1709/2019
Stadtbahn Bonn-Niederkassel-Köln
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Anlage 2 Übersicht Varianten Güteranschlussbahn
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www.voessing.de VÖSSING Ingenieurgesellschaft mbH 14.11.2018 16 Stadtbahn Bonn Niederkassel Köln Varianten Güteranschlussbahn Anlage 3
Anlage 3 - Sachstand Stadtbahn Bonn - Niederkassel - Köln
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1 Anlage 3 Sachstand Stadtbahn Bonn – Niederkassel – Köln (Juli 2019) 1. Abgeschlossene Prozesse Folgende Gutachten wurden vom Rhein-Sieg-Kreis unter finanzieller Beteiligung der Städte Köln, Bonn, Troisdorf und Niederkassel sowie der Rhein-Sieg-Verkehrsgesellschaft (RSVG) und der dev.log GmbH bislang in Auftrag gegeben: - Technische Machbarkeitsstudie (Vössing Ingenieurgesellschaft, Vorlage Abschlussbericht am 09.02.2017), - Nutzen-Kosten-Untersuchung (Vössing Ingenieurgesellschaft/IVV, 16.05.2019), - Ergänzungen zur technischen Machbarkeitsstudie (Vössing Ingenieurgesellschaft, 08.05.2019). In diesen Gutachten konnte die technische und volkswirtschaftliche Machbarkeit des Vorhabens nachgewiesen werden. 2. Laufende Prozesse Auf Grundlage seines Beschlusses vom 13.11.2018 hat der Rhein-Sieg-Kreis zwischenzeitlich die formelle Abstimmung mit dem Landes- und Bundesverkehrsministerium im Rahmen des standardisierten Bewertungsverfahrens eingeleitet. In das Verfahren sind die ebenfalls betroffenen Aufgabenträger Stadt Köln und Stadt Bonn sowie der Nahverkehr Rheinland (NVR) eingebunden. Die vorliegenden Gutachten werden im Prozess weiter verfeinert und aktualisiert. Mit Ergebnissen ist ca. Mitte 2020 zu rechnen. Ziel ist eine Projektaufnahme in den Infrastrukturfinanzierungsplan. Darüber hinaus bestehen grundsätzliche Abhängigkeiten zwischen der Stadtbahnplanung und anderen Verkehrsprojekten, die derzeit abgestimmt werden. Trassenführung zwischen Lülsdorf und Köln Zwischen Bonn-Beuel und Lülsdorf steht die Trassenführung der Stadtbahn auf Grundlage der technischen Machbarkeitsstudie und der vorliegenden Beschlüsse fest. Für die rheinquerende Fortführung mit Anschluss an die linksrheinische Rheinuferbahn nach Köln wurde dagegen bislang nur ein Korridor definiert. Die Festlegung einer Vorzugstrasse erfolgt in enger Abstimmung mit der Stadt Köln, dem NVR und Straßen.NRW. Für die im selben Raum geplante Autobahn A553 („Rheinspange“) wird derzeit ein Linienbestimmungsverfahren durchgeführt. Die Belange des Schienenverkehrs wurden gemeinsam mit dem NVR in folgenden Veranstaltungen von Straßen.NRW zur Rheinspange eingebracht: - Dialogforum am 20.11.2018, - Politischer Begleitkreis am 21.11.2018, - Infomesse auf der MS Loreley am 16.03.2019. Nach aktuellem Zeitplan wird Straßen.NRW im Herbst 2019 Trassenvarianten der A553 vorlegen und 2020 eine Vorzugstrasse definieren. In diesem Verfahren werden Bündelungsoptionen Stadtbahn/Autobahn untersucht. Diese sind aber keine zwingende Voraussetzung zur Realisierung des Stadtbahnprojektes. Die vorliegende (positive) Nutzen- Kosten-Untersuchung berücksichtigt keine Synergien einer Bündelung, da die volkswirtschaftliche Machbarkeit der Stadtbahn nach Abstimmung mit dem Landesverkehrsministerium unabhängig von der Autobahnplanung nachgewiesen werden muss. 2 Parallel dazu wurde die politische Beratung in der Stadt Köln mit Präsentationen im Verkehrsausschuss am 02.05.2019, in der Bezirksvertretung Rodenkirchen am 13.05.2019 und in der Bezirksvertretung Porz am 16.05.2019 aufgenommen. Güteranschlussbahn von Lülsdorf zur DB-Strecke Voraussetzung zur Realisierung der Stadtbahn in der vorliegenden Vorzugsvariante ist der Neubau einer Güteranschlussbahn zwischen Lülsdorf (Evonik) und der DB-Strecke bei Köln- Wahn. Damit kann die bestehende RSVG-Strecke in Niederkassel für den Stadtbahnbetrieb freigestellt werden. In Troisdorf kann der Schienengüterverkehr aus den bestehenden Ortsdurchfahrten herausgenommen werden. Grundsatzbeschlüsse des Rhein-Sieg-Kreises, der Stadt Niederkassel und der Stadt Troisdorf zur Realisierung des Projektes und eine Machbarkeitsstudie liegen vor. Jedoch kann die abschließende Trassenfestlegung ebenfalls erst zusammen mit der Linienfindung der A553 erfolgen. Ziel ist eine abschnittsweise Bündelung von Autobahn und Güteranschlussbahn, sofern sinnvoll möglich. Zum Anschluss an die DB-Strecke muss die Güteranschlussbahn über einen kurzen Abschnitt auf Gebiet der Stadt Köln geführt werden, so dass auch diese in die Trassenfindung eingebunden ist. Die Güteranschlussbahn soll von der RSVG als zuständiges Eisenbahninfrastrukturunterneh- men realisiert werden. Dafür stimmt die RSVG aktuell die Finanzierung ab. Angestrebt wird eine Aufnahme in die NE-Infrastrukturförderung NRW sowie eine Aufteilung der verbleibenden Kosten auf die fünf Projektbeteiligten RSVG, Rhein-Sieg-Kreis, Stadt Troisdorf, Stadt Niederkassel und Evonik/dev.log. Führung des Radverkehrs in Bergheim und Mondorf Zwischen den geplanten Stadtbahnhaltestellen Bergheim Siegaue und Mondorf Mitte führt die geplante Trasse gebündelt mit der L269 durch ein bestehendes Trogbauwerk. In diesem Bauwerk ist nach aktuellem Planungsstand nur ein eingleisiger unabhängiger Bahnkörper anstelle der bestehenden Busspur vorgesehen. Für die Stadtbahn ist allerdings ein 10- Minuten-Takt projektiert, weswegen eingleisige Abschnitte auf ein Minimum begrenzt bzw. nach Möglichkeit vollständig vermieden werden sollen. Eine zweigleisige Trassenführung ist möglich, wenn der bestehende Geh- und Radweg aus dem Trogbauwerk herausgenommen wird. Eine dafür nötige alternative Führung wird im Rahmen der Radschnellwegplanung Bonn – Niederkassel untersucht (via Siegauenbrücke – Zur Siegfähre – Bergstraße – Glockenstraße – Lerchenstraße). Zur Gewährleistung einer höheren Leistungsfähigkeit und besseren Betriebsqualität ist diese Variante aus Sicht der Stadtbahnplanung zu bevorzugen. Siegauenbrücke Zwischen den Stadtbahnhaltestellen Geislar West und Bergheim Siegaue ist ein weiterer kurzer eingleisiger Abschnitt über die bestehende Siegauenbrücke vorgesehen. Grundlage zur Mitnutzung der Siegauenbrücke ist ein Gutachten der BGS Ingenieursozietät Bonn aus dem Jahre 2000, auf welches die Machbarkeitsstudie der Vössing Ingenieurgesellschaft aus dem Jahre 2017 aufbaut. Nach Einschätzung von Straßen.NRW befindet sich die Siegbrücke inzwischen aber in einem schlechten Zustand und muss mittelfristig erneuert werden. Der Rhein-Sieg-Kreis wird mit Straßen.NRW abstimmen, ob sich Stadtbahnbau und Ersatzneubau der Siegauenbrücke zeitlich koordinieren lassen, oder ob zunächst das bestehende Bauwerk genutzt wird. Bei einem Ersatzneubau wird analog zum o. g. Trogbauwerk ebenfalls eine zweigleisige Trassierung angestrebt. 3 3. Zukünftige Prozesse Sobald die o. g. laufenden Prozesse abgeschlossen sind, wird eine Beauftragung der weitergehenden Planung bis HOAI-Leistungsphase IV (Genehmigungsplanung) und eine anschließende Durchführung des Planfeststellungsverfahrens angestrebt. Zeitliche Abhängigkeiten bestehen wie geschildert insbesondere zur Linienbestimmung der A553, die nach aktuellem Stand Ende 2020 abgeschlossen sein soll. Voraussetzung für diesen nächsten Schritt ist eine Aufnahme des Stadtbahnprojektes in den Infrastrukturfinanzierungsplan sowie ein Realisierungsbeschluss aller betroffenen Gebietskörperschaften. Eine derartige Beschlussfassung kann nach aktuellem Zeitplan im Laufe des Jahres 2021 in die zuständigen Gremien eingebracht werden. Anschließend kann auch eine seriöse Zeitplanung für ggf. abschnittsweise Inbetriebnahmeszenarien erstellt werden. Die Aufgabenteilung zwischen den im Planungsgebiet vorhandenen kommunalen Schieneninfrastrukturunternehmen (RSVG, SWBV/SSB, KVB und HGK) ist noch abschließend festzulegen, spätestens nach Abschluss der Leistungsphase IV.
Anlage 4 - Auszug BV Porz 10.09.2019
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Anlage 4 Geschäftsführung Bezirksvertretung 7 (Porz) Frau Radke Telefon: (0221) 221-97327 Fax : (0221) 221-97320 E-Mail: monika.radke@stadt-koeln.de Datum: 11.09.2019 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung Porz vom 10.09.2019 öffentlich 7.5 Stadtbahn Bonn-Niederkassel-Köln 1709/2019 Beschluss: Der Verkehrsausschuss begrüßt die Erkenntnisse aus der Machbarkeitsstudie und der Nutzen-Kosten-Untersuchung für eine Stadtbahnverbindung Bonn – Niederkas- sel – Köln und die damit möglichen erheblichen quantitativen, qualitativen, umwelt- schonenden und nachhaltigen Angebotsverbesserungen in der Versorgung der Be- völkerung mit ÖPNV-Leistungen. Das Stadtbahnprojekt Bonn – Niederkassel – Köln wird, inklusive dem Neubau einer Güteranschlussbahn von Evonik/Lülsdorf zur rechtsrheinischen DB-Strecke, weiter- verfolgt. Das Teilprojekt „Abzweig Mondorf – Troisdorf“ wird nicht weiterverfolgt. Entsprechend den Untersuchungsergebnissen soll die Einbindung in das Kölner Stadtbahnnetz mit einer neuen Rheinquerung im Bereich zwischen Lülsdorf und Langel (Korridor Nord) erfolgen. Gleichzeitig wird die Planung der Verlängerung der Linie 7 soweit entwickelt, dass die notwendigen Flächen freigehalten werden. Änderung laut Antrag: Entsprechend den Untersuchungsergebnissen soll die Einbindung in das Kölner Stadtbahnnetz mit einer neuen Rheinquerung im Bereich zw ischen Lülsdorf und Langel (Korridor Nord) erfolgen. Gleichzeitig w ird die Planung der Verlängerung der Linie 7 von Zündorf bis zur Verknüpfung mit der Stadtbahn Bonn-Niederkassel-Köln in Lülsdorf vorangetrieben. Beide Trassen sollen zunächst bis einschließlich der Ge- nehmigungsplanung (Leistungsphase 4 der HOAI) entw ickelt und im Anschluss da- ran insbesondere zum Schutze des Klimas möglichst zügig umgesetzt w erden Die Beauftragung der weiteren Planungen zur Konkretisierung der Vorzugsvariante soll u. a. eine Variantenuntersuchung im Korridor Nord mit und ohne Berücksichti- gung der Godorfer Hafenerweiterung sowie mit und ohne Berücksichtigung der An- bindung von Köln-Langel enthalten. Darüber hinaus sollen ein Zeitplan sowie ein Vorschlag für die Aufgabenteilung, auf deren Grundlage konkrete Realisierungsbe- schlüsse erfolgen können, erarbeitet werden. Die Prüfung zur Teilnahme an mögli- chen Förderprogrammen ist ebenso wie die Ermittlung weiterer Kosten für die Stadt Köln Teil der weiteren Aufgaben. Die Verwaltung wird beauftragt, auf eine rasche Aufnahme der weiteren Planungen beim Rhein-Sieg-Kreis und den weiteren Projektbeteiligten hinzuwirken. Der Verkehrsausschuss verzichtet auf Wiedervorlage, wenn die Bezirksvertretungen unverändert zustimmen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig in geänderter Form empfohlen. Geschäftsführung Bezirksvertretung 7 (Porz) Frau Radke Telefon: (0221) 221-97327 Fax : (0221) 221-97320 E-Mail: monika.radke@stadt-koeln.de Datum: 11.09.2019 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung Porz vom 10.09.2019 öffentlich 7.5.1 Änderungsantrag der SPD-Fraktion zu TOP 7.5: Stadtbahn Bonn- Niederkassel-Köln AN/1217/2019 Im Beschlusstext ist der dritte Absatz wie folgt zu ändern: Entsprechend den Untersuchungsergebnissen soll die Einbindung in das Kölner Stadtbahnnetz mit einer neuen Rheinquerung im Bereich zwischen Lülsdorf und Langel (Korridor Nord) erfolgen. Gleichzeitig wird die Planung der Verlängerung der Linie 7 von Zündorf bis zur Verknüpfung mit der Stadtbahn Bonn-Niederkassel-Köln in Lülsdorf vorangetrieben. Beide Trassen sollen zunächst bis einschließlich der G e- nehmigungsplanung (Leistungsphase 4 der HOAI) entwickelt und im Anschluss da- ran insbesondere zum Schutze des Klimas möglichst zügig umgesetzt werden Abstimmungsergebnis: Einstimmig beschlossen.
Sachstandsbericht Rat /Ausschuss 08/2023
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Dezernat, Dienststelle
III/68/681/1
Vorlagen-Nummer
1709/2019
Stand: 14.09.2023
Sachstandsbericht
Stadtbahn Bonn-Niederkassel-Köln
Beschluss:
Der Verkehrsausschuss begrüßt die Erkenntnisse aus der Machbarkeitsstudie und der
Nutzen-Kosten-Untersuchung für eine Stadtbahnverbindung Bonn – Niederkassel –
Köln und die damit möglichen erheblichen quantitativen, qualitativen, umweltschonen-
den und nachhaltigen Angebotsverbesserungen in der Versorgung der Bevölkerung
mit ÖPNV-Leistungen.
Das Stadtbahnprojekt Bonn – Niederkassel – Köln wird, inklusive dem Neubau einer
Güteranschlussbahn von Evonik/Lülsdorf zur rechtsrheinischen DB-Strecke, weiter-
verfolgt. Das Teilprojekt „Abzweig Mondorf – Troisdorf“ wird nicht weiterverfolgt.
Entsprechend den Untersuchungsergebnissen soll die Einbindung in das Kölner
Stadtbahnnetz mit einer neuen Rheinquerung im Bereich zwischen Lülsdorf und Lan-
gel (Korridor Nord) erfolgen.
Der weitere Planungsverlauf zur Verlängerung der Linie 7 von Zündorf (Süd) bis zu
dem Anschluss an die zukünftige Linie 17 ist abhängig von den Ergebnissen der noch
durchzuführenden vereinfachten Nutzen-Kosten-Untersuchungen für die Linie 7.
Nach Untersuchung der technischen Machbarkeit für die Verlängerung der Linie 7
sind hinsichtlich der wirtschaftlichen Machbarkeit zwei Varianten zu untersuchen:
a) Berechnung des Nutzen-Kosten-Indikators bei gleichzeitiger Realisierung der
Linie 17 und der Verlängerung der Linie 7 bis zum Verknüpfungspunkt mit der
Linie 17.
b) Berechnung des Nutzen-Kosten-Indikators bei separatem, nachgelagertem Bau
der Linie 7 von Zündorf bis zum Verknüpfungspunkt mit der Linie 17. Hierzu
sind die notwendigen Flächen freizuhalten.
In Abhängigkeit von den Ergebnissen wird ein Vorschlag für den weiteren Planungs-
verlauf entwickelt.
Die Beauftragung der weiteren Planungen zur Konkretisierung der Vorzugsvariante
soll u. a. eine Variantenuntersuchung im Korridor Nord ohne Berücksichtigung der Go-
dorfer Hafenerweiterung sowie mit und ohne Berücksichtigung der Anbindung von
Köln-Langel enthalten. Darüber hinaus sollen ein Zeitplan sowie ein Vorschlag für die
Aufgabenteilung, auf deren Grundlage konkrete Realisierungsbeschlüsse erfolgen
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können, erarbeitet werden. Die Prüfung zur Teilnahme an möglichen Förderprogram-
men ist ebenfalls Teil der weiteren Aufgaben, sowie die Ermittlung weiterer Kosten für
die Stadt Köln.
Die Verwaltung wird beauftragt, auf eine rasche Aufnahme der weiteren Planungen
beim Rhein-Sieg-Kreis und den weiteren Projektbeteiligten hinzuwirken.
Status in Bearbeitung
erledigt
Aktueller Bearbeitungsstand:
Die Verwaltung hat zum oben aufgeführten Beschluss eine Mitteilung in die Sitzung
des Verkehrsausschusses am 04.11.2021 eingebracht (vgl. Vorlagen-Nr. 2921/2021).
Dort angehängt findet sich eine Anlage zur Projektdokumentation, in der umfangreich
über den Projektsachstand informiert wird. Mit Beschluss zur Vorlagen Nr. 0054/2022
ist der weitere Fortgang des Projekts beschlossen worden. Der Beschluss zu Vorlage
1709/2019 ist damit aus Sicht der Verwaltung erledigt.
Die weitere Berichterstattung zu dem Projekt erfolgt im Rahmen von Sachstandsbe-
richten zur Vorlage Nr. 0054/2022 bzw. bei entsprechendem Projektfortschritt.
Nächste Schritte: --
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den: --
Anlage1 Übersicht Varianten Rheinquerung
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www.voessing.de VÖSSING Ingenieurgesellschaft mbH 14.11.2018 9 Stadtbahn Bonn Niederkassel Köln Rheinquerung Varianten Anlage 2
Beschlussvorlage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/66/661/1 Vorlagen-Nummer 1709/2019 Freigabedatum 20.08.2019 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Stadtbahn Bonn-Niederkassel-Köln Beschlussorgan Verkehrsausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Verkehrsausschuss begrüßt die Erkenntnisse aus der Machbarkeitsstudie und der Nutzen- Kosten-Untersuchung für eine Stadtbahnverbindung Bonn – Niederkassel – Köln und die damit mög- lichen erheblichen quantitativen, qualitativen, umweltschonenden und nachhaltigen Angebotsverbes- serungen in der Versorgung der Bevölkerung mit ÖPNV-Leistungen. Das Stadtbahnprojekt Bonn – Niederkassel – Köln wird, inklusive dem Neubau einer Güteranschluss- bahn von Evonik/Lülsdorf zur rechtsrheinischen DB-Strecke, weiterverfolgt. Das Teilprojekt „Abzweig Mondorf – Troisdorf“ wird nicht weiterverfolgt. Entsprechend den Untersuchungsergebnissen soll die Einbindung in das Kölner Stadtbahnnetz mit einer neuen Rheinquerung im Bereich zwischen Lülsdorf und Langel (Korridor Nord) erfolgen. Gleich- zeitig wird die Planung der Verlängerung der Linie 7 soweit entwickelt, dass die notwendigen Flächen freigehalten werden. Die Beauftragung der weiteren Planungen zur Konkretisierung der Vorzugsvariante soll u. a. eine Variantenuntersuchung im Korridor Nord mit und ohne Berücksichtigung der Godorfer Hafenerweite- rung sowie mit und ohne Berücksichtigung der Anbindung von Köln-Langel enthalten. Darüber hinaus sollen ein Zeitplan sowie ein Vorschlag für die Aufgabenteilung, auf deren Grundlage konkrete Reali- sierungsbeschlüsse erfolgen können, erarbeitet werden. Die Prüfung zur Teilnahme an möglichen Förderprogrammen ist ebenso wie die Ermittlung weiterer Kosten für die Stadt Köln Teil der weiteren Aufgaben. Die Verwaltung wird beauftragt, auf eine rasche Aufnahme der weiteren Planungen beim Rhein-Sieg- Kreis und den weiteren Projektbeteiligten hinzuwirken. Der Verkehrsausschuss verzichtet auf Wiedervorlage, wenn die Bezirksvertretungen unverändert zustimmen. Verkehrsausschuss 10.09.2019 Bezirksvertretung 7 (Porz) 10.09.2019 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 16.09.2019 Verkehrsausschuss 28.10.2019 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Begründung: Mit der Mitteilung 0490/2019 wurde der Verkehrsausschuss in seiner Sitzung am 02.05.2019 über den aktuellen Sachstand des Projektes Stadtbahn Bonn – Niederkassel – Köln, inklusive der geplan- ten neuen Güteranschlussbahn, informiert. Die Vorlage wurde ergänzt durch eine Präsentation eines Vertreters des Rhein-Sieg-Kreises. Die Folien 9 und 16 mit den Übersichten der Varianten zur Rhein- querung und zur Güteranschlussbahn liegen dieser Vorlage erneut bei (Anlagen 1 und 2). Die betroffenen Bezirksvertretungen Rodenkirchen und Porz wurden in ihren Sitzungen am 13.05.2019 und 16.05.2019 ebenfalls durch die Mitteilung sowie eine Präsentation zum aktuellen Sachstand durch einen Vertreter des Rhein-Sieg-Kreises informiert. Die Bezirksvertretung Rodenkirchen hat in ihrer Sitzung zu Bedenken gegeben, dass bei einer Ent- scheidung gegen die Erweiterung des Godorfer Hafens nach Norden weitere alternative Linienfüh- rungen möglich wären. Bei den bisher untersuchten Varianten wurden Flächen für eine mögliche Er- weiterung des Godorfer Hafens berücksichtigt. Aufgrund der noch offenen Entscheidung, ob der Ha- fen erweitert wird oder nicht, soll eine Variante ohne Berücksichtigung der Hafenerweiterungsfläche zusätzlich vertieft untersucht werden. Die Bezirksvertretung Porz forderte in ihrer Sitzung, bei der weiteren Planung die Anbindung der Li- nie 7 an die geplante Linie mit Rheinquerung mit einem Verknüpfungspunkt zu berücksichtigen und fasste am 13.06.2019 den folgenden Beschluss: „Die Bezirksvertretung bittet den Rat und den Verkehrsausschuss, die Verwaltung zu beauf- tragen, mit dem Rhein-Sieg-Kreis in intensiver Zusammenarbeit eine Stadtbahn Köln → Nie- derkassel → Bonn zu realisieren. Auf der Grundlage der am 16.05.2019 in der Bezirksvertretung vorgestellten Pläne soll die Niederflurstrecke der Linie 7 bis zu einer parallel zur Stadtbahn Köln → Niederkassel → Bonn einzurichtenden Endhaltestelle in Niederkassel/Lülsdorf verlängert werden. Damit wird das Porzer Stadtbahnnetz an die neue Strecke Köln → Niederkassel → Bonn angeschlossen und eine neue Verbindung von Porz sowohl nach Bonn als auch in den linksrheinischen Kölner Süden geschaffen und damit auch eine Fahrgastentlastung der Ost-West-Achse in Köln er- möglicht. Diese Verlängerung soll noch vor der Realisierung der Stadtbahn Köln → Nieder- kassel → Bonn fertig gestellt sein. Für die Anbindung der Linie 7 an die geplante Stadtbahn soll die Stadt Köln die folgende Sze- narien prüfen, die Kosten ermitteln und das schnellstmögliche Szenario realisieren. 1. Erstellung der Verlängerung der Linie 7 bis Niederkassel/Lülsdorf durch die Stadt Köln ohne Fördermittel. 2. Erstellung der Verlängerung der Linie 7 bis Niederkassel/Lülsdorf durch die Stadt Köln mit Fördermitteln und einer Neuberechnung des Kosten/Nutzen-Faktors für diese Verlängerung unter Einbeziehen der durch die Stadtbahn Köln → Niederkassel → Bonn neu entstehenden Anbindungsrichtungen und Fahrgastströme. Hier sind vor allem die Fahrgastzahlen aus den Beziehungen a) Ensen → Porz → Niederkassel/Lülsdorf → Godorf → Rodenkirchen → Köln und b) Ensen → Porz → Niederkassel → Bonn zu berücksichtigen 3. Erstellung der Verlängerung der Linie 7 bis Niederkassel/Lülsdorf durch die Stadt Köln mit Fördermitteln zur Luftreinhaltung durch Berechnung eines Emissionsminderungskoeffizienten 3 durch diese Verlängerung. Hier sollen die Potentiale einer Minderung der KFZ- Verkehrsströme durch die Stadtbahn untersucht werden, die durch die geplante Stadtbahn Köln → Niederkassel → Bonn mit einer Anbindung an die Linie 7 neu entstehen. Hier sind vor allem die möglichen Fahrgastzahlen aus den Beziehungen Ensen → Porz → Niederkassel/Lülsdorf → Godorf → Rodenkirchen → Köln Ensen → Porz → Niederkassel/Lülsdorf → Godorf → Rodenkirchen → Richtung Ford Werke Ensen → Porz → Niederkassel → Bonn in Relation zu den KFZ-Verkehrsströmen Niederkassel/Lülsdorf → Zündorf → Köln/Innenstadt Niederkassel/Lülsdorf → Zündorf → Poll → Rodenkirchen → Wesseling Niederkassel/Lülsdorf → Zündorf → Porz → Köln → Richtung Ford Werke zu berücksichtigen.“ Aufgrund von Abhängigkeiten zu anderen Bauvorhaben (siehe Anlage 3), schlägt die Verwaltung je- doch zur zügigen Projektfortschreibung vor, zunächst die Planungen für die Vorzugsvariante bis zur HOAI-Leistungsphase 4 (Genehmigungsplanung) voranzutreiben. Die Planungen zur Verlängerung der Linie 7 bis Langel und Verknüpfung mit der Stadtbahn Bonn – Niederkassel – Köln werden soweit vorangetrieben, dass die notwendigen Flächen freigehalten werden. Ein weiteres Gespräch zu Planungs-/Projektoptionen wird auf Wunsch der Bezirksvertretung Porz nach Einreichen dieser Vorlage im Rahmen eines Verkehrsgipfels nach der Sommerpause 2019 er- folgen. Der federführende Rhein-Sieg-Kreis und die Projektbeteiligten werden das jeweilige Vorhaben in en- ger Abstimmung weiter konkretisieren. Dabei sollen ein Zeitplan sowie ein Vorschlag für die Aufga- benteilung erarbeitet werden, auf deren Grundlage die jeweiligen politischen Gremien konkrete Reali- sierungsbeschlüsse fassen können. Nach diesem zu fassenden Grundsatzbeschluss, mit dem Rhein-Sieg-Kreis gemeinsam die Planun- gen zu vertiefen, werden konkrete Kosten ermittelt. Zu diesen dann anstehenden Kosten zur Beauf- tragung der weiteren Planungen wird die Verwaltung eine gesonderte Vorlage zur Finanzierungsver- einbarung in die politischen Gremien einbringen. Der beigefügten Anlage 3 ist der aktuelle Sachstand inklusive weiterer Inhalte zu entnehmen. Anlagen Anlage 1 – Übersicht Varianten Rheinquerung Anlage 2 – Übersicht Varianten Güteranschlussbahn Anlage 3 – Sachstand Stadtbahn Bonn – Niederkassel – Köln Gez. Greitemann i.V. für Blome
Anlage 5 - Auszug aus der BV Rodenkirchen 16.09.2019
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Anlage 5 Geschäftsführung Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) Frau Paßmann Telefon: (0221) 221-92313 Fax : (0221) 221-92318 E-Mail: miriam.passmann@stadt-koeln.de Datum: 16.09.2019 Auszug aus dem Beschlussprotok oll der Sitzung der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 16.09.2019 öffentlich 9.2.4 Stadtbahn Bonn-Niederkassel-Köln 1709/2019 Es liegt ein Änderungsantrag der Fraktion Die Grünen vor. Herr Homann lässt über diesen abstimmen. 1. Beschluss. Die Bezirksvertretung Rodenkirchen beschließt den Beschlusstenor wie folgt zu ändern: …Die Beauftragung der weiteren Planungen zur Konkretisierung der Vorzug s- variante soll unter Beachtung der anstehenden bzw. getroffenen Ratse n- tscheidung bzgl. der Rücknahme / Weiterführun g der Hafenerweiterung u.a. eine Variantenuntersuchung im Korridor Nord mit und ohne Berücksicht i- gung der Anbindung von Köln-Langel enthalten. …. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt. (nicht anwesend: Herr Pavegos, Frau Sandow, Herr Daniel) So dann lässt Herr Homann über die Beschlussvorlage in geänderter Form abstim- men. 2. Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen empfiehlt dem Verkehrsausschuss folgenden geänderten Beschluss zu fassen: 2 Der Verkehrsausschuss begrüßt die Erkenntnisse aus der Machbarkeitsstudie und der Nutzen-Kosten-Untersuchung für eine Stadtbahnverbindung Bonn – Niederkas- sel – Köln und die damit möglichen erheblichen quantitativen, qualitativen, umwelt- schonenden und nachhaltigen Angebotsverbesserungen in der Versorgung der Be- völkerung mit ÖPNV-Leistungen. Das Stadtbahnprojekt Bonn – Niederkassel – Köln wird, inklusive dem Neubau einer Güteranschlussbahn von Evonik/Lülsdorf zur rechtsrheinischen DB-Strecke, weiter- verfolgt. Das Teilprojekt „Abzweig Mondorf – Troisdorf“ wird nicht weiterverfolgt. Entsprechend den Untersuchungsergebnissen soll die Einbindung in das Kölner Stadtbahnnetz mit einer neuen Rheinquerung im Bereich zwischen Lülsdorf und Langel (Korridor Nord) erfolgen. Gleichzeitig wird die Planung der Verlängerung der Linie 7 soweit entwickelt, dass die notwendigen Flächen freigehalten werden. Die Beauftragung der weiteren Planungen zur Konkretisierung der Vorzugsvariante soll unter Beachtung der anstehenden bzw. getroffenen Ratsentscheidung bzgl. der Rücknahme / Weiterführung der Hafenerweiterung u.a. eine Varianten- untersuchung im Korridor Nord mit und ohne Berücksichtigung der Anbindung von Köln-Langel enthalten. Darüber hinaus sollen ein Zeitplan sowie ein Vorschlag für die Aufgabenteilung, auf deren Grundlage konkrete Realisierungsbeschlüsse erfolgen können, erarbeitet werden. Die Prüfung zur Teilnahme an möglichen Förderpro- grammen ist ebenso wie die Ermittlung weiterer Kosten für die Stadt Köln Teil der weiteren Aufgaben. Die Verwaltung wird beauftragt, auf eine rasche Aufnahme der weiteren Planungen beim Rhein-Sieg-Kreis und den weiteren Projektbeteiligten hinzuwirken. Der Verkehrsausschuss verzichtet auf Wiedervorlage, wenn die Bezirksvertretungen unverändert zustimmen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt. (nicht anwesend: Herr Pavegos, Frau Sandow, Herr Daniel)
Anlage 6- Stellungnahme der Verwaltung
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Anlage 6 Seite 1 / 3 Anlage zur Beschlussvorlage 1709/2019 1. Stellungnahme der Verwaltung zum Beschluss der Bezirksvertretung Porz vom 10.09.2019, AN/1217/2019 Der Beschluss lautet: „… Entsprechend den Untersuchungsergebnissen soll die Einbindung in das Kölner Stadtbahnnetz mit einer neuen Rheinquerung im Bereich zwischen Lülsdorf und Langel (Korridor Nord) erfolgen. Gleichzeitig wird die Planung der Verlängerung der Linie 7 von Zündorf bis zur Verknüpfung mit der Stadtbahn Bonn-Niederkassel-Köln in Lülsdorf vorangetrieben. Beide Trassen sollen zunächst bis einschließlich der Genehmigungsplanung (Leistungsphase 4 der HOAI) entwickelt und im Anschluss daran insbesondere zum Schutze des Klimas möglichst zügig umgesetzt werden. …“ Stellungnahme der Verwaltung: Aus Kapazitätsgründen wird die Verwaltung kurzfristig nicht in der Lage sein, die Linie 7 so weitgehend zu beplanen. Die Verwaltung hat sich mit dem Rhein-Sieg-Kreis und dem Gutachterbüro über den o. g. Beschluss der Bezirksvertretung Porz ausgetauscht und schlägt folgendes Vorgehen zur weiteren Untersuchung vor: Zunächst soll auch die technische Machbarkeit für die Verlängerung der Linie 7 von Zündorf (Süd) bis zu einem Anschluss an die zukünftige Linie 17 durchgeführt werden. Die wirtschaftliche Machbarkeit soll zunächst durch eine vereinfachte Nutzen-Kosten- Ermittlung für zwei weitere Varianten untersucht werden: a) Berechnung des Nutzen-Kosten-Indikators bei gleichzeitiger Realisierung der Linie 17 und der Verlängerung der Linie 7 bis zum Verknüpfungspunkt mit der Linie 17. b) Berechnung des Nutzen-Kosten-Indikators bei separatem, nachgelagertem Bau der Linie 7 von Zündorf bis zum Verknüpfungspunkt mit der Linie 17. In Abhängigkeit von den Ergebnissen wird ein Vorschlag für den weiteren Planungsverlauf entwickelt. 2. Stellungnahme der Verwaltung zum Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 16.09.2019, AN/1248/2019 Der Beschluss lautet: „…Die Beauftragung der weiteren Planungen zur Konkretisierung der Vorzugsvariante soll unter Beachtung der anstehenden bzw. getroffenen Ratsentscheidung bzgl. der Rücknahme / Weiterführung der Hafenerweiterung u. a. eine Variantenuntersuchung im Korridor Nord mit und ohne Berücksichtigung der Godorfer Hafenerweiterung sowie mit und ohne Berücksichtigung der Anbindung von Köln-Langel enthalten. Darüber hinaus sollen ein Zeitplan sowie ein Vorschlag für die Aufgabenteilung, auf deren Grundlage konkrete Realisierungsbeschlüsse erfolgen können, erarbeitet werden. Die Prüfung zur Teilnahme an möglichen Förderprogrammen ist ebenso wie die Ermittlung weiterer Kosten für die Stadt Köln Teil der weiteren Aufgaben. …“ Anlage 6 Seite 2 / 3 Stellungnahme der Verwaltung: Am 26.09.2019 hat der Rat in seiner Sitzung folgenden Beschluss gefasst (AN/1260/2019): „Der Rat der Stadt Köln beschließt, seinen Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes sowie zur Änderung des Flächennutzungsplanes für den Ausbau des Godorfer Hafens (siehe 0295/2011, 1818/2012 und 3433/2012) mit sofortiger Wirkung aufzuheben.“ Aufgrund dieses Beschlusses schlägt die Verwaltung vor, den Beschlussvorschlag gemäß dem Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen zu ändern. Allerdings wird die Planung der Linie 17 nur noch ohne die Hafenerweiterung weiterverfolgt. 3. Geänderter Beschlussvorschlag der Verwaltung Der Verkehrsausschuss begrüßt die Erkenntnisse aus der Machbarkeitsstudie und der Nutzen-Kosten-Untersuchung für eine Stadtbahnverbindung Bonn – Niederkassel – Köln und die damit möglichen erheblichen quantitativen, qualitativen, umweltschonenden und nachhaltigen Angebotsverbesserungen in der Versorgung der Bevölkerung mit ÖPNV- Leistungen. Das Stadtbahnprojekt Bonn – Niederkassel – Köln wird, inklusive dem Neubau einer Güteranschlussbahn von Evonik/Lülsdorf zur rechtsrheinischen DB-Strecke, weiterverfolgt. Das Teilprojekt „Abzweig Mondorf – Troisdorf“ wird nicht weiterverfolgt. Entsprechend den Untersuchungsergebnissen soll die Einbindung in das Kölner Stadtbahnnetz mit einer neuen Rheinquerung im Bereich zwischen Lülsdorf und Langel (Korridor Nord) erfolgen. Gleichzeitig wird die Planung der Verlängerung der Linie 7 soweit entwickelt, dass die notwendigen Flächen freigehalten werden. Der weitere Planungsverlauf zur Verlängerung der Linie 7 von Zündorf (Süd) bis zu dem Anschluss an die zukünftige Linie 17 ist abhängig von den Ergebnissen der noch durchzuführenden vereinfachten Nutzen-Kosten-Untersuchungen für die Linie 7. Nach Untersuchung der technischen Machbarkeit für die Verlängerung der Linie 7 sind hinsichtlich der wirtschaftlichen Machbarkeit zwei Varianten zu untersuchen: a) Berechnung des Nutzen-Kosten-Indikators bei gleichzeitiger Realisierung der Linie 17 und der Verlängerung der Linie 7 bis zum Verknüpfungspunkt mit der Linie 17. b) Berechnung des Nutzen-Kosten-Indikators bei separatem, nachgelagertem Bau der Linie 7 von Zündorf bis zum Verknüpfungspunkt mit der Linie 17. In Abhängigkeit von den Ergebnissen wird ein Vorschlag für den weiteren Planungsverlauf entwickelt. Die Beauftragung der weiteren Planungen zur Konkretisierung der Vorzugsvariante soll u. a. eine Variantenuntersuchung im Korridor Nord mit und ohne Berücksichtigung der Godorfer Hafenerweiterung sowie mit und ohne Berücksichtigung der Anbindung von Köln-Langel enthalten. Darüber hinaus sollen ein Zeitplan sowie ein Vorschlag für die Aufgabenteilung, auf deren Grundlage konkrete Realisierungsbeschlüsse erfolgen können, erarbeitet werden. Die Prüfung zur Teilnahme an möglichen Förderprogrammen ist ebenfalls Teil der weiteren Aufgaben, sowie die Ermittlung weiterer Kosten für die Stadt Köln. Die Verwaltung wird beauftragt, auf eine rasche Aufnahme der weiteren Planungen beim Anlage 6 Seite 3 / 3 Rhein-Sieg-Kreis und den weiteren Projektbeteiligten hinzuwirken. Der Verkehrsausschuss verzichtet auf Wiedervorlage, wenn die Bezirksvertretungen unverändert zustimmen.
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: mit Änderungen empfohlen
Zur SitzungBeschluss: im ersten Durchgang verwiesen
Zur SitzungBeschluss: mit Änderungen empfohlen
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1709/2019
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 20.08.2019
- Erstellt
- 14.05.2019 14:28