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0240/2017

Flüchtlingsunterkunft auf dem Gelände Olpener Straße zwischen Hausnummer 179 und 201 in Köln-Höhenberg

Beantwortung einer Anfrage (BV) 30.01.2017

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 8 (Kalk), Sitzung am 02.02.2017

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

4377 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
/ 
56 / 562 
Vorlagen-Nummer 
 0240/2017 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 02.02.2017 
 
Flüchtlingsunterkunft auf dem Gelände Olpener Straße zwischen Hausnummer 179 und 201 in 
Köln-Höhenberg 
Die Fraktion der CDU stellt am 19.01.2017 mit der Vorlage AN/0067/2017 folgende Fragen zur oben 
genannten Fläche an die Verwaltung: 
 
1. Wie konnte es dazu kommen, dass der Plan öffentlich wurde, obwohl noch kein politisches 
Gremium hiervon Kenntnis hatte? 
 
2. Die Planungen widersprechen dem Grünkonzept, das der Bezirksvertretung Kalk in einem 
Fachgespräch am 28.11.2016 vorgestellt wurde und das Gegenstand der Sitzung der B e-
zirksvertretung Kalk am 02 .02.2017, TOP ist. Die auch betroffene Grünfläche, ein kleiner 
Park, wurde Anfang der 80er -Jahre auf Vorschlag der Bezirksvertretung Kalk hergerichtet. 
Wie lässt sich der jetzige Plan mit dem Grünkonzept vereinbaren? 
 
3. Warum hat sich die Verwaltung nicht vo r der Detailprüfung mit dem langjährigen Pächter 
des Geländes - einem Gartenbaubetrieb – in Verbindung gesetzt? 
Kann dieser seinen Betrieb wie bisher fortsetzen oder wird er durch den Verlust des G e-
ländes derart unzumutbar beeinträchtigt, dass dies zur Geschäftsaufgabe führen könnte? 
 
 
Die Verwaltung antwortet wie folgt: 
 
Zu 1.: Die Verwaltung recherchiert laufend Flächen zur Errichtung von weiteren Flüchtling s-
unterkünften; diese Flächen werden zunächst unter rechtlichen, technischen und s o-
zialen Aspekten a uf ihre Eignung für diesen Zweck geprüft. Überprüft wird eine Vie l-
zahl an Flächen. Im Laufe der Prüfung der genannten Kriterien erweist sich erfa h-
rungsgemäß ein Großteil dieser Flächen als ungeeignet für diese Art der Nutzung. 
Aufgrund der großen Menge der zu prüfenden Flächen werden die politischen Gremien 
daher ausschließlich über diejenigen Flächen in Kenntnis gesetzt, die nach verwa l-
tungsinterner Prüfung für diesen Zweck grundsätzlich geeignet erscheinen und für we i-
tergehende  Überlegungen infrage kommen. 
.  
Da für diese erste  Überprüfung vor Ort Besichtigungen stattfinden, Bodenproben g e-
nommen oder Vermessungen vorgenommen werden, oder gegebenenfalls der Lan d-
schaftsbeirat zu beteiligen ist, ist es leider unvermeidlich, dass diese Prüfungen of t-
mals bereits zu einem Zeitpunkt bekannt werden, an dem weder klar ist, ob eine b e-

2 
 
stimmte Fläche sich zur Unterbringung von Geflüchteten grundsätzlich eignet, noch ob 
es - bei Vorliegen einer grundsätzlichen Eignung - für eine solche Fläche eine Präf e-
renz oder Priorität dafür gibt, dort tatsächlich Geflüchtete unterzubringen.  
 
Zu 2.: Im integrierten Handlungskonzept Grüne Infrastruktur „Vielfalt vernetzen“ ist auf der 
Ackerfläche zwischen dem Ortsrand nördlich der Olpener Straße (Haus Nr. 209) und 
der Plettenberger Straße der Projektbaustein „Gartenlabor“ vorgesehen. Westlich d a-
von, im Kreuzungsbereich Olpener Straße / Frankfurter Straße, befindet sich ein in den 
1980-er Jahren entstandener Park. Zwischen der Ackerfläche („Gartenlabor“) und dem 
Park liegt das für die  Flüchtlingsunterbringung vorgesehene Grundstück, begrenzt 
durch die Bebauung der Häuser Olpener Straße Nummer 179 und Nummer 201. Im 
rückwärtigen Grundstücksteil des für die Flüchtlingsunterbringung vorgesehenen 
Grundstücks, entlang der Stadtbahnstrecke, sieht das integrierte Handlungskonzept 
eine Grünverbindung zwischen dem Park und der Ackerfläche vor. 
Die Verwaltung hält eine Errichtung einer Unterkunft für Geflüchtete auf dem dafür 
vorgesehenen städtischen Grundstück an der Olpener Straße mit den Ziele n des zur 
Beratung vorgelegten Grünkonzeptes für vereinbar. 
 
Zu 3.: Im Rahmen der verwaltungsinternen Begutachtung einer Fläche werden auch die s o-
zialen Aspekte geprüft. Dazu gehören auch die Belange der Pächter des betreffenden 
Grundstücks. Jedoch kann ni cht jeder Faktor gleichzeitig geprüft werden. Noch bevor 
die Verwaltung Kontakt mit den Pächtern aufnehmen konnte, hatten diese bereits 
Kenntnis über die laufende Prüfung erlangt und haben sich mit der Stadt Köln in Ve r-
bindung gesetzt. Beide Seiten stehen im engen Austausch. Da dem Betrieb mit der E r-
richtung einer Unterkunft die Existenzgrundlage entzogen würde, nimmt die Verwa l-
tung Abstand von dieser Fläche.

Beratungsverlauf (1)

02.02.2017 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0240/2017
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
30.01.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27