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V/0891/2006

Bebauungsplan Nr. 505 - Kenntnisnahme des Entwurfes

Vorlage 30.10.2006

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Anlage 2 
zur Vorlage Nr. 891/2006 
 
BEGRÜNDUNG ZUM ENTWURF / Seite 1 
B e g r ü n d u n g 
 
zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 505: 
Roxeler Straße / Schmeddingstraße 
 
Inhalt Seite 
 
 
1. 
 Planungsanlass / Planungsgrundlagen........................................................................................... 2 
2.  Geltungsbereich .............................................................................................................................. 2 
3.  Planungsrechtliche Situation ........................................................................................................... 2 
3.1  Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan ...................................................................... 2 
3.2  Bestehendes Planungsrecht / Sonstige Satzungen, Verordnungen .................................. 3 
4.  Räumliche und strukturelle Situation............................................................................................... 3 
5.  Planungsziele .................................................................................................................................. 5 
6.  Inhalte des Bebauungsplanes ......................................................................................................... 6 
6.1  Grundzüge der Planung...................................................................................................... 6 
6.2  Bauliche Nutzung und Baugestaltung ................................................................................ 7 
6.2.1  Nutzungsart(en), Nutzungsdichte........................................................................... 7 
6.2.2  Bebaubare Flächen, Bauhöhe................................................................................ 8 
6.2.3  Bauweise und Bauform .......................................................................................... 8 
6.2.4  Firstrichtung, Dachform .......................................................................................... 8 
6.2.5  Stellplätze, Nebenanlagen ..................................................................................... 9 
6.2.6  Freiflächen, Begrünung .......................................................................................... 9 
6.3  Verkehrsflächen / Erschließung.......................................................................................... 9 
6.4  Ver- und Entsorgung / Technische Infrastruktur................................................................. 9 
6.5  Grünflächen / Begrünung.................................................................................................. 10  
6.5.1  Öffentliche Grünflächen........................................................................................ 10  
6.5.2  Private Grünflächen.............................................................................................. 10  
6.5.3  Anpflanz- und Erhaltungsgebote.......................................................................... 10  
6.5.4 Ausgleichsflächen ................................................................................................ 10  
6.6  Immissionsschutz ............................................................................................................. 10  
6.7  Altlasten / Altstandorte...................................................................................................... 11  
6.8  Denkmalschutz/ Archäologie ............................................................................................ 11  
7.  Flächenbilanz................................................................................................................................. 12  
8.  Auswirkungen auf die Umwelt / Umweltbericht gemäß § 2 a BauGB ........................................... 12  
8.1  Rahmen der Umweltprüfung............................................................................................. 12  
8.2  Kurzdarstellung der Planung ............................................................................................ 12  
8.3  Fachgesetzliche Ziele und Vorgaben des Umweltschutzes............................................. 13  
8.4  Umweltbeschreibung / Umweltbewertung und Wirkungsprognose.................................. 13  
8.4.1  Menschen ............................................................................................................. 14  
8.4.2  Pflanzen und Tiere / Biologische Vielfalt..............................................................16  
8.4.3  Boden ................................................................................................................... 18  
8.4.4  Wasser ................................................................................................................. 19  
8.4.5  Klima / Luft............................................................................................................ 20  
8.4.6  Landschaft............................................................................................................ 20  
8.4.7  Kulturgüter und sonstige Sachgüter..................................................................... 21  
8.4.8  Wechselwirkungen der Schutzgüter..................................................................... 22  
8.4.9  Zusammenfassung der erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen............. 22  
8.5  Nichtdurchführung der Planung (Prognose Null-Variante)............................................... 23  
8.6  Anderweitige Planungsmöglichkeiten............................................................................... 23  
8.7  Überwachung (Monitoring) ............................................................................................... 23  
8.8  Zusammenfassung ........................................................................................................... 24  
9.  Gesamtabwägung ......................................................................................................................... 24  
10.  Realisierung der Planung / Durchführungsmaßnahmen............................................................... 25

Bebauungsplan Nr. 505  
BEGRÜNDUNG ZUM ENTWURF / Seite 2 
1. Planungsanlass / Planungsgrundlagen 
 
Mit der Neuaufstellung des Flächenutzungsplanes 201 0 wurde die Grundlage geschaffen, das 
vorhandene Gebiet des Bebauungsplanes Nr. 422: Schm eddingstraße / Soetenkamp in westli-
cher Richtung zu arrondieren. 
 
Mit dieser Arrondierung sollen attraktive und innen stadtnahe Wohnangebote für Familien und 
Eigenheim- Ersteller am Ortsrand Sentrups geschaffe n werden und somit der Abwanderung in 
Umlandgemeinden vorgebeugt werden. Der Stadtteil Se ntrup hat in weiten Teilen eine großzü-
gige Grundstücksstruktur. 
Durch die geplante Wohnbaulandentwicklung sollen di e bereits vorhandenen öffentlichen Infra-
struktureinrichtungen und / oder private Versorgung seinrichtungen im Stadtteil Sentrup gesi-
chert werden. 
 
 
2. Geltungsbereich 
 
Das Plangebiet verläuft zwischen der Roxeler Straße  im Norden und der Schmeddingstraße im 
Süden. Östlich angrenzend erstreckt sich das Baugeb iet Soetenkamp. Das Gievenbachtal so-
wie die Neubebauung Josef-Pieper-Straße rahmen das Plangebiet im Süden und Südwesten 
ein. 
 
Innerhalb des Plangebietes liegen die folgenden Grundstücke: 
 
Gemarkung Münster, Flur 39, Teile der Flurstücke 194,246, 292, 337, 370. 
 
Die Grenzen des räumlichen Geltungsbereiches des Be bauungsplanes sind im Plan durch ei-
nen grauen Farbstreifen gekennzeichnet. 
 
 
3. Planungsrechtliche Situation 
 
3.1 Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan 
 
Der Flächennutzungsplan weist im Bereich nördlich d er Schmeddingstraße, südlich der Roxeler 
Straße eine Wohnbaufläche zur Arrondierung des Baug ebietes „Schmeddingstraße / Soeten-
kamp“ aus. 
 
Mit der Darstellung der neuen Wohnbaufläche am west lichen Ortsrand Sentrups wird eine bis-
her als Fläche für die Landwirtschaft genutzte Fläc he überplant. Diese Überplanung von Frei-
raum erfolgt jedoch an einem dafür städtebaulich ge eigneten Standort und unter Berücksichti-
gung der Ziele der Raumordnung und Landesplanung. 
 
Für den Bereich Sentrup gibt der wirksame Flächennu tzungsplan unter Berücksichtigung der 
Zielvorgaben des Handlungsprogramms Wohnen 2000 (HP W 2000) ein Entwicklungspotenzial 
durch neue Baulandausweisung von ca. 40 WE an. 
 
Der Bebauungsplan sieht den Darstellungen des Fläch ennutzungsplanes entsprechende Fest-
setzungen vor und ist somit aus ihm entwickelt.

Bebauungsplan Nr. 505  
BEGRÜNDUNG ZUM ENTWURF / Seite 3 
3.2 Bestehendes Planungsrecht / Sonstige Satzungen,  Verordnungen 
 
– Angrenzende Bebauungspläne – 
 
Im Norden grenzt der Bebauungsplan Nr. 208: Verlegt e Roxeler Straße, im Osten der Bebau-
ungsplan Nr. 422: Schmeddingstraße / Soetenkamp mit  der Festsetzung allgemeiner Wohnge-
biete und im Westen der Bebauungsplan 408: Gievenbe ck – Bezirksfriedhof West (Roxeler 
Straße / Schmeddingstraße) mit der Festsetzung öffentlicher Grünflächen an. 
 
– Aufhebung von Bebauungsplänen – 
 
Der Bebauungsplan Nr. 505: Roxeler Straße / Schmedd ingstraße überplant einen Teilbereich 
des östlich angrenzenden Bebauungsplan Nr. 422: Sch meddingstraße / Soetenkamp. Das ü- 
berlagerte Teilstück ist als öffentlicher Fuß- und Radweg dargestellt. Mit der Überplanung bleibt 
die Nutzung unverändert, jedoch wird der Trassenver lauf korrigiert, um einen Anschluss an das 
neugeplante allgemeine Wohngebiet herzustellen und um die Schutzbereiche der Na-
turdenkmale abzusichern. Für den überplanten Teilbe reich tritt an die Stelle des alten Pla-
nungsrechtes der neue Bebauungsplan Nr. 505 und wir d zur neuen planungsrechtlichen Beur-
teilungsgrundlage. Die Festsetzungen in den übrigen  Bereichen des Bebauungsplanes Nr. 422 
bleiben unverändert bestehen. 
 
– Landschaftsplan – 
 
Der derzeit in Aufstellung befindliche Landschaftsp lanentwurf „Roxeler Riedel“ ist entsprechend 
der Bebauungsplanung anzupassen. 
 
 
4. Räumliche und strukturelle Situation 
 
– Lage und visuelle Prägung – 
 
Das Plangebiet verläuft zwischen der Roxeler Straße  im Norden und der Schmeddingstraße im 
Süden. Östlich angrenzend erstreckt sich das Baugeb iet Soetenkamp. Im Süden schließen das 
Gievenbachtal sowie die Neubebauung Josef-Pieper-Straße an. 
 
Das Plangebiet ist per PKW bisher nur von Osten übe r die Albert-Schweitzer-Straße und im 
Süden über die Schmeddingstraße zu erreichen.  
 
Entlang der Roxeler Straße sind für das bestehende Baugebiet des Bebauungsplanes Nr. 422 
aktive Lärmschutzmaßnahmen getroffen worden. Das Lä rmschutzbauwerk kombiniert mit einer 
aufstehenden Lärmschutzwand liegt 73, 5 m über NN und ist vollständig bepflanzt. 
 
Das Gelände ist überwiegend eben und fällt um ca. 2 m in Richtung Westen ab. 
 
Das Plangebiet wird durch einen bestehenden Wirtsch aftsweg zerschnitten, der unter anderem 
als Ost-West – Rad- und Fußwegeverbindung zwischen Soetenkamp und Schmeddingstraße 
genutzt wird. 
 
Die Plangebietsfläche wird im nördlichen Teilbereic h derzeitig landwirtschaftlich und im südli-
chen Teilbereich als extensives Weideland genutzt (Pferdekoppel). 
 
Am östlichen Plangebietsrand befindet sich eine Str euobstwiese, die eine Zäsur zwischen dem 
Bebauungsplangebiet Soetenkamp und dem neuen Bebauu ngsplangebiet darstellt. Die Streu-
obstwiese weist sowohl Altbestand als auch neu gepf lanzte Obstbäume (ca. 5 Jahre) auf. Diese

Bebauungsplan Nr. 505  
BEGRÜNDUNG ZUM ENTWURF / Seite 4 
Fläche ist derzeit im Gebiet des Bebauungsplanes Nr . 422 als Fläche zum Schutz, zur Pflege 
und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft festgesetzt. 
 
Im Süden wird das Plangebiet zum nach Süden abfalle nden Landschaftsraum Gievenbachtal 
klar durch eine Allee an der Schmeddingstraße abgeg renzt. Die Allee besteht sowohl aus altem 
Baumbestand als auch aus neugepflanzten kleineren Laubbäumen. 
Diese Allee in Verbindung mit den Hofstellen ist de rzeit zentrales landschaftsbildprägendes E- 
lement. Für die Fernwirkung der neu entstehenden Or tssilhouette ist die klare und prägnante 
Baumkulisse wesentlich. 
 
Am östlichen Plangebietsrand befinden sich zwei ehe malige Hofstellen, wobei die nördliche der 
beiden Hofstellen bereits bewohnt und die südliche Hofstelle derzeit in Renovierung befindlich 
ist. Beide Hofstellen in Kombination mit der Streuo bstwiese sowie der südlich angrenzenden 
Siedlung Josef-Pieper-Straße bilden derzeit den westlichen Siedlungsrand Sentrups. 
 
Das östlich an das Plangebiet anschließende Baugebi et „Schmeddingstraße / Soetenkamp“ ist 
bis auf einzelne Baulücken vollständig bebaut. Die vorwiegend verwendeten Materialien sind ro- 
ter Klinker kombiniert mit roter, brauner oder anth razitfarbener Dacheindeckung. Das Baugebiet 
ist geprägt durch eingeschossige Einzel- und Doppel häuser mit Satteldach. Auch in der weite- 
ren Umgebung sind Satteldächer die vorherrschende, d.h. ortstypische Dachform. 
 
Abweichend davon ist der südlich angrenzende Siedlu ngsteil Josef-Pieper-Straße / Schmed-
dingstraße von einer mehrgeschossigen alten- und fa miliengerechten Wohnanlage geprägt. Im 
unmittelbar an den Landschaftsraum grenzenden Teil der Siedlung Josef-Pieper-Straße herr-
schen zweigeschossige Einzel- Doppel- und Reihenhäu ser vor. Südlich fortgeführt folgt die ü- 
berwiegend zweigeschossige Siedlung „Auf dem Draun“. 
 
Als neues stadtgestalterisches Element am Ortsrand sind in diesem Siedlungsteil Pultdächer 
und in Teilbereichen Flachdächer zugelassen und prä gen den westlichen Ortsrand. Die weiße 
Außenwandfarbe hebt sich von den überwiegend roten Fassadenmaterialien der Umgebungs-
bebauung ab. 
 
– Nutzungsstruktur im Plangebiet – 
 
Der süd-östliche Teil des Plangebietes wird als ext ensives Weideland genutzt. Ergänzt wird die- 
se Nutzung durch eine Streuobstwiese im Osten und e ine landwirtschaftliche Nutzfläche, die im 
Norden an die Roxeler Straße angrenzt. 
 
Das Plangebiet wird diagonal von Süd-Ost nach Nord-West von einer Richtfunktrasse gequert. 
 
– Nutzungsstruktur im näheren Umfeld – 
 
Das nähere Umfeld des Plangebietes ist überwiegend durch Wohnbebauung geprägt. Entlang 
der südlichen Schmeddingstraße erstreckt sich ein d reigeschossiger Wohnkomplex mit der 
Sonderwohnform altengerechtes, betreutes Wohnen. Mi t dem Bebauungsplan Nr. 422 ist die 
Entstehung von mindestens 45 altengerechten Wohnung en in Ergänzung zu familiengerechtem 
Wohnen ermöglicht worden. 
 
Der südlich angrenzende Siedlungsteil Josef-Pieper- Straße ist so konzipiert, dass sowohl 
Hausgruppen, Doppelhäuser als auch Einzelhäuser neb eneinander entstehen können und so 
die verschiedensten Wohnwünsche bedient werden können. 
 
Die östlich angrenzende Siedlung Soetenkamp ist ein e erweiterte Bestandssiedlung. In der Hö-
henentwicklung passen sich die neugebauten Wohngebä ude dem Bestand an. Die Grundstü-

Bebauungsplan Nr. 505  
BEGRÜNDUNG ZUM ENTWURF / Seite 5 
cke im Altbestand sind wesentlich großzügiger als d ie ergänzte Einzel- und Doppelhausbebau-
ung. 
 
Allen Einzel- und Doppelhäusern und Hausgruppen gem ein ist eine Höhenbegrenzung auf eine 
Firsthöhe von 9,00 m. 
 
– Nutzungsstruktur im Gesamtkontext der näheren Umgebung – 
 
Die Schmeddingstraße verbindet das Plangebiet mit d em fußläufig erreichbaren Ortsteilzentrum 
an der Waldeyerstraße. Die Nahversorgung des Plange bietes ist über dieses Grundver-
sorgungszentrum gesichert, da es sich in dem lt. Ei nzelhandelskonzept als zumutbar anzuse-
henden 700 m- Radius befindet. Das Grundversorgungszentrum im nördlich gelegenen Stadtteil 
Gievenbeck ist weniger gut zu erreichen, da die Roxeler Straße eine erhebliche Barrierewirkung 
darstellt. 
 
Spielplätze in der näheren Umgebung des neuen Bauge bietes befinden sich an der Theresien-
schule und an der Roxeler Straße. An der Theresiens chule ist ein „Ballspielplatz“ und an der 
Roxeler Straße / Möllmannsweg ein Spielplatz für Ki nder jeder Alterstufe der Kategorie A ange-
siedelt. Vom Plangebiet aus stellt die Roxeler Stra ße jedoch eine starke Barriere mit Gefahren-
potenzial dar, so dass die Erreichbarkeit dieses Sp ielplatzes der A- Kategorie aus Richtung 
Schmeddingstraße eingeschränkt ist. 
 
In der näheren Umgebung des Plangebietes befindet s ich außerdem der Sonderhubschrau-
berlandesplatz des angegliederten Universitätsklini kums. Der Landesplatz liegt ca. 300 m vom 
östlichen Plangebietsrand entfernt. 
 
 
5. Planungsziele 
 
– Übergeordnete Ziele – 
 
 Die Planung verfolgt das Ziel, die bereits bestehe nde Bebauung Soetenkamp zu arrondie-
ren und in landschaftlich attraktiver Lage innerstä dtische sowohl Wohnflächen für Familien 
als auch altengerechte Wohnformen anzubieten. Weite rhin soll in Anbetracht des demo-
grafischen Wandels die Planung flexibel gestaltet w erden, um den wandelnden Wohnbe-
dürfnissen der Bevölkerung innerhalb der verschiede nen Lebensabschnitte gerecht zu 
werden. Hier wird insbesondere auch an alleinstehen de Menschen und kinderlose Paare 
gedacht. 
 
– Konkrete Zielsetzungen – 
 
 Ausweisung von Wohnbaulandflächen mit unterschiedl ichen Grundstücksgrößen für Einzel 
und Doppelhäuser. In einem kleinen Teilbereich sind  auch Hausgruppen zulässig. Durch 
die vorgeschlagene Parzellierung sind Grundstücksgr ößen zwischen ca. 600 m² und 180 
m² möglich. 
 
 Entstehung von ca. 54 Hauseinheiten in Einfamilien - Doppel- und Reihenhausbauweise. 
 
 Zweigeschossigkeit der Bebauung zur optimalen ökon omischen und ökologischen Ausnut-
zung der Grundstücke, aber auch in Anlehnung an bes tehende Baustrukturen der Bereiche 
Josef-Pieper-Straße und Auf dem Draun. 
 
 Schaffung eines durchgrünten Siedlungscharakters. 
 
 Erhalt der Allee Schmeddingstraße als Ortsrandabsc hluss.

Bebauungsplan Nr. 505  
BEGRÜNDUNG ZUM ENTWURF / Seite 6 
 
 Kostengünstige Erstellung der öffentlichen Erschli eßungsanlagen. 
 
 Schaffung von verkehrsberuhigten, bespielbaren Misc hverkehrsflächen im Inneren des 
Plangebietes. 
 
 Vermeidung von Durchgangsverkehren zwischen dem bes tehenden Gebiet Soetenkamp 
und dem neu entstehenden Baugebiet.  
 
 Erschließung des Plangebietes von Osten über die A lbert-Schweitzer-Straße. 
 
 Schaffung eines Spielplatzes der B/C – Kategorie i m südlichen Plangebiet. 
 
Hinsichtlich der Dichte des Wohngebietes ist ein we iteres Ziel der Planung, verschiedene 
Wohnansprüche realisieren zu können. Diese Struktur  wird durch die Festsetzung sowohl von 
Einzelhäusern als auch Doppelhäusern – und in einem  Teilbereich auch Hausgruppen – Rech-
nung getragen. Mit der Planung soll ein eindeutiger  Siedlungsrand definiert werden, der in der 
bereits vorhandenen Allee an der Schmeddingstraße seinen Abschluss findet. 
 
In Anbetracht der Fernwirkung der neu entstehenden Ortssilhouette z.B. aus dem Gieven-
bachtal heraus, werden die Höhenfestsetzungen, d.h.  Trauf- und Firsthöhen, und die Geschos-
sigkeit festgesetzt. 
 
 
– Weitere Ziele –
 
 
Weiteres Ziel der Planung ist, in Anbetracht des sü dlich angrenzenden Landschaftsraumes ei-
nen durchgrünten  Siedlungscharakter zu schaffen, um die Bebauung har monisch in das Umfeld 
einzufügen und eine optische Verzahnung zwischen privaten Freizonen und dem angrenzenden 
Landschaftsraum herzustellen. 
 
Die bisher genannten stadtgestalterischen Ziele sin d auch im Hinblick auf stadtökologische An- 
forderungen relevant. 
 
Das Plangebiet grenzt an den klimatisch wichtigen s üdwestlichen Sektor des Stadtgebietes an. 
Dieser Sektor besitzt besondere Bedeutung bei der K altluftentstehung. Um den daraus entste-
henden Anforderungen des Klimaschutzes Rechnung zu tragen, ist ein hoher Grünanteil, eine 
niedrige Bebauung und eine geringe Flächenversiegel ung in der Planung berücksichtigt wor-
den. 
 
Die geplanten Erschließungsanlagen sollen entsprech end den Erfordernissen der Bebauung 
und des Verkehrs kostengünstig hergestellt werden. 
 
 
6. Inhalte des Bebauungsplanes 
 
6.1 Grundzüge der Planung 
 
Damit die  beabsichtigte städtebauliche Entwicklung und Ordnun g gewährleistet ist, sind für die 
Realisierung der Ziele des Bebauungsplanes – auf de r Grundlage des Städtebaulichen Ent-
wurfs – die Festsetzungen bezüglich 
 
 Art und Maß der baulichen Nutzung, 
 der Einhaltung der Baugrenzen, 
 der öffentlichen Verkehrsflächen, 
 der öffentlichen Grünflächen,

Bebauungsplan Nr. 505  
BEGRÜNDUNG ZUM ENTWURF / Seite 7 
 der aktiven Schallschutzmaßnahmen, 
 der Regelungen zur Unterbringung des ruhenden Verk ehrs sowie 
 der Begrünung in den Baugebieten 
 
von substanzieller Bedeutung und stellen die Grundzüge der Planung dar. 
 
 
6.2 Bauliche Nutzung und Baugestaltung 
 
6.2.1 Nutzungsart(en), Nutzungsdichte  
 
– Art der baulichen Nutzung – 
 
Entsprechend der Zielsetzung der Planung setzt der Bebauungsplan ein allgemeines Wohnge-
biet für eine gemischte Struktur aus Einzel- und Do ppelhäusern fest. In einem kleinen Teilbe-
reich sind auch Hausgruppen möglich, um möglichst v iele Zielgruppen von Bauwilligen zu errei-
chen. Die vorgeschlagene Parzellierung zugrunde gel egt, besteht die Möglichkeit innerhalb der 
Festsetzungen ca. 54 Hauseinheiten zu errichten. 
 
Das Gebiet dient überwiegend dem Wohnen. Die im all gemeinen Wohngebiet allgemein zuläs-
sigen Läden und ausnahmsweise zulässigen Nutzungen wie Verwaltungsanlagen, Beherber-
gungsbetriebe, Gartenbaubetriebe oder Tankstellen, werden wegen der durch diese Nutzung 
erzeugten Verkehrsbelastungen ausgeschlossen. Der C harakter eines allgemeinen Wohnge-
bietes bleibt jedoch bestehen und lässt Spielraum, die Wohnnutzung mit der Versorgung des 
Gebietes dienenden Schank- und Speisewirtschaften s owie nicht störenden Handwerksbetrie-
ben abzurunden. 
 
Da das neue Baugebiet über die Schmeddingstraße in fußläufiger Entfernung an das Nahver-
sorgungszentrum Waldeyerstraße angebunden ist, ist der Ausschluss der der Versorgung des 
Gebietes dienenden Läden zugunsten der Wohnruhe im Gebiet sinnvoll. 
 
Die so definierte und eingeschränkte Nutzungsstrukt ur des allgemeinen Wohngebietes ent-
spricht überwiegend der Struktur der umgebenden Baugebiete. 
 
– Maß der baulichen Nutzung – 
 
Zur Umsetzung des Ziels der abnehmenden Nutzungsdic hte zum Landschaftsraum Gieven-
bachtal hin ist eine Grundflächenzahl von 0,3 festgesetzt. 
 
Durch diese lockere Bebauung wird die Verzahnung vo n Siedlung und Landschaftsraum er-
möglicht. Weiterhin verfolgt die Festsetzung der ba ulichen Dichte neben gestalterischen Zielen 
auch stadtökologische Ziele. 
 
Ein relativ kleiner Bereich im Norden des Plangebie tes ist mit einer Grundflächenzahl von 0,4 
festgesetzt. Hier besteht die Option, kleine Reihenhauseinheiten zu realisieren. 
 
Mit der Festsetzung der baulichen Dichte wird der V ersiegelungsgrad im Gebiet möglichst ge-
ring gehalten und ein Aufheizen der Fläche wird gem indert. Da das Baugebiet an den stadtkli-
matisch sensiblen und wichtigen südwestlichen Sekto r für die Kaltluftentstehung grenzt, ist die 
Reduktion der Dichte im Verhältnis zu den Obergrenz en gem. § 17 BauNVO zu vertreten. Die 
vorgeschlagene Grundstücksparzellierung, ergänzt du rch die Möglichkeit, überwiegend Dop-
pelhäuser zu realisieren, nimmt Rücksicht auf die Anforderungen des schonenden Umgangs mit 
Grund und Boden.

Bebauungsplan Nr. 505  
BEGRÜNDUNG ZUM ENTWURF / Seite 8 
6.2.2 Bebaubare Flächen, Bauhöhe  
 
– Zahl der Vollgeschosse – 
 
Die Zweigeschossigkeit der Bebauung dient der optim alen ökonomischen und ökologischen 
Ausnutzung der Grundstücke. Sie wurde aber auch gew ählt in Anlehnung an bestehende Bau-
strukturen der Bereiche Josef-Pieper-Straße und Auf dem Draun. 
 
– Trauf- und Firsthöhen, Sockelhöhen – 
 
Die Traufhöhe wird festgesetzt, da sie ein entschei dendes gestalterisches Merkmal in der Nah-
wirkung und im öffentlichen Straßenraum ist. Die ma ximale Firsthöhe leitet sich aus der Ortsty-
pik ab. 
 
– Überbaubare Grundstücksflächen – 
 
Die überbaubaren Grundstücksflächen sind festgesetzt worden, um eine geordnete Baustruktur, 
dem städtebaulichen Entwurf folgend, zu erreichen. 
 
 
6.2.3 Bauweise und Bauform 
 
Die offene Bauweise entspricht dem Ziel der aufgelo ckerten Ortsrandbebauung mit freistehen-
den Einfamilien- und Doppelhäusern. 
 
Um dem Ziel des verkehrsberuhigten Wohnens gerecht zu werden wird die Anzahl der Wohn-
einheiten auf 2 WE / Hauseinheit begrenzt. Diese Be grenzung vermeidet zusätzlich eine er-
höhte Flächenversiegelung auf den Grundstücken, da die erforderliche Anzahl privater Stell-
plätze reduziert werden kann. Typische Mehrfamilienhäuser sind dadurch unzulässig. 
 
 
6.2.4 Firstrichtung, Dachform 
 
Die angegebene Firstrichtung soll den Straßenverlau f betonen. In der näheren Umgebung sind 
überwiegend Satteldächer mit unterschiedlichen Dachneigungen vorherrschend. 
 
Um ein einheitliches Erscheinungsbild zu erreichen,  werden Neigungsdächer festgesetzt. Die 
Dachneigung von 22°  ± 3°  lässt einen Dachgeschossausbau zu Wohnzwecken nicht zu. Dies ist 
auch nicht notwendig, weil 2 Vollgeschosse festgesetzt wurden. 
 
Krüppelwalm- und Mansarddächer werden als ortsfremd ausgeschlossen. 
 
Dachaufbauten und Gauben werden zugunsten ruhiger Dachlandschaften ausgeschlossen. 
 
Pultdächer und Pultdächer in Kombination mit Flachd ächern werden zugelassen um eine Viel-
zahl von architektonischen Entwürfen und um eine Vi elfältigkeit hinsichtlich der Bauformen zu 
ermöglichen. 
 
Ausnahmsweise sind auch reine Flachdachgebäude zulä ssig, wenn es sich um eine geschlos-
sene Baugruppe von mehreren Häusern handelt.

Bebauungsplan Nr. 505  
BEGRÜNDUNG ZUM ENTWURF / Seite 9 
6.2.5 Stellplätze, Nebenanlagen 
 
Gebäude und Garten stehen im Vordergrund des Stadtb ildes, Nebenanlagen hingegen sollten 
sich unterordnen und damit auch stadtgestalterisch eine untergeordnete Rolle spielen, den öf-
fentlichen Raum nicht prägen. Deshalb sind sie nur mit Flachdach zulässig. 
 
Die notwendigen Besucherstellplätze im öffentlichen  Straßenraum werden in separaten Park-
buchten angeordnet. 
 
 
6.2.6 Freiflächen, Begrünung 
 
In Anlehnung an das benachbarte Baugebiet am Soeten kamp werden Einfriedungen in Form 
von Laubhecken oder als festen Einfriedungen mit be grenzter Höhe zugelassen, um den 
durchgrünten Charakter der Siedlung zu fördern und eine optische Verzahnung zwischen Land- 
schaftsraum und privaten Freizonen herzustellen. Di e Begrenzung der Höhe der Einfriedungen 
dient der einheitlichen Gestaltung im Baugebiet und  soll Abschottungen baulicher Art vermei- 
den. 
 
 
6.3 Verkehrsflächen / Erschließung 
 
Die Erschließung des Plangebietes erfolgt von Osten  über die Albert-Schweitzer-Straße und 
von Süden über die Schmeddingstraße. Durchgangsverk ehre zur Roxeler Straße sollen durch 
zu treffende verkehrliche Maßnahmen unterbunden wer den, so dass der fortgeführte Teil der 
Schmeddingstraße ausschließlich dem Fuß- und Radverkehr vorbehalten ist. 
 
Die innere Erschließung des Plangebietes erfolgt vo n Süden aus über einen Teil der Schmed-
dingstraße als Ringerschließung. Die Straße soll al s verkehrsberuhigte Mischverkehrsfläche 
von 6,25 m Breite ausgeführt werden. 
 
Der nördlich gelegene Rad- und Fußweg, im Bebauungs plan Nr. 422 als solcher festgesetzt, 
der die Siedlung Soetenkamp und Schmeddingstraße ve rbindet, ist baulich mindestens 3 m 
breit und in Bezug auf Oberflächenmaterial sowie Un terbau so auszuführen, dass er für die Be- 
fahrung mit PKW und Feuerwehrfahrzeugen ausgelegt i st (Notüberlauf). Mit dieser Maßnahme 
wird ein reibungsloser Verkehrsabfluss gewährleiste t, da die innere Erschließung lediglich über 
eine kombinierte Zu- und Abfahrt erfolgt. 
 
 
6.4 Ver- und Entsorgung / Technische Infrastruktur 
 
Der Anschluss an die öffentliche Kanalisation im Pl angebiet soll im Trennsystem erfolgen. Das 
anfallende Schmutzwasser ist über Freigefällekanäle  DN 250 zu sammeln und in die vorhan-
dene Schmutzwasserkanalisation Schmeddingstraße abzuleiten. 
 
Das Regenwasser muss in den Gievenbach geleitet wer den. Die Einleitungsmenge muss durch 
ein Regenrückhaltebecken gedrosselt werden. Als Sta ndort ist die Fläche zwischen Roxeler 
Straße, Schmeddingstraße und Gievenbach geeignet. D as Becken kann als offenes Erdbecken 
erstellt werden. 
 
Eine Versickerung des Niederschlagwassers ist aufgr und der ungünstigen Bodenverhältnisse 
und des hohen Grundwasserspiegels nicht möglich.

Bebauungsplan Nr. 505  
BEGRÜNDUNG ZUM ENTWURF / Seite 10 
6.5 Grünflächen / Begrünung 
 
6.5.1 Öffentliche Grünflächen 
 
Im Rahmen der Neubebauung der Plangebietsfläche sol l ein Spielplatz der B/C- Kategorie ent-
stehen. Die Spielplatzfläche ist am südlichen Plang ebietsrand an der Schmeddingstraße positi-
oniert und deckt sowohl anfallende Bedarfe aus der Siedlung Josef-Pieper-Straße als auch der 
Schmeddingstraße und des Baugebietes Soetenkamp ab.  Die Lage des Spielplatzes im Plan-
gebiet begründet sich darin, dass der Bedarf auch a us dem Süden Sentrups erwächst. Eine 
Kfz- freie Querung für Kinder ist an diesem Standort weitgehend möglich. 
 
Als Größenzielwert für die Spielplatzfläche sind 600 m² brutto in der Planung berücksichtigt. 
 
 
6.5.2 Private Grünflächen 
 
Im nördlichen Bereich außerhalb des Plangebietes si nd zwei Stieleichen als eingetragene Na-
turdenkmale (Nr. 612) vorhanden. Die Bäume haben ei nen Kronendurchmesser von 19 m. Da 
die Fläche der Baumkronen sowie ein 2 m breiter Sch utzstreifen um die Baumkrone zum ge-
schützten Bereich gehören, ist das Naturdenkmal im Plan dargestellt. Der Schutzstreifen ist, um 
seine Schutzfunktion zu sichern, als private Grünfl äche festgesetzt. Hiermit wird eine Bebauung 
mit Nebenanlagen oder Stellplätzen/ Garagen ausgeschlossen. 
 
 
6.5.3 Anpflanz- und Erhaltungsgebote 
 
Um die vorhandene Allee entlang der Schmeddingstraß e als landschaftsprägendes Element zu 
stärken, wird entlang der Grundstücksgrenzen in die sem Bereich eine 3 m breite Fläche zur 
Anpflanzung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen festgesetzt. 
 
 
6.5.4 Ausgleichsflächen 
 
Eingriffe in Natur und Landschaft entstehen mit der  Versiegelung durch die Überbauung von 
bisher landwirtschaftlich genutzten Flächen. 
 
Die Kompensation der entstehenden Eingriffe soll au ßerhalb des Plangebietes mit der Fläche 
Komkat- Nr. 30/15 (Kompensationsflächenkataster) au s dem Kompensationsflächenpool der 
Stadt Münster erfolgen. Das sind die Grundstücke Ge markung Münster, Flur 31 Flurstück Nr. 
60 mit 1079 m² und Nr. 76 mit 12208 m² im Gievenbachtal. 
 
Der Eingriff ist notwendig, um die stadtstrukturell en Ziele des FNP / Bebauungsplanes für den 
Stadtteil Sentrup verwirklichen zu können. 
 
 
6.6 Immissionsschutz 
 
Bei der Planung wird die Entstehung eines allgemeinen Wohngebietes und damit die Einhaltung 
der Orientierungswerte der DIN 18005 zugrunde geleg t. (Tagwert 55 dB(A) / Nachtwert 45 
dB(A)). 
 
Nach der Schalltechnischen Untersuchung vom Februar  2006 eines externen Planungsbüros 
für Lärmschutz wird entlang der Roxeler Straße ein Lärmschutzwall in einer Höhe von 6,0 m 
über Gradiente der Roxeler Straße (L 843) geplant.

Bebauungsplan Nr. 505  
BEGRÜNDUNG ZUM ENTWURF / Seite 11 
In diesem Sinne berücksichtigt die Planung die Fort setzung des bereits vorhandenen Lärm-
schutzbauwerkes nach Westen im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 422. 
 
Die Schalltechnische Untersuchung berücksichtigt di e Lärmemissionen der Roxeler Straße, der 
Albert-Schweitzer-Straße, der Schmeddingstraße und die Lärmemissionen, die von dem Son-
derhubschrauberplatzes des UKM ausgehen. 
 
Durch die Festsetzung des Lärmschutzwalles wird die  Ausweisung von Lärmpegelbereichen 
nicht mehr notwendig. 
 
Mit der Anordnung des 6,0 m hohen Lärmschutzwalles ist für die Bebauung im Plangebiet die 
Einhaltung bzw. Unterschreitung der maßgebenden Ori entierungswerte gewährleistet. Es wird 
ein sog. Vollschutz erreicht. Auch die Obergeschoss e und Außenbereiche wie Terrassen und 
Gärten erreichen die o. g. Orientierungswerte. 
 
Da die Orientierungswerte der DIN 18005/07.02 nacht s bezogen auf den Fluglärm des Sonder-
hubschrauberplatzes des UKM im gesamten Plangebiet nicht eingehalten werden, wird für das 
Plangebiet der Einbau schallgedämmter Lüftungen für Schlafräume empfohlen. 
 
 
6.7 Altlasten / Altstandorte 
 
Im Plangebiet befinden sich keine Altlastenverdachtsflächen. 
 
 
6.8 Denkmalschutz/ Archäologie 
 
Innerhalb des Plangebietes befinden sich nach derze itigem Kenntnisstand keine Bodendenk-
male im Sinne des Denkmalschutzgesetzes NW. Da Flus sufer in der Frühzeit jedoch zu den 
bevorzugten Siedlungsplätzen gehörten, gelten sie g enerell als archäologisch hochsensible Be-
reiche. Bei Bodeneingriffen auch in der näheren Umg ebung ist daher stets mit dem Auftreten 
von archäologischen Funden und Befunden sowie der E ntdeckung von Bodendenkmalen zu 
rechnen.  
 
Gemäß § 15 DSchG NRW ist die Entdeckung eines Boden denkmals unverzüglich der Stadt 
Münster oder dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe , Westf. Museum für Archäologie / Amt 
für Bodendenkmalpflege Münster anzuzeigen. Die Fund stelle ist nach § 16 Abs. 1 DSchG NW 
unverändert zu erhalten. Der Baubeginn ist der Städ tischen Denkmalbehörde oder dem West-
fälischen Museum für Archäologie / Amt für Bodenden kmalpflege spätestens zwei Wochen vor 
Maßnahmebeginn anzuzeigen. 
 
Der Bebauungsplan enthält einen entsprechenden Hinweis. 
 
Innerhalb des Plangebietes befinden sich Reste mehr erer Wölbäckersysteme, die von alten A- 
ckerbautechniken und einer historischen Nutzung des  Geländes zeugen. Da bei der Realisie-
rung des Vorhabens umfangreiche Erdarbeiten stattfi nden werden, ist davon auszugehen, dass 
die im Boden erhaltenen Zeugnisse vergangener Acker bautechnik und Landnutzung erheblich 
beeinträchtigt und zu großen Teilen zerstört werden . Daher muss gewährleistet werden, dass 
die Wölbäcker vermessen und in einem Längs- sowie e inem Querschnitt dokumentiert werden, 
bevor Erdarbeiten im Plangebiet durchgeführt werden.

Bebauungsplan Nr. 505  
BEGRÜNDUNG ZUM ENTWURF / Seite 12 
7. Flächenbilanz 
 
 m² % 
Allgemeine Wohngebiete 21278  68,2 %  
Verkehrsflächen 3643  11,7 %  
Öffentliche Grünfläche 615  2,0 %  
Private Grünfläche 143  0,5 %  
Lärmschutzwall 5483  17,6 %  
Gesamtes Plangebiet 31162  100 %  
 
 
8. Auswirkungen auf die Umwelt / Umweltbericht gemä ß § 2 a BauGB 
 
8.1 Rahmen der Umweltprüfung 
 
Die in der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB ermi ttelten und bewerteten Belange des Um- 
weltschutzes werden im nachfolgenden Umweltbericht zur Aufstellung des Bebauungsplanes 
Nr. 505 dargelegt. Der Umweltbericht erstreckt sich  zugleich auf die geringfügige Teilaufhebung 
des Bebauungsplanes Nr. 422: Schmeddingstraße / Soe tenkamp, da für die Aufhebung eines 
Bebauungsplanes die gleichen Vorschriften gelten wi e für eine Neuaufstellung. Maßstab für die 
Bewertung der Umweltauswirkungen sind die im Bauges etzbuch sowie in den einschlägigen 
Fachgesetzen und Fachplänen festgelegten Ziele des Umweltschutzes. 
 
Für die Belange des Immissionsschutzes fußt der Umw eltbericht auf den Ergebnissen des Gut-
achtens des Planungsbüros für Lärmschutz Altenberge (2006). 
 
 
8.2 Kurzdarstellung der Planung 
 
Am Ortsrand des Ortsteils Sentrup sollen durch den Bebauungsplan Nr. 505: Roxeler Straße / 
Schmeddingstraße die planerischen Voraussetzungen z ur Entwicklung eines innenstadtnahen 
Wohngebietes geschaffen werden. Auf der ca. 3,1 ha großen Fläche können im Rahmen des 
geplanten allgemeinen Wohngebietes ca. 54 Wohneinhe iten realisiert werden. Vorgesehen sind 
Einfamilienhäuser in offener Bauweise, die als Einz el- bzw. Doppelhäuser errichtet werden sol- 
len. Durch die Festsetzung einer Grundflächenzahl v on 0,3 (untergeordnet 0,4) soll eine aufge- 
lockerte Bebauung erzielt werden. Das Baugebiet umf asst zudem eine Grünfläche zur Einrich- 
tung eines Kinderspielplatzes. 
 
Die verkehrliche Erschließung erfolgt von der Schme ddingstraße aus über eine interne Ring-
straße. Für den Fuß- und Radverkehr sind zwei weite re Anbindungen des Gebietes vorgese-
hen. 
 
Zum Schutz des Gebietes vor Verkehrsimmissionen wir d der bereits im angrenzenden Bauge-
biet vorhandene Lärmschutzwall entlang der Roxeler Straße bis zur Schmeddingstraße fortge-
führt. 
 
Neben den im Baugebiet anrechenbaren Maßnahmen zur Minderung des Eingriffs in Natur und 
Landschaft, z.B. in Form einer Anpflanzung entlang der Schmeddingstraße, sind planexterne 
Ausgleichsmaßnahmen erforderlich.

Bebauungsplan Nr. 505  
BEGRÜNDUNG ZUM ENTWURF / Seite 13 
8.3 Fachgesetzliche Ziele und Vorgaben des Umweltsc hutzes 
 
Für die Beurteilung der voraussichtlich erheblichen  Umweltauswirkungen sind insbesondere 
folgende fachgesetzlichen Ziele und Vorgabe des Umweltschutzes zu berücksichtigen: 
 
 
Schutzgut fachgesetzliche Vorgaben und Ziele  
Menschen / Gesundheit - Bundesimmissionsschutzgesetz (§ 50 BImSchG) 
- DIN 18005, DIN 45643 , DIN 4109 (technische Regelwerke) 
- 22. BImSchV (Verordnung über Immissionswerte für Schadstoffe 
in der Luft) 
Pflanzen und Tiere / biologi- 
sche Vielfalt 
- Bundesnaturschutzgesetz (Eingriffsregelung i.V.m. den Regelun-
gen des BauGB / Artenschutz) 
- Ordnungsbehördlichen Verordnung zum Schutz von Naturdenk- 
malen innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und 
des Geltungsbereiches der Bebauungspläne im Gebiet der Stadt 
Münster vom 3. April 2001 – „Naturdenkmalverordnung“ 
Boden - Bundesbodenschutzgesetz 
Wasser - Landeswassergesetz (§ 51a LWG) 
Landschaft - Bundesnaturschutzgesetz (Eingriffsregelung i.V.m. den Regelun-
gen des BauGB) 
Sach- und Kulturgüter - Denkmalschutzgesetz Nordrhein-Westfalen  
 
Die Art und Weise, wie die mit den Fachgesetzen ver bundenen Ziele im Rahmen des Verfah-
rens berücksichtigt werden wird jeweils bei den einzelnen Schutzgütern dargelegt. 
 
Das geplante Baugebiet liegt nach der Grünordnung d er Stadt Münster von 1994 innerhalb des 
ausgewiesenen 2. Grünringes. Als innenstadtbezogene  ökologische Ausgleichsfläche mit gro-
ßer Bedeutung für Erholung, Stadtgliederung und Sta dtklima sollte demnach auf der Fläche 
keine bauliche Entwicklung zugelassen werden. Derze it wird die Grünordnung überarbeitet. 
Nach der aktuell vorliegenden Arbeitskarte „Grünsys tem Freiraumkonzept, Vorrangflächen zur 
Freiraumsicherung“ ist das Plangebiet an die Darste llung des zwischenzeitlich fortgeschriebe-
nen Flächennutzungsplanes angepasst worden und zukü nftig deshalb nicht mehr Bestandteil 
des 2. Grünringes. 
 
Der Umweltplan (1996) der Stadt Münster stellt die klimatische Bedeutung des Gebietes als 
Kaltluftentstehungsgebiet heraus. Der fortgeschrieb ene Flächennutzungsplan weist nach Ab-
wägung der Belange das Gebiet als Wohnbaufläche aus. 
 
Das Bebauungsplangebiet liegt innerhalb der Gebiets kulisse des im Aufstellungsverfahren be-
findlichen Landschaftsplanes 3 „Roxeler Riedel“. De r Entwurf des Landschaftsplanes berück-
sichtigt die Bauleitplanung durch das Ziel „temporä re Erhaltung“. Mit Rechtswirksamkeit des 
Bebauungsplanes tritt in dessen Geltungsbereich der  Landschaftsplan – sofern bis zu diesem 
Zeitpunkt verabschiedet – außer Kraft. 
 
 
8.4 Umweltbeschreibung / Umweltbewertung und Wirkun gsprognose 
 
Für die zu prüfenden Schutzgüter erfolgt entspreche nd der jeweiligen Relevanz für den Bebau-
ungsplan eine Darstellung und Bewertung der Bestand situation, eine Prognose der zu erwar-
tenden Auswirkungen der Planung sowie die Vorstellu ng der vorgesehenen Maßnahmen zur 
Vermeidung, zur Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen.

Bebauungsplan Nr. 505  
BEGRÜNDUNG ZUM ENTWURF / Seite 14 
8.4.1 Menschen  
 
Das Plangebiet wird im Norden durch die Roxeler Str aße und im Südwesten durch die 
Schmeddingstraße begrenzt. Im Osten schließt sich d as Wohngebiet Schmeddingstraße / Soe- 
tenkamp (vgl. Bebauungsplan Nr. 422) an. Die Fläche n im Geltungsbereich des Bebau-
ungsplanes Nr. 505 werden überwiegend durch landwir tschaftliche Nutzflächen bestimmt. Da-
bei ist die Weidenutzung mit Pferdehaltung bestimme nd. Nördlich des das Gebiet querenden 
Wirtschaftsweges wird Ackerbau betrieben. 
 
Für die Erholungsnutzung 
 stellt das Gebiet den Übergang in Richtung des Gievenbachtales dar. 
Die Erschließung für Fußgänger und Radfahrer erfolg t ausschließlich über den genannten Wirt- 
schaftsweg. Das Zielkonzept Freizeit und Erholung d er Grünordnung integriert das Plangebiet 
in den geplanten „Landschaftspark Sentrup“. Ziel is t die Förderung einer „sanften“ land-
schaftsbezogenen Erholungs- und Freizeitnutzung. 
 
Das Plangebiet ist Lärmimmissionen 
 durch den Straßenverkehr ausgesetzt. Auf der Grund lage 
der Verkehrsuntersuchung Gievenbeck (2000) sind für  das Prognosejahr 2010 folgende Ver-
kehrsmengen auf den umliegenden Straßen zu berücksichtigen: 
 
Roxeler Straße westlich Albert-Schweitzer-Straße  1 8.600 Kfz/24h 
Albert-Schweitzer-Straße südlich Roxeler Straße  14 .400 Kfz/24h 
Schmeddingstraße        4.400 Kfz/24h 
Josef-Pieper-Straße        1.000 Kfz/24h 
 
Zudem liegt das Gebiet im Einflugbereich des Hubsch rauberlandeplatzes des Uniklinikums so-
wie im Bereich einer querenden Richtfunktrasse. 
 
Für Sentrup ist eine Luftschadstoffbelastung 
 anzunehmen, die weitgehend der allgemeinen Hin- 
tergrundbelastung von Münster entspricht. Die Roxel er Straße ist durch das gegenwärtige Ver- 
kehrsaufkommen vorbelastet (Prognose 2010: 18.600 K fz/24h). Nach den Abschätzungen des 
„Aktionsprogramms Umwelt und Gesundheit NRW“ (APUG 2004) ist bei offener Bebauung und 
guter Durchlüftung bei einer Verkehrsbelastung von 16.000 Kfz/Tag und mehr eine Über-
schreitung der Grenzwerte für Feinstaub bzw. NO 2 in Betracht zu ziehen. 
 
Das Plangebiet wird von Südost nach Nordwest vollständig durch eine Richtfunktrasse 
 gequert. 
 
Auswirkungen der Planung / Maßnahmen zur Minderung 
 
Lärmimmissionen 
 
 
Zur Ermittlung der für das Plangebiet zu erwartende n Lärmbelastungen und möglicher Maß-
nahmen zur Vermeidung schädlicher Immissionen wurde  eine schalltechnische Untersuchung 
durchgeführt. Als Bewertungsgrundlage sind die Orie ntierungswerte der DIN 18005 „Schall-
schutz im Städtebau“ heranzuziehen. Für den Straßen verkehrslärm ergeben sich die in der 
nachfolgenden Tabelle dargestellten Beurteilungspegel:

Bebauungsplan Nr. 505  
BEGRÜNDUNG ZUM ENTWURF / Seite 15 
Maximale Lärmimmissionen durch den Straßenverkehr  
An den maßgeblichen Immissionsorten der Baufelder 
O-Wert  
DIN 18005 
für WA 
 
[dB(A)] 
Lärmpegel 
ohne Lärm-
schutz 
 
[dB(A)] 
 Überschreitung 
Orientierungs-
werte ohne  
Lärmschutz 
[dB(A)] 
Lärmpegel 
mit Lärmschutz 
(Wall/Wand 
h=6,0 m) 
[dB(A)] 
 
 
 
Immissionsort 
1 
Tags nachts Tags nachts tags nachts Tags Nachts 
Nördliches Baufeld im 
Einwirkungsbereich der 
Roxeler Straße (Obj. 2.3) 
55 45 64 55 9 10 55 45 
Südwestliches Baufeld im 
Einwirkungsbereich von 
Schmeddingstraße und 
 
Roxeler Straße (Obj. 1.1) 
55 45 63 53 9 8 54 45 
Südwestliches Baufeld im 
Einwirkungsbereich der 
Schmeddingstraße  
(Obj. 3.1) 
55 45 52 43 0 0 48 38 
zentrales Baufeld  
(Obj. 4.3) 
55 45 53 43 0 0 50 40 
(nach Planungsbüro für Lärmschutz Altenberge 2006)  
 
Durch die geplante Fortsetzung der insgesamt 6,0 m hohen Wall/Wand-Kombination entlang 
der Roxeler Straße können im Hinblick auf den Straß enverkehrslärm im gesamten Planungs-
gebiet die Orientierungswerte der DIN 18005 eingeha lten werden. Insbesondere parallel zur 
Roxeler Straße hat der geplante Lärmschutzwall eine  hohe Effizienz mit Pegelminderungen bis 
zu 13 dB(A). 
 
Das Plangebiet liegt im Einwirkungsbereich des in e twa 260 m Entfernung vom östlichen Rand 
des Geltungsbereiches gelegenen Sonder-Hubschrauber landeplatzes der Uni-Klinik-Münster. 
Der nach dem Luftverkehrsgesetz genehmigte Landepla tz wird für Rettungsflüge und Verle-
gungsflüge genutzt. Die Betriebsgenehmigung gestatt et maximal 4 Hubschrauberstarts und -
landungen in der Zeit von 6.00-22.00 Uhr sowie eine n Start und eine Landung zwischen 22.00-
6.00 Uhr. Die Zahl der Flugbewegungen war in den le tzten Jahren rückläufig. Im Jahr 2005 fan- 
den 116 Flugbewegungen (Anflug oder Abflug) statt. Nachtflüge kamen in den letzten Jahren 
sehr selten vor (2004: kein Flug; 2005: 2 Flüge). 
 
Die Ermittlung der Fluglärmimmissionen erfolgt nach  DIN 45643 Teil 3. Für die Nachtzeit wird 
bei der Ermittlung der Lärmpegel hierbei auf die la uteste Nachtstunde abgestellt. Dies führt da- 
zu, dass trotz geringerer Flugbewegungen nachts höh ere Lärmpegel ermittelt werden als tags. 
Als Bewertungsgrundlage für die nach o. g. Verfahre n ermittelten Immissionspegel wird die DIN 
18005 „Schallschutz im Städtebau“ herangezogen. 
 
Ausgehend von den genehmigten Flugbewegungen wird d urch die schalltechnische Untersu-
chung aufgezeigt, dass es tags zu keinerlei Übersch reitungen der Orientierungswerte der DIN 
18005 kommt. Bei Annahme eines Nachtfluges pro Tag kann allerdings im gesamten Plange-
biet der nächtliche Orientierungswert der DIN 18005  von 45 dB(A) für ein Allgemeines Wohn-
gebiet nicht eingehalten werden. Für die lauteste N achtstunde wurden im äußersten östlichen 
Teil des Plangebietes bei maximaler Auslastung der zulässigen Flugbewegungen Pegelwerte 
nach DIN 45643 von 55 bis 57,5 dB(A) ermittelt. Im westlichen Teil des Plangebietes sinken die 
Immissionen auf Werte von 47,5 bis 50 dB(A) ab. Bei  der Wertung der Ergebnisse ist jedoch zu 
                                                      
1 Als Immissionsort ist für das jeweilige Baufenster das ungünstigste Gebäude mit ungünstigster Exposi-
tion (Fassade bzw. Geschoss) dargestellt. Die Objekt- Nr. ist der schalltechnischen Untersuchung ent- 
nommen. Überschreitungen der Orientierungswerte sind grau hinterlegt.

Bebauungsplan Nr. 505  
BEGRÜNDUNG ZUM ENTWURF / Seite 16 
berücksichtigen, dass Nachtflüge derzeit gar nicht oder nur sehr selten stattfinden, so dass die 
ermittelten Werte quasi eine worst case- Betrachtung darstellen. 
 
Aufgrund der nur nächtlich gegebenen Überschreitung  der Orientierungswerte wird der Einbau 
schallgedämmter Lüftungen für Schlafräume empfohlen (vgl. Hinweise zum Bebauungsplan). 
 
Luftschadstoffbelastung 
 
 
Eine relevante Belastung mit Luftschadstoffen ist f ür das Plangebiet trotz der o. g. Verkehrs-
belastung aufgrund des Abstandes der Wohngebäude zu r Roxeler Straße von ca. 30 m und 
dem abschirmenden Lärmschutzwall nicht zu erwarten.  Vom Plangebiet selber geht keine rele-
vante Luftbelastung aus. 
 
Richtfunktrasse 
 
 
Schädliche Umweltauswirkungen gehen nach Auskunft d er Bundesnetzagentur von der Richt-
funktrasse nicht aus. 
 
Erholungsnutzung 
  
 
Das Baugebiet war nach der Grünordnung 1994 Bestand teil des 2. Grünringes, der u.a. zur Si-
cherung der innenstadtnahen Erholung in der Grünord nung ausgewiesenen wurde. Durch das 
Baugebiet wird in diese Freiflächen eingegriffen, o hne dass jedoch die funktionale Bedeutung 
des Grünringes als Erholungsraum grundsätzlich in F rage gestellt wird. Vielmehr wird mit der 
Schmeddingstraße ein neuer Ortsrand definiert, von dem aus sich die Erholungsnutzung zum 
Gievenbachtal hin entfalten kann. Der das Gebiet de rzeit querende Weg wird durch die Er-
schließung des Baugebietes ersetzt, so dass eine au sreichende Durchlässigkeit des Gebietes 
gewährleistet wird. 
 
Der geplante Spielplatz im Süden des Baugebietes di ent einer über das neue Baugebiet hi-
nausgehenden Bedarfsdeckung. 
 
 
8.4.2 Pflanzen und Tiere / Biologische Vielfalt  
 
Die Biotoptypen des Plangebietes werden durch landw irtschaftliche Nutzflächen bestimmt. Im 
Norden des Gebietes befindet sich eine Ackerfläche an die sich südlich intensiv genutztes Wei-
deland (Pferdekoppeln) anschließt. Innerhalb des Ge bietes beschränkt sich der Gehölzbestand 
auf eine Eichenbaumreihe (Stammdurchmesser bis 30 c m) südlich der Roxeler Straße sowie 
eine ein- bis zweireihige, Graben begleitende, auf den Stock gesetzte Feldhecke aus standort-
heimischen Gehölzarten im Süden des Gebietes. Unmit telbar außerhalb befinden sich Gehölz-
strukturen in Form von Baumreihen bzw. Alleen entla ng der Roxeler Straße und der Schmed-
dingstraße sowie zweier solitärer alter Eichen (ND)  und einer Obstwiese. Die sich östlich an-
schließende Obstwiese ist im Bebauungsplan Nr. 422 als Fläche zum Schutz, zur Pflege und 
zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft fes tgesetzt worden. Durch Anpflanzungen 
wurde der bestehende Altbaumbestand ergänzt. 
 
Für das Plangebiet selber liegen keine Erkenntnisse  über das Vorkommen (Nist-, Brut- oder 
Wohnstätten) streng geschützter Arten vor und sind aufgrund der eingeschränkten Lebens-
raumbedingungen auch nicht zu erwarten. Für die unm ittelbar an das Plangebiet angrenzende 
Obstwiese liegt ein Nachweis für das Brutvorkommen des Steinkauzes vor, der zu den streng 
geschützten Arten gemäß § 42 BNatSchG zählt. Der St einkauz gilt gemäß der Roten Liste der 
gefährdeten Vogelarten Nordrhein-Westfalens (1996) als gefährdet. Sein Bestand ist durch den 
Rückgang natürlicher Brutplätze in starkem Maße von  speziellen Artenschutzmaßnahmen (z.B. 
Brutröhren) abhängig.

Bebauungsplan Nr. 505  
BEGRÜNDUNG ZUM ENTWURF / Seite 17 
 
Werden als Folge eines Eingriffs Biotope zerstört, die für dort wild lebende Tiere und wild wach- 
sende Pflanzen der streng geschützten Arten nicht e rsetzbar 
 sind, ist der Eingriff nur zulässig, 
wenn er aus zwingenden Gründen des überwiegenden öf fentlichen Interesses gerechtfertigt ist 
(§ 19 Abs. 3 BNatSchG). 
 
Die landschaftsökologische Bewertung des Gebietes a ls Grundlage zur Bestimmung der Ein-
griffsintensität wurde auf der Basis des Münsterane r Modells durchgeführt. Grundlage für die 
Bewertung ist eine im Frühjahr 2006 durchgeführte B iotop-/ Nutzungstypenkartierung. Im Rah-
men der Bewertung erzielen eine Baumreihe, eine Fel dhecke sowie die Grünlandstrukturen 
mittlere Biotopqualitäten. Alle anderen Nutzungstyp en sind relativ geringwertig und verfügen 
über eine geringe oder gar keine landschaftsökologi sche Bedeutung. Insgesamt erreichen alle 
Biotopstrukturen eine Wertigkeit von 122.064 Wertei nheiten, was bei dem rd. 3,1 ha großen 
Plangebiet einer durchschnittlichen Wertstufe von 3 ,9 entspricht. Der relativ hohe Durchschnitt 
der landschaftsökologischen Wertigkeit für einen la ndwirtschaftlich intensiv genutzten Raum 
trägt dem hohen Grünlandanteil Rechnung. 
 
Auswirkungen der Planung / Maßnahmen zur Minderung / Eingriffsregelung 
 
Die geplante Bebauung des Raumes und die mit der Re alisierung des Bebauungsplanes ein-
hergehenden Verluste von Biotopstrukturen und Teill ebensräumen, der damit verbundenen Un- 
terbrechung bzw. Einschränkung von Wechselbeziehung en zwischen den einzelnen Biotop-
strukturen sowie die Überbauung von bisher versicke rungsfähigen und offenporigen Flächen 
stellt einen erheblichen und nachhaltigen Eingriff in Natur und Landschaft gemäß §18 Bundes-
naturschutzgesetz dar. 
 
Mit der Umsetzung des Planrechts erhöht sich der de rzeitige Versiegelungsanteil innerhalb des 
Plangebietes von derzeit ca. 1,1 % auf ca. 32.2 %. 
 
Mit der Realisierung der Bebauung wird nicht in den  engeren Lebensraum des geschützten 
Steinkauzes eingegriffen. Durch die Überbauung der als Grünland genutzten Pferdeweiden 
(Nahrungsraum) wird jedoch vermutlich ein Teilleben sraum des Steinkauzes in Anspruch ge-
nommen. Ein unmittelbarer Anschluss der Obstwiese z ur freien Landschaft bleibt nicht erhalten. 
Nach gegenwärtigem Kenntnisstand ist nicht zweifels frei zu bestimmen, ob es durch die Bautä-
tigkeit zu einer Verdrängung des im Allgemeinen rec ht anpassungsfähigen Steinkauzes kom-
men kann. Für den Fall einer Beeinträchtigung werde n aber bereits vorsorgend Maßnahmen 
vorsehen, die auf einen hinreichenden Ersatz abziel en. Eine Gefährdung der lokalen Population 
ist nicht gegeben. 
 
Durch eine überwiegend aufgelockerte Bebauung (GRZ = 0,3), die Eingrünung des Gebietes 
zur freien Landschaft und den Erhalt der Baumreihe entlang der Roxeler Straße werden 
nachteilige Auswirkungen auf den Naturhaushalt gemi ndert. Zudem erfolgt durch die naturnahe 
Bepflanzung des geplanten Lärmschutzwalles ein Beit rag zur Schaffung von Lebensräumen für 
die heimische Tier- und Pflanzenwelt. 
 
Unter Berücksichtigung der zuvor beschriebenen eing riffsminimierenden Maßnahmen ergibt 
sich beim Abgleich der Werteinheitssummen zwischen Bestand (122.064) und Planung 
(97.196) ein Werteinheiten- Defizit von 24.868. Der  vollständige Ausgleich des Eingriffs kann 
somit nicht innerhalb des Plangebietes erbracht wer den. Auf Grund des grundsätzlich fachli-
chen Anspruchs den Ausgleich mit räumlichem Bezug z um Eingriff zu verorten sowie hier ins-
besondere auch für eine potentielle Verdrängung des  Steinkauzes einen adäquaten Ersatzle-
bensraum zu schaffen, erfolgt die Kompensation im u nmittelbar an den Eingriffsraum angren-
zenden Gievenbachtal auf einer städtischen, rd. 1,3  ha großen Fläche, auf der Westseite des 
Bachs, südlich der Roxeler Straße. Diese Fläche wur de bislang im Kompensationsflächenka-

Bebauungsplan Nr. 505  
BEGRÜNDUNG ZUM ENTWURF / Seite 18 
taster (Komkat) als Ausgleichsfläche vorgehalten un d unterliegt gegenwärtig landwirtschaftli-
cher Nutzung (Pferdeweide). 
 
Konzeptionell ist vorgesehen, diese Flächen weiterhin in einer weidewirtschaftlichen Nutzung zu 
belassen, allerdings mit einem maximalen Viehbesatz  von 2 GVE (Großvieheinheiten) / ha, 
kombiniert mit einem Verzicht auf Düngung und der A nwendung von Pflanzenschutzmitteln. Im 
Einzelnen sind folgende Biotopstrukturen vorgesehen: 
 
• Entwicklung von Extensivgrünland 
• Aufweiten der Böschungsbereiche des Gievenbaches – Strukturanreicherung 
• Anlage einer Blänke 
• Entwicklung eines Gebüschs im Bereich der Roxeler Straße 
• Entwicklung einer Obstbaumreihe und eines Saumstreifens entlang eines Wirtschaftsweges 
• Anlage einer Baumgruppe 
• Entwicklung einer Brachfläche im Bereich des Gebüschs 
• Erhaltung und Pflege der vorhandenen Kopfweiden 
 
Durch die landschaftspflegerischen Maßnahmen werden  sich der Strukturreichtum und die Ve-
getationsvielfalt erhöhen. Es ist davon auszugehen,  dass sich hiermit auch das Nahrungsange-
bot des Steinkauzes verbessern wird, so dass die Fl äche als Ersatz für das verloren gehende 
Jagdrevier fungieren kann. Im Rahmen der Detailplan ung wird geprüft, in wie weit die Anlage 
zusätzlicher Niströhren in den vorhandenen Großbäum en am Gievenbach unter Berücksichti-
gung der vorhandenen Brutpaare im Bereich der Hoflage Fallbrock sinnvoll ist. 
 
Die vorstehenden Maßnahmen sind geeignet, den Eingr iff innerhalb des Geltungsbereiches des 
Bebauungsplanes nahezu vollständig zu kompensieren.  Im Rahmen der Ermittlung des Auf-
wertungspotentials auf der Kompensationsfläche wurd e für die Bestandssituation eine Wertig-
keit von 71.043 Werteinheiten und für die Ausgleich skonzeption eine Wertigkeit von 94.407 
Werteinheiten ermittelt. Es ergibt sich somit eine Wertsteigerung von 23.364 Werteinheiten. Die 
durchschnittliche Aufwertung beträgt 1,76 Wertstufen. 
 
Im Abgleich zwischen dem auszugleichenden Wertdefiz it des Bebauungsplanes (24.868 Wert-
einheiten) und dem Aufwertungspotential auf der Kom pensationsfläche (23.364 Werteinheiten) 
verbleibt ein Restdefizit von 1.504 Werteinheiten. Die Eingriffe durch den Bebauungsplan wer-
den zu rd. 95 % kompensiert. 
 
Gebiete von gemeinschaftlicher europäischer Bedeutu ng (FFH-Gebiete) oder Europäische Vo-
gelschutzgebiete werden nicht tangiert. 
 
 
8.4.3 Boden  
 
Bei den im Plangebiet vorherrschenden Böden handelt  es sich nach den Angaben der Boden-
karte von Nordrhein-Westfalen (1:5.000) vorwiegend um Plaggenesche 
2. Plaggenesch- Böden 
sind in Münster insbesondere im Bereich des Kiessan dzuges und im Nordosten des Stadtge-
bietes im Bereich von Sandböden verbreitet. Im West en von Münster beschränken sich diese 
Böden auf einen schmalen Streifen westlich der Aa-A ue und Restflächen im Umfeld des Gie-
venbaches. 
                                                      
2 Plaggenesche entstanden bis ins 19. Jahrhundert hi nein durch den Auftrag von gestochenen Gras- o- 
der Heidesoden, die zuvor als Einstreu im Stall ver wendet wurden. Durch den ständigen Auftrag von or- 
ganischem Material konnte die Qualität des Bodens verbessert werden.

Bebauungsplan Nr. 505  
BEGRÜNDUNG ZUM ENTWURF / Seite 19 
Bei den heute als Pferdeweide genutzten Grünlandflä chen handelt es sich um so genannte 
Wölbäcker 3. Bei den Wölbäckern handelt es sich um die Spuren einer historischen Bewirtschaf-
tungsform, die sich in markanten lang gestreckten W ölbungen äußern. Die im Plangebiet an-
zutreffenden Bodenformationen sind aufgrund ihrer A rchivfunktionen als kulturhistorisch be-
deutsame Böden im Sinne des Bundesbodenschutzgesetz es einzustufen und sind für den Bo-
denschutz wie auch für den Kulturgüterschutz von hoher Bedeutung. (vgl. Kap. 8.4.7) 
 
Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes befinden sic h keine im Altlasten-/ Verdachtsflächen-
kataster geführte Flächen. Hinweise auf schädliche Bodenverunreinigungen liegen nicht vor. 
 
Auswirkungen der Planung / Maßnahmen zur Minderung 
 
Mit Grund und Boden soll sparsam und schonend umgeg angen werden; dabei sind zur Verrin-
gerung der zusätzlichen Inanspruchnahme von Flächen  für bauliche Nutzungen die Möglich-
keiten der Entwicklung der Gemeinde insbesondere du rch Wiedernutzbarmachung von Flä-
chen, Nachverdichtung und andere Maßnahmen zur Inne nentwicklung zu nutzen sowie Boden-
versiegelungen auf das notwendige Maß zu begrenzen (§ 1a Abs. 2 BauGB). 
 
Das Plangebiet erstreckt sich auf den bisher landwi rtschaftlich genutzten Außenbereich. Mit der 
Realisierung des Bebauungsplanes ist dabei eine Flä cheninanspruchnahme von rund 3,1 ha 
verbunden. Die insgesamt neu versiegelte Fläche bel äuft sich auf ca. 1,0 ha. Die Versiege-
lungsrate innerhalb des Geltungsbereiches erhöht sich von derzeit 1,1 % auf 32,2 %. 
 
Durch die Festsetzung einer Grundflächenzahl von 0, 3 (geringfügig 0,4) werden die Dichte des 
Baugebietes und damit der Versiegelungsanteil begre nzt. Durch die gute verkehrliche Anbin-
dung des Baugebietes und die sparsame verkehrliche Erschließung erfolgt durch die Planung 
zudem ein Beitrag, um die Inanspruchnahme von Boden  in Grenzen zu halten. Die vorgese-
hene geringe Dichte des Baugebietes führt mit Blick  auf den Freiraumschutz jedoch auch zu ei- 
ner schlechteren Ausnutzung der Fläche. Dies ersche int vor dem Hintergrund der gewünschten 
landschafts- und klimagerechten Einbindung des an d en Außenbereich angrenzenden Bau-
gebietes allerdings als sachgerecht (vgl. Kap. 8.4.5/8.4.6). 
 
Die Eingriffe in die natürlichen Bodenfunktionen we rden mit den vorgesehenen Ausgleichs-
maßnahmen kompensiert (vgl. Kap. 8.4.2). 
 
Durch die Bebauung gehen die sich im Boden widerspi egelnden historischen Nutzungsstruktu-
ren, insbesondere die Wölbäcker, verloren. Im Rahme n der Denkmalpflege erfolgt zur Siche-
rung der Spuren vor Baubeginn eine Dokumentation der heutigen Situation. 
 
 
8.4.4 Wasser  
 
Oberflächengewässer sind im Plangebiet nicht vorhanden. 
 
Oberflächennahes Grundwasser (Grundwasserflurabstän de < 2,0 m) ist nach Angaben der Bo-
denkarte von Nordrhein-Westfalen (1:50.000) im Plan gebiet nicht anzutreffen. Jedoch ist im ge- 
samten Gebiet mit Staunässe zu rechnen. 
 
                                                      
3 Entstanden sind die Wölbäcker durch die so genannt e Beetpflügetechnik, bei der durch das Pflügen zur 
Mitte hin erhöhte Flächen entstanden, die sich mit t iefer liegenden, grabenartigen Strukturen abwechsel - 
ten. Im Mittelalter erlaubte diese Technik die erfolgreiche Bewirtschaftung auch schwerer Lehmböden.

Bebauungsplan Nr. 505  
BEGRÜNDUNG ZUM ENTWURF / Seite 20 
Auswirkungen der Planung / Maßnahmen zur Minderung 
 
Die Versickerung von Niederschlagswasser ist aufgru nd der geringen Durchlässigkeit der Bö-
den im Plangebiet nicht durchführbar. Das anfallend e Niederschlagswasser wird daher über die 
Trennkanalisation abgeführt. 
 
 
8.4.5 Klima / Luft  
 
Das Plangebiet befindet sich im Bereich des in der Grünordnung (1994) ausgewiesenen 2. 
Grünringes. Der das Stadtzentrum umgebende 2. Grünr ing zeichnet sich durch seine klima-
ökologischen Ausgleichsfunktionen, u.a. zur Produkt ion von Kaltluft aus. Westlich des Plange-
bietes bildet sich im Verlauf des Gievenbachtales e ine Kaltluftleitbahn in Richtung Aasee / Zoo 
heraus. 
 
Auswirkungen der Planung / Maßnahmen zur Minderung 
 
Mit der Realisierung des Baugebietes wird eine ca. 3,1 ha große Freifläche in Anspruch ge-
nommen. Damit verändert sich in Anlehnung an die St adtklimaanalyse (Stadtklima Münster 
1992) das Klima vom Freilandklima zum Klima der loc ker bebauten Randbereiche. Dieses 
zeichnet sich durch eine leichte Erhöhung des Tempe raturniveaus gegenüber dem Freiland 
aus. 
 
Durch die Planung werden die Freiflächen zwischen d en Ortsteilen Sentrup und Gievenbeck bis 
auf eine schmale Restfläche nördlich der Roxeler St raße reduziert. Damit wird in den aus kli-
matischen Aspekten wünschenswerten zusammenhängende n Freiflächengürtel um das Stadt-
zentrum eingegriffen. Im Hinblick auf den kleinräum igen, bodennahen Luftaustausch wirkt der 
geplante Lärmschutzwall als Strömungshindernis. 
 
Um einem Verlust der klimaökologischen Ausgleichsfu nktionen möglichst entgegenzuwirken, 
wird mit einer Grundflächenzahl von 0,3 und der Fes tsetzung einer offenen Bauweise eine lo-
ckere Bebauung gewählt. Zudem ist die Begrünung von  Garagen und überdachten Stellplatzen 
festgesetzt. Negative Einflüsse auf das Stadtklima können durch die genannten Festsetzungen 
gemindert, aber nicht vollkommen vermieden werden. Die klimatische Beeinflussung durch das 
Bauvorhaben wird sich in den benachbarten Wohngebie ten allerdings kaum bemerkbar ma-
chen, da die angrenzenden Wohngebiete durch ein hoh es Maß an Begrünung gekennzeichnet 
sind und insgesamt eine Exposition zur Hauptwindric htung aufweisen. Eine spürbare thermi-
sche Belastung ist daher ebenso auszuschließen wie eine unzureichende Belüftung des Umfel-
des. Der Verlust klimatisch bedeutsamer Freiflächen  ist vielmehr als ein Prozess zu verstehen, 
da entsprechende Flächen nicht vermehrbar sind und ihr Schwinden in der Summe vieler klei-
nerer Belastungen mit einem schleichenden Qualitätsverlust einhergehen kann. 
 
Die unvermeidbaren Eingriffe in das Klima werden mi t den vorgesehenen Ausgleichsmaßnah-
men kompensiert (vgl. Kap. 8.4.2). 
 
Im Hinblick auf die Nutzung regenerativer Energien 
 weist das Baugebiet durch die vorwiegend 
nach Süden und Südwesten ausgerichteten Gebäude gün stige Bedingungen zur aktiven und 
passiven Nutzung der Solarenergie auf. Eine entsprechende Nutzung ist im Baugebiet zulässig. 
 
 
8.4.6 Landschaft  
 
Das Plangebiet wird geprägt durch den Übergang von neuer und alter Siedlungsstruktur zu 
landwirtschaftlich genutzten Flächen (Acker, Weiden ). Das Gebiet selbst ist offen gestaltet. Ge- 
hölzbestände finden sich nur am Rand und zumeist au ßerhalb des Plangebietes. Besonders

Bebauungsplan Nr. 505  
BEGRÜNDUNG ZUM ENTWURF / Seite 21 
markant sind der alleeartige Baumbestand an der Sch meddingstraße sowie eine Obstwiese im 
Osten des Gebietes. Unmittelbar außerhalb des Bebau ungsplanes befindet sich im Nordosten 
zudem das Naturdenkmal Nr. 612, bestehend aus zwei Stieleichen (Stammumfang = 3,46/4,30 
m; Höhe = 21,0/23,0 m; Krone = 18,5 m), deren Krone n in den Geltungsbereich des Bebau-
ungsplanes Nr. 505 hineinreichen. Durch die „Naturd enkmalverordnung“ sind die Bäume sowie 
deren Kronenbereich und ein zusätzlicher 2,0 m breiter Schutzstreifen geschützt. 
 
Das geplante Baugebiet fällt leicht um 2 m nach Wes ten ab und geht weiter westlich in den 
reizvollen Landschaftsraum des Gievenbachtales über. 
 
Auswirkungen der Planung / Maßnahmen zur Minderung 
 
Aufgrund der exponierten Lage des Baugebietes legt die Planung besonderen Wert auf eine 
landschaftsverträgliche Einbindung. Hierzu dient zu nächst die bereits vorhandene Allee entlang 
der Schmeddingstraße. Durch eine lockere Bebauung, einen hohen Durchgrünungsgrad sowie 
eine Höhenbegrenzung auf 9,0 m wird der sensiblen L age am Rande des Gievenbachtales 
Rechnung getragen. Zur Roxeler Straße wird das Gebi et durch den geplanten begrünten Lärm-
schutzwall und die bereits vorhandene Baumreihe optisch abgeschirmt. 
 
Durch die nachrichtliche Darstellung der Naturdenkm ale im Bebauungsplan sowie die Einbin-
dung des in das Gebiet hineinragenden Kronentraufbe reiches in eine Grünfläche wird der 
Schutzbedürftigkeit der Bäume Rechnung getragen. 
 
Die nach Durchführung der Einbindungsmaßnahmen verb leibenden Eingriffe in die Landschaft 
werden mit den vorgesehenen Ausgleichsmaßnahmen kompensiert (vgl. Kap. 8.4.2). 
 
 
8.4.7 Kulturgüter und sonstige Sachgüter  
 
Das Plangebiet ist Teil einer über Jahrhunderte ent wickelten Kulturlandschaft. Relikte dieser 
Kulturlandschaft finden sich vor allem mit den beid en Hoflagen östlich des Plangebietes sowie 
den dazugehörigen charakteristischen Nutzungsformen. Innerhalb des Plangebietes legt der auf 
die Hoflage (Roxeler Straße 171) und die zugehörige n Naturdenkmale ausgerichtete Weg ein 
Zeugnis der Kulturgeschichte ab (vgl. königlich pre ußische Landesaufnahme von 1895). Die 
kulturhistorische Bedeutung der im Gebiet verbreiteten Plaggenesche und Wölbäcker wird unter 
Kap. 8.4.3 erläutert. 
 
Abgesehen von den bereits erwähnten Naturdenkmalen liegen keine Denkmale im Einflussbe-
reich der Planung. 
 
Auswirkungen der Planung / Maßnahmen zur Minderung 
 
Innerhalb des Plangebietes befinden sich Reste mehr erer Wölbäckersysteme, die von alten A- 
ckerbautechniken und einer historischen Nutzung des  Geländes zeugen. Da bei der Realisie-
rung des Vorhabens umfangreiche Erdarbeiten stattfi nden werden, ist davon auszugehen, dass 
die im Boden erhaltenen Zeugnisse vergangener Acker bautechnik und Landnutzung erheblich 
beeinträchtigt und zu großen Teilen zerstört werden . Daher muss gewährleistet werden, dass 
die Wölbäcker vermessen und in einem Längs- sowie einem Querschnitt dokumentiert werden. 
 
Da sich das Plangebiet generell innerhalb der über Jahrhunderte gewachsenen Kulturland-
schaft befindet, sind kulturhistorisch bedeutsame F unde nicht auszuschließen. Der Bebau-
ungsplan enthält einen entsprechenden Hinweis zur B erücksichtigung möglicher Bodendenk-
male.

Bebauungsplan Nr. 505  
BEGRÜNDUNG ZUM ENTWURF / Seite 22 
Als Kulturgüter sind auch landschaftliche Ensembles  oder Sichtachsen zu berücksichtigen. In 
diesem Sinne geht der auf die beiden Naturdenkmale und die Hoflage ausgerichtete Weg zwar 
verloren, jedoch wird durch die die Neuplanung Wert  auf eine adäquate Blickbeziehung zu den 
Naturdenkmalen und der zugehörigen Hoflage gelegt. 
 
Im Hinblick auf Sachgüter 
 ist der Verlust landwirtschaftlicher Nutzflächen hinzunehmen. 
 
 
8.4.8 Wechselwirkungen der Schutzgüter  
 
Die Auswirkungen der Planung können nicht allein ge trennt nach Schutzgütern ermittelt und 
bewertet werden, da zwischen diesen ein häufig komp lexes Wirkungsgefüge besteht. Im Rah-
men des vorliegenden Bebauungsplanes sind vorrangig  folgende Wechselwirkungen berück-
sichtigt worden: 
 
Klimaschutz   Mensch / Immissionsschutz 
 
• Der zum Schutz der Wohnbebauung vorgesehene 6,0 m hohe Lärmschutzwall behindert 
den bodennahen Luftaustausch. In Anbetracht der hoh en Wirksamkeit des Lärmschutz-
walles für die Wohnnutzung und der insgesamt guten Belüftungssituation des Landschafts-
raumes ist der Vorrang des Immissionsschutzes sachgerecht. 
 
Bodenschutz   Klimaschutz / Landschaftsbild 
 
• Die vorgesehene geringe Dichte des Baugebietes füh rt mit Blick auf den Freiraumschutz zu 
einer schlechteren Ausnutzung der Fläche. Dies ersc heint vor dem Hintergrund der ge-
wünschten landschafts- und klimagerechten Einbindun g des an den Außenbereich angren-
zenden Baugebietes allerdings als sachgerecht. 
 
Die sonstigen wechselseitigen Auswirkungen werden u nter den einzelnen betrachteten Schutz-
gütern beschrieben und bewertet. 
 
 
8.4.9 Zusammenfassung der erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen  
 
Als erheblich nachteilige Umweltauswirkungen sind s olche Wirkungen zu verstehen, die auch 
unter Berücksichtigung von vorgesehenen Maßnahmen z ur Vermeidung, zur Minderung und 
zum Ausgleich die Umwelt beeinträchtigen. 
 
Die Umweltauswirkungen auf die einzelnen Schutzgüte r sind unter Berücksichtigung von vor-
gesehenen Minimierungs-/ Vermeidungs- oder Ausgleic hsmaßnahmen in der nachfolgenden 
Tabelle zusammengefasst worden:

Bebauungsplan Nr. 505  
BEGRÜNDUNG ZUM ENTWURF / Seite 23 
Schutzgut Umweltauswirkung (Minderungsmaßnahmen) 
Lärmimmissionen durch Straßenverkehr werden aktiv vermieden. 
Lärmimmissionen durch Flugverkehr (nachts) werden pa ssiv durch schallge-
dämmte Lüftungen gemindert. 
Menschen 
 
Eingriff in den siedlungsnahen Erholungsraum wird durch Aufrechterhaltung der 
Wegebeziehungen gemindert. 
Inanspruchnahme von Biotopstrukturen mit überwiegen d geringer Bedeutung 
(Ausgleichsmaßnahmen). 
Pflanzen und Tiere 
Ggf. Beeinträchtigung des benachbarten Steinkauzvorkommens durch Teilinan-
spruchnahme von Nahrungsräumen. Die Ausgleichsmaßnah men erfolgen da- 
her vorsorglich auch mit Blick auf den Steinkauzschutz. 
Versiegelung von Flächen und Inanspruchnahme von Frei raum (Ausgleichs-
maßnahmen). 
Boden 
 
Beseitigung kulturhistorisch bedeutsamer Bodenformationen (Wölbäcker) 
Wasser Keine nennenswerte Beeinflussung. 
Klima / Luft Der Lage des Plangebietes in einem kli matisch sensiblen Bereich wird durch 
geringe Dichte des Baugebietes Rechnung getragen. 
Landschaft Die Nachbarschaft zu sensiblem Landschaf tsraum (Gievenbachtal) wird durch 
Einbindungsmaßnahmen berücksichtigt. 
Kultur- und Sachgüter  Überplanung kulturhistorisch bedeutsamer Wölbäcker;  zur Minderung der Aus-
wirkungen erfolgt eine denkmalpflegerische Dokumentation. 
Wechselwirkungen Zum Teil entgegenstehende Umweltbela nge, bei denen eine möglichst verträg- 
liche Lösung gewählt wurde. 
 
Durch die vorgesehenen Minimierungs-/Vermeidungs- u nd Ausgleichsmaßnahmen können ins-
gesamt betrachtet erheblich nachteilige Umweltauswi rkungen weitestgehend vermieden wer-
den. 
 
 
8.5 Nichtdurchführung der Planung (Prognose Null-Va riante) 
 
Bei einem Verzicht auf die Bebauung des Plangebiete s ist von einer Beibehaltung der gegen-
wärtigen Nutzung auszugehen. Durch die Lage am Orts rand ist das Gebiet in Verbindung mit 
der bestehenden Hoflage an der Schmeddingstraße prä destiniert für die Haltung von Pferden, 
wie dies bereits heute in weiten Teilen praktiziert wird. 
 
 
8.6 Anderweitige Planungsmöglichkeiten 
 
Der Bebauungsplan wurde im Zuge des Planungsfortsch ritts aus den vorliegenden städtebauli-
chen Planungen iterativ entwickelt. Grundsätzlich a nderweitige Lösungsmöglichkeiten wurden 
dabei nicht in Betracht gezogen. 
 
 
8.7 Überwachung (Monitoring) 
 
Die Gemeinden sind verpflichtet, die erheblichen Um weltauswirkungen, die auf Grund der 
Durchführung der Bauleitpläne entstehen, zu überwac hen. Sie werden damit in die Lage ver-
setzt, nachteilige Auswirkungen frühzeitig zu ermit teln und ggf. geeignete Maßnahmen zur Ab-
hilfe zu ergreifen. Im Rahmen ihrer Mitwirkungspfli cht unterrichten die zuständigen Behörden 
zudem die Stadt Münster, sofern sie im Zusammenhang  mit der Durchführung des Bauleitpla-
nes Erkenntnisse über erheblich nachteilige Umwelta uswirkungen erlangt haben (§ 4 Abs. 3 
BauGB). 
 
Im Rahmen der Pflege und Unterhaltung der städtisch en Ausgleichsflächen erfolgt eine konti-
nuierliche Überwachung der Funktionsfähigkeit der v orgesehenen Ausgleichsmaßnahmen. Da-

Bebauungsplan Nr. 505  
BEGRÜNDUNG ZUM ENTWURF / Seite 24 
bei wird auch die Entwicklung der bereits bestehend en und unmittelbar an das geplante Bau-
gebiet angrenzenden Ausgleichsfläche (Obstwiese mit Steinkauzvorkommen) beobachtet. 
 
Etwaige Beeinträchtigungen der Naturdenkmale können  im Rahmen der jährlichen Kontrollen 
durch das Amt für Grünflächen und Naturschutz erfasst werden. 
 
 
8.8 Zusammenfassung 
 
Für das im Ortsteil Sentrup geplante Wohngebiet Sch meddingstraße / Roxeler Straße wurde 
eine Umweltprüfung durchgeführt, deren Ergebnisse s ich in dem vorangegangenen Umweltbe-
richt widerspiegeln. Mit der Realisierung des ca. 3 ,1 ha großen allgemeinen Wohngebietes sind 
Eingriffe in Natur und Landschaft verbunden. Biotop e oder Arten von besonderer Relevanz sind 
im Plangebiet nicht vorhanden. Zu berücksichtigen s ind jedoch die exponierte Lage zum Land-
schaftsraum und die klimatische Bedeutung der Flächen. 
 
Durch eine aufgelockerte Bebauung und Eingrünung de s Gebietes zur freien Landschaft wer-
den nachteilige Auswirkungen auf das Landschaftsbil d und den Naturhaushalt gemindert. Für 
die verbleibenden, nicht innerhalb des Geltungsbere iches des Bebauungsplanes ausgleichba-
ren Eingriffe erfolgt zu rd. 95 % eine Kompensation im Gievenbachtal. 
 
Durch die Planung werden kulturhistorische und für den Bodenschutz bedeutsame Land-
schaftsstrukturen in Anspruch genommen. Bei den auf fälligen Wölbungen des Geländes han-
delt es sich um so genannte Wölbäcker, eine traditionelle Bewirtschaftungsform des Mittelalters. 
Eine Erhaltung ist aus denkmalpflegerischer Beurteilung nicht zu fordern. Zur Sicherung der his- 
torischen Zeugnisse erfolgt eine entsprechende Dokumentation. 
 
Um das Plangebiet vor Lärmimmissionen von der Roxel er Straße zu schützen, ist nördlich der 
Bebauung in Anlehnung an den bereits vorhanden Best and aktiver Lärmschutz in Form einer 
Wall/Wand-Kombination vorgesehen. Durch diese Maßna hme lassen sich im ganzen Bebau-
ungsplan die Orientierungswerte der DIN 18005 bezogen auf den Straßenverkehrslärm tags wie 
nachts einhalten. 
 
Durch den Hubschrauberlandeplatz an der Uni-Klinik ist das Plangebiet zusätzlich Lärmimmis-
sionen durch den Flugverkehr ausgesetzt. Unter der Annahme der maximal zulässigen Aus-
lastung des Landeplatzes (nachts: ein Start und ein e Landung) kommt es nachts im Plangebiet 
flächendeckend zu Überschreitungen der Orientierung swerte. Es wird daher der Einbau schall-
gedämmter Lüftungen empfohlen. Die tatsächlichen Fl ugbewegungen der letzten Jahre liegen 
mit null (2004) bzw. zwei (2005) Nachtflügen pro Jahr erheblich unter dem zulässigen Maß. 
 
Unter Berücksichtigung der geplanten und empfohlene n Maßnahmen zur Vermeidung, Minde-
rung und zum Ausgleich können erheblich nachteilige  Umweltauswirkungen bei der Realisie-
rung des Bebauungsplanes Nr. 505: Roxeler Straße / Schmeddingstraße größtenteils vermie-
den werden. 
 
 
9. Gesamtabwägung 
 
Der Bebauungsplan berücksichtigt die vorgetragenen Umweltbelange. Erhebliche Umweltbe-
lastungen treten nicht auf. Der Eingriff in Natur und Landschaft ist durch Ausgleichsmaßnahmen 
nahe dem Plangebiet nahezu vollständig ausgeglichen . Der hohe Kompensationsgrad ist be- 
gründet mit der sensiblen Lage des Planbereiches am  landschaftsökologisch wertvollen Gie-
venbachtal angrenzend am vorhandenen Siedlungsrand. 
Die verbleibenden Lärmemissionen für die zukünftige n Bewohner des Plangebietes durch Flug-
verkehr sind in Abwägung zu den Belangen der Gesundheitsfürsorge hinnehmbar.

Bebauungsplan Nr. 505  
BEGRÜNDUNG ZUM ENTWURF / Seite 25 
 
 
10. Realisierung der Planung / Durchführungsmaßnahm en 
 
Die Grundstücke im Plangebiet befinden sich im Besitz der Stadt Münster. 
 
Die Verwirklichung des Bebauungsplanes wird sich au f die persönlichen Lebensumstände der 
im Umfeld des Plangebietes lebenden und arbeitenden  Menschen zwar auswirken, nachteilige 
Auswirkungen in wirtschaftlicher oder sozialer Hins icht sind jedoch nicht ersichtlich. Ein Sozial-
plan ist daher nicht erforderlich. 
 
 
Diese Begründung dient gemäß § 9 (8) BauGB als Anla ge zum Entwurf 
des Bebauungsplanes Nr. 505: Roxeler Straße / Schmeddingstraße 
 
Münster, __________ 
Der Oberbürgermeister 
I. V. 
 
 
Schultheiß 
Stadtdirektor

V-0891-2006-Anlage-3-Textliche-Festsetzungen.pdf

4302 Zeichen

Anlage 3 
zur Vorlage Nr. 891/2006 
Bebauungsplan Nr. 505 
TEXTLICHE FESTSETZUNGEN ZUM ENTWURF 
1. Textliche Festesetzungen gemäß § 9 BauGB 
 
1.1 Läden gemäß § 4 (2) BauNVO und Nutzungen 
gemäß § 4 (3) BauNVO sind im gesamten Plan-
gebiet unzulässig (§ 1 (5) und (6) BauNVO). 
 
1.2 Pro Wohngebäude sind höchstens 2 Wohneinhei-
ten zulässig (§ 9 (1) 6 BauGB). 
 
1.3 Als maximale Traufhöhe ist 6,50 m zulässig. Als 
maximale Firsthöhe ist 9,00 m zulässig. 
 
Unter der Traufhöhe ist die Schnittkante zwi-
schen den Außenflächen des aufgehenden Mau-
erwerkes und der oberen Dachhaut zu verstehen, 
bei Gebäuden mit bis zu 40 % Flachdachanteil ist 
der obere Bezugspunkt die Oberkante Attika. 
 
Unterer Bezugspunkt für die Festsetzung der Hö- 
he der baulichen Anlage ist jeweils die Oberkante 
der fertig gestellten Wege und Straßen, die zur 
unmittelbaren Erschließung dienen, gemessen an 
der Mitte der Fassadenlänge der jeweiligen Ge- 
bäudes, bzw. des Gebäudeteiles (§ 16 (2) 4 i. V. 
m § 18 (1) BauNVO). 
 
1.4 Garagen und überdachte Stellplätze müssen ei-
nen seitlichen Abstand zur privaten oder öffentli-
chen Verkehrsfläche von mindestens 1,0 m ein-
halten (§ 12 (6) BauNVO). 
 
1.5 Dachflächen von Garagen und überdachten Stell-
plätzen sind dauerhaft und vollflächig zu begrü-
nen (§ 9 (1) 25 a BauGB). 
 
1.6 In Fortsetzung der bestehenden Wallanlage ist 
ein Lärmschutzwall in westlicher Richtung mit ei-
ner Höhe von 6,0 m über Gradiente der Roxeler 
Straße zu errichten. Der Erdwall ist zu begrünen 
(§ 9 (1) 24 und 25 BauGB). 
 
1.7 Die mit einem Pflanzgebot gekennzeichneten 
Flächen sind mit heimischen Sträuchern und Ge-
hölzen (z.B. Buche, Stieleiche, Hainbuche, Vo-
gelkirsche, Birke, Vogelbeere, Haselnuss, Schle- 
he, Weißdorn, Hundsrose, Holunder) vollflächig 
zu bepflanzen und dauerhaft zu erhalten. Ausfälle 
sind zu ersetzen (§ 9 (1) 25 a und b BauGB). 
 
 
2. Textliche Festsetzungen gemäß § 86 BauO 
NRW 
 
2.1 Doppelhäuser und Hausgruppen sind einheitlich 
in Trauf- und Firsthöhe, Dachform, Dachneigung 
und Dachüberstand sowie einheitlich in Material 
und Farbton zu errichten. 
 
Ausnahmen für Solaranlagen sind zulässig. 
 
2.2 Zur Gebäudemitte ansteigende Pultdächer sind 
zulässig. In Kombination mit Pultdächern sind 
auch Flachdächer bis maximal 50 % der Ge-
samtdachfläche zulässig. 
 
Im gesamten Plangebiet sind Krüppelwalmdächer 
und Mansarddächer unzulässig. 
 
Dachaufbauten sind unzulässig. 
 
Ausnahmsweise zulässig sind Abweichungen von 
der Dachform, wenn es sich um Flachdächer 
handelt und die Abweichungen eine Baugruppe 
von mehreren Häusern betreffen (§ 31 (1) 
BauGB). 
 
2.3 Nebenanlagen, Garagen und überdachte Stell-
plätze sind nur mit Flachdach zulässig. 
 
2.4 Feste Einfriedungen (Mauern, Zäune) sind nur  
bis zu einer Höhe von max. 1,20m zulässig. 
 
 
3. Hinweise 
 
3.1 Erdgeschossfußbodenhöhe 
 
Es wird empfohlen, die Fußbodenoberkante im 
Erdgeschoss der geplanten Gebäude mindestens 
30 cm gegenüber dem Straßenniveau anzuheben 
um Regenwasserrückstauprobleme zu vermeiden 
und um eine einwandfreie Entwässerung der Ga-
ragenzufahrt und des Hauszugangs Richtung 
Straße zu gewährleisten. 
 
3.2 Bodendenkmale 
 
Die Entdeckung von Bodendenkmalen ist unver-
züglich der Stadt Münster / Städtische Denkmal-
behörde oder dem Landschaftsverband Westfa-
len-Lippe, Westf. Museum für Archäologie / Amt 
für Bodendenkmalpflege, Münster anzuzeigen (§ 
15 DSchG). Die Fundstelle ist unverändert zu er-
halten (§ 16 DSchG). Der Baubeginn ist der Städ- 
tischen Denkmalbehörde oder dem Westfäli-
schen Museum für Archäologie / Amt für Boden-
denkmalpflege spätestens zwei Wochen vor 
Maßnahmebeginn anzuzeigen. 
 
3.3 Fluglärm 
 
Das Plangebiet befindet sich in unmittelbarer Nä- 
he zum Sonderhubschrauberlandeplatz der Uni- 
versitätsklinik. Die Einflugschneise besteht von 
Westen her entlang der Schmeddingstraße. Die 
Lärmauswirkungen durch den Luftverkehr sind 
nach den von der Luftfahrtbehörde anzu-
wendenden Kriterien zumutbar. Die Luftfahrtbe-
hörde hat keinerlei rechtliche Handhabe, gegen 
die Lärmauswirkungen vorzugehen, soweit der 
Fluglärm durch zulässigen Betrieb erzeugt wird. 
 
3.4 Passiver Lärmschutz 
 
Für alle zum Schlafen genutzten Räume mit 
Fenstern wird empfohlen, diese mit lärmge-
dämmten Lüftungen zu versehen.

Berichtsvorlage

3528 Zeichen

V/0891/2006 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Bebauungsplan Nr. 505: Roxeler Straße / Schmeddingstraße 
Kenntnisnahme des Entwurfes 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
07.12.2006 Bezirksvertretung Münster-West Bericht 
07.12.2006 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Bericht 
 
 
Bericht: 
 
Die Verwaltung beabsichtigt, den Entwurf Bebauungsplanes Nr. 505: Roxeler Straße / 
Schmeddingstraße öffentlich auszulegen. 
 
Mit dem Bebauungsplan Nr. 505 sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur weiteren 
geordneten Entwicklung im Stadtteil Sentrup geschaffen werden, indem das Wohngebiet 
Schmeddingstraße / Soetenkamp in westlicher Richtung arrondiert wird. Mit dieser Arrondierung 
sollen attraktive und innenstadtnahe Wohnangebote für Familien und Eigenheim- Ersteller am 
Ortsrand Sentrups geschaffen und somit der Abwanderung in Umlandgemeinden vorgebeugt 
werden. Durch die geplante Wohnbaulandentwicklung sollen die bereits vorhandenen öffentli-
chen Infrastruktureinrichtungen und / oder private Versorgungseinrichtungen im Stadtteil Sentrup 
gesichert werden.
 
 
Die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange wurde im März / April 2006 durch-
geführt. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit fand am 18.05.2006 statt. Die Äußerungen 
während dieser Beteiligungen wurden soweit möglich in der Planung berücksichtigt. 
 
Der Bebauungsplan Nr. 505 überplant Teile des Bebauungsplanes Nr. 422: Schmeddingstraße / 
Soetenkamp. Mit der Rechtskraft des neuen Bebauungsplanes tritt dieser Plan, soweit er von 
dem neuen Plan überlagert wird, teilweise außer Kraft. Die Festsetzungen in den übrigen Berei-
chen des Bebauungsplanes Nr. 422 können als eigenständige Festsetzungen bestehen bleiben. 
 
Weitere Einzelheiten zur Planung können den beigefügten Anlagen entnommen werden. 
 
Die Stadt Münster ist Trägerin des sich aus dem Bebauungsplan ergebenden Erschließungsauf-
wandes. Die zur Realisierung des Bebauungsplanes erforderlichen Mittel werden zurzeit auf ca. 
1,304 Mio. € geschätzt.  
 
Vorlagen-Nr.: 
V/0891/2006 
Auskunft erteilt: 
Herr Schafflik / Herr Husmann 
Ruf: 
492 61 29 / 492 61 94 
E-Mail: 
HusmannN@stadt-muenster.de 
Datum: 
07.11.2006 
Öffentliche Berichtsvorlage

2 
V/0891/2006 
 
Diese Kosten werden der Stadt Münster im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten durch Anlie-
gerleistungen und durch Veräußerungen von Baugrundstücken zum überwiegenden Teil ersetzt 
werden. 
 
Die erforderlichen Mittel sind im Finanzplan und Investitionsprogramm 2005 – 2009 mit 1,260 
Mio. € veranschlagt. Dabei sind für die Haushaltsjahre bis 2009 Ausgaben von 0.035 Mio. € und 
in späteren Haushaltsjahren ca. 1,225 Mio. € geplant. Die noch nicht veranschlagten Mittel (ca. 
0,264 Mio. €) sollen vorbehaltlich verfügbarer Mittel im künftigen Finanzplan und Investitionspro-
gramm vorgesehen werden. 
 
Durch die Fortführung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 505 werden 
keine Vorentscheidungen über die Bereitstellung von Mitteln getroffen. Hierüber ist vielmehr zu 
einem späteren Zeitpunkt bei den jährlichen Beratungen über das Investitionsprogramm unter 
Berücksichtigung der dann gegebenen Haushalts- und Finanzlage zu entscheiden. 
 
Die Offenlegung des Bebauungsplanentwurfes soll im Januar 2007 erfolgen. 
 
I. V.  
 
gez. 
Schultheiß 
Stadtdirektor  
 
 
Anlagen: 
1. Protokoll der Bürgeranhörung 
2. Begründung 
3. Textliche Festsetzungen 
4. Planverkleinerung

V-0891-2006-Anlage-1-Bürgeranhörung.pdf

13416 Zeichen

Anlage 1 
zur Vorlage Nr. 891/2006 
Bebauungsplan Nr. 505 
BÜRGERANHÖRUNG / Seite 1 
Niederschrift über eine Bürgeranhörung nach § 3 (1) BauGB 
 
 
Stadtbezirk:  Münster-West 
 
Anlass:  Bebauungsplan Nr. 505, Roxeler Straße / Sc hmeddingstraße 
 
Zeit:   Donnerstag, 18.05.2006, 19.00 Uhr 
 
Ort:   Theresienschule, Schmeddingstraße 16 
 
Teilnehmer:  ca. 70 Bürgerinnen und Bürger  
 
Leitung der Bürgeranhörung:   Frau Elisabeth Westru p, Bezirksvorsteherin 
 
Vertreter der Verwaltung:   Herr Kurz, Herr Schaffl ik, Herr Marx (Protokoll) 
 
 
Frau Westrup eröffnet die Veranstaltung um 19.00 Uhr. 
Anschließend erläutert Herr Kurz die im Bereich Rox eler Straße / Schmeddingstraße vorgese-
hene Planung anhand eines weiträumigen Luftbildes u nd des städtebaulichen Konzepts. Zwi-
schen Roxeler Straße im Norden, dem vor ca. 10 Jahren geplanten Gebiet Soetenkamp / Josef-
Pieper-Straße im Osten und dem Gievenbachtal im Süd westen soll auf einer ca. 4,5 ha großen, 
bisher als Acker- und Weideland genutzten Fläche ei ne 'klassische Wohnbebauung' mit ca. 35 
Einfamilienhäusern entstehen. Die Erschließung des Gebiets erfolgt über die Schmed-
dingstraße (mit Anschluss an Josef-Pieper- und Albe rt-Schweitzer-Straße) sowie eine gebiets-
interne Ringerschließung. Mit der Bebauung entstehe n freistehende Einfamilienhäuser auf 
Grundstücken mit 450 bis 600 m² sowie Doppelhäuser mit Grundstücksgrößen von 230 bis 350 
m² pro Doppelhaushälfte. Im Norden des Plangebietes  bleibt die Fuß- und Radwegeverbindung 
zum östlich angrenzenden Gebiet Soetenkamp erhalten . Im Süden wird auf 600 m² ein Kinder-
spielplatz vorgesehen, ein Bolzplatz ist aufgrund d er Nähe zur Wohnbebauung an dieser Stelle 
nicht möglich.  Der Lärmproblematik bezüglich der R oxeler Straße (19.000 Kfz/Tag in 2010) be-
gegnet das Bebauungskonzept mit der Fortführung des  Lärmschutzwalls, der im Osten bereits 
das Gebiet Soetenkamp abschirmt. Im Nordwesten des Plangebiets werden darüber hinaus 
keine weiterführenden Schallschutzmaßnahmen (etwa a n den Gebäuden) erforderlich. Der 
Hubschrauber-Landelatz der Uni-Klinik an der Albert -Schweitzer-Straße stellt eine überschau-
bare Beeinträchtigung dar, da die pro Tag genehmigt en vier Tag- und zwei Nachtflüge derzeit 
mit 116 Flugbewegungen pro Jahr bei weitem nicht mehr erreicht werden.  
 
Im Anschluss äußern die Bürgerinnen und Bürger Frag en und Anregungen zum vorgelegten 
Planentwurf. Diese sind in einzelnen Themenpunkten zusammengefasst: 
 
Vermarktung der Grundstücke und Realisierung der Bauvorhaben 
Mehrfach wird die Frage nach dem Zeitplan für die R ealisierung des Plangebiets gestellt. Herr 
Kurz führt aus, dass – sofern nichts dazwischen kom mt – in ein bis eineinhalb Jahre der Be-
bauungsplan Rechtskraft erlangt, dann die Erschließ ung vorgenommen werden muss (voraus-
gesetzt der Rat stellt Erschließungsmittel bereit)  und gleichzeitig mit der Vergabe gestartet wird 
(etwa Sommer 2007 denkbar), auf die dann die Bebauu ng folgt. Bezogen auf die Vergabe wird 
empfohlen, die im Frühjahr stattfindende Messe für Bauen und Wohnen zur weiterführenden 
Information zu nutzen. 
Weiterhin ist von Interesse, wie die Stadt die Grundstücke zu vergeben beabsichtigt. Hier lassen 
sich von Seiten des Planungsamtes keine genauen Ang aben machen, aber es sei davon aus-
zugehen, dass ca. 30% im Vergabeverfahren denkbar s ind. Nähere Auskünfte kann hier das 
Amt für Liegenschaften der Stadt Münster geben. Das  gleiche gilt für Angaben zu Quadratme-
terpreisen. Die Frage, ob die Grundstücke einzeln v ermarktet werden und so eine Bebauung

Bebauungsplan Nr. 505 
BÜRGERANHÖRUNG / Seite 2 
nach Gutdünken der einzelnen Bauherren möglich ist,  wird weitgehend bejaht. Es findet eine 
Einzelvermarktung statt und der Bebauungsplan, der private Willkür beschränkt, enthält gestal-
terisch allerdings tatsächlich nur wenig konkrete Vorgaben. 
 
Fragen und Anregungen zum Plangebiet allgemein 
Auf die Frage nach der konzeptionellen Lösung für d as Baugebiet bezogen auf die zukünftigen 
Nutzergruppen, hebt Herr Kurz den an Bautypologie u nd Grundstücksgrößen festzumachenden 
Familienbezug des Gebiets hervor. Die Größe der Häu ser, die mit dem zukünftigen Bebau-
ungsplan theoretisch möglich sind, ergeben sich aus  den 15 bis 16 m Bautiefe und Grund-
stücksbreiten von ca. 20-25 m bzw. die Hälfte bei Doppelhäusern.  
In der Debatte um die städtebauliche Qualität des G ebiets, wird von Seiten der anwesenden 
Bürger einerseits vorgebracht, dass die Bebauung zu  dicht und die Westerschließungen im 
Westen und im Norden höchst unattraktiv seien, auße rdem würde der Obstbaumstreifen im 
Osten nicht zur Aufwertung in das Gebiet mit einbez ogen. Andererseits wird der Städtebau po-
sitiv gesehen, da er eine städtebauliche Ordnung er kennen lässt und sich bewusst gegen die 
Orientierungslosigkeit mancher benachbarter Neubaugebiete wendet. 
 
Anlage eines Bolzplatzes im Plangebiet oder direkt angrenzend 
Der Bedarf nach einem Bolzplatz wird deutlich artik uliert. Im Gegensatz zum geplanten Kinder-
spielplatz sei der Bedarf nach einem Bolzplatz ungl eich größer und mögliche Ausweichmöglich-
keiten, die weiter entfernt liegen, seien für Kinde r unter 10 Jahren alleine nicht gefahrlos er-
reichbar.  
Dem wird von Seiten der Verwaltung die Argumentatio n entgegen gebracht, dass die Versor-
gung mit Bolzplätzen mit dem nördlich gelegenen Sta dtteilpark am Möllmannsweg, der mit 
großzügigem Spielgelände und Bolzplatz ausgerüstet ist, sowie dem Platz an der Theresien-
schule abgedeckt sei. Im Plangebiet selbst lasse si ch ein Bolzplatz nicht integrieren, weil von 
ihm 50m Abstand zu Wohnbebauung eingehalten werden müssen. Aus dem Kreis der gelade-
nen Bürger wird zudem noch ergänzt, dass das Altern ativangebot von Seiten der Stadt, einen 
Bolzplatz in Eigenregie der Betroffenen auf Wiesen des jetzigen Plangebiets anzulegen, bis 
dato nicht genutzt wurde, wenngleich dahingehend Be mühungen unternommen wurden. Aus 
den Reihen der Bürger wird bezogen auf die aktuelle  Situation die Idee geäußert, den im Plan-
gebiet vorgesehenen Kinderspielplatz zunächst für d rei Jahre einzuzäunen und als Bolzplatz zu 
nutzen, bis dann – mit der Vermarktung der Grundstü cke – die Bewohner des Plangebiets die-
sen für ihre Kinder als Kinderspielplatz benötigen. 
 
Thema Lärm im Plangebiet 
Bezüglich der Frage nach einer möglichen Neuplanung  des dem Plangebiet benachbarten Hub-
schrauber-Landeplatzes durch die Universität liegen  dem Planungsamt keine Informationen 
über eine Neuplanung vor. Neue Anlagen werden heute  in der Regel aber wegen der einfache-
ren Logistik auf den Gebäuden errichtet. 
Die auf dem städtebaulichen Rahmenplan sichtbare Lü cke im Lärmschutzwall, auf die in der 
Diskussion hingewiesen wird, geht auf eine mangelha fte, noch nicht ergänzte Katastergrund-
lage zurück und ist so nicht Realität. 
 
Potentielle Verkehrs- und Stellplatzprobleme im Plangebiet 
Die Forderung nach verkehrsberuhigenden Maßnahmen i m neuen Wohngebiet wird mit Bezug 
auf kleinere Kinder und die Beobachtung, dass oft s chneller als Tempo 30 gefahren wird, ange-
bracht. Ferner wird der Vorschlag gemacht, die Ring straße im Plangebiet als gestaltete, breite 
Wohnstraße sowie als Mischverkehrsfläche und expliz it als Spielstraße auszubauen. Herr Kurz 
weist darauf hin, dass eine Mischverkehrsfläche gep lant ist, die verkehrsberuhigt ausgelegt 
wird, da es sich um ein reines Wohngebiet ohne Durchgangsverkehr handelt. 
Es wird der Wunsch geäußert, zugunsten breiterer St raßen für mehr Fahrzeuge und einem 
straßenbegleitenden Grünstreifen auf Baugrundstücke  zu verzichten, um höherwertige 
Grundstücke schaffen durch mehr öffentlichen Raum z u schaffen. Herr Kurz erklärt, dass im 
Plangebiet keine Einbußen im Wohnwert durch hohe Gr undstücksausnutzung zu erwarten sind,

Bebauungsplan Nr. 505 
BÜRGERANHÖRUNG / Seite 3 
dass weiterhin Baumstandorte im Straßenraum bereits  jetzt vorgesehen, sind und die Diskus-
sion nicht zuletzt auch vor dem Hintergrund der Bezahlbarkeit der Grundstücke zu sehen ist. 
Eine weitere Frage richtet sich auf eine mögliche S tellplatzproblematik im Plangebiet, inwieweit 
im Falle von Besucherparken oder Möbelanlieferungen  es hier zu Engpässen kommt. Wie Herr 
Kurz erläutert, sind Carports und Garagen im Bauwic h auf den Grundstücken vorgesehen und 
die 6,25 m breite Straße deckt als Mischverkehrsflä che, den Begegnungsfall stehendes 
Auto/LKW ab. Ferner sind, wie üblich, Besucherparkp lätze im öffentlichen Straßenraum vorge-
sehen. 
Es wird der Wunsch geäußert, Fuß- und Radwegeverbin dungen vom Soetenkamp zum Plange-
biet zu verbessern sowie zwei Radwegestiche in der westlichen Randbebauung des Plange-
biets vorzusehen, um den Fahrradverkehr zu erleichtern. 
Aufgrund einer drohenden hohen Verkehrsbelastung de r das Gebiet tangierenden Straßen, auf 
dem unter anderem auch Kinder verstärkt mit dem Rad unterwegs sind, wird vorgeschlagen, die 
Erschließung des Gebiets während der Bauphase von der Roxeler Straße aus zu organisieren. 
 
Allgemeine Verkehrsproblematik im Stadtteil 
Es wird beklagt, dass nach wie vor keine Konzepte v orliegen, mit denen die Zu- und Abfahrts-
wege organisiert werden. Dem Vorschlag einer möglic hen Öffnung des Josef-Pieper-Weges 
nach Süden stehen laut Herrn Kurz liegenschaftliche  Belange entgegen. Auch die Anbindung 
eines Teils des Gesamtquartiers an die Roxeler Stra ße mit dem Ziel der Verkehrsentzerrung 
steht das Problem entgegen, dass der Lärmschutzwall  geöffnet werden müsste und damit Kon-
flikte mit der dahinter liegenden Bebauung entstünden. 
Deutlich hervorgehoben wird das Verkehrsproblem in der Schmeddingstraße. Laut Angaben ei-
ner Bürgerin fahren mittlerweile pro Tag 1500 Fahrz euge über die Schmeddingstraße, die damit 
zu einer Durchfahrtsstraße geworden ist, etwa um Ra tio u. ä. zu erreichen. Auch Schikanenein-
bauten oder die Ausweisung als Fahrradstraße könnte n nicht zu einer Verbesserung beitragen. 
Das Problem wird durch den Hinweis ergänzt, dass ni cht nur Anwohner unter dem zunehmen-
den Verkehr leiden, sondern auch junge Familien, di e ihre Kinder durch die Schmeddingstraße 
zur Schule schicken und das altengerechte Wohnen, d eren Balkone zur Schmeddingstraße 
kaum mehr nutzbar seien. Dem Vorschlag, die Schmedd ingstraße durch verkehrliche Abgren-
zung für Durchgangsverkehr zu sperren, wird insofer n aus den Reihen der Bürger widerspro-
chen, als es auch für Familien aus den umliegenden Wohnberiechen wichtig sei, ihre Kinder 
über die Schmeddingstraße bis zur Theresienschule b ringen zu können. Daher soll besser ge-
zielt versucht werden, die echten Durchgangsverkehr e von außerhalb stärker über die Albert-
Schweitzer-Straße zu führen.  
Gesondert angesprochen wird ferner die schwierige Q uerung der Roxeler Straße, um die Ver-
bindung zum neuen Freiherr-vom-Stein-Gymnasium und Ratio zu verbessern. Es wird der Vor-
schlag gemacht, die Querung zu ändern und sie durch  eine optimierte Unterführung zu verbes-
sern. 
Ferner wird angeregt, dass man zunächst die Stellpl atzfrage mit dem Uni-Klinikum lösen sollte, 
da z.B. viele Krankenpflegeschüler, um Parkgebühren  zu sparen, in angrenzenden Wohnge-
bieten parken (etwa Soetenkamp). Daher die Forderun g, den Klinikverkehr konsequent aus den 
umliegenden Gebieten herauszuhalten, etwa indem die  Uni-Klinik kostenlos Parkplätze zur 
Verfügung stellt. 
Mit Verweis auf eine geraume Zeit zurück liegende, nicht genauer datierte öffentliche Ver-
sammlung in einer Gaststätte, die sich explizit mit  der Verkehrsproblematik befasste, wird die 
Anregung wiederholt, die Zufahrt zum Schwesternwohn heim von der Buskehre her und nicht 
von Schmeddingstraße aus vorzunehmen. 
Herr Kurz sichert zu, alle den Verkehr betreffenden  Probleme und Anregungen an die Ver-
kehrsplanung weiterzuleiten. 
 
Mögliche Baugebietserweiterungen 
Die Überlegungen zu einer möglichen Erweiterung des  Wohngebiets im Südwesten (Richtung 
Gievenbachtal) werden von der Verwaltung als äußers t unwahrscheinlich eingeschätzt, da am 
westlichen Ende des Plangebiets der Talraum beginnt  und diese topographische Zäsur bis dato

Bebauungsplan Nr. 505 
BÜRGERANHÖRUNG / Seite 4 
als Siedlungsbegrenzung gilt. Dementsprechend siche rt der  Flächennutzungsplan dort die bis-
herige landwirtschaftliche Nutzung bzw. Grünflächen nutzung mit entsprechenden Darstellungen 
im Plan. 
 
Umgang mit den Anregungen, weiteres Verfahren 
Aus Anlass der Frage, was mit den gemachten Anregun gen denn nun weiterhin passiere, er-
läuterte Herr Kurz, dass es eine weitere Anhörung n ur gebe, wenn die Grundzüge der vorge-
stellten Planung berührt sind (etwa andere Nutzung) , sodass es keine direkte zweite Veran-
staltung dieser Art geben wird. Aber im Rahmen der Offenlegung besteht die Möglichkeit, Anre-
gungen zu unterbreiten und ferner bietet Herr Kurz an, bei konkreten Fragen zur Umsetzung 
einzelner Vorschläge, sich direkt mit der zuständigen Fachstelle in Kontakt zu setzen.  
Zur Frage, inwiefern Interessengruppen wie der BUND  bei der Planerstellung angehört wurden, 
erklärt Herr Kurz, dass nicht bei diesem Bebauungsp lanentwurf, aber bei der Neuaufstellung 
des Münsteraner Flächennutzungsplans 2004, in dem d as heutige Plangebiet als Fläche für 
Wohnnutzung ausgewiesen wurde, BUND und ähnliche Or ganisationen Stellung genommen 
haben und vor diesem Hintergrund eine Abwägung der Belange erfolgt ist.

V-0891-2006-Anlage-4-Planverkleinerung.pdf

1425 Zeichen

0,4 0,8 
II o
GD 
22° ±3° 
Fuß- und Radweg 
WA 
0,3 0,6 
II 
ED 
o
GD 
22° ±3° 
WA 
L 843   Roxeler Straße 
49 
I
51 
321 
I
43 
319 
322 
323 
320 
39 
41 
318 355 
I 15 
110 
109 
329 
304 
I
11a 
305 
369 
112 
I
339 
102 
I
104 
III 
123a 
III 
123 
-I 
III 
III 
123d 
III 
123b III 
123c 
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III 
123j 
III 
III 
123g 
382 
III 123f 
123h 
-I 
Josef - Pieper - Straße 385 
381 
532 
12 
II 
531 
II 
11 
480 
477 
478 
479 
II I
21 14 
195 
202 
Flur 39 
198 
I
I
I
37 
315 
316 
317 
I
35 I
33 
I
29 
I
31 
314 
326 
328 354 
313 
312 
293 
311 
337 
I171 
325 330 
327 
I
380 
II 2
373 
8
II 
4
380 533 
10 
II 
530 
Rott 
378 
II 
303 
144 
I
I
143 
I
I
10 
129 
117 
I12 
14 
130 379 
378 
137 
135 
253 
I
51 
II Hollandtstraße 
19 
I
19a 
I
16 
I
15 
17 
9
272 
269 
270 
271 
I I
229 
228 
I
I
2
13 
I
2a 
273 
I
4
I
11 
1b I
212 
I
3
252 
I
7I
9
I
5
7a 
211 
213 
I357 
I
13 
192 
370 
Weg 
Schmeddingstraße 
292 
22 
134 
224 
5
7I
11 I
9
I
I
35 
I
4a 
I
225 
18 
302 
300 
32 
34 
31 
II 
15 
12 
10 
I
11 
356 
289 
15 
I
240 
Deipenfohr 
II 
16 
I
18 
I
18a 
22 
55 
254 
I
20 
203 
I
17 
I
19 288 
25b 
I
25 
I
170 I
204 
I
21 
15a 
I25a 
II I
73 
384 
194 
43 
92 85 
Weg 
II 
377 
91 
534 
L 843   Roxeler Straße 
Nr. 612 
Lärmschutzwall 
Anlage 4 
zur Vorlage Nr. 891/2006 
Bebauungsplan Nr. 505 Stadtplanung 
Verkehrsplanung 
Stadtentwicklung Amt für 
VERKLEINERUNG / Maßstab 1:2000 ST ADT M TÜNS ER

Beratungsverlauf (2)

07.12.2006 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 4.3 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
07.12.2006 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft
TOP 6.8 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (13)

  • Bebauungsplan Nr. 505 (amtlicher Umring) amtlich
  • Roxeler Straße 14
  • Schmeddingstraße 4
  • Albert-Schweitzer-Straße 1
  • Josef-Pieper-Straße 1
  • Waldeyerstraße
  • Soetenkamp
  • Möllmannsweg
  • Auf dem Draun
  • Hollandtstraße 19i
  • Am Gievenbach
  • Deipenfohr
  • Buskehre

Bebauungsplan Nr. 505

Amtlicher Umring, Rechtskräftig – Roxeler Straße / Schmeddingstraße

Planseite der Kommune

Quelle: Land NRW (Bauleitplanung), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – 2.0 (Lizenz)

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
V/0891/2006
Typ
Vorlage
Datum
30.10.2006
Erstellt
06.10.2020 14:37