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2716/2021

Verkehrsversuch Venloer Straße in Köln-Ehrenfeld

Beschlussvorlage Ausschuss 24.09.2021

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Beschlussvorlage Ausschuss

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Anlage 6 - Visualisierung - Barthonia-Forum

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Ansehen

Anlage 5 - Verkehrliche Untersuchungen der Planungsvarianten

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Ansehen

Anlage 2 - Historie und Untersuchungen

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Ansehen

Anlage 3b - Übersichtsplan zur Unfallanalyse

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Ansehen

Anlage 7 - Auszug Verkehrsausschuss 05.10.2021

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Ansehen

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteilig. ( UmweltA + VA)

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Ansehen

Anlage 7a - Änderungsantrag FDP

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Ansehen

Anlage 4b - Übersichtsplan zur Parkraumanalyse

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Ansehen

Anlage 3a - Unfallanalyse

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Ansehen

Anlage 4a - Parkraumanalyse

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Ansehen

Beschlussvorlage Ausschuss

13499 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
III/66/661/4 
661/4 
Vorlagen-Nummer 
 2716/2021 
Freigabedatum 
 24.09.2021 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Verkehrsversuch Venloer Straße in Köln-Ehrenfeld 
Beschlussorgan 
Verkehrsausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
 
Die Verwaltung wird beauftragt, 
 
1. auf der Venloer Straße zwischen Innere Kanalstraße und Ehrenfeldgürtel kurzfristig einen 
Verkehrsversuch einzurichten (Dauer voraussichtlich ein Jahr). Die Realisierung des Ver-
kehrsversuchs steht unter Vorbehalt des Ergebnisses zur Prüfung der Abstufung der Venloer 
Straße zu einer Gemeindestraße. In der ersten Stufe soll gemäß den Empfehlungen des Gut-
achters im Rahmen des Radverkehrskonzeptes Ehrenfeld ein verkehrsberuhigter Geschäfts-
bereich (Tempo 20) realisiert werden.  
 
2. kurzfristig Maßnahmen zur Verkehrssicherung umzusetzen, wie z. B. die Markierung von La-
dezonen und die Umwandlung von Parkplätzen, die nach Ermittlung des Gutachters konflikt- 
und unfallträchtig sind.  
 
3. auf der Venloer Straße zwischen Innere Kanalstraße und Ehrenfeldgürtel als zweite Stufe des 
Verkehrsversuchs nach Beendigung der Baumaßnahme Vogelsanger Straße (voraussichtlich 
Mitte 2022) zusätzlich zum verkehrsberuhigten Geschäftsbereich eine Einbahnstraßenführung 
einzurichten.  
 
4. die Anwohnerinnen und Anwohner sowie die ansässigen Geschäftsleute vor Durchführung 
des Verkehrsversuches zu informieren (siehe Öffentlichkeitsbeteiligung - Anlage 1) und den 
Verkehrsversuch durch die Einbindung der Bevölkerung zu begleiten. 
 
5. die Erfahrungen und Erkenntnisse aus dem Verkehrsversuch vor allem in Bezug auf die tat-
sächliche Kfz-Verlagerung sowie auf die Akzeptanz zu bewerten und die Ergebnisse dem 
Verkehrsausschuss vorzustellen.  
 
6. parallel zum Verkehrsversuch die konzeptionellen Entwürfe des Gutachters für die Umgestal-
tung der Venloer Straße vertiefend zu untersuchen, weiterzuentwickeln und eine Konzeption 
zu erarbeiten, die als Grundlage für einen Vorentwurf zur dauerhaften Umgestaltung dienen 
kann. Die Ergebnisse sind dem Verkehrsausschuss vorzustellen.  
 
Verkehrsausschuss 05.10.2021 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 15.11.2021 
Verkehrsausschuss 23.11.2021

2 
Alternativbeschluss:  
 
Die Verwaltung wird beauftragt, 
 
1. vorbehaltlich des Ergebnisses der verkehrlichen Untersuchung nach Beendigung der Bau-
maßnahme Vogelsanger Straße (voraussichtlich Mitte 2022) auf der Venloer Straße zwischen 
Innere Kanalstraße und Ehrenfeldgürtel eine Einbahnstraße als Verkehrsversuch einzurichten.  
 
2. kurzfristig Maßnahmen zur Verkehrssicherung umzusetzen, wie z. B. die Markierung von La-
dezonen und die Umwandlung von Parkplätzen, die nach Ermittlung des Gutachters konflikt- 
und unfallträchtig sind.  
 
3. die Anwohnerinnen und Anwohner sowie die ansässigen Geschäftsleute vor Durchführung 
des Verkehrsversuches zu informieren (siehe Öffentlichkeitsbeteiligung - Anlage 1) und den 
Verkehrsversuch durch die Einbindung der Bevölkerung zu begleiten. 
 
4. die Erfahrungen und Erkenntnisse aus dem Verkehrsversuch vor allem in Bezug auf die tat-
sächliche Kfz-Verlagerung sowie auf die Akzeptanz zu bewerten und die Ergebnisse dem 
Verkehrsausschuss vorzustellen.  
 
5. parallel zum Verkehrsversuch die konzeptionellen Entwürfe des Gutachters für die Umgestal-
tung der Venloer Straße vertiefend zu untersuchen, weiterzuentwickeln und eine Konzeption 
zu erarbeiten, die als Grundlage für einen Vorentwurf zur dauerhaften Umgestaltung dienen 
kann. Die Ergebnisse sind dem Verkehrsausschuss vorzustellen.

3 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen   50.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme        € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Der Verkehrsausschuss hat am 18.06.2019 die Verwaltung beauftragt, die Einrichtung einer Einbahn-
straße auf der Venloer Straße zwischen Äußere Kanalstraße und Innere Kanalstraße/Fuchsstraße zu 
prüfen (Teil A), nach einer positiven Prüfung die Venloer Straße als Einbahnstraße umzuplanen (Teil 
B) und die Venloer Straße zwischen Fuchsstraße und Ehrenfeldgürtel in eine Fahrradstraße umzu-
wandeln (Teil C) (siehe Vorlagen-Nr. AN/0732/2019).  
 
Das Radverkehrskonzept Ehrenfeld wurde von 2018 bis Ende 2020, begleitend durch einen Fachar-
beitskreis, erarbeitet. In diesem Zusammenhang wurde die Venloer Straße aufgrund des Beschlusses 
des Verkehrsausschusses und der bezirklichen Bedeutung zu einem der Schwerpunktthemen im 
Rahmen der Bearbeitung des Radverkehrskonzeptes Ehrenfeld, so dass weitere vertiefende Unter-
suchungen durchgeführt wurden. Hierzu zählen eine vertiefende Unfallanalyse (siehe Anlage 3a und 
3b) und eine Parkraumanalyse (siehe Anlage 4a und 4b).  
 
Am 31.05.2021 hat die Bezirksvertretung Ehrenfeld das Radverkehrskonzept als Gesamtkonzept be-
schlossen und dabei für die Venloer Straße folgenden Beschluss gefasst:  
Die Venloer Straße soll als Einbahnstraße zwischen Ehrenfeldgürtel und Innere Kanalstraße in Rich-
tung Innenstadt, zwischen Ehrenfeldgürtel und Äußere Kanalstraße stadtauswärts und zusätzlich für 
den gesamten Abschnitt als verkehrsberuhigter Geschäftsbereich mit Tempo 20 mit entsprechenden

4 
Shared Space Flächen eingerichtet werden (siehe Vorlagen-Nr. 0401/2021).  
Aufgrund des sehr aufwendigen Verfahrens beschränken sich die Maßnahmen des Verkehrsversuchs 
nur auf den Abschnitt Innere Kanalstraße und Ehrenfeldgürtel. 
 
 
Bearbeitung im Rahmen des Radverkehrskonzeptes Ehrenfeld: 
Die Venloer Straße ist eine der wichtigsten Hauptachsen des Verkehrs im Stadtbezirk Ehrenfeld mit 
vielen verschiedenen Nutzungsansprüchen.  
Im gesamten Prozess der Erstellung des Radverkehrskonzeptes war die Verkehrssituation auf der 
Venloer Straße ein insbesondere für Radfahrende und zu Fuß Gehende wichtiger Arbeitsschwer-
punkt. Im Rahmen der Erstellung des unabhängigen Gutachtens (Radverkehrskonzept Ehrenfeld) 
wurde zunächst die Bestandssituation auf der Venloer Straße erfasst und anschließend eine Einord-
nung in das Radverkehrshauptnetz vorgenommen (die Ausgangslage für die Untersuchung der Ven-
loer Straße ist in Anlage 2 aufgeführt). 
 
Die Venloer Straße ist Teil der Bundesstraße 59 (B 59), was der heutigen und zukünftigen Netzbe-
deutung widerspricht. Aus diesem Grund hat die Verwaltung eine Prüfung zur Abstufung der Venloer 
Straße zur Gemeindestraße durchgeführt und einen entsprechenden Antrag bei der zuständigen Stel-
le gestellt. Die Abstufung dient als erster Schritt zur gewünschten Umgestaltung der Venloer Straße.  
 
Im Facharbeitskreis wurden zusammen mit Vertreterinnen und Vertretern aus der Politik, Initiativen 
und Verbänden sowie dem Planungsbüro und der Verwaltung verschiedene Planungsvarianten für 
die mögliche zukünftige Verkehrsführung auf der Venloer Straße zwischen Innere Kanalstraße und 
Ehrenfeldgürtel entwickelt. Die Auswirkungen der Varianten wurden mit Hilfe des Verkehrsmodells 
der Stadt Köln verkehrlich simuliert (die genauen Ergebnisse zu den unterschiedlichen Planfällen sind 
in Anlage 5 aufgeführt). 
Um kurzfristig eine Verbesserung der Aufenthaltsqualität und des Rad- und Fußverkehrs zu errei-
chen, wird die Verwaltung entsprechende Planungen für die Umwandlung von Kfz-Stellplätzen und 
die Markierung von Ladezonen erarbeiten. Diese Maßnahmen bauen auf den Erkenntnissen der 
Parkraumanalyse, welche im Rahmen des Radverkehrskonzeptes Ehrenfeld durchgeführt wurde, auf 
und können unabhängig von dem Verkehrsversuch umgesetzt werden. (die Erläuterung zu der Park-
raumanalyse ist in Anlage 4a und der Übersichtsplan in Anlage 4b dargestellt). 
 
In Bezug auf die betrachteten Planfälle haben die Berechnungen gezeigt, dass je höher der Entlas-
tungseffekt für die Venloer Straße ist, desto höher auch die Verlagerungswirkung auf alternative Rou-
ten ist. Die Verkehrszunahme bezieht sich in allen Planfällen sowohl auf die Parallelstraßen als auch 
die Wohnstraßen im Bereich zwischen Venloer Straße und Vogelsanger Straße/Aachener Straße. 
Bezüglich der jeweiligen Verteilungsräume lassen sich in den einzelnen Planfällen Unterschiede er-
kennen, ebenso wie das Ausmaß der Entlastungswirkung auf die Venloer Straße. Durch die enge 
Zusammenarbeit mit Politik, Initiativen und Verbänden sowie mit Bürgerinnen und Bürgern konnten 
die verschiedenen Planfälle im Rahmen der Bearbeitung des Radverkehrskonzeptes bereits intensiv 
diskutiert werden.  
 
Aus den Erkenntnissen der Simulationen und den Ergebnissen der Diskussion in den Facharbeits-
kreisen empfiehlt der Gutachter bei der Umsetzung einer Einzelmaßnahme die Variante „Verkehrsbe-
ruhigter Geschäftsbereich/Tempo 20-Zone“ (siehe Anlage 5 – Planfall 3). Diese hat unter den Einzel-
maßnahmen die höchste Entlastungswirkung und weist zudem, anders als bei der reinen Einbahn-
straßenführung, weniger negative Auswirkungen in Bezug auf die kleinräumige Verlagerung in die 
umliegenden Wohnstraßen auf. Nach dem Entwurf des Gutachters sollen der Radverkehr im Misch-
verkehr mit dem motorisierten Individualverkehr auf der Fahrbahn geführt und die Schutzstreifen de-
markiert werden. Zusätzlich schlägt der Gutachter vor, im Rahmen der dauerhaften Umgestaltung die 
zentralen Plätze am Barthonia-Forum und an der Kirche St. Joseph in einen Shared Space-Bereich 
umzubauen. Um die Umgestaltungsempfehlung zu visualisieren, wurde eine Fotoanimation für diese 
Bereiche erstellt. Die Visualisierung am Barthonia-Forum ist in Anlage 6 dargestellt. Die höchste Ent-
lastungswirkung für die Venloer Straße wird mit der Kombination der Varianten „Verkehrsberuhigter 
Geschäftsbereich/ Tempo 20-Zone“ und einer Einbahnstraßenführung erzielt (siehe Anlage 5 – Plan-
fall 6).

5 
 
Empfehlung Verkehrsversuch: 
Alle Varianten weisen umfangreiche Auswirkungen auf das gesamte Quartier und die umliegenden 
Straßen auf. Da in den durchgeführten verkehrlichen Simulationen zukünftige Verlagerungen der An-
teile der Verkehrsträger (Modal-Split) nicht berücksichtigt sind und die errechneten Verlagerungen 
Modellwerte darstellen, die sich im realen Betrieb etwas anders darstellen können, empfiehlt die Ver-
waltung die Durchführung eines Verkehrsversuchs. Die mit dem Verkehrsmodell ermittelten Zunah-
men in den zuführenden Straßen zur Venloer Straße, wie z. B. der Rothehausstraße, Thebäerstraße 
oder auch in der Fuchsstraße, sind aus Sicht der Verwaltung bedenklich. Ebenfalls muss die Verträg-
lichkeit der Verlagerung der Verkehre auf die Vogelsanger Straße nach deren Umgestaltung geprüft 
werden. 
 
Die Einrichtung einer reinen Einbahnstraßenregelung kann erst nach Beendigung der Baumaßnahme 
Vogelsanger Straße (voraussichtlich Mitte 2022) realisiert werden, um eine genaue Aussage zu den 
Auswirkungen und Verlagerungen geben zu können. Sie verspricht zudem als singuläre Maßnahme 
eine geringere Entlastungswirkung als die Einrichtung eines verkehrsberuhigten Geschäftsbereichs. 
Daher favorisiert die Verwaltung einen Verkehrsversuch, der in erster Stufe die Einrichtung eines ver-
kehrsberuhigten Geschäftsbereichs (Tempo 20) vorsieht. Im Rahmen des Verkehrsversuches werden 
erste Beschilderungsmaßnahmen und kleinere Markierungsarbeiten durchgeführt. Dies kann bereits 
kurzfristig (voraussichtlich 3-6 Monate nach Beschlussfassung) realisiert werden. In einer zweiten 
Stufe soll nach Fertigstellung der Baumaßnahme Vogelsanger Straße zusätzlich eine Einbahnstra-
ßenregelung eingerichtet werden, um die Wirkung der Kombination der Planfälle in der Praxis zu un-
tersuchen.  
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz: 
Die Verwaltung verfolgt das Ziel, die sektorspezifischen Beträge zum Klimaschutz zu erfüllen.  
Die hier dargestellte Maßnahme stärkt den Umweltverbund im Bereich Radverkehr und bietet den 
Bürgerinnen und Bürgern eine adäquate Mobilitätsmöglichkeit im Vergleich zur Nutzung des privaten 
Pkw. Somit trägt dies zu einer möglichen Reduktion des Treibhausgasausstoßes bei. 
Insgesamt kann die hier dargestellte Maßnahme als positiver Beitrag zum Klimaschutz bewertet wer-
den. 
 
Dringlichkeitsbegründung: 
Aufgrund der umfangreichen Abstimmungsbedarfe konnte die Vorlage nicht fristgerecht fertiggestellt 
werden. Aufgrund des ausgesprochen hohen politischen und öffentlichen Interesses soll schnellst-
möglich ein Beschluss für die Umsetzung der kurzfristigen zusätzlichen Maßnahmen und den Ver-
kehrsversuch gefasst werden, damit kurzfristig mit den Vorbereitungen begonnen werden kann.  
 
 
Anlagen: 
 
Anlage 1_Öffentlichkeitsbeteiligung - Venloer Straße 
Anlage 2_Historie und Untersuchungen 
Anlage 3a_Unfallanalyse 
Anlage 3b_Übersichtsplan zur Unfallanalyse 
Anlage 4a_Parkraumanalyse 
Anlage 4b_Übersichtsplan zur Parkraumanalyse 
Anlage 5_Verkehrliche Untersuchungen der Planungsvarianten 
Anlage 6_Visualisierung – Bartonia-Forum

Anlage 6 - Visualisierung - Barthonia-Forum

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Anlage 5 - Verkehrliche Untersuchungen der Planungsvarianten

6605 Zeichen

Anlage 5 
Verkehrliche Untersuchungen der Planungsvarianten 
Um den unterschiedlichen Nutzungsansprüchen gerecht zu werden und mehr Sicherheit für 
den Fuß- und Radverkehr zu erhalten, wurden im Rahmen der Bearbeitung des 
Radverkehrskonzeptes Ehrenfeld verschieden Planfälle für die Entwicklung der Venloer 
Straße erarbeitet.  
Mit den Mitgliedern des Facharbeitskreises wurden im Rahmen des Radverkehrskonzeptes
Ehrenfeld Planungsvarianten wie Einbahnstraßenlösungen, die Anordnung eines 
verkehrsberuhigten Geschäftsbereichs mit Tempo 20, die Ausweisung als Fahrradstraße 
sowie die Unterbindung der Geradeausfahrt am Ehrenfeldgürtel analysiert und diskutiert. 
Um diese diskutierten zukünftigen Verkehrsführungen in ihren Wirkungen beurteilen zu 
können, hat die Verwaltung die einzelnen Planungsvarianten (Planfall 1-6) mit Hilfe des 
Verkehrsmodells der Stadt Köln verkehrlich simuliert. Für die Umsetzung einer dieser 
Planfälle sind weitere vertiefende verkehrliche Untersuchungen notwendig.  
Untersuchte Planungsvarianten: 
• Planfall 1: Einbahnstraße auswärts zwischen Innerer Kanalstraße und 
Ehrenfeldgürtel,
• Planfall 2: Einbahnstraße einwärts zwischen Ehrenfeldgürtel und Innerer Kanalstraße,
• Planfall 3: verkehrsberuhigter Geschäftsbereich zwischen Ehrenfeldgürtel und Innerer 
Kanalstraße,
• Planfall 4: Unterbindung der Geradeausfahrbeziehungen Venloer Str. am 
Ehrenfeldgürtel,
• Planfall 5: Abweisende Einbahnstraßen vom Gürtel aus,
• Planfall 6: Kombination abweisende Einbahnstraßen und verkehrsberuhigter 
Geschäftsbereich,
• Ausweisung als Fahrradstraße 
Nachfolgend sind noch einmal alle untersuchten Planungsvarianten in einer Übersicht 
dargestellt.  
Ergebnisse zu den untersuchten Planungsvarianten: 
Planfall 1 - Einbahnstraße auswärts zwischen Innerer Kanalstraße und 
Ehrenfeldgürtel: Die Simulation dieses Planfalls hat ergeben, dass die Venloer 
Straße zu ca. 50 % entlastet werden würde. Der Kfz-Verkehr verlagert sich eher 
gleichmäßig auf die anderen Parallelstraßen wie die Subbelrather Straße, 
Vogelsanger Straße, Weinsbergstraße, Oskar-Jäger-Straße und die A 57. Zusätzlich 
zeigt sich aber auch eine Verkehrszunahme in den Wohnstraßen zwischen Venloer
Straße und Aachener Straße. 
Planfall 2 - Einbahnstraße einwärts zwischen Ehrenfeldgürtel und Innerer 
Kanalstraße: Bei der Simulation dieser Variante zeigt sich, dass die Venloer Straße 
bis zu ca. 60 % entlastet würde. Die Kfz-Verlagerungen sind hierbei großräumiger 
und konzentrieren sich überwiegend auf die Vogelsanger Straße und 
Weinsbergstraße. Die Subbelrather Straße wird in diesem Fall weniger stark belastet.
Dafür ist auch die 
1

Belastung der Wohnstraße zwischen Venloer Straße und Vogelsanger Straße 
(ähnlich wie in Planfall 1) erheblich. 
Planfall 3 - Verkehrsberuhigter Geschäftsbereich zwischen Ehrenfeldgürtel und 
Innerer Kanalstraße: Die Anordnung eines verkehrsberuhigten Geschäftsbereich 
würde der Simulation nach die Venloer Straße bis zu ca. 75 % entlasten. Durch die 
höhere Entlastung ist die Verlagerungswirkung deutlich höher als in den 
Einbahnstraßenlösungen. Trotzdem kommt es in den anderen Parallelstraßen nicht 
zu einer exponentiell höheren Belastung. Eine Verkehrszunahme in die Wohnstraßen 
lässt sich auch in dieser Simulation erkennen. 
Planfall 4 - Unterbindung der Geradeausfahrbeziehungen Venloer Str. am 
Ehrenfeldgürtel: Die Simulation zeigt, dass die Verkehrsentlastung auf der Venloer 
Straße mit bis zu ca. 20 % eher gering wäre. Die Verlagerungswirkung ist zudem 
sehr kleinräumig und hat kaum Auswirkungen auf die Venloer Straße. Die 
Unterbindung der Geradeausfahrbeziehungen am Ehrenfeldgürtel würde trotzdem zu 
einer Verkehrszunahme in den Wohnstraßen führen. 
Planfall 4 hat demnach kaum Auswirkungen auf die Venloer Straße und kann somit 
auch nicht zu einer Verbesserung der Situation führen. Aus diesem Grund wurde 
diese Planungsvariante als nicht geeignet angesehen. 
Planfall 5 - Abweisende Einbahnstraßen vom Gürtel aus: Die Ergebnisse der 
Simulation zeigen, dass die Verlagerungswirkung deutlich großräumiger ist. Die 
Venloer Straße würde demnach bis zu ca. 65 % entlastet. Es kommt jedoch zu einer 
erheblichen Verkehrszunahme auf dem Ehrenfeldgürtel, insbesondere auf dem 
Abschnitt zwischen Venloer Straße und Vogelsanger Straße. Diese Planungsvariante 
hat massive Auswirkungen auf die weitere Planung und die Gestaltung des Gürtels.  
Planfall 6 - Kombination abweisende Einbahnstraßen und verkehrsberuhigter 
Geschäftsbereich: Die Kombination der Planfälle 3 und 5 führt zu einer noch höheren 
Entlastung der Venloer Straße. Der Simulation nach würde die Venloer Straße in 
diesem Fall über 80 % entlastet werden. Dadurch kommt es zu einer erheblichen 
Verkehrszunahme auf dem Gürtel und zu zusätzlichen Belastungen in den 
Wohnstraßen. Auch diese Planungsvariante hat Auswirkungen auf die weitere 
Planung und Gestaltung des Gürtels.  
Ausweisung als Fahrradstraße: Die Verwaltung wurde vom Verkehrsausschuss 
aufgefordert, die Venloer Straße zwischen Fuchsstraße und Ehrenfeldgürtel in eine 
Fahrradstraße umzuwandeln (Beschluss Teil C). Die Verwaltung hat daraufhin die 
Ausweisung der Venloer Straße als Fahrradstraße ebenfalls im Rahmen der 
Bearbeitung des Radverkehrskonzeptes untersucht. Der Gutachter hat für diese 
Planungsvariante einen Entwurf für die Gestaltung als Fahrradstraße entwickelt. 
Dieser wurde mit den Teilnehmerinnen und Teilnehmern des Facharbeitskreises 
intensiv diskutiert. Aufgrund der hohen Bedeutung des Fußgängerverkehrs und der 
Aufenthaltsfunktion wird die Einrichtung einer Fahrradstraße vom Gutachter nicht 
empfohlen. Auch die Mitglieder des Facharbeitskreises sahen die Fahrradstraße nicht 
als geeignetes Infrastrukturelement für die Umgestaltung der Venloer Straße. Es 
wurde deutlich, dass eine Ausweisung als Fahrradstraße den übrigen 
Nutzungsansprüchen und der Bedeutung als bezirkliches Geschäftszentrum nicht 
gerecht werden würde und vielmehr der Fußverkehr gestärkt und die 
Aufenthaltsfunktion verbessert werden sollte.  
2

Übersicht zu untersuchten Planungsvarianten (Stand 2019/20)
Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung - Team Fahrradbeauftragter
Planfall 1:     
Einbahnstraße auswärts
Planfall 2: 
Einbahnstraße einwärts
Planfall 3: 
Verkehrsberuhigter 
Geschäftsbereich/T-20
Planfall 4: 
Keine Geradeausfahrt 
am Gürtel
Planfall 5: 
Abweisende Einbahnstraßen 
vom Gürtel aus
Planfall 6: 
Kombination der 
Planfälle 3 und 5
Querschnitt
Planfall:    
Gestaltung als Fahrradstraße
(Favorisierte Lösung FAK 
und Gutachter) 
Größten Verlagerungswirkungen 
(als Einzelmaßnahme)
3

Anlage 2 - Historie und Untersuchungen

4930 Zeichen

Anlage 2 
Historie und Untersuchungen 
Im Rahmen der Erarbeitung des Radverkehrskonzeptes für den Stadtbezirk Ehrenfeld bildet 
die Venloer Straße zwischen der Inneren Kanalstraße und dem Ehrenfeldgürtel einen 
gesonderten Untersuchungsraum. Um eine fundierte Betrachtung der Venloer Straße 
vornehmen zu können, wurden umfangreiche Analysen z. B. eine vertiefende Unfallanalyse 
und weitere Verkehrsuntersuchungen für den Abschnitt durchgeführt. 
Ausgangslage 
Der Verkehrsausschuss hat in seiner Sitzung am 10.03.2009 die Verwaltung beauftragt, den 
1. Bauabschnitt der Maßnahme „Umgestaltung der Venloer Straße zwischen Ehrenfeldgürtel 
und Piusstraße/Fuchsstraße“ gemäß der vorgelegten Ausbauplanung umzusetzen.
Mit der Umsetzung dieser Planung wurden auf der Venloer Straße zwischen Ehrenfeldgürtel 
und Innere Kanalstraße Schutzstreifen eingerichtet und der Radverkehr wird gemeinsam mit 
dem motorisierten Verkehr auf der Fahrbahn geführt. Zudem wurden Parktaschen und 
Ladezonen für den Lieferverkehr eingerichtet.  
Im Jahr 2011 hat die Bezirksvertretung Ehrenfeld beschlossen, die Schutzstreifen rot 
einzufärben, um die Flächen für den Radverkehr hervorzuheben, die Verkehrssituation zu 
verdeutlichen und ein Zuparken zu verhindern.
Im Abschnitt zwischen Ehrenfeldgürtel und Äußerer Kanalstraße wurden im Jahr 2019 in 
beiden Fahrtrichtungen Fahrradpiktogramme als so genannte "Piktogrammkette" markiert. 
Zu dieser Maßnahme wurde eine wissenschaftliche Untersuchung im Rahmen des 
Förderprojektes "Radfahren bei beengten Verhältnissen – Wirkung von Piktogrammen und 
Hinweisschildern auf Fahrverhalten und Verkehrssicherheit" des Bundesministeriums für 
Verkehr und digitale Infrastruktur von der Bergischen Universität Wuppertal durchgeführt. 
(Link: https://www.svpt.uni-wuppertal.de/home/forschung/projekte/radfahren-bei-beengten-
verhaeltnissen.html) 
Im Jahr 2019 wurden auf der Venloer Straße fast 2 Millionen Radfahrende gezählt, mit einem 
Spitzenwert im Juni von mehr als 9.000 Radfahrenden pro Tag. Im Durchschnitt liegt die Kfz-
Belastung bei 8.600 bis 12.300 Kfz/Tag und die Radverkehrsmenge bei 7.000 bis 9.000 
Radfahrenden/Tag. Hinzu kommt, dass es sich bei der Venloer Straße um eine 
Geschäftsstraße mit einem hohen Fußverkehrsanteil handelt. Somit handelt es sich bei der 
Venloer Straße um eine Straße, die in allen Bereichen eine hohe Belastung aufweist. 
Die Bezirksvertretung Ehrenfeld hat am 03.12.2018 das Radverkehrshauptnetz für den 
Bezirk Ehrenfeld beschlossen (s. Vorlagen-Nr.: 3577/2018) und am 31.05.2021 folgte der 
Beschluss zum Gesamtkonzept (s. Vorlagen-Nr.: 0401/2021). Das beschlossene 
Netzkonzept soll als Grundlage für alle zukünftigen Radverkehrsplanungen in Ehrenfeld 
dienen. 
Gegliedert ist das bezirkliche Radverkehrshauptnetz in grüne und gelbe Routen, die jeweils 
eine unterschiedliche Charakteristik aufweisen. Demnach ist die Venloer Straße, zwischen 
Äußerer und Innerer Kanalstraße, als Zielvorstellung von der Netzbedeutung her Teil des 
„Grünen Netzes“.  
Das grüne Netz ist folgender Maßen definiert: Das grüne Netz bildet ein Netz für 
Radfahrende abseits der großen Verkehrsströme des motorisierten Individualverkehrs (MIV). 
1

Hier wird der Fahrradverkehr im Mischverkehr mit den anderen Verkehrsarten geführt, eine 
separierte Radverkehrsinfrastruktur wird in der Regel nicht angeboten.  
Die Venloer Straße ist ein Teil der Bundesstraße 59 (B 59) was zunächst der Netzzuordnung 
entgegenspricht. Aus diesem Grund hat die Verwaltung eine Prüfung zur Abstufung der 
Venloer Straße durchgeführt. Hierbei wurde eine verkehrliche Neubewertung der Venloer 
Straße (B 59) vorgenommen, in der eine Änderung der Verkehrsbedeutung für den Abschnitt 
vom Hohenzollernring (Knoten B 59/B 9) bis zur Militärringstraße (Knoten B 59/L 34) 
festgestellt werden konnte. Der Bezirksregierung wurde diese Änderung der 
Verkehrsbedeutung mit Schreiben vom 13.10.2020 angezeigt und um eine Prüfung der 
Abstufung zu einer Gemeindestraße gebeten. Das Ergebnis dieser Prüfung steht noch aus.  
Die Abstufung zur Gemeindestraße würde als erster Schritt zur Entwicklung der Venloer 
Straße als Teil des Grünen Netzes dienen.  
Begleitend zur Bearbeitung des Konzeptes fand ein intensiver Beteiligungsprozess statt. In 
drei Facharbeitskreisen, die aus Vertreterinnen und Vertretern aus der Politik, Initiativen und 
Verbänden sowie dem Planungsbüro und der Verwaltung bestanden, wurde die Venloer 
Straße sehr intensiv bearbeitet. Alle Ergebnisse und Eingaben aus diesen Arbeitskreisen 
wurden aufgenommen und in der weiteren Bearbeitung geprüft.  
Um der Bedeutung der Venloer Straße für den Stadtbezirk Ehrenfeld und der vielen 
unterschiedlichen Interessen aufgrund der Charakters der Straße gerecht zu werden, wurde 
der Abschnitt zwischen Ehrenfeldgürtel und Innere Kanalstraße im Rahmen des 
Radverkehrskonzeptes Ehrenfeld näher betrachtet und erste Analysen durchgeführt. 
2

Anlage 3b - Übersichtsplan zur Unfallanalyse

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0 0,08 0,16 0,24 0,32 0,40,04
Kilometer
Radverkehrsgutachten für den 
Stadtbezirk Köln-Ehrenfeld
Kartengrundlage: © Stadt Köln Amt für Stadtentwicklung und Statistik
Planungsbüro VIA eG
Marspfortengasse 6
50667 Köln±
Unfälle mit Personenschaden und 
Radverkehrsbeteiligung in den 
Jahren 2013 - 2017 (n=123)
Stand:
 31.01.2019
!( Abbiegeunfall (AB)
!( Einbiegen/Kreuzen-Unfall (EK)
!( Fahrunfall (F)
!( Sonstiger Unfall (SO)
!( Unfall durch ruhenden Verkehr (RV)
!( Unfall im Längsverkehr (LV)
Überschreiten-Unfall (ÜS)X!(
Unfalltyp
Unfallkategorie
Unfall mit Schwerverletzten
Unfall mit Leichtverletzten
Unfall mit Getöteten"!
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Venloerstraße (Ehrenfeldgürtel-Innere Kanalstr.)

Anlage 7 - Auszug Verkehrsausschuss 05.10.2021

951 Zeichen

Anlage 7 
 
 
Geschäftsführung  
Verkehrsausschuss 
Frau Krause 
Telefon:  (0221) 221-25909  
Fax       :  (0221) 221-24447 
E-Mail:  angela.krause@stadt-koeln.de 
Datum: 13.10.2021 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der 8. Sitzung des 
Verkehrsausschusses  vom 05.10.2021  
öffentlich 
3.6 Verkehrsversuch Venloer Straße in Köln-Ehrenfeld 
2716/2021 
 Änderungsantrag der FDP-Fraktion vom 01.10.2021 
AN/2088/2021 
 
RM Wahlen schlägt vor, die Vorlage zunächst in die BV Ehrenfeld zu verweisen und 
deren Votum abzuwarten. 
 
SB Dr. Beese korrigiert seinen Änderungsantrag dahingehend, dass es heißen muss 
„Fahrradstraße mit Kfz frei“. 
Beschluss: 
 
Der Verkehrsausschuss verweist die Vorlage mit dem Änderungsantrag der FDP-
Fraktion, der da lautet: 
 
 „In Punkt 3 wird das Wort „Einbahnstraßenführung“ durch das Wort „Fahrradstraße – 
Kfz frei“ ersetzt.“ 
 
zur Anhörung in die BV Ehrenfeld. 
 
Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteilig. ( UmweltA + VA)

1870 Zeichen

Hinweise zum Ausfüllen der Anlage  
Anlage „Öffentlichkeitsbeteiligung“ 
VARIANTE 1 
 
Beteiligungsstufe Ausgestaltung 
(wesentliche Beteiligungsformate) 
☐ Information  
☐ Anhörung / Beratung  
☐ Mitgestaltung / Mitverantwortung  
VARIANTE 2 
 
☐ Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt beziehungsweise wird in der 
nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt. 
☐ Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: 
Beteiligungsstufe Ausgestaltung 
(wesentliche Beteiligungsformate) 
x☐ Information Die betroffenen Anwohnerinnen und 
Anwohner sowie die ansässigen 
Geschäftsleute werden durch Flyer vor 
dem Beginn des Verkehrsversuches 
ausführlich über das Vorhaben informiert 
x☐ Anhörung / Beratung Die Akzeptanz des Verkehrsversuchs wird 
durch geeignete Erhebungen (z. B. 
Befragungen) ermittelt. Die Ergebnisse 
fließen in die Gesamtbetrachtung ein. 
☐ Mitgestaltung / Mitverantwortung  
☐ Eine Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben. 
☐ Folgende Form des Verfahrens ist vorgeschrieben: 
 
☐ Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt beziehungsweise wird in der 
nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt. 
☐ Ein spezielles Verfahren ist nicht vorgeschrieben. 
Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: 
 
x☐ Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen.

VARIANTE 3 
 
☐ Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil: 
Grund Begründung 
☐ Dringlichkeitsentscheidung  
☐ Eine Öffentlichkeitsbeteiligung hat 
bereits stattgefunden. 
 
☐ Der Gestaltungsspielraum ist nicht 
ausreichend. 
 
☐ Eine Verfahrensverlängerung 
erzeugt schwerwiegende 
Nachteile. 
 
☐ Sonstiges  
Sollte der Platz zur Skizzierung der Ausgestaltung der Öffentlichkeitsbeteiligung oder zur Begründung, weshalb 
keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen wird, nicht ausreichen, fügen Sie bitte ein zusätzliches Blat t bei.

Anlage 7a - Änderungsantrag FDP

1629 Zeichen

www.FDP-Koeln.de 
 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
An den Vorsitzenden des Verkehrsausschusses 
Herrn Lino Hammer 
 
 
 
Rathaus · 50667 Köln  
Fon 0221. 221-23830 
Fax 0221. 221-23833 
fdp-fraktion@stadt-koeln.de 
www.fdp-koeln.de 
 
 
 
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 01.10.2021 
AN/2088/2021 
Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Verkehrsausschuss 05.10.2021 
 
Änderungsantrag zu TOP 3.6 
Verkehrsversuch Venloer Straße in Köln-Ehrenfeld (2716/2021) 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
sehr geehrter Herr Vorsitzender, 
 
die FDP-Fraktion bittet Sie, folgenden Änderungsantrag zu TOP 3.6 (2716/2021) auf die Ta-
gesordnung der Sitzung des kommenden Verkehrsausschusses am 05.10.2021 zu setzen. 
 
Beschluss: 
 
Der vorliegende Antrag wird wie folgt geändert: 
 
In Punkt 3 wird das Wort „Einbahnstraßenführung“ durch das Wort „Fahrradstraße“ ersetzt. 
 
 
Begründung: 
 
Eine Einbahnstraße würde zu einer zusätzlichen Belastung auf allen benachbarten Straßen 
führen und gleichzeitig die Fließgeschwindigkeit des Verkehrs auf den Venloer Straße erhö-
hen. Eine Fahrradstraße mit Zwei-Richtungs-Verkehr ist besser geeignet, um eine dauerhaf-
te Beruhigung der Venloer Straße zu erreichen. Eine korrekte Beurteilung der künftigen Situ-
ation ist ohnehin erst möglich, wenn die neu gestaltete Vogelsanger Straße wieder für den 
Verkehr freigegeben ist. 
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
gez. Ulrich Breite      gez. Dr. Christian Beese 
FDP-Fraktionsgeschäftsführer    Verkehrspolitischer Sprecher 
 
 
FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln

Anlage 4b - Übersichtsplan zur Parkraumanalyse

642 Zeichen

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5
5
7
Radverkehrskonzept für
den Stadtbezirk Köln-Ehrenfeld
Parkraumerfassung Venloer Straße 
(89 Stellplätze)
Planungsbüro VIA eG
Marspfortengasse 6
50667 Köln
±
Stand 
05 / 19
Entwurf
0 0,05 0,1 0,150,025 Kilometer
Parkraumtyp
Absolutes Halteverbot
Eingeschränktes Halteverbot
Parken kostenpflichtig
Behindertenstellplatz
Ladezonen
Ladezone (n=7)
Be- u. Entladen frei (n=3)
!( Unfall durch den ruhenden Verkehr
Stadtbezirk
Stadtbezirk

Anlage 3a - Unfallanalyse

1918 Zeichen

Anlage 3a 
Unfallanalyse 
In Bezug auf die Venloer Straße gibt es zahlreiche Bürgereingaben zur Verkehrssicherheit 
und zum Unfallgeschehen. Diese Eingaben stehen oft im Zusammenhang mit dem 
Radverkehr. Um die verkehrliche Situation in Bezug auf die Verkehrssicherheit fundiert 
beurteilen zu können, wurde das Unfallgeschehen für Radfahrende intensiv untersucht. Für 
die Jahre 2015 bis 2017 wurde für die Venloer Straße im Abschnitt zwischen Ehrenfeld 
Gürtel und Innere Kanalstraße eine mikroanalytische Unfallauswertung vorgenommen. 
Hierbei wurden alle polizeilich gemeldeten Unfälle in Bezug auf ihren Unfallhergang 
untersucht und ausgewertet. Dadurch konnten häufig auftretende Unfallkonstellationen sowie 
Häufungsstellen herausgearbeitet werden.  
In der Übersichtskarte sind alle Unfälle im Zusammenhang mit der Unfallkategorie, dem 
Unfalltyp und dem genauen Unfallort dargestellt. Daraus ist zu erkennen, dass Unfälle mit 
dem ruhenden Verkehr sehr häufig sind, sowie Unfälle an den Einmündungen. Unfälle im 
Längsverkehr treten in diesem Bereich eher selten auf.  
Unfälle mit ruhendem Verkehr sind sehr häufig Unfälle, in denen Radfahrende in plötzlich 
sich öffnende Kfz-Türen fahren. Dies kann sowohl im Mischverkehr auf der Fahrbahn und 
auf Schutzstreifen als auch auf einer Führung auf einem Radweg im Seitenraum 
problematisch sein. Hinzu kommen das Ein- und Ausparken und das illegale Parken in 
zweiter Reihe.  
Vor allem Unfälle zwischen parkenden und haltenden Kfz und Radfahrenden sind auffällig. 
Aber auch die Verträglichkeit des Fuß- und Radverkehrs spielt eine zunehmend wichtige 
Rolle. 
Durch die mikroskopische Untersuchung der Unfallhergänge können konkrete Aussagen 
zum Unfallgeschehen und zu den möglichen Gründen gemacht werden. So hat die 
vertiefende Unfallanalyse gezeigt, dass die besondere Unfallauffälligkeit auf eine hohe 
Dichte von Nutzungsansprüchen zurückzuführen ist.

Anlage 4a - Parkraumanalyse

1278 Zeichen

Anlage 4a 
Parkraumanalyse 
Die Verwaltung hat vom Verkehrsausschuss den Auftrag erhalten, die Parksituation zu 
überprüfen und hierbei besonders den Bedarf an Ladezonen einzubeziehen.  
Im Rahmen der Bearbeitung des Radverkehrskonzeptes wurde eine detaillierte 
Parkraumerfassung im Bereich der Venloer Straße zwischen Innere Kanalstraße und 
Ehrenfeldgürtel durchgeführt. Hierbei sollte festgestellt werden, wie viele öffentlich nutzbare 
Kfz-Parkplätze vorhanden sind. Die Parkraumanalyse hat ergeben, dass rund 90 
kostenpflichtige Kfz-Stellplätze, 2 Behinderten-Stellplätze und 10 Ladezonen im 
untersuchten Abschnitt vorhanden sind. Hier wurde insbesondere auch das Unfallgeschehen 
für Radfahrende und dem ruhenden Verkehr untersucht. Nachfolgend sind die 
Erhebungsergebnisse im Detail dargestellt. 
Die Verwaltung hat aufbauend auf diesen Untersuchungen folgende Maßnahmen entwickelt, 
um kurzfristig eine Verbesserung der Aufenthaltsqualität und des Rad- und Fußverkehrs zu 
erreichen:  
- Einzelne Kfz-Stellplätze sollen zugunsten von Fahrradabstellplätzen umgewandelt
werden.
- Zusätzlich sollen die vorhandenen Ladezonen entsprechend markiert werden, um die
verkehrliche Situation zu verdeutlichen.
Hierfür wird die Verwaltung noch entsprechende Planungen vorlegen.

Beratungsverlauf (3)

05.10.2021 Verkehrsausschuss
TOP 3.6 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: im ersten Durchgang verwiesen

Zur Sitzung
15.11.2021 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 10.2 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
23.11.2021 Verkehrsausschuss
TOP 3.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2716/2021
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
24.09.2021
Erstellt
30.07.2021 12:19