1562/2018
Vorbereitung der Veräußerung des ehemaligen Kölner Landschulheims in Wyk auf Föhr
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Anlage 1 Übersichtskarte und Lageplan
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Anlage 1 Übersichtskarte: Quelle: Google/Maps Lage innerhalb der Stadt Wyk auf Föhr (Quelle: Google/Maps)
Beschlussvorlage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/23/230 Vorlagen-Nummer 1562/2018 Freigabedatum 23.05.2018 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Vorbereitung der Veräußerung des ehemaligen Kölner Landschulheims in Wyk auf Föhr Beschlussorgan Liegenschaftsausschuss Gremium Datum Beschluss: 1. Die Verwaltung wird beauftragt, mit Hilfe eines geeigneten Maklers einen Käufer für das ehe- malige Kölner Landschulheim im Amselweg 2 in Wyk auf Föhr zu finden. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, zum Höchstgebot zu veräußern, da keine stadtentwicklungs- politischen Belange der Stadt Köln betroffen sind. Liegenschaftsausschuss 03.07.2018 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Begründung: Die Stadt Köln hat Anfang des letzten Jahrhunderts ein 3.266 m² großes Grundstück auf der Nord- seeinsel Föhr erworben und dort ein Kinderheim / Landschulheim errichtet, in dem sich Kölner Kinder für einige Wochen erholen konnten. Die Gebäude liegen im Ortsteil Südstrand, der zu den bevorzug- ten Wohnlagen der Stadt Wyk auf Föhr zählt. Auf dem Grundstück befinden sich das um 1930 errichtete Haupthaus nebst Hausmeisterhaus, die beide im norddeutschen Stil mit Backsteinfassade und Krüppelwalmdach errichtet wurden. Anfang der 1970-er Jahre wurde ein Anbau mit Flachdach ergänzt. Nachdem das Objekt nicht mehr als Landschulheim genutzt wurde, wurde es an die Jugendhilfe Köln e.V. vermietet. Der ursprüngliche Plan der Jugendhilfe, dort sogenannte schwererziehbare Jugendli- che aus Köln unterzubringen und zu betreuen, um einen Milieuwechsel zu realisieren, wurde letztlich nicht weiterverfolgt. In der Folge wurde das Objekt durch die Jugendhilfe Köln e.V. über etliche Jahre an zwei örtliche soziale Träger untervermietet, die dort eine Kindertagesstätte sowie ein Wohnheim für Kinder von den Halligen betrieb, die in Wyk eine weiterführende Schule besuchten. Die Mietverhältnisse wurden von den Mietern gekündigt, die Kindertagesstätte zog jedoch nicht aus und führt den Betrieb (ohne Vertrag aber gegen Zahlung eines Nutzungsentgelts) bis heute fort. Die Stadt Köln erzielt mit dem Objekt keine Überschüsse, vielmehr können mit den Einnahmen gera- de die laufenden Kosten und notwendigsten Reparaturen beglichen werden. Im Jahre 2010 bot die Stadt Köln den beiden sozialen Trägern sowie der Stadt Wyk die Immobilie zum Kauf an. Der Angebotspreis entsprach dabei dem niedrigen Verkehrswert, der sich trotz der be- vorzugten Lage durch die Beschränkungen des gültigen Bebauungsplanes ergab. Obwohl der Ge- sprächsfaden mit den Beteiligten in den letzten Jahren nie ganz abriss, kam es jedoch nicht zu einer Veräußerung. Die Verwaltung beabsichtigt daher nunmehr, einen Makler mit der bundesweiten Suche nach einem Käufer zu beauftragen, um die Immobilie zum Höchstgebot zu veräußern. Die dem Makler zustehen- de Courtage soll dabei der Erwerber tragen, so dass der Stadt Köln keine Kosten entstehen. Über die Veräußerung entscheidet der Rat nach Vorberatung durch den Liegenschaftsausschuss. Anlage: - Lageplan (Anlage 1) - Fotodokumentation (Anlage 2)
Anlage 2 Fotodokumentation
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Anlage 2 Luftbild: Quelle: Google/Maps Haupthaus: (Quelle: Stadt Köln) Hausmeisterhaus: (Quelle: Stadt Köln) Anbau: (Quelle: Stadt Köln)
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zurückgestellt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1562/2018
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 23.05.2018
- Erstellt
- 09.05.2018 16:09