0240/2017
Flüchtlingsunterkunft auf dem Gelände Olpener Straße zwischen Hausnummer 179 und 201 in Köln-Höhenberg
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
4377 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle / 56 / 562 Vorlagen-Nummer 0240/2017 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 8 (Kalk) 02.02.2017 Flüchtlingsunterkunft auf dem Gelände Olpener Straße zwischen Hausnummer 179 und 201 in Köln-Höhenberg Die Fraktion der CDU stellt am 19.01.2017 mit der Vorlage AN/0067/2017 folgende Fragen zur oben genannten Fläche an die Verwaltung: 1. Wie konnte es dazu kommen, dass der Plan öffentlich wurde, obwohl noch kein politisches Gremium hiervon Kenntnis hatte? 2. Die Planungen widersprechen dem Grünkonzept, das der Bezirksvertretung Kalk in einem Fachgespräch am 28.11.2016 vorgestellt wurde und das Gegenstand der Sitzung der B e- zirksvertretung Kalk am 02 .02.2017, TOP ist. Die auch betroffene Grünfläche, ein kleiner Park, wurde Anfang der 80er -Jahre auf Vorschlag der Bezirksvertretung Kalk hergerichtet. Wie lässt sich der jetzige Plan mit dem Grünkonzept vereinbaren? 3. Warum hat sich die Verwaltung nicht vo r der Detailprüfung mit dem langjährigen Pächter des Geländes - einem Gartenbaubetrieb – in Verbindung gesetzt? Kann dieser seinen Betrieb wie bisher fortsetzen oder wird er durch den Verlust des G e- ländes derart unzumutbar beeinträchtigt, dass dies zur Geschäftsaufgabe führen könnte? Die Verwaltung antwortet wie folgt: Zu 1.: Die Verwaltung recherchiert laufend Flächen zur Errichtung von weiteren Flüchtling s- unterkünften; diese Flächen werden zunächst unter rechtlichen, technischen und s o- zialen Aspekten a uf ihre Eignung für diesen Zweck geprüft. Überprüft wird eine Vie l- zahl an Flächen. Im Laufe der Prüfung der genannten Kriterien erweist sich erfa h- rungsgemäß ein Großteil dieser Flächen als ungeeignet für diese Art der Nutzung. Aufgrund der großen Menge der zu prüfenden Flächen werden die politischen Gremien daher ausschließlich über diejenigen Flächen in Kenntnis gesetzt, die nach verwa l- tungsinterner Prüfung für diesen Zweck grundsätzlich geeignet erscheinen und für we i- tergehende Überlegungen infrage kommen. . Da für diese erste Überprüfung vor Ort Besichtigungen stattfinden, Bodenproben g e- nommen oder Vermessungen vorgenommen werden, oder gegebenenfalls der Lan d- schaftsbeirat zu beteiligen ist, ist es leider unvermeidlich, dass diese Prüfungen of t- mals bereits zu einem Zeitpunkt bekannt werden, an dem weder klar ist, ob eine b e- 2 stimmte Fläche sich zur Unterbringung von Geflüchteten grundsätzlich eignet, noch ob es - bei Vorliegen einer grundsätzlichen Eignung - für eine solche Fläche eine Präf e- renz oder Priorität dafür gibt, dort tatsächlich Geflüchtete unterzubringen. Zu 2.: Im integrierten Handlungskonzept Grüne Infrastruktur „Vielfalt vernetzen“ ist auf der Ackerfläche zwischen dem Ortsrand nördlich der Olpener Straße (Haus Nr. 209) und der Plettenberger Straße der Projektbaustein „Gartenlabor“ vorgesehen. Westlich d a- von, im Kreuzungsbereich Olpener Straße / Frankfurter Straße, befindet sich ein in den 1980-er Jahren entstandener Park. Zwischen der Ackerfläche („Gartenlabor“) und dem Park liegt das für die Flüchtlingsunterbringung vorgesehene Grundstück, begrenzt durch die Bebauung der Häuser Olpener Straße Nummer 179 und Nummer 201. Im rückwärtigen Grundstücksteil des für die Flüchtlingsunterbringung vorgesehenen Grundstücks, entlang der Stadtbahnstrecke, sieht das integrierte Handlungskonzept eine Grünverbindung zwischen dem Park und der Ackerfläche vor. Die Verwaltung hält eine Errichtung einer Unterkunft für Geflüchtete auf dem dafür vorgesehenen städtischen Grundstück an der Olpener Straße mit den Ziele n des zur Beratung vorgelegten Grünkonzeptes für vereinbar. Zu 3.: Im Rahmen der verwaltungsinternen Begutachtung einer Fläche werden auch die s o- zialen Aspekte geprüft. Dazu gehören auch die Belange der Pächter des betreffenden Grundstücks. Jedoch kann ni cht jeder Faktor gleichzeitig geprüft werden. Noch bevor die Verwaltung Kontakt mit den Pächtern aufnehmen konnte, hatten diese bereits Kenntnis über die laufende Prüfung erlangt und haben sich mit der Stadt Köln in Ve r- bindung gesetzt. Beide Seiten stehen im engen Austausch. Da dem Betrieb mit der E r- richtung einer Unterkunft die Existenzgrundlage entzogen würde, nimmt die Verwa l- tung Abstand von dieser Fläche.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0240/2017
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 30.01.2017
- Erstellt
- 03.08.2017 00:27