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1598/2017

Bürgereingabe gem. § 24 GO Einrichtung einer „echten“ Einbahnstraße „Auf der Bitze“ und Verkehrslenkung in den Straßen „Rather Schulstraße“ und „In der Hütte“ AZ.: 02-1600-33/17

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 06.06.2017

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 8 (Kalk), Sitzung am 22.06.2017, TOP 2.1

Anlage 1 - Eingabe

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Anlage 1 - Eingabe

4693 Zeichen

en]

| Bürgeramt Kalk |

08.03.2017

Bezirksvertretung Köln-Kalk
Bezirksrathaus Kalk

Kalker Hauptstraße 247-273
51103 Köln

Antrag auf Einrichtung der Straße "Auf der Bitze" von einer unechten in eine
echte Einbahnstraße und Anregung für die Verkehrsregelung in den Straßen
"Rather Schulstraße" und "In der Hütte"

Anlage: Kopie des Schreibens der Stadt Köln vom 19.09.2016 - 663/34 Ke - Amt
für Straßen- und Verkehrstechnik

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit beigefügtem Schreiben informierte uns das Amt für Straßen- und
Verkehrstechnik der Stadt Köln, dass es sich bei der Straße, in der wir wohnen,
um eine unechte Einbahnstraße handele und man die Straße selbst in beide
Richtungen befahren könne. Demzufolge könnten wir von unserer Einfahrt
gesehen die Straße nicht nur in Richtung Eiler Straße, sondern auch in Richtung
Wickinger Straße befahren. Auf diese Idee sind wir noch nie gekommen,
allerdings geschieht es hin und wieder, dass Verkehrsteilnehmer sich so
verhalten. Dabei ist die Straße viel zu eng, als dass Gegenverkehr - außer
Radfahrer - problemlos bzw. ungefährlich möglich ist. Diese Auffassung teilt auch
das Amt für Straßen- und Verkehrstechnik. Von dort wurden wir darauf
hingewiesen, dass eine Änderung in eine echte Einbahnstraße nur auf Antrag bei
der Bezirksvertretung möglich sei. Diesen Antrag stellen wir hiermit.

Wir möchten aber auch noch auf ein anderes Problem bzw. auf eine akute Gefahr
in unserer näheren Umgebung die Rather Schulstraße hinweisen. Nach

derzeitiger Verkehrsregelung ist es möglich, die Rather Schulstraße von der
Straße "Auf der Bitze" bzw. von.der Wickinger Straße kommend mit dem Fahrrad
entgegen die Einbahnstraße zu befahren.

Außerdem können alle Verkehrsteilnehmer von der Straße "In der Hütte"
kommend die Rather Schulstraße ebenfalls entgegen die Einbahnstraße befahren.
Wir halten das für viel zu gefährlich. In der gegenüber der Straße "In der Hütte"
befindlichen Kurve der Rather Schulstraße befindet sich erst unmittelbar vorher
ein Hinweis auf Gegenverkehr. Dabei nehmen die Autofahrer die Kurve viel zu
eng, als dass sie entgegenkommenden Radfahrern ausweichen könnten. Hier ist
ein lebensgefährlicher Unfall - z. B. mit Rad fahrenden Kindern -
vorprogrammiert. Für uns ergibt es keinen Sinn, dass Radfahrer die Schulstraße
in entgegengesetzter Richtung befahren können, ergibt sich hieraus doch
überhaupt keine Ersparnis gegenüber der Benutzung der Straße "Auf der Bitze"
und weiter der Eiler Straße. Wir regen deshalb an, die Verkehrsregelung
entsprechend zu ändern und auch eine Änderung der Verkehrsregelung für die
Straße "In der Hütte" vorzunehmen, indem dort für ausfahrende
Verkehrsteilnehmer ein Rechtsabbiege Gebot eingerichtet wird.

Wir bitten im Interesse der Verkehrssicherheit um eine zeitnahe Regelung und
danken Ihnen bereits jetzt dafür.

Freundliche Grüße

Die Oberbürgermeisterin-

Stadt Köln - Amt für Straßen und Verkehrstechn
Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln

Herr
Ihr Schreiben Mein Zeichen
12.04.2016 663/34 Ke

Beschilderung "Auf der Bitze" in Köln-Rath/Heumar

Sehr

entschuldigen Sie bitte die verspätete Antwort. Aufgrund der Vielzahl von Anfragen und An-
regungen war eine frühere Bearbeitung Ihres Anliegens nicht möglich.

In Ihrer Nachricht vom 12.04.2016 fragen Sie nach, wie die Verkehrssituation in der Straße
„Auf der Bitze“ zu deuten ist.

Bei dieser Straße handelt es sich um eine sogenannte „unechte“ Einbahnstraße. Das bedeu-
tet, dass nur die Einfahrt von der Eiler Straße in die Straße „Auf der Bitze“ verboten ist, aber
die Straße selbst, in beide Richtungen befahren werden darf.

Dies war vor langer Zeit die einzige Möglichkeit der Beschilderung, damit Radfahrer die
Straße entgegengesetzt der Einbahnstraße befahren dürfen.

Aus diesem Grund besteht auch an der Einmündung Rather Schulstraße/ Auf der Bitze eine
Rechts-vor-Links Regelung.

Bei der Straße „Auf der Bitze“ handelt es sich um eine ca. 5 m breite Fahrbahn, die durch
alternierendes Parken (wechselseitiges Parken) auf ca. 3 m eingeengt wird.
Dadurch sind die Probleme bei Gegenverkehr innerhalb der Straße nachzuvollziehen.

Um aus der „unechten“ Einbahnstraße eine „echte Einbahnstraße“ zu machen, welche durch
das VZ 220-10 StVO (blaues Einbahnstraßenschild) gekennzeichnet wäre, müssten Sie sich
mit der Bezirksvertretung Kalk in Verbindung setzen und dort einen Antrag auf Einrichtung
einer „echten“ Einbahnstraße stellen.

12

Die Oberbürgermeisterin N Zstadt Köln

- =.

Seite 2

Bzgl. der fehlenden Schilder „Radfahrer frei‘ wurde der städtische Bauhof bereits beauftragt,
diese zu ersetzen. -

Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen konnte und verbleibe

Mit freundlichen Grüßen

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

2112 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VIII/66/663/3 
 
Vorlagen-Nummer 
 1598/2017 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Bürgereingabe gem. § 24 GO Einrichtung einer „echten„ Einbahnstraße „Auf der Bitze“ und 
Verkehrslenkung in den Straßen „Rather Schulstraße„ und „In der Hütte“ (AZ.: 02-1600-33/17) 
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
 
 Die Bezirksvertretung Kalk dankt dem Petenten für die Eingabe und bittet die Verwaltung, die Stra-
ßen „Auf der Bitze“ und „Rather Schulstraße“ in „echte“ Einbahnstraßen umzuwandeln.  
 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 22.06.2017

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 
Begründung: 
Die Petenten stellen den Antrag auf Umwandlung einer „unechten“ Einbahnstraße in eine „echte“ 
Einbahnstraße in den Straßen „Auf der Bitze“ und „Rather Schulstraße an (s. Anlage). 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
 
Bei der Straße „Auf der Bitze“ handelt es sich um eine schmale Straße, die als sogenannte „unechte“ 
Einbahnstraße ausgewiesen ist. Das bedeutet, dass nur die Einfahrt von der Eiler Straße in die Stra-
ße „Auf der Bitze“ verboten ist, aber die Straße selbst, in beide Richtungen befahren werden darf. 
Dies war vor langer Zeit die einzige Möglichkeit der Beschilderung, damit Radfahrer die Straße ent-
gegengesetzt der Einbahnstraße befahren dürfen.  
 
Das gleiche gilt auch für die Rather Schulstraße. Auch hier soll eine Umwandlung in eine „echte“ Ein-
bahnstraße erfolgen. 
Um die Sicherheit für die Radfahrer im Gegenverkehr zu erhöhen, werden nach der Änderung zwei 
Verkehrszeichen „Achtung Radfahrer“ aufgestellt sowie im Kurvenbereich ein Fahrrad – Piktogramm 
aufgebracht. Somit ist für die Fahrzeugführer besser erkennbar, dass die Möglichkeit eines entgegen-
kommenden Radfahrers besteht. 
 
Sobald die Rather Schulstraße eine „echte“ Einbahnstraße ist, dürfen die aus der Straße „In der Hüt-
te“ ausfahrenden Verkehrsteilnehmer nur noch in Richtung Wikingerstraße abbiegen. 
 
Seitens der Verwaltung bestehen gegen die beantragte Umwandlung keine Bedenken. 
Anlagen

Beratungsverlauf (1)

22.06.2017 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
TOP 2.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (9)

  • Rather Schulstraße
  • Kalker Hauptstraße 247
  • Schulstraße
  • Eiler Straße
  • Auf der Bitze
  • Willy-Brandt-Platz 2
  • Wikingerstraße
  • In der Hütte
  • Bahnstraße

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
1598/2017
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
06.06.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27