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2251/2019

Leerstand Wohnblöcke Friedrich-Engels-Str. 3-7

Beantwortung einer Anfrage (BV) 29.07.2019

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 3 (Lindenthal), Sitzung am 23.09.2019, TOP 7.1.3

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

5415 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
V/562/5 
 
Vorlagen-Nummer 
 2251/2019 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 23.09.2019 
 
Leerstand Wohnblöcke Friedrich-Engels-Str. 3-7 
Herr Lothar Müller von der Partei DIE LINKE bittet mit Schreiben vom 11.09.2018 (AN/1302/2018) um 
die Beantwortung folgender Fragen bezüglich des Leerstandes zahlreicher Wohnungen in den 
Wohnblöcken Friedrich-Engels-Str. 3-7:  
 
1) a)  Seit wann ist der Verwaltung der Leerstand bekannt? 
b)  Um wie viele Wohnungen handelt es sich? 
2) Wer ist der derzeitige Eigentümer der Wohnungen? 
3) Welche Maßnahmen hat oder wird die Verwaltung ergreifen, um den Leerstand zu beheben? 
4) Wären die Wohnungen zur Unterbringung von Geflüchteten geeignet? 
5) Kann die Verwaltung absehen, wann der Leerstand behoben werden kann? 
 
Die Verwaltung antwortet wie folgt: 
 
Zu Frage 1) a)  
 
Die Objekte Friedrich-Engels-Straße 3 und 5 werden seit Beginn der 2000er Jahre nicht genutzt, 
standen aber auch vorher nicht dem allgemeinen Wohnungsmarkt zur Verfügung, da es sich um Bü-
ro- und Verwaltungsgebäude handelt. 
 
Das Objekt Friedrich-Engels-Str. 7 wurde 2004 von einer Gesellschaft als Hauptmieter angemietet 
und zeitweise an die Stadt Köln weitervermietet. Diese nutzte einen Teil der Wohneinheiten, soweit 
es der bauliche Zustand zuließ, für Unterbringungen einfachsten Standards. Nach Kündigung seitens 
der Eigentümerin erfolgte 2018 eine Rückgabe des Objektes an die Eigentümerin. Danach ist keine 
Nutzung mehr bekannt. 
 
 
Zu Frage 1) b) 
 
Die drei Objekte haben insgesamt ca. 80 Wohneinheiten, deren Bewohnbarkeit aber in Frage steht.  
 
 
Zu Frage 2) 
 
Eigentümerin aller drei Objekte ist die Russische Föderation. Der Nießbrauch, also die Nutzung gleich 
einer Eigentümerin, liegt bei der Verwaltungsabteilung des Präsidenten der Russischen Föderation. 
 
 
Zu Frage 3)  
 
Die drei Gebäudeblöcke wurden 1974/75 gebaut, standen im Eigentum der UdSSR und wurden von

2 
 
der Handelsvertretung der UdSSR genutzt, welche Bestandteil der russischen Botschaft war. Ein we-
sentlicher Teil der Räume sind Büro-, Besprechungs-, und Konferenzräume sowie Unterbringungs-
räume für die Botschaftsangehörigen, so dass es sich nicht um geschützten Wohnraum im Sinne von 
§ 3 Abs. 1 und Abs.3 Ziffer 1 und Ziffer 2 der Wohnraumschutzsatzung handelte. Soweit bewohnbare 
Räume in den Gebäuden existierten, bestand ein enger Zusammenhang der Räume mit der Bot-
schaftstätigkeit, so dass diese dem allgemeinen Wohnungsmarkt entzogen waren. Die Räume dien-
ten vor Inkrafttreten sowohl der aktuellen Wohnraumschutzsatzung als auch ihrer vorigen Fassung 
nie zu Wohnzwecken für die Kölner Bevölkerung.  
 
Über diesen Aspekt hinaus ergab eine Besichtigung der Objekte Friedrich-Engels-Straße durch eine 
Immobilienfirma 2016 einen desolaten und maroden Zustand der Gebäude 3 und 5 mit erheblichen 
Wasserschäden, schwerwiegende Schäden an der Betonsubstanz, Schwarzschimmel, Feuchtigkeits-
schäden mit Pilzbefall, Schadstoffbelastungen, maroder technischer Ausstattung. Die Kosten einer 
Instandsetzung und Modernisierung wurden mit 6,5 Mio. Euro (Nr.3) und 4,6 Mio. Euro (Nr.5) beziffert 
und dürften sich inzwischen weiter erhöht haben. Für das Objekt Friedrich-Engels-Straße 7 ergibt sich 
ein ähnliches Bild, wobei ein undichtes Dach hinzukommt.  
Bis heute hat sich mangels sichtbarer Sanierungsmaßnahmen der bauliche Zustand weiter massiv 
verschlechtert. Ein Zugang zu allen drei Grundstücken ist aufgrund einer geschlossenen Einzäunung 
jedoch nicht möglich. 
 
Auch aus diesem Grund handelt es sich nicht um geschützten Wohnraum, der unter die Wohnraum-
schutzsatzung fällt (§ 3 Abs.3 Ziffer 5 und 6 Wohnraumschutzsatzung). 
 
 
Zu Frage 4) 
 
Eine der Maßgaben des Ressourcenmanagements zur Unterbringung Geflüchteter ist die Kostensen-
kung, indem teure und stark sanierungsbedürftige Standorte aufgegeben werden. Dem würde ein 
Erwerb der Gebäude angesichts der hohen Sanierungskosten zuwiderlaufen. Außerdem wird von der 
Verwaltung der Stadt Köln gemäß den vom Rat beschlossenen Leitlinien von 20.07.2004 eine dezent-
rale Unterbringung von Geflüchteten an kleinen Unterbringungsstandorten angestrebt, um Integration 
zu erleichtern und zu beschleunigen sowie eine Ghettoisierung zu vermeiden. Dies gilt erst recht vor 
dem Hintergrund sinkender Zahlen von Geflüchteten, die durch die Stadt Köln unterzubringen sind.  
 
Gegen Anmietung bzw. Erwerb sprechen zudem negative Erfahrungen mit den Vertretern der Eigen-
tümerin bzgl. einer zuverlässigen und konstruktiven Kommunikation zu Vertragsverhandlungen bzw. 
Sanierungsbestrebungen. Hinzu kommen ungeklärte Eigentumsfragen, der regelmäßige Zugriff von 
Gläubigern der Russischen Föderation auf die Gebäude im Wege der Zwangsverwaltung- und –
versteigerung und ungeklärte baugenehmigungsrechtliche Fragen. 
 
 
Zu Frage 5) 
 
Vor dem geschilderten Hintergrund bedarf es angesichts der Russischen Föderation als Eigentümerin 
diplomatischer statt ordnungsbehördlicher Lösungsansätze, welche von der Verwaltung ausgelotet 
werden, um eine Nutzung wiederherzustellen.  
 
Die Verwaltung konzentriert sich zunächst auf die zahlreichen Objekte, wo kurzfristig ordnungsbe-
hördliche Maßnahmen greifen und dann vermietbarer Wohnraum in absehbarer Zeit wieder zur Ver-
fügung steht.

Beratungsverlauf (1)

23.09.2019 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
TOP 7.1.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Friedrich-Engels-Straße 3
  • Straße 3 7
  • Straße 7

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Details

Aktenzeichen
2251/2019
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
29.07.2019
Erstellt
19.06.2019 16:22