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V/0266/2022/1

Anregungen gemäß § 24 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen

Vorlagen 29.04.2022

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Mitte, Sitzung am 03.05.2022, TOP 3.1.1

Berichtsvorlage

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Berichtsvorlage

1306 Zeichen

V/0266/2022/1
V/0266/2022/1
Öffentliche Berichtsvorlage
Betrifft
Anregungen gemäß § 24 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
Beratungsfolge
03.05.2022 Bezirksvertretung Münster-Mitte Bericht
Bericht:
Folgende weitere Anregungen gemäß § 24 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-
Westfalen sind eingegangen:
Jahr-Nr. Antragsanliegen Entscheidungszuständigkeit
(Das Anhörungs- u. Beratungsrecht
weiterer Gremien bleibt unberührt.)
2022-00052 Es wird beantragt, auf der Straße
Ronnebergweg zwischen Kolmarstraße
und Elsässer Straße ein beidseitiges
Halteverbot einzurichten. (1)
Es wird angeregt, die Straße als
Einbahnstraße (Richtung Kolmarstraße)
einzurichten und den Gehweg auf eine
Normbreite von 2,5 m zu verbreitern. (2)
Verwaltung
2022-00053 Es wird angeregt, das Parken auf der
Gertrudenstraße (von der Heerdestraße
zur Studtstraße) nur noch Anwohnern
zu erlauben.
Verwaltung
Die Anregungen Nr. 2022-00052 und Nr. 2022-00053 wurden sowohl an die
Bezirksvertretung Münster-Mitte als auch an den Rat der Stadt Münster gerichtet und
werden den Mitgliedern des Rates in der Sitzung am 18.05.2022 bekanntgegeben.
In Vertretung
gez.
Wolfgang Heuer
Stadtrat
Amt für Bürger- und
Ratsservice
03.05.2022
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Frau Krüger
T elefon:492-3364
KruegerHeike@stadt-
muenster.de

Beratungsverlauf (1)

03.05.2022 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 3.1.1 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (6)

  • Gertrudenstraße
  • Heerdestraße
  • Studtstraße
  • Elsässer Straße
  • Ronnebergweg
  • Kolmarstraße

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Details

Aktenzeichen
V/0266/2022/1
Typ
Vorlagen
Datum
29.04.2022
Erstellt
29.04.2022 14:55