Mandari Insight

1709/2019

Stadtbahn Bonn-Niederkassel-Köln

Beschlussvorlage Ausschuss 20.08.2019

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Verkehrsausschuss, Sitzung am 28.10.2019, TOP 3.1

Anlage 2 Übersicht Varianten Güteranschlussbahn

· application/pdf

Ansehen

Anlage 3 - Sachstand Stadtbahn Bonn - Niederkassel - Köln

· application/pdf

Ansehen

Anlage 4 - Auszug BV Porz 10.09.2019

· application/pdf

Ansehen

Sachstandsbericht Rat /Ausschuss 08/2023

· application/pdf

Ansehen

Anlage1 Übersicht Varianten Rheinquerung

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage Ausschuss

· application/pdf

Ansehen

Anlage 5 - Auszug aus der BV Rodenkirchen 16.09.2019

· application/pdf

Ansehen

Anlage 6- Stellungnahme der Verwaltung

· application/pdf

Ansehen

Anlage 2 Übersicht Varianten Güteranschlussbahn

145 Zeichen

www.voessing.de VÖSSING Ingenieurgesellschaft mbH 
 14.11.2018 
16 
Stadtbahn Bonn – Niederkassel – Köln 
Varianten Güteranschlussbahn  
Anlage 3

Anlage 3 - Sachstand Stadtbahn Bonn - Niederkassel - Köln

7519 Zeichen

1 
 
Anlage 3 
 
Sachstand Stadtbahn Bonn – Niederkassel – Köln (Juli 2019) 
 
1. Abgeschlossene Prozesse 
 
Folgende Gutachten wurden vom Rhein-Sieg-Kreis unter finanzieller Beteiligung der Städte 
Köln, Bonn, Troisdorf und Niederkassel sowie der Rhein-Sieg-Verkehrsgesellschaft (RSVG) 
und der dev.log GmbH bislang in Auftrag gegeben: 
- Technische Machbarkeitsstudie (Vössing Ingenieurgesellschaft, Vorlage 
Abschlussbericht am 09.02.2017), 
- Nutzen-Kosten-Untersuchung (Vössing Ingenieurgesellschaft/IVV, 16.05.2019), 
- Ergänzungen zur technischen Machbarkeitsstudie (Vössing Ingenieurgesellschaft, 
08.05.2019). 
In diesen Gutachten konnte die technische und volkswirtschaftliche Machbarkeit des 
Vorhabens nachgewiesen werden. 
 
2. Laufende Prozesse 
 
Auf Grundlage seines Beschlusses vom 13.11.2018 hat der Rhein-Sieg-Kreis 
zwischenzeitlich die formelle Abstimmung mit dem Landes- und Bundesverkehrsministerium 
im Rahmen des standardisierten Bewertungsverfahrens eingeleitet. In das Verfahren sind die 
ebenfalls betroffenen Aufgabenträger Stadt Köln und Stadt Bonn sowie der Nahverkehr 
Rheinland (NVR) eingebunden. Die vorliegenden Gutachten werden im Prozess weiter 
verfeinert und aktualisiert. Mit Ergebnissen ist ca. Mitte 2020 zu rechnen. Ziel ist eine 
Projektaufnahme in den Infrastrukturfinanzierungsplan. 
 
Darüber hinaus bestehen grundsätzliche Abhängigkeiten zwischen der Stadtbahnplanung 
und anderen Verkehrsprojekten, die derzeit abgestimmt werden.  
 
Trassenführung zwischen Lülsdorf und Köln 
 
Zwischen Bonn-Beuel und Lülsdorf steht die Trassenführung der Stadtbahn auf Grundlage 
der technischen Machbarkeitsstudie und der vorliegenden Beschlüsse fest. Für die 
rheinquerende Fortführung mit Anschluss an die linksrheinische Rheinuferbahn nach Köln 
wurde dagegen bislang nur ein Korridor definiert. Die Festlegung einer Vorzugstrasse erfolgt 
in enger Abstimmung mit der Stadt Köln, dem NVR und Straßen.NRW. 
 
Für die im selben Raum geplante Autobahn A553 („Rheinspange“) wird derzeit ein 
Linienbestimmungsverfahren durchgeführt. Die Belange des Schienenverkehrs wurden 
gemeinsam mit dem NVR in folgenden Veranstaltungen von Straßen.NRW zur Rheinspange 
eingebracht: 
- Dialogforum am 20.11.2018, 
- Politischer Begleitkreis am 21.11.2018, 
- Infomesse auf der MS Loreley am 16.03.2019. 
Nach aktuellem Zeitplan wird Straßen.NRW im Herbst 2019 Trassenvarianten der A553 
vorlegen und 2020 eine Vorzugstrasse definieren. In diesem Verfahren werden 
Bündelungsoptionen Stadtbahn/Autobahn untersucht. Diese sind aber keine zwingende 
Voraussetzung zur Realisierung des Stadtbahnprojektes. Die vorliegende (positive) Nutzen-
Kosten-Untersuchung berücksichtigt keine Synergien einer Bündelung, da die 
volkswirtschaftliche Machbarkeit der Stadtbahn nach Abstimmung mit dem 
Landesverkehrsministerium unabhängig von der Autobahnplanung nachgewiesen werden 
muss.

2 
 
Parallel dazu wurde die politische Beratung in der Stadt Köln mit Präsentationen im 
Verkehrsausschuss am 02.05.2019, in der Bezirksvertretung Rodenkirchen am 13.05.2019 
und in der Bezirksvertretung Porz am 16.05.2019 aufgenommen. 
 
Güteranschlussbahn von Lülsdorf zur DB-Strecke 
 
Voraussetzung zur Realisierung der Stadtbahn in der vorliegenden Vorzugsvariante ist der 
Neubau einer Güteranschlussbahn zwischen Lülsdorf (Evonik) und der DB-Strecke bei Köln- 
Wahn. Damit kann die bestehende RSVG-Strecke in Niederkassel für den Stadtbahnbetrieb 
freigestellt werden. In Troisdorf kann der Schienengüterverkehr aus den bestehenden 
Ortsdurchfahrten herausgenommen werden.  
 
Grundsatzbeschlüsse des Rhein-Sieg-Kreises, der Stadt Niederkassel und der Stadt 
Troisdorf zur Realisierung des Projektes und eine Machbarkeitsstudie liegen vor. Jedoch 
kann die abschließende Trassenfestlegung ebenfalls erst zusammen mit der Linienfindung 
der A553 erfolgen. Ziel ist eine abschnittsweise Bündelung von Autobahn und 
Güteranschlussbahn, sofern sinnvoll möglich. Zum Anschluss an die DB-Strecke muss die 
Güteranschlussbahn über einen kurzen Abschnitt auf Gebiet der Stadt Köln geführt werden, 
so dass auch diese in die Trassenfindung eingebunden ist. 
 
Die Güteranschlussbahn soll von der RSVG als zuständiges Eisenbahninfrastrukturunterneh-
men realisiert werden. Dafür stimmt die RSVG aktuell die Finanzierung ab. Angestrebt wird 
eine Aufnahme in die NE-Infrastrukturförderung NRW sowie eine Aufteilung der 
verbleibenden Kosten auf die fünf Projektbeteiligten RSVG, Rhein-Sieg-Kreis, Stadt 
Troisdorf, Stadt Niederkassel und Evonik/dev.log. 
 
Führung des Radverkehrs in Bergheim und Mondorf 
 
Zwischen den geplanten Stadtbahnhaltestellen Bergheim Siegaue und Mondorf Mitte führt 
die geplante Trasse gebündelt mit der L269 durch ein bestehendes Trogbauwerk. In diesem 
Bauwerk ist nach aktuellem Planungsstand nur ein eingleisiger unabhängiger Bahnkörper 
anstelle der bestehenden Busspur vorgesehen. Für die Stadtbahn ist allerdings ein 10-
Minuten-Takt projektiert, weswegen eingleisige Abschnitte auf ein Minimum begrenzt bzw. 
nach Möglichkeit vollständig vermieden werden sollen. 
 
Eine zweigleisige Trassenführung ist möglich, wenn der bestehende Geh- und Radweg aus 
dem Trogbauwerk herausgenommen wird. Eine dafür nötige alternative Führung wird im 
Rahmen der Radschnellwegplanung Bonn – Niederkassel untersucht (via Siegauenbrücke – 
Zur Siegfähre – Bergstraße – Glockenstraße – Lerchenstraße). Zur Gewährleistung einer 
höheren Leistungsfähigkeit und besseren Betriebsqualität ist diese Variante aus Sicht der 
Stadtbahnplanung zu bevorzugen. 
 
 
Siegauenbrücke 
 
Zwischen den Stadtbahnhaltestellen Geislar West und Bergheim Siegaue ist ein weiterer 
kurzer eingleisiger Abschnitt über die bestehende Siegauenbrücke vorgesehen. Grundlage 
zur Mitnutzung der Siegauenbrücke ist ein Gutachten der BGS Ingenieursozietät Bonn aus 
dem Jahre 2000, auf welches die Machbarkeitsstudie der Vössing Ingenieurgesellschaft aus 
dem Jahre 2017 aufbaut. Nach Einschätzung von Straßen.NRW befindet sich die Siegbrücke 
inzwischen aber in einem schlechten Zustand und muss mittelfristig erneuert werden. Der 
Rhein-Sieg-Kreis wird mit Straßen.NRW abstimmen, ob sich Stadtbahnbau und 
Ersatzneubau der Siegauenbrücke zeitlich koordinieren lassen, oder ob zunächst das 
bestehende Bauwerk genutzt wird. Bei einem Ersatzneubau wird analog zum o. g. 
Trogbauwerk ebenfalls eine zweigleisige Trassierung angestrebt.

3 
 
3. Zukünftige Prozesse 
 
Sobald die o. g. laufenden Prozesse abgeschlossen sind, wird eine Beauftragung der 
weitergehenden Planung bis HOAI-Leistungsphase IV (Genehmigungsplanung) und eine 
anschließende Durchführung des Planfeststellungsverfahrens angestrebt. Zeitliche 
Abhängigkeiten bestehen wie geschildert insbesondere zur Linienbestimmung der A553, die 
nach aktuellem Stand Ende 2020 abgeschlossen sein soll. 
 
Voraussetzung für diesen nächsten Schritt ist eine Aufnahme des Stadtbahnprojektes in den 
Infrastrukturfinanzierungsplan sowie ein Realisierungsbeschluss aller betroffenen 
Gebietskörperschaften. Eine derartige Beschlussfassung kann nach aktuellem Zeitplan im 
Laufe des Jahres 2021 in die zuständigen Gremien eingebracht werden. Anschließend kann 
auch eine seriöse Zeitplanung für ggf. abschnittsweise Inbetriebnahmeszenarien erstellt 
werden. 
 
Die Aufgabenteilung zwischen den im Planungsgebiet vorhandenen kommunalen 
Schieneninfrastrukturunternehmen (RSVG, SWBV/SSB, KVB und HGK) ist noch 
abschließend festzulegen, spätestens nach Abschluss der Leistungsphase IV.

Anlage 4 - Auszug BV Porz 10.09.2019

3835 Zeichen

Anlage 4 
 
 
Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 7 (Porz) 
Frau Radke 
Telefon:  (0221) 221-97327  
Fax       :  (0221) 221-97320 
E-Mail:  monika.radke@stadt-koeln.de 
Datum: 11.09.2019 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung 
Porz vom 10.09.2019  
öffentlich 
7.5 Stadtbahn Bonn-Niederkassel-Köln 
1709/2019 
Beschluss: 
Der Verkehrsausschuss begrüßt die Erkenntnisse aus der Machbarkeitsstudie und 
der Nutzen-Kosten-Untersuchung für eine Stadtbahnverbindung Bonn  – Niederkas-
sel – Köln und die damit möglichen erheblichen quantitativen, qualitativen, umwelt-
schonenden und nachhaltigen Angebotsverbesserungen in der Versorgung der Be-
völkerung mit ÖPNV-Leistungen. 
Das Stadtbahnprojekt Bonn – Niederkassel – Köln wird, inklusive dem Neubau einer 
Güteranschlussbahn von Evonik/Lülsdorf zur rechtsrheinischen DB-Strecke, weiter-
verfolgt. Das Teilprojekt „Abzweig Mondorf – Troisdorf“ wird nicht weiterverfolgt. 
Entsprechend den Untersuchungsergebnissen soll die Einbindung in das Kölner 
Stadtbahnnetz mit einer neuen Rheinquerung im Bereich zwischen Lülsdorf und 
Langel (Korridor Nord) erfolgen. Gleichzeitig wird die Planung der Verlängerung der 
Linie 7 soweit entwickelt, dass die notwendigen Flächen freigehalten werden. 
Änderung laut Antrag: 
Entsprechend den Untersuchungsergebnissen soll die Einbindung in das Kölner 
Stadtbahnnetz mit einer neuen Rheinquerung im Bereich zw ischen Lülsdorf und 
Langel (Korridor Nord) erfolgen. Gleichzeitig w ird die Planung der Verlängerung der 
Linie 7 von Zündorf bis zur Verknüpfung mit der Stadtbahn Bonn-Niederkassel-Köln 
in Lülsdorf vorangetrieben. Beide Trassen sollen zunächst bis einschließlich der Ge-
nehmigungsplanung (Leistungsphase 4 der HOAI) entw ickelt und im Anschluss da-
ran insbesondere zum Schutze des Klimas möglichst zügig umgesetzt w erden 
Die Beauftragung der weiteren Planungen zur Konkretisierung der Vorzugsvariante 
soll u. a. eine Variantenuntersuchung im Korridor Nord mit und ohne Berücksichti-
gung der Godorfer Hafenerweiterung sowie mit und ohne Berücksichtigung der An-
bindung von Köln-Langel enthalten. Darüber hinaus sollen ein Zeitplan sowie ein 
Vorschlag für die Aufgabenteilung, auf deren Grundlage konkrete Realisierungsbe-

schlüsse erfolgen können, erarbeitet werden. Die Prüfung zur Teilnahme an mögli-
chen Förderprogrammen ist ebenso wie die Ermittlung weiterer Kosten für die Stadt 
Köln Teil der weiteren Aufgaben. 
Die Verwaltung wird beauftragt, auf eine rasche Aufnahme der weiteren Planungen 
beim Rhein-Sieg-Kreis und den weiteren Projektbeteiligten hinzuwirken.  
Der Verkehrsausschuss verzichtet auf Wiedervorlage, wenn die Bezirksvertretungen 
unverändert zustimmen. 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig in geänderter Form empfohlen.

Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 7 (Porz) 
Frau Radke 
Telefon:  (0221) 221-97327  
Fax       :  (0221) 221-97320 
E-Mail:  monika.radke@stadt-koeln.de 
Datum: 11.09.2019 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung 
Porz vom 10.09.2019  
öffentlich 
7.5.1 Änderungsantrag der SPD-Fraktion zu TOP 7.5: Stadtbahn Bonn-
Niederkassel-Köln 
AN/1217/2019 
 
 
 
Im Beschlusstext ist der dritte Absatz wie folgt zu ändern: 
Entsprechend den Untersuchungsergebnissen soll die Einbindung in das Kölner 
Stadtbahnnetz mit einer neuen Rheinquerung im Bereich zwischen Lülsdorf und 
Langel (Korridor Nord) erfolgen. Gleichzeitig wird die Planung der Verlängerung der 
Linie 7 von Zündorf bis zur Verknüpfung mit der Stadtbahn Bonn-Niederkassel-Köln 
in Lülsdorf vorangetrieben. Beide Trassen sollen zunächst bis einschließlich der G e-
nehmigungsplanung (Leistungsphase 4 der HOAI) entwickelt und im Anschluss da-
ran insbesondere zum Schutze des Klimas möglichst zügig umgesetzt werden 
 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig beschlossen.

Sachstandsbericht Rat /Ausschuss 08/2023

3367 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/68/681/1 
 
 
Vorlagen-Nummer 
1709/2019
Stand: 14.09.2023 
Sachstandsbericht  
Stadtbahn Bonn-Niederkassel-Köln 
Beschluss: 
 
Der Verkehrsausschuss begrüßt die Erkenntnisse aus der Machbarkeitsstudie und der 
Nutzen-Kosten-Untersuchung für eine Stadtbahnverbindung Bonn – Niederkassel – 
Köln und die damit möglichen erheblichen quantitativen, qualitativen, umweltschonen-
den und nachhaltigen Angebotsverbesserungen in der Versorgung der Bevölkerung 
mit ÖPNV-Leistungen. 
Das Stadtbahnprojekt Bonn – Niederkassel – Köln wird, inklusive dem Neubau einer 
Güteranschlussbahn von Evonik/Lülsdorf zur rechtsrheinischen DB-Strecke, weiter-
verfolgt. Das Teilprojekt „Abzweig Mondorf – Troisdorf“ wird nicht weiterverfolgt. 
Entsprechend den Untersuchungsergebnissen soll die Einbindung in das Kölner 
Stadtbahnnetz mit einer neuen Rheinquerung im Bereich zwischen Lülsdorf und Lan-
gel (Korridor Nord) erfolgen.  
Der weitere Planungsverlauf zur Verlängerung der Linie 7 von Zündorf (Süd) bis zu 
dem Anschluss an die zukünftige Linie 17 ist abhängig von den Ergebnissen der noch 
durchzuführenden vereinfachten Nutzen-Kosten-Untersuchungen für die Linie 7.  
Nach Untersuchung der technischen Machbarkeit für die Verlängerung der Linie 7 
sind hinsichtlich der wirtschaftlichen Machbarkeit zwei Varianten zu untersuchen: 
a) Berechnung des Nutzen-Kosten-Indikators bei gleichzeitiger Realisierung der 
Linie 17 und der Verlängerung der Linie 7 bis zum Verknüpfungspunkt mit der 
Linie 17. 
b) Berechnung des Nutzen-Kosten-Indikators bei separatem, nachgelagertem Bau 
der Linie 7 von Zündorf bis zum Verknüpfungspunkt mit der Linie 17. Hierzu 
sind die notwendigen Flächen freizuhalten. 
 
In Abhängigkeit von den Ergebnissen wird ein Vorschlag für den weiteren Planungs-
verlauf entwickelt. 
Die Beauftragung der weiteren Planungen zur Konkretisierung der Vorzugsvariante 
soll u. a. eine Variantenuntersuchung im Korridor Nord ohne Berücksichtigung der Go-
dorfer Hafenerweiterung sowie mit und ohne Berücksichtigung der Anbindung von 
Köln-Langel enthalten. Darüber hinaus sollen ein Zeitplan sowie ein Vorschlag für die 
Aufgabenteilung, auf deren Grundlage konkrete Realisierungsbeschlüsse erfolgen

2 
 
können, erarbeitet werden. Die Prüfung zur Teilnahme an möglichen Förderprogram-
men ist ebenfalls Teil der weiteren Aufgaben, sowie die Ermittlung weiterer Kosten für 
die Stadt Köln. 
Die Verwaltung wird beauftragt, auf eine rasche Aufnahme der weiteren Planungen 
beim Rhein-Sieg-Kreis und den weiteren Projektbeteiligten hinzuwirken.  
 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
Die Verwaltung hat zum oben aufgeführten Beschluss eine Mitteilung in die Sitzung 
des Verkehrsausschusses am 04.11.2021 eingebracht (vgl. Vorlagen-Nr. 2921/2021). 
Dort angehängt findet sich eine Anlage zur Projektdokumentation, in der umfangreich 
über den Projektsachstand informiert wird. Mit Beschluss zur Vorlagen Nr. 0054/2022 
ist der weitere Fortgang des Projekts beschlossen worden. Der Beschluss zu Vorlage 
1709/2019 ist damit aus Sicht der Verwaltung erledigt. 
Die weitere Berichterstattung zu dem Projekt erfolgt im Rahmen von Sachstandsbe-
richten zur Vorlage Nr. 0054/2022 bzw. bei entsprechendem Projektfortschritt. 
 
Nächste Schritte: -- 
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den: --

Anlage1 Übersicht Varianten Rheinquerung

140 Zeichen

www.voessing.de VÖSSING Ingenieurgesellschaft mbH 
 14.11.2018 
9 
Stadtbahn Bonn – Niederkassel – Köln 
Rheinquerung – Varianten  
Anlage 2

Beschlussvorlage Ausschuss

8046 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VIII/66/661/1 
 
Vorlagen-Nummer 
 1709/2019 
Freigabedatum 
20.08.2019  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Stadtbahn Bonn-Niederkassel-Köln 
Beschlussorgan 
Verkehrsausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Verkehrsausschuss begrüßt die Erkenntnisse aus der Machbarkeitsstudie und der Nutzen-
Kosten-Untersuchung für eine Stadtbahnverbindung Bonn – Niederkassel – Köln und die damit mög-
lichen erheblichen quantitativen, qualitativen, umweltschonenden und nachhaltigen Angebotsverbes-
serungen in der Versorgung der Bevölkerung mit ÖPNV-Leistungen. 
Das Stadtbahnprojekt Bonn – Niederkassel – Köln wird, inklusive dem Neubau einer Güteranschluss-
bahn von Evonik/Lülsdorf zur rechtsrheinischen DB-Strecke, weiterverfolgt. Das Teilprojekt „Abzweig 
Mondorf – Troisdorf“ wird nicht weiterverfolgt. 
Entsprechend den Untersuchungsergebnissen soll die Einbindung in das Kölner Stadtbahnnetz mit 
einer neuen Rheinquerung im Bereich zwischen Lülsdorf und Langel (Korridor Nord) erfolgen. Gleich-
zeitig wird die Planung der Verlängerung der Linie 7 soweit entwickelt, dass die notwendigen Flächen 
freigehalten werden. 
Die Beauftragung der weiteren Planungen zur Konkretisierung der Vorzugsvariante soll u. a. eine 
Variantenuntersuchung im Korridor Nord mit und ohne Berücksichtigung der Godorfer Hafenerweite-
rung sowie mit und ohne Berücksichtigung der Anbindung von Köln-Langel enthalten. Darüber hinaus 
sollen ein Zeitplan sowie ein Vorschlag für die Aufgabenteilung, auf deren Grundlage konkrete Reali-
sierungsbeschlüsse erfolgen können, erarbeitet werden. Die Prüfung zur Teilnahme an möglichen 
Förderprogrammen ist ebenso wie die Ermittlung weiterer Kosten für die Stadt Köln Teil der weiteren 
Aufgaben. 
Die Verwaltung wird beauftragt, auf eine rasche Aufnahme der weiteren Planungen beim Rhein-Sieg-
Kreis und den weiteren Projektbeteiligten hinzuwirken.  
Der Verkehrsausschuss verzichtet auf Wiedervorlage, wenn die Bezirksvertretungen unverändert 
zustimmen. 
 
Verkehrsausschuss 10.09.2019 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 10.09.2019 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 16.09.2019 
Verkehrsausschuss 28.10.2019

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 
Begründung: 
 
Mit der Mitteilung 0490/2019 wurde der Verkehrsausschuss in seiner Sitzung am 02.05.2019 über 
den aktuellen Sachstand des Projektes Stadtbahn Bonn – Niederkassel – Köln, inklusive der geplan-
ten neuen Güteranschlussbahn, informiert. Die Vorlage wurde ergänzt durch eine Präsentation eines 
Vertreters des Rhein-Sieg-Kreises. Die Folien 9 und 16 mit den Übersichten der Varianten zur Rhein-
querung und zur Güteranschlussbahn liegen dieser Vorlage erneut bei (Anlagen 1 und 2). 
 
Die betroffenen Bezirksvertretungen Rodenkirchen und Porz wurden in ihren Sitzungen am 
13.05.2019 und 16.05.2019 ebenfalls durch die Mitteilung sowie eine Präsentation zum aktuellen 
Sachstand durch einen Vertreter des Rhein-Sieg-Kreises informiert. 
 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen hat in ihrer Sitzung zu Bedenken gegeben, dass bei einer Ent-
scheidung gegen die Erweiterung des Godorfer Hafens nach Norden weitere alternative Linienfüh-
rungen möglich wären. Bei den bisher untersuchten Varianten wurden Flächen für eine mögliche Er-
weiterung des Godorfer Hafens berücksichtigt. Aufgrund der noch offenen Entscheidung, ob der Ha-
fen erweitert wird oder nicht, soll eine Variante ohne Berücksichtigung der Hafenerweiterungsfläche 
zusätzlich vertieft untersucht werden.  
 
Die Bezirksvertretung Porz forderte in ihrer Sitzung, bei der weiteren Planung die Anbindung der Li-
nie 7 an die geplante Linie mit Rheinquerung mit einem Verknüpfungspunkt zu berücksichtigen und 
fasste am 13.06.2019 den folgenden Beschluss: 
 
„Die Bezirksvertretung bittet den Rat und den Verkehrsausschuss, die Verwaltung zu beauf-
tragen, mit dem Rhein-Sieg-Kreis in intensiver Zusammenarbeit eine Stadtbahn Köln → Nie-
derkassel → Bonn zu realisieren. 
 
Auf der Grundlage der am 16.05.2019 in der Bezirksvertretung vorgestellten Pläne soll die 
Niederflurstrecke der Linie 7 bis zu einer parallel zur Stadtbahn Köln → Niederkassel → Bonn 
einzurichtenden Endhaltestelle in Niederkassel/Lülsdorf verlängert werden. Damit wird das 
Porzer Stadtbahnnetz an die neue Strecke Köln → Niederkassel → Bonn angeschlossen und 
eine neue Verbindung von Porz sowohl nach Bonn als auch in den linksrheinischen Kölner 
Süden geschaffen und damit auch eine Fahrgastentlastung der Ost-West-Achse in Köln er-
möglicht. Diese Verlängerung soll noch vor der Realisierung der Stadtbahn Köln → Nieder-
kassel → Bonn fertig gestellt sein. 
 
Für die Anbindung der Linie 7 an die geplante Stadtbahn soll die Stadt Köln die folgende Sze-
narien prüfen, die Kosten ermitteln und das schnellstmögliche Szenario realisieren. 
 
1.    Erstellung der Verlängerung der Linie 7 bis Niederkassel/Lülsdorf durch die Stadt Köln 
ohne Fördermittel. 
 
2.    Erstellung der Verlängerung der Linie 7 bis Niederkassel/Lülsdorf durch die Stadt Köln mit 
Fördermitteln und einer Neuberechnung des Kosten/Nutzen-Faktors für diese Verlängerung 
unter Einbeziehen der durch die Stadtbahn Köln → Niederkassel → Bonn neu entstehenden 
Anbindungsrichtungen und Fahrgastströme. Hier sind vor allem die Fahrgastzahlen aus den 
Beziehungen 
a) Ensen → Porz → Niederkassel/Lülsdorf → Godorf → Rodenkirchen → Köln und  
b) Ensen → Porz → Niederkassel → Bonn zu berücksichtigen 
 
3.    Erstellung der Verlängerung der Linie 7 bis Niederkassel/Lülsdorf durch die Stadt Köln mit 
Fördermitteln zur Luftreinhaltung durch Berechnung eines Emissionsminderungskoeffizienten

3 
durch diese Verlängerung. Hier sollen die Potentiale einer Minderung der KFZ-
Verkehrsströme durch  die Stadtbahn untersucht werden, die durch die geplante Stadtbahn 
Köln → Niederkassel → Bonn mit einer Anbindung an die Linie 7 neu entstehen. 
 
Hier sind vor allem die möglichen Fahrgastzahlen aus den Beziehungen 
Ensen → Porz → Niederkassel/Lülsdorf → Godorf → Rodenkirchen → Köln 
Ensen → Porz → Niederkassel/Lülsdorf → Godorf → Rodenkirchen → Richtung Ford Werke 
Ensen → Porz → Niederkassel → Bonn  
in Relation zu den KFZ-Verkehrsströmen  
Niederkassel/Lülsdorf → Zündorf → Köln/Innenstadt 
Niederkassel/Lülsdorf → Zündorf → Poll → Rodenkirchen → Wesseling 
Niederkassel/Lülsdorf → Zündorf → Porz → Köln → Richtung Ford Werke 
zu berücksichtigen.“ 
 
Aufgrund von Abhängigkeiten zu anderen Bauvorhaben (siehe Anlage 3), schlägt die Verwaltung je-
doch zur zügigen Projektfortschreibung vor, zunächst die Planungen für die Vorzugsvariante bis zur 
HOAI-Leistungsphase 4 (Genehmigungsplanung) voranzutreiben. Die Planungen zur Verlängerung 
der Linie 7 bis Langel und Verknüpfung mit der Stadtbahn Bonn – Niederkassel – Köln werden soweit 
vorangetrieben, dass die notwendigen Flächen freigehalten werden.  
 
Ein weiteres Gespräch zu Planungs-/Projektoptionen wird auf Wunsch der Bezirksvertretung Porz 
nach Einreichen dieser Vorlage im Rahmen eines Verkehrsgipfels nach der Sommerpause 2019 er-
folgen.  
 
Der federführende Rhein-Sieg-Kreis und die Projektbeteiligten werden das jeweilige Vorhaben in en-
ger Abstimmung weiter konkretisieren. Dabei sollen ein Zeitplan sowie ein Vorschlag für die Aufga-
benteilung erarbeitet werden, auf deren Grundlage die jeweiligen politischen Gremien konkrete Reali-
sierungsbeschlüsse fassen können. 
 
Nach diesem zu fassenden Grundsatzbeschluss, mit dem Rhein-Sieg-Kreis gemeinsam die Planun-
gen zu vertiefen, werden konkrete Kosten ermittelt. Zu diesen dann anstehenden Kosten zur Beauf-
tragung der weiteren Planungen wird die Verwaltung eine gesonderte Vorlage zur Finanzierungsver-
einbarung in die politischen Gremien einbringen. 
 
Der beigefügten Anlage 3 ist der aktuelle Sachstand inklusive weiterer Inhalte zu entnehmen. 
 
 
Anlagen 
Anlage 1 – Übersicht Varianten Rheinquerung 
Anlage 2 – Übersicht Varianten Güteranschlussbahn 
Anlage 3 – Sachstand Stadtbahn Bonn – Niederkassel – Köln 
 
 
Gez. Greitemann i.V. für Blome

Anlage 5 - Auszug aus der BV Rodenkirchen 16.09.2019

3192 Zeichen

Anlage 5 
 
 
Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 
Frau Paßmann 
Telefon:  (0221) 221-92313  
Fax       :  (0221) 221-92318 
E-Mail:  miriam.passmann@stadt-koeln.de 
Datum: 16.09.2019 
Auszug 
aus dem Beschlussprotok oll der Sitzung der Bezirksvertretung 
Rodenkirchen  vom 16.09.2019  
öffentlich 
9.2.4 Stadtbahn Bonn-Niederkassel-Köln 
1709/2019 
Es liegt ein Änderungsantrag der Fraktion Die Grünen vor. 
Herr Homann lässt über diesen abstimmen. 
 
1. Beschluss. 
 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen beschließt den Beschlusstenor wie folgt 
zu ändern: 
 
…Die Beauftragung der weiteren Planungen zur Konkretisierung der Vorzug s-
variante soll unter Beachtung der anstehenden bzw. getroffenen  Ratse n-
tscheidung bzgl. der Rücknahme / Weiterführun g der Hafenerweiterung  
u.a. eine Variantenuntersuchung im Korridor Nord mit und ohne Berücksicht i-
gung der Anbindung von Köln-Langel enthalten. 
…. 
 
Abstimmungsergebnis:  
Einstimmig zugestimmt. 
(nicht anwesend: Herr Pavegos, Frau Sandow, Herr Daniel) 
 
So dann lässt Herr Homann über die Beschlussvorlage in geänderter Form abstim-
men. 
 
2. Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen empfiehlt dem Verkehrsausschuss folgenden 
geänderten Beschluss zu fassen:

2 
 
Der Verkehrsausschuss begrüßt die Erkenntnisse aus der Machbarkeitsstudie und 
der Nutzen-Kosten-Untersuchung für eine Stadtbahnverbindung Bonn – Niederkas-
sel – Köln und die damit möglichen erheblichen quantitativen, qualitativen, umwelt-
schonenden und nachhaltigen Angebotsverbesserungen in der Versorgung der Be-
völkerung mit ÖPNV-Leistungen. 
Das Stadtbahnprojekt Bonn – Niederkassel – Köln wird, inklusive dem Neubau einer 
Güteranschlussbahn von Evonik/Lülsdorf zur rechtsrheinischen DB-Strecke, weiter-
verfolgt. Das Teilprojekt „Abzweig Mondorf – Troisdorf“ wird nicht weiterverfolgt. 
Entsprechend den Untersuchungsergebnissen soll die Einbindung in das Kölner 
Stadtbahnnetz mit einer neuen Rheinquerung im Bereich zwischen Lülsdorf und 
Langel (Korridor Nord) erfolgen. Gleichzeitig wird die Planung der Verlängerung der 
Linie 7 soweit entwickelt, dass die notwendigen Flächen freigehalten werden. 
Die Beauftragung der weiteren Planungen zur Konkretisierung der Vorzugsvariante 
soll unter Beachtung der anstehenden bzw. getroffenen  Ratsentscheidung 
bzgl. der Rücknahme / Weiterführung der Hafenerweiterung  u.a. eine Varianten-
untersuchung im Korridor Nord mit und ohne Berücksichtigung der Anbindung von 
Köln-Langel enthalten. Darüber hinaus sollen ein Zeitplan sowie ein Vorschlag für die 
Aufgabenteilung, auf deren Grundlage konkrete Realisierungsbeschlüsse erfolgen 
können, erarbeitet werden. Die Prüfung zur Teilnahme an möglichen Förderpro-
grammen ist ebenso wie die Ermittlung weiterer Kosten für die Stadt Köln Teil der 
weiteren Aufgaben. 
Die Verwaltung wird beauftragt, auf eine rasche Aufnahme der weiteren Planungen 
beim Rhein-Sieg-Kreis und den weiteren Projektbeteiligten hinzuwirken.  
Der Verkehrsausschuss verzichtet auf Wiedervorlage, wenn die Bezirksvertretungen 
unverändert zustimmen. 
 
 
Abstimmungsergebnis:  
Einstimmig zugestimmt. 
(nicht anwesend: Herr Pavegos, Frau Sandow, Herr Daniel)

Anlage 6- Stellungnahme der Verwaltung

6067 Zeichen

Anlage 6 
 
Seite 1 / 3 
 
Anlage zur Beschlussvorlage 1709/2019 
 
1. Stellungnahme der Verwaltung zum Beschluss der Bezirksvertretung Porz vom 
10.09.2019, AN/1217/2019 
 
Der Beschluss lautet: 
 
„… Entsprechend den Untersuchungsergebnissen soll die Einbindung in das Kölner 
Stadtbahnnetz mit einer neuen Rheinquerung im Bereich zwischen Lülsdorf und Langel 
(Korridor Nord) erfolgen. Gleichzeitig wird die Planung der Verlängerung der Linie 7  
von Zündorf bis zur Verknüpfung mit der Stadtbahn Bonn-Niederkassel-Köln in 
Lülsdorf vorangetrieben. Beide Trassen sollen zunächst bis einschließlich der 
Genehmigungsplanung (Leistungsphase 4 der HOAI) entwickelt und im Anschluss 
daran insbesondere zum Schutze des Klimas möglichst zügig umgesetzt werden. …“ 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
 
Aus Kapazitätsgründen wird die Verwaltung kurzfristig nicht in der Lage sein, die Linie 7 so 
weitgehend zu beplanen.  
 
Die Verwaltung hat sich mit dem Rhein-Sieg-Kreis und dem Gutachterbüro über den o. g. 
Beschluss der Bezirksvertretung Porz ausgetauscht und schlägt folgendes Vorgehen zur 
weiteren Untersuchung vor:  
  
Zunächst soll auch die technische Machbarkeit für die Verlängerung der Linie 7 von Zündorf 
(Süd) bis zu einem Anschluss an die zukünftige Linie 17 durchgeführt werden. 
 
Die wirtschaftliche Machbarkeit soll zunächst durch eine vereinfachte Nutzen-Kosten-
Ermittlung für zwei weitere Varianten untersucht werden: 
 
a) Berechnung des Nutzen-Kosten-Indikators bei gleichzeitiger Realisierung der Linie 17 
und der Verlängerung der Linie 7 bis zum Verknüpfungspunkt mit der Linie 17. 
 
b) Berechnung des Nutzen-Kosten-Indikators bei separatem, nachgelagertem Bau der 
Linie 7 von Zündorf bis zum Verknüpfungspunkt mit der Linie 17. 
 
In Abhängigkeit von den Ergebnissen wird ein Vorschlag für den weiteren Planungsverlauf 
entwickelt. 
 
 
2. Stellungnahme der Verwaltung zum Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen 
vom 16.09.2019, AN/1248/2019 
 
Der Beschluss lautet: 
 
„…Die Beauftragung der weiteren Planungen zur Konkretisierung der Vorzugsvariante soll 
unter Beachtung der anstehenden bzw. getroffenen Ratsentscheidung bzgl. der 
Rücknahme / Weiterführung der Hafenerweiterung u. a. eine Variantenuntersuchung im 
Korridor Nord mit und ohne Berücksichtigung der Godorfer Hafenerweiterung sowie mit und 
ohne Berücksichtigung der Anbindung von Köln-Langel enthalten. Darüber hinaus sollen ein 
Zeitplan sowie ein Vorschlag für die Aufgabenteilung, auf deren Grundlage konkrete 
Realisierungsbeschlüsse erfolgen können, erarbeitet werden. Die Prüfung zur Teilnahme an 
möglichen Förderprogrammen ist ebenso wie die Ermittlung weiterer Kosten für die Stadt 
Köln Teil der weiteren Aufgaben. …“

Anlage 6 
 
Seite 2 / 3 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
 
Am 26.09.2019 hat der Rat in seiner Sitzung folgenden Beschluss gefasst (AN/1260/2019): 
„Der Rat der Stadt Köln beschließt, seinen Beschluss zur Aufstellung eines 
Bebauungsplanes sowie zur Änderung des Flächennutzungsplanes für den Ausbau des 
Godorfer Hafens (siehe 0295/2011, 1818/2012 und 3433/2012) mit sofortiger Wirkung 
aufzuheben.“  
 
Aufgrund dieses Beschlusses schlägt die Verwaltung vor, den Beschlussvorschlag gemäß 
dem Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen zu ändern. Allerdings wird die Planung 
der Linie 17 nur noch ohne die Hafenerweiterung weiterverfolgt.  
 
 
3. Geänderter Beschlussvorschlag der Verwaltung  
 
Der Verkehrsausschuss begrüßt die Erkenntnisse aus der Machbarkeitsstudie und der 
Nutzen-Kosten-Untersuchung für eine Stadtbahnverbindung Bonn – Niederkassel – Köln und 
die damit möglichen erheblichen quantitativen, qualitativen, umweltschonenden und 
nachhaltigen Angebotsverbesserungen in der Versorgung der Bevölkerung mit ÖPNV-
Leistungen. 
Das Stadtbahnprojekt Bonn – Niederkassel – Köln wird, inklusive dem Neubau einer 
Güteranschlussbahn von Evonik/Lülsdorf zur rechtsrheinischen DB-Strecke, weiterverfolgt. 
Das Teilprojekt „Abzweig Mondorf – Troisdorf“ wird nicht weiterverfolgt. 
Entsprechend den Untersuchungsergebnissen soll die Einbindung in das Kölner 
Stadtbahnnetz mit einer neuen Rheinquerung im Bereich zwischen Lülsdorf und Langel 
(Korridor Nord) erfolgen. Gleichzeitig wird die Planung der Verlängerung der Linie 7 
soweit entwickelt, dass die notwendigen Flächen freigehalten werden. 
Der weitere Planungsverlauf zur Verlängerung der Linie 7 von Zündorf (Süd) bis zu 
dem Anschluss an die zukünftige Linie 17 ist abhängig von den Ergebnissen der noch 
durchzuführenden vereinfachten Nutzen-Kosten-Untersuchungen für die Linie 7.  
Nach Untersuchung der technischen Machbarkeit für die Verlängerung der Linie 7 sind 
hinsichtlich der wirtschaftlichen Machbarkeit zwei Varianten zu untersuchen: 
 
a) Berechnung des Nutzen-Kosten-Indikators bei gleichzeitiger Realisierung der 
Linie 17 und der Verlängerung der Linie 7 bis zum Verknüpfungspunkt mit der 
Linie 17. 
 
b) Berechnung des Nutzen-Kosten-Indikators bei separatem, nachgelagertem Bau 
der Linie 7 von Zündorf bis zum Verknüpfungspunkt mit der Linie 17. 
 
In Abhängigkeit von den Ergebnissen wird ein Vorschlag für den weiteren 
Planungsverlauf entwickelt. 
 
Die Beauftragung der weiteren Planungen zur Konkretisierung der Vorzugsvariante soll u. a. 
eine Variantenuntersuchung im Korridor Nord mit und ohne Berücksichtigung der Godorfer 
Hafenerweiterung sowie mit und ohne Berücksichtigung der Anbindung von Köln-Langel 
enthalten. Darüber hinaus sollen ein Zeitplan sowie ein Vorschlag für die Aufgabenteilung, 
auf deren Grundlage konkrete Realisierungsbeschlüsse erfolgen können, erarbeitet werden. 
Die Prüfung zur Teilnahme an möglichen Förderprogrammen ist ebenfalls Teil der weiteren 
Aufgaben, sowie die Ermittlung weiterer Kosten für die Stadt Köln. 
Die Verwaltung wird beauftragt, auf eine rasche Aufnahme der weiteren Planungen beim

Anlage 6 
 
Seite 3 / 3 
 
Rhein-Sieg-Kreis und den weiteren Projektbeteiligten hinzuwirken.  
Der Verkehrsausschuss verzichtet auf Wiedervorlage, wenn die Bezirksvertretungen 
unverändert zustimmen.

Beratungsverlauf (4)

10.09.2019 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 7.5 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: mit Änderungen empfohlen

Zur Sitzung
10.09.2019 Verkehrsausschuss
TOP 3.3 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: im ersten Durchgang verwiesen

Zur Sitzung
16.09.2019 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 9.2.4 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: mit Änderungen empfohlen

Zur Sitzung
28.10.2019 Verkehrsausschuss
TOP 3.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1709/2019
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
20.08.2019
Erstellt
14.05.2019 14:28