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AN/0277/2017

Psychosoziale Betreuung und Plätze in der Substitutionsbehandlung

Die Linke. Anfrage nach § 4 21.02.2017

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Nächste Beratung: Gesundheitsausschuss, Sitzung am 14.03.2017, TOP 3.2

Linke Anfrage nach § 4

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Linke Anfrage nach § 4

2730 Zeichen

Die Linke.-Fraktion · Postfach 103564 · 50475 Köln 
 
An den Ausschussvorsitzenden  
Herrn Dr. Ralf Unna 
 
An die Oberbürgermeisterin 
Frau Henriette Reker 
 
Rathaus, Spanischer Bau 
 50667 Köln 
Postanschrift: 
Postfach 103564 · 50475 Köln 
Tel: 0221/221-27840 · Fax: 0221/221-27841 
E-mail: DieLinke@stadt-koeln.de 
Fraktionsvorstand 
 
 
Eingang beim Büro der Oberbürgermeisterin: 21.02.2017 
AN/0277/2017 
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Gesundheitsausschuss 14.03.2017 
 
Psychosoziale Betreuung und Plätze in der Substitutionsbehandlung 
Sehr geehrter Herr Dr. Unna, 
sehr geehrte Frau Reker, 
die Fraktion DIE LINKE bittet Sie, folgende Anfrage auf die Tagesordnung der 
kommenden Sitzung des Gesundheitsausschusses zu setzen. 
In der Betäubungsmittelverschreibungsordnung, die das Verfahren der 
Substitutionsbehandlung bei Drogengebraucher/innen gesetzlich festlegt, ist 
in den ersten sechs Monaten eine psychosoziale Betreuung (PSB) als 
Bestandteil der Substitutionsbehandlung zwingend vorgeschrieben. In den 
Richtlinien der Bundesärztekammer zur Durchführung der 
substitutionsgestützten Behandlung Opiatabhängiger vom 19.2.2010 ist die 
durchgängige Teilnahme an psychosozialen Maßnahmen als Teil des 
Therapiekonzeptes vorgesehen.  
Psychosoziale Betreuung wird von der Kommune finanziert. Damit liegt es in 
der Hand der Stadt Köln, bedarfsdeckend Plätze anzubieten. 
Akteure der Drogenhilfe berichten davon, das  Drogengebraucher/innen, die 
eine Substitutionsbehandlung beginnen wollen, zwar auf freie Plätze bei 
Ärzt/innen zurückgreifen könnten, sie aber mangels Masse keinen Platz in

der psychosozialen Betreuung finden und so keine Substitutionsbehandlung 
beginnen können.  
Dazu hat die Fraktion DIE LINKE folgende Fragen: 
1. Wie viele Personen nehmen in Köln im Moment an einer 
Substitutionsbehandlung teil? 
2. Erfasst das Gesundheitsamt oder eine andere städtische Stelle, wie 
groß der Bedarf an Substitutionsplätzen ist und wenn ja, wie fragt sie den 
Bedarf ab? 
3. Wie groß ist die Warteliste für die Teilnahme an einer 
Substitutionsbehandlung und wie groß ist die Warteliste für PSB? 
4. Wie viele Plätze für psychosoziale Betreuung finanziert die Stadt Köln 
im Moment bei welchen Trägern (bitte nach Träger und Platzzahlen 
aufschlüsseln), wie viele Patienten nehmen PSB im Rahmen des Ambulant 
Betreuten Wohnens nach §§ 53, 54 SGB XII in Anspruch und stehen diese 
Plätze ausschließlich Drogengebraucher/innen in Substitutionsbehandlung 
zur Verfügung? 
5. Gibt es noch andere Finanzierungsmöglichkeiten für Plätze in 
psychosozialer Betreuung und wenn ja, welche? 
 
Mit freundlichen Grüßen 
Gez. 
Michael Weisenstein 
Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf (1)

14.03.2017 Gesundheitsausschuss
TOP 3.2 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: zur weiteren Bearbeitung in die Verwaltung überwiesen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0277/2017
Typ
Die Linke. Anfrage nach § 4
Datum
21.02.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27