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0790/2023

Qualifizierungsmaßnahme für den Freiraum im Baublock zwischen Trierer, Mosel-, Pfälzer und Luxemburger Straße in Köln-Neustadt/Süd als Grundlage für die Bauleitplanung

Beschlussvorlage Ausschuss 14.08.2023

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 1 (Innenstadt), Sitzung am 19.10.2023, TOP 3.5

Sachstandsbericht Rat /Ausschuss

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Beschlussvorlage Ausschuss

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Anlage 4 Öffentlichkeitsbeteiligung

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Anlage 3 Freiraumplanerisches Konzept (Vorentwurfsplanung; Stand 19.04.2023)

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Anlage 2- Stellungnahmen

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Anlage 1 Betrachtungsraum

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Anlage 5 Beteiligungskonzept

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Sachstandsbericht Rat /Ausschuss

1901 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/611/2 
 
 
Vorlagen-Nummer 
0790/2023
Stand: 28.08.2025 
Sachstandsbericht  
Qualifizierungsmaßnahme für den Freiraum im Baublock zwischen Trierer, Mosel-, 
Pfälzer und Luxemburger Straße in Köln-Neustadt/Süd als Grundlage für die 
Bauleitplanung  
hier: Erweiterter Planungsbeschluss über die Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung 
und die Vorentwurfsplanung (LPH2) 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 07.08.2025 
 
Qualifizierungsmaßnahme für den Freiraum im Baublock zwischen Trierer, Mosel-, Pfäl-
zer und Luxemburger Straße in Köln-Neustadt/Süd als Grundlage für die Bauleitpla-
nung hier: Erweiterter Planungsbeschluss über die Ergebnisse der Öffentlichkeitsbetei-
ligung und die Vorentwurfsplanung (LPH2)  
0790/2023 
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt der Bezirksvertretung Innenstadt die An-
nahme folgenden Beschlusses: 
 
Der Bezirksvertretung Innenstadt 
1. nimmt die Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung zur Kenntnis;  
2. beschließt die Qualifizierungsmaßnahme für den Freiraum im Baublock zwischen Trierer, 
Mosel-, Pfälzer und Luxemburger Straße in Köln-Neustadt/Süd auf Grundlage der Vorentwurf-
splanung fortzuführen; 
3. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls der Stadtentwicklungsausschuss ohne Einschrän-
kung zustimmt. 
 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig zugestimmt. 
 
Nächste Schritte: 
Die Entwurfsplanung für den Freiraum befindet sich kurz vor dem Abschluss. Die Klärung und 
Beauftragung eines Bodengutachtens sowie eines Entwässerungskonzeptes führte zu zeitli-
chen Verzögerungen der Planung.

2 
 
Nach Freigabe der externen Entwurfsplanung durch die Fachämter wird der Baubeschluss 
vorbereitet. Dafür ist die Sicherstellung der Finanzierung erforderlich. Die Verwaltung strebt 
an, diese zeitnah zu erlangen. 
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:  
Viertes Quartal 2026

Beschlussvorlage Ausschuss

19232 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/611/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 0790/2023 
Freigabedatum 
 14.07.2023/ 14.08.2023 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Qualifizierungsmaßnahme für den Freiraum im Baublock zwischen Trierer, Mosel-, 
Pfälzer und Luxemburger Straße in Köln-Neustadt/Süd als Grundlage für die 
Bauleitplanung  
hier: Erweiterter Planungsbeschluss über die Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung 
und die Vorentwurfsplanung (LPH2)  
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Bezirksvertretung Innenstadt 
1.  nimmt die Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung zur Kenntnis;  
2.  beschließt die Qualifizierungsmaßnahme für den Freiraum im Baublock zwischen Trierer, 
Mosel-, Pfälzer und Luxemburger Straße in Köln-Neustadt/Süd auf Grundlage der Vorent-
wurfsplanung fortzuführen; 
3.  verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls der Stadtentwicklungsausschuss ohne Einschrän-
kung zustimmt. 
 
 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 24.08.2023 
Stadtentwicklungsausschuss 31.08.2023 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 19.10.2023

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  
Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  312.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  
Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
Das städtische Grundstück ist durch die Nutzung eines Gebrauchtwagenhändlers und eines 
ehemaligen Hotelparkplatzes geprägt. Die Fläche ist zum Teil asphaltiert und gepflastert; zum 
Teil ist Schotter aufgetragen. Zukünftig sollen nur die befahrbaren Flächen asphaltiert werden. 
Ergänzend sind wassergebundene Flächen vorgesehen, die gleichzeitig als offene Baum-
scheiben dienen. Zudem sind Baumpflanzungen sowie Pflanzbeete geplant. Daher ist davon 
auszugehen, dass sich die geplante Begrünung stadtklimatisch positiv auswirkt. 
 
Begründung: 
Der heute städtebaulich ungeordnete und mindergenutzte Bereich im Baublock zwischen Trie-
rer, Mosel-, Pfälzer und Luxemburger Straße in Köln-Neustadt/Süd, zwischen Südbahnhof 
und Barbarossaplatz soll durch die Schaffung von Wohnraum im geförderten Mietwohnungs-
bau sowie durch die Neuordnung des öffentlichen Raums aufgewertet werden. Daher umfasst 
das Projekt „Trierer Straße“ zwei Teilprojekte: das Bebauungsplanverfahren zur Schaffung der 
planungsrechtlichen Voraussetzungen sowie die Qualifizierungsmaßnahme zur Entwicklung 
eines Gesamtkonzeptes für den Freiraum. 
 
Anlässlich des dafür eingeleiteten Bebauungsplanverfahrens Arbeitstitel „Trierer Straße in

3 
Köln-Neustadt/Süd“ (Vorlagen-Nummer 1264/2018) wurde mit Beschluss des Stadtentwick-
lungsausschusses vom 13.12.2018 die Qualifizierungsmaßnahme für den Freiraum im Bau-
block zwischen Trierer, Mosel-, Pfälzer und Luxemburger Straße in Köln-Neustadt/Süd be-
schlossen (Vorlagen-Nummer 3267/2018).  
 
Ziel der Qualifizierungsmaßnahme ist zum einen die verkehrliche Erschließung des geplanten 
Wohnungsbaus. Vor allem aber auch die Neuordnung des öffentlichen Raums durch die Ent-
wicklung eines Gesamtkonzeptes mit Aufenthalts- und Spielmöglichkeiten für die Bewohnerin-
nen und Bewohner des Quartiers.  
 
Das bisher von einem Autohandel und als ehemaliger Hotelparkplatz genutzte städtische 
Grundstück (Flurstück 619) soll zukünftig als öffentlicher Raum ausgebildet und mit verschie-
denen Nutzungsschwerpunkten ausgestaltet werden. Ergänzend zum Bebauungsplan leistet 
das Planungskonzept einen Beitrag zur Neuordnung des Blockinnenbereichs und trägt damit 
zur Stadtreparatur bei.  
 
Dazu wurde im Rahmen einer zweistufigen EU-weiten Vergabe ein interdisziplinäres Pla-
nungsteam aus Freiraum- und Verkehrsplanenden unter anderem aufgrund seines planeri-
schen Lösungsvorschlags ausgewählt. Es wurde beauftragt, die Planungsideen fortzuführen 
und ein freiraumplanerisches Konzept unter Einbeziehung der Öffentlichkeit zu erarbeiten.  
 
Das Ergebnis des freiraumplanerischen Konzeptes (Anlage 3) liegt nunmehr vor. Das frei-
raumplanerische Konzept ist parallel auch der Beschlussvorlage zum Vorgabenbeschluss des 
Bebauungsplanverfahrens „Trierer Straße in Köln-Neustadt/Süd“ als Anlage beigefügt (Vorla-
gen-Nummer 0793/2023). 
 
Öffentlichkeitsbeteiligung 
Im Rahmen der Qualifizierungsmaßnahme für den Freiraum wurde mit dem freiraumplaneri-
schen Konzept (Stand 01.06.2020) eine informelle Öffentlichkeitsbeteiligung coronabedingt in 
digitaler Form im Zeitraum vom 22.06.2020 bis 10.07.2020 über das Mitwirkungsportal der 
Stadt Köln durchgeführt. Hierzu wurden die Bewohnerinnen und Bewohner des Quartiers zwi-
schen dem 15.06.2020 und dem 21.06.2020 mit Flyer per Hauswurfsendung über die digitale 
Beteiligung informiert. Die Flyer lagen ergänzend im Kundenzentrum Innenstadt sowie im Be-
zirksrathaus Innenstadt aus. Um insbesondere die Bedürfnisse der Kinder und Jugendlichen 
zu ermitteln, fand zusätzlich eine Beteiligung der Kinder und Jugendlichen durch das Amt für 
Kinder, Jugend und Familie statt.  
 
Diese beiden Beteiligungen sind auf reges Interesse gestoßen. Das Stadtplanungsamt er-
reichte eine Vielzahl von kreativen, vielfältigen und für die weiteren Planungen wertvolle Rück-
meldungen.  
 
Anhand der Öffentlichkeitsbeteiligungen wurde deutlich, dass die ursprüngliche Planungsidee 
größtenteils auf positive Resonanz stößt und Planungsideen wie der verkehrsreduzierte Stra-
ßenraum und der Boulderfelsen im Spielbereich fortgeführt bzw. erweitert werden. Die Pla-
nungsidee des Platzraumes wurde ausgeweitet, sodass multifunktionale Verkehrsflächen 
durch unterschiedliche Nutzungen, wie dem Befahren mit Inlinern und Skateboard, bespielt 
werden können. Der Moselplatz dient nicht nur dem Aufenthalt, sondern integriert nun den ge-
wünschten Bocciabereich und bietet der Anwohnerschaft gleichzeitig die Möglichkeit, diesen 
durch Veranstaltungen und Feste zu beleben – ebenso wie den Quartiersplatz. Der Spielbe-
reich wurde um weitere Klettermöglichkeiten und eine Calisthenics-Station ergänzt.   
Der Wunsch nach begrünten Flächen sowie nach blühenden und klimaresilienten Bäumen 
wird bei der Gehölzwahl berücksichtigt. Ebenso das Teilhaben am weiteren Planungsprozess 
und das besondere Engagement der Bewohnerinnen und Bewohner für die neuen Aufent-
haltsräume soll durch Patenschaftskonzepte gewürdigt werden.  
 
Insgesamt konnte ein Großteil der Anregungen im vorliegenden freiraumplanerischen Konzept 
berücksichtigt werden. Gleichwohl gibt es kreative Anregungen, wie die Idee eines begehba-
ren Bodenlabyrinths oder einer großen Holztreppe, die gleichzeitig als Tribüne genutzt werden 
kann, die aufgrund der Rahmenbedingungen nicht weiter gefolgt werden können. Andere An-
regungen lösen Lärmkonflikte aus. Gleichzeitig bieten die multifunktionalen Verkehrsflächen

4 
die Möglichkeit, diese eigeninitiativ durch vielfältige Nutzungen zu bespielen.  
 
Alle eingegangenen Anregungen der informellen Öffentlichkeitsbeteiligung sind in der Anlage 
2 zusammengefasst, inhaltlich dokumentiert und bewertet. Entsprechend der Anlage 2 wurden 
die Ergebnisse der informellen Öffentlichkeitsbeteiligung in der Überarbeitung des freiraum-
planerischen Konzeptes berücksichtigt. 
 
Da sie nicht nur die Freiraumgestaltung betrafen, sondern auch das Bebauungsplanverfahren, 
werden sie auch im Rahmen des Vorgabenbeschlusses gewürdigt. Daher ist die Anlage 2 
identisch der Vorlage zum Vorgabenbeschluss (Vorlagen-Nummer 0793/2023) beigefügt, 
weswegen die bebauungsplanrelevanten Stellungnahmen kenntlich gemacht sind.  
 
Nach erfolgtem Planungsbeschluss sollen die Bewohnerinnen und Bewohner über das Beteili-
gungsportal der Stadt Köln über den aktuellen Planungsstand informiert werden. Darüber hin-
aus hat die Öffentlichkeit im Rahmen der Offenlage zum Bebauungsplan Arbeitstitel „Trierer 
Straße in Köln-Neustadt/Süd“ erneut die Möglichkeit sich zu beteiligen. 
 
Freiraumplanerisches Konzept (Vorentwurfsplanung Stand 19.04.2023) 
Das vom lebendigen Quartier isolierte Plangebiet soll in Zukunft öffentlich zugänglich gemacht 
und das Potential zur Entwicklung einer attraktiven Aufenthaltsfläche in der Innenstadt ausge-
schöpft werden. Das freiraumplanerische Konzept schlägt für die Neuordnung des Freiraums 
vor, diesen als durchgängigen Platz zu interpretieren und ein Angebot mit multifunktionalen 
Bereichen zu schaffen. Dazu sollen unterschiedliche Bereiche mehrere Aufgaben gleichzeitig 
erfüllen. Der durchgängige Platz wird gleichermaßen als Bewegungs- und Begegnungsort ge-
staltet. 
 
Verkehr 
Das Plangebiet soll von der Moselstraße bis zur Trierer Straße als ein zusammenhängender 
und zusammenhängend gestalteter Raum entwickelt werden. Die Verbindungsfunktion ist be-
sonders wichtig, da der Platzraum die Durchwegung zwischen Moselstraße und Trierer Straße 
möglich macht.  
Es werden viele Wege für FußgängerInnen und RadfahrerInnen angeboten werden. Die Ver-
kehrsflächen werden als multifunktionale Räume verstanden, die neben ihrer Erschließungs-
funktion wichtige Funktionen für die Nachbarschaft und die Öffentlichkeit übernehmen. Die 
nördliche Fläche wird mit optisch abweichend gestalteten Bänderungen versehen, die den 
Spielcharakter unterstützen. Diese grafischen Linien sollen zum Hüpfen und Slalomfahren mit 
Inlinern, Skateboard oder Scooter einladen. 
Der nördliche Platzteil – vom Quartiersplatz ausgehend bis zur Trierer Straße - ist autofrei ge-
plant. Rettungsfahrzeuge und Abfallsammelfahrzeuge können diesen Teil durch herausnehm-
bare Poller durchfahren. Der südliche Platzteil - von der Moselstraße bis einschließlich des 
Quartiersplatzes – wird als Mischverkehrsfläche ausgeführt und ist auch mit dem Kfz befahr-
bar, sodass das ehemalige Hotel und das mit der Tiefgarage geplante Wohngebäude mit dem 
Auto für die Bewohnerinnen und Bewohner sowie für den Lieferverkehr erreichbar sind. Fahr-
radabstellmöglichkeiten sind im Plangebiet über mehrere Stellen verteilt geplant. Bäume und 
Objekte werden deshalb auch bewusst so gesetzt, dass die Aufenthaltsflächen nicht zu Stell-
plätzen werden. 
 
Öffentlicher Spielplatz 
Die im nördlichen Teil des Platzraums geplanten öffentlichen Spielflächen sind insgesamt 
circa 500 m² groß und liegen besonnt entlang der rückwärtigen Bebauung. Es sind zwei Berei-
che für unterschiedliche Altersklassen geplant. Nördlich befinden sich mit einem großen 
Boulderfelsen (Kletterfelsen) und einer Calisthenics-Station (Geräte für Eigengewichtsübun-
gen) Angebote für Jugendliche und junge Erwachsene. Die südliche Fläche bietet Spielgeräte 
für jüngere Kinder an. Als Fallschutz wird Kork als nachhaltige Alternativ zu Synthesekaut-
schuken (EPDM) vorgesehen. Zur verkehrsreichen Trierer Straße begrenzt ein Zaun die 
Spielflächen. 
 
Moselplatz 
Der Moselplatz ist Eingangsort, Bouleplatz und bietet rund 200 m² für kleine Veranstaltungen

5 
und Feste. Fahrradbügel begrenzen den Platz zur Moselstraße. Ebenso ist hier ein Trinkwas-
serbrunnen vorgesehen. Der Platz wird in wassergebundener Wegedecke ausgeführt, ein 
Baumhain schafft Atmosphäre. Die Platzfläche wird durch eine Einfassung begrenzt und liegt 
um circa 10 cm tiefer von der umgebenden Fläche abgesetzt, um eine Barriere für Boule-Ku-
geln herzustellen. Eine niedrige Bank schafft eine Barriere zur befahrenen multifunktionalen 
Fläche und schützt vor wildem Parkieren auf der Platzfläche. 
 
Quartiersplatz 
Der zentrale Quartiersplatz wird zur verkehrlichen Erschließung des städtischen Neubauvor-
habens genutzt. Gleichzeitig ist er auch nachbarschaftlicher Treffpunkt und der Ort, an den 
sich alle Funktionen anschließen. Da der Autoverkehr nur im südlichen Platzbereich zugelas-
sen wird, werden sich in dem geplanten Freiraum nur wenige Fahrzeuge bewegen. Ebenso 
wie der Moselplatz kann der Quartiersplatz künftig durch kleine Veranstaltungen und Feste 
von der Anwohnerschaft belebt werden. 
 
Trierer Platz 
Der Trierer Platz ist Adressplatz und Aufenthaltsort an der Trierer Straße. Die Platzfläche er-
weitert den Gehweg entlang der Trierer Straße. Anlehnbügel für Fahrräder und Bänke finden 
hier einen zentralen Platz. Ein Baumhain gemischter Arten beschattet den Platz. 
 
Möblierungszonen  
An den Rändern des Platzraumes befinden sich die Möblierungszonen. Durch eine Einfas-
sung gerahmt, finden hier robustes Mobiliar, wie Radständer und Bänke sowie Pflanzbeete 
Platz. Im Bereich vor dem ehemaligen Hotel kann die Möblierung bereits festgelegt werden. 
Auf der Seite des Neubaus wird die Möblierung bewusst offengelassen. Zum einen ist die Ein-
gangssituation des geplanten Neubaus zum Zeitraum der Bearbeitung noch nicht bekannt. 
Zum anderen besteht hier die Chance, die künftigen Anwohnerinnen und Anwohner in den 
Planungsprozess einzubeziehen. 
 
Vegetation 
Über den gesamten Platz sind mehrere hochstämmige Baumarten in gemischter Pflanzung 
verteilt, welche den Raum beschatten und die unterschiedliche Zonierung der Bereiche op-
tisch herausstellen:  
- Zu den hochfrequentierten Straßen werden jeweils zwei Baumhaine angeordnet. Die 
Baumhaine definieren die Eingangsbereiche, begrenzen die Platzfläche und schaffen 
atmosphärische Qualitäten für den Aufenthalt.  
- Der Straßenraum entlang der Trierer Straße wird durch zwei neue Straßenbäume er-
gänzt. 
- Eine Reihe mittelgroßer Kronen definiert den Übergangsbereich zwischen öffentlichem 
Kinderspielplatz und der multifunktionalen Verkehrsfläche. 
 
Die stark frequentierten Baumscheiben, wie am Trierer Platz, werden in wassergebundener 
Decke ausgeführt. Die weniger stark frequentierten Baumscheiben werden als Grünflächen 
gestaltet, sodass Niederschlagwasser versickern kann. 
 
Die Auswahl der Baumarten erfolgt gemäß Grünhandbuch der Stadt Köln. Vor dem Hinter-
grund, dass der Platz auf Augenhöhe gut überschaubar und transparent sein soll, werden Ar-
ten mit lichten Kronen bevorzugt. Um die Eingriffe in das Bodendenkmal möglichst gering zu 
halten, werden Flachwurzler gewählt. 
Entlang der Platzkanten werden Pflanzbeete in der Möblierungszone angeordnet. Zusätzlich 
wird eine Fassadenbegrünung an dem Neubau sowie teilweise an bestehender Bebauung 
vorgeschlagen. 
 
Patenschaften 
Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung wurde deutlich, dass sich die Bewohnerinnen und 
Bewohner in besonderem Maße für die neuen Aufenthaltsräume engagieren möchten. Gleich-
zeitig ist die Identifikation der Anwohnenden eine wichtige Voraussetzung zum nachhaltigen 
Gelingen des attraktiven Stadtraums. Daher werden verschiedene Patenschaftskonzepte vor-
geschlagen. In der vorgelegten Planung sind bereits diverse Möglichkeiten für die Übernahme 
von Patenschaften baulich vorgerichtet. Zum Beispiel können Baum- und Beetpatenschaften

6 
übernommen oder Baumscheiben begrünt werden.  
 
Archäologische Vorerkundung des Bodendenkmals 
Im Bereich der Freiraumplanung befindet sich das eingetragene Bodendenkmal mit der     
Nummer 476. Zur Sicherung einer dauerhaften Erhaltung des Bodendenkmals sind Eingriffe in 
den Boden nur begrenzt möglich, sodass auch Baumpflanzungen nur in einem eingeschränk-
ten Umfang möglich sind.  
Um eine denkmalverträgliche Umsetzung des Vorentwurfs zu prüfen, hat das Amt für archäo-
logische Bodendenkmalpflege (RGM) ein Konzept zur archäologischen Vorerkundung des 
Plangebiets erstellt. Hierzu wurden historische Karten ausgewertet und 35 Rammkernsondie-
rungen mit einer Erkundungstiefe von 5 m durchgeführt. Die Ergebnisse des Konzeptes wur-
den in der Planung berücksichtigt, sodass die vorliegende Vorentwurfsplanung denkmalver-
träglich umgesetzt werden kann. 
 
Kosten 
Die vorgelegte Kostenschätzung zum Abschluss der Vorentwurfsplanung/ Leistungsphase 2 
(LPH2) vom 19.04.2023 ermittelt Baukosten in Höhe von rund 1,4 Millionen Euro.  
 
Die Verwaltung hatte für den Bedarfsfeststellungsbeschluss (Nummer 3267/2018) die Baukos-
ten auf eine Höhe von 1,3 Millionen Euro geschätzt (Kostenschätzung aus 10/2018). In den 
Vergabeunterlagen wurde eine Baukostenobergrenze aufgenommen.  
 
Die Kostensteigerung ist zum einem mit den allgemeinen Preisanpassungen zu begründen. 
Zum anderen wurde aufgrund des Standortes in unmittelbarer Nähe zu den gastronomischen 
Betrieben im Studierendenviertel auf den kostengünstigen Fallschutz Sand verzichtet, da mit 
einem erhöhten Pflege- und Reinigungsaufwand des Sandes gerechnet wird. Stattdessen wird 
Kork als Fallschutz auf dem gesamten Spielbereich vorgesehen. Dieser stellt eine nachhaltige 
Alternative zum Fallschutz aus Synthesekautschuken (EPDM) dar und wird vom Fachamt fa-
vorisiert. Zudem waren die Eingriffe und Anschlüsse an die bestehenden Straßen - Trierer und 
Moselstraße - zum Zeitpunkt der Kostenschätzung noch nicht klar, sodass die Übergänge zu 
den Bestandstraßen im größeren Umfang in den Betrachtungsraum einbezogen wurden. 
Durch die konkretisierte Planung hat sich der Betrachtungsraum der Freiraumplanung im Be-
reich der Trierer und Moselstraße reduziert.  
 
Weiteres Vorgehen 
Grundlage für die weitere Planung gemäß Beschlusspunkt Nummer 2. dieser Vorlage ist die 
Vorentwurfsplanung (siehe Anlage 3). In der anschließenden Leistungsphase 3 wird die Pla-
nung konkretisiert und unter anderem die Oberflächenmaterialien, die Auswahl der Spielge-
räte und das Mobiliar weiter abgestimmt und festgelegt. Die Planung wird über den Baube-
schluss erneut zur politischen Beratung vorgelegt.  
 
Die Vorentwurfsplanung ist Grundlage für die weitere Ausarbeitung des Bebauungsplans Ar-
beitstitel „Trierer Straße in Köln-Neustadt/Süd“ und ist ebenfalls der Beschlussvorlage zum 
Vorgabenbeschluss als Anlage beigefügt.  
 
Das Bebauungsplanverfahren ist Voraussetzung für die Umsetzung der Gesamtplanung aus 
Freiraumplanung und Wohnbauvorhaben. Es wird geprüft, inwieweit eine Umsetzung in zwei 
Bauabschnitten möglich ist, sodass die Umsetzung des freiraumplanerischen Konzeptes vor-
gezogen werden kann.  
 
Vorberatung 
Qualifizierungsmaßnahme für den Freiraum im Baublock zwischen Trierer, Mosel-, Pfälzer 
und Luxemburger Straße in Köln-Neustadt/Süd als Grundlage für die Bauleitplanung; hier: Be-
darfsfeststellungsbeschluss und Durchführung eines Qualifizierungsverfahrens (Vorlagen- 
Nummer 3267/2018) 
BV 1 06.12.2018 TOP 3.15 einstimmig zugestimmt 
StEA 13.12.2018 TOP 5.2 mehrheitlich zugestimmt gegen die Fraktion Die 
Linke 
 
Anlagen

7 
Anlage 1 Betrachtungsraum 
Anlage 2 Darstellung und Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen aus der Öf-
fentlichkeitsbeteiligung  
Anlage 3 Freiraumplanerisches Konzept (Vorentwurfsplanung; Stand 19.04.2023) 
Anlage 4 Öffentlichkeitsbeteiligung 
Anlage 5 Beteiligungskonzept

Anlage 4 Öffentlichkeitsbeteiligung

1312 Zeichen

Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung 
Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die 
Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei 
Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. 
 
Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen. 
Gemäß der Leitlinien für Öffentlichkeitsbeteiligung wird die Planung eines Beteiligungsverfahrens in 
einem Beteiligungskonzept beschrieben. Bei kleineren ggf. auch standardisierten Verfahren, ist das 
Beteiligungskonzept möglichst knapp aber aussagekräftig zu verfassen.  
Bitte wählen Sie aus: 
- Das Beteiligungskonzept ist beigefügt. 
Erläutern Sie bitte in maximal zwei Sätzen: Was soll mit der Öffentlichkeitsbeteiligung erreicht 
werden (ggf. mit Informationen zu Zielgruppen(n) und geplantem Vorgehen)? 
Ziel der geplanten Öffentlichkeitsbeteiligung (2. Beteiligung) ist die Öffentlichkeit über den Planungsstand 
des freiraumplanerischen Konzeptes zu informieren. 
 
 
Kontakt 
OB/2 Referat für Strategische Steuerung 
Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung 
Brückenstraße 5-11 
50667 Köln 
Telefon: 0221 – 221 25044 
E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de 
Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung

Anlage 3 Freiraumplanerisches Konzept (Vorentwurfsplanung; Stand 19.04.2023)

4117 Zeichen

Mauer Bestand, Rückbau
175,199,138
175,199,138
175,199,138
175,199,138
175,199,138
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175,199,138
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175,199,138
175,199,138
175,199,138
175,199,138
2.0
1.5
3.5
1.45
1.3
0.6
1.5
0.60
15.0
1.3
1.1
0.6
1.3
11.24
0.6
24.42
3.0
2.00
3.40
0.5
1.7
41.03
7.66
19.70
3.5
21.00
54.02
0.6
21.58
16.00
4.0
14.3
1.10 1.80
5.9
8.35
3.6
4.6
2.8
12.0
22.0
0.80
0.3
Luxemburger Straße
Trierer Straße
Fallschutzbelag
230 m²
Moselstraße
Zaun, h= 1.0 m
Baumscheibe
Längsparker, Bestand
Gehweg, Bestand
Rundbord Längsparker, Bestand
Anlehnbügel
Fallschutzbelag
275 m²
Poller,
optisch kontrastreich, tlw. lösbar
Anlehnbügel
Poller,
optisch kontrastreich,
tlw. lösbar
Trierer Platz
Moselplatz
Überfahrt
Betonpfaster
Überfahrt
+15
-10
Geplante
Zufahrt TG
Boccia-Bereich3x12 m
Bahngleise
Straßenbahn
Calisthenics
Anlehnbügel
Möblierungszone
2 Bänke mit Rückenlehne
und Armlehnen,
1 Mülleimer
Trinkbrunnen
Leuchte
Quartiersplatz
Rampenstein
Mauer Neubau
Tischtennis
Markierung,
optisch kontrastreich
Baumscheibe,
Neu
Baumscheibe,
Neu
2 Bänke mit Rückenlehne &Armlehnen,
1 Mülleimer
Sitzmauer, +40
Fußgänger-
querung
Multifunktionale Fläche
Multifunktionale Fläche
Gebäude Bestand Trierer Straße 51/47/49
II
II
VIIV
IIII
V
IV
VI
V
VI
V
IV
IV
II
I
II
III
II
VII
V
V
V
V
V
V
61
63
65
35
37
39
41
43
26
30
51
49
I
Durchgang
45
33
31
2 Bänke mit Rückenlehne &Armlehnen,
1 Mülleimer
Einfassung
Sockel
Rabattengeländer
Spielkombination
Sitzkante
+25
NeubauV+ Staffelgeschoss
Hotel Mado
Leuchte
bestehende Querparker
und Platanenreihe
Möblierungszone -Festlegung Zonierung nach Planung Neubau
niedrige, freiwachsende Hecke
-10
+/-00
621
680
639
47
Grundstücksgrenze
Gebäude Bestand
VI
Geplante
Hofzufahrt
Neubau ArrondierungV
NeubauV
NeubauV
Gebäude
 Bestand
Fassadenbegrünung über Patenschaftmit privat
 optional
Bouldern
Baumscheibe
Reckanlage
29.70
Rabattengeländer
Sitzhügel
Rampenstein
Möblierungszone -Festlegung Zonierung nach Planung Neubau
Poller
Sitzkante
175,199,138
Fallschutzbereiche
LEGENDE
Asphalt
Betonpflaster
Platzbelag, Natursteinpflaster
Wassergebundene Wegedecke,
tlw. mit Stabilizer
Vegetationsflächen
Baum, Neupflanzungen
Baum, Bestand
FLÄCHEN
BÄUME
Poller
Mastleuchte
EINBAUTEN / MOBILIAR
Rabattengeländer
Anlehnbügel
gem. Gestaltungshandbuch
Sitzbank
gem. Gestaltungshandbuch
Abfallbehälter
gem. Gestaltungshandbuch
EINFASSUNGEN
Einfassungen, Basaltlava
Trinkbrunnen
Vegetationsflächen Möblierungszone
Festlegung Zonierung nach Planung Neubau
Mobiliar Möblierungszone, Podestbank
Festlegung Zonierung nach Planung Neubau
Mobiliar Möblierungszone, Hochbeete
Festlegung Zonierung nach Planung Neubau
Zaun
EINBAUTEN / MOBILIAR
Leistungsphase
Planung Freianlagen
Bauherr
ProjektProjektnummer
Planinhalt
Bauvorhaben
Plan-Nr. Ausgabedatum erstellt Maßstab
Plangröße
ÄnderungenIndexnummer Datum gez.
Planung Verkehrsanlagen
Datum/Unterschrift
keine Einträge
Einträge
Einträge
übernommen Datum/Unterschrift
keine Einträge
Einträge
Einträge
übernommen Datum/Unterschrift
keine Einträge
Einträge
Einträge
übernommen
Stadt Köln
Amt 61
Stadt Köln
Amt 611
Stadt Köln
Amt 611-2
1921-02-LP-01-c LP 2
DIN A11921 Köln Moselstraße 
1:20005.10.202219.04.2023
-a Baumstellung, Wegebreite, Beetbreiten, Bänke Spielplatz, Poller
N
Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin
Stadtplanungsamt
Städtebauliche Projekte und Stadtgestaltung, Planung Stadtbezirk 1
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln
urbanegestalt PartGmbB
Brüsseler Str. 89-93
50672 Köln
T 0221-912891-20
M info@urbanegestalt.de
BPR Dipl.-Ing. Bernd F. Künne & Partner
Beratende Ingenieure mbB
T +49 221 888488-21
M daniel.ebbers@bpr-koeln.de
www.bpr-gruppe.de
Köln Moselstraße
Freiraumplanung für den Freiraum im Baublock zwischen Trierer, Mosel-, Pfälzer und
Luxemburger Straße in Köln-Neustadt/Süd
Lageplan
Lagestatussystem Gauß-Krüger Koordinatensystem
02.11.22 mt
-b Überarbeitung der Planung gemäß Rückmeldungen zur LP 2 08.02.23 mt
-c Legende, Sitzelemente, Pflanzstreifen Fassadenbegrünung 17.03.23 mt
gez. Amtsleitung 61
10.05.2023
gez. Teamleitung 61
03.05.2023
gez. Planer/Planerin 611-2
03.05.2023
Anlage 3

Anlage 2- Stellungnahmen

121292 Zeichen

/ 2 
 
Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan 664373/02 –Arbeitstitel: Trierer Straße in Köln-Neustadt/Süd- einge-
gangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit 
Das Projekt „Trierer Straße“ umfasst zwei Teilprojekte – das Bebauungsplanverfahren zur Schaffung von Wohnraum im geförderten Mietwohnungsbau 
sowie die Qualifizierungsmaßnahme zur Neuordnung des öffentlichen Raums durch die Entwicklung eines Gesamtkonzeptes für den Freiraum. 
Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens –Arbeitstitel: Trierer Straße in Köln-Neustadt/Süd wurde die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 
Absatz 1 Baugesetzbau (BauGB) im Rahmen eines Aushangs im Stadtplanungsamt sowie im Kundenzentrum Innenstadt und im Bezirksrathaus Innenstadt 
vom 10.09.2018 bis 24.09.2018 durchgeführt. Es sind keine Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit in der Zeit vom 10.09.2018 bis 24.09.2018 eingegan-
gen. 
Im Rahmen der Freiraumgestaltung zwischen Trierer, Mosel-, Pfälzer und Luxemburger Straße in Köln-Neustadt/Süd wurde eine informelle Öffentlichkeits-
beteiligung durchgeführt. Die Öffentlichkeitsbeteiligung fand aufgrund der Corona-Pandemie nicht wie geplant als Veranstaltung statt, sondern als digitale 
Beteiligung über das Mitwirkungsportal der Stadt Köln im Zeitraum vom 22.06.2020 bis 10.07.2020. Ergänzend zum Mitwirkungsportal konnten sich alle 
Interessierte telefonisch beim Stadtplanungsamt informieren und Anregungen per E-Mail oder per Post einreichen.  
Zusätzlich hat das Amt für Kinder, Jugend und Familie im Zeitraum vom 09.06.2020 bis 23.06.2020 eine Kinder- und Jugendbeteiligung durchgeführt.  
Insgesamt sind 74 Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit eingegangen. Davon wurden 19 Stellungnahmen mit der Antwortkarte des Flyers per Post, 19 
Stellungnahmen per E-Mail und 31 über den Online-Dialog auf dem Mitwirkungsportal der Stadt Köln eingereicht. Fünf telefonische Rückmeldungen und 
Anregungen wurden entgegengenommen. 14 Stellungnahmen sind aus der Kinder- und Jugendbeteiligung eingegangen. Insgesamt werden 88 Anregun-
gen im Rahmen der Qualifizierungsmaßnahme zum Freiraum dargestellt und bewertet.  
Da die Anregungen aus der informellen Öffentlichkeitsbeteiligung zur Freiraumgestaltung sich teilweise auch auf das Bebauungsplanverfahren beziehen, 
werden diese Anregungen auch im Bebauungsplanverfahren als Stellungnahme außerhalb der Frist gewertet.  
Nachfolgend werden die eingegangenen Stellungnahmen fortlaufend nummeriert. Daran anschließend werden in Übereinstimmung mit der laufenden Num-
merierung die Inhalte der Stellungnahmen sowie ihre Berücksichtigung in der weiteren Planung dargestellt. Bei inhaltlich gleichen Stellungnahmen wird auf 
die jeweilige erste Stellungnahme der Verwaltung verwiesen.  
Die Behandlung der in der Tabelle enthaltenen Stellungnahmen durch die Verwaltung ist vorläufig und entspricht dem Stand zum Abschluss des Verfah-
rens nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB. Diese Stellungnahmen werden bei der Erstellung des Bebauungsplanentwurfs inklusive Begründung, 
welcher Gegenstand der Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB ist, berücksichtigt. Aufgrund des vorläufigen Cha-
rakters ist es möglich, dass es im weiteren Verfahren vor der endgültigen Abwägung zum Satzungsbeschluss zu einer abweichenden Behandlung der 
Inhalte der frühen Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB kommt. Insofern sind insbesondere die Ergebnisse der Beteiligungen nach § 
3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB sowie die Begründung zum endgültigen Planentwurf zu berücksichtigen. 
Aus Datenschutzgründen werden keine personenbezogenen Daten (Name und Adresse) aufgeführt.  
 
 
Anlage 2

- 2 - 
 
/ 3 
 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung 
im weiteren Plan-
verfahren 
Arbeitstitel: Trierer 
Straße in Köln-Neu-
stadt/Süd 
Berücksichtigung im 
freiraumplanerischen 
Konzept (Vorentwurfs-
planung) 
 
Stellungnahme der Verwaltung 
Über die Post eingegangene Stellungnahmen 
1 Antwortkarte vom 23.06.2020 (Eingangsdatum) 
1.1 - Verkehrsberuhigung Mosel-,  
- Pfälzerstraße (Fahrbahnveren-
gung, 30 km/h Zone) 
nein 
 
nein 
 
Die Anregung bezieht sich weder auf den Geltungsbereich des 
Bebauungsplanes mit dem Arbeitstitel „Trierer Straße in Köln-
Neustadt/Süd“ noch auf das Plangebiet des freiraumplaneri-
schen Konzeptes und ist damit nicht planungsrelevant.  
Sie wird aber an das zuständige Dezernat III – Mobiliät weiter-
gegeben. 
1.2 - Unterbindung (bauliche) von Trink-
gelagen und Partyplatz im Bereich 
des geplanten Quartiersplatzes 
ja 
 
ja Die Aspekte der städtebaulichen sowie technischen Kriminal-
prävention werden auf Ebene der Bauleitplanung oder im weite-
ren Planungsprozess berücksichtigt. Eine erneute Abstimmung 
der Vorentwurfsplanung (derzeitiger Planungsstand) mit der 
Abteilung Kriminalprävention der Polizei Köln ist erfolgt. Es be-
stehen keine Bedenken. 
Anforderungen an das freiraumplanerische Konzept sind eine 
offene und transparente Gestaltung, sodass keine „dunklen 
Ecken“ entstehen. Daher werden beispielsweise hochstämmige 
Bäume und niedrige Hecken vorgesehen, wodurch die Plätze 
auf Augenhöhe gut überschaubar und einsehbar sind.  
Die Befürchtungen werden gleichwohl an das Amt für öffentli-
che Ordnung (32) weitergegeben.

- 3 - 
 
/ 4 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung 
im weiteren Plan-
verfahren 
Arbeitstitel: Trierer 
Straße in Köln-Neu-
stadt/Süd 
Berücksichtigung im 
freiraumplanerischen 
Konzept (Vorentwurfs-
planung) 
 
Stellungnahme der Verwaltung 
1.3 - Eingezäunte Hundewiese Mosel-
platz 
(zeichnerische Darstellung: auf Mo-
selplatz) 
nicht bebauungs-
planrelevant 
nein Aufgrund der Flächengröße bzw. des -zuschnitts sowie des 
Planungsziels, eine attraktive Aufenthaltsfläche mit einem viel-
fältigen Angebot für unterschiedliche Nutzergruppen zu schaf-
fen, kann die Anregung in der weiteren Planung nicht berück-
sichtigt werden.  
Darüber hinaus gibt es in räumlicher Nähe ein entsprechendes 
Angebot: 
Im Stadtteil Neustadt/Süd befinden sich die nächsten Hunde-
freilaufflächen am Rathenauplatz sowie im Volksgarten und da-
mit in einer fußläufigen Entfernung von 0,7 bis 1,0 km.  
1.4 - Aufsteller für Hundekotbeutel 
- Ausreichend Mülleimer 
nicht bebauungs-
planrelevant 
ja Entsprechendes Mobiliar wird vorgesehen.  
2 Antwortkarte vom 23.06.2020 (Eingangsdatum) 
2.1 Schön wären 
- Blühende Bäume und Sträucher 
(Schnurbaum, Taschentuch- oder 
Taubenbaum, Blumenhartriegel) 
ja teilweise Das Grünhandbuch der Stadt Köln wird angewandt 
(https://www.stadt-koeln.de/artikel/71743/index.html). Das frei-
raumplanerische Konzept schlägt gemischte Baumpflanzungen 
von Dreispitz-Ahorn (Alternativ: Feld-Ahorn), Ullung-Eberesche 
(Alternativ: Baummagnolie), Dornenloser Lederhülsenbaum 
und Schnurbaum (Alternativ: Birkenpappel) vor. 
Das Freiraumkonzept schlägt Hochbeete mit Beetpatenschaf-
ten vor; die Umsetzbarkeit wird geprüft. 
2.2 - Fahrradständer nicht bebauungs-
planrelevant 
ja Das freiraumplanerische Konzept macht bereits Vorschläge für 
Fahrradständer. An der Moselstraße und an der Trierer Straße

- 4 - 
 
/ 5 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung 
im weiteren Plan-
verfahren 
Arbeitstitel: Trierer 
Straße in Köln-Neu-
stadt/Süd 
Berücksichtigung im 
freiraumplanerischen 
Konzept (Vorentwurfs-
planung) 
 
Stellungnahme der Verwaltung 
sind Anlehnbügel geplant. Zudem befinden sich in den Randbe-
reichen Möblierungszonen, in denen Radständer, Bänke und 
Pflanzbeete Platz finden sollen. In der weiteren Planung wird 
die Ausstattung konkretisiert. Die Auswahl des Mobiliars für die 
vorgesehenen Nutzungen erfolgt nach den Vorgaben des Ge-
staltungshandbuchs der Stadt Köln. 
2.3 - Genügend Beleuchtung nicht bebauungs-
planrelevant  
ja Die Auswahl des Beleuchtungstyps erfolgt nach der Vorgabe 
des Leuchtenkonzeptes 2000 für die Kölner Innenstadt. 
2.4 - Sitzpodeste nicht bebauungs-
planrelevant 
teilweise Im freiraumplanerische Konzept sind bereits Sitzmöglichkeiten 
vorgesehen. Zudem befinden sich in den Randbereichen Möb-
lierungszonen, in denen Radständer, Bänke und Pflanzbeete 
Platz finden sollen. In der weiteren Planung wird die Ausstat-
tung konkretisiert. Tischaufstellungen werden geprüft. 
2.5 - Essbare Pflanzen in Hochbeeten 
(s. Ebertplatz) 
nicht bebauungs-
planrelevant 
teilweise  Das Freiraumkonzept schlägt Hochbeete mit Beetpatenschaf-
ten vor; die Umsetzbarkeit wird geprüft. 
2.6 - Begrünte Wände ja ja  Fassadenbegrünungen werden bereits im freiraumplanerischen 
Konzept entlang des Gebäudes Trierer Str. 61 und Moselstr. 30 
vorgeschlagen. Die vorgeschlagenen Flächen befinden sich in 
Privatbesitz. Mit der Bauherrschaft des geplanten Wohngebäu-
des wird eine Fassadenbegrünung geprüft. 
Entsprechende Festsetzungen werden ggf. im Bebauungsplan 
vorgesehen

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Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung 
im weiteren Plan-
verfahren 
Arbeitstitel: Trierer 
Straße in Köln-Neu-
stadt/Süd 
Berücksichtigung im 
freiraumplanerischen 
Konzept (Vorentwurfs-
planung) 
 
Stellungnahme der Verwaltung 
2.7 - Viel entsiegelte Fläche ja ja Durch die Überplanung des Freiraums zwischen Mosel- und 
Trierer Straße wird ein erheblicher Anteil der Fläche entsiegelt 
und durch Bäume und Hecken ergänzt. 
2.8 - Spielplatz mit hölzernen Geräten 
- Wenig Metall 
nicht bebauungs-
planrelevant 
ja  Es ist ein Spielplatz mit einer Größe von rd. 500 qm vorgese-
hen. Im Bebauungsplan werden entsprechende Festsetzungen 
getroffen. 
Das Spielangebot richtet sich an Kinder und Jugendliche unter-
schiedlicher Altersklassen. Nördlich befinden sich mit einem 
großen Boulderfelsen (Kletterfelsen) und einer Calisthenics-
Station (Geräte für Eigengewichtsübungen) Angebote für Ju-
gendliche und junge Erwachsene. Die südliche Fläche bietet 
dagegen Spielgeräte für jüngere Kinder an.  
Die Auswahl der Spielgeräte und die Materialität werden in der 
Entwurfsplanung weiter konkretisiert.  
2.9 Halten Sie mich auf dem Laufenden? 
[gekürzt da personenbezogenen Da-
ten] 
Kenntnisnahme Kenntnisnahme Über das Ratsinformationssystem der Stadt Köln (https://ratsin-
formation.stadt-koeln.de/vo0050.asp?__kvonr=79424) sowie 
über das Beteiligungsportal der Stadt Köln kann man sich über 
das Bebauungsplanverfahren und die Qualifizierungsmaß-
nahme zum Freiraum informieren.  
Nach erfolgtem erweiterten Planungsbeschluss wird der aktu-
elle Planungsstand auf das Beteiligungsportal der Stadt Köln 
eingestellt.  
Darüber hinaus hat die Öffentlichkeit im Rahmen der Offenlage 
zum Bebauungsplan Arbeitstitel „Trierer Straße in Köln-Neu-
stadt/Süd“ erneut die Möglichkeit sich zu beteiligen.

- 6 - 
 
/ 7 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung 
im weiteren Plan-
verfahren 
Arbeitstitel: Trierer 
Straße in Köln-Neu-
stadt/Süd 
Berücksichtigung im 
freiraumplanerischen 
Konzept (Vorentwurfs-
planung) 
 
Stellungnahme der Verwaltung 
3 Antwortkarte vom 24.06.2020 (Eingangsdatum) 
3.1 Ich begrüße und befürworte das Vor-
haben ausdrücklich. Dies insbeson-
dere, da sich die Gebrauchtwagen-
händlerplätze überhaupt nicht in das 
städtebauliche Umfeld einfügen und 
derzeit wie ein Fremdkörper dort wir-
ken. Die Schaffung einer Grünanlage 
mit Spielplatz unterstütze ich.  
Kenntnisnahme Kenntnisnahme  
3.2 Ich gebe jedoch bereits jetzt für die 
Planung und Umsetzung des Vorha-
bens zu bedenken, dass in dem an-
grenzenden ehemaligen Hotel „Mado“ 
Flüchtlinge untergebracht sind. Zu-
meist junge Männer ohne Familie und 
Beschäftigung. Diese halten sich der-
zeit bereits in und im Umfeld der umlie-
genden Kiosks und Wettbüros auf und 
vertreiben sich die Zeit auf der Straße, 
insb. Mit Alkohol- und Cannabiskon-
sum. Das Vorhaben könnte also 
schnell zu einem Rückzugsort und Ver-
weilplatz für jene werden, was sicher-
lich dem eigentlichen Zweck des Vor-
habens entgegenliefe. Vor allem Spiel-
platznutzung durch Kinder. Dies sollte 
ja ja  Das ehemalige Hotel Mado wird derzeit nicht mehr zur Unter-
bringung von Flüchtlingen genutzt. Welche Nutzung der Privat-
eigentümer für das ehemalige Hotel vorsieht, ist unklar.  
Der rechtskräftige Durchführungsplan mit der Nummer 
66437/04 setzt in dem Bereich ein Gemischtes Gebiet fest.  
Gleichwohl werden die Aspekte der städtebaulichen sowie 
technischen Kriminalprävention auf Ebene der Bauleitplanung 
oder im weiteren Planungsprozess berücksichtigt. Eine erneute 
Abstimmung der Vorentwurfsplanung (derzeitiger Planungs-
stand) mit der Abteilung Kriminalprävention der Polizei Köln ist 
erfolgt. Es bestehen keine Bedenken. 
Anforderungen an das freiraumplanerische Konzept sind eine 
offene und transparente Gestaltung, sodass keine „dunklen 
Ecken“ entstehen. Daher werden beispielsweise hochstämmige 
Bäume und niedrige Hecken vorgesehen, wodurch die Plätze 
auf Augenhöhe gut überschaubar und einsehbar sind.

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Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung 
im weiteren Plan-
verfahren 
Arbeitstitel: Trierer 
Straße in Köln-Neu-
stadt/Süd 
Berücksichtigung im 
freiraumplanerischen 
Konzept (Vorentwurfs-
planung) 
 
Stellungnahme der Verwaltung 
bereits bei der Planung Berücksichti-
gung finden. 
Die Befürchtungen werden gleichwohl an das Amt für öffentli-
che Ordnung (32) weiter gegeben. 
4 Antwortkarte vom 25.06.2020 (Eingangsdatum) 
4.1 [gekürzt da personenbezogenen Da-
ten] Eine großartige Idee die Freiraum-
gestaltung Trierer, Mosel, Pfälzer und 
Luxemburgerstraße. Dem großen 
Wohngebiet bleibt nur der Volksgarten. 
Das wäre städtebaulich eine Riesen-
verbesserung, die sich auszahlen 
würde. 
Kenntnisnahme Kenntnisnahme  
5 Antwortkarte vom 26.06.2020 (Eingangsdatum) 
5.1 - Basketballkorb auf Tartanboden 
(Zeichnerische Darstellung: auf 
Moselplatz) 
 
nicht bebauungs-
planrelevant 
nein  Aufgrund der Flächengröße bzw. des –Zuschnitts und der Ein-
schränkungen durch das zu erhaltende Bodendenkmal lässt 
das Plangebiet nicht alle angeregten Nutzungen zu. Zudem 
werden Lärmkonflikte durch die vorgeschlagene Nutzung aus-
gelöst. Daher wird die Anregung in der weiteren Planung nicht 
berücksichtigt.  
5.2 - Outdoorfitnessgeräte / Klimmzug-
stange o.ä. 
nicht bebauungs-
planrelevant 
ja Das freiraumplanerische Konzept schlägt für die öffentliche 
Spielfläche neben dem Boulderfelsen eine Calisthenics-Station 
sowie eine Reckanlage vor (siehe auch 2.8.).

- 8 - 
 
/ 9 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung 
im weiteren Plan-
verfahren 
Arbeitstitel: Trierer 
Straße in Köln-Neu-
stadt/Süd 
Berücksichtigung im 
freiraumplanerischen 
Konzept (Vorentwurfs-
planung) 
 
Stellungnahme der Verwaltung 
5.3 - Gemüsebeet zur gemeinschaftli-
chen Nutzung durch Nachbarschaft 
oder umliegende Schulen/Kitas 
(Zeichnerische Darstellung: auf Kinder-
spielplatz) 
nicht bebauungs-
planrelevant 
teilweise siehe 2.5 
5.4 - Rasenfläche (zum Sitzen, Pickni-
cken etc.) 
(Zeichnerische Darstellung: auf Kinder-
spielplatz) 
nicht bebauungs-
planrelevant 
nein Aufgrund der Flächengröße bzw. des -zuschnitts sowie des 
Planungsziels, eine attraktive Aufenthaltsfläche mit einem viel-
fältigen Angebot für unterschiedliche Nutzergruppen zu schaf-
fen, kann die Anregungen in der weiteren Planung nicht berück-
sichtigt werden.  
Das freiraumplanerische Konzept macht bereits Vorschläge für 
eine Möblierung. Neben der Ausstattung der Plätze befinden 
sich in den Randbereichen Möblierungszonen, in denen Rad-
ständer, Bänke und Beete Platz finden. In der weiteren Planung 
wird die Ausstattung konkretisiert. 
6 Antwortkarte vom 26.06.2020 (Eingangsdatum) 
6.1 Die Idee ist gut, aber ich befürchte 
dass der Spielplatz sehr unter der Par-
tyszene der Studenten der umliegen-
den Kneipen sehr leiden würde. Müll 
und Urin wird es im Mengen geben. 
Hierfür muss es im Vorfeld eine Lö-
sung geben. 
ja ja  siehe 1.2 
7 Antwortkarte vom 29.06.2020 (Eingangsdatum)

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/ 10 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung 
im weiteren Plan-
verfahren 
Arbeitstitel: Trierer 
Straße in Köln-Neu-
stadt/Süd 
Berücksichtigung im 
freiraumplanerischen 
Konzept (Vorentwurfs-
planung) 
 
Stellungnahme der Verwaltung 
7.1 Es wäre toll, wenn dort Spielgeräte 
aufgestellt werden würden. (Zum Bei-
spiel Klimmzugstange). Unser Büro ist 
in der Nähe und das wäre eine gute 
Aktivität für die Mittagspause. 
nicht bebauungs-
planrelevant 
ja siehe 5.2 
8 Antwortkarte vom 02.07.2020 (Eingangsdatum) 
8.1 Zuerst möchte ich Sie bedanken, dass 
Sie die Einwohner die Frage gestellt 
haben.  
Kenntnisnahme Kenntnisnahme  
8.2 Meine Wünsche ist: Pflanzen Sie die 
Bäume und die Blumen  
nicht bebauungs-
planrelevant 
ja siehe 2.1 
8.3 und platzieren Sie einige Bänke. nicht bebauungs-
planrelevant 
ja siehe 2.4 
8.4 Dazu planen kleine öffentliche Theater, 
damit Tanzgruppen, Musiker und Yoga 
darstellen darf. Wenn die Stadt Köln 
das Programm regelmäßig stattfinden 
lasst, finde ich das ideal. (Oder ich 
kann auch planen). Der Platz lässt sich 
als Vergnügen benutzen. 
nicht bebauungs-
planrelevant 
teilweise  Das Planungsziel ist eine attraktive Aufenthaltsfläche mit einem 
vielfältigen Angebot für unterschiedliche Nutzergruppen zu 
schaffen. Das freiraumplanerische Konzept ermöglicht, dass 
die Plätze künftig durch kleine Veranstaltungen und Fest der 
Anwohnerschaft belebt werden können.  
9 Antwortkarte vom 25.06.2020 (Eingangsdatum) 
9.1 Boulderfelsen nicht bebauungs-
planrelevant 
ja  Das freiraumplanerische Konzept schlägt für die öffentliche 
Spielfläche ein Boulderbereich vor.

- 10 - 
 
/ 11 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung 
im weiteren Plan-
verfahren 
Arbeitstitel: Trierer 
Straße in Köln-Neu-
stadt/Süd 
Berücksichtigung im 
freiraumplanerischen 
Konzept (Vorentwurfs-
planung) 
 
Stellungnahme der Verwaltung 
10 Antwortkarte vom 06.07.2020 (Eingangsdatum) 
10.1 - Tischtennisplatten nicht bebauungs-
planrelevant 
ja  Das freiraumplanerische Konzept schlägt eine Tischtennisplatte 
auf dem Quartierplatz vor. 
10.2 - Boule-„Bahn“ = Kenne den „Fach-
ausdruck“ nicht 
nicht bebauungs-
planrelevant 
ja  Das freiraumplanerische Konzept schlägt auf dem Moselplatz 
einen Boccia-Bereich vor. 
10.3 - Rasenfläche mit Bepflanzung nicht bebauungs-
planrelevant 
teilweise Aufgrund der Flächengröße bzw. des -zuschnitts sowie des 
Planungsziels, eine attraktive Aufenthaltsfläche mit einem viel-
fältigen Angebot für unterschiedliche Nutzergruppen zu schaf-
fen, kann die Anregungen in der weiteren Planung nicht berück-
sichtigt werden. 
Neben den geplanten Baumpflanzungen – hochstämmiger 
Baumarten in gemischter Pflanzung werden in den Randberei-
chen Möblierungszonen mit Pflanzbeeten vorgesehen. 
Das Grünhandbuch der Stadt Köln wird angewandt. 
10.4 - Outdoor-Sportgeräte wie. Z.B. in 
Sülz oder am Aachener Weiher 
(Parkfläche gegenüber) 
nicht bebauungs-
planrelevant 
ja siehe 5.2  
10.5 - Federball/Badmintonfelder nicht bebauungs-
planrelevant 
teilweise  Aufgrund der Flächengröße bzw. des -zuschnitts sowie des 
Planungsziels, eine attraktive Aufenthaltsfläche mit einem viel-
fältigen Angebot für unterschiedliche Nutzergruppen zu schaf-
fen, lässt das Plangebiet nicht alle angeregten Nutzungen zu. 
Daher kann diese Anregung im weiteren Verfahren nicht be-
rücksichtigt werden.

- 11 - 
 
/ 12 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung 
im weiteren Plan-
verfahren 
Arbeitstitel: Trierer 
Straße in Köln-Neu-
stadt/Süd 
Berücksichtigung im 
freiraumplanerischen 
Konzept (Vorentwurfs-
planung) 
 
Stellungnahme der Verwaltung 
Stattdessen schlägt das freiraumplanerische Konzept multifunk-
tionalen Bereiche vor, die sich durch vielfältige Nutzungen be-
spielen lassen. 
11 Antwortkarte vom 08.07.2020 (Eingangsdatum) 
11.1 - Bei Drängelgittern und Pollern: Ab-
stände/Durchfahr-Radien für Las-
ten- bzw. Kindertransporträder von 
min. 120 cm vorsehen! 
nicht bebauungs-
planrelevant 
ja Da Flächen für den ruhenden KFZ-Verkehr nicht vorgesehen 
sind, sollen Bäume und Objekte wie Poller so gesetzt werden, 
dass die Aufenthaltsflächen nicht zu Stellplätzen werden. Ein 
entsprechender Abstand wird in der Entwurfsplanung überprüft.  
11.2 - Anlage von Bouleplatz,  nicht bebauungs-
planrelevant 
ja siehe 10.2 
11.3 - Tischtennisplatte, nicht bebauungs-
planrelevant 
ja siehe 10.1  
11.4 - Schachspieltisch, nicht bebauungs-
planrelevant 
nein siehe 10.5  
11.5 - Nachrichtentafel/-display, Bücher-
schrank 
nicht bebauungs-
planrelevant 
teilweise Das freiraumplanerische Konzept macht bereits Vorschläge für 
eine Möblierung. Neben der Ausstattung der Plätze befinden 
sich in den Randbereichen Möblierungszonen, in denen Rad-
ständer, Bänke und Pflanzbeete Platz finden können. In der 
weiteren Planung wird die Ausstattung konkretisiert und ggfs. 
kann besonderes Mobiliar, das durch Patenschaften begleitet 
wird, berücksichtigt werden.

- 12 - 
 
/ 13 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung 
im weiteren Plan-
verfahren 
Arbeitstitel: Trierer 
Straße in Köln-Neu-
stadt/Süd 
Berücksichtigung im 
freiraumplanerischen 
Konzept (Vorentwurfs-
planung) 
 
Stellungnahme der Verwaltung 
11.6 - 2 Tischen mit Bänken nicht bebauungs-
planrelevant 
teilweise siehe 2.4 
11.7 - Maximaler Erhalt des alten Baum-
bestands auf dem Flurstück 621 
(Teilweise für Wohnbebauung vor-
gesehen) 
nein Kenntnisnahme 
 
Zielsetzung des Bebauungsplanverfahrens ist die Schaffung 
von dringend benötigtem Wohnraum im geförderten Mietwoh-
nungsbau. Die notwendigen Stellplätze sollen in einer Tierga-
rage untergebracht werden, um unter anderem die Parkplatzsi-
tuation für die Anwohnenden nicht zu verschärfen. Daher kann 
der benannte Bereich aufgrund der notwendigen Tiefgarage 
nicht erhalten werden. Ebenso besteht ein unterschiedliches 
Bodenniveau, sodass die Unebenheiten im Gelände für den 
Wohnungsneubau ausgeglichen werden müssen.  
Eine Überprüfung erfolgt im weiteren Verfahren. Es wird eine 
Baumbewertung erstellt. Die Baumschutzsatzung der Stadt 
Köln wird beachtet, sodass ggfs. Ersatzpflanzungen oder Aus-
gleichzahlungen erfolgen müssen.  
Aus rechtlicher Sicht gelten die Eingriffe als bereits erfolgt oder 
zulässig, sodass ein Ausgleich nicht erforderlich ist. Eine Aus-
gleichspflicht ergibt sich allerdings bereits auch deshalb nicht, 
weil die Eingriffe, wenn auch für eine andere Nutzung, bereits 
aufgrund des bestehenden Planungsrechts zulässig sind.  
Gleichwohl wird angestrebt, Bäume beziehungsweise Bereiche 
mit direktem Bodenanschluss zu erhalten und möglichst viele 
Neupflanzungen vorzusehen. Gleiches gilt für den Bereich der 
Freiraumplanung - unter Berücksichtigung des zu erhaltenden 
Bodendenkmals.

- 13 - 
 
/ 14 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung 
im weiteren Plan-
verfahren 
Arbeitstitel: Trierer 
Straße in Köln-Neu-
stadt/Süd 
Berücksichtigung im 
freiraumplanerischen 
Konzept (Vorentwurfs-
planung) 
 
Stellungnahme der Verwaltung 
11.8 - Walnuss- und Edelkastanienbäume 
pflanzen (nördl. Spielpl-rand) 
nicht bebauungs-
planrelevant 
nein siehe 2.1 
11.9 - Tempo 30 in der Moselstr. (Ab-
schnitt: Luxemburger – Pfälzer 
Str.)! 
 
 
nein Kenntnisnahme siehe 1.1 
11.1
0 
- Aufweitung der Aufstellfläche von 
LSA/StraBa-Querung (südl. der 
Gleise zwischen Fahrbahnen der 
Luxemburger und Trierer Str.) 
nein Kenntnisnahme siehe 1.1 
12 Antwortkarte vom 10.07.2020 
12.1 - 3 Tischtennisplatten nicht bebauungs-
planrelevant 
teilweise siehe 10.1 
12.2 - 1 Basketballkorb + kleinem Feld nicht bebauungs-
planrelevant 
nein siehe 5.1 
12.3 - viele Sitzbänke + Papierkörbe 
- mit Tischen 
nicht bebauungs-
planrelevant 
ja siehe 2.4 
13 Antwortkarte vom 10.07.2020 (Eingangsdatum)

- 14 - 
 
/ 15 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung 
im weiteren Plan-
verfahren 
Arbeitstitel: Trierer 
Straße in Köln-Neu-
stadt/Süd 
Berücksichtigung im 
freiraumplanerischen 
Konzept (Vorentwurfs-
planung) 
 
Stellungnahme der Verwaltung 
13.1 Wir würden uns freuen über 
- ein Wasserelement (Springbrun-
nen, Pumpe, o.ä.= 
 
nicht bebauungs-
planrelevant 
nein Aufgrund der Flächengröße bzw. des -zuschnitts sowie des 
Planungsziels, eine attraktive Aufenthaltsfläche mit einem viel-
fältigen Angebot für unterschiedliche Nutzergruppen zu schaf-
fen, lässt das Plangebiet nicht alle angeregten Nutzungen zu. 
Zudem sind Eingriffe in den Boden aufgrund des zu erhalten-
den Bodendenkmals nur eingeschränkt möglich, weswegen 
großzügige Wasserelemente, die einen entsprechenden Unter-
bau benötigen wie Springbrunnen, Fontänen etc. nicht berück-
sichtigt werden können.  
13.2 - Freifläche für Hunde nicht bebauungs-
planrelevant 
nein siehe 1.3 
13.3 - Bänke zum Verweilen nicht bebauungs-
planrelevant 
ja siehe 2.4 
13.4 - Regelmäßige Besuche des Ord-
nungsamts 
nicht bebauungs-
planrelevant 
Kenntnisnahme Weitergabe an das Amt für öffentliche Ordnung (32). 
13.5 - Beleuchtung 
Danke. 
nicht bebauungs-
planrelevant 
ja  siehe 2.3 
14 Antwortkarte vom 10.07.2020 (Eingangsdatum) 
14.1 Bereiche für Bienen, Schmetterlinge 
und andere Insekten, somit auch für 
Vögel. Die Bereiche der Ecken des 
Trierer Platzes z.B. mit von Insekten 
nicht bebauungs-
planrelevant 
ja Die Planung sieht bereits Büsche, Beetanlagen und Bäume vor, 
die durch die städtische Fauna nutzbar sein wird. Eine Unter-
stützung durch zusätzliche Nistgelegenheiten wird in der weite-
ren Planung geprüft.

- 15 - 
 
/ 16 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung 
im weiteren Plan-
verfahren 
Arbeitstitel: Trierer 
Straße in Köln-Neu-
stadt/Süd 
Berücksichtigung im 
freiraumplanerischen 
Konzept (Vorentwurfs-
planung) 
 
Stellungnahme der Verwaltung 
benötigten Blumen, Büschen und ge-
eigneten Nistgelegenheiten ausstatten. 
So haben z.B. Bienen eine Natur-     
enclave in der Stadt.  
14.2 Vogelhäuser und Insektenhäuser 
könnten die Kinder als Projekt selber 
bauen?! 
nicht bebauungs-
planrelevant 
ja Zur Identifikation der Anwohnerinnen und Anwohner schlägt 
das freiraumplanerische Konzept Patenschaftskonzepte vor. 
Die Übernahme von Patenschaften wird im weiteren Verfahren 
geprüft.  
15 Antwortkarte vom 13.07.2020 (Eingangsdatum) 
15.1 2 Spielhäuser mit Hängebrücke + 1 
Seilbahn 
nicht bebauungs-
planrelevant 
teilweise siehe 2.8 
16 Antwortkarte vom 14.07.2020 (Eingangsdatum) 
16.1 Wir freuen uns über die Möglichkeit, 
uns an der Ideenfindung zu beteiligen 
und dass wir zukünftig mit dem Fahr-
rad den Platz durchqueren können. 
Kenntnisnahme Kenntnisnahme  
16.2 Wir wünschen uns für das Quartier, 
Platz für Außengastronomie,  
nicht bebauungs-
planrelevant 
nein Die Umgebung des Plangebiets ist bereits durch ein vielseitiges 
gastronomisches Angebot geprägt, weswegen ein zusätzliches 
Angebot nicht vorgesehen ist. Auch wäre Außengastronomie 
mit zusätzlichem Lärm und Besuch von Nicht-Quartiersbe-  
wohnerInnen verbunden. Sofern in der benachbarten Bebau-
ung eine Gastronomie ihren Platz finden würde, könnte eine 
Fläche für Außengastronomie im Rahmen der Sondernutzungs-
satzung der Stadt Köln beantragt werden.

- 16 - 
 
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Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung 
im weiteren Plan-
verfahren 
Arbeitstitel: Trierer 
Straße in Köln-Neu-
stadt/Süd 
Berücksichtigung im 
freiraumplanerischen 
Konzept (Vorentwurfs-
planung) 
 
Stellungnahme der Verwaltung 
16.3 eine Art Amphitheater, das Sitzplätze 
und die Möglichkeit für Aufführungen 
bietet,  
nicht bebauungs-
planrelevant 
teilweise siehe 8.4 
16.4 eine Kita,  nein nein Zielsetzung des Bebauungsplanverfahrens ist die Schaffung 
von dringend benötigtem Wohnraum im geförderten Mietwoh-
nungsbau. Aufgrund der Anforderungen an die Wohnraumför-
derungsbestimmungen musste bereits die Anzahl der geplan-
ten Wohneinheiten reduziert werden. Eine Kita als zusätzliche 
Nutzungen vorzusehen ist aufgrund des begrenzten Grund-
stücks nicht möglich.  
16.5 die bienenfreundliche Pflanzen (keine 
Platanen wegen Allergie, 
nicht bebauungs-
planrelevant 
teilweise siehe 2.1 
16.6 Boulderwand für Erwachsene. nicht bebauungs-
planrelevant 
nein Das freiraumplanerische Konzept schlägt für die öffentliche 
Spielfläche ein Boulderbereich vor. Eine zusätzliche Boulder-
wand für Erwachsene kann aufgrund der Flächengröße bzw. 
des -zuschnitts in der weiteren Planung nicht berücksichtigt 
werden. 
16.7 Gern möchten wir noch eine einfa-
chere Sprache für zukünftige Konsulta-
tionen vorschlagen. Z.B.: Was ist ein 
Platzraum? Weniger Passiv-Stil („Wir 
schlagen vor“ statt „es wird vorgeschla-
gen“). Vielen Dank für Ihre Arbeit! 
Kenntnisnahme Kenntnisnahme

- 17 - 
 
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Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung 
im weiteren Plan-
verfahren 
Arbeitstitel: Trierer 
Straße in Köln-Neu-
stadt/Süd 
Berücksichtigung im 
freiraumplanerischen 
Konzept (Vorentwurfs-
planung) 
 
Stellungnahme der Verwaltung 
16.8 Zusätzlich zeichnerische Darstellung: 
Freilichtkino auf Quartiersplatz 
nicht bebauungs-
planrelevant  
teilweise siehe 8.4 
16.9 Zusätzlich zeichnerische Darstellung: 
Tolles Klettergerüst auf Kinderspiel-
platz 
nicht bebauungs-
planrelevant 
ja siehe 2.8 
16.1
0 
Zusätzlich zeichnerische Darstellung: 
Fahrradverbindung zwischen Mosel- 
und Trierer Straße 
ja ja  Eine Fuß- und Fahrradverbindung zwischen der Mosel- und 
Trierer Straße wird im freiraumplanerischen Konzept vorgese-
hen. Entsprechende Festsetzungen werden im Bebauungsplan 
getroffen. 
17 Antwortkarte vom 14.07.2020 (Eingangsdatum) 
17.1 Wir hätten gerne 
Bänke und 
nicht bebauungs-
planrelevant 
ja siehe 2.4 
17.2 2 Tischtennisplatten auf dem Quar-
tiersplatz 
Es gibt zwar Tischtennisplatten auf den 
umliegenden Spielplätzen. Diese sind 
aber immer besetzt. 
nicht bebauungs-
planrelevant 
teilweise siehe 10.1 
18 Antwortkarte vom 27.07.2020 (Eingangsstempel) 
18.1 Bitte mehr grün! 
Nur die machen diesen schmalen 
Streifen attraktiv im Sommer, wenn der 
nicht bebauungs-
planrelevant 
ja siehe 2.1

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Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung 
im weiteren Plan-
verfahren 
Arbeitstitel: Trierer 
Straße in Köln-Neu-
stadt/Süd 
Berücksichtigung im 
freiraumplanerischen 
Konzept (Vorentwurfs-
planung) 
 
Stellungnahme der Verwaltung 
Asphalt und Beton der Umgebung heiß 
wird.  
18.2 Danke! Super Idee! Kenntnisnahme Kenntnisnahme  
18.3 Radweg entlang Trierer Straße (zeich-
nerische Darstellung) 
nein Kenntnisnahme 
 
siehe 1.1 
19 Antwortkarte vom 27.07.2020 (Eingangsstempel) 
19.1 Hallo vom Barbarossaplatz!!!  
Schön das sie nette Planungen ma-
chen!!! Dennoch: Ich als Bewohnerin 
auf der Pfälzerstraße…ist das kein 
„kölsches“ Lebensgefühl mehr! [ge-
kürzt da inhaltlich nicht relevant] …un-
zumutbare Zustände!!! Ordnungsamt + 
Polizei kommen erst gar nicht… Die 
Mieten sind unbezahlbar!!! 
[gekürzt da inhaltlich nicht relevant] 
nicht bebauungs-
planrelevant 
Kenntnisnahme  
20 Antwortkarte vom 27.07.2020 (Eingangsstempel)

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Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung 
im weiteren Plan-
verfahren 
Arbeitstitel: Trierer 
Straße in Köln-Neu-
stadt/Süd 
Berücksichtigung im 
freiraumplanerischen 
Konzept (Vorentwurfs-
planung) 
 
Stellungnahme der Verwaltung 
 Eine Wand/Mauer an der man legal 
Graffiti sprühen kann (Wall of Fame), 
wie es sie z.B. auch in Bilderstöckchen 
gibt, würde dem Kwartier gut tun. 
Ich freue mich auf den Platz :) 
nicht bebauungs-
planrelevant 
nein Aufgrund der Flächengröße bzw. des -zuschnitts sowie des 
Planungsziels, eine attraktive Aufenthaltsfläche mit einem viel-
fältigen Angebot für unterschiedliche Nutzergruppen zu schaf-
fen, lässt das Plangebiet nicht alle angeregten Nutzungen zu. 
Bei den angrenzenden Fassaden handelt es sich um private 
Flächen, eine zusätzliche Mauer innerhalb des Plangebiets soll 
aufgrund der Transparenz und Einsehbarkeit in der weiteren 
Planung nicht berücksichtigt werden. 
Per E-Mail eingegangene Stellungnahmen 
21 E-Mail vom 19.06.2020 
21.1 Als Anwohner der Trierer Straße freue 
ich mich sehr über den geplanten Bau.  
Kenntnisnahme Kenntnisnahme  
21.1 Ich bitte Sie innig auch mit der KVB in 
Kontakt zu treten, da der quietschen / 
schleifende Lärm der Stadtbahn in den 
anliegenden Kurven nicht mehr auszu-
halten ist. Lautstärken oberhalb der 
100 Dezibel bei trockenen Temperatu-
ren sind hier im 10 Minuten Takt ein-
fach nur noch schrecklich. 
nicht bebauungs-
planrelevant 
Kenntnisnahme Die Anregung bezieht sich weder auf den Geltungsbereich des 
Bebauungsplanes mit dem Arbeitstitel „Trierer Straße in Köln-
Neustadt/Süd“ noch auf das Plangebiet des freiraumplaneri-
schen Konzeptes und ist damit nicht planungsrelevant.  
Gleichwohl wird die Anregung an die KVB weitergegeben. 
22 E-Mail vom 22.06.2020

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Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung 
im weiteren Plan-
verfahren 
Arbeitstitel: Trierer 
Straße in Köln-Neu-
stadt/Süd 
Berücksichtigung im 
freiraumplanerischen 
Konzept (Vorentwurfs-
planung) 
 
Stellungnahme der Verwaltung 
22.1 gerne beteilige ich mich mit einem Vor-
schlag zur Gestaltung im Quartier 
Latäng. 
Kenntnisnahme Kenntnisnahme  
22.2 Wir wünschen uns die Aufstellung von 
Tischtennisplatten  
nicht bebauungs-
planrelevant 
teilweise siehe 10.1 
22.3 und eine Rasenfläche. Wo im Areal ist 
für uns zweitrangig, wir begrüßen den 
bisherigen Planungsstand sehr. 
nicht bebauungs-
planrelevant 
nein siehe 10.3 
23 E-Mail vom 21.06.2020 
23.1 Da ich in der Moselstraße wohne und 
mein Balkon nach hinten herausliegt 
habe ich viele offene Fragen. 
 
1. Was geschieht mit dem wunder-
schönen Kriegsgrundstück, unsere 
Oase seit langem, nun leider gero-
det, verschwindet es komplett? Ein 
Vogelparadies ohnegleichen... 
 
ja Kenntnisnahme Auf dem städtischen Grundstück (Flurstück 619) ist durch Bau-
lückenschließung die Schaffung von neuem Wohnraum im öf-
fentlich geförderten Wohnungsbau geplant. Es ist ein Integrati-
onsobjekt vorgesehen, welches für einen Mietermix aus zu ei-
nem Drittel an Wohnungssuchende mit Wohnberechtigungs-
schein aus dem umgebenden Stadtteil, zu einem Drittel an drin-
gend Wohnungssuchende mit Zugangsbeschränkungen zum 
Wohnungsmarkt sowie zu einem Drittel an obdachlose Kölner 
Bürgerinnen und Bürger und geflüchtete Menschen mit Aufent-
haltsstatus, die bisher in städtischen Einrichtungen leben, vor-
gehalten werden sollen.  
Der Wohnungsschlüssel wird in der Planungsphase zum Neu-
bauvorhaben konkretisiert und in Abstimmung mit dem Ob-
jektservice und dem Sozialen Dienst festgelegt.  
23.2 2. Können die Bäume erhalten blei-
ben? 
nein Kenntnisnahme siehe 11.7

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Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung 
im weiteren Plan-
verfahren 
Arbeitstitel: Trierer 
Straße in Köln-Neu-
stadt/Süd 
Berücksichtigung im 
freiraumplanerischen 
Konzept (Vorentwurfs-
planung) 
 
Stellungnahme der Verwaltung 
 
23.3 3. Wird die Baulücke in der gleichen 
Höhe geschlossen wie die beiden ho-
hen Häuser, oder wird niedriger ge-
baut? Das würde uns den freien Blick 
nehmen... wird es einen zu dem Woh-
nungsbau senkrechten Bau geben, der 
in das begrünte Gelände hineinragt? 
Wenn Sie diese Fragen bejahen haben 
wir nichts von dem kleinen Moselplatz, 
was eine sehr hübsche Idee ist, dann 
werden wir ihn nicht sehen und werden 
kein Grün mehr sehen... wir haben 
große Ängste, bitte beruhigen Sie 
uns... 
 
ja Kenntnisnahme In der weiteren Planung werden die Gebäudehöhen der an-
grenzenden Gebäude entlang der Trierer Straße und Mosel-
straße aufgegriffen.  
 
Nach aktuellem Planungsstand ist der Wohnungsbau als Ge-
bäuderiegel geplant. Aufgrund der einzuhaltenden Anforderun-
gen an die Wohnraumförderungsbestimmungen wurde ein 
rückwärtiger Anbau verworfen. 
 
Die notwendigen Stellplätze sollen in einer Tiergarage unterge-
bracht werden, um unter anderem die Parkplatzsituation für die 
Anwohnenden nicht zu verschärfen. Daher kann der benannte 
Bereich aufgrund der notwendigen Tiefgarage nicht erhalten 
werden. Ebenso besteht ein unterschiedliches Bodenniveau, 
sodass die Unebenheiten im Gelände für den Wohnungsneu-
bau ausgeglichen werden müssen.  
Eine Überprüfung erfolgt im weiteren Verfahren. Es wird eine 
Baumbewertung erstellt. Die Baumschutzsatzung der Stadt 
Köln wird beachtet, sodass ggfs. Ersatzpflanzungen oder Aus-
gleichzahlungen erfolgen müssen (siehe auch 33.3).  
 
23.4 4. Bleibt das Hotel Mado bestehen? 
Der schönste Bau in der Straße, 
freundlich, urig, interessant gebaut, mit 
Kenntnisnahme Kenntnisnahme Das ehemalige Hotel Mado befindet sich im Privateigentum, so-
dass der Eigentümer über den Erhalt des Gebäudes sowie über 
die weitere Nutzung im Rahmen des geltenden Planungsrechts 
entscheidet. Der rechtskräftige Durchführungsplan mit der

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Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung 
im weiteren Plan-
verfahren 
Arbeitstitel: Trierer 
Straße in Köln-Neu-
stadt/Süd 
Berücksichtigung im 
freiraumplanerischen 
Konzept (Vorentwurfs-
planung) 
 
Stellungnahme der Verwaltung 
persönlichen Erinnerungen      verbun-
den... oder werden hier unnötige Ab-
reißmaßnahmen passieren? Ich hoffe 
so Sie erhalten uns diesen hübschen 
Bau... 
Könnte ein Senioren und Jugendzent-
rum werden z.B. Mit dem lauschigen 
Innenhof.... oder ein VHSgebäude, das 
wäre super!! 
 
Bitte beruhigen Sie uns und teilen Sie 
uns Ihre genauen Pläne mit, diese 
Sind aus dem Prospekt leider nicht er-
sichtlich.... 
Nummer 66437/04 setzt in dem Bereich ein Gemischtes Gebiet 
fest.  
  
24 E-Mail vom 25.06.2020 
24.1 Als Anwohner der Saarstrasse möchte 
ich mich bei Ihnen bedanken, dass wir 
uns an der Freiraumgestaltung zwi-
schen Trierer, Mosel-, Pfälzer und Lu-
xemburger Straße beteiligen dürfen. 
Der Plan schaut gut aus und ich wün-
sche Ihnen viel Erfolg bei der Umset-
zung. 
Kenntnisnahme Kenntnisnahme  
24.1 In diesem Zusammenhang hätte ich 
noch eine andere Anregung. Wäre es 
möglich die Pfälzer Straße etwas zu 
begrünen? Mitunter parken Autos in 
zweiter Reihe auf dem Bürgersteig. 
nein Kenntnisnahme Die Anregung bezieht sich weder auf den Geltungsbereich des 
Bebauungsplanes mit dem Arbeitstitel „Trierer Straße in Köln-
Neustadt/Süd“ noch auf das Plangebiet des freiraumplaneri-
schen Konzeptes und ist damit nicht planungsrelevant.

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Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung 
im weiteren Plan-
verfahren 
Arbeitstitel: Trierer 
Straße in Köln-Neu-
stadt/Süd 
Berücksichtigung im 
freiraumplanerischen 
Konzept (Vorentwurfs-
planung) 
 
Stellungnahme der Verwaltung 
Zwei bis drei Bäume würden hier Ab-
hilfe schaffen und das Stadtklima zu-
dem etwas verbessern. 
Gleichwohl wird die Anregung an das Dezernat für Mobilität – III 
weitergegeben. 
25 E-Mail vom 30.06.2020 
25.1 Als unmittelbare Nachbarin des zu ge-
staltenden Areals habe ich mich über 
den Flyer in unserem Briefkasten und 
die Aussicht auf mehr grün in der Um-
gebung sehr gefreut.  
Kenntnisnahme Kenntnisnahme  
25.2 Der Plan sieht insgesamt gut aus, 
überzeugend finde ich v. a. den Spiel-
platz für große Kinder zu gestalten, da 
diese im Volksgarten viel weniger Mög-
lichkeiten haben als die kleinen.  
nicht bebauungs-
planrelevant 
ja siehe 2.8 
25.3 Wichtig scheint es mir, dass der Spiel-
platz nicht zu nah an der Trierer Straße 
ist und dass zwischen Spielplatz und 
Trierer Straße begrünt wird. 
nicht bebauungs-
planrelevant 
ja  Das freiraumplanerische Konzept schlägt zum Schutz der 
spielenden Kinder und Jugendlichen vor, den Kinderspielplatz 
zur Trierer Straße durch ein Zaunelement zu begrenzen. Eben-
falls schlägt es eine Begrünung vor. 
25.4 Bei der Gelegenheit könnte man aus 
der Trierer Straße direkt eine 30-Zone 
machen.  
nein Kenntnisnahme Die Anregung bezieht sich weder auf den Geltungsbereich des 
Bebauungsplanes mit dem Arbeitstitel „Trierer Straße in Köln-
Neustadt/Süd“ noch auf das Plangebiet des freiraumplaneri-
schen Konzeptes und ist damit nicht planungsrelevant.  
Gleichwohl wird die Anregung an das Dezernat III – Mobilität 
weitergegeben.

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Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung 
im weiteren Plan-
verfahren 
Arbeitstitel: Trierer 
Straße in Köln-Neu-
stadt/Süd 
Berücksichtigung im 
freiraumplanerischen 
Konzept (Vorentwurfs-
planung) 
 
Stellungnahme der Verwaltung 
25.5 Weiterhin möchte ich anregen zu über-
denken, ob eine Autozufahrt bis zum 
Spielplatz sein muss oder sich nicht 
das ganze Areal autofrei planen ließe 
nein nein  Zur Erschließung der geplanten Wohnbebauung ist es erforder-
lich, dass der südliche Bereich bis einschließlich des Quartiers-
platzes mit dem Auto befahrbar ist. Der nördliche Teil ist auto-
frei geplant, wobei Rettungs- sowie Abfallfahrzeuge diesen Teil 
durchfahren können.  
Entsprechende Festsetzungen werden im Bebauungsplan ge-
troffen.  
25.6 und dafür plädieren, an Fahrradstell-
plätze zu denken, von denen es hier in 
der Gegend viel zu wenige gibt. 
nicht bebauungs-
planrelevant 
ja siehe 2.3 
25.7 Wie im Portal schon angesprochen, 
wären auch Bänke und andere Sitzge-
legenheiten schön und ein Ambiente, 
das zu Sommerabenden im Freien ein-
läd. 
nicht bebauungs-
planrelevant 
ja siehe 2.4 
26 E-Mail vom 02.07.2020 
26.1 anbei ein Vorschlag aus der Nachbar-
schaft für das spannende Freiraumge-
staltungsprojekt an der Moselstraße. 
Wir würden uns darüber freuen, wenn 
der Moselplatz offen und einladend ge-
staltet wird 
Kenntnisnahme Kenntnisnahme  
26.2 und mit Cafes/Biergarten belebt ( ver-
gleichbar mit dem Rathenauplatz). 
nicht bebauungs-
planrelevant  
nein siehe 16.2

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Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung 
im weiteren Plan-
verfahren 
Arbeitstitel: Trierer 
Straße in Köln-Neu-
stadt/Süd 
Berücksichtigung im 
freiraumplanerischen 
Konzept (Vorentwurfs-
planung) 
 
Stellungnahme der Verwaltung 
26.3 Der Quartiersplatz sollte dann als aus-
gleichende Grünfläche (Wildblumen-
wiese) dienen. 
nicht bebauungs-
planrelevant 
nein  
 
Der Quartiersplatz als multifunktionale Fläche dient zur Er-
schließung des geplanten Wohngebäudes sowie als nachbar-
schaftlicher Treffpunkt. Aufgrund der geplanten Nutzung kann 
an dieser Stelle keine Wildblumenwiese geplant werden.  
26.4 Der öffentliche Spielplatz kann auch 
ergänzend als Sportplatz benutzt wer-
den. 
nicht bebauungs-
planrelevant 
nein  siehe 5.1 
26.5 Der Trierplatz und die umliegenden 
Wege können als Wochenmarkt ge-
nutzt werden und damit zum Flanieren 
einladen. 
 
Wir freuen uns auf die Umsetzung des 
Projekts! 
nicht bebauungs-
planrelevant 
teilweise siehe 8.4 
27 E-Mail vom 07.07.2020 
27.1 zur Freiraumgestaltung zwischen Trie-
rer, Mosel- Pfälzer und Luxemburger 
Straße schlage ich im anhängenden 
Konzept ein begehbares Bodenlaby-
rinth vor. 
nicht bebauungs-
planrelevant 
nein  Aufgrund der Flächengröße bzw. des -zuschnitts sowie des 
Planungsziels, eine attraktive Aufenthaltsfläche mit einem viel-
fältigen Angebot für unterschiedliche Nutzergruppen zu schaf-
fen kann die Anregungen in der weiteren Planung nicht berück-
sichtigt werden. 
28 E-Mail vom 06.07.2020 
28.1 Zunächst einmal finde ich es eine 
klasse Idee, die Bewohner in die Ge-
Kenntnisnahme Kenntnisnahme

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Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung 
im weiteren Plan-
verfahren 
Arbeitstitel: Trierer 
Straße in Köln-Neu-
stadt/Süd 
Berücksichtigung im 
freiraumplanerischen 
Konzept (Vorentwurfs-
planung) 
 
Stellungnahme der Verwaltung 
staltung und Planung der Fläche zwi-
schen Trierer und Moselstraße mit ein-
zubeziehen!  
Daher möchte ich diese Chance nicht 
ungenutzt lassen und auch gerne ei-
nen Beitrag beisteuern. 
Mit dem vorgestellten Konzept wird die 
Fläche ja bereits gut ausgefüllt und un-
terschiedlich genutzte Bereiche ange-
strebt.  
28.2 Was ich persönlich mir noch wünsche, 
wäre eine Möglichkeit für Bewegung 
und Sport für Erwachsene.  
Neben dem Spielplatz und dem 
Boulderfelsen, die sich eher an Kin-
der/Jugendliche richten, würde eine 
Sport-/Bewegungs-Fläche für Erwach-
sene das Angebot gut ergänzen. 
Mein Vorschlag wäre ein Bereich mit 
einem kleinen Calisthenics-Park/Out-
door-Rigs für Functional Fitness. Er-
gänzend dazu ein Outdoor-Gummibo-
den für Bewegung am Boden.  
Um die Möglichkeit zu haben, auch 
draußen Sport zu treiben bzw. für Per-
nicht bebauungs-
planrelevant 
ja Das freiraumplanerische Konzept schlägt für die öffentliche 
Spielfläche neben dem Boulderfelsen eine Calisthenics-Station 
(siehe auch 2.8.) sowie eine Reckanlage vor.  
Als Fallschutz wird Kork vorgeschlagen.

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Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung 
im weiteren Plan-
verfahren 
Arbeitstitel: Trierer 
Straße in Köln-Neu-
stadt/Süd 
Berücksichtigung im 
freiraumplanerischen 
Konzept (Vorentwurfs-
planung) 
 
Stellungnahme der Verwaltung 
sonen, die sich ggf. keine Fitnessstu-
dio-Mitgliedschaft leisten können, wäre 
dies ein tolles Angebot. Zwar gibt es in 
Köln bereits ein paar Outdoor-Sport-
möglichkeiten, jedoch sind diese mei-
ner Meinung nach gerade hier in der 
direkten Umgebung noch recht dünn 
gesät. 
Hier ein paar Beispiele für Gerüste/Bö-
den: 
https://www.freisport.de/calisthenics-
geraete/  
https://www.holdstrong.de/build-your-
own-box/  
https://www.pullsh.net/sportboden/out-
door-gummiboden/  
Mit einer solchen Ausstattung ließen 
sich auf verhältnismäßig kleinem 
Raum vielseitige Sport-/Bewegungs-
möglichkeiten unterbringen. Solche 
Gerüste sind flexibel und teilweise indi-
viduell gestaltbar und outdoortauglich. 
Mit den vielseitigen Nutzungsmöglich-
keiten ließe sich eine tolle Möglichkeit 
zur Gesundheitsförderung der Bürger 
hier im Quartier realisieren.

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Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung 
im weiteren Plan-
verfahren 
Arbeitstitel: Trierer 
Straße in Köln-Neu-
stadt/Süd 
Berücksichtigung im 
freiraumplanerischen 
Konzept (Vorentwurfs-
planung) 
 
Stellungnahme der Verwaltung 
Sollte dies zu viel verlangt sein, wäre 
vielleicht zumindest eine Klimmzug-
stange realisierbar. :-) 
Ich freue mich sehr, wenn meine Idee 
in die Planung mit einbezogen wird. 
29 E-Mail vom 03.07.2020 
29.1 Wir finden es toll, dass sich in unserem 
Veedel etwas bewegt bzw. mehr Frei-
raum für Groß und Klein geschaffen 
wird.  
Kenntnisnahme Kenntnisnahme  
29.2 Wir haben folgenden Wunsch/Anre-
gung: 
Da in der Beschreibung ein Spielplatz 
für Kinder ab 6 Jahren genannt wird, 
fänden wir es toll, wenn es auch ein 
Angebot für Kinder unter 6 Jahren 
gäbe. Wir haben eine kleine Tochter 
und würden gerne mit ihr ebenso den 
Platz zum spielen nutzen. 
 
Wir wünschen Ihnen viel Spaß bei der 
Planung, Umsetzung aller Ideen und 
gutes Gelingen beim Um-&Neubauen. 
nicht bebauungs-
planrelevant 
teilweise siehe 2.8

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Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung 
im weiteren Plan-
verfahren 
Arbeitstitel: Trierer 
Straße in Köln-Neu-
stadt/Süd 
Berücksichtigung im 
freiraumplanerischen 
Konzept (Vorentwurfs-
planung) 
Stellungnahme der Verwaltung 
30 E-Mail vom 07.07.2020
30.1 Seit fast 30 Jahren vertrete ich als Bei-
ratsmitglied die Interessen der Eigentü-
mer und Mieter des Hauses 
. Daher sind mir die erheblichen 
Probleme, die vor allem in den letzten 
15 Jahren in dieser Ecke der Stadt ent-
standen sind, nur allzu bekannt. Sach-
beschädigungen, Verschmutzung und 
Lärmbelästigung haben in hohem 
Maße zugenommen. Nachdem die Ei-
gentümer die Hausfassade und das 
Garagentor im unteren Bereich jährlich 
haben neu streichen lassen müssen, 
wurde der untere Bereich vor einigen 
Jahren von Künstlern farblich gestaltet. 
Nach einiger Zeit machten sich auch 
hier die Sprayer wieder ans Werk. Das 
vor 3 Jahren erneuerte Garagentor war 
bereits nach wenigen Tagen besprayt. 
Es wurde danach wiederum von Künst-
lern der Fassade angepaßt -und 
prompt wieder verdreckt. 
Die Hausgemeinschaft hat inzwischen 
hohe Kosten gehabt, um die Fassade 
ansehnlich zu erhalten. Der 
Glasauschnitt der Hauseingangstür 
nein Kenntnisnahme Die angesprochenen Probleme in dem Stadtraum stellen ein 
grundsätzliches gesellschaftliches Problem dar, welches sich 
durch die Planung nur bedingt ändern lässt. Gleichwohl soll das 
Verhalten einzelner Personen nicht dazu führen, dass jegliche 
Ansprüche an die Gestaltung des öffentlichen Raumes aufge-
geben werden. 
Daher werden die Aspekte der städtebaulichen sowie techni-
schen Kriminalprävention auf Ebene der Bauleitplanung oder 
im weiteren Planungsprozess berücksichtigt. Eine erneute Ab-
stimmung der Vorentwurfsplanung (derzeitiger Planungsstand) 
mit der Abteilung Kriminalprävention der Polizei Köln ist erfolgt. 
Es bestehen keine Bedenken. 
Anforderungen an das freiraumplanerische Konzept sind eine 
offene und transparente Gestaltung, sodass keine „dunklen 
Ecken“ entstehen. Daher werden beispielsweise hochstämmige 
Bäume und niedrige Hecken vorgesehen, wodurch die Plätze 
auf Augenhöhe gut überschaubar und einsehbar sind.  
Gleichwohl werden die Befürchtungen an das Amt für öffentli-
che Ordnung (32) weitergegeben. 
Die angesprochene Interimsnutzung der Freifläche (Garagen-
bau) befindet sich innerhalb des Geltungsbereiches des Bebau-
ungsplanes mit dem Arbeitstitel „Trierer Straße in Köln-Neu-
stadt/Süd“ sowie innerhalb des Plangebietes des freiraumpla-

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Stellungnahme Berücksichtigung 
im weiteren Plan-
verfahren 
Arbeitstitel: Trierer 
Straße in Köln-Neu-
stadt/Süd 
Berücksichtigung im 
freiraumplanerischen 
Konzept (Vorentwurfs-
planung) 
 
Stellungnahme der Verwaltung 
wurde mehrfach eingeschlagen, bis er 
durch eine Metallplatte ersetzt wurde. 
nerischen Konzeptes. Die Interimsnutzung wurde auf einer Au-
ßengastronomiefläche errichtet, die Kündigungsfrist beträgt ei-
nen Monat zum Monatsende.  
Durch den Bebauungsplan wird die Außengastronomiefläche 
überplant.  
30.2 Wie sich aus den Plänen der Stadt ent-
nehmen läßt, wird beabsichtigt, einen 
Fuss - und Radweg zwischen der Trie-
rerstr. und der Moselstraße unmittelbar 
an der Hausfront entlang zu verlegen. 
Mit Sicherheit wird eine solche Abkür-
zung zumindest nachts- auch mit Mo-
fas benutzt, ganz zu schweigen von 
den Gruppen von angeheiterten jungen 
Leuten, die sich unmittelbar vor den 
Wohnungen aufhalten werden. Schon 
im Vorderhaus gibt es immer wieder 
Mieterklagen über nächtliche 
Zusammenkünfte angetrunkener Mit-
bürger- der nachts geöffnete Kiosk ist 
gleich nebenan- und die zerschlage-
nen Bierflaschen, Urin an der Hausfas-
sade und Müll, Hundekot,etc. müssen 
von unserem Hausmeister beseitigt 
werden. 
 
ja teilweise Nach Weiterentwicklung des freiraumplanerischen Konzeptes 
wird in der weiteren Planung auf eine Fußwegeverbindung zwi-
schen Moselstraße und Trierer Straße entlang des benannten 
Gebäudes verzichtet. Ein Zaunelement sowie eine niedrige He-
cke verlaufen bis zur Gebäudekante Hausnummer. 61. Den-
noch sind innerhalb des Spielplatzes Wege entlang des Gebäu-
des geplant.

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Stellungnahme Berücksichtigung 
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Arbeitstitel: Trierer 
Straße in Köln-Neu-
stadt/Süd 
Berücksichtigung im 
freiraumplanerischen 
Konzept (Vorentwurfs-
planung) 
 
Stellungnahme der Verwaltung 
Das ist das Szenario, das die Eigentü-
mer und Mieter erwartet, wenn der 
Fussweg unmittelbar am Haus vor-
bei führt.  
 
Die Wohnungen im Anbau sind immer 
an Studenten vermietet, wobei das je-
weilige Wohn- Schlaf- Arbeitszimmer 
ein großes Fenster und eine Balkontür 
hat. Bei Wegfall des schmalen Pacht-
stücks endet der Wohnbereich sofort 
auf dem Fussweg.. Bisher wurde - von 
Anfang an - von den Autohändlern eine 
Art Bauwisch frei gelassen und dieser 
Streifen von unter 50 qm für die Woh-
nungen begrünt und eingezäunt. Ohne 
diesen " Abstandstreifen" hat jeder 
Passant direkten Einblick in die Zim-
mer; eine ungestörte Privatsphäre ist 
unmöglich. Beschädgungen u.a. 
Spray, Einbruch und Diebstahl sind zu 
befürchten. 
Da auch ein direkter Zugang des Ho-
tels zu dem Fussweg geplant ist, wer-
den sich Tag und Nacht sich unterhal-
tende Menschen vor den Wohnungen 
aufhalten , zumal dieses Hotel der Un-

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Stellungnahme Berücksichtigung 
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Arbeitstitel: Trierer 
Straße in Köln-Neu-
stadt/Süd 
Berücksichtigung im 
freiraumplanerischen 
Konzept (Vorentwurfs-
planung) 
 
Stellungnahme der Verwaltung 
terbringung von Flüchtlingen- überwie-
gend junge Männer- dient. Eine Ver-
mietung an Studenten, die z. Teil auch 
tagsüber am Fenster sitzen und arbei-
ten, ist kaum mehr gegeben; eine Ver-
mietung an Frauen schon gar nicht. 
 
Es ist daher notwendig, dass die Stadt 
diesen schmalen Pachtstreifen auch 
weiterhin zur Verfügung stellt und - 
möglichst zusätzlich Büsche vor den 
Zaun setzt, damit die Belästigungen für 
die Mieter des gesamten rückwärtigen 
Hauses und nicht nur des Anbaus er-
träglich bleiben. Nur so kann hier 
Wohnraum dauerhaft erhalten bleiben. 
30.3 Aus der Planung geht auch nicht her-
vor, ob ein - möglichst - kostenfreies 
WC für den Platz eingeplant ist. Das 
scheint mir wesentlich zu sein, vgl. Er-
fahrungen an der Hausfassade in der 
Triererstraße.  
nicht bebauungs-
planrelevant 
nein Ein WC ist nicht Teil der Freianlagenplanung.  
Die Stadt Köln hat ein Toilettenkonzept aufgestellt und will – in 
Abhängigkeit des engen finanziellen Rahmens – weitere Toilet-
ten im Stadtraum zur Verfügung stellen. Aktuell können für den 
Stadtbezirk 1 nur zwei Toiletten pro Jahr aufgestellt werden.  
Grundsätzlich ist es aber möglich, in Abstimmung mit dem Toi-
lettenkonzept der Stadt Köln (Pilot-)WC-Container aufzustellen. 
Dies geschieht auf den konkreten Bedarf hin und in Abwägung 
insbesondere im Hinblick auf das Risiko des Missbrauchs. Da

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Stellungnahme Berücksichtigung 
im weiteren Plan-
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Arbeitstitel: Trierer 
Straße in Köln-Neu-
stadt/Süd 
Berücksichtigung im 
freiraumplanerischen 
Konzept (Vorentwurfs-
planung) 
 
Stellungnahme der Verwaltung 
es generell die Erfahrung gibt, dass nicht bewirtschaftete Toilet-
ten auch oftmals zu negativen Effekten führen. 
Die Anregung wird an das zuständige Amt weiter gegeben (69). 
30.4 Gerne würde ich die Situation vor Ort 
mit Vertretern des Planungsamts be-
sprechen.  
[gekürzt da personenbezogene Daten] 
Über eine Berücksichtigung der von 
mir vorgebrachten Einwände würde ich 
mich sehr freuen, denn es geht hierbei 
auch darum, künftig Probleme mit An-
wohnern und Passanten zu vermeiden. 
nicht bebauungs-
planrelevant 
Kenntnisnahme Die Petentin wird darüber informiert, dass über das Ratsinfor-
mationssystem der Stadt Köln (https://ratsinformation.stadt-
koeln.de/vo0050.asp?__kvonr=79424) sowie über das Beteili-
gungsportal der Stadt Köln Informationen zum Bebauungsplan-
verfahren und zur Qualifizierungsmaßnahme des Freiraums ab-
rufbar sind.  
Nach erfolgtem Planungsbeschluss wird der aktuelle Planungs-
stand auf das Beteiligungsportal der Stadt Köln eingestellt.  
Darüber hinaus hat die Öffentlichkeit im Rahmen der Offenlage 
zum Bebauungsplan Arbeitstitel „Trierer Straße in Köln-Neu-
stadt/Süd“ erneut die Möglichkeit sich zu beteiligen. 
31 E-Mail vom 08.07.2020 (Ergänzung zum Telefonat vom 03.07.2020) 
31.1 [gekürzt da personenbezogene Daten] 
Als ich den Flyer bezüglich des o.g. 
Projektes gesehen habe, hat sich mir 
die Frage gestellt, ob die Stadt Köln 
ggf. Interesse hat, die geplante Neube-
bauung auf die Fläche der Gewerbe-
einheit auszuweiten, sprich wir würden 
das Objekt (Lagerhalle, Bürogebäude, 
nicht bebauungs-
planrelevant 
Kenntnisnahme Die Anregung bezieht sich nicht auf das Plangebiet, allerdings 
grenzt die benannte Fläche an den Geltungsbereich des Be-
bauungsplans mit dem Arbeitstitel „Trierer Straße in Köln-Neu-
stadt/Süd“ an. Daher wurde die Anregung an das zuständige 
Fachamt weitergeleitet. Nach Prüfung besteht seitens des 
Fachamtes kein Interesse zum Erwerb der Fläche. Eine Rück-
meldung an den Petenten ist bereits erfolgt.

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Stellungnahme Berücksichtigung 
im weiteren Plan-
verfahren 
Arbeitstitel: Trierer 
Straße in Köln-Neu-
stadt/Süd 
Berücksichtigung im 
freiraumplanerischen 
Konzept (Vorentwurfs-
planung) 
 
Stellungnahme der Verwaltung 
Hof/überdachte Parkfläche) an die 
Stadt Köln verkaufen.  
Auf weitere Details verzichte ich zu-
nächst, bei Interesse können wir uns 
gerne weitergehend austauschen. 
Bitte leiten Sie die Mail, wie bespro-
chen, an die entsprechende Stelle in 
Ihrem Hause weiter. 
32 E-Mail vom 09.07.2020 
32.1 mit Freude habe ich als langjähriger 
Anwohner die Broschüre über die Frei-
raumgestaltung der Trierer, Mosel-, 
Pfälzer und Luxemburger Strasse gele-
sen 
und möchte mich gerne an der Pla-
nung und Entwicklung einbringen. 
Kenntnisnahme Kenntnisnahme  
32.2 Ich hätte konkret zwei Vorschläge (Fra-
gen) für den Bereich. 
1. wie schon in der Broschüre ange-
merkt, steht ein Boulderbereich im 
Gespräch. Dahingehend würde es 
mich interessieren, ob dieser aus-
schließlich für Kleinkinder ausge-
richtet werden soll, oder ob es 
nicht bebauungs-
planrelevant 
ja siehe 2.8

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Arbeitstitel: Trierer 
Straße in Köln-Neu-
stadt/Süd 
Berücksichtigung im 
freiraumplanerischen 
Konzept (Vorentwurfs-
planung) 
 
Stellungnahme der Verwaltung 
auch die Möglichkeit gäbe, einen 
Bereich für Jugendliche/Erwach-
sene zu schaffen? 
32.3 2. Wie sieht es mit Gastronomie aus? 
In dem in der Broschüre aufgeführ-
ten Plan könnte ich mir äußerst gut 
einen kleinen Teilbereich für ein 
kinderfreundliches, familiengerech-
tes Café vorstellen. 
Konkret hätte ich da schon einige Vor-
schläge oder Ideen, die die ange-
dachte Planung des Bereiches in mei-
nen Augen aufwerten könnten. 
In Kombination mit Spielplatz, Boulder-
park und Begrünung sehe ich solch ei-
nen Ort (natürlich auch mit Außenbe-
reich) als eine wesentliche Bereiche-
rung für 
das bereits bestehende Wohngebiet. 
[Informationen zur Person gekürzt] 
Konkret: ich sehe für den geplanten 
Bereich absolutes Potential für Anwoh-
nerInnen, Familien, Sportlern oder 
Passanten sich gemeinsam in einem 
schön begrünten Gebiet zusammen 
nicht bebauungs-
planrelevant 
nein siehe 16.2

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im weiteren Plan-
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Arbeitstitel: Trierer 
Straße in Köln-Neu-
stadt/Süd 
Berücksichtigung im 
freiraumplanerischen 
Konzept (Vorentwurfs-
planung) 
 
Stellungnahme der Verwaltung 
mit Kaffee oder Softdrinks für Kinder 
und Sportler zu begegnen und eine 
kleine Auszeit inmitten der belebten In-
nenstadt zu genießen und hätte reges 
Interesse dort direkt mitzuwirken. Die 
Symbiose aller Komponenten ergän-
zen sich in meinen Augen völlig und 
dürften (vor allem im Sommer) bei der 
Allgemeinheit großes Interesse hervor-
rufen. 
Ich hoffe ich konnte mit meinen Vor-
schlägen etwas bewirken und würde 
mich sehr über positive Resonanz 
freuen, genaueres kann man auch 
gerne im persönlichen Gespräch ange-
hen. 
33 E-Mail vom 09.07.2020 
33.1 der Flyer ist bei uns angekommen und 
zuerst einmal positiv gewertet worden. 
Eine Mitbestimmung der Bürger vor al-
lem im näheren Wohnumfeld ist sehr 
zu begrüssen.  
Kenntnisnahme Kenntnisnahme  
33.2 Es muss zwingend mehr Grünflächen 
entstehen in diesem Quartier der Neu-
stadt Süd zw. Salierring /Luxembur-
gerstrasse /Trieerstr.. 
ja ja siehe 2.1 und 2.7

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Arbeitstitel: Trierer 
Straße in Köln-Neu-
stadt/Süd 
Berücksichtigung im 
freiraumplanerischen 
Konzept (Vorentwurfs-
planung) 
 
Stellungnahme der Verwaltung 
Erforderlich sind die mehr unversiegel-
ten Flächen, nur diese sind die Wert-
vollen! Und Bäume und Sträucher 
müssen her, damit u. a. der 
Aufheizung entgegengewirkt wird. 
Leider kann ich das in der Planung 
nicht in dem erforderlichen Umfang er-
kennen! 
33.3 Darüber hinaus werden eben die un-
versiegelten Flächen mit altem Baum-
bestand durch die geplanten Bebau-
ung vernichtet. So fragen wir uns, was 
Sie hier "verkaufen" wollen? 
Wie erwähnt trügt der erste Eindruck 
und die Bereitschaft zur Übernahme 
von Patenschaften ist geschwunden. 
Die Patenschaften und die Verantwor-
tung sollten von den "neuen" Bewoh-
nern übernommen werden. Die Einbe-
ziehung der "neuen" Bewohner ist 
zwingend notwendig und von Anfang 
an als Bedingung für den Erhalt einer 
Wohnumgebung zu sehen. Nur durch 
Eigen- und Selbstverantwortung wird 
das mit hohem finanziellen Aufwand 
entstandene Projekt nicht in kürzester 
nein Kenntnisnahme Zielsetzung des Bebauungsplanverfahrens ist die Schaffung 
von dringend benötigtem Wohnraum im geförderten Mietwoh-
nungsbau. Die notwendigen Stellplätze sollen in einer Tierga-
rage untergebracht werden, um unter anderem die Parkplatzsi-
tuation für die Anwohnenden nicht zu verschärfen. Daher kann 
der benannte Bereich kann aufgrund der notwendigen Tiefga-
rage nicht erhalten werden. Ebenso besteht ein unterschiedli-
ches Bodenniveau, sodass die Unebenheiten im Gelände für 
den Wohnungsneubau ausgeglichen werden müssen.  
Eine Überprüfung erfolgt im weiteren Verfahren. Es wird eine 
Baumbewertung erstellt. Die Baumschutzsatzung der Stadt 
Köln wird beachtet, sodass ggfs. Ersatzpflanzungen oder Aus-
gleichzahlungen erfolgen müssen.  
Aus rechtlicher Sicht gelten die Eingriffe als bereits erfolgt oder 
zulässig gelten, sodass ein Ausgleich nicht erforderlich ist. Eine 
Ausgleichspflicht ergibt sich bereits auch deshalb nicht, weil die 
Eingriffe, wenn auch für eine andere Nutzung, bereits aufgrund 
des bestehenden Planungsrechts zulässig sind.

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Arbeitstitel: Trierer 
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stadt/Süd 
Berücksichtigung im 
freiraumplanerischen 
Konzept (Vorentwurfs-
planung) 
 
Stellungnahme der Verwaltung 
Zeit verwahrlosen. Sowas brauchen 
wir hier nicht noch mehr. 
Gleichwohl wird angestrebt, Bäume beziehungsweise Bereiche 
mit direktem Bodenanschluss zu erhalten und möglichst viele 
Neupflanzungen vorzusehen. Gleiches gilt für den Bereich der 
Freiraumplanung - unter Berücksichtigung des zu erhaltenden 
Bodendenkmals. 
Zur Identifikation der Anwohnerinnen und Anwohner schlägt 
das freiraumplanerische Konzept Patenschaftskonzepte vor, 
die von allen angenommen werden können. 
33.4 Weiter Fragen kommen auf wie zum 
Bodendenkmal unter dem Plangebiet: 
Werden tatsächlich Bäume gepflanzt? 
Oder, was wird tatsächlich an mehr 
Grün entstehen? 
 
Wir wünschen uns eine Aufwertung 
des Quartiers!! 
ja ja  Unter Berücksichtigung der Anforderungen zum Erhalt des Bo-
dendenkmals werden Bäume im freiraumplanerischen Konzept 
vorgesehen. Zur Festlegung von Baumstandorten fand eine ar-
chäologische Vorerkundung des Bodendenkmals statt.  
 
34 E-Mail vom 10.07.2020 
34.1 zur Freiraumgestaltung wünschen wir 
uns, dass die Fläche offen und grün 
gestaltet wird, da verwinkelte und dicht 
bewachsene Flächen gerne als Rück-
zugspunkt von trinkenden und feiern-
den genutzt werden. Wir möchte, dass 
man sich durch eine offene und helle 
Gestaltung dort wohl fühlt und kein 
ja  ja  siehe 1.2

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Arbeitstitel: Trierer 
Straße in Köln-Neu-
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Berücksichtigung im 
freiraumplanerischen 
Konzept (Vorentwurfs-
planung) 
 
Stellungnahme der Verwaltung 
schlecht einsehbarer Platz entsteht, 
auf dem sich komische Geschalten 
herumtreiben. 
34.2 Außerdem würden wir uns sehr über 
ein oder zwei Tischtennisplatten 
freuen. 
 
nicht bebauungs-
planrelevant 
teilweise siehe 10.1 
35 E-Mail vom 10.07.2020 
35.1  Begrünung  
- Bitte für ausreichend Begrünung 
sorgen – in der Innenstadt gibt es 
aktuell nichts Wichtigeres!  
- Ggf. Patenschaften ermöglichen o-
der gar „urban gardening“  
- Grasflächen wären schön, ggf. 
auch Beete  
Bitte Pflanzen auswählen, die  
- besonders gut für das Klima sind  
- nicht anfällig für Hitze, Wind und 
Schädlinge sind (wird leider immer 
wichtiger)  
- ein bisschen spannender aussehen 
als das übliche Grün, oder span-
nender sind, z.B. Obstbäume  
- vogel- und insektenfreundlich sind  
nicht bebauungs-
planrelevant 
teilweise siehe 2.1 und 2.7

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im weiteren Plan-
verfahren 
Arbeitstitel: Trierer 
Straße in Köln-Neu-
stadt/Süd 
Berücksichtigung im 
freiraumplanerischen 
Konzept (Vorentwurfs-
planung) 
 
Stellungnahme der Verwaltung 
- Schatten spenden  
- sich auf Grund ihrer Größe/Wurzel-
ausbreitung für die Innenstadt eig-
nen und nicht invasiv sind  
35.2 Soziale Interaktion  
Es sollte auf jeden Fall sichergestellt 
werden, dass der Platz sich (bes. auf 
Grund seiner Lage) nicht zu einem 
„Feierplatz“ an Abenden/Wochenen-
den entwickelt!  
 
ja  ja  siehe 1.2 
35.3 Sitzgelegenheiten, evtl. mit Tischen 
bzw. für Gruppen, wären schön. Gerne 
auch kreativ:  
 
nicht bebauungs-
planrelevant 
teilweise siehe 2.4 
35.4 Infrastruktur  
Da die Trierer Str. sehr stark befah-
ren/laut ist, wäre hier ein Schallschutz 
schön, der ggf. auch spielende Kinder 
davon abhält auf die Straße zu laufen. 
nicht bebauungs-
planrelevant 
nein Das freiraumplanerische Konzept sieht aufgrund der Transpa-
renz und Einsehbarkeit keinen Schallschutz als Schutzbereich 
zwischen öffentlicher Spielfläche und Trierer Straße vor. Eine 
Einfriedung der Spielfläche hält jedoch Kinder davon ab, auf die 
Straße zu laufen. 
35.5 Wichtig wäre jedoch dass keine „dunk-
len Ecken“ entstehen, an denen man 
nachts nicht alleine vorbeilaufen 
möchte. Ggf. begrünt (Moos?)/künstle-
risch?  
ja ja  siehe 1.2

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Arbeitstitel: Trierer 
Straße in Köln-Neu-
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Berücksichtigung im 
freiraumplanerischen 
Konzept (Vorentwurfs-
planung) 
 
Stellungnahme der Verwaltung 
35.6 Im Flyer stand: „Zugunsten der Spiel- 
und Aufenthaltsflächen soll der motori-
sierte Verkehr sich auf den Bereich 
zwischen Moselstraße und Spielplatz 
begrenzen“. Schöner wäre aber gar 
kein motorisierter Verkehr! Und auch 
keine Fahrräder – so groß ist der Um-
weg über die Trierer Straße ja nun 
wirklich nicht.  
 
nein nein siehe 25.5 
35.7 Fahrradständer wären gut – und zwar 
sinnvolle Fahrradständer, wo man so-
wohl Vorder- als auch Hinterrad ab-
schließen kann! Gerne auch hier krea-
tiv, z.B. so: 
nicht bebauungs-
planrelevant 
teilweise siehe 2.2 
 
36 E-Mail vom 10.07.2020 
36.1 Ich möchte noch einen Nutzungsvor-
schlag für das Planungsgebiet einrei-
chen: Gut finde ich Ihre Ansprache di-
rekt an Kinder und Jugendliche. Be-
sonders für letztere finde ich es sehr 
wichtig, dass ansprechende Angebote 
gegeben werden, damit sich die Ju-
gendlichen konstruktiv beschäftigen! 
Spielplätze gibt es im Umfeld viele und 
sehr schöne. Ich habe sie mit meinen 
Kindern intensiv besucht. Für den 
nicht bebauungs-
planrelevant 
ja  siehe 2.8

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freiraumplanerischen 
Konzept (Vorentwurfs-
planung) 
 
Stellungnahme der Verwaltung 
Übergang und das Jugendalter finde 
ich die Angebote deutlich beschränkter 
und wäre deshalb sehr glücklich, wenn 
diese Bevölkerungsgruppe mit ihren 
Bedürfnissen stärker mit berücksichtigt 
würde. 
 
36.2 Ich kann mir vorstellen, dass ein Mehr-
zweck-Platz für Basketball und/oder 
Fussball großen Anklang im Veedel 
finden würde. Zwar gibt es Plätze (Hin-
ter dem Stadion, im Vorgebirgspark, im 
Friedenspark, an der Bottmühle, am 
Rhein), aber sie sind teilweise stark 
frequentiert, teilweise auch weiter weg, 
so dass die jungen Leute sich schwer 
aufraffen können. Deshalb kann ich mir 
vorstellen, dass ein solcher Platz für 
die Jugendlichen im Viertel sehr attrak-
tiv sein könnte. Vielleicht würde 
dadurch auch ein integrierendes Mitei-
nander der jungen Bewohner vom Ho-
tel Mado entstehen? Das wäre ein wei-
terer positiver Effekt. 
 
nicht bebauungs-
planrelevant 
nein siehe 5.1 
36.3 Viele Jugendliche möchten gerne ins 
Fitness-Studio trainieren gehen. Das 
nicht bebauungs-
planrelevant 
ja siehe 2.8 und 5.2

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im weiteren Plan-
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Arbeitstitel: Trierer 
Straße in Köln-Neu-
stadt/Süd 
Berücksichtigung im 
freiraumplanerischen 
Konzept (Vorentwurfs-
planung) 
 
Stellungnahme der Verwaltung 
Trainieren mit dem eigenen Körperge-
wicht ermöglicht sportliches Engage-
ment für den kleinen Geldbeutel - näm-
lich mit nicht viel mehr als dem eige-
nen Körper. Manchmal braucht es al-
lerdings ein paar Geräte für Klimmzüge 
und dergleichen. Menschen mit klei-
nem Geldbeutel gibt es einige im Vier-
tel hinter dem Barbarossaplatz, aber 
abgesehen von den finanziellen Rest-
riktionen macht diese Art von Trainie-
ren sehr viel Spass und fordert Jung 
wie Alt heraus, jeden auf seinem Ni-
veau. 
Es gibt bereits einen öffentlichen 
Sportbereich im inneren Grüngürtel 
(und ich glaube auch einige Geräte im 
Beethovenpark?). Er ist vor allem am 
Wochenende sehr gut frequentiert. 
Dort ist eine konzentrierte, aber ange-
nehme Trainingsatmosphäre. Ich 
könnte mir vorstellen, dass nicht nur 
Jugendliche, sondern auch Erwach-
sene, die im Park laufen, durchaus 
eine Trainingspause an derartigen 
Trimm-Dich-Geräten einlegen würden, 
wenn es solch ein Angebot in dem 
neuen Planungsgebiet gäbe.

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im weiteren Plan-
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Arbeitstitel: Trierer 
Straße in Köln-Neu-
stadt/Süd 
Berücksichtigung im 
freiraumplanerischen 
Konzept (Vorentwurfs-
planung) 
 
Stellungnahme der Verwaltung 
Ich bin gespannt, wie die weitere Pla-
nung des Bereiches vonstattengehen 
wird - und was am Ende unser Veedel 
hoffentlich bereichern wird. 
37 E-Mail vom 10.07.2020 
37.1 vorgeschlagen wird eine Begegnungs-
stätte in Form eines kleinen Amphithe-
aters.  
Ein Amphitheater kennen wir aus der 
römischen Geschichte, dort diente es 
für Veranstaltungen unter freiem Him-
mel.  
Ein kleines Amphitheater ist ein kreis-
rundes Konstrukt mit einigen anstei-
genden Sitzreihen aus Stein-Ringen o-
der anderem wetterfestem Material als 
Sitzplätze. 
Es würde für Veranstaltungen dienen 
wie Theater, Konzerten, Lesungen, 
Vorträgen, aber auch zur freien Nut-
zung für Anwohner, um miteinander zu 
kommunizieren, zu lesen, zu musizie-
ren, oder mit einem freien W-Lan mit 
ihren IPads oder Laptops zu arbeiten. 
Auch zahlreiche Laiengruppen, sei es 
Chöre, Theatergruppen, kleinere 
nicht bebauungs-
planrelevant 
teilweise siehe 8.4

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Stellungnahme Berücksichtigung 
im weiteren Plan-
verfahren 
Arbeitstitel: Trierer 
Straße in Köln-Neu-
stadt/Süd 
Berücksichtigung im 
freiraumplanerischen 
Konzept (Vorentwurfs-
planung) 
 
Stellungnahme der Verwaltung 
Bands oder Instrumentalensembles 
hätten eine Möglichkeit, hier aufzutre-
ten. 
Aktuelle Beispiele hierzu: 
Das Amphitheater im Kulturforum an 
der Kulle in Dormagen. Hier wird die 
Begegnungsstätte auch als außerschu-
liches Lernort genutzt. 
Es gibt zahlreiche Konzepte mit Out-
door Amphitheater, wie z.B. hier: 
https://www.pinte-
rest.ca/pin/579908889493448370/ 
Beispiel eines runden AT 
Amphitheater von El Jem 
Es würde mich freuen, wenn ich Sie 
mit dem Beitrag inspirieren konnte. 
38 E-Mail vom 12.07.2020 
38.1 Zur Freiraumgestaltung zwischen Trie-
rer, Mosel-, Pfälzer und Luxemburger 
Straße haben wir folgende Ideen: 
- Ein Teich, Fontäne oder etwas 
anderes mit Wasser (beson-
ders in der Innenstadt ist dies 
sehr wohltuend) 
nicht bebauungs-
planrelevant 
nein siehe 13.1

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/ 47 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung 
im weiteren Plan-
verfahren 
Arbeitstitel: Trierer 
Straße in Köln-Neu-
stadt/Süd 
Berücksichtigung im 
freiraumplanerischen 
Konzept (Vorentwurfs-
planung) 
Stellungnahme der Verwaltung 
38.2 - So viel Grün wie nur möglich,
um besonders im heißen Som-
mer dort angenehme Kühle fin-
den zu können
- So wenig Beton wie nur mög-
lich, da dieser die Hitze nur
steigert
nicht bebauungs-
planrelevant 
ja siehe 2.1 und 2.7 
39 E-Mail vom 10.07.2020
39.1 Ich wohne in der  und 
damit hinter dem von Ihnen geplanten 
Neubau mit Aufenthaltsmöglichkeiten 
für die Anwohner. 
Zunächst möchte ich mich herzlich da-
für bedanken, dass nachhaltige und 
soziale Aspekte berücksichtigt werden. 
Das gibt mir ein gutes Gefühl und ich 
freue mich auf zusätzliche bunte Nach-
barschaft. 
Kenntnisnahme Kenntnisnahme 
39.2 Mein großes Anliegen aber bezieht 
sich auf die Grünfläche vor meinem 
Fenster, also hinter dem zukünftigen 
Wohnblock. Es handelt sich hierbei um 
eine einmalige Oase in der tristen 
grauen Stadtwüste. Die satt grünen 
nein Kenntnisnahme siehe 11.7

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Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung 
im weiteren Plan-
verfahren 
Arbeitstitel: Trierer 
Straße in Köln-Neu-
stadt/Süd 
Berücksichtigung im 
freiraumplanerischen 
Konzept (Vorentwurfs-
planung) 
 
Stellungnahme der Verwaltung 
Bäume und die wilden Sträucher zau-
bern mir jeden Tag ein Lächeln aufs 
Gesicht. Dieses Grün bedeutet so viel 
Lebensqualität für mich und meine An-
wohner. Ich möchte Sie inständig da-
rum bitten, so viel wie möglich von die-
sem Grün zu erhalten und die Bäume 
stehen zu lassen. Gerne beteilige ich 
mich an zukünftigen Planungen und 
Umsetzungen, wenn Sie meine Hilfe 
brauchen können. Im Anhang schicke 
ich Ihnen Bilder vom Paradies vor mei-
nem Fenster, um Sie für dessen Erhalt 
mit ins Boot zu nehmen. 
Über das Mitwirkungsportal eingegangene Stellungnahmen 
40 Beitrag vom 22.06.2020 
Benutzer-ID: 6081 
40.1 Titel: Urban Gardening 
 
Ein (Teil-Nutzung als) Urban Garde-
ning Bereich an diesem Ort würde 
nicht nur die Nachbarschaft stärker zu-
sammenführen (durch das gemein-
same Arbeiten) und einen Ort der Be-
gegnung schaffen. Er würde außerdem 
in einem Teil der Stadt, in dem buntes 
nicht bebauungs-
planrelevant 
ja siehe 2.1

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Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung 
im weiteren Plan-
verfahren 
Arbeitstitel: Trierer 
Straße in Köln-Neu-
stadt/Süd 
Berücksichtigung im 
freiraumplanerischen 
Konzept (Vorentwurfs-
planung) 
 
Stellungnahme der Verwaltung 
und vielfältiges Pflanzenwachstum sel-
ten ist, eine Oase für Insekten bedeu-
ten. So könnte in einem der Dialog in 
der Nachbarschaft sowie ein größeres 
Verständnis für die Natur gefördert und 
zumindest ein kleiner Schritt gegen 
das Insektensterben unternommen 
werden. 
41 Beitrag vom 22.06.2020 
Benutzer-ID: 6088 
41.1 Titel: Platzgestaltung/ Augengastrono-
mie 
  
Ich finde den freiraumplanerischen 
Entwurf durchaus gelungen. In einem 
urbanen Quartier ist es wichtig, für 
Jung und Alt Aufenthaltsqualitäten zu 
schaffen. Dies gelingt durch die räumli-
che Gliederung des Entwurfes. 
Kenntnisnahme Kenntnisnahme  
41.2 Allerdings erschließt mir die gestalteri-
sche Trennung zwischem dem Mosel-
platz und Quartierplatz nicht.  
nicht bebauungs-
planrelevant 
nein Die gestalterische Trennung der beiden Plätze erfolgt aufgrund 
der unterschiedlichen Nutzungen. Neben der Aufenthaltsmög-
lichkeit dient der Quartiersplatz auch zur Erschließung und ist 
mit dem Kfz befahrbar.  
41.3 Um den Platz weiter zu beleben, 
könnte ich mir auf einer Teilfläche des 
Platzes auch eine Außengastronomie 
vorstellen. 
nicht bebauungs-
planrelevant 
nein siehe 16.2

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Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung 
im weiteren Plan-
verfahren 
Arbeitstitel: Trierer 
Straße in Köln-Neu-
stadt/Süd 
Berücksichtigung im 
freiraumplanerischen 
Konzept (Vorentwurfs-
planung) 
 
Stellungnahme der Verwaltung 
41.4 Im Stadtraum zwischen Barbarossa-
platz und Bahnhof Süd fehlen aus-
nahmslos Aufenthaltsmöglichkeiten. 
Daher ist es umso wichtiger, das Plan-
gebiet für eine Platzfläche vorzusehen 
und mit einer qualitätsvollen Freiraum-
gestaltung zu versehen. 
nicht bebauungs-
planrelevant 
ja Planungsziel ist eine attraktive Aufenthaltsfläche mit einem viel-
fältigen Angebot für unterschiedliche Nutzergruppen zu schaf-
fen.  
 
42 Beitrag vom 22.06.2020 
Benutzer-ID: 6091 
42.1 Titel: Privater Wohnraum 
 
In Köln gibt es einen akuten Mangel an 
bezahlbarem Wohnraum. Daher plä-
diere ich dafür, die Freifläche entweder 
zu privatisieren und privat mit Mitwoh-
nungen bebauen zu lassen oder die 
städtische Wohnbaugesellschaft GAG 
damit zu beauftragen. Im Veedel be-
steht wegen der Nähe zum Volksgar-
ten und inneren Grüngürtel derzeit kein 
Bedarf an einem weiteren Naherho-
lungsgebiet, wohingegen zusätzlicher 
Wohnraum dringend benötigt wird und 
die zukunft hunderter Familien positiv 
beeinflussen könnte. Auch könnte man 
die Wohnungen als Sozialwohnungen 
konzipieren und bevorzugt Geflüchte-
ten zur Verfügung stellen und ihnen 
teilweise nein Ziel des Bebauungsplanes mit dem Arbeitstitel „Trierer Straße 
in Köln-Neustadt/Süd“ ist, die planungsrechtlichen Vorausset-
zungen für die Umsetzung von Wohnungsbau auf dem Flur-
stück 619 zu schaffen. Es ist ein Integrationsobjekt im öffentlich 
geförderten Wohnungsbau geplant, dass für einen Mietermix 
aus zu einem Drittel an Wohnungssuchende mit Wohnberechti-
gungsschein aus dem umgebenden Stadtteil, zu einem Drittel 
an dringend Wohnungssuchende mit Zugangsbeschränkungen 
zum Wohnungsmarkt sowie zu einem Drittel an obdachlose 
Kölner Bürgerinnen und Bürger und geflüchtete Menschen mit 
Aufenthaltsstatus, die bisher in städtischen Einrichtungen le-
ben, vorgehalten werden sollen. 
Es ist geplant, den Hochbau öffentlich auszuschreiben. In der 
Planungsphase wird der Wohnungsschlüssel konkretisiert und 
in Abstimmung mit dem Amt für Wohnungswesen und dem So-
zialen Dienst der Stadt Köln festgelegt.

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Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung 
im weiteren Plan-
verfahren 
Arbeitstitel: Trierer 
Straße in Köln-Neu-
stadt/Süd 
Berücksichtigung im 
freiraumplanerischen 
Konzept (Vorentwurfs-
planung) 
 
Stellungnahme der Verwaltung 
damit eine faire Chance geben Teil un-
serer Gemeinschaft zu werden. 
Die Zielsetzung der Freiraumgestaltung (Flurstück 621) ist ne-
ben der Schaffung von Aufenthaltsbereichen auch attraktive 
Spielflächen vorzusehen. Hintergrund ist der große Fehlbedarf 
an öffentlichen Spielplätzen in Stadtteil Neustadt/Süd.  
43 Beitrag vom 22.06.2020 
Benutzer-ID: 6092 
43.1 Titel: Ein neuer Platz bietet Möglichkei-
ten für moderne Stadtgestaltung 
 
Die Neugestaltung bietet Möglichkei-
ten, den Platz an heutige Anforderun-
gen moderner Stadtgestaltung anzu-
passen:  
 
- Klimawandel: Möglichst wenig Versie-
gelung und viele Grünflächen, Bäume 
und Pflanzen könnten dazu beitragen 
in dem Quartier, dass sich im Sommer 
unerträglich aufheizt, eine kleine ge-
kühlte Oase zu schaffen in dem die 
Anwohner sich abkühlen können.  
nicht bebauungs-
planrelevant 
ja siehe 2.1 und 2.7 
43.2 Auch ein Trinkwasserbrunnen wäre su-
per 
nicht bebauungs-
planrelevant 
ja  Das freiraumplanerische Konzept schlägt bereits einen Trink-
brunnen entlang der Moselstraße vor.  
43.3 - Artenvielfalt: Statt sinnlosem totem 
Grün wie Kirschlorbeer und könnte 
man Naturstauden und Vogel- und In-
sektenfreundliche Hecken pflanzen, 
nicht bebauungs-
planrelevant 
ja siehe 2.1

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Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung 
im weiteren Plan-
verfahren 
Arbeitstitel: Trierer 
Straße in Köln-Neu-
stadt/Süd 
Berücksichtigung im 
freiraumplanerischen 
Konzept (Vorentwurfs-
planung) 
 
Stellungnahme der Verwaltung 
die für Insekten und Vögel kleine 
Schutzräume bieten. Informative Schil-
der könnten Kinder über die Bedeu-
tung solcher Pflanzen aufklären. In 
kleinen Hochbeeten könnte man ro-
buste Kräuter wie Lavendel, oder Zitro-
nenmelisse anpflanzen an denen 
Stadtkinder riechen können, die sonst 
nur Oregano aus der Dose kennen. 
Gartenvereine wie Gartewerkstadt e.V. 
, der Campusgarten oder das Projekt 
Essbare Stadt Köln könnten hier be-
stimmt nützlichen Input liefern  
43.4 -Inklusion: Sichere, zugängliche Spiel-
platzinfrastruktur, an denen auch Kin-
der mit Behinderung spielen können 
wären wichtig und sind leider nicht 
überall in Köln vorhanden. Informati-
onsschilder könnten in Brailleschrift er-
gänzt werden 
nicht bebauungs-
planrelevant 
 ja Das freiraumplanerische Konzept wird hinsichtlich der gängigen 
Handlungsempfehlungen zur Barrierefreiheit überprüft. 
43.5 -Moderne Beleuchtung: Köln hat ein 
riesiges Problem mit Lichtverschmut-
zung, das Tiere und Menschen krank 
macht. Um Anwohner und nachtaktive 
Tiere zu schonen sollte man moderne 
Lampen, z. B. Richtung Boden leu-
tende LED Reflektorlampen nutzen 
nicht bebauungs-
planrelevant 
ja siehe 2.3

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Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung 
im weiteren Plan-
verfahren 
Arbeitstitel: Trierer 
Straße in Köln-Neu-
stadt/Süd 
Berücksichtigung im 
freiraumplanerischen 
Konzept (Vorentwurfs-
planung) 
 
Stellungnahme der Verwaltung 
44 Beitrag vom 22.06.2020. 
Benutzer-ID: 6093 
44.1 Titel: Bitte mehr grün! 
 
Die Kölner Innenstadt ist im Sommer 
eine regelrechte Hitzeinsel - es wäre 
schön, wenn man dies bei der Planung 
berücksichtigen und die Fläche begrü-
nen würde. Ein Platz, der mit Bäumen  
nicht bebauungs-
planrelevant 
ja siehe 2.1 
44.2 und Springbrunnen für Abkühlung 
sorgt und zugleich ein Ort ist, an dem 
man sich an heißen Tagen aufhalten 
kann, wäre ein echter Gewinn für die 
Gegend. 
nicht bebauungs-
planrelevant 
nein siehe 13.1 
45 Beitrag vom 22.06.2020 
Benutzer-ID: 6094 
45.1 Titel: Ein Ort für Kultur, Mobilität, Zu-
sammenkunft und Aufenthalt 
 
Ein Mobilitätshub, 
nicht bebauungs-
planrelevant 
nein Aufgrund der Flächengröße bzw. des -zuschnitts sowie des     
Planungsziels, eine attraktive Aufenthaltsfläche mit einem      
vielfältigen Angebot für unterschiedliche Nutzergruppen zu 
schaffen, lässt das Plangebiet nicht alle angeregten Nutzungen 
zu. Daher kann diese Anregung im weiteren Verfahren nicht     
berücksichtigt werden. 
45.2 Kulturfläche,  nicht bebauungs-
planrelevant 
teilweise siehe 8.4

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Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung 
im weiteren Plan-
verfahren 
Arbeitstitel: Trierer 
Straße in Köln-Neu-
stadt/Süd 
Berücksichtigung im 
freiraumplanerischen 
Konzept (Vorentwurfs-
planung) 
 
Stellungnahme der Verwaltung 
45.3 Werkstatt für Jedermann, nicht bebauungs-
planrelevant 
nein siehe 45.1 
45.4 Bouleplatz,  nicht bebauungs-
planrelevant 
ja siehe 10.2 
45.5 Spielplatz... ja ja siehe 2.8 
46 Beitrag vom 23.06.2020 
Benutzer-ID: 6105 
46.1 Titel: Sitzgelegenheiten für Begegnun-
gen 
 
Wichtig sind mir schöne Sitzgelegen-
heiten, die zum Verweilen einladen. Es 
sollte ein lebendiger Ort für die Bewoh-
ner des veedels sein, wo man sich 
wohl fühlt und gerne hin setzt, um zb 
ein Kölsch zu trinken. 
nicht bebauungs-
planrelevant 
ja siehe 2.4 
47 Beitrag vom 24.06.2020 
Benutzer-ID: 6117 
47.1 Titel: Freiraumgestaltung hin oder her, 
aber Parkplätze für Anwohner werden 
immer weniger  
 
Klar, es ist immer hübsch, wenn man 
sich als Stadtplaner mit so einem Pro-
nein nein Die Verkehrswende in Köln ist in vollem Gange. Die Kernthe-
men der Verkehrswende sind neue Mobilitätsdienstleistungen, 
emissionsfreie Antriebe, Quartierskonzepte und Klimaneutrali-
tät.

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Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung 
im weiteren Plan-
verfahren 
Arbeitstitel: Trierer 
Straße in Köln-Neu-
stadt/Süd 
Berücksichtigung im 
freiraumplanerischen 
Konzept (Vorentwurfs-
planung) 
 
Stellungnahme der Verwaltung 
jekt austoben kann. Auch eine Verbin-
dung für Fußgänger und Radfahrer ist 
wünschenswert, damit diese nicht so 
große Umwege in Kauf nehmen müs-
sen. Etwas Begrünung ist immer nett - 
allerdings gibt es schon diverse Grün-
flächen in der Umgebung: Zwischen 
Sachsenring und Kartäuserwall, von 
der Luxemburger Straße bis hin zum 
Aachener Weiher auf den Universitäts-
wiesen, und nicht zuletzt auch der 
Volksgarten, sogar mit Biergarten. Es 
soll jetzt noch neuer Wohnraum auf 
dem angrenzenden Grundstück entste-
hen. Das ist auch eine gute Sache - 
aber es sorgt für die Verschärfung ei-
nes Problems, mit dem die Anwohner 
rund um den Barbarossaplatz immer 
mehr zu kämpfen haben, nämlich feh-
lender Parkraum. Nicht alle Häuser 
hier in der Gegend haben Tiefgaragen 
oder Parkplätze im Hof, die meisten 
Anwohner müssen auf der Straße par-
ken. Diverse Bereiche sind als Anwoh-
nerparken ausgewiesen, aber zwi-
schen 8:00 und 20:00 auch mit Park-
schein - manchmal auch nachts belegt, 
denn es kann ja nicht rund um die Uhr 
kontrolliert werden. Einige Stellen sind 
Zielsetzung des Bebauungsplanverfahrens ist die Schaffung 
von dringend benötigtem Wohnraum im geförderten Mietwoh-
nungsbau. Die notwendigen Stellplätze sollen in einer Tierga-
rage untergebracht werden, um unter anderem die Parkplatzsi-
tuation für die Anwohnenden nicht zu verschärfen.

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Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung 
im weiteren Plan-
verfahren 
Arbeitstitel: Trierer 
Straße in Köln-Neu-
stadt/Süd 
Berücksichtigung im 
freiraumplanerischen 
Konzept (Vorentwurfs-
planung) 
Stellungnahme der Verwaltung 
tagsüber Halteverbote (zB. auf der 
Trierer Str. vor dem Rewe), wenn man 
dort morgens etwas zu spät losfährt 
riskiert man direkt ein Ticket. So nach 
und nach werden auch schonmal Park-
plätze entfernt (vor Rewe auf dem Sa-
lierring) und es gibt immer wieder Bau-
stellen mit Halteverboten. Manchmal 
suche ich eine halbe Stunde! Meine 
Bitte daher: Baut lieber einen Parkplatz 
nur für Anwohner! 
48 Kommentar des Beitrags Nr. 47 vom 25.06.2020 
Benutzer-ID: 
48.1 Titel: Nicht zeitgemäß 
In der Innenstadt konkurrieren zahlrei-
che Nutzungen: Mobilität, Aufenthalt, 
Außengastronomie, Anlieferungen, 
Baustellen, Grün. Im Sinne des Klima-
wandels kann es gar nicht genug 
grüne Plätze geben. Man muss gegen 
Hitzeinseln und Starkregenereignisse 
vorgehen, und jeweils 12qm versie-
gelte Parkplätze stehen dem entgegen. 
Es ist nicht Aufgabe der Stadt, für alle 
Autos Parkraum bereitzustellen. Öf-
fentlichen Raum gehört uns allen und 
Kenntnisnahme Kenntnisnahme

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Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung 
im weiteren Plan-
verfahren 
Arbeitstitel: Trierer 
Straße in Köln-Neu-
stadt/Süd 
Berücksichtigung im 
freiraumplanerischen 
Konzept (Vorentwurfs-
planung) 
 
Stellungnahme der Verwaltung 
dieser sollte fair unter den verschiede-
nen Verkehrsteilnehmenden aufgeteilt 
sein. Davon sind wir jedoch noch weit 
entfernt. Von einer Bank auf einer ehe-
maligen Parkplatzfläche profitieren täg-
lich vielleicht 50 Personen, von einem 
Parkplatz eine Person, da das Auto 
dort durchschnittlich 23 Stunden steht. 
Plätze sind die Visitenkarte einer Stadt 
sollten für alle da sein, nicht nur für 
eine Minderheit, die den Großteil der 
öffentlichen Fläche für sich bean-
sprucht - siehe lebenswerte Plätze in 
Amsterdam oder Kopenhagen. 
 
49 Beitrag vom 24.06.2020 
Benutzer-ID: 6119 
49.1 Titel: Barbarossaplatz 
 
Es ist nicht fair nur im Kleingedruckten 
zu erwähnen, dass dort zu 2 Dritteln 
Obdachlose und Flüchtlinge Quartier 
beziehen sollen. Warum verstecken sie 
eine so wichtige Tatsache, wenn Sie 
Beteiligung wollen. Diese Gegend ist 
eh nicht ohne, bis gefährlich.  
Kenntnisnahme Kenntnisnahme

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Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung 
im weiteren Plan-
verfahren 
Arbeitstitel: Trierer 
Straße in Köln-Neu-
stadt/Süd 
Berücksichtigung im 
freiraumplanerischen 
Konzept (Vorentwurfs-
planung) 
 
Stellungnahme der Verwaltung 
49.2 Als Anwohner fände ich eine Polizei-
wache auf der Freifläche nicht 
schlecht.  
nein nein Zielsetzung des Bebauungsplanverfahrens ist die Schaffung 
von dringend benötigtem Wohnraum im geförderten Mietwoh-
nungsbau. Ergänzend sollen die planungsrechtlichen Voraus-
setzungen für eine geordnete städtebauliche Entwicklung ge-
schaffen werden.  
49.3 Und einen Springbrunnen. Ganz im 
Ernst. 
nicht bebauungs-
planrelevant 
nein siehe 13.1 
50 Beitrag vom 25.06.2020 
Benutzer-ID: 6119 
50.1 Titel: Ehrlichkeit 
 
Anwohner sind keine Kleinkinder de-
nen man die Wahrheit nicht zumuten 
darf  
oder so was. Bleibt offen, bitte. 
Kenntnisnahme Kenntnisnahme  
51 Beitrag vom 25.06.2020 
Benutzer-ID: 6128 
51.1 Titel: Mehr Plätze mit Aufenthaltsquali-
tät für Köln 
 
Ich begrüße die Planungen und finde 
es super, dass hier die Schaffung von 
einem attraktiven öffentlichen Raum 
und der Bau von Wohnraum kombiniert 
wird. 
Kenntnisnahme Kenntnisnahme

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Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung 
im weiteren Plan-
verfahren 
Arbeitstitel: Trierer 
Straße in Köln-Neu-
stadt/Süd 
Berücksichtigung im 
freiraumplanerischen 
Konzept (Vorentwurfs-
planung) 
 
Stellungnahme der Verwaltung 
51.2 Die Platzgestaltung sollte klimagerecht 
sein, beispielsweise finde ich solche 
Nachbarschaftsbeete, wie sie am Yitz-
hak-Rabin-Platz stehen, sehr schön. 
nicht bebauungs-
planrelevant 
ja siehe 2.1 
51.3 Auch Bänke mit einem Tisch, wie sie 
dort und am Sachsenring stehen, finde 
ich nützlich. Dort kann man im Som-
mer etwas essen oder unter freiem 
Himmel arbeiten. 
nicht bebauungs-
planrelevant 
ja siehe 2.4 
51.4 Die Stadt Köln hat vor kurzem die Auf-
stellung von zahlreichen Trinkwasser-
brunnen beschlossen. Ich finde, bei je-
dem neuen Platz sollte ein solcher 
Brunnen mitgedacht werden, beson-
ders in der stark frequentierten Innen-
stadt. 
nicht bebauungs-
planrelevant 
ja  siehe 43.2 
51.5 Durch den Wegzug des Gebrauchtwa-
genhändlers wird dieser Platz den Teil 
der Innenstadt erheblich aufwerten und 
es kann ein guter Platz mit menschli-
chem Maßstab entstehen, wo man sich 
aufhalten und begegnen kann. Neue 
Parkplätze darauf zu realisieren wäre 
meiner Meinung nach eine Denkweise 
aus dem letzten Jahrhundert. 
Kenntnisnahme Kenntnisnahme  
52 Beitrag vom 01.07.2020 
Benutzer-ID: 6230

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Nr. 
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im weiteren Plan-
verfahren 
Arbeitstitel: Trierer 
Straße in Köln-Neu-
stadt/Süd 
Berücksichtigung im 
freiraumplanerischen 
Konzept (Vorentwurfs-
planung) 
 
Stellungnahme der Verwaltung 
52.1 Titel: Was Anwohner wirklich brauchen 
 
Seit der absolut sinnfreien Sperrung 
des Eifelwalls ist die Parkplatzsituation 
angespannte. Wir brauchen Parkplätze 
für die Anwohner  
nein nein siehe 47.1 
 
52.2 und bezahlbaren Wohnraum für hier 
ansässige Familien. Es gibt kaum 
Wohnungen mit 4 oder 5 Zimmern. 
Aber das ist ja anscheinend nicht Ziel 
des Bauvorhabens. 
ja nein siehe 23.1 
52.3 Die ohnehin schwierige Situation am 
Barbarossaplatz (extrem viele Obdach-
lose und Junkies), wird verstärkt, in-
dem viel Geld für Obdachlosen- 
/Flüchtlingsunterkünfte ausgeben wird 
und diese hier angesiedelt werden. Da 
nützt auch der größte Spielplatz nichts 
- keiner bringt seine Kinder dorthin, 
wenn getrunken oder konsumiert wird. 
Reicht es nicht, dass bereits der 
Chlodwigplatz für viel Geld hergerichtet 
wurde, sich dort aber fast nur Trinker 
auf den Bänken wiederfinden? 
Kenntnisnahme Kenntnisnahme  
53 Kommentar des Beitrags Nr. 53 vom 02.07.2020  
Benutzer-ID: barbarplaetzler

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Stellungnahme Berücksichtigung 
im weiteren Plan-
verfahren 
Arbeitstitel: Trierer 
Straße in Köln-Neu-
stadt/Süd 
Berücksichtigung im 
freiraumplanerischen 
Konzept (Vorentwurfs-
planung) 
Stellungnahme der Verwaltung 
53.1 Titel: Städtisches Leben ohne Autos 
und mit einladender Stadtmöblierung 
Stimmt wir brauchen weniger Park-
plätze und mehr bezahlbaren Wohn-
raum. Wer mehr Parkplätze, - also 
mehr Ziel und Quellverkehr im Viertel -, 
fordert soll sich einen ganzen Nachmit-
tag an der Außengastronomie auf dem 
Barbarossaplatz aufhalten um sich ein 
Bild davon zu machen wie schön die 
Sinfonie der Großstadt in der autoge-
rechten Stadt Köln klingt.  
nicht bebauungs-
planrelevant 
Kenntnisnahme 
53.2 Die Stadt ist übrigens keine Gated 
Community: wenn vermeintlich oder 
tatsächlich Obdachlose und/oder ge-
flüchtete die neue attraktive Stadtmöb-
lierung vor allen Anderen nutzen, dann 
ist das ihr gutes Recht. 
nicht bebauungs-
planrelevant 
Kenntnisnahme 
54 Kommentar des Beitrags Nr. 53 und 54 vom 06.07.2020 
Benutzer-ID: 
54.1 Titel: Es ist zwar etwas Off-Topic: 
Es ist zwar etwas Off-Topic: Aber 
schaut man sich den Eifelwall jetzt an, 
fühlen sich die zu Fuß Gehenden und 
Radfahrenden dort sehr wohl und die 
Verbindung wird gut genutzt. Zudem ist 
nicht bebauungs-
planrelevant 
Kenntnisnahme

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Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung 
im weiteren Plan-
verfahren 
Arbeitstitel: Trierer 
Straße in Köln-Neu-
stadt/Süd 
Berücksichtigung im 
freiraumplanerischen 
Konzept (Vorentwurfs-
planung) 
 
Stellungnahme der Verwaltung 
dies eine wichtige Verbindung zwi-
schen den Grüngürteln in Zukunft.  
54.2 Jetzt zum Thema: Alle Menschen in 
der Stadt gehören zur Gesellschaft und 
wie ein Platz genutzt wird, kann wohl 
niemand genau planen. Man kann An-
gebote schaffen und muss die Entwick-
lung beobachten. Mehr Parkplätze 
schaffen wieder mehr (Parksuch-)Ver-
kehr und mehr Leute, die sich ein Auto 
anschaffen. Von 12qm pro Parkplatz 
kann man im öffentlichen Raum so viel 
mehr machen, als dass dieser Raum 
23 Stunden am Tag blockiert wird. 
Siehe Aktion "Mut zur Lücke" aktuell im 
Severinsviertel.  
nicht bebauungs-
planrelevant 
Kenntnisnahme  
54.3 Für eine gelungene Integration hilft es 
nichts, Geflüchtete am Stadtrand un-
terzubringen, sondern sie müssen von 
einer aktiven Nachbarschaft umgeben 
sein, um Kontakte herzustellen. Die 
anderen Anwohnenden hatten ja schon 
tolle Ideen und dies wird sicher ein net-
ter Platz für Menschen. 
nicht bebauungs-
planrelevant 
Kenntnisnahme  
55 Beitrag vom 02.07.2020 
Benutzer-ID: 6266

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Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung 
im weiteren Plan-
verfahren 
Arbeitstitel: Trierer 
Straße in Köln-Neu-
stadt/Süd 
Berücksichtigung im 
freiraumplanerischen 
Konzept (Vorentwurfs-
planung) 
 
Stellungnahme der Verwaltung 
55.1 Titel: Spielplatz / Platzgestaltung / We-
genetz  
 
Wir Nachbarn wünschen uns --vom 
kleinen bis zum großen Maßstab-- - ei-
nen Parcour für ferngesteuerte Autos 
mit großen Bodenwellen und Rampen, 
nicht bebauungs-
planrelevant 
nein siehe 10.5 
55.2 - einen Trinkbrunnen oder eine Brun-
nenskulptur, - Bänke mit Tischen zum 
Treffen, 
nicht bebauungs-
planrelevant 
ja siehe 43.2 (Trinkbrunnen) und 2.4 (Bänke und Tische) 
55.3 - Bücherschrank bzw. "zu Verschen-
ken"-Regale, 
nicht bebauungs-
planrelevant 
teilweise siehe 11.5 
55.4 - Hochbeete mit der Möglichkeit der 
Patenschaften für die Anwohner, - Bie-
nenhotels, 
nicht bebauungs-
planrelevant 
ja siehe 2.1 
55.5 - Foodsharing-Point, nicht bebauungs-
planrelevant 
teilweise siehe 11.5 
55.6 - Bäume für Schatten im Sommer, nicht bebauungs-
planrelevant 
ja siehe 2.1 
55.7 - einen kleinen Wochenmarkt im Vee-
del, 
nicht bebauungs-
planrelevant 
teilweise siehe 8.4 
55.8 - geordnete Fahrradparkplätze / Leih-
räder,  
nicht bebauungs-
planrelevant 
ja siehe 2.2

- 63 - 
 
/ 64 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung 
im weiteren Plan-
verfahren 
Arbeitstitel: Trierer 
Straße in Köln-Neu-
stadt/Süd 
Berücksichtigung im 
freiraumplanerischen 
Konzept (Vorentwurfs-
planung) 
 
Stellungnahme der Verwaltung 
55.9 - Schallabsorber gegen den Bahnlärm, nein Kenntnisnahme 
 
Im Verfahren wird ein Lärmschutzgutachten erstellt, das die 
Auswirkungen des Vorhabens auf das Plangebiet und die um-
gebende Bebauung untersucht und Lärmschutzmaßnahmen 
formuliert. Falls erforderlich werden geeignete Schallschutz-
maßnahmen festgesetzt.  
55.1
0 
- Kiosk als "Platzwart" analog zum 
Yitzhak-Rabin-Platz, - Gastronomie mit 
qualitativem Außenbereich 
nein nein siehe 16.2 
55.1
1 
, - bezahlbaren Wohnraum für die Fa-
milien hier im Veedel 
ja Kenntnisnahme siehe 23.1 
55.1
2 
....und.... ....eine analoge Aufwertung 
durch Möblierung / Spielmöglichkeiten 
/ s.o. des gleichen Außenraums jen-
seits der Gleise in der "Hundewiese" 
zw. Stolze- und Gabelsbergerstr. - au-
ßer nur Hundetüten und Mülleimer!  
nein Kenntnisnahme Die Anregung bezieht sich weder auf den Geltungsbereich des 
Bebauungsplanes mit dem Arbeitstitel „Trierer Straße in Köln-
Neustadt/Süd“ noch auf das Plangebiet des freiraumplaneri-
schen Konzeptes und ist damit nicht planungsrelevant.  
Die Anregung wird an das Fachamt weitergegeben. 
55.1
3 
....einen Fußgänger- und Radwegetun-
nel als Verbindung der beiden Grün-
streifen -1961 noch für den Autover-
kehr geplant- als Einbindung ins Rad-
wegenetz. Die Bahnunterführung an 
der Luxemburgerstr. ist eine echte Zu-
mutung für die Fußgänger (Licht? Sau-
berkeit??) und die Ordnung des Stadt-
raums / Radverkehrs am Südbahn-
hofsvorplatz ist auch dringend notwen-
dig! 
nein Kenntnisnahme 
 
siehe 55.12

- 64 - 
 
/ 65 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung 
im weiteren Plan-
verfahren 
Arbeitstitel: Trierer 
Straße in Köln-Neu-
stadt/Süd 
Berücksichtigung im 
freiraumplanerischen 
Konzept (Vorentwurfs-
planung) 
 
Stellungnahme der Verwaltung 
56 Beitrag vom 02.07.2020 
Benutzer-ID: 6271 
56.1 Titel: Schließung des Baublocks 
 
Mit Schrecken habe ich gesehen, dass 
die Bebauung statt an der Trierer 
Straße den Block zu schließen mitten 
im großen Innenhof zwischen Pfälzer, 
Mosel und Trierer Str. plaziert wird. Je-
dem Städtebaustudenten würde dies in 
der Städtebauübung 1 angekreidet. Ein 
trauriges Beispiel für eine weitere Köl-
ner Fehlplanung. Würde der Block ent-
lang der Trierer Straße geschlossen 
könnte der Innenhof zusammen mit der 
hier diskutierten Freifläche zu einem 
großen Grünraum gestaltet werden. 
Durch die Bebauung an der Trierer 
Straße würde zudem die horrenden 
Lärmemissionen der Stadtbahn in der 
Kurve und des typisch kölschen Auto-
bahnzubringers zum Barbarossaplatz 
abgeschirmt. Zusätzlich bliebe der In-
nenraum verschont von einem ratlosen 
Übergang zur typischen Kölner Trostlo-
sigkeit im hiesigen Teil der Trierer 
Straße bestehend aus Stadtbahn, 
nein Kenntnisnahme Aufgrund der Bestandsgebäude entlang der Trierer Straße ist 
eine Baulückenschließung an dieser Stelle nicht möglich. Dar-
über hinaus soll der öffentliche Raum als Gesamtkonzept für 
die Bewohnerinnen und Bewohner des Quartiers entwickelt 
werden und Aufenthaltsbereiche für unterschiedliche Alters-
gruppen vorsehen.  
Im Verfahren wird ein Lärmschutzgutachten erstellt, das die 
Auswirkungen des Vorhabens auf das Plangebiet und die um-
gebende Bebauung untersucht und Lärmschutzmaßnahmen 
formuliert. Falls erforderlich werden geeignete Schallschutz-
maßnahmen festgesetzt.

- 65 -
/ 66 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung 
im weiteren Plan-
verfahren 
Arbeitstitel: Trierer 
Straße in Köln-Neu-
stadt/Süd 
Berücksichtigung im 
freiraumplanerischen 
Konzept (Vorentwurfs-
planung) 
Stellungnahme der Verwaltung 
Stadtautobahn (3 Spuren!), Parkstrei-
fen, Gehweg, garniert mit Werbetafeln, 
Parkscheinautomaten Mülleimern etc. 
... An diesem kleinen Stück sieht man 
wie wenig in Köln in der Stadtplanung 
im Zusammenhang gedacht wird. Wo 
bleiben die Bestrebungen den Autover-
kehr einzudämmen, bzw. einfach zu 
verbannen aus der Innenstadt. Man 
muss sich mal vor Augen halten: über 
den Barbarossaplatz und hier Trierer-
straße führt eine mehrspurige Stadt-
straße auf der man von der Severins-
brücke bis zum Autobahnzubringer der 
A4 durchfahren kann, auf 2 bis 4 Spu-
ren! Unter diesen Bedingungen sind 
natürlich Briefmarkengroße Flächen 
wie hier ein Tropfen aufn heißen Stein. 
57 Kommentar des Beitrags Nr. 57 vom 06.07.2020 
Benutzer-ID: 
57.1 Titel: An sich gebe ich dir Recht – 
An sich gebe ich dir Recht - die Ver-
kehrstrassen dort müsste man für die 
verschiedenen Verkehrsteilnehmenden 
anders dimensionieren. So würde sich 
diese halbe Stadtautobahn zu einer 
Kenntnisnahme Kenntnisnahme

- 66 - 
 
/ 67 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung 
im weiteren Plan-
verfahren 
Arbeitstitel: Trierer 
Straße in Köln-Neu-
stadt/Süd 
Berücksichtigung im 
freiraumplanerischen 
Konzept (Vorentwurfs-
planung) 
 
Stellungnahme der Verwaltung 
Stadtstraße wandeln. Als Radfahren-
der fühlt man sich dort nicht willkom-
men.  
57.2 Der Bestand hat teilweise Fenster zu 
allen Seiten, von daher ist es wohl 
schwer, diesen Baublock zu schließen. 
Zudem sind die Bestandsgebäude 
nicht typisch parallel zur Straße ange-
ordnet, sondern springen etwas nach 
hinten. 
Kenntnisnahme Kenntnisnahme  
58 Beitrag vom 06.07.2020 
Benutzer-ID: 6281 
58.1 Titel: Lückenschluss und öffentliche 
Plätze 
 
Kritik an früheren städtebaulichen Ein-
griffen (Rücksprung der Straßenkante, 
Fenster ggü. von Brandwand) drängt 
sich an dieser Stelle auf. Wichtiger find 
ich es jedoch, zu überlegen, wie man 
auf diese Fehlgriffe heute angemessen 
reagieren kann. Entlang der Trierer 
Straße bietet sich meiner Meinung 
nach ein Lückenschluss zwischen den 
beiden Brandwänden an. Damit würde 
man den Innenhof von dem Lärm der 
viel-befahrenen Straße abschirmen 
und könnte zusätzlichen Wohnraum 
Kenntnisnahme nein Aufgrund der Bestandsgebäude entlang der Trierer Straße ist 
eine Baulückenschließung an dieser Stelle nicht möglich. Dar-
über hinaus soll der öffentliche Raum als Gesamtkonzept für 
die Bewohnerinnen und Bewohner des Quartiers entwickelt 
werden und Aufenthaltsbereiche für unterschiedliche Alters-
gruppen vorsehen.  
Im Verfahren wird ein Lärmschutzgutachten erstellt, dass die 
Auswirkungen des Vorhabens auf das Plangebiet und die um-
gebende Bebauung untersucht und Lärmschutzmaßnahmen 
formuliert. Falls erforderlich werden geeignete Schallschutz-
maßnahmen festgesetzt.  
Der Wohnungsschlüssel wird in der Planungsphase zum Neu-
bauvorhaben konkretisiert und in Abstimmung mit dem Ob-
jektservice und dem Sozialen Dienst festgelegt.

- 67 - 
 
/ 68 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung 
im weiteren Plan-
verfahren 
Arbeitstitel: Trierer 
Straße in Köln-Neu-
stadt/Süd 
Berücksichtigung im 
freiraumplanerischen 
Konzept (Vorentwurfs-
planung) 
 
Stellungnahme der Verwaltung 
schaffen - in der Nähe zu Hochschule 
und Innenstadt bietet sich wahrschein-
lich ein Wohnungs-Mix mit einem grö-
ßeren Fokus auf Single-Apartments 
an. Diedadurch entstehende dreieckige 
Fläche könnte vielseitig bespielt wer-
den. Flächen für Außengastronomie, 
ein kleiner Quartiersplatz, ja auch Stell-
plätze für Fahrräder und Autos. An der 
Mosler Straße ist ein Lückenschluss 
nun leider nicht möglich. Da die Straße 
jedoch sehr viel ruhiger ist, halte ich 
das für unproblematisch. An dieser 
Stelle könnte ein ruhigerer, grünerer 
Platz entstehen. Für die Programmie-
rung eines solchen Platzes habe ich 
bereits ein paar interessante Vor-
schläge in diesem Thread gelesen. Bei 
der Gestaltung des Innenhofes, würde 
ich einen Einbezug des Nachbargrund-
stücks in die Planung empfehlen, da 
dort augenscheinlich keine der Innen-
stadtnähe angemessene Nutzung ge-
schieht. Vielmehr seh ich hier die Mög-
lichkeit der weiteren Nachverdichtung 
in der Zukunft - ein Gespräch mit dem/r 
Eigner:in könnte hier Klarheit schaffen. 
 
 
59 Beitrag vom 06.07.2020

- 68 - 
 
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Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung 
im weiteren Plan-
verfahren 
Arbeitstitel: Trierer 
Straße in Köln-Neu-
stadt/Süd 
Berücksichtigung im 
freiraumplanerischen 
Konzept (Vorentwurfs-
planung) 
 
Stellungnahme der Verwaltung 
Benutzer-ID: 6282 
59.1 Titel: Fahrradweg und Sportmöglich-
keiten 
 
Fährt man vom Bahnhof Süd Richtung 
Barbarossaplatz, ist gerade dieser 
Straßenabschnitt für Fahradfahrer*in-
nen sehr gefährlich (insb. Abbiegung 
Trierer/Pfälzer Straße). Hier wäre ein 
alternativer Fahrradweg ohne Autover-
kehr sehr sinnvoll. 
nein Kenntnisnahme siehe 1.1. 
59.2 Auch andere kleinere Sportmöglichkei-
ten (Outdoor-Gym, etc.) wären eine 
gute Abwechslung für die Bewohner in 
diesem sehr eng bebauten Bezirk. 
nicht bebauungs-
planrelevant 
ja siehe 2.8 und 5.2 
60 Beitrag vom 06.07.2020 
Benutzer-ID: 6283 
60.1 Titel: Wohnungen, Wohnungen, Woh-
nungen 
 
noch ein platz für trinker und feiernde? 
wir brauchen bezahlbare wohnungen! 
ein kleiner durchgang als verbindung 
zu den beiden straßen und den rest mit 
wbs/sozialwohnungen bebauen! 
teilweise nein siehe 23.1 
61 Beitrag vom 06.07.2020

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Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung 
im weiteren Plan-
verfahren 
Arbeitstitel: Trierer 
Straße in Köln-Neu-
stadt/Süd 
Berücksichtigung im 
freiraumplanerischen 
Konzept (Vorentwurfs-
planung) 
 
Stellungnahme der Verwaltung 
Benutzer-ID: 6288 
61.1 Titel: Anne Frank Erinnerungsbaum 
 
Als Zeichen gegen Rassismus und An-
tisemitismus und für Freiheit und Tole-
ranz könnte auf der Grünfläche ein 
Anne Frank Baum (Original Ableger 
der Kastanie aus dem Versteck in 
Amsterdam) mit Denkmal gepflanzt 
und errichtet werden. 
nicht bebauungs-
planrelevant 
nein Die Anregung kann im weiteren Planungsprozess aufgrund des 
auf die begrenzte Fläche feinabgestimmten Begrünungskon-
zeptes nicht berücksichtigt werden.  
62 Beitrag vom 06.07.2020 
Benutzer-ID: 6290 
62.1 Titel: Wasserspielplatz 
 
Ein WasserSpielplatz im Schatten 
wäre toll. (Für Kleinkinder gibt es nicht 
sehr viele Spielplätze in Köln. Oft sind 
die Geräte zu groß. https://www.zieg-
ler-spielplatz.de/produkte/wasserspiel-
platz.html) 
nicht bebauungs-
planrelevant 
nein Aufgrund des zu erhaltenden Bodendenkmals sind die Eingriffe 
in den Boden eingeschränkt, weswegen ein Wasserspielplatz 
im weiteren Planungsprozess nicht berücksichtigt werden kann.  
Darüber hinaus hat 2019 eine Kinder- und Jugendbeteiligung 
für die Neugestaltung des Spielplatzes am Rathenauplatz mit 
dem Ergebnis stattgefunden, dass die Neugestaltung einen 
Wasserspielbereich als prägendes Spielangebot integriert.  
Entsprechend wird sich in Neustadt/Süd mittelfristig in fußläufi-
ger Entfernung ein Spielplatz mit integriertem Wasserspielbe-
reich befinden. 
62.2 Sitzbänke im Schatten  nicht bebauungs-
planrelevant 
ja siehe 2.4

- 70 - 
 
/ 71 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung 
im weiteren Plan-
verfahren 
Arbeitstitel: Trierer 
Straße in Köln-Neu-
stadt/Süd 
Berücksichtigung im 
freiraumplanerischen 
Konzept (Vorentwurfs-
planung) 
 
Stellungnahme der Verwaltung 
62.3 Baumbepflanzung inkl Bewässerungs-
anlage. 
nicht bebauungs-
planrelevant 
teilweise  Das freiraumplanerische Konzept schlägt mehrerer Baumstand-
orte vor.  
Stark frequentierte Baumscheiben an den Platzenden sind als 
wassergebundene Decken geplant, weniger stark frequentierte 
Baumscheiben als Grünflächen, sodass Niederschlagswasser 
eingeleitet wird. Weitere Maßnahmen werden im weiteren Ver-
fahren geprüft. 
62.4 Ja bezahlbarer Wohnraum ist notwen-
dig. 
Kenntnisnahme Kenntnisnahme siehe 23.1 
62.5 Mehr Autoparkplätze? nein! Eher eine 
staatliche Beschränkung auf 1 Auto 
pro Haushalt Verpflichtungen bei Neu-
bau auch (Tief) - garagen zu bauen. 
nicht bebauungs-
planrelevant 
Kenntnisnahme  
63 Beitrag vom 07.07.2020 
Benutzer-ID: 6295 
63.1 Titel: Nette Idee am falschen Platz 
 
Die Idee der Mitgestaltung seitens der 
Stadt ist sehr löblich. Sicherlich ist die 
Ecke für den Fahrradverkehr auch 
nicht sonderlich sicher und alternative 
Wege wären angebracht. Auch fehlt es 
in direkter Umgebung an Ruhezonen. 
ABER, weiterhin wird der Richtung In-
nenstadt führende starke, teils Schwer-
verkehr an dem Platz vorbeiführen. 
Kenntnisnahme Kenntnisnahme

- 71 - 
 
/ 72 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung 
im weiteren Plan-
verfahren 
Arbeitstitel: Trierer 
Straße in Köln-Neu-
stadt/Süd 
Berücksichtigung im 
freiraumplanerischen 
Konzept (Vorentwurfs-
planung) 
 
Stellungnahme der Verwaltung 
63.2 Darüber hinaus, befinden sich hier 
ebenfalls die Ausläufer der Quatier 
Latäng. Die zwar begrüßenswerte Ten-
denz, dass sich die Bürger den öffentli-
chen Raum zurück erobern, kann, wie 
am Beispiel Brüssler Platz, "Mäuer-
chen gegenüber der Mensa Zülpicher 
Straße oder Rhein-Boulevard aber 
auch in eine Richtung gehen, die Ver-
müllung, Ruhestörung und uU sogar 
Verödung fördern. 
ja ja  siehe 1.2 
63.3 Ich plädiere daher entweder auch für 
eine Bebauung durch SOZIALwohnun-
gen, 
teilweise nein siehe 23.1 
63.4 oder aber durch eine Nutzung mit (Ei-
gen)Verantwortung. Als gelungenes 
Beispiel ist hier der Biergarten der Bür-
gerinitiative Rathenauplatz zu nennen. 
Ich befürworte eine Gastronomiekon-
zept außerhalb der Feierkultur des 
nahe gelegenen Quartiers.  
nein nein siehe 16.2 
63.5 Ein zugehöriger Spielplatz sollte schall-
geschützt werden (z.B. Erdwall in 
Kombination mit "Rutschberg")  
nicht bebauungs-
planrelevant 
nein siehe 35.4 
63.6 der Großteil des Platzes abschließbar 
sein (um Vermüllung zu vermeiden).  
nicht bebauungs-
planrelevant 
nein siehe 1.2

- 72 -
/ 73 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung 
im weiteren Plan-
verfahren 
Arbeitstitel: Trierer 
Straße in Köln-Neu-
stadt/Süd 
Berücksichtigung im 
freiraumplanerischen 
Konzept (Vorentwurfs-
planung) 
Stellungnahme der Verwaltung 
63.7 Ein Förderkonzept für neue Gastrono-
mie wie dies im "Laden Ein" funktio-
nierte (alle 2-4 Wochen eine neue 
Gastronomie zum ausprobieren des 
angedachten Konzepts) wäre ebenfalls 
denkbar. 
nicht bebauungs-
planrelevant 
nein siehe 16.2 
64 Beitrag vom 07.07.2020 
Benutzer-ID: 6312 
64.1 Titel: Tennisplätze 
Tennisplätze und Sportplätze 
nein nein siehe 5.1 
65 Kommentar zum Beitrag Nr. 65 vom 07.07.2020 
Benutzer-ID:  
65.1 Titel: Ja! 
Schießstand würde auch gehen 
nein nein siehe 49.2 
66 Beitrag vom 08.07.2020 
Benutzer-ID: 6069 
66.1 Titel: Durchwegung des Platzraums 
Tolles wording immerhin in der Video-
Projektdarstellung, schon von der 
Durchwegung her. Tatsächlich er-
schließt sich mir die "besonders wich-
tige Verbindungsfunktion" nicht. In den 
letzten 20 Jahren sind mir keine 
nicht bebauungs-
planrelevant 
Kenntnisnahme

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Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung 
im weiteren Plan-
verfahren 
Arbeitstitel: Trierer 
Straße in Köln-Neu-
stadt/Süd 
Berücksichtigung im 
freiraumplanerischen 
Konzept (Vorentwurfs-
planung) 
 
Stellungnahme der Verwaltung 
Ströme von Fußgängern oder Radfah-
rerinnen aufgefallen, die vom Eifelplatz 
zum Barbarossaplatz wollten und dann 
immer den Umweg über Mosel- und 
Luxemburger Str. nehmen mussten. 
Die hätten es in Zukunft also 50 Meter 
kürzer, wenn sie nicht sowieso den di-
rekten Weg durch die Pfälzer Str. näh-
men... (Bei der Gelegenheit: Es gibt 
auch keine Verbindung zwischen Pfäl-
zer und Burgunder Str., oder zwischen 
Mosel- und Hochstadenstraße, usw... 
Es fehlen hunderte Platzraumdurchwe-
gungen in der ganzen Stadt.) Immerhin 
verschwindet durch die Bebauung 
diese furchtbare, schon seit Jahren 
verwilderte Grünfläche! Zum Glück 
wurde noch Ende Februar das ganze 
Gestrüpp dort platt gemacht, damit 
sich die Vögel, die da hausen und die 
Anwohner von morgens bis abends, 
manchmal sogar nachts, mit Krach ver-
sorgen, schon mal daran gewöhnen 
können, dass damit bald Feierabend 
ist. Anstatt durch die Neubebauung ei-
nen großen, geschlossenen Hof zu bil-
den, in dem der infernalische Lärm von 
Mosel- und Luxemburger bzw. Trierer 
Str. wenigstens etwas gedämpft wäre,

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Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung 
im weiteren Plan-
verfahren 
Arbeitstitel: Trierer 
Straße in Köln-Neu-
stadt/Süd 
Berücksichtigung im 
freiraumplanerischen 
Konzept (Vorentwurfs-
planung) 
 
Stellungnahme der Verwaltung 
jetzt der Moselplatz als "ruhiger Auf-
enthaltraum für das Quartier", in der 
Tat eine Verbesserung der Wohnum-
feldqualität bei 100 dB, genau wie der 
autofreie Kinderspielplatz, geschützt 
durch einen Zaun. Irgendwie nicht so 
der Super-Hit. 
67 Beitrag vom 09.07.2020 
Benutzer-ID: 6343 
67.1 Titel: Kultur, Sport & Essbare Stadt 
 
- Schön wäre eine große Holztreppe, 
die als Sitzmöglichkeit genutzt werden 
kann, z.B. auch als Tribüne für mögli-
che kleine Konzerte und andere Kultur-
veranstaltungen.  
nicht bebauungs-
planrelevant 
teilweise Anforderungen an das freiraumplanerische Konzept sind eine 
offene und transparente Gestaltung, sodass keine „dunklen 
Ecken“ entstehen, daher kann die Anregung in dem Umfang 
nicht berücksichtigt werden. Ebenso werden bereits Vorschläge 
für eine Möblierung gemacht. Das freiraumplanerische Konzept 
ermöglicht, dass die Plätze künftig durch kleine Veranstaltun-
gen und Fest der Anwohnerschaft belebt werden. 
67.2 - Tischtennisplatte  nicht bebauungs-
planrelevant 
ja siehe 10.1 
67.3 - Hochbeete bieten die Möglichkeit der 
Begegnung durch gemeinsames Gärt-
nern 
nicht bebauungs-
planrelevant 
ja  siehe 2.1 
68 Beitrag vom 10.07.2020 
Benutzer-ID: 6371

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Lfd. 
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Stellungnahme Berücksichtigung 
im weiteren Plan-
verfahren 
Arbeitstitel: Trierer 
Straße in Köln-Neu-
stadt/Süd 
Berücksichtigung im 
freiraumplanerischen 
Konzept (Vorentwurfs-
planung) 
 
Stellungnahme der Verwaltung 
68.1 Titel: Fantasievolle Bepflanzung, Nut-
zung durch Veedelsverein, Box für Ge-
räte und Kaffeekiosk im Vereinshand, 
bespielbare Treppe, Wasser! 
 
Da wenige Schritte entfernt Partymeile 
verläuft, sollte Raum so gestaltet wer-
den, dass er nicht zum Verdrecken und 
Betrinken einlädt, sondern aufgrund 
seiner besonderen Schönheit mit be-
sonderem Respekt behandelt wird. 
ja ja  siehe 1.2 (Kriminalprävention), 2.1 (Bepflanzung), 11.5 (paten-
schaftsabhängige Nutzungen) 
68.2 Würde mir wünschen, dass der Be-
reich entlang Trierer Straße nicht nur 
von Bäumen gesäumt wird, sondern 
auch von Beeten mit robusten und far-
bigen Blühpflanzen und dass der in-
nere Bereich durch kleine, bepflanzte 
Mauern abgetrennt wird. 
nicht bebauungs-
planrelevant 
teilweise Der Bereich zur Trierer Straße wird mit niedrigen Hecken abge-
trennt werden, die die Spielfläche teilweise einfrieden, gleich-
zeitig aber eine Einsehbarkeit der Fläche nicht verhindern.  
Das freiraumplanerische Konzept schlägt Patenschaftskon-
zepte wie Beetpatenschaften vor. Ein Baumbeet befindet sich 
zum Beispiel am Rande des Spielplatzes.  
68.3 Auch der an der Moselstraße vorgese-
hene Platz wird meiner Ansicht nach 
durch die alleinige Bepflanzung mit 
Bäumen alles andere als attraktiv ge-
staltet, weil weder nutzbar - keine 
Bänke, keine Spielgeräte, kein Brun-
nen, noch besonders ansehnlich. Fan-
tasievollere Bepfanzungen! 
nicht bebauungs-
planrelevant 
ja Der Moselplatz selbst wird eine baumbestandene Boule-Spiel-
fläche bieten, nebenan auf dem Quartiersplatz sind eine Tisch-
tennisplatte sowie entlang der Moselstraße ein Trinkbrunnen 
vorgesehen. Ebenfalls wird es zahlreiche Sitzgelegenheiten ge-
ben. In den Randbereichen befinden sich Möblierungszonen, in 
denen Radständer, Bänke und Pflanzbeete Platz finden sollen. 
In der weiteren Planung wird die Ausstattung konkretisiert.

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Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung 
im weiteren Plan-
verfahren 
Arbeitstitel: Trierer 
Straße in Köln-Neu-
stadt/Süd 
Berücksichtigung im 
freiraumplanerischen 
Konzept (Vorentwurfs-
planung) 
 
Stellungnahme der Verwaltung 
68.4 Unterstütze Vorschlag, den neu zu ge-
staltenden Raum in Hände eines Vee-
delsvereins zu geben. 
nicht bebauungs-
planrelevant 
teilweise siehe 11.5 und 14.2 
68.5 Wie beispielsweise häufig in Portugal 
zu finden, könnte ich mir eine kleine, 
robuste Kiosk/Kaffeestation (ca. 2 m2) 
vorstellen plus einen abschließbaren 
Abstellraum für diverse Gerätschaften 
(Spiel/Sportgeräte/Sitzgelegenheiten, 
Gartengeräte o.ä.) zur Verwaltung 
durch einen Veedelsverein. So würde 
der Platz auch tatsächlich von den An-
wohnern positiv belebt und gepflegt 
werden können. 
nicht bebauungs-
planrelevant 
nein siehe 16.2 
68.6 Eine hohe, breite und steile Treppe mit 
einer Rutsche und Klettermöglichkeit 
an der Seite würde sich für Aufführun-
gen eignen, am besten gegenüber ei-
ner freien Hauswand, die auch als Pro-
jektionsfläche genutzt werden könnte.  
nicht bebauungs-
planrelevant 
teilweise Anforderungen an das freiraumplanerische Konzept sind eine 
offene und transparente Gestaltung, sodass keine „dunklen 
Ecken“ entstehen, daher kann die Anregung in dem Umfang 
nicht berücksichtigt werden. Das Spielangebot auf der öffentli-
chen Spielfläche wird Klettermöglichkeiten enthalten. Ebenso 
werden bereits Vorschläge für eine Möblierung gemacht. Das 
freiraumplanerische Konzept ermöglicht, dass die Plätze künftig 
durch kleine Veranstaltungen und Fest der Anwohnerschaft be-
lebt werden. 
68.7 Auch eine Wasserstelle wäre schön! nicht bebauungs-
planrelevant 
nein 
 
siehe 13.1 und 43.2 
69 Beitrag vom 10.07.2020

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Stellungnahme Berücksichtigung 
im weiteren Plan-
verfahren 
Arbeitstitel: Trierer 
Straße in Köln-Neu-
stadt/Süd 
Berücksichtigung im 
freiraumplanerischen 
Konzept (Vorentwurfs-
planung) 
 
Stellungnahme der Verwaltung 
Benutzer-ID: 6372 
69.1 Titel: Holztreppe, Begrünung, Schnur-
bäume, WLAN 
 
Die schon genannte Holztreppe emp-
finde ich auch als gute Idee. Generell 
ausreichend Sitzgelegenheiten, die 
zum Verweilen einladen, sollten gege-
ben sein. Im besten Fall aus Holz. 
nicht bebauungs-
planrelevant 
teilweise siehe 2.4 und 68.6 
69.2 Insgesamt ist mir eine möglichst groß-
flächige Begrünung wichtig. Der bishe-
rige Vorschlag sieht in weiten Berei-
chen doch sehr grau aus. Mehrere 
Schnurbäume würde ich als einzelne 
bäumliche Highlights vorschlagen. 
Diese zählen auch zu den Klimabäu-
men.  
nicht bebauungs-
planrelevant 
ja siehe 2.1 
69.3 Einen möglichen WLAN-Hotspot der 
Stadt Köln würde ich auch unterstüt-
zen. 
nicht bebauungs-
planrelevant 
ja Im weiteren Verfahren wird geprüft, ob ein WLAN-Hotspot ein-
gerichtet werden kann. 
Telefonisch eingegangene Stellungnahmen 
70 Telefonat vom 19.06.2020 
70.1 - Kritik an Baulärm nicht bebauungs-
planrelevant 
Kenntnisnahme

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Stellungnahme Berücksichtigung 
im weiteren Plan-
verfahren 
Arbeitstitel: Trierer 
Straße in Köln-Neu-
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Berücksichtigung im 
freiraumplanerischen 
Konzept (Vorentwurfs-
planung) 
 
Stellungnahme der Verwaltung 
70.1 - Zerstörung der grünen Oase ja Kenntnisnahme siehe 11.7 
71 Telefonat vom 24.06.2020  
71.1 - Grundsätzliche Kritik des Pächters 
des Gebrauchtwagenhandels 
- Behauptung, es gebe einen dauer-
haften Mietvertrag 
ja Kenntnisnahme Für die verpachteten Flächen liegen Vertragsverhältnisse vor, 
für die maximal eine Kündigungsfrist von sechs Monaten zum 
Schluss eines Monats gilt. 
72 Telefonat vom 30.06.2020 
72.1 Der neue Eigentümer des ehemaligen 
Hotels plant eine Nutzungsänderung in 
Wohnen. 
Kenntnisnahme Kenntnisnahme Die Anregung bezieht sich weder auf den Geltungsbereich des 
Bebauungsplanes mit dem Arbeitstitel „Trierer Straße in Köln-
Neustadt/Süd“ noch auf das Plangebiet des freiraumplaneri-
schen Konzeptes.  
Es wird geprüft, ob eine Nutzungsänderung Auswirkungen auf 
das Lärmgutachten hat. 
73 Telefonat vom 03.07.2020 
73.1 Der Eigentümer des angrenzenden 
Grundstücks ist interessiert am Ver-
kauf seines Grundstücks.  
nicht bebauungs-
planrelevant 
Kenntnisnahme siehe 31.1 
74 Telefonat vom 09.07.2020 
74.1 Erhalt der Grünfläche als Oase nein Kenntnisnahme siehe 11.7

- 79 - 
 
/ 80 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung 
im weiteren Plan-
verfahren 
Arbeitstitel: Trierer 
Straße in Köln-Neu-
stadt/Süd 
Berücksichtigung im 
freiraumplanerischen 
Konzept (Vorentwurfs-
planung) 
 
Stellungnahme der Verwaltung 
Anregungen aus der Kinder- und Jugendbeteiligung: Standort Grundschule Pfälzer Str. 
In der durchgeführten Kinderbeteiligung wurde die angrenzende Grundschule Pfälzer Str. gezielt angesprochen. Diese schickte die Ideen der Kinder per 
Mail zu, da eine direkte Befragung coronabedingt nicht zu Stande kommen konnte. Des Weiteren wurden die Kinder und Jugendlichen aus dem direkten 
Umfeld mit Hilfe eines aufgestellten Einwurfkastens, in einem gut besuchten Supermarkt, befragt. 
75 Spielpferde  nicht bebauungs-
planrelevant 
nein Aufgrund der Flächengröße bzw. des -zuschnitts können nicht 
alle Anregungen in der weiteren Planung nicht berücksichtigt 
werden - siehe auch 2.8 
76 Schaukeln nicht bebauungs-
planrelevant 
nein Aufgrund der Flächengröße bzw. des -zuschnitts können nicht 
alle Anregungen in der weiteren Planung nicht berücksichtigt 
werden - siehe auch 2.8 
77 Klettermöglichkeiten nicht bebauungs-
planrelevant 
ja siehe 2.8 
78 Tischtennisplatten nicht bebauungs-
planrelevant 
ja  siehe 10.1 
79 eine gut befahrbarer Untergrund für 
Skateboards, Inliner und Fahrrad 
 
nicht bebauungs-
planrelevant 
ja Für die befahrbaren Flächen – der Quartiersplatz und die zwei 
zueinander versetzten Flächen – ist als Oberflächenmaterial 
Asphalt vorgesehen. 
80 Basketballkorb nicht bebauungs-
planrelevant 
nein  siehe 5.1 
81 Fußballtore nicht bebauungs-
planrelevant 
nein  siehe 5.1

- 80 - 
 
 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung 
im weiteren Plan-
verfahren 
Arbeitstitel: Trierer 
Straße in Köln-Neu-
stadt/Süd 
Berücksichtigung im 
freiraumplanerischen 
Konzept (Vorentwurfs-
planung) 
 
Stellungnahme der Verwaltung 
Anregungen aus der Kinder- und Jugendbeteiligung: Standort Supermarkt 
82 Boule Bahn nicht bebauungs-
planrelevant 
ja siehe 10.2 
83 Skatepark nicht bebauungs-
planrelevant 
nein siehe 5.1 
84 Wasserspielflächen nicht bebauungs-
planrelevant 
nein  siehe 62.1 
85 Basketballplatz nicht bebauungs-
planrelevant 
nein  siehe 5.1 
86 Slack-Line Pfosten nicht bebauungs-
planrelevant 
nein siehe 10.5 
87 naturnahe Kletteranlage nicht bebauungs-
planrelevant 
ja  siehe 2.8 
88 Tischtennisplatten nicht bebauungs-
planrelevant 
ja  siehe 10.1 
Auffällig oft wünschten sich die Kinder und Jugendlichen Tischtennisplatten und eine Boule Bahn. Es wurde auch deutlich, dass sich eine naturnahe Anlage, 
mehr grün in der Innenstadt, auch von den dort lebenden Kindern und Jugendlichen gewünscht wird. 
 
Stand: 28.02.2023

Anlage 1 Betrachtungsraum

390 Zeichen

Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung vonMitgliedern des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksver-tretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zudiesem Tagesordnungspunkt nicht teilnehmen dürfen.
Anlage 1
05025100150 MeterN
StadtplanungsamtBetrachtungsraum Freiraum im Baublock zwischenTrierer, Mosel-, Pfälzer und Luxemburger Straßein Köln-Neustadt/Süd
Maßstab  1 : 2 500

Anlage 5 Beteiligungskonzept

6490 Zeichen

1 von 3 
Anlage 5 
Beteiligungskonzept  
Qualifizierungsmaßnahme für den Freiraum im Baublock zwischen Trierer, Mosel -, 
Pfälzer und Luxemburger Straße in Köln-Neustadt/Süd  
Stand: 04.05.2023  
Das vorliegende Konzept für die Öffentlichkeitsbeteiligung erläutert die Durchführung einer 
solchen sowie deren grundsätzliche Ausgestaltung. Die einzelnen Umsetzungsschritte werden 
auf dieser Basis weiter konkretisiert.  
Mit dem Bedarfsfeststellungsbeschluss (Vorlagen-Nummer 3267/2018) wurde bereits die 
Einbindung der Öffentlichkeit beschlossen.  
 
1. Grundlagen 
1.1 Kontext der Qualifizierungsmaßnahme 
Das Projekt „Trierer Straße“ umfasst zwei Teilprojekte: das Bebauungsplanverfahren zur 
Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen  für den Wohnungsbau im geförderten 
Mietwohnungsbau und die Neuordnung des öffentlichen Raums sowie die 
Qualifizierungsmaßnahme zur Entwicklung eines Gesamtkonzeptes für den Freiraum. 
Ziel der Qualifizierungsmaßnahme ist zum einen die verkehrliche Erschließung des 
geplanten Wohnungsbaus. Vor allem aber auch die Neuordnung des öffentlichen Raums 
durch die Entwicklung eines Gesamtkonzeptes mit Aufenthalts- und Spielmöglichkeiten für die 
Bewohnerinnen und Bewohner des Quartiers.  
Zur Weiterentwicklung der Planungsidee hat im Juni 2020 das erste Beteiligungsverfahren 
stattgefunden und wurde abgeschlossen. Das unter Einbindung der Öffentlichkeit entstandene 
freiraumplanerische Konzept liegt nunmehr vor. Im zweiten Beteiligungsverfahren sollen die 
Bürgerinnen und Bürger über den Planungsstand informiert werden. 
 
2. Inhalte, Beteiligungsstufe und Zielgruppen 
2.1 Beteiligungsziele und -stufen 
2.1.1 Erstes Beteiligungsverfahren (abgeschlossen):  
Beteiligungsstufe 3: Mitgestaltung/Mitverantwortung nach den Leitlinien für 
Öffentlichkeitsarbeit der Stadt Köln 
Im Rahmen des ersten Beteiligungsverfahrens im Juni 2020 wurde die Öffentlichkeit 
eingeladen, das Vorhaben aktiv mitzugestalten und an konkreten Planungen mitzuwirken. 
Das Ziel war, gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern den noch isolierten städtischen 
Raum neu zu ordnen, neu zu gestalten und ein vielfältiges Angebot für unterschiedliche 
Nutzergruppen zu schaffen. Dazu wurde mit dem freiraumplanerische n Konzept (S tand 
01.06.2020) ein Vorschlag zu unterschiedlichen Spiel - und Aufenthaltsbereichen sowie 
Begrünungen gemacht. Die Bürgerinnen und Bürgern wurden zur Gestaltung, Nutzungs- und 
Aufenthaltsmöglichkeiten sowie zum Spielplatz befragt.

2 von 3 
2.1.2 Zweites Beteiligungsverfahren (geplant):  
Beteiligungsstufe 1: Information nach den Leitlinien für Öffentlichkeitsarbeit der Stadt Köln 
Im Anschluss an den erweiterten Planungsbeschluss ist das zweite Beteiligungsverfahren 
geplant. Das Ziel ist, die Bürgerinnen und Bürger über den aktuellen Planungsstand zu 
informieren und transparent dar zulegen, welche Anregungen aus dem ersten 
Beteiligungsverfahren eingeflossen sind und warum andere nicht. 
Gestaltungsspielraum für das zweite Beteiligungsverfahren 
Die Sicht der Bürgerinnen und Bürgern auf die Freiraumgestaltung des städtischen Raumes 
ist eine wichtige Komponente im Planungsprozess. Sie werden daher eingeladen, sich zu 
dem freiraumplanerischen Konzept zu informieren.  
Die Bürgerinnen und Bürgern können inhaltliche Fragen zu dem Konzept einbringen. Der 
Gestaltungsspielraum umfasst aber keine eine erneute Abfrage  von Wünschen und 
Bedürfnissen für das Planungsgebiet.  
Erwartete Vorteile aus der zweiten Beteiligung  
Mit Hilfe der zweiten Beteiligung soll der Öffentlichkeit darges tellt werden, welche 
Anregungen aus dem ersten Beteiligungsverfahren in das Konzept eingeflossen sind und 
weshalb andere nicht. Dies schafft neben Transparenz auch Akzeptanz und 
Unterstützung in der Stadtgesellschaft. 
Ablauf des zweiten Beteiligungsverfahrens und Maßnahmen 
Das zweite Beteiligungsverfahren ist nach erfolgtem Planungsbeschluss geplant. Auf dem 
Beteiligungsportal der Stadt Köln  sollen die Informationen aufbereitet präsentiert 
werden.  
Um sicherzustellen, d ass die Zielgruppen von dem Vorhaben erfahren, werden 
Kommunikationsmaßnahmen wie eine Pressemitteilung und Plakate vorgesehen. 
Weitere Maßnahmen wie zum Beispiel eine erneute Hauswurfsendung werden geprüft. 
2.1.3 Förmliche Beteiligung  
Im Rahmen des Bebauungsplanverfahren Arbeitstitel „Trierer Straße in Köln -Neustadt/Süd“ 
fand die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung im September 2018 statt. Darüber hinaus haben 
die Bürgerinnen und Bürger zur Offenlage des Bebauungsplans erneut die Möglichkeit sich zu 
beteiligen. 
 
2.2 Zielgruppen des ersten und zweiten Beteiligungsverfahrens 
Hauptzielgruppe des ersten  Beteiligungsverfahrens waren zum einen die Bewohner*innen 
des Quartiers . Dazu zählen auch die ansässigen Geschäftsleute. Jene wurden per 
Hauswurfsendung üb er die Möglichkeit der Beteiligung informiert und zur Teilnahme 
eingeladen. Ergänzend lagen die Flyer im Kundenzentrum Innenstadt sowie im Bezirksrathaus 
Innenstadt aus.

3 von 3 
Zum anderen waren die Kinder und Jugendlichen eine Hauptzielgruppe. Deren Beteiligung 
fand durch das Amt für Kinder, Jugend und Familie statt und war derart ausgestaltet, dass die 
angrenzende Grundschule Pfälzer Straße gezielt angesprochen wurde. Des Weiteren wurden 
die Kinder und Jugendlichen aus dem direkten Umfeld mit Hilfe eines aufgestellten 
Einwurfkastens, in einem gut besuchten Supermarkt, befragt.  Eine Rückkopplung mit den 
Kindern und Jugendlichen erfolgte bereits durch das Fachamt.  
Auch für das zweite Beteiligungsverfahren sind oben genannte die Hauptzielgruppen. Sie sind 
von dem Vorhaben betroffen und haben Interesse daran, über die weitere Planung informiert 
zu werden und zu erfahren, welche ihrer Anregungen aufgenommen werden konnten und 
warum andere nicht. 
 
3. Evaluation 
Die Evaluation soll eine hilfreiche Untersuchung und Bewertung der Öffentlichkeitsbeteiligung 
und ihrer Formate sein. Ziel ist es, eine noch laufende Öffentlichkeitsbeteiligung zu 
verbessern, aus einer abgeschlossenen Öffentlichkeitsbeteiligung für zukünftige Verfahren zu 
lernen und generell die Beteiligungskultur in Köln zu professionalisieren und zu verbessern. 
Grundlage der Evaluation sind die vom Rat der Stadt beschlossenen Qualitätsstandards für 
gute Öffentlichkeitsbeteiligung: 
 
Die Leitfrage lautet: Inwieweit wurden bei der Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung 
der Öffentlichkeitsbeteiligung die Qualitätsstandards eingehalten bzw. erreicht?

Beratungsverlauf (3)

24.08.2023 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 3.5 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
31.08.2023 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 5.2 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
19.10.2023 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 3.5 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Sache ist erledigt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0790/2023
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
14.08.2023
Erstellt
01.03.2023 14:40