0052/2026
Beantwortung einer mündlichen interfraktionellen Anfrage aus der Sitzung des Ausschuss für Schule und Weiterbildung am 01.12.2025 zum "Musterraumprogramm 2025"
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
3696 Zeichen
Dezernat, Dienststelle IV/40/402/4 Vorlagen-Nummer 14.01.2026 0052/2026 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Schule und Weiterbildung 19.01.2026 Beantwortung einer mündlichen interfraktionellen Anfrage aus der Sitzung des Ausschuss für Schule und Weiterbildung am 01.12.2025 zum "Musterraumprogramm 2025" Hintergrund: In der Sitzung des Ausschusses Schule und Weiterbildung vom 01.12.2025 berichteten Aus- schussmitglieder davon, dass sie zahlreiche Rückmeldungen erhalten hätten, wonach es infolge des Beschlusses zur Umsetzung des neuen Musterraumprogramms 2025 zu einer deutlichen Verringerung der zur Verfügung stehenden Hauptflächen komme, insbesondere im Bereich der Fach- und Differenzierungsräume. Darüber hinaus sähe das neue Muster- raumprogramm 2025 verschiedene Größen für die Fachräume in der Sekundarstufe I und II vor. Dies sei von politischer Seite nicht vorgesehen und werde in der schulischen Unter- richtsrealität nicht als praktikabel erachtet, da es der flexiblen und multifunktionalen Nutzung der Räume widerspreche. Die Ausschussmitglieder reichen nachfolgende interfraktionelle Fragen zum Muster- raumprogramm ein und bitten um Beantwortung: 1. Hat die Schulverwaltung anhand der aktuell in NRW geltenden Stundentafeln der Sek. I und gängiger Kurszahlen der Sek. II überprüft, ob die im Musterraumplan des Städte- tages vorgesehenen Fachräume für einen ordnungsgemäßen Fachunterricht ausrei- chen? 2. Wie kann das Musterraumprogramm mit Blick auf die verschiedenen Raumgrößen in der Sek. I und Sek. II möglichst zügig in der Weise angepasst werden, dass Fachräume für beide Sekundarstufen (wieder) gleich groß sind (für bis zu 32 Schüler*innen)? Wel- che zusätzlichen Kosten würden durch die einheitlichen, größeren Räume schätzungs- weise entstehen? 3. Welche zusätzlichen Differenzierungsräume sieht das Musterraumprogramm für Regel- schulen vor, die ein inklusives Schulprofil haben? Beantwortung der aufgeführten Fragestellungen: Zu 1 Das Musterraumprogramm für den Schulneu- und erweiterungsbau 2025 wurde auf Grund- lage der Handreichung zum Schulbau des Städtetages Nordrhein -Westfalen vom 29.11.2019 erstellt und mit den maßgeblichen aktuellen Gesetzesvorgaben u.a. den aktuel- len Stundentafeln abgeglichen und bei Erfordernis angepasst. 2 Das neue Musterraumprogramm 2025 setzt u.a. bei den thematisierten Fachräumen Syner- gien, wie beispielsweise mit den all gemeinen Unterrichtsräumen, voraus. Dies liegt darin begründet, dass nicht jeder Unterrichtsinhalt das Erfordernis eines z.B. voll ausgestatteten Chemieraumes auslöst. Zu Gunsten einer möglichst effizienten Raumauslastung der Fachräume werden an die Or- ganisation des schulischen Unterrichts künftig höhere Anforderungen gestellt. Zu 2 Den Anlagen 2-4 zum aktuellen Musterraumprogramm 2025 (siehe Session 2394/2024) ist zu entnehmen, dass eine einheitliche Raumgröße für die jeweiligen Fachräume vorgesehen ist. Dies liegt darin begründet, dass eine gemeinsame Nutzung der Räumlichkeiten durch die Sek. I und Sek. II stattfindet. Im neuen Musterraumprogramm 2025 gibt es somit keine unterschiedlichen Raumgrößen, die Kosten für eine Vereinheitlichung bzw. Anpassung auslösen. Zu 3 Jeder Regelschule stehen sogenannte Flächen für das „Gemeinsame Lernen“ als u.a. Flä- chen für individuelle Angebote zur Verfügung, die gem. den jeweiligen Bedarfen der Schule eingeplant werden. Pro Zug sind, abgesehen von den Pflegebädern, hierfür 60 m² vorgese- hen, die bei Bedarf somit auch als zusätzliche Differenzierungsfläche genutzt werden kön- nen. Gez. Voigtsberger
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0052/2026
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 14.01.2026
- Erstellt
- 08.01.2026 08:55