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3933/2022

Stellungnahme zu dem Antrag AN/1713/2022: FFP2/OP-Masken und Corona-Test-Kits für alle sozialen Kinder-, Jugend- und Sozialeinrichtungen im Stadtbezirk Kalk

Stellungnahme zu einem Antrag (BV) 17.11.2022

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 8 (Kalk), Sitzung am 24.11.2022, TOP 10.2.13

Stellungnahme zu einem Antrag (BV)

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Stellungnahme zu einem Antrag (BV)

2481 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
IV/512/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 3933/2022 
Stellungnahme zu einem Antrag 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 24.11.2022 
 
Stellungnahme zu dem Antrag AN/1713/2022: FFP2-/OP-Masken und Corona-Test-Kits für alle 
sozialen Kinder-, Jugend- und Sozialeinrichtungen im Stadtbezirk Kalk 
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Bezirksvertretung Kalk stellt folgenden Antrag in der 
Bezirksvertretung Kalk am 20.10.2022: 
 
Beschluss: 
Die Verwaltung möge prüfen, in wie weit die Stadt Köln die Kinder-, Jugend- und Sozialeinrichtungen im 
Stadtbezirk Kalk logistisch und finanziell bei der Beschaffung von Masken und Tests unterstützen kann. 
 
Begründung: 
Alle Schulen und Kitas werden bereits mit FFP2/OP-Masken und Corona-Test-Kits für Schüler*innen 
und Personal versorgt. Auch die Kinder- und Jugendeinrichtungen, welche mehrfachbelastete Familien 
und Kinder betreuen, sollten zukünftig hierbei unterstützt werden, da diesbezüglich bislang keine Haus-
haltsgelder oder anderweitige Hilfen eingeplant sind. 
 
 
Die Jugendverwaltung antwortet wie folgt:  
Die aktuelle Corona-Schutzverordnung in ihrer gültigen Fassung ab 27.10.2022 setzt auf die Eigenver-
antwortung jeder einzelnen Person. Alle sind angehalten, sich so zu verhalten, dass sie sich und andere 
keinen unangemessenen Infektionsgefahren aussetzt. 
Dazu sollen die allgemeinen Verhaltensregeln zu Abstand, Hygiene und Masken 
(sogenannte AHA-Regeln) in allen Lebensbereichen angemessen selbstverantwortlich beachtet werden. 
Auf die Angebote und Einrichtungen der Jugendförderung, zu denen unter anderem auch Jugendeinrich-
tungen zählen, sind die genannten AHA-Regeln übertragbar. Darüber hinaus liegt es in der Verantwor-
tung jedes Trägers der freien Jugendhilfe in seinen Einrichtungen ein entsprechendes Hygienekonzept 
zum Schutz der Mitarbeitenden und Besucher*innen vorzuhalten.  
In diesem Zusammenhang liegt das Tragen einer FFP2- oder OP-Maske  
im Entscheidungs- und Verantwortungsrahmen jeder einzelnen Person, denn eine Maskenpflicht besteht 
in den Angeboten und Einrichtungen der Jugendförderung laut Corona-Schutzverordnung aktuell nicht.  
Daher sieht die Verwaltung keine Möglichkeit, Trägern der freien Jugendhilfe zusätzliche Finanzmittel 
zur Anschaffung von Hygienematerial oder Schutzmasken zur Verfügung zu stellen. Im Rahmen der 
regulären Fördermittel sind die Kosten für Hygienematerial aber im Verwendungsnachweis anerken-
nungsfähig.

Beratungsverlauf (1)

24.11.2022 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
TOP 10.2.13 Kenntnisnahme (Mitteilung)
Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3933/2022
Typ
Stellungnahme zu einem Antrag (BV)
Datum
17.11.2022
Erstellt
17.11.2022 16:06