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3922/2019

Zweckentfremdung von Wohnraum (Engelbertstraße, Krummer Büchel, Im Ferkulum)

Beantwortung einer Anfrage (BV) 26.11.2019

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 1 (Innenstadt), Sitzung am 28.11.2019, TOP 6.1.8.1

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

2166 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
V/56 
 
Vorlagen-Nummer 
 3922/2019 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 28.11.2019 
 
Zweckentfremdung von Wohnraum (Engelbertstraße, Krummer Büchel, Im Ferkulum) 
Bezugnehmend auf die Wohnraumschutzsatzung der Stadt Köln bittet die Fraktion DIE LINKE in der 
Anfrage AN/1331/2019 um die Beantwortung folgender Fragen: 
 
1.) Warum geht die Wohnungsaufsicht nicht in angemessener Form gegen den bekannt gemach-
ten Leerstand des Hauses Engelbertstraße 37 vor? 
 
2.) Trifft es zu, dass im Haus Krummer Büchel 14 illegal Ferienwohnungen vermietet werden? 
 
3.) Nachdem die Wohnungsaufsicht vor einem Jahr dankenswerterweise gegen die Zweckent-
fremdung von Wohnungen Im Ferkulum 16 vorgegangen ist, stehen diese immer noch leer. 
Wann ist damit zu rechnen, dass diese Wohnungen gemäß der Wohnraumschutzsatzung 
wieder dem regulären Wohnungsmarkt zugeführt werden können? 
 
Die Verwaltung antwortet wie folgt:  
 
1.) Laut Urteil des Verwaltungsgerichts Köln vom 14.02.2019 handelt es sich bei dem Objekt in 
der Engelbertstraße 37 nicht länger um ein Gebäude zu Wohnzwecken. Das Gebäude soll 
stattdessen zu gewerblichen Zwecken genutzt werden. Somit liegt in diesem Fall keine 
Zweckentfremdung vor, da das betreffende Objekt nicht länger in den Geltungsbereich der 
Wohnraumschutzsatzung fällt. 
 
2.) Im Rahmen des andauernden Ermittlungsverfahrens bezüglich des Objekts Krummer Büchel 
14 konnte eine illegale Vermietung von Ferienwohnungen bisher nicht bestätigt werden. 
 
3.) Die Zuführung der fünf betreffenden Wohnungen im Objekt Im Ferkulum 16 zum Wohnungs-
markt wurde durch die Wohnungsaufsicht angeordnet. Das zugehörige Verwaltungsverfahren 
dauert an. 
Ursprünglich wurde gegen den Mieter des Gebäudes ein Bußgeldbescheid in Höhe von 
50.000 Euro wegen Zweckentfremdung von Wohnraum durch Umwandlung in Ferienwohnun-
gen erlassen. Das Amtsgericht Köln wertete den Verstoß gegen die Wohnraumschutzsatzung 
jedoch als fahrlässig. Daraufhin wurde das Bußgeld parallel zur o.g. Anordnung auf 5.000 Eu-
ro gesenkt.

Beratungsverlauf (1)

28.11.2019 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 6.1.8.1 Kenntnisnahme (Mitteilung)
Zur Sitzung

Orte (4)

  • Engelbertstraße 37
  • Krummer Büchel 14
  • Im Ferkulum 16
  • Markt

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Details

Aktenzeichen
3922/2019
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
26.11.2019
Erstellt
11.11.2019 19:25