Stellungnahme zu dem Antrag AN/1713/2022: FFP2/OP-Masken und Corona-Test-Kits für alle sozialen Kinder-, Jugend- und Sozialeinrichtungen im Stadtbezirk Kalk
Stellungnahme zu einem Antrag (BV) 3933/2022 vom 17.11.2022
Stand: Am 24.11.2022 in der Bezirksvertretung 8 (Kalk) beraten. Ein Ergebnis ist nicht angegeben.
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Stellungnahme zu einem Antrag (BV)
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Dezernat, Dienststelle IV/512/2 Vorlagen-Nummer 3933/2022 Stellungnahme zu einem Antrag öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 8 (Kalk) 24.11.2022 Stellungnahme zu dem Antrag AN/1713/2022: FFP2-/OP-Masken und Corona-Test-Kits für alle sozialen Kinder-, Jugend- und Sozialeinrichtungen im Stadtbezirk Kalk Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Bezirksvertretung Kalk stellt folgenden Antrag in der Bezirksvertretung Kalk am 20.10.2022: Beschluss: Die Verwaltung möge prüfen, in wie weit die Stadt Köln die Kinder-, Jugend- und Sozialeinrichtungen im Stadtbezirk Kalk logistisch und finanziell bei der Beschaffung von Masken und Tests unterstützen kann. Begründung: Alle Schulen und Kitas werden bereits mit FFP2/OP-Masken und Corona-Test-Kits für Schüler*innen und Personal versorgt. Auch die Kinder- und Jugendeinrichtungen, welche mehrfachbelastete Familien und Kinder betreuen, sollten zukünftig hierbei unterstützt werden, da diesbezüglich bislang keine Haus- haltsgelder oder anderweitige Hilfen eingeplant sind. Die Jugendverwaltung antwortet wie folgt: Die aktuelle Corona-Schutzverordnung in ihrer gültigen Fassung ab 27.10.2022 setzt auf die Eigenver- antwortung jeder einzelnen Person. Alle sind angehalten, sich so zu verhalten, dass sie sich und andere keinen unangemessenen Infektionsgefahren aussetzt. Dazu sollen die allgemeinen Verhaltensregeln zu Abstand, Hygiene und Masken (sogenannte AHA-Regeln) in allen Lebensbereichen angemessen selbstverantwortlich beachtet werden. Auf die Angebote und Einrichtungen der Jugendförderung, zu denen unter anderem auch Jugendeinrich- tungen zählen, sind die genannten AHA-Regeln übertragbar. Darüber hinaus liegt es in der Verantwor- tung jedes Trägers der freien Jugendhilfe in seinen Einrichtungen ein entsprechendes Hygienekonzept zum Schutz der Mitarbeitenden und Besucher*innen vorzuhalten. In diesem Zusammenhang liegt das Tragen einer FFP2- oder OP-Maske im Entscheidungs- und Verantwortungsrahmen jeder einzelnen Person, denn eine Maskenpflicht besteht in den Angeboten und Einrichtungen der Jugendförderung laut Corona-Schutzverordnung aktuell nicht. Daher sieht die Verwaltung keine Möglichkeit, Trägern der freien Jugendhilfe zusätzliche Finanzmittel zur Anschaffung von Hygienematerial oder Schutzmasken zur Verfügung zu stellen. Im Rahmen der regulären Fördermittel sind die Kosten für Hygienematerial aber im Verwendungsnachweis anerken- nungsfähig.
Beratungsverlauf
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