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0052/2026

Beantwortung einer mündlichen interfraktionellen Anfrage aus der Sitzung des Ausschuss für Schule und Weiterbildung am 01.12.2025 zum "Musterraumprogramm 2025"

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 14.01.2026

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Nächste Beratung: Ausschuss Schule und Weiterbildung, Sitzung am 19.01.2026, TOP 8.6

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

3696 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
IV/40/402/4 
 
Vorlagen-Nummer 14.01.2026 
 0052/2026 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Schule und Weiterbildung 19.01.2026 
 
Beantwortung einer mündlichen interfraktionellen Anfrage aus der Sitzung des 
Ausschuss für Schule und Weiterbildung am 01.12.2025 zum "Musterraumprogramm 
2025" 
Hintergrund: 
 
In der Sitzung des Ausschusses Schule und Weiterbildung vom 01.12.2025 berichteten Aus-
schussmitglieder davon, dass sie zahlreiche Rückmeldungen erhalten hätten, wonach es 
infolge des Beschlusses zur Umsetzung des neuen Musterraumprogramms 2025 zu einer 
deutlichen Verringerung der zur Verfügung stehenden Hauptflächen komme, insbesondere 
im Bereich der Fach- und Differenzierungsräume. Darüber hinaus sähe das neue Muster-
raumprogramm 2025 verschiedene Größen für die Fachräume in der Sekundarstufe I und II 
vor. Dies sei von politischer Seite nicht vorgesehen und werde in der schulischen Unter-
richtsrealität nicht als praktikabel erachtet, da es der flexiblen und multifunktionalen Nutzung 
der Räume widerspreche. 
 
 
Die Ausschussmitglieder reichen nachfolgende interfraktionelle Fragen zum Muster-
raumprogramm ein und bitten um Beantwortung: 
 
1. Hat die Schulverwaltung anhand der aktuell in NRW geltenden Stundentafeln der Sek. 
I und gängiger Kurszahlen der Sek. II überprüft, ob die im Musterraumplan des Städte-
tages vorgesehenen Fachräume für einen ordnungsgemäßen Fachunterricht ausrei-
chen? 
2. Wie kann das Musterraumprogramm mit Blick auf die verschiedenen Raumgrößen in 
der Sek. I und Sek. II möglichst zügig in der Weise angepasst werden, dass Fachräume 
für beide Sekundarstufen (wieder) gleich groß sind (für bis zu 32 Schüler*innen)? Wel-
che zusätzlichen Kosten würden durch die einheitlichen, größeren Räume schätzungs-
weise entstehen? 
3. Welche zusätzlichen Differenzierungsräume sieht das Musterraumprogramm für Regel-
schulen vor, die ein inklusives Schulprofil haben? 
 
 
Beantwortung der aufgeführten Fragestellungen: 
 
Zu 1  
Das Musterraumprogramm für den Schulneu- und erweiterungsbau 2025 wurde auf Grund-
lage der Handreichung zum Schulbau des Städtetages Nordrhein -Westfalen vom 
29.11.2019 erstellt und mit den maßgeblichen aktuellen Gesetzesvorgaben u.a. den aktuel-
len Stundentafeln abgeglichen und bei Erfordernis angepasst.

2 
 
Das neue Musterraumprogramm 2025 setzt u.a. bei den thematisierten Fachräumen Syner-
gien, wie beispielsweise mit den all gemeinen Unterrichtsräumen, voraus. Dies liegt darin 
begründet, dass nicht jeder Unterrichtsinhalt das Erfordernis eines z.B. voll ausgestatteten 
Chemieraumes auslöst. 
Zu Gunsten einer möglichst effizienten Raumauslastung der Fachräume werden an die Or-
ganisation des schulischen Unterrichts künftig höhere Anforderungen gestellt. 
 
Zu 2  
Den Anlagen 2-4 zum aktuellen Musterraumprogramm 2025 (siehe Session 2394/2024) ist 
zu entnehmen, dass eine einheitliche Raumgröße für die jeweiligen Fachräume vorgesehen 
ist. Dies liegt darin begründet, dass eine gemeinsame Nutzung der Räumlichkeiten durch 
die Sek. I und Sek. II stattfindet. 
Im neuen Musterraumprogramm 2025 gibt es somit keine unterschiedlichen Raumgrößen, 
die Kosten für eine Vereinheitlichung bzw. Anpassung auslösen.  
 
Zu 3 
Jeder Regelschule stehen sogenannte Flächen für das „Gemeinsame Lernen“ als u.a. Flä-
chen für individuelle Angebote zur Verfügung, die gem. den jeweiligen Bedarfen der Schule 
eingeplant werden. Pro Zug sind, abgesehen von den Pflegebädern, hierfür 60 m² vorgese-
hen, die bei Bedarf somit auch als zusätzliche Differenzierungsfläche genutzt werden kön-
nen. 
 
 
 
Gez. Voigtsberger

Beratungsverlauf (1)

19.01.2026 Ausschuss Schule und Weiterbildung
TOP 8.6 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0052/2026
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
14.01.2026
Erstellt
08.01.2026 08:55