Psychosoziale Betreuung und Plätze in der Substitutionsbehandlung
Die Linke. Anfrage nach § 4 AN/0277/2017 vom 21.02.2017
Stand: Am 14.03.2017 im Gesundheitsausschuss beraten. Ergebnis: zur weiteren Bearbeitung in die Verwaltung überwiesen.
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Linke Anfrage nach § 4
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Die Linke.-Fraktion · Postfach 103564 · 50475 Köln An den Ausschussvorsitzenden Herrn Dr. Ralf Unna An die Oberbürgermeisterin Frau Henriette Reker Rathaus, Spanischer Bau 50667 Köln Postanschrift: Postfach 103564 · 50475 Köln Tel: 0221/221-27840 · Fax: 0221/221-27841 E-mail: DieLinke@stadt-koeln.de Fraktionsvorstand Eingang beim Büro der Oberbürgermeisterin: 21.02.2017 AN/0277/2017 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Gesundheitsausschuss 14.03.2017 Psychosoziale Betreuung und Plätze in der Substitutionsbehandlung Sehr geehrter Herr Dr. Unna, sehr geehrte Frau Reker, die Fraktion DIE LINKE bittet Sie, folgende Anfrage auf die Tagesordnung der kommenden Sitzung des Gesundheitsausschusses zu setzen. In der Betäubungsmittelverschreibungsordnung, die das Verfahren der Substitutionsbehandlung bei Drogengebraucher/innen gesetzlich festlegt, ist in den ersten sechs Monaten eine psychosoziale Betreuung (PSB) als Bestandteil der Substitutionsbehandlung zwingend vorgeschrieben. In den Richtlinien der Bundesärztekammer zur Durchführung der substitutionsgestützten Behandlung Opiatabhängiger vom 19.2.2010 ist die durchgängige Teilnahme an psychosozialen Maßnahmen als Teil des Therapiekonzeptes vorgesehen. Psychosoziale Betreuung wird von der Kommune finanziert. Damit liegt es in der Hand der Stadt Köln, bedarfsdeckend Plätze anzubieten. Akteure der Drogenhilfe berichten davon, das Drogengebraucher/innen, die eine Substitutionsbehandlung beginnen wollen, zwar auf freie Plätze bei Ärzt/innen zurückgreifen könnten, sie aber mangels Masse keinen Platz in der psychosozialen Betreuung finden und so keine Substitutionsbehandlung beginnen können. Dazu hat die Fraktion DIE LINKE folgende Fragen: 1. Wie viele Personen nehmen in Köln im Moment an einer Substitutionsbehandlung teil? 2. Erfasst das Gesundheitsamt oder eine andere städtische Stelle, wie groß der Bedarf an Substitutionsplätzen ist und wenn ja, wie fragt sie den Bedarf ab? 3. Wie groß ist die Warteliste für die Teilnahme an einer Substitutionsbehandlung und wie groß ist die Warteliste für PSB? 4. Wie viele Plätze für psychosoziale Betreuung finanziert die Stadt Köln im Moment bei welchen Trägern (bitte nach Träger und Platzzahlen aufschlüsseln), wie viele Patienten nehmen PSB im Rahmen des Ambulant Betreuten Wohnens nach §§ 53, 54 SGB XII in Anspruch und stehen diese Plätze ausschließlich Drogengebraucher/innen in Substitutionsbehandlung zur Verfügung? 5. Gibt es noch andere Finanzierungsmöglichkeiten für Plätze in psychosozialer Betreuung und wenn ja, welche? Mit freundlichen Grüßen Gez. Michael Weisenstein Fraktionsgeschäftsführer
Beratungsverlauf
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14.03.2017
TOP 3.2, Antrag / Anfrage. Ergebnis: zur weiteren Bearbeitung in die Verwaltung überwiesen
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