3272/2024
Delegiertenversammlung der Deutschen Sektion des RGRE am 10./11. April 2025 Neubesetzung der Sitze im Hauptausschuss und Präsdium der Deutschen Sektion des RGRE
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Beschlussvorlage Rat
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Dezernat, Dienststelle OB/01/3 Vorlagen-Nummer 3272/2024 Freigabedatum 06.11.2024 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Delegiertenversammlung der Deutschen Sektion des RGRE am 10./11. April 2025 Neubesetzung der Sitze im Hauptausschuss und Präsidium der Deutschen Sektion des RGRE Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat schlägt a) zur Wahl durch die Delegiertenversammlung der Deutschen Sektion des Rates der Ge- meinden und Regionen Europas (RGRE) am 10./11. April 2025 in Jena als Mitglied bzw. stell- vertretendes Mitglied im Hauptausschuss b) zur Wahl durch den Hauptausschuss der Deutschen Sektion des Rates der Gemeinden und Regionen Europas (RGRE) am 10./11. April 2025 in Jena als Mitglied bzw. stellvertreten- des Mitglied im Präsidium folgende Ratsmitglieder vor: ad a) Hauptausschuss __________________________________ _____________________________________ Mitglied … stellvertretendes Mitglied ad b) Präsidium __________________________________ _____________________________________ Mitglied … stellvertretendes Mitglied Rat 14.11.2024 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 1.000,00 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. s.o. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Die Stadt Köln ist Fördermitglied in der Deutschen Sektion des Rates der Gemeinden und Re- gionen Europas (RGRE; www.rgre.de). Mit der Fördermitgliedschaft bringen Mitglieder des RGRE ein besonderes europapolitisches Engagement zum Ausdruck. Außerdem eröffnet die Fördermitgliedschaft die Möglichkeit auf Sitz- und Stimmrechte im Hauptausschuss (§ 9 Abs. 1b) und im Präsidium (§ 10 Abs. 1b) der Deutschen Sektion des RGRE. Wahlverfahren: Der RGRE wird am 10./11.04.2025 in Jena seine nächste Delegiertenversammlung abhalten. In deren Rahmen werden satzungsgemäß auch die Mandate in den Beschlussgremien der Deutschen Sektion des RGRE, d.h. Hauptausschuss und Präsidium, neu bestimmt. Link: Satzung (rgre.de) Die Mitglieder des Hauptausschusses werden von der Delegiertenversammlung gewählt, die Mitglieder des Hauptausschusses wählen dann die Mitglieder des Präsidiums. Die Mandate in 3 diesen beiden RGRE-Beschlussgremien gelten jeweils für drei Jahre. Da die Delegiertenversammlung und der Hauptausschuss auf der Basis von Vorschlagslisten entscheiden, ist es notwendig, dass die Gruppe der Fördermitglieder vorher darüber berät, wer in welchem der beiden Gremien (Präsidium oder Hauptausschuss) in welcher Position (ordentliches oder stellv. Mitglied) vertreten sein soll. Die Geschäftsstelle des RGRE, dt. Sektion, bietet im Vorfeld der Delegiertenversammlung in Jena eine virtuelle Besprechung der Wahlvorschläge an. Eventuell noch offene Punkte kön- nen dann in einer finalen Sitzung der Fördermitglieder im Rahmen der Delegiertenversamm- lung abgestimmt werden. Die Sitzung wird am 10. April 2025 von 13:00-13:30 Uhr in Jena stattfinden. Die Geschäftsstelle wird für die Sitzung der Mitglieder eine Liste der Meldungen aus den Fördermitgliedskommunen vorbereiten. Die konstituierende Sitzung des neuen Präsidiums und Hauptausschusses ist am Ende der Delegiertenversammlung am 11. April 2025 vorgesehen. Die Frist zur Benennung der Dele- gierten ist der 14.03.2025. Zur Profilierung und Stärkung der Rolle Kölns als Europa-aktive Stadt soll von dem satzungs- mäßigen Recht als Fördermitglied Gebrauch gemacht und der Gruppe der Fördermitglieder dafür entsprechende Wahlvorschläge unterbreitet werden. Eine Garantie, dass die vorge- schlagenen Personen von der Delegiertenversammlung bzw. vom Hauptausschuss in die be- treffenden Gremien des RGRE gewählt werden, gibt es nicht. Sollten die vorgeschlagenen Ratsmitglieder in die Leitungsgremien des RGRE gewählt wer- den, entstehen während der Mandatsperiode Reisekosten in Höhe von jährlich ca. 1.000 € (2*500 €), die von der entsendenden Kommune, in dem Fall also der Stadt Köln, zu tragen sind. In der derzeitigen Wahlperiode 2022-2025 sind folgende Ratsmitglieder als Vertreter des För- dermitgliedes Stadt Köln in politischen Gremien des RGRE aktiv: - Andreas Wolter, stellv. Mitglied im Hauptausschuss - Dr. Ralf Heinen, stellv. Mitglied im Präsidium Anlage: - RGRE-Rundschreiben an die Fördermitglieder vom 23.09.2024 sowie Mitglieder im Hauptausschuss und Präsidium des RGRE in der Mandatsperiode 2022-25
RGRE-Rundschreiben 23.09.2024
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Gereonstraße 18 - 32, 50670 Köln ; Telefon +49 221 3771-0 Telefax +49 221 3771-128 Durchwahl +49 221 3771-311 und +49 221 3771-312 Internet: http://www.rgre.de Mail: post@rgre.de Bankverbindung: Sparkasse KölnBonn Konto 30 212 153 (BLZ 370 501 98) | Council of European Municipalities and Regions | Conseil des Communes et Régions d`Europe | | Consejo de municipios y regiones de europa | Consiglio dei comuni e delle regioni d`Europa | Raad der Europese gemeenten en regios | Conselho dos municipios e regiòes da Europa | RGRE | Gereonstraße 18 – 32 | 50670 Köln Rat der Gemeinden und Regionen Europas | Deutsche Sektion Der Generalsekretär An die Fördermitglieder in der Deutschen Sektion des RGRE Datum 23.09.2024 Unser Zeichen 81.01.02 Telefon +49 221 3771-0 Durchwahl 3771-310 Telefax +49 221 3771-100 E-Mail lina.furch@staedtetag.de Neubesetzung der Sitze der Fördermitglieder in den Gremien der Deutschen Sektion des RGRE Sehr geehrte Damen und Herren, Ihre Kommune ist Fördermitglied in der Deutschen Sektion des Rates der Gemeinden und Regionen Europas (RGRE). Mit der Fördermitgliedschaft bringen Mitglieder des RGRE ein besonderes europa- politisches Engagement zum Ausdruck. Außerdem eröffnet die Fördermitgliedschaft die Möglichkeit auf Sitz- und Stimmrechte im Hauptausschuss und im Präsidium (§§ 9 Abs. 1b, 10 Abs. 1b der Sat- zung) der Deutschen Sektion des RGRE. Der RGRE wird am 10./11. April 2025 in Jena seine nächste Delegiertenversammlung abhalten. In de- ren Rahmen werden auch die Mandate in den Beschlussgremien der Deutschen Sektion des RGRE - Hauptausschuss und Präsidium - neu bestimmt werden. Die Mitglieder des Hauptausschusses wer- den von der Delegiertenversammlung gewählt, die Mitglieder des Hauptausschusses wählen dann die Mitglieder des Präsidiums. Die Mandate in den RGRE- Beschlussgremien gelten für drei Jahre. Unter dem Link bitten wir Sie, die Kandidaturen Ihrer Kommune für einen Sitz im Hauptausschuss und/oder Präsidium der Deutschen Sektion des RGRE anzumelden. Die Delegiertenversammlung und der Hauptausschuss entscheiden auf der Basis von Vorschlagslis- ten. Daher ist es notwendig, dass die Gruppe der Fördermitglieder vorher darüber berät, wer in welchem der beiden Gremien (Präsidium oder Hauptausschuss) in welcher Position (ordentliches oder stellvertretendes Mitglied) vertreten sein soll. Dazu bieten wir Ihnen Im Vorfeld der Delegiertenversammlung in Jena eine virtuelle Besprechung der Wahlvorschläge an. Hierzu werden wir Ihnen nach Rückmeldung zeitnah die Einladung mit den Ein- wahldaten zusenden. Eventuell noch offenen Punkte können dann in einer finalen Sitzung der - 2 - Fördermitglieder im Rahmen der Delegiertenversammlung abgestimmt werden. Die Sitzung wird am Donnerstag, 10. April 2025 von 13.00 – 13.30 Uhr in Jena stattfinden. Die Geschäftsstelle wird für die Sitzungen eine Liste der Meldungen aus den Fördermitgliedskommu- nen vorbereiten. Die konstituierende Sitzung des neuen Präsidiums und Hauptausschusses ist am Ende der Delegier- tenversammlung am 11. April 2024 von 12.30 – 13.30 Uhr vorgesehen. Mit freundlichen Grüßen Uwe Zimmermann Stellv. Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebundes Anlagen Aktuelle Listen der Mitglieder aus dem Bereich der Fördermitglieder im Hauptausschuss und im Präsidium in der Mandatsperiode 2022-2025 - 3 - Rat der Gemeinden und Regionen Europas/ Deutsche Sektion Mitglieder des Hauptausschusses (Wahlperiode 2022 - 2025) (Stand: April 2024) Mitglieder gemäß § 9 Abs. 1 b der Satzung (Vertreter der Fördermitglieder): Mitglied: Stellvertreter: Jörk Cardeneo Ratsmitglied, Landeshauptstadt Düsseldorf Dr. Ursula Sautter Bundesstadt Bonn Tim Kähler Bürgermeister, Hansestadt Herford Andreas Wolter Bürgermeister, Stadt Köln Vizepräsident der Deutschen Sektion des RGRE Felix Sproll Stadtrat, Landeshauptstadt München Niklas van Stein Mitglied des Kreistages, Kreis Steinfurt Martin Sailer Bezirkstagspräsident, Bezirk Schwaben Beatrice Burkhardt Stadträtin, Landeshauptstadt München Cordula Drautz Regionsrätin, Region Hannover Dr. Fabian Mayer 1. Bürgermeister, Landeshauptstadt Stuttgart Michael Schroeren Mitglied der Landschaftsversammlung Landschaftsverband Rheinland Dr. Andreas Viertelhausen Bürgermeister, Stadt Wetzlar Stefan Freitag Stadtverordneter, Bundesstadt Bonn Dr. Alexandra Sußmann Landeshauptstadt Stuttgart Mitglieder des Präsidiums (Wahlperiode 2022 - 2025) (Stand: März 2022) Mitglieder gemäß § 10 Abs. 1b der Satzung (Vertreter der Fördermitglieder): Mitglied: Stellvertreter: N. N. Landeshauptstadt München Dr. Ralf Heinen Bürgermeister, Stadt Köln Klaus Baumann Vorsitzender der Landschaftsversammlung Landschaftsverband Westfalen-Lippe, Münster Eileen O´Sullivan Stadträtin, Stadt Frankfurt am Main Steffen Krach Regionspräsident, Region Hannover Norbert Spinrath Landschaftsverband Rheinland, Köln
Beratungsverlauf (1)
Orte (1)
- Gereonstraße 18
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Details
- Aktenzeichen
- 3272/2024
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 06.11.2024
- Erstellt
- 22.10.2024 10:49