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2989/2020

Baubeschluss für die Umgestaltung sowie Instandsetzung der Kalk-Mülheimer Straße zwischen Kalker Hauptstraße und Höfestraße in Köln Kalk

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 28.10.2020

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 8 (Kalk), Sitzung am 03.12.2020, TOP 8.1.2

Anlage Lageplan 2

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Anlage Lageplan 1

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

5181 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
III/66/661/4 
661/4 
Vorlagen-Nummer 
 2989/2020 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Baubeschluss für die Umgestaltung sowie Instandsetzung der Kalk-Mülheimer Straße 
zwischen Kalker Hauptstraße und Höfestraße in Köln Kalk 
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Kalk stimmt der beigefügten Planung zur Umgestaltung sowie Instandsetzung 
der Kalk-Mülheimer Straße zwischen Kalker Hauptstraße und Höfestraße zu und beauftragt die Ver-
waltung, die Maßnahme baulich umzusetzen. 
 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 12.11.2020

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  208.595,68 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
 
Bestand: 
Die Kalk-Mülheimer Straße ist zwischen Kalker Hauptstraße und Höfestraße eine zweispurige Ein-
bahnstraße (in Fahrtrichtung Norden). Durch die Umgestaltung der Rolshover Straße (zwischen Sie-
versstraße und Kalker Hauptstraße) wird nur noch einspurig in die Kalk-Mülheimer Straße eingefah-
ren. Der bestehende ca. 1,60 m breite Radweg ist zum Gehweg durch einen Hochbord und zum 
Längsparkstreifen durch Markierung getrennt. Die vorhandenen Radverkehrsanlagen entsprechen 
nicht mehr den aktuellen Richtlinien. 
 
 
Planung: 
Die Planung sieht die Umgestaltung der Kalk-Mülheimer Straße zwischen Kalker Hauptstraße und 
Höfestraße vor. Um die Maßnahme zeitnah umsetzen zu können, wurde gemeinsam mit der Bezirks-
vertretung Kalk im Runden Tisch Radverkehr festgelegt, dass auf eine vollständige Umgestaltung der 
Kalk-Mülheimer Straße in diesem Abschnitt verzichtet wird. Der bestehende Bordstein zwischen Geh- 
und Radweg wird nicht angepasst und die Fahrbahn nur in den notwendigen Abschnitten saniert. Die 
bestehende Markierung und der teilweise rot eingefärbte Radweg werden demarkiert.

3 
 
Analog zur Umgestaltung der Gladbacher Straße zwischen Kaiser-Wilhelm-Ring und Erftstraße wird 
die Zweispurigkeit der Kalk-Mülheimer Straße aufgehoben und ein durchgehender Radfahrstreifen mit 
einer Mindestbreite von 1,85 m (zzgl. 0,50 m Sicherheitsraum zum Längsparkstreifen) in Richtung 
Kalker Hauptstraße markiert. In Fahrtrichtung Höfestraße wird ein 1,50 m (zzgl. 0,50 m Sicherheits-
raum zum Längsparkstreifen) breiter Fahrradschutzstreifen markiert. Die Restfahrbahnbreite (zwi-
schen Radfahrstreifen und Fahrradschutzstreifen) beträgt mindestens 2,78 m. An der Kreuzung Vor-
sterstraße wird der Radfahr- und Schutzstreifen bzw. an der Kreuzung Kapitelstraße der Schutzstrei-
fen rot eingefärbt. Die bestehenden Einbauten (z. B. Mülleimer und Parkscheinautomaten) mit Aus-
nahme der Beleuchtungseinrichtungen werden in den Bereich zwischen Gehweg und Längsparkstrei-
fen verschoben. Hierdurch werden Engstellen im Bereich des Gehweges reduziert.  
 
 
Fahrradabstellanlagen: 
Im Rahmen der Maßnahme werden mindestens 75 Fahrradnadeln errichtet, sodass über 150 Fahrrä-
der sicher abgestellt und angeschlossen werden können. 
 
 
Behindertenparkplätze: 
Die 3 vorhandenen Behindertenparkplätze (vor Hausnummer 2, 58 und 58a) bleiben erhalten. Diese 
werden durch Beschilderung und Piktogramme zusätzlich hervorgehoben. 
 
 
Liefer- und Ladezonen: 
Um informelles Parken (durch Liefer- und Ladevorgänge) im Planungsabschnitt zu reduzieren, wer-
den im Rahmen der Maßnahme Ladezonen (vor Hausnummer 1-3, 4-6, 36-38 und 72-76) eingerich-
tet. Die verbleibenden öffentlichen Parkplätze werden weiterhin bewirtschaftet. 
 
 
Finanzierung: 
Die Gesamtkosten der Maßnahme betragen 208.595,68 €. Entsprechende Mittel stehen im Hpl. 
2020/2021 einschließlich Mittelfristplanung 2022-2024 im Teilergebnisplan 1201, Straßen, Wege, 
Plätze in der Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen für das Haushaltsjahr 
2021 zur Verfügung. 
 
 
Klimabewertung: 
Die Verwaltung das Ziel, die sektorspezifischen Beiträge zum Klimaschutz zu erfüllen. 
 
Die hier dargestellte Maßnahme stärkt den Umweltverbund im Bereich Radverkehr und bietet den 
Bürgerinnen und Bürgern eine adäquate Mobilitätsmöglichkeit im Vergleich zur Nutzung des privaten 
Pkw. Somit trägt dies zu einer möglichen Reduktion des Treibhausgasausstoßes bei. Insgesamt kann 
die hier darstellte Maßnahme als positiver Betrag zum Klimaschutz bewertet werden. 
 
 
Anlagen: 
1. Lageplan Kalk-Mülheimer Straße 1 
2. Lageplan Kalk-Mülheimer Straße 2

Beratungsverlauf (1)

03.12.2020 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
TOP 8.1.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (11)

  • Kalk-Mülheimer Straße 1
  • Kalker Hauptstraße
  • Höfestraße
  • Kaiser-Wilhelm-Ring
  • Gladbacher Straße
  • Rolshover Straße
  • Kapitelstraße
  • Bahnstraße
  • Erftstraße
  • Straße 1 2
  • Straße 2

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Details

Aktenzeichen
2989/2020
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
28.10.2020
Erstellt
13.10.2020 14:40