V/0699/2024
Raumverträglichkeitsprüfung für den Neubau einer 380-kV-Höchstspannungsfreileitung von Westerkappeln zum Gersteinwerk in Werne
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Anlage A
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Anlage A zur V/0699/2024 Kurzüberblick Im Zuge der Energiewende plant die Amprion GmbH den Bau und Betrieb einer neuen 380-kV- Höchstspannungsfreileitung zwischen den bestehenden Umspannanlagen in Westerkappeln (Kreis Steinfurt) und dem Gersteinwerk (Kreis Unna). Dafür führt die Bezirksregierung Münster derzeit eine Raumverträglichkeitsprüfung durch. Der Vorschlagstrassenkorridor führt nicht über das Stadtgebiet der Stadt Münster. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit der Vorlage wird über ein Projekt berichtet, welches das Ziel der Stadt Münster unterstützt, den Klimaschutz weiter voranzubringen und aktiv mitzugestalten (vgl. strategisches Nachhaltig- keitsziel) – hier insbesondere die Erzeugung und Verteilung von klimaneutraler Energie zu er- möglichen. Finanzierung Produktgruppe: Nr. der PG Bezeichnung der PG Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja X Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja Nein teilw. Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja Nein Bereits veranschlagt? Ja Nein Es entstehen keine Kosten. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Die Stadt Münster wird im Rahmen der Raumverträglichkeitsprüfung durch die Bezirksregierung Münster beteiligt und aufgefordert bei Bedarf eine Stellungnahme abzugeben. Die dafür erforderli- che Prüfung berührt die kommunale Planungshoheit und ist insofern pflichtig. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Keine unmittelbare Relevanz für die Themen Demographie, Gleichstellung, Inklusion und Migrati- on. Der Klimaschutz soll durch den Ausbau der Übertragungsleitungen (vgl. oben) gestärkt wer- den, da es damit ermöglicht werden soll, aus erneuerbaren Quellen erzeugter Strom nach NRW zu leiten.
Anlage 1 - Ausschnitt aus dem Übersichtsplan zum Trassenkorridor-Netz
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Anlage 1 Ausschnitt aus dem Übersichtsplan zum Trassenkorridor-Netz im Bereich der Stadt Münster
Berichtsvorlage
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V/0699/2024
V/0699/2024
Öffentliche Berichtsvorlage
Betrifft
Raumverträglichkeitsprüfung für den Neubau einer 380-kV-Höchstspannungsfreileitung von
Westerkappeln zum Gersteinwerk in Werne
Beratungsfolge
21.11.2024 Ausschuss für Stadtplanung und Stadtentwicklung Bericht
Bericht:
Die Amprion GmbH plant den Bau und Betrieb einer neuen 380-kV-Höchstspannungsfreileitung zwi-
schen den bestehenden Umspannanlagen in Westerkappeln (Kreis Steinfurt) und dem Gersteinwerk
(Kreis Unna). Der Neubau dient dazu, die Übertragungskapazität innerhalb Nordrhein-Westfalens zu
erhöhen. Mit dieser neuen Leitung soll der in der Nordsee aus Windenergie produzierte Strom zu den
Verbrauchsschwerpunkten in NRW transportiert werden. Darüber hinaus soll die Leitung zur Netzsta-
bilität im Münsterland und Westfalen beitragen. Die Inbetriebnahme der etwa 85 km langen H öchst-
spannungsfreileitung ist für 2033 vorgesehen.
Das Vorhaben ist seit Mitte 2022 gesetzlich als Vorhaben Nr. 89 im Bundesbedarfsplangesetz
(BBPlG) verankert. Im Januar 2023 hatte die Bezirksregierung Münster als verfahrensführende Be-
hörde die Träger öffentlicher Belange zur sog. Antragskonferenz eingeladen. Basierend auf den Er-
gebnissen der Antragskonferenz, einer Machbarkeitsstudie zur Querung des Teutoburger Waldes
sowie der Novellierung des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) wurde das Netz möglicher Trassen-
korridore bis zum heutigen Stand weiterentwickelt.
Gegenüber älteren Vorgängerplänen beinhaltet das aktuelle Trassenkorridor-Netz noch drei Trassen-
alternativen im Raum Münster (siehe Anlage 1). Eine dieser Trassenvarianten (die Nr. 25a2) tangiert
das Stadtgebiet von Münster im Südosten im Bereich nordöstlich von Wolbeck. Durch den Neubau
der Justizvollzugsanstalt, die im Rahmen des IFM -Konzepts ermittelten Potenziale für bis zu drei
neue Windenergiestandorte1 sowie eine mögliche Betroffenheit des Natur schutz- und FFH-Gebiets
Wolbecker Tiergarten ist die Errichtung einer Höchstspannungsfreileitung in diesem potenziellen
Trassenbereich allerdings aus Sicht der Verwaltung nicht zu befürworten.
Mit Schreiben vom 30.09.2024 hat die Amprion GmbH die Verfahrensunterlagen bei der Bezirksregie-
rung Münster vorgelegt und die Durchführung einer Raumverträglichkeitsprüfung (RaumVP) bei der
1 vgl. Vorlage V/0192/2024 „Integriertes Flächenkonzept Münster (IFM) – Abschluss und Dokumentation
Stadtplanungsamt
05.11.2024
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Herr Bartmann
Telefon: 492-6115
Bartmann@stadt-
muenster.de
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V/0699/2024
Regionalplanungsbehörde beantragt. Der Untersuchungsraum erstreckt sich dabei überwiegend auf
die Planungsregion Münsterland und hier die Kreise Steinfurt, Warendorf, Coesfeld und die kreisfreie
Stadt Münster, berührt aber auch Teile des Landkreises Osnabrück (Niedersachsen) und des Kreises
Unna.
Die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen (und damit auch die Stadt Münster) und die Öf-
fentlichkeit haben im Zeitraum vom 21.10.2024 bis einschließlich 29.11.2024 Gelegenheit zum Vor-
haben Stellung zu nehmen. Für die Raumverträglichkeitsprüfung hat die Amprion GmbH aus dem o.a.
Trassenkorridor-Netz einen Vorschlagstrassenkorridor ermittelt (siehe Anlage 1). Dieser ist das Er-
gebnis komplexer Abwägungsprozesse unter Berücksichtigung sämtlicher zu betrachtender Belange
und ist aus Sicht der Vorhabenträgerin der raum- bzw. umweltverträglichste Korridor.
Der Antrag auf Raumverträglichkeitsprüfung der Amprion GmbH umfasst neben dem genannten Vor-
schlagstrassenkorridor auch einen Vergleich der weiteren betrachteten Korridore. Einer dieser ver-
läuft – wie oben bereits beschrieben - nordöstlich von Wolbeck durch Münsteraner Stadtgebiet und
grenzt an das Naturschutz- und FFH-Gebiet Wolbecker Tiergarten.
Der Vorschlagstrassenkorridor selbst führt nicht über das Stadtgebiet der Stadt Münster. Eine
direkte räumliche Betroffenheit entsteht daher nicht, da der Vorschlagstrassenkorridor nörd-
lich des Flugplatzes Münster-Telgte vor der Stadtgrenze Münsters nach Südosten geführt wird
und östlich an der Stadt Münster vorbeiführt (siehe Anlage 1).
Dem Naturschutzbeirat wurde die Raumverträglichkeitsanalyse mit dem Vorschlagstrassenkorridor in
seiner Sitzung am 14.10.2024 vorgestellt. Aus diesem Gremium kamen keine weiteren Anmerkungen.
Die Verwaltung beabsichtigt vor diesem Hintergrund im Rahmen der laufenden Raumverträglichkeits-
prüfung zu diesem Vorschlagstrassenkorridor aus den o.a. Gründen keine Stellungnahme abzuge-
ben.
Den Abschluss der Raumverträglichkeitsprüfung stellt eine entsprechende gutachterliche, raumordne-
rische Stellungnahme dar, in der die Bezirksregierung Münster nach Abwägung aller vorgetragenen
Argumente und eingereichter Einwendungen einen 1.000 m breiten Vorzugstrassenkorridor bestimmt,
in dem die Amprion GmbH anschließend die detaillierte Planung der Leitungsführung vornimmt. Nach
Abschluss dieser Pla nung wird mittels eines Planfeststellungsverfahrens die notwendige Genehmi-
gung für den Bau vorbereitet. In diesem Zuge wird die Stadt Münster – sofern betroffen – erneut be-
teiligt werden.
In Vertretung
gez. Denstorff
Stadtbaurat
Anlage 1: Ausschnitt aus dem Übersichtsplan zum Trassenkorridor-Netz im Bereich der
Stadt Münster
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (1)
- Tiergarten
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Details
- Aktenzeichen
- V/0699/2024
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 29.10.2024
- Erstellt
- 29.10.2024 08:42