V/0016/2010
Bekämpfung des Riesen-Bärenklaus in Münster
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Beschlussvorlage
7839 Zeichen
V/0016/2010
DER OBERBÜRGERMEISTER
Amt für Grünflächen und Umweltschutz
Betrifft
Bekämpfung des Riesen-Bärenklaus in Münster
Beratungsfolge
02.03.2010 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
1. Das in den Vorlagen V/0246/2006 und V/0090/2008 beschlossene Handlungskonzept zur
Bekämpfung des Riesen-Bärenklaus in Münster wird fortgesetzt.
2. Dem Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen wird berichtet, wenn die Ergebnisse des
fortlaufenden Monitorings neue Erkenntnisse erbringen.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Teilergebnisplan
Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€
Bemerkungen
Produktgruppe 1303 Natur, Landschaft,
Erholung, Wasser-
schutz
Zeile 13 Aufwendungen für
Sach- und Dienstleis-
tungen
2010 12.000
Produktgruppe 1304 Fließende Gewässer
Zeile 13 Aufwendungen für
Sach- und Dienstleis-
tungen
2010 8.000
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan-Entwurf 2010 bei den
o. g. Produktgruppen veranschlagt.
Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Beschlussausführung unter dem Vorbehalt steht, dass
der Rat im Rahmen der Haushaltssatzung 2010 bzw. der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzpla-
nung die Ermächtigungen bereitstellt.
Vorlagen-Nr.:
V/0016/2010
Auskunft erteilt:
Herr Dreier
Ruf:
492 67 27
E-Mail:
DreierD@stadt-muenster.de
Datum:
28.01.2010
Öffentliche Beschlussvorlage
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V/0016/2010
Begründung:
Die Problematik der Ausbreitung des Riesen-Bärenklaus wurde in der Vorlage V/0246/2006 „Hand-
lungskonzept zur Bekämpfung des Riesen-Bärenklaus in Münster“ ausführlich dargestellt. Mit Be-
schluss dieser Vorlage konnte die Stadt Münster für einen Zeitraum von 2 Jahren - abweichend
vom Beschluss des Ausschusses für Umweltschutz und Bauwesen vom 11.09.1990 - Pflanzen-
schutzmittel zur Bekämpfung des Riesen-Bärenklaus einsetzen. Auf Wunsch des Ausschusses
wurde in 2007 ein Zwischenbericht gegeben (Vorlage V/0151/2007). Durch Beschluss der Vorlage
V/0090/2008 konnten die Maßnahmen fortgeführt und räumlich ausgedehnt werden.
Bisher durchgeführte Maßnahmen
Das Tiefbauamt
hat seit 2006 eine Ausnahmegenehmigung für die Einzelpflanzenbehandlung des
Riesen-Bärenklaus mit Pflanzenschutzmitteln auf nicht bewirtschafteten Böschungsflächen bei der
Landwirtschaftskammer erwirkt. Eingesetzt werden durften die Mittel Roundup und Garlon 4. Die
Ausnahmegenehmigung wurde auch an andere Unterhaltungsträger in Münster übertragen.
Nördlich der Havichhorster Mühle befindet sich entlang der Werse ein Verbreitungsschwerpunkt
des Riesen-Bärenklaus in Münster. Dieser Bereich liegt im Wasserschutzgebiet Haskenau sowie
im nördlichen Abschnitt im Naturschutzgebiet Emsaue. Da die mechanische Bekämpfung bei den
großflächigen Beständen zunächst nicht erfolgreich war, wurden nach Beschluss der Vorlage V/
0090/2008, auch hier in der Wasserschutzzone III o. g. Pflanzenschutzmittel durch einen Lohnun-
ternehmer zur Einzelpflanzenbehandlung eingesetzt. Diese Mittel sind für den Einsatz in Wasser-
schutzgebieten zugelassen. Roundup wird auch auf den landwirtschaftlich genutzten Flächen im
Wasserschutzgebiet (u. a. Spargelkulturen, Maisanbau) eingesetzt. Der Einsatz der Mittel erfolgte
differenziert nach den jeweiligen Zulassungsvorschriften (Abstände zu Gewässern). Wegen der
sensiblen Lage im Nahbereich der Werse sowie in der Wasserschutzgebietszone III wurde hier
verstärkt das Dochtstreichverfahren angewendet. Die Anwendungen wurden durch die Untere
Wasserbehörde und das Tiefbauamt überwacht. Es gab keine Beanstandungen.
Bei den jährlichen Wasserschauen wurden keine Blütenstände des Riesen-Bärenklaus in den be-
arbeiteten Abschnitten festgestellt. Es wird jedoch davon ausgegangen, dass aufgrund des großen
Samenpotentials im Boden (Keimfähigkeit nach Literaturangaben 7 Jahre) auch in den Folgejahren
Sämlinge auflaufen werden.
Das Amt für Grünflächen und Umweltschutz
hat den Riesen-Bärenklau rein mechanisch durch
Ausstechen der Pflanzen bekämpft. An ca. 200 Stellen mit kleineren Vorkommen im nahezu ge-
samten Stadtgebiet wurden in der Zeit von April bis Ende August mobile Einsatzgruppen unter
fachkundiger Anleitung eingesetzt.
Um ein gemeinsames Handeln zu erreichen, wurden betroffene Landwirte und Jäger
direkt ange-
schrieben sowie die Öffentlichkeit über Presseartikel informiert.
Auch andere Unterhaltungsträger
(z. B. Wasser- und Bodenverbände) haben von der Ausnahme-
genehmigung Gebrauch gemacht und den Riesen-Bärenklau am Oberlauf der Aa, an der Angel,
am Dortmund-Ems-Kanal und entlang von Bahnstrecken mit Pflanzenschutzmitteln bekämpft.
Fazit
Der Einsatz von
Pflanzenschutzmitteln hat sich als zweckmäßig herausgestellt. Die mechanische
Bekämpfung war bei kleineren Beständen erfolgreich. Wo gründlich gearbeitet wurde, sind die Be-
stände deutlich zurückgegangen. Andererseits werden aber noch immer neue Vorkommen an ver-
schiedenen Stellen im Stadtgebiet bekannt. Inzwischen beteiligen sich auch die anderen Unterhal-
tungsträger einschließlich der Deutschen Bahn an den Maßnahmen.
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V/0016/2010
Geplantes weiteres Vorgehen
Fortführen der mechanischen Bekämpfung
Für 2010 und die Folgejahre ist geplant, die vielen kl eineren Vorkommen im gesamten Stadtgebiet
und die Bestände in der Wasserschutzzone I und II des Wasserschutzgebietes Haskenau wie in
den letzten Jahren durch Ausstechen zu bekämpfen. Da die Kenntnisse über die Verbreitung in-
zwischen relativ gut sind und Erfahrungen aus den le tzten Jahren vorliegen, kann sehr zielgerich-
tet vorgegangen werden.
Fortführen des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln durch das Tiefbauamt
Die Umsetzung soll wie in den letzten Jahren durch einen Lohnunternehmer erfolgen. Da inzwi-
schen die großflächigen Bestände zurückgegangen sind, soll statt des Totalherbizids Roundup
verstärkt das selektiv wirkende Garlon 4 eingesetzt werden. Dadurch können Gräser geschont
werden und es entstehen keine Kahlstellen, auf denen die Samen des Riesen-Bärenklaus zum
Keimen kommen können. Einzelheiten werden in der Ausnahmegenehmigung des Pflanzen-
schutzdienstes der Landwirtschaftskammer geregelt. Es zeichnet sich ab, dass der Aufwand in den
bisher bearbeiteten Bereichen deutlich zurückgehen wird.
Fortsetzen des engen Kontaktes zu anderen Unterhaltungsträgern und Betroffenen
Der enge Informationsaustausch mit anderen Unterhaltungsträgern, dem Pflanzenschutzdienst der
Landwirtschaftskammer und mit den Nachbarkreisen soll fortgeführt werden. Die betroffenen
Grundeigentümer und Nutzungsberechtigen sowie die Öffentlichkeit werden durch Pressemittei-
lungen und Faltblätter informiert.
Fortsetzen des Monitorings
Die Dokumentation mittels Verbreitungskarten wird weiter fortgesetzt, um eine Beurteilungsgrund-
lage für ein ggf. modifiziertes Vorgehen zu hab en und um die Nachhaltigkeit der Maßnahmen zu
gewährleisten.
Ausblick
Werden die
Maßnahmen weiter konsequent umgesetzt, können zukünftig die Bekämpfungsmaß-
nahmen deutlich reduziert werden. Dies ist umso wichtiger, da zukünftig mit einem verstärkten
Auftreten weiterer invasiver Neophyten, z. B. der Ambrosie, gerechnet werden muss. Erfreulicher-
weise beteiligen sich inzwischen auch die Nachbarkreise Warendorf, Steinfurt und Coesfeld an der
Bekämpfung des Riesen-Bärenklaus. Das ehemalige Staatliche Umweltamt (jetzt Bezirksregierung
Münster, Dez. 53 Umweltüberwachung) setzt an der Ems und an einigen Nebengewässern Pflan-
zenschutzmittel bei der Bekämpfung des Riesen-Bärenklaus ein. Nur durch flächendeckende
Maßnahmen ist zu gewährleisten, dass nicht immer wieder neue Samen durch die Fließgewässer
(Werse, Angel, Aa) in das Stadtgebiet eingetragen werden.
I. V.
gez.
Thomas Paal
Stadtrat
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (2)
- Havichhorster Mühle
- Werse
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0016/2010
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 26.01.2010
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37