1598/2017
Bürgereingabe gem. § 24 GO Einrichtung einer „echten“ Einbahnstraße „Auf der Bitze“ und Verkehrslenkung in den Straßen „Rather Schulstraße“ und „In der Hütte“ AZ.: 02-1600-33/17
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Anlage 1 - Eingabe
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en] | Bürgeramt Kalk | 08.03.2017 Bezirksvertretung Köln-Kalk Bezirksrathaus Kalk Kalker Hauptstraße 247-273 51103 Köln Antrag auf Einrichtung der Straße "Auf der Bitze" von einer unechten in eine echte Einbahnstraße und Anregung für die Verkehrsregelung in den Straßen "Rather Schulstraße" und "In der Hütte" Anlage: Kopie des Schreibens der Stadt Köln vom 19.09.2016 - 663/34 Ke - Amt für Straßen- und Verkehrstechnik Sehr geehrte Damen und Herren, mit beigefügtem Schreiben informierte uns das Amt für Straßen- und Verkehrstechnik der Stadt Köln, dass es sich bei der Straße, in der wir wohnen, um eine unechte Einbahnstraße handele und man die Straße selbst in beide Richtungen befahren könne. Demzufolge könnten wir von unserer Einfahrt gesehen die Straße nicht nur in Richtung Eiler Straße, sondern auch in Richtung Wickinger Straße befahren. Auf diese Idee sind wir noch nie gekommen, allerdings geschieht es hin und wieder, dass Verkehrsteilnehmer sich so verhalten. Dabei ist die Straße viel zu eng, als dass Gegenverkehr - außer Radfahrer - problemlos bzw. ungefährlich möglich ist. Diese Auffassung teilt auch das Amt für Straßen- und Verkehrstechnik. Von dort wurden wir darauf hingewiesen, dass eine Änderung in eine echte Einbahnstraße nur auf Antrag bei der Bezirksvertretung möglich sei. Diesen Antrag stellen wir hiermit. Wir möchten aber auch noch auf ein anderes Problem bzw. auf eine akute Gefahr in unserer näheren Umgebung die Rather Schulstraße hinweisen. Nach derzeitiger Verkehrsregelung ist es möglich, die Rather Schulstraße von der Straße "Auf der Bitze" bzw. von.der Wickinger Straße kommend mit dem Fahrrad entgegen die Einbahnstraße zu befahren. Außerdem können alle Verkehrsteilnehmer von der Straße "In der Hütte" kommend die Rather Schulstraße ebenfalls entgegen die Einbahnstraße befahren. Wir halten das für viel zu gefährlich. In der gegenüber der Straße "In der Hütte" befindlichen Kurve der Rather Schulstraße befindet sich erst unmittelbar vorher ein Hinweis auf Gegenverkehr. Dabei nehmen die Autofahrer die Kurve viel zu eng, als dass sie entgegenkommenden Radfahrern ausweichen könnten. Hier ist ein lebensgefährlicher Unfall - z. B. mit Rad fahrenden Kindern - vorprogrammiert. Für uns ergibt es keinen Sinn, dass Radfahrer die Schulstraße in entgegengesetzter Richtung befahren können, ergibt sich hieraus doch überhaupt keine Ersparnis gegenüber der Benutzung der Straße "Auf der Bitze" und weiter der Eiler Straße. Wir regen deshalb an, die Verkehrsregelung entsprechend zu ändern und auch eine Änderung der Verkehrsregelung für die Straße "In der Hütte" vorzunehmen, indem dort für ausfahrende Verkehrsteilnehmer ein Rechtsabbiege Gebot eingerichtet wird. Wir bitten im Interesse der Verkehrssicherheit um eine zeitnahe Regelung und danken Ihnen bereits jetzt dafür. Freundliche Grüße Die Oberbürgermeisterin- Stadt Köln - Amt für Straßen und Verkehrstechn Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln Herr Ihr Schreiben Mein Zeichen 12.04.2016 663/34 Ke Beschilderung "Auf der Bitze" in Köln-Rath/Heumar Sehr entschuldigen Sie bitte die verspätete Antwort. Aufgrund der Vielzahl von Anfragen und An- regungen war eine frühere Bearbeitung Ihres Anliegens nicht möglich. In Ihrer Nachricht vom 12.04.2016 fragen Sie nach, wie die Verkehrssituation in der Straße „Auf der Bitze“ zu deuten ist. Bei dieser Straße handelt es sich um eine sogenannte „unechte“ Einbahnstraße. Das bedeu- tet, dass nur die Einfahrt von der Eiler Straße in die Straße „Auf der Bitze“ verboten ist, aber die Straße selbst, in beide Richtungen befahren werden darf. Dies war vor langer Zeit die einzige Möglichkeit der Beschilderung, damit Radfahrer die Straße entgegengesetzt der Einbahnstraße befahren dürfen. Aus diesem Grund besteht auch an der Einmündung Rather Schulstraße/ Auf der Bitze eine Rechts-vor-Links Regelung. Bei der Straße „Auf der Bitze“ handelt es sich um eine ca. 5 m breite Fahrbahn, die durch alternierendes Parken (wechselseitiges Parken) auf ca. 3 m eingeengt wird. Dadurch sind die Probleme bei Gegenverkehr innerhalb der Straße nachzuvollziehen. Um aus der „unechten“ Einbahnstraße eine „echte Einbahnstraße“ zu machen, welche durch das VZ 220-10 StVO (blaues Einbahnstraßenschild) gekennzeichnet wäre, müssten Sie sich mit der Bezirksvertretung Kalk in Verbindung setzen und dort einen Antrag auf Einrichtung einer „echten“ Einbahnstraße stellen. 12 Die Oberbürgermeisterin N Zstadt Köln - =. Seite 2 Bzgl. der fehlenden Schilder „Radfahrer frei‘ wurde der städtische Bauhof bereits beauftragt, diese zu ersetzen. - Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen konnte und verbleibe Mit freundlichen Grüßen
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/66/663/3 Vorlagen-Nummer 1598/2017 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bürgereingabe gem. § 24 GO Einrichtung einer „echten„ Einbahnstraße „Auf der Bitze“ und Verkehrslenkung in den Straßen „Rather Schulstraße„ und „In der Hütte“ (AZ.: 02-1600-33/17) Beschlussorgan Bezirksvertretung 8 (Kalk) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Kalk dankt dem Petenten für die Eingabe und bittet die Verwaltung, die Stra- ßen „Auf der Bitze“ und „Rather Schulstraße“ in „echte“ Einbahnstraßen umzuwandeln. Bezirksvertretung 8 (Kalk) 22.06.2017 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Begründung: Die Petenten stellen den Antrag auf Umwandlung einer „unechten“ Einbahnstraße in eine „echte“ Einbahnstraße in den Straßen „Auf der Bitze“ und „Rather Schulstraße an (s. Anlage). Stellungnahme der Verwaltung: Bei der Straße „Auf der Bitze“ handelt es sich um eine schmale Straße, die als sogenannte „unechte“ Einbahnstraße ausgewiesen ist. Das bedeutet, dass nur die Einfahrt von der Eiler Straße in die Stra- ße „Auf der Bitze“ verboten ist, aber die Straße selbst, in beide Richtungen befahren werden darf. Dies war vor langer Zeit die einzige Möglichkeit der Beschilderung, damit Radfahrer die Straße ent- gegengesetzt der Einbahnstraße befahren dürfen. Das gleiche gilt auch für die Rather Schulstraße. Auch hier soll eine Umwandlung in eine „echte“ Ein- bahnstraße erfolgen. Um die Sicherheit für die Radfahrer im Gegenverkehr zu erhöhen, werden nach der Änderung zwei Verkehrszeichen „Achtung Radfahrer“ aufgestellt sowie im Kurvenbereich ein Fahrrad – Piktogramm aufgebracht. Somit ist für die Fahrzeugführer besser erkennbar, dass die Möglichkeit eines entgegen- kommenden Radfahrers besteht. Sobald die Rather Schulstraße eine „echte“ Einbahnstraße ist, dürfen die aus der Straße „In der Hüt- te“ ausfahrenden Verkehrsteilnehmer nur noch in Richtung Wikingerstraße abbiegen. Seitens der Verwaltung bestehen gegen die beantragte Umwandlung keine Bedenken. Anlagen
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungOrte (9)
- Rather Schulstraße
- Kalker Hauptstraße 247
- Schulstraße
- Eiler Straße
- Auf der Bitze
- Willy-Brandt-Platz 2
- Wikingerstraße
- In der Hütte
- Bahnstraße
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- 1598/2017
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 06.06.2017
- Erstellt
- 03.08.2017 00:27