0790/2023
Qualifizierungsmaßnahme für den Freiraum im Baublock zwischen Trierer, Mosel-, Pfälzer und Luxemburger Straße in Köln-Neustadt/Süd als Grundlage für die Bauleitplanung
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Sachstandsbericht Rat /Ausschuss
1901 Zeichen
Dezernat, Dienststelle
VI/611/2
Vorlagen-Nummer
0790/2023
Stand: 28.08.2025
Sachstandsbericht
Qualifizierungsmaßnahme für den Freiraum im Baublock zwischen Trierer, Mosel-,
Pfälzer und Luxemburger Straße in Köln-Neustadt/Süd als Grundlage für die
Bauleitplanung
hier: Erweiterter Planungsbeschluss über die Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung
und die Vorentwurfsplanung (LPH2)
Status in Bearbeitung
erledigt
Aktueller Bearbeitungsstand: 07.08.2025
Qualifizierungsmaßnahme für den Freiraum im Baublock zwischen Trierer, Mosel-, Pfäl-
zer und Luxemburger Straße in Köln-Neustadt/Süd als Grundlage für die Bauleitpla-
nung hier: Erweiterter Planungsbeschluss über die Ergebnisse der Öffentlichkeitsbetei-
ligung und die Vorentwurfsplanung (LPH2)
0790/2023
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt der Bezirksvertretung Innenstadt die An-
nahme folgenden Beschlusses:
Der Bezirksvertretung Innenstadt
1. nimmt die Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung zur Kenntnis;
2. beschließt die Qualifizierungsmaßnahme für den Freiraum im Baublock zwischen Trierer,
Mosel-, Pfälzer und Luxemburger Straße in Köln-Neustadt/Süd auf Grundlage der Vorentwurf-
splanung fortzuführen;
3. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls der Stadtentwicklungsausschuss ohne Einschrän-
kung zustimmt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Nächste Schritte:
Die Entwurfsplanung für den Freiraum befindet sich kurz vor dem Abschluss. Die Klärung und
Beauftragung eines Bodengutachtens sowie eines Entwässerungskonzeptes führte zu zeitli-
chen Verzögerungen der Planung.
2
Nach Freigabe der externen Entwurfsplanung durch die Fachämter wird der Baubeschluss
vorbereitet. Dafür ist die Sicherstellung der Finanzierung erforderlich. Die Verwaltung strebt
an, diese zeitnah zu erlangen.
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:
Viertes Quartal 2026
Beschlussvorlage Ausschuss
19232 Zeichen
Dezernat, Dienststelle VI/611/2 Vorlagen-Nummer 0790/2023 Freigabedatum 14.07.2023/ 14.08.2023 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Qualifizierungsmaßnahme für den Freiraum im Baublock zwischen Trierer, Mosel-, Pfälzer und Luxemburger Straße in Köln-Neustadt/Süd als Grundlage für die Bauleitplanung hier: Erweiterter Planungsbeschluss über die Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung und die Vorentwurfsplanung (LPH2) Beschlussorgan Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) Gremium Datum Beschluss: Der Bezirksvertretung Innenstadt 1. nimmt die Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung zur Kenntnis; 2. beschließt die Qualifizierungsmaßnahme für den Freiraum im Baublock zwischen Trierer, Mosel-, Pfälzer und Luxemburger Straße in Köln-Neustadt/Süd auf Grundlage der Vorent- wurfsplanung fortzuführen; 3. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls der Stadtentwicklungsausschuss ohne Einschrän- kung zustimmt. Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 24.08.2023 Stadtentwicklungsausschuss 31.08.2023 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 19.10.2023 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 312.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Auswirkungen auf den Klimaschutz Das städtische Grundstück ist durch die Nutzung eines Gebrauchtwagenhändlers und eines ehemaligen Hotelparkplatzes geprägt. Die Fläche ist zum Teil asphaltiert und gepflastert; zum Teil ist Schotter aufgetragen. Zukünftig sollen nur die befahrbaren Flächen asphaltiert werden. Ergänzend sind wassergebundene Flächen vorgesehen, die gleichzeitig als offene Baum- scheiben dienen. Zudem sind Baumpflanzungen sowie Pflanzbeete geplant. Daher ist davon auszugehen, dass sich die geplante Begrünung stadtklimatisch positiv auswirkt. Begründung: Der heute städtebaulich ungeordnete und mindergenutzte Bereich im Baublock zwischen Trie- rer, Mosel-, Pfälzer und Luxemburger Straße in Köln-Neustadt/Süd, zwischen Südbahnhof und Barbarossaplatz soll durch die Schaffung von Wohnraum im geförderten Mietwohnungs- bau sowie durch die Neuordnung des öffentlichen Raums aufgewertet werden. Daher umfasst das Projekt „Trierer Straße“ zwei Teilprojekte: das Bebauungsplanverfahren zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen sowie die Qualifizierungsmaßnahme zur Entwicklung eines Gesamtkonzeptes für den Freiraum. Anlässlich des dafür eingeleiteten Bebauungsplanverfahrens Arbeitstitel „Trierer Straße in 3 Köln-Neustadt/Süd“ (Vorlagen-Nummer 1264/2018) wurde mit Beschluss des Stadtentwick- lungsausschusses vom 13.12.2018 die Qualifizierungsmaßnahme für den Freiraum im Bau- block zwischen Trierer, Mosel-, Pfälzer und Luxemburger Straße in Köln-Neustadt/Süd be- schlossen (Vorlagen-Nummer 3267/2018). Ziel der Qualifizierungsmaßnahme ist zum einen die verkehrliche Erschließung des geplanten Wohnungsbaus. Vor allem aber auch die Neuordnung des öffentlichen Raums durch die Ent- wicklung eines Gesamtkonzeptes mit Aufenthalts- und Spielmöglichkeiten für die Bewohnerin- nen und Bewohner des Quartiers. Das bisher von einem Autohandel und als ehemaliger Hotelparkplatz genutzte städtische Grundstück (Flurstück 619) soll zukünftig als öffentlicher Raum ausgebildet und mit verschie- denen Nutzungsschwerpunkten ausgestaltet werden. Ergänzend zum Bebauungsplan leistet das Planungskonzept einen Beitrag zur Neuordnung des Blockinnenbereichs und trägt damit zur Stadtreparatur bei. Dazu wurde im Rahmen einer zweistufigen EU-weiten Vergabe ein interdisziplinäres Pla- nungsteam aus Freiraum- und Verkehrsplanenden unter anderem aufgrund seines planeri- schen Lösungsvorschlags ausgewählt. Es wurde beauftragt, die Planungsideen fortzuführen und ein freiraumplanerisches Konzept unter Einbeziehung der Öffentlichkeit zu erarbeiten. Das Ergebnis des freiraumplanerischen Konzeptes (Anlage 3) liegt nunmehr vor. Das frei- raumplanerische Konzept ist parallel auch der Beschlussvorlage zum Vorgabenbeschluss des Bebauungsplanverfahrens „Trierer Straße in Köln-Neustadt/Süd“ als Anlage beigefügt (Vorla- gen-Nummer 0793/2023). Öffentlichkeitsbeteiligung Im Rahmen der Qualifizierungsmaßnahme für den Freiraum wurde mit dem freiraumplaneri- schen Konzept (Stand 01.06.2020) eine informelle Öffentlichkeitsbeteiligung coronabedingt in digitaler Form im Zeitraum vom 22.06.2020 bis 10.07.2020 über das Mitwirkungsportal der Stadt Köln durchgeführt. Hierzu wurden die Bewohnerinnen und Bewohner des Quartiers zwi- schen dem 15.06.2020 und dem 21.06.2020 mit Flyer per Hauswurfsendung über die digitale Beteiligung informiert. Die Flyer lagen ergänzend im Kundenzentrum Innenstadt sowie im Be- zirksrathaus Innenstadt aus. Um insbesondere die Bedürfnisse der Kinder und Jugendlichen zu ermitteln, fand zusätzlich eine Beteiligung der Kinder und Jugendlichen durch das Amt für Kinder, Jugend und Familie statt. Diese beiden Beteiligungen sind auf reges Interesse gestoßen. Das Stadtplanungsamt er- reichte eine Vielzahl von kreativen, vielfältigen und für die weiteren Planungen wertvolle Rück- meldungen. Anhand der Öffentlichkeitsbeteiligungen wurde deutlich, dass die ursprüngliche Planungsidee größtenteils auf positive Resonanz stößt und Planungsideen wie der verkehrsreduzierte Stra- ßenraum und der Boulderfelsen im Spielbereich fortgeführt bzw. erweitert werden. Die Pla- nungsidee des Platzraumes wurde ausgeweitet, sodass multifunktionale Verkehrsflächen durch unterschiedliche Nutzungen, wie dem Befahren mit Inlinern und Skateboard, bespielt werden können. Der Moselplatz dient nicht nur dem Aufenthalt, sondern integriert nun den ge- wünschten Bocciabereich und bietet der Anwohnerschaft gleichzeitig die Möglichkeit, diesen durch Veranstaltungen und Feste zu beleben – ebenso wie den Quartiersplatz. Der Spielbe- reich wurde um weitere Klettermöglichkeiten und eine Calisthenics-Station ergänzt. Der Wunsch nach begrünten Flächen sowie nach blühenden und klimaresilienten Bäumen wird bei der Gehölzwahl berücksichtigt. Ebenso das Teilhaben am weiteren Planungsprozess und das besondere Engagement der Bewohnerinnen und Bewohner für die neuen Aufent- haltsräume soll durch Patenschaftskonzepte gewürdigt werden. Insgesamt konnte ein Großteil der Anregungen im vorliegenden freiraumplanerischen Konzept berücksichtigt werden. Gleichwohl gibt es kreative Anregungen, wie die Idee eines begehba- ren Bodenlabyrinths oder einer großen Holztreppe, die gleichzeitig als Tribüne genutzt werden kann, die aufgrund der Rahmenbedingungen nicht weiter gefolgt werden können. Andere An- regungen lösen Lärmkonflikte aus. Gleichzeitig bieten die multifunktionalen Verkehrsflächen 4 die Möglichkeit, diese eigeninitiativ durch vielfältige Nutzungen zu bespielen. Alle eingegangenen Anregungen der informellen Öffentlichkeitsbeteiligung sind in der Anlage 2 zusammengefasst, inhaltlich dokumentiert und bewertet. Entsprechend der Anlage 2 wurden die Ergebnisse der informellen Öffentlichkeitsbeteiligung in der Überarbeitung des freiraum- planerischen Konzeptes berücksichtigt. Da sie nicht nur die Freiraumgestaltung betrafen, sondern auch das Bebauungsplanverfahren, werden sie auch im Rahmen des Vorgabenbeschlusses gewürdigt. Daher ist die Anlage 2 identisch der Vorlage zum Vorgabenbeschluss (Vorlagen-Nummer 0793/2023) beigefügt, weswegen die bebauungsplanrelevanten Stellungnahmen kenntlich gemacht sind. Nach erfolgtem Planungsbeschluss sollen die Bewohnerinnen und Bewohner über das Beteili- gungsportal der Stadt Köln über den aktuellen Planungsstand informiert werden. Darüber hin- aus hat die Öffentlichkeit im Rahmen der Offenlage zum Bebauungsplan Arbeitstitel „Trierer Straße in Köln-Neustadt/Süd“ erneut die Möglichkeit sich zu beteiligen. Freiraumplanerisches Konzept (Vorentwurfsplanung Stand 19.04.2023) Das vom lebendigen Quartier isolierte Plangebiet soll in Zukunft öffentlich zugänglich gemacht und das Potential zur Entwicklung einer attraktiven Aufenthaltsfläche in der Innenstadt ausge- schöpft werden. Das freiraumplanerische Konzept schlägt für die Neuordnung des Freiraums vor, diesen als durchgängigen Platz zu interpretieren und ein Angebot mit multifunktionalen Bereichen zu schaffen. Dazu sollen unterschiedliche Bereiche mehrere Aufgaben gleichzeitig erfüllen. Der durchgängige Platz wird gleichermaßen als Bewegungs- und Begegnungsort ge- staltet. Verkehr Das Plangebiet soll von der Moselstraße bis zur Trierer Straße als ein zusammenhängender und zusammenhängend gestalteter Raum entwickelt werden. Die Verbindungsfunktion ist be- sonders wichtig, da der Platzraum die Durchwegung zwischen Moselstraße und Trierer Straße möglich macht. Es werden viele Wege für FußgängerInnen und RadfahrerInnen angeboten werden. Die Ver- kehrsflächen werden als multifunktionale Räume verstanden, die neben ihrer Erschließungs- funktion wichtige Funktionen für die Nachbarschaft und die Öffentlichkeit übernehmen. Die nördliche Fläche wird mit optisch abweichend gestalteten Bänderungen versehen, die den Spielcharakter unterstützen. Diese grafischen Linien sollen zum Hüpfen und Slalomfahren mit Inlinern, Skateboard oder Scooter einladen. Der nördliche Platzteil – vom Quartiersplatz ausgehend bis zur Trierer Straße - ist autofrei ge- plant. Rettungsfahrzeuge und Abfallsammelfahrzeuge können diesen Teil durch herausnehm- bare Poller durchfahren. Der südliche Platzteil - von der Moselstraße bis einschließlich des Quartiersplatzes – wird als Mischverkehrsfläche ausgeführt und ist auch mit dem Kfz befahr- bar, sodass das ehemalige Hotel und das mit der Tiefgarage geplante Wohngebäude mit dem Auto für die Bewohnerinnen und Bewohner sowie für den Lieferverkehr erreichbar sind. Fahr- radabstellmöglichkeiten sind im Plangebiet über mehrere Stellen verteilt geplant. Bäume und Objekte werden deshalb auch bewusst so gesetzt, dass die Aufenthaltsflächen nicht zu Stell- plätzen werden. Öffentlicher Spielplatz Die im nördlichen Teil des Platzraums geplanten öffentlichen Spielflächen sind insgesamt circa 500 m² groß und liegen besonnt entlang der rückwärtigen Bebauung. Es sind zwei Berei- che für unterschiedliche Altersklassen geplant. Nördlich befinden sich mit einem großen Boulderfelsen (Kletterfelsen) und einer Calisthenics-Station (Geräte für Eigengewichtsübun- gen) Angebote für Jugendliche und junge Erwachsene. Die südliche Fläche bietet Spielgeräte für jüngere Kinder an. Als Fallschutz wird Kork als nachhaltige Alternativ zu Synthesekaut- schuken (EPDM) vorgesehen. Zur verkehrsreichen Trierer Straße begrenzt ein Zaun die Spielflächen. Moselplatz Der Moselplatz ist Eingangsort, Bouleplatz und bietet rund 200 m² für kleine Veranstaltungen 5 und Feste. Fahrradbügel begrenzen den Platz zur Moselstraße. Ebenso ist hier ein Trinkwas- serbrunnen vorgesehen. Der Platz wird in wassergebundener Wegedecke ausgeführt, ein Baumhain schafft Atmosphäre. Die Platzfläche wird durch eine Einfassung begrenzt und liegt um circa 10 cm tiefer von der umgebenden Fläche abgesetzt, um eine Barriere für Boule-Ku- geln herzustellen. Eine niedrige Bank schafft eine Barriere zur befahrenen multifunktionalen Fläche und schützt vor wildem Parkieren auf der Platzfläche. Quartiersplatz Der zentrale Quartiersplatz wird zur verkehrlichen Erschließung des städtischen Neubauvor- habens genutzt. Gleichzeitig ist er auch nachbarschaftlicher Treffpunkt und der Ort, an den sich alle Funktionen anschließen. Da der Autoverkehr nur im südlichen Platzbereich zugelas- sen wird, werden sich in dem geplanten Freiraum nur wenige Fahrzeuge bewegen. Ebenso wie der Moselplatz kann der Quartiersplatz künftig durch kleine Veranstaltungen und Feste von der Anwohnerschaft belebt werden. Trierer Platz Der Trierer Platz ist Adressplatz und Aufenthaltsort an der Trierer Straße. Die Platzfläche er- weitert den Gehweg entlang der Trierer Straße. Anlehnbügel für Fahrräder und Bänke finden hier einen zentralen Platz. Ein Baumhain gemischter Arten beschattet den Platz. Möblierungszonen An den Rändern des Platzraumes befinden sich die Möblierungszonen. Durch eine Einfas- sung gerahmt, finden hier robustes Mobiliar, wie Radständer und Bänke sowie Pflanzbeete Platz. Im Bereich vor dem ehemaligen Hotel kann die Möblierung bereits festgelegt werden. Auf der Seite des Neubaus wird die Möblierung bewusst offengelassen. Zum einen ist die Ein- gangssituation des geplanten Neubaus zum Zeitraum der Bearbeitung noch nicht bekannt. Zum anderen besteht hier die Chance, die künftigen Anwohnerinnen und Anwohner in den Planungsprozess einzubeziehen. Vegetation Über den gesamten Platz sind mehrere hochstämmige Baumarten in gemischter Pflanzung verteilt, welche den Raum beschatten und die unterschiedliche Zonierung der Bereiche op- tisch herausstellen: - Zu den hochfrequentierten Straßen werden jeweils zwei Baumhaine angeordnet. Die Baumhaine definieren die Eingangsbereiche, begrenzen die Platzfläche und schaffen atmosphärische Qualitäten für den Aufenthalt. - Der Straßenraum entlang der Trierer Straße wird durch zwei neue Straßenbäume er- gänzt. - Eine Reihe mittelgroßer Kronen definiert den Übergangsbereich zwischen öffentlichem Kinderspielplatz und der multifunktionalen Verkehrsfläche. Die stark frequentierten Baumscheiben, wie am Trierer Platz, werden in wassergebundener Decke ausgeführt. Die weniger stark frequentierten Baumscheiben werden als Grünflächen gestaltet, sodass Niederschlagwasser versickern kann. Die Auswahl der Baumarten erfolgt gemäß Grünhandbuch der Stadt Köln. Vor dem Hinter- grund, dass der Platz auf Augenhöhe gut überschaubar und transparent sein soll, werden Ar- ten mit lichten Kronen bevorzugt. Um die Eingriffe in das Bodendenkmal möglichst gering zu halten, werden Flachwurzler gewählt. Entlang der Platzkanten werden Pflanzbeete in der Möblierungszone angeordnet. Zusätzlich wird eine Fassadenbegrünung an dem Neubau sowie teilweise an bestehender Bebauung vorgeschlagen. Patenschaften Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung wurde deutlich, dass sich die Bewohnerinnen und Bewohner in besonderem Maße für die neuen Aufenthaltsräume engagieren möchten. Gleich- zeitig ist die Identifikation der Anwohnenden eine wichtige Voraussetzung zum nachhaltigen Gelingen des attraktiven Stadtraums. Daher werden verschiedene Patenschaftskonzepte vor- geschlagen. In der vorgelegten Planung sind bereits diverse Möglichkeiten für die Übernahme von Patenschaften baulich vorgerichtet. Zum Beispiel können Baum- und Beetpatenschaften 6 übernommen oder Baumscheiben begrünt werden. Archäologische Vorerkundung des Bodendenkmals Im Bereich der Freiraumplanung befindet sich das eingetragene Bodendenkmal mit der Nummer 476. Zur Sicherung einer dauerhaften Erhaltung des Bodendenkmals sind Eingriffe in den Boden nur begrenzt möglich, sodass auch Baumpflanzungen nur in einem eingeschränk- ten Umfang möglich sind. Um eine denkmalverträgliche Umsetzung des Vorentwurfs zu prüfen, hat das Amt für archäo- logische Bodendenkmalpflege (RGM) ein Konzept zur archäologischen Vorerkundung des Plangebiets erstellt. Hierzu wurden historische Karten ausgewertet und 35 Rammkernsondie- rungen mit einer Erkundungstiefe von 5 m durchgeführt. Die Ergebnisse des Konzeptes wur- den in der Planung berücksichtigt, sodass die vorliegende Vorentwurfsplanung denkmalver- träglich umgesetzt werden kann. Kosten Die vorgelegte Kostenschätzung zum Abschluss der Vorentwurfsplanung/ Leistungsphase 2 (LPH2) vom 19.04.2023 ermittelt Baukosten in Höhe von rund 1,4 Millionen Euro. Die Verwaltung hatte für den Bedarfsfeststellungsbeschluss (Nummer 3267/2018) die Baukos- ten auf eine Höhe von 1,3 Millionen Euro geschätzt (Kostenschätzung aus 10/2018). In den Vergabeunterlagen wurde eine Baukostenobergrenze aufgenommen. Die Kostensteigerung ist zum einem mit den allgemeinen Preisanpassungen zu begründen. Zum anderen wurde aufgrund des Standortes in unmittelbarer Nähe zu den gastronomischen Betrieben im Studierendenviertel auf den kostengünstigen Fallschutz Sand verzichtet, da mit einem erhöhten Pflege- und Reinigungsaufwand des Sandes gerechnet wird. Stattdessen wird Kork als Fallschutz auf dem gesamten Spielbereich vorgesehen. Dieser stellt eine nachhaltige Alternative zum Fallschutz aus Synthesekautschuken (EPDM) dar und wird vom Fachamt fa- vorisiert. Zudem waren die Eingriffe und Anschlüsse an die bestehenden Straßen - Trierer und Moselstraße - zum Zeitpunkt der Kostenschätzung noch nicht klar, sodass die Übergänge zu den Bestandstraßen im größeren Umfang in den Betrachtungsraum einbezogen wurden. Durch die konkretisierte Planung hat sich der Betrachtungsraum der Freiraumplanung im Be- reich der Trierer und Moselstraße reduziert. Weiteres Vorgehen Grundlage für die weitere Planung gemäß Beschlusspunkt Nummer 2. dieser Vorlage ist die Vorentwurfsplanung (siehe Anlage 3). In der anschließenden Leistungsphase 3 wird die Pla- nung konkretisiert und unter anderem die Oberflächenmaterialien, die Auswahl der Spielge- räte und das Mobiliar weiter abgestimmt und festgelegt. Die Planung wird über den Baube- schluss erneut zur politischen Beratung vorgelegt. Die Vorentwurfsplanung ist Grundlage für die weitere Ausarbeitung des Bebauungsplans Ar- beitstitel „Trierer Straße in Köln-Neustadt/Süd“ und ist ebenfalls der Beschlussvorlage zum Vorgabenbeschluss als Anlage beigefügt. Das Bebauungsplanverfahren ist Voraussetzung für die Umsetzung der Gesamtplanung aus Freiraumplanung und Wohnbauvorhaben. Es wird geprüft, inwieweit eine Umsetzung in zwei Bauabschnitten möglich ist, sodass die Umsetzung des freiraumplanerischen Konzeptes vor- gezogen werden kann. Vorberatung Qualifizierungsmaßnahme für den Freiraum im Baublock zwischen Trierer, Mosel-, Pfälzer und Luxemburger Straße in Köln-Neustadt/Süd als Grundlage für die Bauleitplanung; hier: Be- darfsfeststellungsbeschluss und Durchführung eines Qualifizierungsverfahrens (Vorlagen- Nummer 3267/2018) BV 1 06.12.2018 TOP 3.15 einstimmig zugestimmt StEA 13.12.2018 TOP 5.2 mehrheitlich zugestimmt gegen die Fraktion Die Linke Anlagen 7 Anlage 1 Betrachtungsraum Anlage 2 Darstellung und Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen aus der Öf- fentlichkeitsbeteiligung Anlage 3 Freiraumplanerisches Konzept (Vorentwurfsplanung; Stand 19.04.2023) Anlage 4 Öffentlichkeitsbeteiligung Anlage 5 Beteiligungskonzept
Anlage 4 Öffentlichkeitsbeteiligung
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Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen. Gemäß der Leitlinien für Öffentlichkeitsbeteiligung wird die Planung eines Beteiligungsverfahrens in einem Beteiligungskonzept beschrieben. Bei kleineren ggf. auch standardisierten Verfahren, ist das Beteiligungskonzept möglichst knapp aber aussagekräftig zu verfassen. Bitte wählen Sie aus: - Das Beteiligungskonzept ist beigefügt. Erläutern Sie bitte in maximal zwei Sätzen: Was soll mit der Öffentlichkeitsbeteiligung erreicht werden (ggf. mit Informationen zu Zielgruppen(n) und geplantem Vorgehen)? Ziel der geplanten Öffentlichkeitsbeteiligung (2. Beteiligung) ist die Öffentlichkeit über den Planungsstand des freiraumplanerischen Konzeptes zu informieren. Kontakt OB/2 Referat für Strategische Steuerung Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung Brückenstraße 5-11 50667 Köln Telefon: 0221 – 221 25044 E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung
Anlage 3 Freiraumplanerisches Konzept (Vorentwurfsplanung; Stand 19.04.2023)
4117 Zeichen
Mauer Bestand, Rückbau 175,199,138 175,199,138 175,199,138 175,199,138 175,199,138 175,199,138 175,199,138 175,199,138 175,199,138 175,199,138 175,199,138 175,199,138 175,199,138 175,199,138 175,199,138 175,199,138 175,199,138 2.0 1.5 3.5 1.45 1.3 0.6 1.5 0.60 15.0 1.3 1.1 0.6 1.3 11.24 0.6 24.42 3.0 2.00 3.40 0.5 1.7 41.03 7.66 19.70 3.5 21.00 54.02 0.6 21.58 16.00 4.0 14.3 1.10 1.80 5.9 8.35 3.6 4.6 2.8 12.0 22.0 0.80 0.3 Luxemburger Straße Trierer Straße Fallschutzbelag 230 m² Moselstraße Zaun, h= 1.0 m Baumscheibe Längsparker, Bestand Gehweg, Bestand Rundbord Längsparker, Bestand Anlehnbügel Fallschutzbelag 275 m² Poller, optisch kontrastreich, tlw. lösbar Anlehnbügel Poller, optisch kontrastreich, tlw. lösbar Trierer Platz Moselplatz Überfahrt Betonpfaster Überfahrt +15 -10 Geplante Zufahrt TG Boccia-Bereich3x12 m Bahngleise Straßenbahn Calisthenics Anlehnbügel Möblierungszone 2 Bänke mit Rückenlehne und Armlehnen, 1 Mülleimer Trinkbrunnen Leuchte Quartiersplatz Rampenstein Mauer Neubau Tischtennis Markierung, optisch kontrastreich Baumscheibe, Neu Baumscheibe, Neu 2 Bänke mit Rückenlehne &Armlehnen, 1 Mülleimer Sitzmauer, +40 Fußgänger- querung Multifunktionale Fläche Multifunktionale Fläche Gebäude Bestand Trierer Straße 51/47/49 II II VIIV IIII V IV VI V VI V IV IV II I II III II VII V V V V V V 61 63 65 35 37 39 41 43 26 30 51 49 I Durchgang 45 33 31 2 Bänke mit Rückenlehne &Armlehnen, 1 Mülleimer Einfassung Sockel Rabattengeländer Spielkombination Sitzkante +25 NeubauV+ Staffelgeschoss Hotel Mado Leuchte bestehende Querparker und Platanenreihe Möblierungszone -Festlegung Zonierung nach Planung Neubau niedrige, freiwachsende Hecke -10 +/-00 621 680 639 47 Grundstücksgrenze Gebäude Bestand VI Geplante Hofzufahrt Neubau ArrondierungV NeubauV NeubauV Gebäude Bestand Fassadenbegrünung über Patenschaftmit privat optional Bouldern Baumscheibe Reckanlage 29.70 Rabattengeländer Sitzhügel Rampenstein Möblierungszone -Festlegung Zonierung nach Planung Neubau Poller Sitzkante 175,199,138 Fallschutzbereiche LEGENDE Asphalt Betonpflaster Platzbelag, Natursteinpflaster Wassergebundene Wegedecke, tlw. mit Stabilizer Vegetationsflächen Baum, Neupflanzungen Baum, Bestand FLÄCHEN BÄUME Poller Mastleuchte EINBAUTEN / MOBILIAR Rabattengeländer Anlehnbügel gem. Gestaltungshandbuch Sitzbank gem. Gestaltungshandbuch Abfallbehälter gem. Gestaltungshandbuch EINFASSUNGEN Einfassungen, Basaltlava Trinkbrunnen Vegetationsflächen Möblierungszone Festlegung Zonierung nach Planung Neubau Mobiliar Möblierungszone, Podestbank Festlegung Zonierung nach Planung Neubau Mobiliar Möblierungszone, Hochbeete Festlegung Zonierung nach Planung Neubau Zaun EINBAUTEN / MOBILIAR Leistungsphase Planung Freianlagen Bauherr ProjektProjektnummer Planinhalt Bauvorhaben Plan-Nr. Ausgabedatum erstellt Maßstab Plangröße ÄnderungenIndexnummer Datum gez. Planung Verkehrsanlagen Datum/Unterschrift keine Einträge Einträge Einträge übernommen Datum/Unterschrift keine Einträge Einträge Einträge übernommen Datum/Unterschrift keine Einträge Einträge Einträge übernommen Stadt Köln Amt 61 Stadt Köln Amt 611 Stadt Köln Amt 611-2 1921-02-LP-01-c LP 2 DIN A11921 Köln Moselstraße 1:20005.10.202219.04.2023 -a Baumstellung, Wegebreite, Beetbreiten, Bänke Spielplatz, Poller N Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin Stadtplanungsamt Städtebauliche Projekte und Stadtgestaltung, Planung Stadtbezirk 1 Willy-Brandt-Platz 2 50679 Köln urbanegestalt PartGmbB Brüsseler Str. 89-93 50672 Köln T 0221-912891-20 M info@urbanegestalt.de BPR Dipl.-Ing. Bernd F. Künne & Partner Beratende Ingenieure mbB T +49 221 888488-21 M daniel.ebbers@bpr-koeln.de www.bpr-gruppe.de Köln Moselstraße Freiraumplanung für den Freiraum im Baublock zwischen Trierer, Mosel-, Pfälzer und Luxemburger Straße in Köln-Neustadt/Süd Lageplan Lagestatussystem Gauß-Krüger Koordinatensystem 02.11.22 mt -b Überarbeitung der Planung gemäß Rückmeldungen zur LP 2 08.02.23 mt -c Legende, Sitzelemente, Pflanzstreifen Fassadenbegrünung 17.03.23 mt gez. Amtsleitung 61 10.05.2023 gez. Teamleitung 61 03.05.2023 gez. Planer/Planerin 611-2 03.05.2023 Anlage 3
Anlage 2- Stellungnahmen
121292 Zeichen
/ 2 Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan 664373/02 –Arbeitstitel: Trierer Straße in Köln-Neustadt/Süd- einge- gangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit Das Projekt „Trierer Straße“ umfasst zwei Teilprojekte – das Bebauungsplanverfahren zur Schaffung von Wohnraum im geförderten Mietwohnungsbau sowie die Qualifizierungsmaßnahme zur Neuordnung des öffentlichen Raums durch die Entwicklung eines Gesamtkonzeptes für den Freiraum. Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens –Arbeitstitel: Trierer Straße in Köln-Neustadt/Süd wurde die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbau (BauGB) im Rahmen eines Aushangs im Stadtplanungsamt sowie im Kundenzentrum Innenstadt und im Bezirksrathaus Innenstadt vom 10.09.2018 bis 24.09.2018 durchgeführt. Es sind keine Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit in der Zeit vom 10.09.2018 bis 24.09.2018 eingegan- gen. Im Rahmen der Freiraumgestaltung zwischen Trierer, Mosel-, Pfälzer und Luxemburger Straße in Köln-Neustadt/Süd wurde eine informelle Öffentlichkeits- beteiligung durchgeführt. Die Öffentlichkeitsbeteiligung fand aufgrund der Corona-Pandemie nicht wie geplant als Veranstaltung statt, sondern als digitale Beteiligung über das Mitwirkungsportal der Stadt Köln im Zeitraum vom 22.06.2020 bis 10.07.2020. Ergänzend zum Mitwirkungsportal konnten sich alle Interessierte telefonisch beim Stadtplanungsamt informieren und Anregungen per E-Mail oder per Post einreichen. Zusätzlich hat das Amt für Kinder, Jugend und Familie im Zeitraum vom 09.06.2020 bis 23.06.2020 eine Kinder- und Jugendbeteiligung durchgeführt. Insgesamt sind 74 Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit eingegangen. Davon wurden 19 Stellungnahmen mit der Antwortkarte des Flyers per Post, 19 Stellungnahmen per E-Mail und 31 über den Online-Dialog auf dem Mitwirkungsportal der Stadt Köln eingereicht. Fünf telefonische Rückmeldungen und Anregungen wurden entgegengenommen. 14 Stellungnahmen sind aus der Kinder- und Jugendbeteiligung eingegangen. Insgesamt werden 88 Anregun- gen im Rahmen der Qualifizierungsmaßnahme zum Freiraum dargestellt und bewertet. Da die Anregungen aus der informellen Öffentlichkeitsbeteiligung zur Freiraumgestaltung sich teilweise auch auf das Bebauungsplanverfahren beziehen, werden diese Anregungen auch im Bebauungsplanverfahren als Stellungnahme außerhalb der Frist gewertet. Nachfolgend werden die eingegangenen Stellungnahmen fortlaufend nummeriert. Daran anschließend werden in Übereinstimmung mit der laufenden Num- merierung die Inhalte der Stellungnahmen sowie ihre Berücksichtigung in der weiteren Planung dargestellt. Bei inhaltlich gleichen Stellungnahmen wird auf die jeweilige erste Stellungnahme der Verwaltung verwiesen. Die Behandlung der in der Tabelle enthaltenen Stellungnahmen durch die Verwaltung ist vorläufig und entspricht dem Stand zum Abschluss des Verfah- rens nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB. Diese Stellungnahmen werden bei der Erstellung des Bebauungsplanentwurfs inklusive Begründung, welcher Gegenstand der Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB ist, berücksichtigt. Aufgrund des vorläufigen Cha- rakters ist es möglich, dass es im weiteren Verfahren vor der endgültigen Abwägung zum Satzungsbeschluss zu einer abweichenden Behandlung der Inhalte der frühen Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB kommt. Insofern sind insbesondere die Ergebnisse der Beteiligungen nach § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB sowie die Begründung zum endgültigen Planentwurf zu berücksichtigen. Aus Datenschutzgründen werden keine personenbezogenen Daten (Name und Adresse) aufgeführt. Anlage 2 - 2 - / 3 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung im weiteren Plan- verfahren Arbeitstitel: Trierer Straße in Köln-Neu- stadt/Süd Berücksichtigung im freiraumplanerischen Konzept (Vorentwurfs- planung) Stellungnahme der Verwaltung Über die Post eingegangene Stellungnahmen 1 Antwortkarte vom 23.06.2020 (Eingangsdatum) 1.1 - Verkehrsberuhigung Mosel-, - Pfälzerstraße (Fahrbahnveren- gung, 30 km/h Zone) nein nein Die Anregung bezieht sich weder auf den Geltungsbereich des Bebauungsplanes mit dem Arbeitstitel „Trierer Straße in Köln- Neustadt/Süd“ noch auf das Plangebiet des freiraumplaneri- schen Konzeptes und ist damit nicht planungsrelevant. Sie wird aber an das zuständige Dezernat III – Mobiliät weiter- gegeben. 1.2 - Unterbindung (bauliche) von Trink- gelagen und Partyplatz im Bereich des geplanten Quartiersplatzes ja ja Die Aspekte der städtebaulichen sowie technischen Kriminal- prävention werden auf Ebene der Bauleitplanung oder im weite- ren Planungsprozess berücksichtigt. Eine erneute Abstimmung der Vorentwurfsplanung (derzeitiger Planungsstand) mit der Abteilung Kriminalprävention der Polizei Köln ist erfolgt. Es be- stehen keine Bedenken. Anforderungen an das freiraumplanerische Konzept sind eine offene und transparente Gestaltung, sodass keine „dunklen Ecken“ entstehen. Daher werden beispielsweise hochstämmige Bäume und niedrige Hecken vorgesehen, wodurch die Plätze auf Augenhöhe gut überschaubar und einsehbar sind. Die Befürchtungen werden gleichwohl an das Amt für öffentli- che Ordnung (32) weitergegeben. - 3 - / 4 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung im weiteren Plan- verfahren Arbeitstitel: Trierer Straße in Köln-Neu- stadt/Süd Berücksichtigung im freiraumplanerischen Konzept (Vorentwurfs- planung) Stellungnahme der Verwaltung 1.3 - Eingezäunte Hundewiese Mosel- platz (zeichnerische Darstellung: auf Mo- selplatz) nicht bebauungs- planrelevant nein Aufgrund der Flächengröße bzw. des -zuschnitts sowie des Planungsziels, eine attraktive Aufenthaltsfläche mit einem viel- fältigen Angebot für unterschiedliche Nutzergruppen zu schaf- fen, kann die Anregung in der weiteren Planung nicht berück- sichtigt werden. Darüber hinaus gibt es in räumlicher Nähe ein entsprechendes Angebot: Im Stadtteil Neustadt/Süd befinden sich die nächsten Hunde- freilaufflächen am Rathenauplatz sowie im Volksgarten und da- mit in einer fußläufigen Entfernung von 0,7 bis 1,0 km. 1.4 - Aufsteller für Hundekotbeutel - Ausreichend Mülleimer nicht bebauungs- planrelevant ja Entsprechendes Mobiliar wird vorgesehen. 2 Antwortkarte vom 23.06.2020 (Eingangsdatum) 2.1 Schön wären - Blühende Bäume und Sträucher (Schnurbaum, Taschentuch- oder Taubenbaum, Blumenhartriegel) ja teilweise Das Grünhandbuch der Stadt Köln wird angewandt (https://www.stadt-koeln.de/artikel/71743/index.html). Das frei- raumplanerische Konzept schlägt gemischte Baumpflanzungen von Dreispitz-Ahorn (Alternativ: Feld-Ahorn), Ullung-Eberesche (Alternativ: Baummagnolie), Dornenloser Lederhülsenbaum und Schnurbaum (Alternativ: Birkenpappel) vor. Das Freiraumkonzept schlägt Hochbeete mit Beetpatenschaf- ten vor; die Umsetzbarkeit wird geprüft. 2.2 - Fahrradständer nicht bebauungs- planrelevant ja Das freiraumplanerische Konzept macht bereits Vorschläge für Fahrradständer. An der Moselstraße und an der Trierer Straße - 4 - / 5 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung im weiteren Plan- verfahren Arbeitstitel: Trierer Straße in Köln-Neu- stadt/Süd Berücksichtigung im freiraumplanerischen Konzept (Vorentwurfs- planung) Stellungnahme der Verwaltung sind Anlehnbügel geplant. Zudem befinden sich in den Randbe- reichen Möblierungszonen, in denen Radständer, Bänke und Pflanzbeete Platz finden sollen. In der weiteren Planung wird die Ausstattung konkretisiert. Die Auswahl des Mobiliars für die vorgesehenen Nutzungen erfolgt nach den Vorgaben des Ge- staltungshandbuchs der Stadt Köln. 2.3 - Genügend Beleuchtung nicht bebauungs- planrelevant ja Die Auswahl des Beleuchtungstyps erfolgt nach der Vorgabe des Leuchtenkonzeptes 2000 für die Kölner Innenstadt. 2.4 - Sitzpodeste nicht bebauungs- planrelevant teilweise Im freiraumplanerische Konzept sind bereits Sitzmöglichkeiten vorgesehen. Zudem befinden sich in den Randbereichen Möb- lierungszonen, in denen Radständer, Bänke und Pflanzbeete Platz finden sollen. In der weiteren Planung wird die Ausstat- tung konkretisiert. Tischaufstellungen werden geprüft. 2.5 - Essbare Pflanzen in Hochbeeten (s. Ebertplatz) nicht bebauungs- planrelevant teilweise Das Freiraumkonzept schlägt Hochbeete mit Beetpatenschaf- ten vor; die Umsetzbarkeit wird geprüft. 2.6 - Begrünte Wände ja ja Fassadenbegrünungen werden bereits im freiraumplanerischen Konzept entlang des Gebäudes Trierer Str. 61 und Moselstr. 30 vorgeschlagen. Die vorgeschlagenen Flächen befinden sich in Privatbesitz. Mit der Bauherrschaft des geplanten Wohngebäu- des wird eine Fassadenbegrünung geprüft. Entsprechende Festsetzungen werden ggf. im Bebauungsplan vorgesehen - 5 - / 6 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung im weiteren Plan- verfahren Arbeitstitel: Trierer Straße in Köln-Neu- stadt/Süd Berücksichtigung im freiraumplanerischen Konzept (Vorentwurfs- planung) Stellungnahme der Verwaltung 2.7 - Viel entsiegelte Fläche ja ja Durch die Überplanung des Freiraums zwischen Mosel- und Trierer Straße wird ein erheblicher Anteil der Fläche entsiegelt und durch Bäume und Hecken ergänzt. 2.8 - Spielplatz mit hölzernen Geräten - Wenig Metall nicht bebauungs- planrelevant ja Es ist ein Spielplatz mit einer Größe von rd. 500 qm vorgese- hen. Im Bebauungsplan werden entsprechende Festsetzungen getroffen. Das Spielangebot richtet sich an Kinder und Jugendliche unter- schiedlicher Altersklassen. Nördlich befinden sich mit einem großen Boulderfelsen (Kletterfelsen) und einer Calisthenics- Station (Geräte für Eigengewichtsübungen) Angebote für Ju- gendliche und junge Erwachsene. Die südliche Fläche bietet dagegen Spielgeräte für jüngere Kinder an. Die Auswahl der Spielgeräte und die Materialität werden in der Entwurfsplanung weiter konkretisiert. 2.9 Halten Sie mich auf dem Laufenden? [gekürzt da personenbezogenen Da- ten] Kenntnisnahme Kenntnisnahme Über das Ratsinformationssystem der Stadt Köln (https://ratsin- formation.stadt-koeln.de/vo0050.asp?__kvonr=79424) sowie über das Beteiligungsportal der Stadt Köln kann man sich über das Bebauungsplanverfahren und die Qualifizierungsmaß- nahme zum Freiraum informieren. Nach erfolgtem erweiterten Planungsbeschluss wird der aktu- elle Planungsstand auf das Beteiligungsportal der Stadt Köln eingestellt. Darüber hinaus hat die Öffentlichkeit im Rahmen der Offenlage zum Bebauungsplan Arbeitstitel „Trierer Straße in Köln-Neu- stadt/Süd“ erneut die Möglichkeit sich zu beteiligen. - 6 - / 7 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung im weiteren Plan- verfahren Arbeitstitel: Trierer Straße in Köln-Neu- stadt/Süd Berücksichtigung im freiraumplanerischen Konzept (Vorentwurfs- planung) Stellungnahme der Verwaltung 3 Antwortkarte vom 24.06.2020 (Eingangsdatum) 3.1 Ich begrüße und befürworte das Vor- haben ausdrücklich. Dies insbeson- dere, da sich die Gebrauchtwagen- händlerplätze überhaupt nicht in das städtebauliche Umfeld einfügen und derzeit wie ein Fremdkörper dort wir- ken. Die Schaffung einer Grünanlage mit Spielplatz unterstütze ich. Kenntnisnahme Kenntnisnahme 3.2 Ich gebe jedoch bereits jetzt für die Planung und Umsetzung des Vorha- bens zu bedenken, dass in dem an- grenzenden ehemaligen Hotel „Mado“ Flüchtlinge untergebracht sind. Zu- meist junge Männer ohne Familie und Beschäftigung. Diese halten sich der- zeit bereits in und im Umfeld der umlie- genden Kiosks und Wettbüros auf und vertreiben sich die Zeit auf der Straße, insb. Mit Alkohol- und Cannabiskon- sum. Das Vorhaben könnte also schnell zu einem Rückzugsort und Ver- weilplatz für jene werden, was sicher- lich dem eigentlichen Zweck des Vor- habens entgegenliefe. Vor allem Spiel- platznutzung durch Kinder. Dies sollte ja ja Das ehemalige Hotel Mado wird derzeit nicht mehr zur Unter- bringung von Flüchtlingen genutzt. Welche Nutzung der Privat- eigentümer für das ehemalige Hotel vorsieht, ist unklar. Der rechtskräftige Durchführungsplan mit der Nummer 66437/04 setzt in dem Bereich ein Gemischtes Gebiet fest. Gleichwohl werden die Aspekte der städtebaulichen sowie technischen Kriminalprävention auf Ebene der Bauleitplanung oder im weiteren Planungsprozess berücksichtigt. Eine erneute Abstimmung der Vorentwurfsplanung (derzeitiger Planungs- stand) mit der Abteilung Kriminalprävention der Polizei Köln ist erfolgt. Es bestehen keine Bedenken. Anforderungen an das freiraumplanerische Konzept sind eine offene und transparente Gestaltung, sodass keine „dunklen Ecken“ entstehen. Daher werden beispielsweise hochstämmige Bäume und niedrige Hecken vorgesehen, wodurch die Plätze auf Augenhöhe gut überschaubar und einsehbar sind. - 7 - / 8 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung im weiteren Plan- verfahren Arbeitstitel: Trierer Straße in Köln-Neu- stadt/Süd Berücksichtigung im freiraumplanerischen Konzept (Vorentwurfs- planung) Stellungnahme der Verwaltung bereits bei der Planung Berücksichti- gung finden. Die Befürchtungen werden gleichwohl an das Amt für öffentli- che Ordnung (32) weiter gegeben. 4 Antwortkarte vom 25.06.2020 (Eingangsdatum) 4.1 [gekürzt da personenbezogenen Da- ten] Eine großartige Idee die Freiraum- gestaltung Trierer, Mosel, Pfälzer und Luxemburgerstraße. Dem großen Wohngebiet bleibt nur der Volksgarten. Das wäre städtebaulich eine Riesen- verbesserung, die sich auszahlen würde. Kenntnisnahme Kenntnisnahme 5 Antwortkarte vom 26.06.2020 (Eingangsdatum) 5.1 - Basketballkorb auf Tartanboden (Zeichnerische Darstellung: auf Moselplatz) nicht bebauungs- planrelevant nein Aufgrund der Flächengröße bzw. des –Zuschnitts und der Ein- schränkungen durch das zu erhaltende Bodendenkmal lässt das Plangebiet nicht alle angeregten Nutzungen zu. Zudem werden Lärmkonflikte durch die vorgeschlagene Nutzung aus- gelöst. Daher wird die Anregung in der weiteren Planung nicht berücksichtigt. 5.2 - Outdoorfitnessgeräte / Klimmzug- stange o.ä. nicht bebauungs- planrelevant ja Das freiraumplanerische Konzept schlägt für die öffentliche Spielfläche neben dem Boulderfelsen eine Calisthenics-Station sowie eine Reckanlage vor (siehe auch 2.8.). - 8 - / 9 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung im weiteren Plan- verfahren Arbeitstitel: Trierer Straße in Köln-Neu- stadt/Süd Berücksichtigung im freiraumplanerischen Konzept (Vorentwurfs- planung) Stellungnahme der Verwaltung 5.3 - Gemüsebeet zur gemeinschaftli- chen Nutzung durch Nachbarschaft oder umliegende Schulen/Kitas (Zeichnerische Darstellung: auf Kinder- spielplatz) nicht bebauungs- planrelevant teilweise siehe 2.5 5.4 - Rasenfläche (zum Sitzen, Pickni- cken etc.) (Zeichnerische Darstellung: auf Kinder- spielplatz) nicht bebauungs- planrelevant nein Aufgrund der Flächengröße bzw. des -zuschnitts sowie des Planungsziels, eine attraktive Aufenthaltsfläche mit einem viel- fältigen Angebot für unterschiedliche Nutzergruppen zu schaf- fen, kann die Anregungen in der weiteren Planung nicht berück- sichtigt werden. Das freiraumplanerische Konzept macht bereits Vorschläge für eine Möblierung. Neben der Ausstattung der Plätze befinden sich in den Randbereichen Möblierungszonen, in denen Rad- ständer, Bänke und Beete Platz finden. In der weiteren Planung wird die Ausstattung konkretisiert. 6 Antwortkarte vom 26.06.2020 (Eingangsdatum) 6.1 Die Idee ist gut, aber ich befürchte dass der Spielplatz sehr unter der Par- tyszene der Studenten der umliegen- den Kneipen sehr leiden würde. Müll und Urin wird es im Mengen geben. Hierfür muss es im Vorfeld eine Lö- sung geben. ja ja siehe 1.2 7 Antwortkarte vom 29.06.2020 (Eingangsdatum) - 9 - / 10 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung im weiteren Plan- verfahren Arbeitstitel: Trierer Straße in Köln-Neu- stadt/Süd Berücksichtigung im freiraumplanerischen Konzept (Vorentwurfs- planung) Stellungnahme der Verwaltung 7.1 Es wäre toll, wenn dort Spielgeräte aufgestellt werden würden. (Zum Bei- spiel Klimmzugstange). Unser Büro ist in der Nähe und das wäre eine gute Aktivität für die Mittagspause. nicht bebauungs- planrelevant ja siehe 5.2 8 Antwortkarte vom 02.07.2020 (Eingangsdatum) 8.1 Zuerst möchte ich Sie bedanken, dass Sie die Einwohner die Frage gestellt haben. Kenntnisnahme Kenntnisnahme 8.2 Meine Wünsche ist: Pflanzen Sie die Bäume und die Blumen nicht bebauungs- planrelevant ja siehe 2.1 8.3 und platzieren Sie einige Bänke. nicht bebauungs- planrelevant ja siehe 2.4 8.4 Dazu planen kleine öffentliche Theater, damit Tanzgruppen, Musiker und Yoga darstellen darf. Wenn die Stadt Köln das Programm regelmäßig stattfinden lasst, finde ich das ideal. (Oder ich kann auch planen). Der Platz lässt sich als Vergnügen benutzen. nicht bebauungs- planrelevant teilweise Das Planungsziel ist eine attraktive Aufenthaltsfläche mit einem vielfältigen Angebot für unterschiedliche Nutzergruppen zu schaffen. Das freiraumplanerische Konzept ermöglicht, dass die Plätze künftig durch kleine Veranstaltungen und Fest der Anwohnerschaft belebt werden können. 9 Antwortkarte vom 25.06.2020 (Eingangsdatum) 9.1 Boulderfelsen nicht bebauungs- planrelevant ja Das freiraumplanerische Konzept schlägt für die öffentliche Spielfläche ein Boulderbereich vor. - 10 - / 11 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung im weiteren Plan- verfahren Arbeitstitel: Trierer Straße in Köln-Neu- stadt/Süd Berücksichtigung im freiraumplanerischen Konzept (Vorentwurfs- planung) Stellungnahme der Verwaltung 10 Antwortkarte vom 06.07.2020 (Eingangsdatum) 10.1 - Tischtennisplatten nicht bebauungs- planrelevant ja Das freiraumplanerische Konzept schlägt eine Tischtennisplatte auf dem Quartierplatz vor. 10.2 - Boule-„Bahn“ = Kenne den „Fach- ausdruck“ nicht nicht bebauungs- planrelevant ja Das freiraumplanerische Konzept schlägt auf dem Moselplatz einen Boccia-Bereich vor. 10.3 - Rasenfläche mit Bepflanzung nicht bebauungs- planrelevant teilweise Aufgrund der Flächengröße bzw. des -zuschnitts sowie des Planungsziels, eine attraktive Aufenthaltsfläche mit einem viel- fältigen Angebot für unterschiedliche Nutzergruppen zu schaf- fen, kann die Anregungen in der weiteren Planung nicht berück- sichtigt werden. Neben den geplanten Baumpflanzungen – hochstämmiger Baumarten in gemischter Pflanzung werden in den Randberei- chen Möblierungszonen mit Pflanzbeeten vorgesehen. Das Grünhandbuch der Stadt Köln wird angewandt. 10.4 - Outdoor-Sportgeräte wie. Z.B. in Sülz oder am Aachener Weiher (Parkfläche gegenüber) nicht bebauungs- planrelevant ja siehe 5.2 10.5 - Federball/Badmintonfelder nicht bebauungs- planrelevant teilweise Aufgrund der Flächengröße bzw. des -zuschnitts sowie des Planungsziels, eine attraktive Aufenthaltsfläche mit einem viel- fältigen Angebot für unterschiedliche Nutzergruppen zu schaf- fen, lässt das Plangebiet nicht alle angeregten Nutzungen zu. Daher kann diese Anregung im weiteren Verfahren nicht be- rücksichtigt werden. - 11 - / 12 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung im weiteren Plan- verfahren Arbeitstitel: Trierer Straße in Köln-Neu- stadt/Süd Berücksichtigung im freiraumplanerischen Konzept (Vorentwurfs- planung) Stellungnahme der Verwaltung Stattdessen schlägt das freiraumplanerische Konzept multifunk- tionalen Bereiche vor, die sich durch vielfältige Nutzungen be- spielen lassen. 11 Antwortkarte vom 08.07.2020 (Eingangsdatum) 11.1 - Bei Drängelgittern und Pollern: Ab- stände/Durchfahr-Radien für Las- ten- bzw. Kindertransporträder von min. 120 cm vorsehen! nicht bebauungs- planrelevant ja Da Flächen für den ruhenden KFZ-Verkehr nicht vorgesehen sind, sollen Bäume und Objekte wie Poller so gesetzt werden, dass die Aufenthaltsflächen nicht zu Stellplätzen werden. Ein entsprechender Abstand wird in der Entwurfsplanung überprüft. 11.2 - Anlage von Bouleplatz, nicht bebauungs- planrelevant ja siehe 10.2 11.3 - Tischtennisplatte, nicht bebauungs- planrelevant ja siehe 10.1 11.4 - Schachspieltisch, nicht bebauungs- planrelevant nein siehe 10.5 11.5 - Nachrichtentafel/-display, Bücher- schrank nicht bebauungs- planrelevant teilweise Das freiraumplanerische Konzept macht bereits Vorschläge für eine Möblierung. Neben der Ausstattung der Plätze befinden sich in den Randbereichen Möblierungszonen, in denen Rad- ständer, Bänke und Pflanzbeete Platz finden können. In der weiteren Planung wird die Ausstattung konkretisiert und ggfs. kann besonderes Mobiliar, das durch Patenschaften begleitet wird, berücksichtigt werden. - 12 - / 13 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung im weiteren Plan- verfahren Arbeitstitel: Trierer Straße in Köln-Neu- stadt/Süd Berücksichtigung im freiraumplanerischen Konzept (Vorentwurfs- planung) Stellungnahme der Verwaltung 11.6 - 2 Tischen mit Bänken nicht bebauungs- planrelevant teilweise siehe 2.4 11.7 - Maximaler Erhalt des alten Baum- bestands auf dem Flurstück 621 (Teilweise für Wohnbebauung vor- gesehen) nein Kenntnisnahme Zielsetzung des Bebauungsplanverfahrens ist die Schaffung von dringend benötigtem Wohnraum im geförderten Mietwoh- nungsbau. Die notwendigen Stellplätze sollen in einer Tierga- rage untergebracht werden, um unter anderem die Parkplatzsi- tuation für die Anwohnenden nicht zu verschärfen. Daher kann der benannte Bereich aufgrund der notwendigen Tiefgarage nicht erhalten werden. Ebenso besteht ein unterschiedliches Bodenniveau, sodass die Unebenheiten im Gelände für den Wohnungsneubau ausgeglichen werden müssen. Eine Überprüfung erfolgt im weiteren Verfahren. Es wird eine Baumbewertung erstellt. Die Baumschutzsatzung der Stadt Köln wird beachtet, sodass ggfs. Ersatzpflanzungen oder Aus- gleichzahlungen erfolgen müssen. Aus rechtlicher Sicht gelten die Eingriffe als bereits erfolgt oder zulässig, sodass ein Ausgleich nicht erforderlich ist. Eine Aus- gleichspflicht ergibt sich allerdings bereits auch deshalb nicht, weil die Eingriffe, wenn auch für eine andere Nutzung, bereits aufgrund des bestehenden Planungsrechts zulässig sind. Gleichwohl wird angestrebt, Bäume beziehungsweise Bereiche mit direktem Bodenanschluss zu erhalten und möglichst viele Neupflanzungen vorzusehen. Gleiches gilt für den Bereich der Freiraumplanung - unter Berücksichtigung des zu erhaltenden Bodendenkmals. - 13 - / 14 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung im weiteren Plan- verfahren Arbeitstitel: Trierer Straße in Köln-Neu- stadt/Süd Berücksichtigung im freiraumplanerischen Konzept (Vorentwurfs- planung) Stellungnahme der Verwaltung 11.8 - Walnuss- und Edelkastanienbäume pflanzen (nördl. Spielpl-rand) nicht bebauungs- planrelevant nein siehe 2.1 11.9 - Tempo 30 in der Moselstr. (Ab- schnitt: Luxemburger – Pfälzer Str.)! nein Kenntnisnahme siehe 1.1 11.1 0 - Aufweitung der Aufstellfläche von LSA/StraBa-Querung (südl. der Gleise zwischen Fahrbahnen der Luxemburger und Trierer Str.) nein Kenntnisnahme siehe 1.1 12 Antwortkarte vom 10.07.2020 12.1 - 3 Tischtennisplatten nicht bebauungs- planrelevant teilweise siehe 10.1 12.2 - 1 Basketballkorb + kleinem Feld nicht bebauungs- planrelevant nein siehe 5.1 12.3 - viele Sitzbänke + Papierkörbe - mit Tischen nicht bebauungs- planrelevant ja siehe 2.4 13 Antwortkarte vom 10.07.2020 (Eingangsdatum) - 14 - / 15 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung im weiteren Plan- verfahren Arbeitstitel: Trierer Straße in Köln-Neu- stadt/Süd Berücksichtigung im freiraumplanerischen Konzept (Vorentwurfs- planung) Stellungnahme der Verwaltung 13.1 Wir würden uns freuen über - ein Wasserelement (Springbrun- nen, Pumpe, o.ä.= nicht bebauungs- planrelevant nein Aufgrund der Flächengröße bzw. des -zuschnitts sowie des Planungsziels, eine attraktive Aufenthaltsfläche mit einem viel- fältigen Angebot für unterschiedliche Nutzergruppen zu schaf- fen, lässt das Plangebiet nicht alle angeregten Nutzungen zu. Zudem sind Eingriffe in den Boden aufgrund des zu erhalten- den Bodendenkmals nur eingeschränkt möglich, weswegen großzügige Wasserelemente, die einen entsprechenden Unter- bau benötigen wie Springbrunnen, Fontänen etc. nicht berück- sichtigt werden können. 13.2 - Freifläche für Hunde nicht bebauungs- planrelevant nein siehe 1.3 13.3 - Bänke zum Verweilen nicht bebauungs- planrelevant ja siehe 2.4 13.4 - Regelmäßige Besuche des Ord- nungsamts nicht bebauungs- planrelevant Kenntnisnahme Weitergabe an das Amt für öffentliche Ordnung (32). 13.5 - Beleuchtung Danke. nicht bebauungs- planrelevant ja siehe 2.3 14 Antwortkarte vom 10.07.2020 (Eingangsdatum) 14.1 Bereiche für Bienen, Schmetterlinge und andere Insekten, somit auch für Vögel. Die Bereiche der Ecken des Trierer Platzes z.B. mit von Insekten nicht bebauungs- planrelevant ja Die Planung sieht bereits Büsche, Beetanlagen und Bäume vor, die durch die städtische Fauna nutzbar sein wird. Eine Unter- stützung durch zusätzliche Nistgelegenheiten wird in der weite- ren Planung geprüft. - 15 - / 16 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung im weiteren Plan- verfahren Arbeitstitel: Trierer Straße in Köln-Neu- stadt/Süd Berücksichtigung im freiraumplanerischen Konzept (Vorentwurfs- planung) Stellungnahme der Verwaltung benötigten Blumen, Büschen und ge- eigneten Nistgelegenheiten ausstatten. So haben z.B. Bienen eine Natur- enclave in der Stadt. 14.2 Vogelhäuser und Insektenhäuser könnten die Kinder als Projekt selber bauen?! nicht bebauungs- planrelevant ja Zur Identifikation der Anwohnerinnen und Anwohner schlägt das freiraumplanerische Konzept Patenschaftskonzepte vor. Die Übernahme von Patenschaften wird im weiteren Verfahren geprüft. 15 Antwortkarte vom 13.07.2020 (Eingangsdatum) 15.1 2 Spielhäuser mit Hängebrücke + 1 Seilbahn nicht bebauungs- planrelevant teilweise siehe 2.8 16 Antwortkarte vom 14.07.2020 (Eingangsdatum) 16.1 Wir freuen uns über die Möglichkeit, uns an der Ideenfindung zu beteiligen und dass wir zukünftig mit dem Fahr- rad den Platz durchqueren können. Kenntnisnahme Kenntnisnahme 16.2 Wir wünschen uns für das Quartier, Platz für Außengastronomie, nicht bebauungs- planrelevant nein Die Umgebung des Plangebiets ist bereits durch ein vielseitiges gastronomisches Angebot geprägt, weswegen ein zusätzliches Angebot nicht vorgesehen ist. Auch wäre Außengastronomie mit zusätzlichem Lärm und Besuch von Nicht-Quartiersbe- wohnerInnen verbunden. Sofern in der benachbarten Bebau- ung eine Gastronomie ihren Platz finden würde, könnte eine Fläche für Außengastronomie im Rahmen der Sondernutzungs- satzung der Stadt Köln beantragt werden. - 16 - / 17 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung im weiteren Plan- verfahren Arbeitstitel: Trierer Straße in Köln-Neu- stadt/Süd Berücksichtigung im freiraumplanerischen Konzept (Vorentwurfs- planung) Stellungnahme der Verwaltung 16.3 eine Art Amphitheater, das Sitzplätze und die Möglichkeit für Aufführungen bietet, nicht bebauungs- planrelevant teilweise siehe 8.4 16.4 eine Kita, nein nein Zielsetzung des Bebauungsplanverfahrens ist die Schaffung von dringend benötigtem Wohnraum im geförderten Mietwoh- nungsbau. Aufgrund der Anforderungen an die Wohnraumför- derungsbestimmungen musste bereits die Anzahl der geplan- ten Wohneinheiten reduziert werden. Eine Kita als zusätzliche Nutzungen vorzusehen ist aufgrund des begrenzten Grund- stücks nicht möglich. 16.5 die bienenfreundliche Pflanzen (keine Platanen wegen Allergie, nicht bebauungs- planrelevant teilweise siehe 2.1 16.6 Boulderwand für Erwachsene. nicht bebauungs- planrelevant nein Das freiraumplanerische Konzept schlägt für die öffentliche Spielfläche ein Boulderbereich vor. Eine zusätzliche Boulder- wand für Erwachsene kann aufgrund der Flächengröße bzw. des -zuschnitts in der weiteren Planung nicht berücksichtigt werden. 16.7 Gern möchten wir noch eine einfa- chere Sprache für zukünftige Konsulta- tionen vorschlagen. Z.B.: Was ist ein Platzraum? Weniger Passiv-Stil („Wir schlagen vor“ statt „es wird vorgeschla- gen“). Vielen Dank für Ihre Arbeit! Kenntnisnahme Kenntnisnahme - 17 - / 18 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung im weiteren Plan- verfahren Arbeitstitel: Trierer Straße in Köln-Neu- stadt/Süd Berücksichtigung im freiraumplanerischen Konzept (Vorentwurfs- planung) Stellungnahme der Verwaltung 16.8 Zusätzlich zeichnerische Darstellung: Freilichtkino auf Quartiersplatz nicht bebauungs- planrelevant teilweise siehe 8.4 16.9 Zusätzlich zeichnerische Darstellung: Tolles Klettergerüst auf Kinderspiel- platz nicht bebauungs- planrelevant ja siehe 2.8 16.1 0 Zusätzlich zeichnerische Darstellung: Fahrradverbindung zwischen Mosel- und Trierer Straße ja ja Eine Fuß- und Fahrradverbindung zwischen der Mosel- und Trierer Straße wird im freiraumplanerischen Konzept vorgese- hen. Entsprechende Festsetzungen werden im Bebauungsplan getroffen. 17 Antwortkarte vom 14.07.2020 (Eingangsdatum) 17.1 Wir hätten gerne Bänke und nicht bebauungs- planrelevant ja siehe 2.4 17.2 2 Tischtennisplatten auf dem Quar- tiersplatz Es gibt zwar Tischtennisplatten auf den umliegenden Spielplätzen. Diese sind aber immer besetzt. nicht bebauungs- planrelevant teilweise siehe 10.1 18 Antwortkarte vom 27.07.2020 (Eingangsstempel) 18.1 Bitte mehr grün! Nur die machen diesen schmalen Streifen attraktiv im Sommer, wenn der nicht bebauungs- planrelevant ja siehe 2.1 - 18 - / 19 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung im weiteren Plan- verfahren Arbeitstitel: Trierer Straße in Köln-Neu- stadt/Süd Berücksichtigung im freiraumplanerischen Konzept (Vorentwurfs- planung) Stellungnahme der Verwaltung Asphalt und Beton der Umgebung heiß wird. 18.2 Danke! Super Idee! Kenntnisnahme Kenntnisnahme 18.3 Radweg entlang Trierer Straße (zeich- nerische Darstellung) nein Kenntnisnahme siehe 1.1 19 Antwortkarte vom 27.07.2020 (Eingangsstempel) 19.1 Hallo vom Barbarossaplatz!!! Schön das sie nette Planungen ma- chen!!! Dennoch: Ich als Bewohnerin auf der Pfälzerstraße…ist das kein „kölsches“ Lebensgefühl mehr! [ge- kürzt da inhaltlich nicht relevant] …un- zumutbare Zustände!!! Ordnungsamt + Polizei kommen erst gar nicht… Die Mieten sind unbezahlbar!!! [gekürzt da inhaltlich nicht relevant] nicht bebauungs- planrelevant Kenntnisnahme 20 Antwortkarte vom 27.07.2020 (Eingangsstempel) - 19 - / 20 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung im weiteren Plan- verfahren Arbeitstitel: Trierer Straße in Köln-Neu- stadt/Süd Berücksichtigung im freiraumplanerischen Konzept (Vorentwurfs- planung) Stellungnahme der Verwaltung Eine Wand/Mauer an der man legal Graffiti sprühen kann (Wall of Fame), wie es sie z.B. auch in Bilderstöckchen gibt, würde dem Kwartier gut tun. Ich freue mich auf den Platz :) nicht bebauungs- planrelevant nein Aufgrund der Flächengröße bzw. des -zuschnitts sowie des Planungsziels, eine attraktive Aufenthaltsfläche mit einem viel- fältigen Angebot für unterschiedliche Nutzergruppen zu schaf- fen, lässt das Plangebiet nicht alle angeregten Nutzungen zu. Bei den angrenzenden Fassaden handelt es sich um private Flächen, eine zusätzliche Mauer innerhalb des Plangebiets soll aufgrund der Transparenz und Einsehbarkeit in der weiteren Planung nicht berücksichtigt werden. Per E-Mail eingegangene Stellungnahmen 21 E-Mail vom 19.06.2020 21.1 Als Anwohner der Trierer Straße freue ich mich sehr über den geplanten Bau. Kenntnisnahme Kenntnisnahme 21.1 Ich bitte Sie innig auch mit der KVB in Kontakt zu treten, da der quietschen / schleifende Lärm der Stadtbahn in den anliegenden Kurven nicht mehr auszu- halten ist. Lautstärken oberhalb der 100 Dezibel bei trockenen Temperatu- ren sind hier im 10 Minuten Takt ein- fach nur noch schrecklich. nicht bebauungs- planrelevant Kenntnisnahme Die Anregung bezieht sich weder auf den Geltungsbereich des Bebauungsplanes mit dem Arbeitstitel „Trierer Straße in Köln- Neustadt/Süd“ noch auf das Plangebiet des freiraumplaneri- schen Konzeptes und ist damit nicht planungsrelevant. Gleichwohl wird die Anregung an die KVB weitergegeben. 22 E-Mail vom 22.06.2020 - 20 - / 21 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung im weiteren Plan- verfahren Arbeitstitel: Trierer Straße in Köln-Neu- stadt/Süd Berücksichtigung im freiraumplanerischen Konzept (Vorentwurfs- planung) Stellungnahme der Verwaltung 22.1 gerne beteilige ich mich mit einem Vor- schlag zur Gestaltung im Quartier Latäng. Kenntnisnahme Kenntnisnahme 22.2 Wir wünschen uns die Aufstellung von Tischtennisplatten nicht bebauungs- planrelevant teilweise siehe 10.1 22.3 und eine Rasenfläche. Wo im Areal ist für uns zweitrangig, wir begrüßen den bisherigen Planungsstand sehr. nicht bebauungs- planrelevant nein siehe 10.3 23 E-Mail vom 21.06.2020 23.1 Da ich in der Moselstraße wohne und mein Balkon nach hinten herausliegt habe ich viele offene Fragen. 1. Was geschieht mit dem wunder- schönen Kriegsgrundstück, unsere Oase seit langem, nun leider gero- det, verschwindet es komplett? Ein Vogelparadies ohnegleichen... ja Kenntnisnahme Auf dem städtischen Grundstück (Flurstück 619) ist durch Bau- lückenschließung die Schaffung von neuem Wohnraum im öf- fentlich geförderten Wohnungsbau geplant. Es ist ein Integrati- onsobjekt vorgesehen, welches für einen Mietermix aus zu ei- nem Drittel an Wohnungssuchende mit Wohnberechtigungs- schein aus dem umgebenden Stadtteil, zu einem Drittel an drin- gend Wohnungssuchende mit Zugangsbeschränkungen zum Wohnungsmarkt sowie zu einem Drittel an obdachlose Kölner Bürgerinnen und Bürger und geflüchtete Menschen mit Aufent- haltsstatus, die bisher in städtischen Einrichtungen leben, vor- gehalten werden sollen. Der Wohnungsschlüssel wird in der Planungsphase zum Neu- bauvorhaben konkretisiert und in Abstimmung mit dem Ob- jektservice und dem Sozialen Dienst festgelegt. 23.2 2. Können die Bäume erhalten blei- ben? nein Kenntnisnahme siehe 11.7 - 21 - / 22 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung im weiteren Plan- verfahren Arbeitstitel: Trierer Straße in Köln-Neu- stadt/Süd Berücksichtigung im freiraumplanerischen Konzept (Vorentwurfs- planung) Stellungnahme der Verwaltung 23.3 3. Wird die Baulücke in der gleichen Höhe geschlossen wie die beiden ho- hen Häuser, oder wird niedriger ge- baut? Das würde uns den freien Blick nehmen... wird es einen zu dem Woh- nungsbau senkrechten Bau geben, der in das begrünte Gelände hineinragt? Wenn Sie diese Fragen bejahen haben wir nichts von dem kleinen Moselplatz, was eine sehr hübsche Idee ist, dann werden wir ihn nicht sehen und werden kein Grün mehr sehen... wir haben große Ängste, bitte beruhigen Sie uns... ja Kenntnisnahme In der weiteren Planung werden die Gebäudehöhen der an- grenzenden Gebäude entlang der Trierer Straße und Mosel- straße aufgegriffen. Nach aktuellem Planungsstand ist der Wohnungsbau als Ge- bäuderiegel geplant. Aufgrund der einzuhaltenden Anforderun- gen an die Wohnraumförderungsbestimmungen wurde ein rückwärtiger Anbau verworfen. Die notwendigen Stellplätze sollen in einer Tiergarage unterge- bracht werden, um unter anderem die Parkplatzsituation für die Anwohnenden nicht zu verschärfen. Daher kann der benannte Bereich aufgrund der notwendigen Tiefgarage nicht erhalten werden. Ebenso besteht ein unterschiedliches Bodenniveau, sodass die Unebenheiten im Gelände für den Wohnungsneu- bau ausgeglichen werden müssen. Eine Überprüfung erfolgt im weiteren Verfahren. Es wird eine Baumbewertung erstellt. Die Baumschutzsatzung der Stadt Köln wird beachtet, sodass ggfs. Ersatzpflanzungen oder Aus- gleichzahlungen erfolgen müssen (siehe auch 33.3). 23.4 4. Bleibt das Hotel Mado bestehen? Der schönste Bau in der Straße, freundlich, urig, interessant gebaut, mit Kenntnisnahme Kenntnisnahme Das ehemalige Hotel Mado befindet sich im Privateigentum, so- dass der Eigentümer über den Erhalt des Gebäudes sowie über die weitere Nutzung im Rahmen des geltenden Planungsrechts entscheidet. Der rechtskräftige Durchführungsplan mit der - 22 - / 23 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung im weiteren Plan- verfahren Arbeitstitel: Trierer Straße in Köln-Neu- stadt/Süd Berücksichtigung im freiraumplanerischen Konzept (Vorentwurfs- planung) Stellungnahme der Verwaltung persönlichen Erinnerungen verbun- den... oder werden hier unnötige Ab- reißmaßnahmen passieren? Ich hoffe so Sie erhalten uns diesen hübschen Bau... Könnte ein Senioren und Jugendzent- rum werden z.B. Mit dem lauschigen Innenhof.... oder ein VHSgebäude, das wäre super!! Bitte beruhigen Sie uns und teilen Sie uns Ihre genauen Pläne mit, diese Sind aus dem Prospekt leider nicht er- sichtlich.... Nummer 66437/04 setzt in dem Bereich ein Gemischtes Gebiet fest. 24 E-Mail vom 25.06.2020 24.1 Als Anwohner der Saarstrasse möchte ich mich bei Ihnen bedanken, dass wir uns an der Freiraumgestaltung zwi- schen Trierer, Mosel-, Pfälzer und Lu- xemburger Straße beteiligen dürfen. Der Plan schaut gut aus und ich wün- sche Ihnen viel Erfolg bei der Umset- zung. Kenntnisnahme Kenntnisnahme 24.1 In diesem Zusammenhang hätte ich noch eine andere Anregung. Wäre es möglich die Pfälzer Straße etwas zu begrünen? Mitunter parken Autos in zweiter Reihe auf dem Bürgersteig. nein Kenntnisnahme Die Anregung bezieht sich weder auf den Geltungsbereich des Bebauungsplanes mit dem Arbeitstitel „Trierer Straße in Köln- Neustadt/Süd“ noch auf das Plangebiet des freiraumplaneri- schen Konzeptes und ist damit nicht planungsrelevant. - 23 - / 24 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung im weiteren Plan- verfahren Arbeitstitel: Trierer Straße in Köln-Neu- stadt/Süd Berücksichtigung im freiraumplanerischen Konzept (Vorentwurfs- planung) Stellungnahme der Verwaltung Zwei bis drei Bäume würden hier Ab- hilfe schaffen und das Stadtklima zu- dem etwas verbessern. Gleichwohl wird die Anregung an das Dezernat für Mobilität – III weitergegeben. 25 E-Mail vom 30.06.2020 25.1 Als unmittelbare Nachbarin des zu ge- staltenden Areals habe ich mich über den Flyer in unserem Briefkasten und die Aussicht auf mehr grün in der Um- gebung sehr gefreut. Kenntnisnahme Kenntnisnahme 25.2 Der Plan sieht insgesamt gut aus, überzeugend finde ich v. a. den Spiel- platz für große Kinder zu gestalten, da diese im Volksgarten viel weniger Mög- lichkeiten haben als die kleinen. nicht bebauungs- planrelevant ja siehe 2.8 25.3 Wichtig scheint es mir, dass der Spiel- platz nicht zu nah an der Trierer Straße ist und dass zwischen Spielplatz und Trierer Straße begrünt wird. nicht bebauungs- planrelevant ja Das freiraumplanerische Konzept schlägt zum Schutz der spielenden Kinder und Jugendlichen vor, den Kinderspielplatz zur Trierer Straße durch ein Zaunelement zu begrenzen. Eben- falls schlägt es eine Begrünung vor. 25.4 Bei der Gelegenheit könnte man aus der Trierer Straße direkt eine 30-Zone machen. nein Kenntnisnahme Die Anregung bezieht sich weder auf den Geltungsbereich des Bebauungsplanes mit dem Arbeitstitel „Trierer Straße in Köln- Neustadt/Süd“ noch auf das Plangebiet des freiraumplaneri- schen Konzeptes und ist damit nicht planungsrelevant. Gleichwohl wird die Anregung an das Dezernat III – Mobilität weitergegeben. - 24 - / 25 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung im weiteren Plan- verfahren Arbeitstitel: Trierer Straße in Köln-Neu- stadt/Süd Berücksichtigung im freiraumplanerischen Konzept (Vorentwurfs- planung) Stellungnahme der Verwaltung 25.5 Weiterhin möchte ich anregen zu über- denken, ob eine Autozufahrt bis zum Spielplatz sein muss oder sich nicht das ganze Areal autofrei planen ließe nein nein Zur Erschließung der geplanten Wohnbebauung ist es erforder- lich, dass der südliche Bereich bis einschließlich des Quartiers- platzes mit dem Auto befahrbar ist. Der nördliche Teil ist auto- frei geplant, wobei Rettungs- sowie Abfallfahrzeuge diesen Teil durchfahren können. Entsprechende Festsetzungen werden im Bebauungsplan ge- troffen. 25.6 und dafür plädieren, an Fahrradstell- plätze zu denken, von denen es hier in der Gegend viel zu wenige gibt. nicht bebauungs- planrelevant ja siehe 2.3 25.7 Wie im Portal schon angesprochen, wären auch Bänke und andere Sitzge- legenheiten schön und ein Ambiente, das zu Sommerabenden im Freien ein- läd. nicht bebauungs- planrelevant ja siehe 2.4 26 E-Mail vom 02.07.2020 26.1 anbei ein Vorschlag aus der Nachbar- schaft für das spannende Freiraumge- staltungsprojekt an der Moselstraße. Wir würden uns darüber freuen, wenn der Moselplatz offen und einladend ge- staltet wird Kenntnisnahme Kenntnisnahme 26.2 und mit Cafes/Biergarten belebt ( ver- gleichbar mit dem Rathenauplatz). nicht bebauungs- planrelevant nein siehe 16.2 - 25 - / 26 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung im weiteren Plan- verfahren Arbeitstitel: Trierer Straße in Köln-Neu- stadt/Süd Berücksichtigung im freiraumplanerischen Konzept (Vorentwurfs- planung) Stellungnahme der Verwaltung 26.3 Der Quartiersplatz sollte dann als aus- gleichende Grünfläche (Wildblumen- wiese) dienen. nicht bebauungs- planrelevant nein Der Quartiersplatz als multifunktionale Fläche dient zur Er- schließung des geplanten Wohngebäudes sowie als nachbar- schaftlicher Treffpunkt. Aufgrund der geplanten Nutzung kann an dieser Stelle keine Wildblumenwiese geplant werden. 26.4 Der öffentliche Spielplatz kann auch ergänzend als Sportplatz benutzt wer- den. nicht bebauungs- planrelevant nein siehe 5.1 26.5 Der Trierplatz und die umliegenden Wege können als Wochenmarkt ge- nutzt werden und damit zum Flanieren einladen. Wir freuen uns auf die Umsetzung des Projekts! nicht bebauungs- planrelevant teilweise siehe 8.4 27 E-Mail vom 07.07.2020 27.1 zur Freiraumgestaltung zwischen Trie- rer, Mosel- Pfälzer und Luxemburger Straße schlage ich im anhängenden Konzept ein begehbares Bodenlaby- rinth vor. nicht bebauungs- planrelevant nein Aufgrund der Flächengröße bzw. des -zuschnitts sowie des Planungsziels, eine attraktive Aufenthaltsfläche mit einem viel- fältigen Angebot für unterschiedliche Nutzergruppen zu schaf- fen kann die Anregungen in der weiteren Planung nicht berück- sichtigt werden. 28 E-Mail vom 06.07.2020 28.1 Zunächst einmal finde ich es eine klasse Idee, die Bewohner in die Ge- Kenntnisnahme Kenntnisnahme - 26 - / 27 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung im weiteren Plan- verfahren Arbeitstitel: Trierer Straße in Köln-Neu- stadt/Süd Berücksichtigung im freiraumplanerischen Konzept (Vorentwurfs- planung) Stellungnahme der Verwaltung staltung und Planung der Fläche zwi- schen Trierer und Moselstraße mit ein- zubeziehen! Daher möchte ich diese Chance nicht ungenutzt lassen und auch gerne ei- nen Beitrag beisteuern. Mit dem vorgestellten Konzept wird die Fläche ja bereits gut ausgefüllt und un- terschiedlich genutzte Bereiche ange- strebt. 28.2 Was ich persönlich mir noch wünsche, wäre eine Möglichkeit für Bewegung und Sport für Erwachsene. Neben dem Spielplatz und dem Boulderfelsen, die sich eher an Kin- der/Jugendliche richten, würde eine Sport-/Bewegungs-Fläche für Erwach- sene das Angebot gut ergänzen. Mein Vorschlag wäre ein Bereich mit einem kleinen Calisthenics-Park/Out- door-Rigs für Functional Fitness. Er- gänzend dazu ein Outdoor-Gummibo- den für Bewegung am Boden. Um die Möglichkeit zu haben, auch draußen Sport zu treiben bzw. für Per- nicht bebauungs- planrelevant ja Das freiraumplanerische Konzept schlägt für die öffentliche Spielfläche neben dem Boulderfelsen eine Calisthenics-Station (siehe auch 2.8.) sowie eine Reckanlage vor. Als Fallschutz wird Kork vorgeschlagen. - 27 - / 28 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung im weiteren Plan- verfahren Arbeitstitel: Trierer Straße in Köln-Neu- stadt/Süd Berücksichtigung im freiraumplanerischen Konzept (Vorentwurfs- planung) Stellungnahme der Verwaltung sonen, die sich ggf. keine Fitnessstu- dio-Mitgliedschaft leisten können, wäre dies ein tolles Angebot. Zwar gibt es in Köln bereits ein paar Outdoor-Sport- möglichkeiten, jedoch sind diese mei- ner Meinung nach gerade hier in der direkten Umgebung noch recht dünn gesät. Hier ein paar Beispiele für Gerüste/Bö- den: https://www.freisport.de/calisthenics- geraete/ https://www.holdstrong.de/build-your- own-box/ https://www.pullsh.net/sportboden/out- door-gummiboden/ Mit einer solchen Ausstattung ließen sich auf verhältnismäßig kleinem Raum vielseitige Sport-/Bewegungs- möglichkeiten unterbringen. Solche Gerüste sind flexibel und teilweise indi- viduell gestaltbar und outdoortauglich. Mit den vielseitigen Nutzungsmöglich- keiten ließe sich eine tolle Möglichkeit zur Gesundheitsförderung der Bürger hier im Quartier realisieren. - 28 - / 29 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung im weiteren Plan- verfahren Arbeitstitel: Trierer Straße in Köln-Neu- stadt/Süd Berücksichtigung im freiraumplanerischen Konzept (Vorentwurfs- planung) Stellungnahme der Verwaltung Sollte dies zu viel verlangt sein, wäre vielleicht zumindest eine Klimmzug- stange realisierbar. :-) Ich freue mich sehr, wenn meine Idee in die Planung mit einbezogen wird. 29 E-Mail vom 03.07.2020 29.1 Wir finden es toll, dass sich in unserem Veedel etwas bewegt bzw. mehr Frei- raum für Groß und Klein geschaffen wird. Kenntnisnahme Kenntnisnahme 29.2 Wir haben folgenden Wunsch/Anre- gung: Da in der Beschreibung ein Spielplatz für Kinder ab 6 Jahren genannt wird, fänden wir es toll, wenn es auch ein Angebot für Kinder unter 6 Jahren gäbe. Wir haben eine kleine Tochter und würden gerne mit ihr ebenso den Platz zum spielen nutzen. Wir wünschen Ihnen viel Spaß bei der Planung, Umsetzung aller Ideen und gutes Gelingen beim Um-&Neubauen. nicht bebauungs- planrelevant teilweise siehe 2.8 - 29 - / 30 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung im weiteren Plan- verfahren Arbeitstitel: Trierer Straße in Köln-Neu- stadt/Süd Berücksichtigung im freiraumplanerischen Konzept (Vorentwurfs- planung) Stellungnahme der Verwaltung 30 E-Mail vom 07.07.2020 30.1 Seit fast 30 Jahren vertrete ich als Bei- ratsmitglied die Interessen der Eigentü- mer und Mieter des Hauses . Daher sind mir die erheblichen Probleme, die vor allem in den letzten 15 Jahren in dieser Ecke der Stadt ent- standen sind, nur allzu bekannt. Sach- beschädigungen, Verschmutzung und Lärmbelästigung haben in hohem Maße zugenommen. Nachdem die Ei- gentümer die Hausfassade und das Garagentor im unteren Bereich jährlich haben neu streichen lassen müssen, wurde der untere Bereich vor einigen Jahren von Künstlern farblich gestaltet. Nach einiger Zeit machten sich auch hier die Sprayer wieder ans Werk. Das vor 3 Jahren erneuerte Garagentor war bereits nach wenigen Tagen besprayt. Es wurde danach wiederum von Künst- lern der Fassade angepaßt -und prompt wieder verdreckt. Die Hausgemeinschaft hat inzwischen hohe Kosten gehabt, um die Fassade ansehnlich zu erhalten. Der Glasauschnitt der Hauseingangstür nein Kenntnisnahme Die angesprochenen Probleme in dem Stadtraum stellen ein grundsätzliches gesellschaftliches Problem dar, welches sich durch die Planung nur bedingt ändern lässt. Gleichwohl soll das Verhalten einzelner Personen nicht dazu führen, dass jegliche Ansprüche an die Gestaltung des öffentlichen Raumes aufge- geben werden. Daher werden die Aspekte der städtebaulichen sowie techni- schen Kriminalprävention auf Ebene der Bauleitplanung oder im weiteren Planungsprozess berücksichtigt. Eine erneute Ab- stimmung der Vorentwurfsplanung (derzeitiger Planungsstand) mit der Abteilung Kriminalprävention der Polizei Köln ist erfolgt. Es bestehen keine Bedenken. Anforderungen an das freiraumplanerische Konzept sind eine offene und transparente Gestaltung, sodass keine „dunklen Ecken“ entstehen. Daher werden beispielsweise hochstämmige Bäume und niedrige Hecken vorgesehen, wodurch die Plätze auf Augenhöhe gut überschaubar und einsehbar sind. Gleichwohl werden die Befürchtungen an das Amt für öffentli- che Ordnung (32) weitergegeben. Die angesprochene Interimsnutzung der Freifläche (Garagen- bau) befindet sich innerhalb des Geltungsbereiches des Bebau- ungsplanes mit dem Arbeitstitel „Trierer Straße in Köln-Neu- stadt/Süd“ sowie innerhalb des Plangebietes des freiraumpla- - 30 - / 31 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung im weiteren Plan- verfahren Arbeitstitel: Trierer Straße in Köln-Neu- stadt/Süd Berücksichtigung im freiraumplanerischen Konzept (Vorentwurfs- planung) Stellungnahme der Verwaltung wurde mehrfach eingeschlagen, bis er durch eine Metallplatte ersetzt wurde. nerischen Konzeptes. Die Interimsnutzung wurde auf einer Au- ßengastronomiefläche errichtet, die Kündigungsfrist beträgt ei- nen Monat zum Monatsende. Durch den Bebauungsplan wird die Außengastronomiefläche überplant. 30.2 Wie sich aus den Plänen der Stadt ent- nehmen läßt, wird beabsichtigt, einen Fuss - und Radweg zwischen der Trie- rerstr. und der Moselstraße unmittelbar an der Hausfront entlang zu verlegen. Mit Sicherheit wird eine solche Abkür- zung zumindest nachts- auch mit Mo- fas benutzt, ganz zu schweigen von den Gruppen von angeheiterten jungen Leuten, die sich unmittelbar vor den Wohnungen aufhalten werden. Schon im Vorderhaus gibt es immer wieder Mieterklagen über nächtliche Zusammenkünfte angetrunkener Mit- bürger- der nachts geöffnete Kiosk ist gleich nebenan- und die zerschlage- nen Bierflaschen, Urin an der Hausfas- sade und Müll, Hundekot,etc. müssen von unserem Hausmeister beseitigt werden. ja teilweise Nach Weiterentwicklung des freiraumplanerischen Konzeptes wird in der weiteren Planung auf eine Fußwegeverbindung zwi- schen Moselstraße und Trierer Straße entlang des benannten Gebäudes verzichtet. Ein Zaunelement sowie eine niedrige He- cke verlaufen bis zur Gebäudekante Hausnummer. 61. Den- noch sind innerhalb des Spielplatzes Wege entlang des Gebäu- des geplant. - 31 - / 32 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung im weiteren Plan- verfahren Arbeitstitel: Trierer Straße in Köln-Neu- stadt/Süd Berücksichtigung im freiraumplanerischen Konzept (Vorentwurfs- planung) Stellungnahme der Verwaltung Das ist das Szenario, das die Eigentü- mer und Mieter erwartet, wenn der Fussweg unmittelbar am Haus vor- bei führt. Die Wohnungen im Anbau sind immer an Studenten vermietet, wobei das je- weilige Wohn- Schlaf- Arbeitszimmer ein großes Fenster und eine Balkontür hat. Bei Wegfall des schmalen Pacht- stücks endet der Wohnbereich sofort auf dem Fussweg.. Bisher wurde - von Anfang an - von den Autohändlern eine Art Bauwisch frei gelassen und dieser Streifen von unter 50 qm für die Woh- nungen begrünt und eingezäunt. Ohne diesen " Abstandstreifen" hat jeder Passant direkten Einblick in die Zim- mer; eine ungestörte Privatsphäre ist unmöglich. Beschädgungen u.a. Spray, Einbruch und Diebstahl sind zu befürchten. Da auch ein direkter Zugang des Ho- tels zu dem Fussweg geplant ist, wer- den sich Tag und Nacht sich unterhal- tende Menschen vor den Wohnungen aufhalten , zumal dieses Hotel der Un- - 32 - / 33 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung im weiteren Plan- verfahren Arbeitstitel: Trierer Straße in Köln-Neu- stadt/Süd Berücksichtigung im freiraumplanerischen Konzept (Vorentwurfs- planung) Stellungnahme der Verwaltung terbringung von Flüchtlingen- überwie- gend junge Männer- dient. Eine Ver- mietung an Studenten, die z. Teil auch tagsüber am Fenster sitzen und arbei- ten, ist kaum mehr gegeben; eine Ver- mietung an Frauen schon gar nicht. Es ist daher notwendig, dass die Stadt diesen schmalen Pachtstreifen auch weiterhin zur Verfügung stellt und - möglichst zusätzlich Büsche vor den Zaun setzt, damit die Belästigungen für die Mieter des gesamten rückwärtigen Hauses und nicht nur des Anbaus er- träglich bleiben. Nur so kann hier Wohnraum dauerhaft erhalten bleiben. 30.3 Aus der Planung geht auch nicht her- vor, ob ein - möglichst - kostenfreies WC für den Platz eingeplant ist. Das scheint mir wesentlich zu sein, vgl. Er- fahrungen an der Hausfassade in der Triererstraße. nicht bebauungs- planrelevant nein Ein WC ist nicht Teil der Freianlagenplanung. Die Stadt Köln hat ein Toilettenkonzept aufgestellt und will – in Abhängigkeit des engen finanziellen Rahmens – weitere Toilet- ten im Stadtraum zur Verfügung stellen. Aktuell können für den Stadtbezirk 1 nur zwei Toiletten pro Jahr aufgestellt werden. Grundsätzlich ist es aber möglich, in Abstimmung mit dem Toi- lettenkonzept der Stadt Köln (Pilot-)WC-Container aufzustellen. Dies geschieht auf den konkreten Bedarf hin und in Abwägung insbesondere im Hinblick auf das Risiko des Missbrauchs. Da - 33 - / 34 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung im weiteren Plan- verfahren Arbeitstitel: Trierer Straße in Köln-Neu- stadt/Süd Berücksichtigung im freiraumplanerischen Konzept (Vorentwurfs- planung) Stellungnahme der Verwaltung es generell die Erfahrung gibt, dass nicht bewirtschaftete Toilet- ten auch oftmals zu negativen Effekten führen. Die Anregung wird an das zuständige Amt weiter gegeben (69). 30.4 Gerne würde ich die Situation vor Ort mit Vertretern des Planungsamts be- sprechen. [gekürzt da personenbezogene Daten] Über eine Berücksichtigung der von mir vorgebrachten Einwände würde ich mich sehr freuen, denn es geht hierbei auch darum, künftig Probleme mit An- wohnern und Passanten zu vermeiden. nicht bebauungs- planrelevant Kenntnisnahme Die Petentin wird darüber informiert, dass über das Ratsinfor- mationssystem der Stadt Köln (https://ratsinformation.stadt- koeln.de/vo0050.asp?__kvonr=79424) sowie über das Beteili- gungsportal der Stadt Köln Informationen zum Bebauungsplan- verfahren und zur Qualifizierungsmaßnahme des Freiraums ab- rufbar sind. Nach erfolgtem Planungsbeschluss wird der aktuelle Planungs- stand auf das Beteiligungsportal der Stadt Köln eingestellt. Darüber hinaus hat die Öffentlichkeit im Rahmen der Offenlage zum Bebauungsplan Arbeitstitel „Trierer Straße in Köln-Neu- stadt/Süd“ erneut die Möglichkeit sich zu beteiligen. 31 E-Mail vom 08.07.2020 (Ergänzung zum Telefonat vom 03.07.2020) 31.1 [gekürzt da personenbezogene Daten] Als ich den Flyer bezüglich des o.g. Projektes gesehen habe, hat sich mir die Frage gestellt, ob die Stadt Köln ggf. Interesse hat, die geplante Neube- bauung auf die Fläche der Gewerbe- einheit auszuweiten, sprich wir würden das Objekt (Lagerhalle, Bürogebäude, nicht bebauungs- planrelevant Kenntnisnahme Die Anregung bezieht sich nicht auf das Plangebiet, allerdings grenzt die benannte Fläche an den Geltungsbereich des Be- bauungsplans mit dem Arbeitstitel „Trierer Straße in Köln-Neu- stadt/Süd“ an. Daher wurde die Anregung an das zuständige Fachamt weitergeleitet. Nach Prüfung besteht seitens des Fachamtes kein Interesse zum Erwerb der Fläche. Eine Rück- meldung an den Petenten ist bereits erfolgt. - 34 - / 35 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung im weiteren Plan- verfahren Arbeitstitel: Trierer Straße in Köln-Neu- stadt/Süd Berücksichtigung im freiraumplanerischen Konzept (Vorentwurfs- planung) Stellungnahme der Verwaltung Hof/überdachte Parkfläche) an die Stadt Köln verkaufen. Auf weitere Details verzichte ich zu- nächst, bei Interesse können wir uns gerne weitergehend austauschen. Bitte leiten Sie die Mail, wie bespro- chen, an die entsprechende Stelle in Ihrem Hause weiter. 32 E-Mail vom 09.07.2020 32.1 mit Freude habe ich als langjähriger Anwohner die Broschüre über die Frei- raumgestaltung der Trierer, Mosel-, Pfälzer und Luxemburger Strasse gele- sen und möchte mich gerne an der Pla- nung und Entwicklung einbringen. Kenntnisnahme Kenntnisnahme 32.2 Ich hätte konkret zwei Vorschläge (Fra- gen) für den Bereich. 1. wie schon in der Broschüre ange- merkt, steht ein Boulderbereich im Gespräch. Dahingehend würde es mich interessieren, ob dieser aus- schließlich für Kleinkinder ausge- richtet werden soll, oder ob es nicht bebauungs- planrelevant ja siehe 2.8 - 35 - / 36 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung im weiteren Plan- verfahren Arbeitstitel: Trierer Straße in Köln-Neu- stadt/Süd Berücksichtigung im freiraumplanerischen Konzept (Vorentwurfs- planung) Stellungnahme der Verwaltung auch die Möglichkeit gäbe, einen Bereich für Jugendliche/Erwach- sene zu schaffen? 32.3 2. Wie sieht es mit Gastronomie aus? In dem in der Broschüre aufgeführ- ten Plan könnte ich mir äußerst gut einen kleinen Teilbereich für ein kinderfreundliches, familiengerech- tes Café vorstellen. Konkret hätte ich da schon einige Vor- schläge oder Ideen, die die ange- dachte Planung des Bereiches in mei- nen Augen aufwerten könnten. In Kombination mit Spielplatz, Boulder- park und Begrünung sehe ich solch ei- nen Ort (natürlich auch mit Außenbe- reich) als eine wesentliche Bereiche- rung für das bereits bestehende Wohngebiet. [Informationen zur Person gekürzt] Konkret: ich sehe für den geplanten Bereich absolutes Potential für Anwoh- nerInnen, Familien, Sportlern oder Passanten sich gemeinsam in einem schön begrünten Gebiet zusammen nicht bebauungs- planrelevant nein siehe 16.2 - 36 - / 37 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung im weiteren Plan- verfahren Arbeitstitel: Trierer Straße in Köln-Neu- stadt/Süd Berücksichtigung im freiraumplanerischen Konzept (Vorentwurfs- planung) Stellungnahme der Verwaltung mit Kaffee oder Softdrinks für Kinder und Sportler zu begegnen und eine kleine Auszeit inmitten der belebten In- nenstadt zu genießen und hätte reges Interesse dort direkt mitzuwirken. Die Symbiose aller Komponenten ergän- zen sich in meinen Augen völlig und dürften (vor allem im Sommer) bei der Allgemeinheit großes Interesse hervor- rufen. Ich hoffe ich konnte mit meinen Vor- schlägen etwas bewirken und würde mich sehr über positive Resonanz freuen, genaueres kann man auch gerne im persönlichen Gespräch ange- hen. 33 E-Mail vom 09.07.2020 33.1 der Flyer ist bei uns angekommen und zuerst einmal positiv gewertet worden. Eine Mitbestimmung der Bürger vor al- lem im näheren Wohnumfeld ist sehr zu begrüssen. Kenntnisnahme Kenntnisnahme 33.2 Es muss zwingend mehr Grünflächen entstehen in diesem Quartier der Neu- stadt Süd zw. Salierring /Luxembur- gerstrasse /Trieerstr.. ja ja siehe 2.1 und 2.7 - 37 - / 38 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung im weiteren Plan- verfahren Arbeitstitel: Trierer Straße in Köln-Neu- stadt/Süd Berücksichtigung im freiraumplanerischen Konzept (Vorentwurfs- planung) Stellungnahme der Verwaltung Erforderlich sind die mehr unversiegel- ten Flächen, nur diese sind die Wert- vollen! Und Bäume und Sträucher müssen her, damit u. a. der Aufheizung entgegengewirkt wird. Leider kann ich das in der Planung nicht in dem erforderlichen Umfang er- kennen! 33.3 Darüber hinaus werden eben die un- versiegelten Flächen mit altem Baum- bestand durch die geplanten Bebau- ung vernichtet. So fragen wir uns, was Sie hier "verkaufen" wollen? Wie erwähnt trügt der erste Eindruck und die Bereitschaft zur Übernahme von Patenschaften ist geschwunden. Die Patenschaften und die Verantwor- tung sollten von den "neuen" Bewoh- nern übernommen werden. Die Einbe- ziehung der "neuen" Bewohner ist zwingend notwendig und von Anfang an als Bedingung für den Erhalt einer Wohnumgebung zu sehen. Nur durch Eigen- und Selbstverantwortung wird das mit hohem finanziellen Aufwand entstandene Projekt nicht in kürzester nein Kenntnisnahme Zielsetzung des Bebauungsplanverfahrens ist die Schaffung von dringend benötigtem Wohnraum im geförderten Mietwoh- nungsbau. Die notwendigen Stellplätze sollen in einer Tierga- rage untergebracht werden, um unter anderem die Parkplatzsi- tuation für die Anwohnenden nicht zu verschärfen. Daher kann der benannte Bereich kann aufgrund der notwendigen Tiefga- rage nicht erhalten werden. Ebenso besteht ein unterschiedli- ches Bodenniveau, sodass die Unebenheiten im Gelände für den Wohnungsneubau ausgeglichen werden müssen. Eine Überprüfung erfolgt im weiteren Verfahren. Es wird eine Baumbewertung erstellt. Die Baumschutzsatzung der Stadt Köln wird beachtet, sodass ggfs. Ersatzpflanzungen oder Aus- gleichzahlungen erfolgen müssen. Aus rechtlicher Sicht gelten die Eingriffe als bereits erfolgt oder zulässig gelten, sodass ein Ausgleich nicht erforderlich ist. Eine Ausgleichspflicht ergibt sich bereits auch deshalb nicht, weil die Eingriffe, wenn auch für eine andere Nutzung, bereits aufgrund des bestehenden Planungsrechts zulässig sind. - 38 - / 39 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung im weiteren Plan- verfahren Arbeitstitel: Trierer Straße in Köln-Neu- stadt/Süd Berücksichtigung im freiraumplanerischen Konzept (Vorentwurfs- planung) Stellungnahme der Verwaltung Zeit verwahrlosen. Sowas brauchen wir hier nicht noch mehr. Gleichwohl wird angestrebt, Bäume beziehungsweise Bereiche mit direktem Bodenanschluss zu erhalten und möglichst viele Neupflanzungen vorzusehen. Gleiches gilt für den Bereich der Freiraumplanung - unter Berücksichtigung des zu erhaltenden Bodendenkmals. Zur Identifikation der Anwohnerinnen und Anwohner schlägt das freiraumplanerische Konzept Patenschaftskonzepte vor, die von allen angenommen werden können. 33.4 Weiter Fragen kommen auf wie zum Bodendenkmal unter dem Plangebiet: Werden tatsächlich Bäume gepflanzt? Oder, was wird tatsächlich an mehr Grün entstehen? Wir wünschen uns eine Aufwertung des Quartiers!! ja ja Unter Berücksichtigung der Anforderungen zum Erhalt des Bo- dendenkmals werden Bäume im freiraumplanerischen Konzept vorgesehen. Zur Festlegung von Baumstandorten fand eine ar- chäologische Vorerkundung des Bodendenkmals statt. 34 E-Mail vom 10.07.2020 34.1 zur Freiraumgestaltung wünschen wir uns, dass die Fläche offen und grün gestaltet wird, da verwinkelte und dicht bewachsene Flächen gerne als Rück- zugspunkt von trinkenden und feiern- den genutzt werden. Wir möchte, dass man sich durch eine offene und helle Gestaltung dort wohl fühlt und kein ja ja siehe 1.2 - 39 - / 40 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung im weiteren Plan- verfahren Arbeitstitel: Trierer Straße in Köln-Neu- stadt/Süd Berücksichtigung im freiraumplanerischen Konzept (Vorentwurfs- planung) Stellungnahme der Verwaltung schlecht einsehbarer Platz entsteht, auf dem sich komische Geschalten herumtreiben. 34.2 Außerdem würden wir uns sehr über ein oder zwei Tischtennisplatten freuen. nicht bebauungs- planrelevant teilweise siehe 10.1 35 E-Mail vom 10.07.2020 35.1 Begrünung - Bitte für ausreichend Begrünung sorgen – in der Innenstadt gibt es aktuell nichts Wichtigeres! - Ggf. Patenschaften ermöglichen o- der gar „urban gardening“ - Grasflächen wären schön, ggf. auch Beete Bitte Pflanzen auswählen, die - besonders gut für das Klima sind - nicht anfällig für Hitze, Wind und Schädlinge sind (wird leider immer wichtiger) - ein bisschen spannender aussehen als das übliche Grün, oder span- nender sind, z.B. Obstbäume - vogel- und insektenfreundlich sind nicht bebauungs- planrelevant teilweise siehe 2.1 und 2.7 - 40 - / 41 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung im weiteren Plan- verfahren Arbeitstitel: Trierer Straße in Köln-Neu- stadt/Süd Berücksichtigung im freiraumplanerischen Konzept (Vorentwurfs- planung) Stellungnahme der Verwaltung - Schatten spenden - sich auf Grund ihrer Größe/Wurzel- ausbreitung für die Innenstadt eig- nen und nicht invasiv sind 35.2 Soziale Interaktion Es sollte auf jeden Fall sichergestellt werden, dass der Platz sich (bes. auf Grund seiner Lage) nicht zu einem „Feierplatz“ an Abenden/Wochenen- den entwickelt! ja ja siehe 1.2 35.3 Sitzgelegenheiten, evtl. mit Tischen bzw. für Gruppen, wären schön. Gerne auch kreativ: nicht bebauungs- planrelevant teilweise siehe 2.4 35.4 Infrastruktur Da die Trierer Str. sehr stark befah- ren/laut ist, wäre hier ein Schallschutz schön, der ggf. auch spielende Kinder davon abhält auf die Straße zu laufen. nicht bebauungs- planrelevant nein Das freiraumplanerische Konzept sieht aufgrund der Transpa- renz und Einsehbarkeit keinen Schallschutz als Schutzbereich zwischen öffentlicher Spielfläche und Trierer Straße vor. Eine Einfriedung der Spielfläche hält jedoch Kinder davon ab, auf die Straße zu laufen. 35.5 Wichtig wäre jedoch dass keine „dunk- len Ecken“ entstehen, an denen man nachts nicht alleine vorbeilaufen möchte. Ggf. begrünt (Moos?)/künstle- risch? ja ja siehe 1.2 - 41 - / 42 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung im weiteren Plan- verfahren Arbeitstitel: Trierer Straße in Köln-Neu- stadt/Süd Berücksichtigung im freiraumplanerischen Konzept (Vorentwurfs- planung) Stellungnahme der Verwaltung 35.6 Im Flyer stand: „Zugunsten der Spiel- und Aufenthaltsflächen soll der motori- sierte Verkehr sich auf den Bereich zwischen Moselstraße und Spielplatz begrenzen“. Schöner wäre aber gar kein motorisierter Verkehr! Und auch keine Fahrräder – so groß ist der Um- weg über die Trierer Straße ja nun wirklich nicht. nein nein siehe 25.5 35.7 Fahrradständer wären gut – und zwar sinnvolle Fahrradständer, wo man so- wohl Vorder- als auch Hinterrad ab- schließen kann! Gerne auch hier krea- tiv, z.B. so: nicht bebauungs- planrelevant teilweise siehe 2.2 36 E-Mail vom 10.07.2020 36.1 Ich möchte noch einen Nutzungsvor- schlag für das Planungsgebiet einrei- chen: Gut finde ich Ihre Ansprache di- rekt an Kinder und Jugendliche. Be- sonders für letztere finde ich es sehr wichtig, dass ansprechende Angebote gegeben werden, damit sich die Ju- gendlichen konstruktiv beschäftigen! Spielplätze gibt es im Umfeld viele und sehr schöne. Ich habe sie mit meinen Kindern intensiv besucht. Für den nicht bebauungs- planrelevant ja siehe 2.8 - 42 - / 43 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung im weiteren Plan- verfahren Arbeitstitel: Trierer Straße in Köln-Neu- stadt/Süd Berücksichtigung im freiraumplanerischen Konzept (Vorentwurfs- planung) Stellungnahme der Verwaltung Übergang und das Jugendalter finde ich die Angebote deutlich beschränkter und wäre deshalb sehr glücklich, wenn diese Bevölkerungsgruppe mit ihren Bedürfnissen stärker mit berücksichtigt würde. 36.2 Ich kann mir vorstellen, dass ein Mehr- zweck-Platz für Basketball und/oder Fussball großen Anklang im Veedel finden würde. Zwar gibt es Plätze (Hin- ter dem Stadion, im Vorgebirgspark, im Friedenspark, an der Bottmühle, am Rhein), aber sie sind teilweise stark frequentiert, teilweise auch weiter weg, so dass die jungen Leute sich schwer aufraffen können. Deshalb kann ich mir vorstellen, dass ein solcher Platz für die Jugendlichen im Viertel sehr attrak- tiv sein könnte. Vielleicht würde dadurch auch ein integrierendes Mitei- nander der jungen Bewohner vom Ho- tel Mado entstehen? Das wäre ein wei- terer positiver Effekt. nicht bebauungs- planrelevant nein siehe 5.1 36.3 Viele Jugendliche möchten gerne ins Fitness-Studio trainieren gehen. Das nicht bebauungs- planrelevant ja siehe 2.8 und 5.2 - 43 - / 44 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung im weiteren Plan- verfahren Arbeitstitel: Trierer Straße in Köln-Neu- stadt/Süd Berücksichtigung im freiraumplanerischen Konzept (Vorentwurfs- planung) Stellungnahme der Verwaltung Trainieren mit dem eigenen Körperge- wicht ermöglicht sportliches Engage- ment für den kleinen Geldbeutel - näm- lich mit nicht viel mehr als dem eige- nen Körper. Manchmal braucht es al- lerdings ein paar Geräte für Klimmzüge und dergleichen. Menschen mit klei- nem Geldbeutel gibt es einige im Vier- tel hinter dem Barbarossaplatz, aber abgesehen von den finanziellen Rest- riktionen macht diese Art von Trainie- ren sehr viel Spass und fordert Jung wie Alt heraus, jeden auf seinem Ni- veau. Es gibt bereits einen öffentlichen Sportbereich im inneren Grüngürtel (und ich glaube auch einige Geräte im Beethovenpark?). Er ist vor allem am Wochenende sehr gut frequentiert. Dort ist eine konzentrierte, aber ange- nehme Trainingsatmosphäre. Ich könnte mir vorstellen, dass nicht nur Jugendliche, sondern auch Erwach- sene, die im Park laufen, durchaus eine Trainingspause an derartigen Trimm-Dich-Geräten einlegen würden, wenn es solch ein Angebot in dem neuen Planungsgebiet gäbe. - 44 - / 45 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung im weiteren Plan- verfahren Arbeitstitel: Trierer Straße in Köln-Neu- stadt/Süd Berücksichtigung im freiraumplanerischen Konzept (Vorentwurfs- planung) Stellungnahme der Verwaltung Ich bin gespannt, wie die weitere Pla- nung des Bereiches vonstattengehen wird - und was am Ende unser Veedel hoffentlich bereichern wird. 37 E-Mail vom 10.07.2020 37.1 vorgeschlagen wird eine Begegnungs- stätte in Form eines kleinen Amphithe- aters. Ein Amphitheater kennen wir aus der römischen Geschichte, dort diente es für Veranstaltungen unter freiem Him- mel. Ein kleines Amphitheater ist ein kreis- rundes Konstrukt mit einigen anstei- genden Sitzreihen aus Stein-Ringen o- der anderem wetterfestem Material als Sitzplätze. Es würde für Veranstaltungen dienen wie Theater, Konzerten, Lesungen, Vorträgen, aber auch zur freien Nut- zung für Anwohner, um miteinander zu kommunizieren, zu lesen, zu musizie- ren, oder mit einem freien W-Lan mit ihren IPads oder Laptops zu arbeiten. Auch zahlreiche Laiengruppen, sei es Chöre, Theatergruppen, kleinere nicht bebauungs- planrelevant teilweise siehe 8.4 - 45 - / 46 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung im weiteren Plan- verfahren Arbeitstitel: Trierer Straße in Köln-Neu- stadt/Süd Berücksichtigung im freiraumplanerischen Konzept (Vorentwurfs- planung) Stellungnahme der Verwaltung Bands oder Instrumentalensembles hätten eine Möglichkeit, hier aufzutre- ten. Aktuelle Beispiele hierzu: Das Amphitheater im Kulturforum an der Kulle in Dormagen. Hier wird die Begegnungsstätte auch als außerschu- liches Lernort genutzt. Es gibt zahlreiche Konzepte mit Out- door Amphitheater, wie z.B. hier: https://www.pinte- rest.ca/pin/579908889493448370/ Beispiel eines runden AT Amphitheater von El Jem Es würde mich freuen, wenn ich Sie mit dem Beitrag inspirieren konnte. 38 E-Mail vom 12.07.2020 38.1 Zur Freiraumgestaltung zwischen Trie- rer, Mosel-, Pfälzer und Luxemburger Straße haben wir folgende Ideen: - Ein Teich, Fontäne oder etwas anderes mit Wasser (beson- ders in der Innenstadt ist dies sehr wohltuend) nicht bebauungs- planrelevant nein siehe 13.1 - 46 - / 47 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung im weiteren Plan- verfahren Arbeitstitel: Trierer Straße in Köln-Neu- stadt/Süd Berücksichtigung im freiraumplanerischen Konzept (Vorentwurfs- planung) Stellungnahme der Verwaltung 38.2 - So viel Grün wie nur möglich, um besonders im heißen Som- mer dort angenehme Kühle fin- den zu können - So wenig Beton wie nur mög- lich, da dieser die Hitze nur steigert nicht bebauungs- planrelevant ja siehe 2.1 und 2.7 39 E-Mail vom 10.07.2020 39.1 Ich wohne in der und damit hinter dem von Ihnen geplanten Neubau mit Aufenthaltsmöglichkeiten für die Anwohner. Zunächst möchte ich mich herzlich da- für bedanken, dass nachhaltige und soziale Aspekte berücksichtigt werden. Das gibt mir ein gutes Gefühl und ich freue mich auf zusätzliche bunte Nach- barschaft. Kenntnisnahme Kenntnisnahme 39.2 Mein großes Anliegen aber bezieht sich auf die Grünfläche vor meinem Fenster, also hinter dem zukünftigen Wohnblock. Es handelt sich hierbei um eine einmalige Oase in der tristen grauen Stadtwüste. Die satt grünen nein Kenntnisnahme siehe 11.7 - 47 - / 48 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung im weiteren Plan- verfahren Arbeitstitel: Trierer Straße in Köln-Neu- stadt/Süd Berücksichtigung im freiraumplanerischen Konzept (Vorentwurfs- planung) Stellungnahme der Verwaltung Bäume und die wilden Sträucher zau- bern mir jeden Tag ein Lächeln aufs Gesicht. Dieses Grün bedeutet so viel Lebensqualität für mich und meine An- wohner. Ich möchte Sie inständig da- rum bitten, so viel wie möglich von die- sem Grün zu erhalten und die Bäume stehen zu lassen. Gerne beteilige ich mich an zukünftigen Planungen und Umsetzungen, wenn Sie meine Hilfe brauchen können. Im Anhang schicke ich Ihnen Bilder vom Paradies vor mei- nem Fenster, um Sie für dessen Erhalt mit ins Boot zu nehmen. Über das Mitwirkungsportal eingegangene Stellungnahmen 40 Beitrag vom 22.06.2020 Benutzer-ID: 6081 40.1 Titel: Urban Gardening Ein (Teil-Nutzung als) Urban Garde- ning Bereich an diesem Ort würde nicht nur die Nachbarschaft stärker zu- sammenführen (durch das gemein- same Arbeiten) und einen Ort der Be- gegnung schaffen. Er würde außerdem in einem Teil der Stadt, in dem buntes nicht bebauungs- planrelevant ja siehe 2.1 - 48 - / 49 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung im weiteren Plan- verfahren Arbeitstitel: Trierer Straße in Köln-Neu- stadt/Süd Berücksichtigung im freiraumplanerischen Konzept (Vorentwurfs- planung) Stellungnahme der Verwaltung und vielfältiges Pflanzenwachstum sel- ten ist, eine Oase für Insekten bedeu- ten. So könnte in einem der Dialog in der Nachbarschaft sowie ein größeres Verständnis für die Natur gefördert und zumindest ein kleiner Schritt gegen das Insektensterben unternommen werden. 41 Beitrag vom 22.06.2020 Benutzer-ID: 6088 41.1 Titel: Platzgestaltung/ Augengastrono- mie Ich finde den freiraumplanerischen Entwurf durchaus gelungen. In einem urbanen Quartier ist es wichtig, für Jung und Alt Aufenthaltsqualitäten zu schaffen. Dies gelingt durch die räumli- che Gliederung des Entwurfes. Kenntnisnahme Kenntnisnahme 41.2 Allerdings erschließt mir die gestalteri- sche Trennung zwischem dem Mosel- platz und Quartierplatz nicht. nicht bebauungs- planrelevant nein Die gestalterische Trennung der beiden Plätze erfolgt aufgrund der unterschiedlichen Nutzungen. Neben der Aufenthaltsmög- lichkeit dient der Quartiersplatz auch zur Erschließung und ist mit dem Kfz befahrbar. 41.3 Um den Platz weiter zu beleben, könnte ich mir auf einer Teilfläche des Platzes auch eine Außengastronomie vorstellen. nicht bebauungs- planrelevant nein siehe 16.2 - 49 - / 50 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung im weiteren Plan- verfahren Arbeitstitel: Trierer Straße in Köln-Neu- stadt/Süd Berücksichtigung im freiraumplanerischen Konzept (Vorentwurfs- planung) Stellungnahme der Verwaltung 41.4 Im Stadtraum zwischen Barbarossa- platz und Bahnhof Süd fehlen aus- nahmslos Aufenthaltsmöglichkeiten. Daher ist es umso wichtiger, das Plan- gebiet für eine Platzfläche vorzusehen und mit einer qualitätsvollen Freiraum- gestaltung zu versehen. nicht bebauungs- planrelevant ja Planungsziel ist eine attraktive Aufenthaltsfläche mit einem viel- fältigen Angebot für unterschiedliche Nutzergruppen zu schaf- fen. 42 Beitrag vom 22.06.2020 Benutzer-ID: 6091 42.1 Titel: Privater Wohnraum In Köln gibt es einen akuten Mangel an bezahlbarem Wohnraum. Daher plä- diere ich dafür, die Freifläche entweder zu privatisieren und privat mit Mitwoh- nungen bebauen zu lassen oder die städtische Wohnbaugesellschaft GAG damit zu beauftragen. Im Veedel be- steht wegen der Nähe zum Volksgar- ten und inneren Grüngürtel derzeit kein Bedarf an einem weiteren Naherho- lungsgebiet, wohingegen zusätzlicher Wohnraum dringend benötigt wird und die zukunft hunderter Familien positiv beeinflussen könnte. Auch könnte man die Wohnungen als Sozialwohnungen konzipieren und bevorzugt Geflüchte- ten zur Verfügung stellen und ihnen teilweise nein Ziel des Bebauungsplanes mit dem Arbeitstitel „Trierer Straße in Köln-Neustadt/Süd“ ist, die planungsrechtlichen Vorausset- zungen für die Umsetzung von Wohnungsbau auf dem Flur- stück 619 zu schaffen. Es ist ein Integrationsobjekt im öffentlich geförderten Wohnungsbau geplant, dass für einen Mietermix aus zu einem Drittel an Wohnungssuchende mit Wohnberechti- gungsschein aus dem umgebenden Stadtteil, zu einem Drittel an dringend Wohnungssuchende mit Zugangsbeschränkungen zum Wohnungsmarkt sowie zu einem Drittel an obdachlose Kölner Bürgerinnen und Bürger und geflüchtete Menschen mit Aufenthaltsstatus, die bisher in städtischen Einrichtungen le- ben, vorgehalten werden sollen. Es ist geplant, den Hochbau öffentlich auszuschreiben. In der Planungsphase wird der Wohnungsschlüssel konkretisiert und in Abstimmung mit dem Amt für Wohnungswesen und dem So- zialen Dienst der Stadt Köln festgelegt. - 50 - / 51 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung im weiteren Plan- verfahren Arbeitstitel: Trierer Straße in Köln-Neu- stadt/Süd Berücksichtigung im freiraumplanerischen Konzept (Vorentwurfs- planung) Stellungnahme der Verwaltung damit eine faire Chance geben Teil un- serer Gemeinschaft zu werden. Die Zielsetzung der Freiraumgestaltung (Flurstück 621) ist ne- ben der Schaffung von Aufenthaltsbereichen auch attraktive Spielflächen vorzusehen. Hintergrund ist der große Fehlbedarf an öffentlichen Spielplätzen in Stadtteil Neustadt/Süd. 43 Beitrag vom 22.06.2020 Benutzer-ID: 6092 43.1 Titel: Ein neuer Platz bietet Möglichkei- ten für moderne Stadtgestaltung Die Neugestaltung bietet Möglichkei- ten, den Platz an heutige Anforderun- gen moderner Stadtgestaltung anzu- passen: - Klimawandel: Möglichst wenig Versie- gelung und viele Grünflächen, Bäume und Pflanzen könnten dazu beitragen in dem Quartier, dass sich im Sommer unerträglich aufheizt, eine kleine ge- kühlte Oase zu schaffen in dem die Anwohner sich abkühlen können. nicht bebauungs- planrelevant ja siehe 2.1 und 2.7 43.2 Auch ein Trinkwasserbrunnen wäre su- per nicht bebauungs- planrelevant ja Das freiraumplanerische Konzept schlägt bereits einen Trink- brunnen entlang der Moselstraße vor. 43.3 - Artenvielfalt: Statt sinnlosem totem Grün wie Kirschlorbeer und könnte man Naturstauden und Vogel- und In- sektenfreundliche Hecken pflanzen, nicht bebauungs- planrelevant ja siehe 2.1 - 51 - / 52 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung im weiteren Plan- verfahren Arbeitstitel: Trierer Straße in Köln-Neu- stadt/Süd Berücksichtigung im freiraumplanerischen Konzept (Vorentwurfs- planung) Stellungnahme der Verwaltung die für Insekten und Vögel kleine Schutzräume bieten. Informative Schil- der könnten Kinder über die Bedeu- tung solcher Pflanzen aufklären. In kleinen Hochbeeten könnte man ro- buste Kräuter wie Lavendel, oder Zitro- nenmelisse anpflanzen an denen Stadtkinder riechen können, die sonst nur Oregano aus der Dose kennen. Gartenvereine wie Gartewerkstadt e.V. , der Campusgarten oder das Projekt Essbare Stadt Köln könnten hier be- stimmt nützlichen Input liefern 43.4 -Inklusion: Sichere, zugängliche Spiel- platzinfrastruktur, an denen auch Kin- der mit Behinderung spielen können wären wichtig und sind leider nicht überall in Köln vorhanden. Informati- onsschilder könnten in Brailleschrift er- gänzt werden nicht bebauungs- planrelevant ja Das freiraumplanerische Konzept wird hinsichtlich der gängigen Handlungsempfehlungen zur Barrierefreiheit überprüft. 43.5 -Moderne Beleuchtung: Köln hat ein riesiges Problem mit Lichtverschmut- zung, das Tiere und Menschen krank macht. Um Anwohner und nachtaktive Tiere zu schonen sollte man moderne Lampen, z. B. Richtung Boden leu- tende LED Reflektorlampen nutzen nicht bebauungs- planrelevant ja siehe 2.3 - 52 - / 53 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung im weiteren Plan- verfahren Arbeitstitel: Trierer Straße in Köln-Neu- stadt/Süd Berücksichtigung im freiraumplanerischen Konzept (Vorentwurfs- planung) Stellungnahme der Verwaltung 44 Beitrag vom 22.06.2020. Benutzer-ID: 6093 44.1 Titel: Bitte mehr grün! Die Kölner Innenstadt ist im Sommer eine regelrechte Hitzeinsel - es wäre schön, wenn man dies bei der Planung berücksichtigen und die Fläche begrü- nen würde. Ein Platz, der mit Bäumen nicht bebauungs- planrelevant ja siehe 2.1 44.2 und Springbrunnen für Abkühlung sorgt und zugleich ein Ort ist, an dem man sich an heißen Tagen aufhalten kann, wäre ein echter Gewinn für die Gegend. nicht bebauungs- planrelevant nein siehe 13.1 45 Beitrag vom 22.06.2020 Benutzer-ID: 6094 45.1 Titel: Ein Ort für Kultur, Mobilität, Zu- sammenkunft und Aufenthalt Ein Mobilitätshub, nicht bebauungs- planrelevant nein Aufgrund der Flächengröße bzw. des -zuschnitts sowie des Planungsziels, eine attraktive Aufenthaltsfläche mit einem vielfältigen Angebot für unterschiedliche Nutzergruppen zu schaffen, lässt das Plangebiet nicht alle angeregten Nutzungen zu. Daher kann diese Anregung im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt werden. 45.2 Kulturfläche, nicht bebauungs- planrelevant teilweise siehe 8.4 - 53 - / 54 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung im weiteren Plan- verfahren Arbeitstitel: Trierer Straße in Köln-Neu- stadt/Süd Berücksichtigung im freiraumplanerischen Konzept (Vorentwurfs- planung) Stellungnahme der Verwaltung 45.3 Werkstatt für Jedermann, nicht bebauungs- planrelevant nein siehe 45.1 45.4 Bouleplatz, nicht bebauungs- planrelevant ja siehe 10.2 45.5 Spielplatz... ja ja siehe 2.8 46 Beitrag vom 23.06.2020 Benutzer-ID: 6105 46.1 Titel: Sitzgelegenheiten für Begegnun- gen Wichtig sind mir schöne Sitzgelegen- heiten, die zum Verweilen einladen. Es sollte ein lebendiger Ort für die Bewoh- ner des veedels sein, wo man sich wohl fühlt und gerne hin setzt, um zb ein Kölsch zu trinken. nicht bebauungs- planrelevant ja siehe 2.4 47 Beitrag vom 24.06.2020 Benutzer-ID: 6117 47.1 Titel: Freiraumgestaltung hin oder her, aber Parkplätze für Anwohner werden immer weniger Klar, es ist immer hübsch, wenn man sich als Stadtplaner mit so einem Pro- nein nein Die Verkehrswende in Köln ist in vollem Gange. Die Kernthe- men der Verkehrswende sind neue Mobilitätsdienstleistungen, emissionsfreie Antriebe, Quartierskonzepte und Klimaneutrali- tät. - 54 - / 55 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung im weiteren Plan- verfahren Arbeitstitel: Trierer Straße in Köln-Neu- stadt/Süd Berücksichtigung im freiraumplanerischen Konzept (Vorentwurfs- planung) Stellungnahme der Verwaltung jekt austoben kann. Auch eine Verbin- dung für Fußgänger und Radfahrer ist wünschenswert, damit diese nicht so große Umwege in Kauf nehmen müs- sen. Etwas Begrünung ist immer nett - allerdings gibt es schon diverse Grün- flächen in der Umgebung: Zwischen Sachsenring und Kartäuserwall, von der Luxemburger Straße bis hin zum Aachener Weiher auf den Universitäts- wiesen, und nicht zuletzt auch der Volksgarten, sogar mit Biergarten. Es soll jetzt noch neuer Wohnraum auf dem angrenzenden Grundstück entste- hen. Das ist auch eine gute Sache - aber es sorgt für die Verschärfung ei- nes Problems, mit dem die Anwohner rund um den Barbarossaplatz immer mehr zu kämpfen haben, nämlich feh- lender Parkraum. Nicht alle Häuser hier in der Gegend haben Tiefgaragen oder Parkplätze im Hof, die meisten Anwohner müssen auf der Straße par- ken. Diverse Bereiche sind als Anwoh- nerparken ausgewiesen, aber zwi- schen 8:00 und 20:00 auch mit Park- schein - manchmal auch nachts belegt, denn es kann ja nicht rund um die Uhr kontrolliert werden. Einige Stellen sind Zielsetzung des Bebauungsplanverfahrens ist die Schaffung von dringend benötigtem Wohnraum im geförderten Mietwoh- nungsbau. Die notwendigen Stellplätze sollen in einer Tierga- rage untergebracht werden, um unter anderem die Parkplatzsi- tuation für die Anwohnenden nicht zu verschärfen. - 55 - / 56 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung im weiteren Plan- verfahren Arbeitstitel: Trierer Straße in Köln-Neu- stadt/Süd Berücksichtigung im freiraumplanerischen Konzept (Vorentwurfs- planung) Stellungnahme der Verwaltung tagsüber Halteverbote (zB. auf der Trierer Str. vor dem Rewe), wenn man dort morgens etwas zu spät losfährt riskiert man direkt ein Ticket. So nach und nach werden auch schonmal Park- plätze entfernt (vor Rewe auf dem Sa- lierring) und es gibt immer wieder Bau- stellen mit Halteverboten. Manchmal suche ich eine halbe Stunde! Meine Bitte daher: Baut lieber einen Parkplatz nur für Anwohner! 48 Kommentar des Beitrags Nr. 47 vom 25.06.2020 Benutzer-ID: 48.1 Titel: Nicht zeitgemäß In der Innenstadt konkurrieren zahlrei- che Nutzungen: Mobilität, Aufenthalt, Außengastronomie, Anlieferungen, Baustellen, Grün. Im Sinne des Klima- wandels kann es gar nicht genug grüne Plätze geben. Man muss gegen Hitzeinseln und Starkregenereignisse vorgehen, und jeweils 12qm versie- gelte Parkplätze stehen dem entgegen. Es ist nicht Aufgabe der Stadt, für alle Autos Parkraum bereitzustellen. Öf- fentlichen Raum gehört uns allen und Kenntnisnahme Kenntnisnahme - 56 - / 57 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung im weiteren Plan- verfahren Arbeitstitel: Trierer Straße in Köln-Neu- stadt/Süd Berücksichtigung im freiraumplanerischen Konzept (Vorentwurfs- planung) Stellungnahme der Verwaltung dieser sollte fair unter den verschiede- nen Verkehrsteilnehmenden aufgeteilt sein. Davon sind wir jedoch noch weit entfernt. Von einer Bank auf einer ehe- maligen Parkplatzfläche profitieren täg- lich vielleicht 50 Personen, von einem Parkplatz eine Person, da das Auto dort durchschnittlich 23 Stunden steht. Plätze sind die Visitenkarte einer Stadt sollten für alle da sein, nicht nur für eine Minderheit, die den Großteil der öffentlichen Fläche für sich bean- sprucht - siehe lebenswerte Plätze in Amsterdam oder Kopenhagen. 49 Beitrag vom 24.06.2020 Benutzer-ID: 6119 49.1 Titel: Barbarossaplatz Es ist nicht fair nur im Kleingedruckten zu erwähnen, dass dort zu 2 Dritteln Obdachlose und Flüchtlinge Quartier beziehen sollen. Warum verstecken sie eine so wichtige Tatsache, wenn Sie Beteiligung wollen. Diese Gegend ist eh nicht ohne, bis gefährlich. Kenntnisnahme Kenntnisnahme - 57 - / 58 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung im weiteren Plan- verfahren Arbeitstitel: Trierer Straße in Köln-Neu- stadt/Süd Berücksichtigung im freiraumplanerischen Konzept (Vorentwurfs- planung) Stellungnahme der Verwaltung 49.2 Als Anwohner fände ich eine Polizei- wache auf der Freifläche nicht schlecht. nein nein Zielsetzung des Bebauungsplanverfahrens ist die Schaffung von dringend benötigtem Wohnraum im geförderten Mietwoh- nungsbau. Ergänzend sollen die planungsrechtlichen Voraus- setzungen für eine geordnete städtebauliche Entwicklung ge- schaffen werden. 49.3 Und einen Springbrunnen. Ganz im Ernst. nicht bebauungs- planrelevant nein siehe 13.1 50 Beitrag vom 25.06.2020 Benutzer-ID: 6119 50.1 Titel: Ehrlichkeit Anwohner sind keine Kleinkinder de- nen man die Wahrheit nicht zumuten darf oder so was. Bleibt offen, bitte. Kenntnisnahme Kenntnisnahme 51 Beitrag vom 25.06.2020 Benutzer-ID: 6128 51.1 Titel: Mehr Plätze mit Aufenthaltsquali- tät für Köln Ich begrüße die Planungen und finde es super, dass hier die Schaffung von einem attraktiven öffentlichen Raum und der Bau von Wohnraum kombiniert wird. Kenntnisnahme Kenntnisnahme - 58 - / 59 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung im weiteren Plan- verfahren Arbeitstitel: Trierer Straße in Köln-Neu- stadt/Süd Berücksichtigung im freiraumplanerischen Konzept (Vorentwurfs- planung) Stellungnahme der Verwaltung 51.2 Die Platzgestaltung sollte klimagerecht sein, beispielsweise finde ich solche Nachbarschaftsbeete, wie sie am Yitz- hak-Rabin-Platz stehen, sehr schön. nicht bebauungs- planrelevant ja siehe 2.1 51.3 Auch Bänke mit einem Tisch, wie sie dort und am Sachsenring stehen, finde ich nützlich. Dort kann man im Som- mer etwas essen oder unter freiem Himmel arbeiten. nicht bebauungs- planrelevant ja siehe 2.4 51.4 Die Stadt Köln hat vor kurzem die Auf- stellung von zahlreichen Trinkwasser- brunnen beschlossen. Ich finde, bei je- dem neuen Platz sollte ein solcher Brunnen mitgedacht werden, beson- ders in der stark frequentierten Innen- stadt. nicht bebauungs- planrelevant ja siehe 43.2 51.5 Durch den Wegzug des Gebrauchtwa- genhändlers wird dieser Platz den Teil der Innenstadt erheblich aufwerten und es kann ein guter Platz mit menschli- chem Maßstab entstehen, wo man sich aufhalten und begegnen kann. Neue Parkplätze darauf zu realisieren wäre meiner Meinung nach eine Denkweise aus dem letzten Jahrhundert. Kenntnisnahme Kenntnisnahme 52 Beitrag vom 01.07.2020 Benutzer-ID: 6230 - 59 - / 60 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung im weiteren Plan- verfahren Arbeitstitel: Trierer Straße in Köln-Neu- stadt/Süd Berücksichtigung im freiraumplanerischen Konzept (Vorentwurfs- planung) Stellungnahme der Verwaltung 52.1 Titel: Was Anwohner wirklich brauchen Seit der absolut sinnfreien Sperrung des Eifelwalls ist die Parkplatzsituation angespannte. Wir brauchen Parkplätze für die Anwohner nein nein siehe 47.1 52.2 und bezahlbaren Wohnraum für hier ansässige Familien. Es gibt kaum Wohnungen mit 4 oder 5 Zimmern. Aber das ist ja anscheinend nicht Ziel des Bauvorhabens. ja nein siehe 23.1 52.3 Die ohnehin schwierige Situation am Barbarossaplatz (extrem viele Obdach- lose und Junkies), wird verstärkt, in- dem viel Geld für Obdachlosen- /Flüchtlingsunterkünfte ausgeben wird und diese hier angesiedelt werden. Da nützt auch der größte Spielplatz nichts - keiner bringt seine Kinder dorthin, wenn getrunken oder konsumiert wird. Reicht es nicht, dass bereits der Chlodwigplatz für viel Geld hergerichtet wurde, sich dort aber fast nur Trinker auf den Bänken wiederfinden? Kenntnisnahme Kenntnisnahme 53 Kommentar des Beitrags Nr. 53 vom 02.07.2020 Benutzer-ID: barbarplaetzler - 60 - / 61 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung im weiteren Plan- verfahren Arbeitstitel: Trierer Straße in Köln-Neu- stadt/Süd Berücksichtigung im freiraumplanerischen Konzept (Vorentwurfs- planung) Stellungnahme der Verwaltung 53.1 Titel: Städtisches Leben ohne Autos und mit einladender Stadtmöblierung Stimmt wir brauchen weniger Park- plätze und mehr bezahlbaren Wohn- raum. Wer mehr Parkplätze, - also mehr Ziel und Quellverkehr im Viertel -, fordert soll sich einen ganzen Nachmit- tag an der Außengastronomie auf dem Barbarossaplatz aufhalten um sich ein Bild davon zu machen wie schön die Sinfonie der Großstadt in der autoge- rechten Stadt Köln klingt. nicht bebauungs- planrelevant Kenntnisnahme 53.2 Die Stadt ist übrigens keine Gated Community: wenn vermeintlich oder tatsächlich Obdachlose und/oder ge- flüchtete die neue attraktive Stadtmöb- lierung vor allen Anderen nutzen, dann ist das ihr gutes Recht. nicht bebauungs- planrelevant Kenntnisnahme 54 Kommentar des Beitrags Nr. 53 und 54 vom 06.07.2020 Benutzer-ID: 54.1 Titel: Es ist zwar etwas Off-Topic: Es ist zwar etwas Off-Topic: Aber schaut man sich den Eifelwall jetzt an, fühlen sich die zu Fuß Gehenden und Radfahrenden dort sehr wohl und die Verbindung wird gut genutzt. Zudem ist nicht bebauungs- planrelevant Kenntnisnahme - 61 - / 62 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung im weiteren Plan- verfahren Arbeitstitel: Trierer Straße in Köln-Neu- stadt/Süd Berücksichtigung im freiraumplanerischen Konzept (Vorentwurfs- planung) Stellungnahme der Verwaltung dies eine wichtige Verbindung zwi- schen den Grüngürteln in Zukunft. 54.2 Jetzt zum Thema: Alle Menschen in der Stadt gehören zur Gesellschaft und wie ein Platz genutzt wird, kann wohl niemand genau planen. Man kann An- gebote schaffen und muss die Entwick- lung beobachten. Mehr Parkplätze schaffen wieder mehr (Parksuch-)Ver- kehr und mehr Leute, die sich ein Auto anschaffen. Von 12qm pro Parkplatz kann man im öffentlichen Raum so viel mehr machen, als dass dieser Raum 23 Stunden am Tag blockiert wird. Siehe Aktion "Mut zur Lücke" aktuell im Severinsviertel. nicht bebauungs- planrelevant Kenntnisnahme 54.3 Für eine gelungene Integration hilft es nichts, Geflüchtete am Stadtrand un- terzubringen, sondern sie müssen von einer aktiven Nachbarschaft umgeben sein, um Kontakte herzustellen. Die anderen Anwohnenden hatten ja schon tolle Ideen und dies wird sicher ein net- ter Platz für Menschen. nicht bebauungs- planrelevant Kenntnisnahme 55 Beitrag vom 02.07.2020 Benutzer-ID: 6266 - 62 - / 63 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung im weiteren Plan- verfahren Arbeitstitel: Trierer Straße in Köln-Neu- stadt/Süd Berücksichtigung im freiraumplanerischen Konzept (Vorentwurfs- planung) Stellungnahme der Verwaltung 55.1 Titel: Spielplatz / Platzgestaltung / We- genetz Wir Nachbarn wünschen uns --vom kleinen bis zum großen Maßstab-- - ei- nen Parcour für ferngesteuerte Autos mit großen Bodenwellen und Rampen, nicht bebauungs- planrelevant nein siehe 10.5 55.2 - einen Trinkbrunnen oder eine Brun- nenskulptur, - Bänke mit Tischen zum Treffen, nicht bebauungs- planrelevant ja siehe 43.2 (Trinkbrunnen) und 2.4 (Bänke und Tische) 55.3 - Bücherschrank bzw. "zu Verschen- ken"-Regale, nicht bebauungs- planrelevant teilweise siehe 11.5 55.4 - Hochbeete mit der Möglichkeit der Patenschaften für die Anwohner, - Bie- nenhotels, nicht bebauungs- planrelevant ja siehe 2.1 55.5 - Foodsharing-Point, nicht bebauungs- planrelevant teilweise siehe 11.5 55.6 - Bäume für Schatten im Sommer, nicht bebauungs- planrelevant ja siehe 2.1 55.7 - einen kleinen Wochenmarkt im Vee- del, nicht bebauungs- planrelevant teilweise siehe 8.4 55.8 - geordnete Fahrradparkplätze / Leih- räder, nicht bebauungs- planrelevant ja siehe 2.2 - 63 - / 64 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung im weiteren Plan- verfahren Arbeitstitel: Trierer Straße in Köln-Neu- stadt/Süd Berücksichtigung im freiraumplanerischen Konzept (Vorentwurfs- planung) Stellungnahme der Verwaltung 55.9 - Schallabsorber gegen den Bahnlärm, nein Kenntnisnahme Im Verfahren wird ein Lärmschutzgutachten erstellt, das die Auswirkungen des Vorhabens auf das Plangebiet und die um- gebende Bebauung untersucht und Lärmschutzmaßnahmen formuliert. Falls erforderlich werden geeignete Schallschutz- maßnahmen festgesetzt. 55.1 0 - Kiosk als "Platzwart" analog zum Yitzhak-Rabin-Platz, - Gastronomie mit qualitativem Außenbereich nein nein siehe 16.2 55.1 1 , - bezahlbaren Wohnraum für die Fa- milien hier im Veedel ja Kenntnisnahme siehe 23.1 55.1 2 ....und.... ....eine analoge Aufwertung durch Möblierung / Spielmöglichkeiten / s.o. des gleichen Außenraums jen- seits der Gleise in der "Hundewiese" zw. Stolze- und Gabelsbergerstr. - au- ßer nur Hundetüten und Mülleimer! nein Kenntnisnahme Die Anregung bezieht sich weder auf den Geltungsbereich des Bebauungsplanes mit dem Arbeitstitel „Trierer Straße in Köln- Neustadt/Süd“ noch auf das Plangebiet des freiraumplaneri- schen Konzeptes und ist damit nicht planungsrelevant. Die Anregung wird an das Fachamt weitergegeben. 55.1 3 ....einen Fußgänger- und Radwegetun- nel als Verbindung der beiden Grün- streifen -1961 noch für den Autover- kehr geplant- als Einbindung ins Rad- wegenetz. Die Bahnunterführung an der Luxemburgerstr. ist eine echte Zu- mutung für die Fußgänger (Licht? Sau- berkeit??) und die Ordnung des Stadt- raums / Radverkehrs am Südbahn- hofsvorplatz ist auch dringend notwen- dig! nein Kenntnisnahme siehe 55.12 - 64 - / 65 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung im weiteren Plan- verfahren Arbeitstitel: Trierer Straße in Köln-Neu- stadt/Süd Berücksichtigung im freiraumplanerischen Konzept (Vorentwurfs- planung) Stellungnahme der Verwaltung 56 Beitrag vom 02.07.2020 Benutzer-ID: 6271 56.1 Titel: Schließung des Baublocks Mit Schrecken habe ich gesehen, dass die Bebauung statt an der Trierer Straße den Block zu schließen mitten im großen Innenhof zwischen Pfälzer, Mosel und Trierer Str. plaziert wird. Je- dem Städtebaustudenten würde dies in der Städtebauübung 1 angekreidet. Ein trauriges Beispiel für eine weitere Köl- ner Fehlplanung. Würde der Block ent- lang der Trierer Straße geschlossen könnte der Innenhof zusammen mit der hier diskutierten Freifläche zu einem großen Grünraum gestaltet werden. Durch die Bebauung an der Trierer Straße würde zudem die horrenden Lärmemissionen der Stadtbahn in der Kurve und des typisch kölschen Auto- bahnzubringers zum Barbarossaplatz abgeschirmt. Zusätzlich bliebe der In- nenraum verschont von einem ratlosen Übergang zur typischen Kölner Trostlo- sigkeit im hiesigen Teil der Trierer Straße bestehend aus Stadtbahn, nein Kenntnisnahme Aufgrund der Bestandsgebäude entlang der Trierer Straße ist eine Baulückenschließung an dieser Stelle nicht möglich. Dar- über hinaus soll der öffentliche Raum als Gesamtkonzept für die Bewohnerinnen und Bewohner des Quartiers entwickelt werden und Aufenthaltsbereiche für unterschiedliche Alters- gruppen vorsehen. Im Verfahren wird ein Lärmschutzgutachten erstellt, das die Auswirkungen des Vorhabens auf das Plangebiet und die um- gebende Bebauung untersucht und Lärmschutzmaßnahmen formuliert. Falls erforderlich werden geeignete Schallschutz- maßnahmen festgesetzt. - 65 - / 66 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung im weiteren Plan- verfahren Arbeitstitel: Trierer Straße in Köln-Neu- stadt/Süd Berücksichtigung im freiraumplanerischen Konzept (Vorentwurfs- planung) Stellungnahme der Verwaltung Stadtautobahn (3 Spuren!), Parkstrei- fen, Gehweg, garniert mit Werbetafeln, Parkscheinautomaten Mülleimern etc. ... An diesem kleinen Stück sieht man wie wenig in Köln in der Stadtplanung im Zusammenhang gedacht wird. Wo bleiben die Bestrebungen den Autover- kehr einzudämmen, bzw. einfach zu verbannen aus der Innenstadt. Man muss sich mal vor Augen halten: über den Barbarossaplatz und hier Trierer- straße führt eine mehrspurige Stadt- straße auf der man von der Severins- brücke bis zum Autobahnzubringer der A4 durchfahren kann, auf 2 bis 4 Spu- ren! Unter diesen Bedingungen sind natürlich Briefmarkengroße Flächen wie hier ein Tropfen aufn heißen Stein. 57 Kommentar des Beitrags Nr. 57 vom 06.07.2020 Benutzer-ID: 57.1 Titel: An sich gebe ich dir Recht – An sich gebe ich dir Recht - die Ver- kehrstrassen dort müsste man für die verschiedenen Verkehrsteilnehmenden anders dimensionieren. So würde sich diese halbe Stadtautobahn zu einer Kenntnisnahme Kenntnisnahme - 66 - / 67 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung im weiteren Plan- verfahren Arbeitstitel: Trierer Straße in Köln-Neu- stadt/Süd Berücksichtigung im freiraumplanerischen Konzept (Vorentwurfs- planung) Stellungnahme der Verwaltung Stadtstraße wandeln. Als Radfahren- der fühlt man sich dort nicht willkom- men. 57.2 Der Bestand hat teilweise Fenster zu allen Seiten, von daher ist es wohl schwer, diesen Baublock zu schließen. Zudem sind die Bestandsgebäude nicht typisch parallel zur Straße ange- ordnet, sondern springen etwas nach hinten. Kenntnisnahme Kenntnisnahme 58 Beitrag vom 06.07.2020 Benutzer-ID: 6281 58.1 Titel: Lückenschluss und öffentliche Plätze Kritik an früheren städtebaulichen Ein- griffen (Rücksprung der Straßenkante, Fenster ggü. von Brandwand) drängt sich an dieser Stelle auf. Wichtiger find ich es jedoch, zu überlegen, wie man auf diese Fehlgriffe heute angemessen reagieren kann. Entlang der Trierer Straße bietet sich meiner Meinung nach ein Lückenschluss zwischen den beiden Brandwänden an. Damit würde man den Innenhof von dem Lärm der viel-befahrenen Straße abschirmen und könnte zusätzlichen Wohnraum Kenntnisnahme nein Aufgrund der Bestandsgebäude entlang der Trierer Straße ist eine Baulückenschließung an dieser Stelle nicht möglich. Dar- über hinaus soll der öffentliche Raum als Gesamtkonzept für die Bewohnerinnen und Bewohner des Quartiers entwickelt werden und Aufenthaltsbereiche für unterschiedliche Alters- gruppen vorsehen. Im Verfahren wird ein Lärmschutzgutachten erstellt, dass die Auswirkungen des Vorhabens auf das Plangebiet und die um- gebende Bebauung untersucht und Lärmschutzmaßnahmen formuliert. Falls erforderlich werden geeignete Schallschutz- maßnahmen festgesetzt. Der Wohnungsschlüssel wird in der Planungsphase zum Neu- bauvorhaben konkretisiert und in Abstimmung mit dem Ob- jektservice und dem Sozialen Dienst festgelegt. - 67 - / 68 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung im weiteren Plan- verfahren Arbeitstitel: Trierer Straße in Köln-Neu- stadt/Süd Berücksichtigung im freiraumplanerischen Konzept (Vorentwurfs- planung) Stellungnahme der Verwaltung schaffen - in der Nähe zu Hochschule und Innenstadt bietet sich wahrschein- lich ein Wohnungs-Mix mit einem grö- ßeren Fokus auf Single-Apartments an. Diedadurch entstehende dreieckige Fläche könnte vielseitig bespielt wer- den. Flächen für Außengastronomie, ein kleiner Quartiersplatz, ja auch Stell- plätze für Fahrräder und Autos. An der Mosler Straße ist ein Lückenschluss nun leider nicht möglich. Da die Straße jedoch sehr viel ruhiger ist, halte ich das für unproblematisch. An dieser Stelle könnte ein ruhigerer, grünerer Platz entstehen. Für die Programmie- rung eines solchen Platzes habe ich bereits ein paar interessante Vor- schläge in diesem Thread gelesen. Bei der Gestaltung des Innenhofes, würde ich einen Einbezug des Nachbargrund- stücks in die Planung empfehlen, da dort augenscheinlich keine der Innen- stadtnähe angemessene Nutzung ge- schieht. Vielmehr seh ich hier die Mög- lichkeit der weiteren Nachverdichtung in der Zukunft - ein Gespräch mit dem/r Eigner:in könnte hier Klarheit schaffen. 59 Beitrag vom 06.07.2020 - 68 - / 69 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung im weiteren Plan- verfahren Arbeitstitel: Trierer Straße in Köln-Neu- stadt/Süd Berücksichtigung im freiraumplanerischen Konzept (Vorentwurfs- planung) Stellungnahme der Verwaltung Benutzer-ID: 6282 59.1 Titel: Fahrradweg und Sportmöglich- keiten Fährt man vom Bahnhof Süd Richtung Barbarossaplatz, ist gerade dieser Straßenabschnitt für Fahradfahrer*in- nen sehr gefährlich (insb. Abbiegung Trierer/Pfälzer Straße). Hier wäre ein alternativer Fahrradweg ohne Autover- kehr sehr sinnvoll. nein Kenntnisnahme siehe 1.1. 59.2 Auch andere kleinere Sportmöglichkei- ten (Outdoor-Gym, etc.) wären eine gute Abwechslung für die Bewohner in diesem sehr eng bebauten Bezirk. nicht bebauungs- planrelevant ja siehe 2.8 und 5.2 60 Beitrag vom 06.07.2020 Benutzer-ID: 6283 60.1 Titel: Wohnungen, Wohnungen, Woh- nungen noch ein platz für trinker und feiernde? wir brauchen bezahlbare wohnungen! ein kleiner durchgang als verbindung zu den beiden straßen und den rest mit wbs/sozialwohnungen bebauen! teilweise nein siehe 23.1 61 Beitrag vom 06.07.2020 - 69 - / 70 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung im weiteren Plan- verfahren Arbeitstitel: Trierer Straße in Köln-Neu- stadt/Süd Berücksichtigung im freiraumplanerischen Konzept (Vorentwurfs- planung) Stellungnahme der Verwaltung Benutzer-ID: 6288 61.1 Titel: Anne Frank Erinnerungsbaum Als Zeichen gegen Rassismus und An- tisemitismus und für Freiheit und Tole- ranz könnte auf der Grünfläche ein Anne Frank Baum (Original Ableger der Kastanie aus dem Versteck in Amsterdam) mit Denkmal gepflanzt und errichtet werden. nicht bebauungs- planrelevant nein Die Anregung kann im weiteren Planungsprozess aufgrund des auf die begrenzte Fläche feinabgestimmten Begrünungskon- zeptes nicht berücksichtigt werden. 62 Beitrag vom 06.07.2020 Benutzer-ID: 6290 62.1 Titel: Wasserspielplatz Ein WasserSpielplatz im Schatten wäre toll. (Für Kleinkinder gibt es nicht sehr viele Spielplätze in Köln. Oft sind die Geräte zu groß. https://www.zieg- ler-spielplatz.de/produkte/wasserspiel- platz.html) nicht bebauungs- planrelevant nein Aufgrund des zu erhaltenden Bodendenkmals sind die Eingriffe in den Boden eingeschränkt, weswegen ein Wasserspielplatz im weiteren Planungsprozess nicht berücksichtigt werden kann. Darüber hinaus hat 2019 eine Kinder- und Jugendbeteiligung für die Neugestaltung des Spielplatzes am Rathenauplatz mit dem Ergebnis stattgefunden, dass die Neugestaltung einen Wasserspielbereich als prägendes Spielangebot integriert. Entsprechend wird sich in Neustadt/Süd mittelfristig in fußläufi- ger Entfernung ein Spielplatz mit integriertem Wasserspielbe- reich befinden. 62.2 Sitzbänke im Schatten nicht bebauungs- planrelevant ja siehe 2.4 - 70 - / 71 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung im weiteren Plan- verfahren Arbeitstitel: Trierer Straße in Köln-Neu- stadt/Süd Berücksichtigung im freiraumplanerischen Konzept (Vorentwurfs- planung) Stellungnahme der Verwaltung 62.3 Baumbepflanzung inkl Bewässerungs- anlage. nicht bebauungs- planrelevant teilweise Das freiraumplanerische Konzept schlägt mehrerer Baumstand- orte vor. Stark frequentierte Baumscheiben an den Platzenden sind als wassergebundene Decken geplant, weniger stark frequentierte Baumscheiben als Grünflächen, sodass Niederschlagswasser eingeleitet wird. Weitere Maßnahmen werden im weiteren Ver- fahren geprüft. 62.4 Ja bezahlbarer Wohnraum ist notwen- dig. Kenntnisnahme Kenntnisnahme siehe 23.1 62.5 Mehr Autoparkplätze? nein! Eher eine staatliche Beschränkung auf 1 Auto pro Haushalt Verpflichtungen bei Neu- bau auch (Tief) - garagen zu bauen. nicht bebauungs- planrelevant Kenntnisnahme 63 Beitrag vom 07.07.2020 Benutzer-ID: 6295 63.1 Titel: Nette Idee am falschen Platz Die Idee der Mitgestaltung seitens der Stadt ist sehr löblich. Sicherlich ist die Ecke für den Fahrradverkehr auch nicht sonderlich sicher und alternative Wege wären angebracht. Auch fehlt es in direkter Umgebung an Ruhezonen. ABER, weiterhin wird der Richtung In- nenstadt führende starke, teils Schwer- verkehr an dem Platz vorbeiführen. Kenntnisnahme Kenntnisnahme - 71 - / 72 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung im weiteren Plan- verfahren Arbeitstitel: Trierer Straße in Köln-Neu- stadt/Süd Berücksichtigung im freiraumplanerischen Konzept (Vorentwurfs- planung) Stellungnahme der Verwaltung 63.2 Darüber hinaus, befinden sich hier ebenfalls die Ausläufer der Quatier Latäng. Die zwar begrüßenswerte Ten- denz, dass sich die Bürger den öffentli- chen Raum zurück erobern, kann, wie am Beispiel Brüssler Platz, "Mäuer- chen gegenüber der Mensa Zülpicher Straße oder Rhein-Boulevard aber auch in eine Richtung gehen, die Ver- müllung, Ruhestörung und uU sogar Verödung fördern. ja ja siehe 1.2 63.3 Ich plädiere daher entweder auch für eine Bebauung durch SOZIALwohnun- gen, teilweise nein siehe 23.1 63.4 oder aber durch eine Nutzung mit (Ei- gen)Verantwortung. Als gelungenes Beispiel ist hier der Biergarten der Bür- gerinitiative Rathenauplatz zu nennen. Ich befürworte eine Gastronomiekon- zept außerhalb der Feierkultur des nahe gelegenen Quartiers. nein nein siehe 16.2 63.5 Ein zugehöriger Spielplatz sollte schall- geschützt werden (z.B. Erdwall in Kombination mit "Rutschberg") nicht bebauungs- planrelevant nein siehe 35.4 63.6 der Großteil des Platzes abschließbar sein (um Vermüllung zu vermeiden). nicht bebauungs- planrelevant nein siehe 1.2 - 72 - / 73 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung im weiteren Plan- verfahren Arbeitstitel: Trierer Straße in Köln-Neu- stadt/Süd Berücksichtigung im freiraumplanerischen Konzept (Vorentwurfs- planung) Stellungnahme der Verwaltung 63.7 Ein Förderkonzept für neue Gastrono- mie wie dies im "Laden Ein" funktio- nierte (alle 2-4 Wochen eine neue Gastronomie zum ausprobieren des angedachten Konzepts) wäre ebenfalls denkbar. nicht bebauungs- planrelevant nein siehe 16.2 64 Beitrag vom 07.07.2020 Benutzer-ID: 6312 64.1 Titel: Tennisplätze Tennisplätze und Sportplätze nein nein siehe 5.1 65 Kommentar zum Beitrag Nr. 65 vom 07.07.2020 Benutzer-ID: 65.1 Titel: Ja! Schießstand würde auch gehen nein nein siehe 49.2 66 Beitrag vom 08.07.2020 Benutzer-ID: 6069 66.1 Titel: Durchwegung des Platzraums Tolles wording immerhin in der Video- Projektdarstellung, schon von der Durchwegung her. Tatsächlich er- schließt sich mir die "besonders wich- tige Verbindungsfunktion" nicht. In den letzten 20 Jahren sind mir keine nicht bebauungs- planrelevant Kenntnisnahme - 73 - / 74 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung im weiteren Plan- verfahren Arbeitstitel: Trierer Straße in Köln-Neu- stadt/Süd Berücksichtigung im freiraumplanerischen Konzept (Vorentwurfs- planung) Stellungnahme der Verwaltung Ströme von Fußgängern oder Radfah- rerinnen aufgefallen, die vom Eifelplatz zum Barbarossaplatz wollten und dann immer den Umweg über Mosel- und Luxemburger Str. nehmen mussten. Die hätten es in Zukunft also 50 Meter kürzer, wenn sie nicht sowieso den di- rekten Weg durch die Pfälzer Str. näh- men... (Bei der Gelegenheit: Es gibt auch keine Verbindung zwischen Pfäl- zer und Burgunder Str., oder zwischen Mosel- und Hochstadenstraße, usw... Es fehlen hunderte Platzraumdurchwe- gungen in der ganzen Stadt.) Immerhin verschwindet durch die Bebauung diese furchtbare, schon seit Jahren verwilderte Grünfläche! Zum Glück wurde noch Ende Februar das ganze Gestrüpp dort platt gemacht, damit sich die Vögel, die da hausen und die Anwohner von morgens bis abends, manchmal sogar nachts, mit Krach ver- sorgen, schon mal daran gewöhnen können, dass damit bald Feierabend ist. Anstatt durch die Neubebauung ei- nen großen, geschlossenen Hof zu bil- den, in dem der infernalische Lärm von Mosel- und Luxemburger bzw. Trierer Str. wenigstens etwas gedämpft wäre, - 74 - / 75 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung im weiteren Plan- verfahren Arbeitstitel: Trierer Straße in Köln-Neu- stadt/Süd Berücksichtigung im freiraumplanerischen Konzept (Vorentwurfs- planung) Stellungnahme der Verwaltung jetzt der Moselplatz als "ruhiger Auf- enthaltraum für das Quartier", in der Tat eine Verbesserung der Wohnum- feldqualität bei 100 dB, genau wie der autofreie Kinderspielplatz, geschützt durch einen Zaun. Irgendwie nicht so der Super-Hit. 67 Beitrag vom 09.07.2020 Benutzer-ID: 6343 67.1 Titel: Kultur, Sport & Essbare Stadt - Schön wäre eine große Holztreppe, die als Sitzmöglichkeit genutzt werden kann, z.B. auch als Tribüne für mögli- che kleine Konzerte und andere Kultur- veranstaltungen. nicht bebauungs- planrelevant teilweise Anforderungen an das freiraumplanerische Konzept sind eine offene und transparente Gestaltung, sodass keine „dunklen Ecken“ entstehen, daher kann die Anregung in dem Umfang nicht berücksichtigt werden. Ebenso werden bereits Vorschläge für eine Möblierung gemacht. Das freiraumplanerische Konzept ermöglicht, dass die Plätze künftig durch kleine Veranstaltun- gen und Fest der Anwohnerschaft belebt werden. 67.2 - Tischtennisplatte nicht bebauungs- planrelevant ja siehe 10.1 67.3 - Hochbeete bieten die Möglichkeit der Begegnung durch gemeinsames Gärt- nern nicht bebauungs- planrelevant ja siehe 2.1 68 Beitrag vom 10.07.2020 Benutzer-ID: 6371 - 75 - / 76 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung im weiteren Plan- verfahren Arbeitstitel: Trierer Straße in Köln-Neu- stadt/Süd Berücksichtigung im freiraumplanerischen Konzept (Vorentwurfs- planung) Stellungnahme der Verwaltung 68.1 Titel: Fantasievolle Bepflanzung, Nut- zung durch Veedelsverein, Box für Ge- räte und Kaffeekiosk im Vereinshand, bespielbare Treppe, Wasser! Da wenige Schritte entfernt Partymeile verläuft, sollte Raum so gestaltet wer- den, dass er nicht zum Verdrecken und Betrinken einlädt, sondern aufgrund seiner besonderen Schönheit mit be- sonderem Respekt behandelt wird. ja ja siehe 1.2 (Kriminalprävention), 2.1 (Bepflanzung), 11.5 (paten- schaftsabhängige Nutzungen) 68.2 Würde mir wünschen, dass der Be- reich entlang Trierer Straße nicht nur von Bäumen gesäumt wird, sondern auch von Beeten mit robusten und far- bigen Blühpflanzen und dass der in- nere Bereich durch kleine, bepflanzte Mauern abgetrennt wird. nicht bebauungs- planrelevant teilweise Der Bereich zur Trierer Straße wird mit niedrigen Hecken abge- trennt werden, die die Spielfläche teilweise einfrieden, gleich- zeitig aber eine Einsehbarkeit der Fläche nicht verhindern. Das freiraumplanerische Konzept schlägt Patenschaftskon- zepte wie Beetpatenschaften vor. Ein Baumbeet befindet sich zum Beispiel am Rande des Spielplatzes. 68.3 Auch der an der Moselstraße vorgese- hene Platz wird meiner Ansicht nach durch die alleinige Bepflanzung mit Bäumen alles andere als attraktiv ge- staltet, weil weder nutzbar - keine Bänke, keine Spielgeräte, kein Brun- nen, noch besonders ansehnlich. Fan- tasievollere Bepfanzungen! nicht bebauungs- planrelevant ja Der Moselplatz selbst wird eine baumbestandene Boule-Spiel- fläche bieten, nebenan auf dem Quartiersplatz sind eine Tisch- tennisplatte sowie entlang der Moselstraße ein Trinkbrunnen vorgesehen. Ebenfalls wird es zahlreiche Sitzgelegenheiten ge- ben. In den Randbereichen befinden sich Möblierungszonen, in denen Radständer, Bänke und Pflanzbeete Platz finden sollen. In der weiteren Planung wird die Ausstattung konkretisiert. - 76 - / 77 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung im weiteren Plan- verfahren Arbeitstitel: Trierer Straße in Köln-Neu- stadt/Süd Berücksichtigung im freiraumplanerischen Konzept (Vorentwurfs- planung) Stellungnahme der Verwaltung 68.4 Unterstütze Vorschlag, den neu zu ge- staltenden Raum in Hände eines Vee- delsvereins zu geben. nicht bebauungs- planrelevant teilweise siehe 11.5 und 14.2 68.5 Wie beispielsweise häufig in Portugal zu finden, könnte ich mir eine kleine, robuste Kiosk/Kaffeestation (ca. 2 m2) vorstellen plus einen abschließbaren Abstellraum für diverse Gerätschaften (Spiel/Sportgeräte/Sitzgelegenheiten, Gartengeräte o.ä.) zur Verwaltung durch einen Veedelsverein. So würde der Platz auch tatsächlich von den An- wohnern positiv belebt und gepflegt werden können. nicht bebauungs- planrelevant nein siehe 16.2 68.6 Eine hohe, breite und steile Treppe mit einer Rutsche und Klettermöglichkeit an der Seite würde sich für Aufführun- gen eignen, am besten gegenüber ei- ner freien Hauswand, die auch als Pro- jektionsfläche genutzt werden könnte. nicht bebauungs- planrelevant teilweise Anforderungen an das freiraumplanerische Konzept sind eine offene und transparente Gestaltung, sodass keine „dunklen Ecken“ entstehen, daher kann die Anregung in dem Umfang nicht berücksichtigt werden. Das Spielangebot auf der öffentli- chen Spielfläche wird Klettermöglichkeiten enthalten. Ebenso werden bereits Vorschläge für eine Möblierung gemacht. Das freiraumplanerische Konzept ermöglicht, dass die Plätze künftig durch kleine Veranstaltungen und Fest der Anwohnerschaft be- lebt werden. 68.7 Auch eine Wasserstelle wäre schön! nicht bebauungs- planrelevant nein siehe 13.1 und 43.2 69 Beitrag vom 10.07.2020 - 77 - / 78 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung im weiteren Plan- verfahren Arbeitstitel: Trierer Straße in Köln-Neu- stadt/Süd Berücksichtigung im freiraumplanerischen Konzept (Vorentwurfs- planung) Stellungnahme der Verwaltung Benutzer-ID: 6372 69.1 Titel: Holztreppe, Begrünung, Schnur- bäume, WLAN Die schon genannte Holztreppe emp- finde ich auch als gute Idee. Generell ausreichend Sitzgelegenheiten, die zum Verweilen einladen, sollten gege- ben sein. Im besten Fall aus Holz. nicht bebauungs- planrelevant teilweise siehe 2.4 und 68.6 69.2 Insgesamt ist mir eine möglichst groß- flächige Begrünung wichtig. Der bishe- rige Vorschlag sieht in weiten Berei- chen doch sehr grau aus. Mehrere Schnurbäume würde ich als einzelne bäumliche Highlights vorschlagen. Diese zählen auch zu den Klimabäu- men. nicht bebauungs- planrelevant ja siehe 2.1 69.3 Einen möglichen WLAN-Hotspot der Stadt Köln würde ich auch unterstüt- zen. nicht bebauungs- planrelevant ja Im weiteren Verfahren wird geprüft, ob ein WLAN-Hotspot ein- gerichtet werden kann. Telefonisch eingegangene Stellungnahmen 70 Telefonat vom 19.06.2020 70.1 - Kritik an Baulärm nicht bebauungs- planrelevant Kenntnisnahme - 78 - / 79 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung im weiteren Plan- verfahren Arbeitstitel: Trierer Straße in Köln-Neu- stadt/Süd Berücksichtigung im freiraumplanerischen Konzept (Vorentwurfs- planung) Stellungnahme der Verwaltung 70.1 - Zerstörung der grünen Oase ja Kenntnisnahme siehe 11.7 71 Telefonat vom 24.06.2020 71.1 - Grundsätzliche Kritik des Pächters des Gebrauchtwagenhandels - Behauptung, es gebe einen dauer- haften Mietvertrag ja Kenntnisnahme Für die verpachteten Flächen liegen Vertragsverhältnisse vor, für die maximal eine Kündigungsfrist von sechs Monaten zum Schluss eines Monats gilt. 72 Telefonat vom 30.06.2020 72.1 Der neue Eigentümer des ehemaligen Hotels plant eine Nutzungsänderung in Wohnen. Kenntnisnahme Kenntnisnahme Die Anregung bezieht sich weder auf den Geltungsbereich des Bebauungsplanes mit dem Arbeitstitel „Trierer Straße in Köln- Neustadt/Süd“ noch auf das Plangebiet des freiraumplaneri- schen Konzeptes. Es wird geprüft, ob eine Nutzungsänderung Auswirkungen auf das Lärmgutachten hat. 73 Telefonat vom 03.07.2020 73.1 Der Eigentümer des angrenzenden Grundstücks ist interessiert am Ver- kauf seines Grundstücks. nicht bebauungs- planrelevant Kenntnisnahme siehe 31.1 74 Telefonat vom 09.07.2020 74.1 Erhalt der Grünfläche als Oase nein Kenntnisnahme siehe 11.7 - 79 - / 80 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung im weiteren Plan- verfahren Arbeitstitel: Trierer Straße in Köln-Neu- stadt/Süd Berücksichtigung im freiraumplanerischen Konzept (Vorentwurfs- planung) Stellungnahme der Verwaltung Anregungen aus der Kinder- und Jugendbeteiligung: Standort Grundschule Pfälzer Str. In der durchgeführten Kinderbeteiligung wurde die angrenzende Grundschule Pfälzer Str. gezielt angesprochen. Diese schickte die Ideen der Kinder per Mail zu, da eine direkte Befragung coronabedingt nicht zu Stande kommen konnte. Des Weiteren wurden die Kinder und Jugendlichen aus dem direkten Umfeld mit Hilfe eines aufgestellten Einwurfkastens, in einem gut besuchten Supermarkt, befragt. 75 Spielpferde nicht bebauungs- planrelevant nein Aufgrund der Flächengröße bzw. des -zuschnitts können nicht alle Anregungen in der weiteren Planung nicht berücksichtigt werden - siehe auch 2.8 76 Schaukeln nicht bebauungs- planrelevant nein Aufgrund der Flächengröße bzw. des -zuschnitts können nicht alle Anregungen in der weiteren Planung nicht berücksichtigt werden - siehe auch 2.8 77 Klettermöglichkeiten nicht bebauungs- planrelevant ja siehe 2.8 78 Tischtennisplatten nicht bebauungs- planrelevant ja siehe 10.1 79 eine gut befahrbarer Untergrund für Skateboards, Inliner und Fahrrad nicht bebauungs- planrelevant ja Für die befahrbaren Flächen – der Quartiersplatz und die zwei zueinander versetzten Flächen – ist als Oberflächenmaterial Asphalt vorgesehen. 80 Basketballkorb nicht bebauungs- planrelevant nein siehe 5.1 81 Fußballtore nicht bebauungs- planrelevant nein siehe 5.1 - 80 - Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung im weiteren Plan- verfahren Arbeitstitel: Trierer Straße in Köln-Neu- stadt/Süd Berücksichtigung im freiraumplanerischen Konzept (Vorentwurfs- planung) Stellungnahme der Verwaltung Anregungen aus der Kinder- und Jugendbeteiligung: Standort Supermarkt 82 Boule Bahn nicht bebauungs- planrelevant ja siehe 10.2 83 Skatepark nicht bebauungs- planrelevant nein siehe 5.1 84 Wasserspielflächen nicht bebauungs- planrelevant nein siehe 62.1 85 Basketballplatz nicht bebauungs- planrelevant nein siehe 5.1 86 Slack-Line Pfosten nicht bebauungs- planrelevant nein siehe 10.5 87 naturnahe Kletteranlage nicht bebauungs- planrelevant ja siehe 2.8 88 Tischtennisplatten nicht bebauungs- planrelevant ja siehe 10.1 Auffällig oft wünschten sich die Kinder und Jugendlichen Tischtennisplatten und eine Boule Bahn. Es wurde auch deutlich, dass sich eine naturnahe Anlage, mehr grün in der Innenstadt, auch von den dort lebenden Kindern und Jugendlichen gewünscht wird. Stand: 28.02.2023
Anlage 1 Betrachtungsraum
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Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung vonMitgliedern des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksver-tretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zudiesem Tagesordnungspunkt nicht teilnehmen dürfen. Anlage 1 05025100150 MeterN StadtplanungsamtBetrachtungsraum Freiraum im Baublock zwischenTrierer, Mosel-, Pfälzer und Luxemburger Straßein Köln-Neustadt/Süd Maßstab 1 : 2 500
Anlage 5 Beteiligungskonzept
6490 Zeichen
1 von 3 Anlage 5 Beteiligungskonzept Qualifizierungsmaßnahme für den Freiraum im Baublock zwischen Trierer, Mosel -, Pfälzer und Luxemburger Straße in Köln-Neustadt/Süd Stand: 04.05.2023 Das vorliegende Konzept für die Öffentlichkeitsbeteiligung erläutert die Durchführung einer solchen sowie deren grundsätzliche Ausgestaltung. Die einzelnen Umsetzungsschritte werden auf dieser Basis weiter konkretisiert. Mit dem Bedarfsfeststellungsbeschluss (Vorlagen-Nummer 3267/2018) wurde bereits die Einbindung der Öffentlichkeit beschlossen. 1. Grundlagen 1.1 Kontext der Qualifizierungsmaßnahme Das Projekt „Trierer Straße“ umfasst zwei Teilprojekte: das Bebauungsplanverfahren zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Wohnungsbau im geförderten Mietwohnungsbau und die Neuordnung des öffentlichen Raums sowie die Qualifizierungsmaßnahme zur Entwicklung eines Gesamtkonzeptes für den Freiraum. Ziel der Qualifizierungsmaßnahme ist zum einen die verkehrliche Erschließung des geplanten Wohnungsbaus. Vor allem aber auch die Neuordnung des öffentlichen Raums durch die Entwicklung eines Gesamtkonzeptes mit Aufenthalts- und Spielmöglichkeiten für die Bewohnerinnen und Bewohner des Quartiers. Zur Weiterentwicklung der Planungsidee hat im Juni 2020 das erste Beteiligungsverfahren stattgefunden und wurde abgeschlossen. Das unter Einbindung der Öffentlichkeit entstandene freiraumplanerische Konzept liegt nunmehr vor. Im zweiten Beteiligungsverfahren sollen die Bürgerinnen und Bürger über den Planungsstand informiert werden. 2. Inhalte, Beteiligungsstufe und Zielgruppen 2.1 Beteiligungsziele und -stufen 2.1.1 Erstes Beteiligungsverfahren (abgeschlossen): Beteiligungsstufe 3: Mitgestaltung/Mitverantwortung nach den Leitlinien für Öffentlichkeitsarbeit der Stadt Köln Im Rahmen des ersten Beteiligungsverfahrens im Juni 2020 wurde die Öffentlichkeit eingeladen, das Vorhaben aktiv mitzugestalten und an konkreten Planungen mitzuwirken. Das Ziel war, gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern den noch isolierten städtischen Raum neu zu ordnen, neu zu gestalten und ein vielfältiges Angebot für unterschiedliche Nutzergruppen zu schaffen. Dazu wurde mit dem freiraumplanerische n Konzept (S tand 01.06.2020) ein Vorschlag zu unterschiedlichen Spiel - und Aufenthaltsbereichen sowie Begrünungen gemacht. Die Bürgerinnen und Bürgern wurden zur Gestaltung, Nutzungs- und Aufenthaltsmöglichkeiten sowie zum Spielplatz befragt. 2 von 3 2.1.2 Zweites Beteiligungsverfahren (geplant): Beteiligungsstufe 1: Information nach den Leitlinien für Öffentlichkeitsarbeit der Stadt Köln Im Anschluss an den erweiterten Planungsbeschluss ist das zweite Beteiligungsverfahren geplant. Das Ziel ist, die Bürgerinnen und Bürger über den aktuellen Planungsstand zu informieren und transparent dar zulegen, welche Anregungen aus dem ersten Beteiligungsverfahren eingeflossen sind und warum andere nicht. Gestaltungsspielraum für das zweite Beteiligungsverfahren Die Sicht der Bürgerinnen und Bürgern auf die Freiraumgestaltung des städtischen Raumes ist eine wichtige Komponente im Planungsprozess. Sie werden daher eingeladen, sich zu dem freiraumplanerischen Konzept zu informieren. Die Bürgerinnen und Bürgern können inhaltliche Fragen zu dem Konzept einbringen. Der Gestaltungsspielraum umfasst aber keine eine erneute Abfrage von Wünschen und Bedürfnissen für das Planungsgebiet. Erwartete Vorteile aus der zweiten Beteiligung Mit Hilfe der zweiten Beteiligung soll der Öffentlichkeit darges tellt werden, welche Anregungen aus dem ersten Beteiligungsverfahren in das Konzept eingeflossen sind und weshalb andere nicht. Dies schafft neben Transparenz auch Akzeptanz und Unterstützung in der Stadtgesellschaft. Ablauf des zweiten Beteiligungsverfahrens und Maßnahmen Das zweite Beteiligungsverfahren ist nach erfolgtem Planungsbeschluss geplant. Auf dem Beteiligungsportal der Stadt Köln sollen die Informationen aufbereitet präsentiert werden. Um sicherzustellen, d ass die Zielgruppen von dem Vorhaben erfahren, werden Kommunikationsmaßnahmen wie eine Pressemitteilung und Plakate vorgesehen. Weitere Maßnahmen wie zum Beispiel eine erneute Hauswurfsendung werden geprüft. 2.1.3 Förmliche Beteiligung Im Rahmen des Bebauungsplanverfahren Arbeitstitel „Trierer Straße in Köln -Neustadt/Süd“ fand die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung im September 2018 statt. Darüber hinaus haben die Bürgerinnen und Bürger zur Offenlage des Bebauungsplans erneut die Möglichkeit sich zu beteiligen. 2.2 Zielgruppen des ersten und zweiten Beteiligungsverfahrens Hauptzielgruppe des ersten Beteiligungsverfahrens waren zum einen die Bewohner*innen des Quartiers . Dazu zählen auch die ansässigen Geschäftsleute. Jene wurden per Hauswurfsendung üb er die Möglichkeit der Beteiligung informiert und zur Teilnahme eingeladen. Ergänzend lagen die Flyer im Kundenzentrum Innenstadt sowie im Bezirksrathaus Innenstadt aus. 3 von 3 Zum anderen waren die Kinder und Jugendlichen eine Hauptzielgruppe. Deren Beteiligung fand durch das Amt für Kinder, Jugend und Familie statt und war derart ausgestaltet, dass die angrenzende Grundschule Pfälzer Straße gezielt angesprochen wurde. Des Weiteren wurden die Kinder und Jugendlichen aus dem direkten Umfeld mit Hilfe eines aufgestellten Einwurfkastens, in einem gut besuchten Supermarkt, befragt. Eine Rückkopplung mit den Kindern und Jugendlichen erfolgte bereits durch das Fachamt. Auch für das zweite Beteiligungsverfahren sind oben genannte die Hauptzielgruppen. Sie sind von dem Vorhaben betroffen und haben Interesse daran, über die weitere Planung informiert zu werden und zu erfahren, welche ihrer Anregungen aufgenommen werden konnten und warum andere nicht. 3. Evaluation Die Evaluation soll eine hilfreiche Untersuchung und Bewertung der Öffentlichkeitsbeteiligung und ihrer Formate sein. Ziel ist es, eine noch laufende Öffentlichkeitsbeteiligung zu verbessern, aus einer abgeschlossenen Öffentlichkeitsbeteiligung für zukünftige Verfahren zu lernen und generell die Beteiligungskultur in Köln zu professionalisieren und zu verbessern. Grundlage der Evaluation sind die vom Rat der Stadt beschlossenen Qualitätsstandards für gute Öffentlichkeitsbeteiligung: Die Leitfrage lautet: Inwieweit wurden bei der Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der Öffentlichkeitsbeteiligung die Qualitätsstandards eingehalten bzw. erreicht?
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: Sache ist erledigt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0790/2023
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 14.08.2023
- Erstellt
- 01.03.2023 14:40