloer Straße, wie z. B. der Rothehausstraße, Thebäerstraße oder auch in der Fuchsstraße, sind aus Sicht der Verwaltung bedenklich. Ebenfalls muss die Verträg- lichkeit der Verlagerung der Verkehre auf die Vogelsanger Straße nach deren Umgestaltung geprüft werden. Die Einrichtung einer reinen Einbahnstraßenregelung kann erst nach Beendigung der Baumaßnahme Vogelsanger Straße (voraussichtlich Mitte 2022) realisiert werden, um eine genaue Aussage zu den Auswirkungen und Verlagerungen geben zu können. Sie verspricht zudem als singuläre Maßnahme eine geringere Entlastungswirkung als die Einrichtung eines verkehrsberuhigten Geschäftsbereichs. Daher favorisiert die Verwaltung einen Verkehrsversuch, der in erster Stufe die Einrichtung eines ver- kehrsberuhigten Geschäftsbereichs (Tempo 20) vorsieht. Im Rahmen des Verkehrsversuches werden erste Beschilderungsmaßnahmen und kleinere Markierungsarbeiten durchgeführt. Dies kann bereits kurzfristig (voraussichtlich 3-6 Monate nach Beschlussfassung) realisiert werden. In einer zweiten Stufe soll nach Fertigstellung der Baumaßnahme Vogelsanger Straße zusätzlich eine Einbahnstra- ßenregelung eingerichtet werden, um die Wirkung der Kombination der Planfälle in der Praxis zu un- tersuchen. Auswirkungen auf den Klimaschutz: Die Verwaltung verfolgt das Ziel, die sektorspezifischen Beträge zum Klimaschutz zu erfüllen. Die hier dargestellte Maßnahme stärkt den Umweltverbund im Bereich Radverkehr und bietet den Bürgerinnen und Bürgern eine adäquate Mobilitätsmöglichkeit im Vergleich zur Nutzung des privaten Pkw. Somit trägt dies zu einer möglichen Reduktion des Treibhausgasausstoßes bei. Insgesamt kann die hier dargestellte Maßnahme als positiver Beitrag zum Klimaschutz bewertet wer- den. Dringlichkeitsbegründung: Aufgrund der umfangreichen Abstimmungsbedarfe konnte die Vorlage nicht fristgerecht fertiggestellt werden. Aufgrund des ausgesprochen hohen politischen und öffentlichen Interesses soll schnellst- möglich ein Beschluss für die Umsetzung der kurzfristigen zusätzlichen Maßnahmen und den Ver- kehrsversuch gefasst werden, damit kurzfristig mit den Vorbereitungen begonnen werden kann. Anlagen: Anlage 1_Öffentlichkeitsbeteiligung - Venloer Straße Anlage 2_Historie und Untersuchungen Anlage 3a_Unfallanalyse Anlage 3b_Übersichtsplan zur Unfallanalyse Anlage 4a_Parkraumanalyse Anlage 4b_Übersichtsplan zur Parkraumanalyse Anlage 5_Verkehrliche Untersuchungen der Planungsvarianten Anlage 6_Visualisierung – Bartonia-Forum
Anlage 6 - Visualisierung - Barthonia-Forum
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Anlage 5 - Verkehrliche Untersuchungen der Planungsvarianten
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Anlage 5 Verkehrliche Untersuchungen der Planungsvarianten Um den unterschiedlichen Nutzungsansprüchen gerecht zu werden und mehr Sicherheit für den Fuß- und Radverkehr zu erhalten, wurden im Rahmen der Bearbeitung des Radverkehrskonzeptes Ehrenfeld verschieden Planfälle für die Entwicklung der Venloer Straße erarbeitet. Mit den Mitgliedern des Facharbeitskreises wurden im Rahmen des Radverkehrskonzeptes Ehrenfeld Planungsvarianten wie Einbahnstraßenlösungen, die Anordnung eines verkehrsberuhigten Geschäftsbereichs mit Tempo 20, die Ausweisung als Fahrradstraße sowie die Unterbindung der Geradeausfahrt am Ehrenfeldgürtel analysiert und diskutiert. Um diese diskutierten zukünftigen Verkehrsführungen in ihren Wirkungen beurteilen zu können, hat die Verwaltung die einzelnen Planungsvarianten (Planfall 1-6) mit Hilfe des Verkehrsmodells der Stadt Köln verkehrlich simuliert. Für die Umsetzung einer dieser Planfälle sind weitere vertiefende verkehrliche Untersuchungen notwendig. Untersuchte Planungsvarianten: • Planfall 1: Einbahnstraße auswärts zwischen Innerer Kanalstraße und Ehrenfeldgürtel, • Planfall 2: Einbahnstraße einwärts zwischen Ehrenfeldgürtel und Innerer Kanalstraße, • Planfall 3: verkehrsberuhigter Geschäftsbereich zwischen Ehrenfeldgürtel und Innerer Kanalstraße, • Planfall 4: Unterbindung der Geradeausfahrbeziehungen Venloer Str. am Ehrenfeldgürtel, • Planfall 5: Abweisende Einbahnstraßen vom Gürtel aus, • Planfall 6: Kombination abweisende Einbahnstraßen und verkehrsberuhigter Geschäftsbereich, • Ausweisung als Fahrradstraße Nachfolgend sind noch einmal alle untersuchten Planungsvarianten in einer Übersicht dargestellt. Ergebnisse zu den untersuchten Planungsvarianten: Planfall 1 - Einbahnstraße auswärts zwischen Innerer Kanalstraße und Ehrenfeldgürtel: Die Simulation dieses Planfalls hat ergeben, dass die Venloer Straße zu ca. 50 % entlastet werden würde. Der Kfz-Verkehr verlagert sich eher gleichmäßig auf die anderen Parallelstraßen wie die Subbelrather Straße, Vogelsanger Straße, Weinsbergstraße, Oskar-Jäger-Straße und die A 57. Zusätzlich zeigt sich aber auch eine Verkehrszunahme in den Wohnstraßen zwischen Venloer Straße und Aachener Straße. Planfall 2 - Einbahnstraße einwärts zwischen Ehrenfeldgürtel und Innerer Kanalstraße: Bei der Simulation dieser Variante zeigt sich, dass die Venloer Straße bis zu ca. 60 % entlastet würde. Die Kfz-Verlagerungen sind hierbei großräumiger und konzentrieren sich überwiegend auf die Vogelsanger Straße und Weinsbergstraße. Die Subbelrather Straße wird in diesem Fall weniger stark belastet. Dafür ist auch die 1 Belastung der Wohnstraße zwischen Venloer Straße und Vogelsanger Straße (ähnlich wie in Planfall 1) erheblich. Planfall 3 - Verkehrsberuhigter Geschäftsbereich zwischen Ehrenfeldgürtel und Innerer Kanalstraße: Die Anordnung eines verkehrsberuhigten Geschäftsbereich würde der Simulation nach die Venloer Straße bis zu ca. 75 % entlasten. Durch die höhere Entlastung ist die Verlagerungswirkung deutlich höher als in den Einbahnstraßenlösungen. Trotzdem kommt es in den anderen Parallelstraßen nicht zu einer exponentiell höheren Belastung. Eine Verkehrszunahme in die Wohnstraßen lässt sich auch in dieser Simulation erkennen. Planfall 4 - Unterbindung der Geradeausfahrbeziehungen Venloer Str. am Ehrenfeldgürtel: Die Simulation zeigt, dass die Verkehrsentlastung auf der Venloer Straße mit bis zu ca. 20 % eher gering wäre. Die Verlagerungswirkung ist zudem sehr kleinräumig und hat kaum Auswirkungen auf die Venloer Straße. Die Unterbindung der Geradeausfahrbeziehungen am Ehrenfeldgürtel würde trotzdem zu einer Verkehrszunahme in den Wohnstraßen führen. Planfall 4 hat demnach kaum Auswirkungen auf die Venloer Straße und kann somit auch nicht zu einer Verbesserung der Situation führen. Aus diesem Grund wurde diese Planungsvariante als nicht geeignet angesehen. Planfall 5 - Abweisende Einbahnstraßen vom Gürtel aus: Die Ergebnisse der Simulation zeigen, dass die Verlagerungswirkung deutlich großräumiger ist. Die Venloer Straße würde demnach bis zu ca. 65 % entlastet. Es kommt jedoch zu einer erheblichen Verkehrszunahme auf dem Ehrenfeldgürtel, insbesondere auf dem Abschnitt zwischen Venloer Straße und Vogelsanger Straße. Diese Planungsvariante hat massive Auswirkungen auf die weitere Planung und die Gestaltung des Gürtels. Planfall 6 - Kombination abweisende Einbahnstraßen und verkehrsberuhigter Geschäftsbereich: Die Kombination der Planfälle 3 und 5 führt zu einer noch höheren Entlastung der Venloer Straße. Der Simulation nach würde die Venloer Straße in diesem Fall über 80 % entlastet werden. Dadurch kommt es zu einer erheblichen Verkehrszunahme auf dem Gürtel und zu zusätzlichen Belastungen in den Wohnstraßen. Auch diese Planungsvariante hat Auswirkungen auf die weitere Planung und Gestaltung des Gürtels. Ausweisung als Fahrradstraße: Die Verwaltung wurde vom Verkehrsausschuss aufgefordert, die Venloer Straße zwischen Fuchsstraße und Ehrenfeldgürtel in eine Fahrradstraße umzuwandeln (Beschluss Teil C). Die Verwaltung hat daraufhin die Ausweisung der Venloer Straße als Fahrradstraße ebenfalls im Rahmen der Bearbeitung des Radverkehrskonzeptes untersucht. Der Gutachter hat für diese Planungsvariante einen Entwurf für die Gestaltung als Fahrradstraße entwickelt. Dieser wurde mit den Teilnehmerinnen und Teilnehmern des Facharbeitskreises intensiv diskutiert. Aufgrund der hohen Bedeutung des Fußgängerverkehrs und der Aufenthaltsfunktion wird die Einrichtung einer Fahrradstraße vom Gutachter nicht empfohlen. Auch die Mitglieder des Facharbeitskreises sahen die Fahrradstraße nicht als geeignetes Infrastrukturelement für die Umgestaltung der Venloer Straße. Es wurde deutlich, dass eine Ausweisung als Fahrradstraße den übrigen Nutzungsansprüchen und der Bedeutung als bezirkliches Geschäftszentrum nicht gerecht werden würde und vielmehr der Fußverkehr gestärkt und die Aufenthaltsfunktion verbessert werden sollte. 2 Übersicht zu untersuchten Planungsvarianten (Stand 2019/20) Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung - Team Fahrradbeauftragter Planfall 1: Einbahnstraße auswärts Planfall 2: Einbahnstraße einwärts Planfall 3: Verkehrsberuhigter Geschäftsbereich/T-20 Planfall 4: Keine Geradeausfahrt am Gürtel Planfall 5: Abweisende Einbahnstraßen vom Gürtel aus Planfall 6: Kombination der Planfälle 3 und 5 Querschnitt Planfall: Gestaltung als Fahrradstraße (Favorisierte Lösung FAK und Gutachter) Größten Verlagerungswirkungen (als Einzelmaßnahme) 3
Anlage 2 - Historie und Untersuchungen
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Anlage 2 Historie und Untersuchungen Im Rahmen der Erarbeitung des Radverkehrskonzeptes für den Stadtbezirk Ehrenfeld bildet die Venloer Straße zwischen der Inneren Kanalstraße und dem Ehrenfeldgürtel einen gesonderten Untersuchungsraum. Um eine fundierte Betrachtung der Venloer Straße vornehmen zu können, wurden umfangreiche Analysen z. B. eine vertiefende Unfallanalyse und weitere Verkehrsuntersuchungen für den Abschnitt durchgeführt. Ausgangslage Der Verkehrsausschuss hat in seiner Sitzung am 10.03.2009 die Verwaltung beauftragt, den 1. Bauabschnitt der Maßnahme „Umgestaltung der Venloer Straße zwischen Ehrenfeldgürtel und Piusstraße/Fuchsstraße“ gemäß der vorgelegten Ausbauplanung umzusetzen. Mit der Umsetzung dieser Planung wurden auf der Venloer Straße zwischen Ehrenfeldgürtel und Innere Kanalstraße Schutzstreifen eingerichtet und der Radverkehr wird gemeinsam mit dem motorisierten Verkehr auf der Fahrbahn geführt. Zudem wurden Parktaschen und Ladezonen für den Lieferverkehr eingerichtet. Im Jahr 2011 hat die Bezirksvertretung Ehrenfeld beschlossen, die Schutzstreifen rot einzufärben, um die Flächen für den Radverkehr hervorzuheben, die Verkehrssituation zu verdeutlichen und ein Zuparken zu verhindern. Im Abschnitt zwischen Ehrenfeldgürtel und Äußerer Kanalstraße wurden im Jahr 2019 in beiden Fahrtrichtungen Fahrradpiktogramme als so genannte "Piktogrammkette" markiert. Zu dieser Maßnahme wurde eine wissenschaftliche Untersuchung im Rahmen des Förderprojektes "Radfahren bei beengten Verhältnissen – Wirkung von Piktogrammen und Hinweisschildern auf Fahrverhalten und Verkehrssicherheit" des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur von der Bergischen Universität Wuppertal durchgeführt. (Link: https://www.svpt.uni-wuppertal.de/home/forschung/projekte/radfahren-bei-beengten- verhaeltnissen.html) Im Jahr 2019 wurden auf der Venloer Straße fast 2 Millionen Radfahrende gezählt, mit einem Spitzenwert im Juni von mehr als 9.000 Radfahrenden pro Tag. Im Durchschnitt liegt die Kfz- Belastung bei 8.600 bis 12.300 Kfz/Tag und die Radverkehrsmenge bei 7.000 bis 9.000 Radfahrenden/Tag. Hinzu kommt, dass es sich bei der Venloer Straße um eine Geschäftsstraße mit einem hohen Fußverkehrsanteil handelt. Somit handelt es sich bei der Venloer Straße um eine Straße, die in allen Bereichen eine hohe Belastung aufweist. Die Bezirksvertretung Ehrenfeld hat am 03.12.2018 das Radverkehrshauptnetz für den Bezirk Ehrenfeld beschlossen (s. Vorlagen-Nr.: 3577/2018) und am 31.05.2021 folgte der Beschluss zum Gesamtkonzept (s. Vorlagen-Nr.: 0401/2021). Das beschlossene Netzkonzept soll als Grundlage für alle zukünftigen Radverkehrsplanungen in Ehrenfeld dienen. Gegliedert ist das bezirkliche Radverkehrshauptnetz in grüne und gelbe Routen, die jeweils eine unterschiedliche Charakteristik aufweisen. Demnach ist die Venloer Straße, zwischen Äußerer und Innerer Kanalstraße, als Zielvorstellung von der Netzbedeutung her Teil des „Grünen Netzes“. Das grüne Netz ist folgender Maßen definiert: Das grüne Netz bildet ein Netz für Radfahrende abseits der großen Verkehrsströme des motorisierten Individualverkehrs (MIV). 1 Hier wird der Fahrradverkehr im Mischverkehr mit den anderen Verkehrsarten geführt, eine separierte Radverkehrsinfrastruktur wird in der Regel nicht angeboten. Die Venloer Straße ist ein Teil der Bundesstraße 59 (B 59) was zunächst der Netzzuordnung entgegenspricht. Aus diesem Grund hat die Verwaltung eine Prüfung zur Abstufung der Venloer Straße durchgeführt. Hierbei wurde eine verkehrliche Neubewertung der Venloer Straße (B 59) vorgenommen, in der eine Änderung der Verkehrsbedeutung für den Abschnitt vom Hohenzollernring (Knoten B 59/B 9) bis zur Militärringstraße (Knoten B 59/L 34) festgestellt werden konnte. Der Bezirksregierung wurde diese Änderung der Verkehrsbedeutung mit Schreiben vom 13.10.2020 angezeigt und um eine Prüfung der Abstufung zu einer Gemeindestraße gebeten. Das Ergebnis dieser Prüfung steht noch aus. Die Abstufung zur Gemeindestraße würde als erster Schritt zur Entwicklung der Venloer Straße als Teil des Grünen Netzes dienen. Begleitend zur Bearbeitung des Konzeptes fand ein intensiver Beteiligungsprozess statt. In drei Facharbeitskreisen, die aus Vertreterinnen und Vertretern aus der Politik, Initiativen und Verbänden sowie dem Planungsbüro und der Verwaltung bestanden, wurde die Venloer Straße sehr intensiv bearbeitet. Alle Ergebnisse und Eingaben aus diesen Arbeitskreisen wurden aufgenommen und in der weiteren Bearbeitung geprüft. Um der Bedeutung der Venloer Straße für den Stadtbezirk Ehrenfeld und der vielen unterschiedlichen Interessen aufgrund der Charakters der Straße gerecht zu werden, wurde der Abschnitt zwischen Ehrenfeldgürtel und Innere Kanalstraße im Rahmen des Radverkehrskonzeptes Ehrenfeld näher betrachtet und erste Analysen durchgeführt. 2
Anlage 3b - Übersichtsplan zur Unfallanalyse
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Anlage 7 - Auszug Verkehrsausschuss 05.10.2021
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Anlage 7 Geschäftsführung Verkehrsausschuss Frau Krause Telefon: (0221) 221-25909 Fax : (0221) 221-24447 E-Mail: angela.krause@stadt-koeln.de Datum: 13.10.2021 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der 8. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 05.10.2021 öffentlich 3.6 Verkehrsversuch Venloer Straße in Köln-Ehrenfeld 2716/2021 Änderungsantrag der FDP-Fraktion vom 01.10.2021 AN/2088/2021 RM Wahlen schlägt vor, die Vorlage zunächst in die BV Ehrenfeld zu verweisen und deren Votum abzuwarten. SB Dr. Beese korrigiert seinen Änderungsantrag dahingehend, dass es heißen muss „Fahrradstraße mit Kfz frei“. Beschluss: Der Verkehrsausschuss verweist die Vorlage mit dem Änderungsantrag der FDP- Fraktion, der da lautet: „In Punkt 3 wird das Wort „Einbahnstraßenführung“ durch das Wort „Fahrradstraße – Kfz frei“ ersetzt.“ zur Anhörung in die BV Ehrenfeld. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteilig. ( UmweltA + VA)
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Hinweise zum Ausfüllen der Anlage Anlage „Öffentlichkeitsbeteiligung“ VARIANTE 1 Beteiligungsstufe Ausgestaltung (wesentliche Beteiligungsformate) ☐ Information ☐ Anhörung / Beratung ☐ Mitgestaltung / Mitverantwortung VARIANTE 2 ☐ Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt beziehungsweise wird in der nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt. ☐ Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: Beteiligungsstufe Ausgestaltung (wesentliche Beteiligungsformate) x☐ Information Die betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner sowie die ansässigen Geschäftsleute werden durch Flyer vor dem Beginn des Verkehrsversuches ausführlich über das Vorhaben informiert x☐ Anhörung / Beratung Die Akzeptanz des Verkehrsversuchs wird durch geeignete Erhebungen (z. B. Befragungen) ermittelt. Die Ergebnisse fließen in die Gesamtbetrachtung ein. ☐ Mitgestaltung / Mitverantwortung ☐ Eine Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben. ☐ Folgende Form des Verfahrens ist vorgeschrieben: ☐ Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt beziehungsweise wird in der nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt. ☐ Ein spezielles Verfahren ist nicht vorgeschrieben. Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: x☐ Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen. VARIANTE 3 ☐ Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil: Grund Begründung ☐ Dringlichkeitsentscheidung ☐ Eine Öffentlichkeitsbeteiligung hat bereits stattgefunden. ☐ Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. ☐ Eine Verfahrensverlängerung erzeugt schwerwiegende Nachteile. ☐ Sonstiges Sollte der Platz zur Skizzierung der Ausgestaltung der Öffentlichkeitsbeteiligung oder zur Begründung, weshalb keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen wird, nicht ausreichen, fügen Sie bitte ein zusätzliches Blat t bei.
Anlage 7a - Änderungsantrag FDP
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www.FDP-Koeln.de Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker An den Vorsitzenden des Verkehrsausschusses Herrn Lino Hammer Rathaus · 50667 Köln Fon 0221. 221-23830 Fax 0221. 221-23833 fdp-fraktion@stadt-koeln.de www.fdp-koeln.de Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 01.10.2021 AN/2088/2021 Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Verkehrsausschuss 05.10.2021 Änderungsantrag zu TOP 3.6 Verkehrsversuch Venloer Straße in Köln-Ehrenfeld (2716/2021) Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrter Herr Vorsitzender, die FDP-Fraktion bittet Sie, folgenden Änderungsantrag zu TOP 3.6 (2716/2021) auf die Ta- gesordnung der Sitzung des kommenden Verkehrsausschusses am 05.10.2021 zu setzen. Beschluss: Der vorliegende Antrag wird wie folgt geändert: In Punkt 3 wird das Wort „Einbahnstraßenführung“ durch das Wort „Fahrradstraße“ ersetzt. Begründung: Eine Einbahnstraße würde zu einer zusätzlichen Belastung auf allen benachbarten Straßen führen und gleichzeitig die Fließgeschwindigkeit des Verkehrs auf den Venloer Straße erhö- hen. Eine Fahrradstraße mit Zwei-Richtungs-Verkehr ist besser geeignet, um eine dauerhaf- te Beruhigung der Venloer Straße zu erreichen. Eine korrekte Beurteilung der künftigen Situ- ation ist ohnehin erst möglich, wenn die neu gestaltete Vogelsanger Straße wieder für den Verkehr freigegeben ist. Mit freundlichen Grüßen gez. Ulrich Breite gez. Dr. Christian Beese FDP-Fraktionsgeschäftsführer Verkehrspolitischer Sprecher FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln
Anlage 4b - Übersichtsplan zur Parkraumanalyse
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Anlage 3a - Unfallanalyse
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Anlage 3a Unfallanalyse In Bezug auf die Venloer Straße gibt es zahlreiche Bürgereingaben zur Verkehrssicherheit und zum Unfallgeschehen. Diese Eingaben stehen oft im Zusammenhang mit dem Radverkehr. Um die verkehrliche Situation in Bezug auf die Verkehrssicherheit fundiert beurteilen zu können, wurde das Unfallgeschehen für Radfahrende intensiv untersucht. Für die Jahre 2015 bis 2017 wurde für die Venloer Straße im Abschnitt zwischen Ehrenfeld Gürtel und Innere Kanalstraße eine mikroanalytische Unfallauswertung vorgenommen. Hierbei wurden alle polizeilich gemeldeten Unfälle in Bezug auf ihren Unfallhergang untersucht und ausgewertet. Dadurch konnten häufig auftretende Unfallkonstellationen sowie Häufungsstellen herausgearbeitet werden. In der Übersichtskarte sind alle Unfälle im Zusammenhang mit der Unfallkategorie, dem Unfalltyp und dem genauen Unfallort dargestellt. Daraus ist zu erkennen, dass Unfälle mit dem ruhenden Verkehr sehr häufig sind, sowie Unfälle an den Einmündungen. Unfälle im Längsverkehr treten in diesem Bereich eher selten auf. Unfälle mit ruhendem Verkehr sind sehr häufig Unfälle, in denen Radfahrende in plötzlich sich öffnende Kfz-Türen fahren. Dies kann sowohl im Mischverkehr auf der Fahrbahn und auf Schutzstreifen als auch auf einer Führung auf einem Radweg im Seitenraum problematisch sein. Hinzu kommen das Ein- und Ausparken und das illegale Parken in zweiter Reihe. Vor allem Unfälle zwischen parkenden und haltenden Kfz und Radfahrenden sind auffällig. Aber auch die Verträglichkeit des Fuß- und Radverkehrs spielt eine zunehmend wichtige Rolle. Durch die mikroskopische Untersuchung der Unfallhergänge können konkrete Aussagen zum Unfallgeschehen und zu den möglichen Gründen gemacht werden. So hat die vertiefende Unfallanalyse gezeigt, dass die besondere Unfallauffälligkeit auf eine hohe Dichte von Nutzungsansprüchen zurückzuführen ist.
Anlage 4a - Parkraumanalyse
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Anlage 4a Parkraumanalyse Die Verwaltung hat vom Verkehrsausschuss den Auftrag erhalten, die Parksituation zu überprüfen und hierbei besonders den Bedarf an Ladezonen einzubeziehen. Im Rahmen der Bearbeitung des Radverkehrskonzeptes wurde eine detaillierte Parkraumerfassung im Bereich der Venloer Straße zwischen Innere Kanalstraße und Ehrenfeldgürtel durchgeführt. Hierbei sollte festgestellt werden, wie viele öffentlich nutzbare Kfz-Parkplätze vorhanden sind. Die Parkraumanalyse hat ergeben, dass rund 90 kostenpflichtige Kfz-Stellplätze, 2 Behinderten-Stellplätze und 10 Ladezonen im untersuchten Abschnitt vorhanden sind. Hier wurde insbesondere auch das Unfallgeschehen für Radfahrende und dem ruhenden Verkehr untersucht. Nachfolgend sind die Erhebungsergebnisse im Detail dargestellt. Die Verwaltung hat aufbauend auf diesen Untersuchungen folgende Maßnahmen entwickelt, um kurzfristig eine Verbesserung der Aufenthaltsqualität und des Rad- und Fußverkehrs zu erreichen: - Einzelne Kfz-Stellplätze sollen zugunsten von Fahrradabstellplätzen umgewandelt werden. - Zusätzlich sollen die vorhandenen Ladezonen entsprechend markiert werden, um die verkehrliche Situation zu verdeutlichen. Hierfür wird die Verwaltung noch entsprechende Planungen vorlegen.
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: im ersten Durchgang verwiesen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2716/2021
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 24.09.2021
- Erstellt
- 30.07.2021 12:19