2989/2020
Baubeschluss für die Umgestaltung sowie Instandsetzung der Kalk-Mülheimer Straße zwischen Kalker Hauptstraße und Höfestraße in Köln Kalk
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
5181 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/66/661/4 661/4 Vorlagen-Nummer 2989/2020 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Baubeschluss für die Umgestaltung sowie Instandsetzung der Kalk-Mülheimer Straße zwischen Kalker Hauptstraße und Höfestraße in Köln Kalk Beschlussorgan Bezirksvertretung 8 (Kalk) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Kalk stimmt der beigefügten Planung zur Umgestaltung sowie Instandsetzung der Kalk-Mülheimer Straße zwischen Kalker Hauptstraße und Höfestraße zu und beauftragt die Ver- waltung, die Maßnahme baulich umzusetzen. Bezirksvertretung 8 (Kalk) 12.11.2020 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 208.595,68 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Bestand: Die Kalk-Mülheimer Straße ist zwischen Kalker Hauptstraße und Höfestraße eine zweispurige Ein- bahnstraße (in Fahrtrichtung Norden). Durch die Umgestaltung der Rolshover Straße (zwischen Sie- versstraße und Kalker Hauptstraße) wird nur noch einspurig in die Kalk-Mülheimer Straße eingefah- ren. Der bestehende ca. 1,60 m breite Radweg ist zum Gehweg durch einen Hochbord und zum Längsparkstreifen durch Markierung getrennt. Die vorhandenen Radverkehrsanlagen entsprechen nicht mehr den aktuellen Richtlinien. Planung: Die Planung sieht die Umgestaltung der Kalk-Mülheimer Straße zwischen Kalker Hauptstraße und Höfestraße vor. Um die Maßnahme zeitnah umsetzen zu können, wurde gemeinsam mit der Bezirks- vertretung Kalk im Runden Tisch Radverkehr festgelegt, dass auf eine vollständige Umgestaltung der Kalk-Mülheimer Straße in diesem Abschnitt verzichtet wird. Der bestehende Bordstein zwischen Geh- und Radweg wird nicht angepasst und die Fahrbahn nur in den notwendigen Abschnitten saniert. Die bestehende Markierung und der teilweise rot eingefärbte Radweg werden demarkiert. 3 Analog zur Umgestaltung der Gladbacher Straße zwischen Kaiser-Wilhelm-Ring und Erftstraße wird die Zweispurigkeit der Kalk-Mülheimer Straße aufgehoben und ein durchgehender Radfahrstreifen mit einer Mindestbreite von 1,85 m (zzgl. 0,50 m Sicherheitsraum zum Längsparkstreifen) in Richtung Kalker Hauptstraße markiert. In Fahrtrichtung Höfestraße wird ein 1,50 m (zzgl. 0,50 m Sicherheits- raum zum Längsparkstreifen) breiter Fahrradschutzstreifen markiert. Die Restfahrbahnbreite (zwi- schen Radfahrstreifen und Fahrradschutzstreifen) beträgt mindestens 2,78 m. An der Kreuzung Vor- sterstraße wird der Radfahr- und Schutzstreifen bzw. an der Kreuzung Kapitelstraße der Schutzstrei- fen rot eingefärbt. Die bestehenden Einbauten (z. B. Mülleimer und Parkscheinautomaten) mit Aus- nahme der Beleuchtungseinrichtungen werden in den Bereich zwischen Gehweg und Längsparkstrei- fen verschoben. Hierdurch werden Engstellen im Bereich des Gehweges reduziert. Fahrradabstellanlagen: Im Rahmen der Maßnahme werden mindestens 75 Fahrradnadeln errichtet, sodass über 150 Fahrrä- der sicher abgestellt und angeschlossen werden können. Behindertenparkplätze: Die 3 vorhandenen Behindertenparkplätze (vor Hausnummer 2, 58 und 58a) bleiben erhalten. Diese werden durch Beschilderung und Piktogramme zusätzlich hervorgehoben. Liefer- und Ladezonen: Um informelles Parken (durch Liefer- und Ladevorgänge) im Planungsabschnitt zu reduzieren, wer- den im Rahmen der Maßnahme Ladezonen (vor Hausnummer 1-3, 4-6, 36-38 und 72-76) eingerich- tet. Die verbleibenden öffentlichen Parkplätze werden weiterhin bewirtschaftet. Finanzierung: Die Gesamtkosten der Maßnahme betragen 208.595,68 €. Entsprechende Mittel stehen im Hpl. 2020/2021 einschließlich Mittelfristplanung 2022-2024 im Teilergebnisplan 1201, Straßen, Wege, Plätze in der Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen für das Haushaltsjahr 2021 zur Verfügung. Klimabewertung: Die Verwaltung das Ziel, die sektorspezifischen Beiträge zum Klimaschutz zu erfüllen. Die hier dargestellte Maßnahme stärkt den Umweltverbund im Bereich Radverkehr und bietet den Bürgerinnen und Bürgern eine adäquate Mobilitätsmöglichkeit im Vergleich zur Nutzung des privaten Pkw. Somit trägt dies zu einer möglichen Reduktion des Treibhausgasausstoßes bei. Insgesamt kann die hier darstellte Maßnahme als positiver Betrag zum Klimaschutz bewertet werden. Anlagen: 1. Lageplan Kalk-Mülheimer Straße 1 2. Lageplan Kalk-Mülheimer Straße 2
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (11)
- Kalk-Mülheimer Straße 1
- Kalker Hauptstraße
- Höfestraße
- Kaiser-Wilhelm-Ring
- Gladbacher Straße
- Rolshover Straße
- Kapitelstraße
- Bahnstraße
- Erftstraße
- Straße 1 2
- Straße 2
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- 2989/2020
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 28.10.2020
- Erstellt
- 13.10.2020 14:40