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V/0016/2010

Bekämpfung des Riesen-Bärenklaus in Münster

Vorlagen 26.01.2010

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Nächste Beratung: Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen, Sitzung am 02.03.2010, TOP 5.10

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

7839 Zeichen

V/0016/2010 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Grünflächen und Umweltschutz 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Bekämpfung des Riesen-Bärenklaus in Münster 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
02.03.2010 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Entscheidung
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Das in den Vorlagen V/0246/2006 und V/0090/2008 beschlossene Handlungskonzept zur 
Bekämpfung des Riesen-Bärenklaus in Münster wird fortgesetzt. 
 
2. Dem Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen wird berichtet, wenn die Ergebnisse des 
fortlaufenden Monitorings neue Erkenntnisse erbringen. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Teilergebnisplan 
 Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
Produktgruppe 1303 Natur, Landschaft, 
Erholung, Wasser-
schutz 
   
Zeile 13 Aufwendungen für 
Sach- und Dienstleis-
tungen 
2010 12.000  
      
Produktgruppe 1304 Fließende Gewässer    
Zeile 13 Aufwendungen für 
Sach- und Dienstleis-
tungen 
2010 8.000  
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan-Entwurf 2010 bei den 
o. g. Produktgruppen veranschlagt.  
Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Beschlussausführung unter dem Vorbehalt steht, dass 
der Rat im Rahmen der Haushaltssatzung 2010 bzw. der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzpla-
nung die Ermächtigungen bereitstellt. 
Vorlagen-Nr.: 
V/0016/2010 
Auskunft erteilt: 
Herr Dreier 
Ruf: 
492 67 27 
E-Mail: 
DreierD@stadt-muenster.de  
Datum: 
28.01.2010 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0016/2010 
 
Begründung: 
 
Die Problematik der Ausbreitung des Riesen-Bärenklaus wurde in der Vorlage V/0246/2006 „Hand-
lungskonzept zur Bekämpfung des Riesen-Bärenklaus in Münster“ ausführlich dargestellt. Mit Be-
schluss dieser Vorlage konnte die Stadt Münster für einen Zeitraum von 2 Jahren - abweichend 
vom Beschluss des Ausschusses für Umweltschutz und Bauwesen vom 11.09.1990 - Pflanzen-
schutzmittel zur Bekämpfung des Riesen-Bärenklaus einsetzen. Auf Wunsch des Ausschusses 
wurde in 2007 ein Zwischenbericht gegeben (Vorlage V/0151/2007). Durch Beschluss der Vorlage 
V/0090/2008 konnten die Maßnahmen fortgeführt und räumlich ausgedehnt werden. 
 
Bisher durchgeführte Maßnahmen 
 
Das Tiefbauamt
 hat seit 2006 eine Ausnahmegenehmigung für die Einzelpflanzenbehandlung des 
Riesen-Bärenklaus mit Pflanzenschutzmitteln auf nicht bewirtschafteten Böschungsflächen bei der 
Landwirtschaftskammer erwirkt. Eingesetzt werden durften die Mittel Roundup und Garlon 4. Die 
Ausnahmegenehmigung wurde auch an andere Unterhaltungsträger in Münster übertragen. 
 
Nördlich der Havichhorster Mühle befindet sich entlang der Werse ein Verbreitungsschwerpunkt 
des Riesen-Bärenklaus in Münster. Dieser Bereich liegt im Wasserschutzgebiet Haskenau sowie 
im nördlichen Abschnitt im Naturschutzgebiet Emsaue. Da die mechanische Bekämpfung bei den 
großflächigen Beständen zunächst nicht erfolgreich war, wurden nach Beschluss der Vorlage V/ 
0090/2008, auch hier in der Wasserschutzzone III  o. g. Pflanzenschutzmittel durch einen Lohnun-
ternehmer zur Einzelpflanzenbehandlung eingesetzt. Diese Mittel sind für den Einsatz in Wasser-
schutzgebieten zugelassen. Roundup wird auch auf den landwirtschaftlich genutzten Flächen im 
Wasserschutzgebiet (u. a. Spargelkulturen, Maisanbau) eingesetzt. Der Einsatz der Mittel erfolgte 
differenziert nach den jeweiligen Zulassungsvorschriften (Abstände zu Gewässern). Wegen der 
sensiblen Lage im Nahbereich der Werse sowie in der Wasserschutzgebietszone III wurde hier 
verstärkt das Dochtstreichverfahren angewendet. Die Anwendungen wurden durch die Untere 
Wasserbehörde und das Tiefbauamt überwacht. Es gab keine Beanstandungen. 
 
Bei den jährlichen Wasserschauen wurden keine Blütenstände des Riesen-Bärenklaus in den be-
arbeiteten Abschnitten festgestellt. Es wird jedoch davon ausgegangen, dass aufgrund des großen 
Samenpotentials im Boden (Keimfähigkeit nach Literaturangaben 7 Jahre) auch in den Folgejahren 
Sämlinge auflaufen werden. 
 
Das Amt für Grünflächen und Umweltschutz
 hat den Riesen-Bärenklau rein mechanisch durch 
Ausstechen der Pflanzen bekämpft. An ca. 200 Stellen mit kleineren Vorkommen im nahezu ge-
samten Stadtgebiet wurden in der Zeit von April bis Ende August mobile Einsatzgruppen unter 
fachkundiger Anleitung eingesetzt. 
 
Um ein gemeinsames Handeln zu erreichen, wurden betroffene Landwirte und Jäger
 direkt ange-
schrieben sowie die Öffentlichkeit über Presseartikel informiert.  
Auch andere Unterhaltungsträger
 (z. B. Wasser- und Bodenverbände) haben von der Ausnahme-
genehmigung Gebrauch gemacht und den Riesen-Bärenklau am Oberlauf der Aa, an der Angel, 
am Dortmund-Ems-Kanal und entlang von Bahnstrecken mit Pflanzenschutzmitteln bekämpft. 
 
Fazit 
 
Der Einsatz von 
Pflanzenschutzmitteln hat sich  als zweckmäßig herausgestellt. Die mechanische 
Bekämpfung war bei kleineren Beständen erfolgreich. Wo gründlich gearbeitet wurde, sind die Be-
stände deutlich zurückgegangen. Andererseits werden aber noch immer neue Vorkommen an ver-
schiedenen Stellen im Stadtgebiet bekannt. Inzwischen beteiligen sich auch die anderen Unterhal-
tungsträger einschließlich der Deutschen Bahn an den Maßnahmen.

- 3 - 
V/0016/2010 
Geplantes weiteres Vorgehen 
 
Fortführen der mechanischen Bekämpfung 
Für 2010 und die Folgejahre ist geplant, die vielen kl eineren Vorkommen im gesamten Stadtgebiet 
und die Bestände in der Wasserschutzzone I und II des Wasserschutzgebietes Haskenau wie in 
den letzten Jahren durch Ausstechen zu bekämpfen. Da die Kenntnisse über die Verbreitung in-
zwischen relativ gut sind und Erfahrungen aus den le tzten Jahren vorliegen, kann sehr zielgerich-
tet vorgegangen werden. 
 
Fortführen des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln durch das Tiefbauamt  
Die Umsetzung soll wie in den letzten Jahren durch einen Lohnunternehmer erfolgen. Da inzwi-
schen die großflächigen Bestände zurückgegangen sind, soll statt des Totalherbizids Roundup 
verstärkt das selektiv wirkende Garlon 4 eingesetzt werden. Dadurch können Gräser geschont 
werden und es entstehen keine Kahlstellen, auf denen die Samen des Riesen-Bärenklaus zum 
Keimen kommen können. Einzelheiten werden in der Ausnahmegenehmigung des Pflanzen-
schutzdienstes der Landwirtschaftskammer geregelt. Es zeichnet sich ab, dass der Aufwand in den 
bisher bearbeiteten Bereichen deutlich zurückgehen wird. 
 
Fortsetzen des engen Kontaktes zu anderen Unterhaltungsträgern und Betroffenen 
Der enge Informationsaustausch mit anderen Unterhaltungsträgern, dem Pflanzenschutzdienst der 
Landwirtschaftskammer und mit den Nachbarkreisen soll fortgeführt werden. Die betroffenen 
Grundeigentümer und Nutzungsberechtigen sowie die Öffentlichkeit werden durch Pressemittei-
lungen und Faltblätter informiert. 
 
Fortsetzen des Monitorings 
Die Dokumentation mittels Verbreitungskarten wird weiter fortgesetzt, um eine Beurteilungsgrund-
lage für ein ggf. modifiziertes Vorgehen zu hab en und um die Nachhaltigkeit der Maßnahmen zu 
gewährleisten. 
 
Ausblick 
 
Werden die
 Maßnahmen weiter konsequent umgesetzt, können zukünftig die Bekämpfungsmaß-
nahmen deutlich reduziert werden. Dies ist umso wichtiger, da zukünftig mit einem verstärkten 
Auftreten weiterer invasiver Neophyten, z. B. der Ambrosie, gerechnet werden muss. Erfreulicher-
weise beteiligen sich inzwischen auch die Nachbarkreise Warendorf, Steinfurt und Coesfeld an der 
Bekämpfung des Riesen-Bärenklaus. Das ehemalige Staatliche Umweltamt (jetzt Bezirksregierung 
Münster, Dez. 53 Umweltüberwachung) setzt an der Ems und an einigen Nebengewässern Pflan-
zenschutzmittel bei der Bekämpfung des Riesen-Bärenklaus ein. Nur durch flächendeckende 
Maßnahmen ist zu gewährleisten, dass nicht immer wieder neue Samen durch die Fließgewässer 
(Werse, Angel, Aa) in das Stadtgebiet eingetragen werden. 
 
 
I. V. 
 
gez. 
Thomas Paal 
Stadtrat

Beratungsverlauf (1)

02.03.2010 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen
TOP 5.10 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Havichhorster Mühle
  • Werse

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0016/2010
Typ
Vorlagen
Datum
26.01.2010
Erstellt
06.10.2020 14:37