1961/2020
Baubeschluss für die Umgestaltung der Kreuzung Kalker Hauptstraße/Rolshover Straße/Kalk-Mülheimer Straße mit gleichzeitiger Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen im Teilfinanzplan 1201, Straßen, Wege, Plätze, Finanzstelle 6601-1201-8-109
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Anlage 7 - Auszug Verkehrsausschuss 20.04.2021
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Anlage 7 Geschäftsführung Verkehrsausschuss Frau Krause Telefon: (0221) 221-25909 Fax : (0221) 221-24447 E-Mail: angela.krause@stadt-koeln.de Datum: 22.04.2021 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der 3. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 20.04.2021 öffentlich 3.1 Baubeschluss für die Umgestaltung der Kreuzung Kalker Hauptstra- ße/Rolshover Straße/Kalk-Mülheimer Straße mit gleichzeitiger Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen im Teilfinanzplan 1201, Straßen, Wege, Plätze, Finanzstelle 6601-1201-8-1096, Rolshover Stra- ße/Kalker Hauptstraße/Sieversstraße-Umgestaltung, Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen 1961/2020 RM Wahlen führt seitens der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen aus, dass man den Baubeschluss nicht aufhalten wolle, dennoch aber zunächst ein Fachgespräch unter Beteiligung der Verkehrsverbände mit dem Ziel von Optimierungen führen möchte. Kritische Punkte seien die Radweichen in Mittellage, die Frage ob und wie breite Radwege möglich wären und welche Möglichkeiten gegeben seien, den geradeaus fahrenden Radverkehr von der Kalk-Mülheimer Straße in die Rolshovener Straße ordnungsgemäß zu führen. RM Jäger teilt mit, dass die SPD-Fraktion heute durchaus zustimmen könne, wenn- gleich die Planung nicht in Gänze für alle Verkehrsteilnehmenden optimal sei. Dies habe sie auch in der vergangenen Sitzung bereits zum Ausdruck gebracht. Sie möchte jedoch auch betonen, dass die Vorlage bereits seit geraumer Zeit zur Dis- kussion stehe und eine zügige Umsetzung nun wünschenswert sei. Ein Fachge- spräch hätte schon längst durchgeführt werden können. > Die Beschlussfassung wird bis zur Sitzung am 08.06.2021 einvernehmlich zurück- gestellt. Es soll zunächst ein Fachgespräch mit Verwaltung und Verkehrsverbänden stattfinden.
Anlage 3 Stellungnahme RPA
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14 143 31.07.2020 xxx 66 über Dezernat III Umgestaltung der Kreuzung Kalker Hauptstraße / Rolshover Straße / Kalk-Mülheimer Straße hier: Kostenberechnung als Grundlage zur Einholung eines Baubeschlusses. RPA Nr.: 2020/0875 Kosten eingereicht: 1.423.363,10€ (netto) Sehr geehrte Damen und Herren, am 07.07.2020 legte das Amt 66 (Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung) die Kostenbe- rechnung zur Umgestaltung der Kreuzung Kalker Hauptstraße / Rolshover Straße / Kalk- Mülheimer Straße dem Rechnungsprüfungsamt zur Prüfung vor. Bei der Prüfung sind folgende Punkte aufgefallen: Die vorgelegten Kosten können in der eingereichten Höhe nicht bestätigt werden. Insgesamt sind Pauschalen in Höhe von ca. 878.000,00 € in die Berechnungen eingeflossen, für welche keine detaillierten Erläuterungen/Aufschlüsselungen vorliegen. Weshalb die Kostenberech- nung mit Faktoren wie 30% Preisanpassung Mittelpreisspeicher, 18 % Modi Faktor, 10 % Sicherheitszuschlag und 20 % Preissteigerung zwischen Planung und Ausführung hochge- rechnet wird, ohne diese Faktoren detailliert zu erläutern, erschließt sich aus den vorgeleg- ten Unterlagen nicht. Ein Kostenrisiko sehe ich in der fehlenden Kostenberechnungen für die LSA. Ein Nachweis der Leistungsfähigkeit des Knotenpunktes nach HBS liegt den Unterlagen nicht bei. Inhalt der Kostenberechnung ist eine Berechnung des Oberbaues nach RStO. Die entspre- chende Umsetzung ist in der Kostenermittlung nicht berücksichtigt. Des Weiteren fehlen die erforderlichen Unterschriften bei sachlich und fachtechnisch richtig. Es wird empfohlen, die o.g. Punkte vor Einholung des Baubeschlusses zu prüfen und ggf. zu überarbeiten/ergänzen. Mit freundlichen Grüßen ausgefertigt xxx gez. xxx Anlage 3
Anlage 6 - Stellungnahme
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Anlage 6 Stellungnahme zu den Anmerkungen der Ausschussmitglieder aus der Verkehrsausschusssitzung vom 19.01.2021 hier: Baubeschluss Umgestaltung Kalker Hauptstraße/Rolshover Straße/Kalk- Mülheimer Straße Vorlagen-Nr.: 1961/2020 In der Sitzung des Verkehrsausschusses am 19.01.2021 wurde über den Baubeschluss des 2. Bauabschnittes Kalker Hauptstraße/Rolshover Straße beraten. Hierzu hatten verschiedene Ausschussmitglieder die im Folgenden aufgeführten Anmerkungen: 1. „RM Wahlen führt aus, dass die Planung nicht mehr dem heutigen Stand einer Fahr- radinfrastrukturplanung entspreche. Die Radweiche in der Mittellage werde dazu führen, dass die Überholabstände regelmäßig unterschritten werden. Hier wäre vielmehr eine geschützte Kreuzung nach niederländischem Vorbild sinnvoll. SE Grieser stimmt den Ausführungen des RM Wahlen nachdrücklich zu. Schutzstreifen würden Sicherheit suggerieren. Sie möchte daher anregen, statt der genannten Schutzstreifen eine baulich abgetrennte Radwegeführung zu planen. 2. Die SPD-Fraktion befürchtet, dass es Probleme mit den beiden Einfädelungen der Linksabbiegespuren geben wird, da diese zu kurzfristigen Parkmanövern einladen. Weiter sollten die Schutzstreifen in rot markiert werden, um den Autoverkehr zu sensi- bilisieren. 3. RM Syndicus zeigt sich irritiert, dass It. Bebauungsplan keinerlei Radnadeln oder Radabstellplätze in den Multifunktionsflächen vorgesehen seien und bittet um Klärung. Die Verwaltung nimmt zu diesen Anmerkungen wie folgt Stellung: zu 1.: Die in der Entwurfsplanung eingetragenen 1,50 m breiten Schutzstreifen entsprechen den aktuellen Regelwerken, der Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA) und den Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt06). In Kombination mit Fahrstreifenbreiten von mindestens 3,00 m bieten die Fahrbahnen allen Verkehrsteilnehmenden genügend Platz. Radfahrende können überholt werden ohne beeinträchtigt oder gefährdet zu werden. Der Radverkehr wird bereits heute auf der kompletten Länge der Kalker Hauptstraße (von Walter-Pauli-Ring bis Kapellenstraße) auf der Fahrbahn auf Schutzstreifen geführt. Im direkten Kreuzungsbereich erhält der Radverkehr eine gesonderte vorgezogene Aufstellfläche vor dem motorisierten Individualverkehr (MIV) und kann so sicher abbiegen. Der nicht so geübte Radfahrende kann indirekt links abbiegen. Eine weitere, alternative Abbiegebeziehung für den Radverkehr ließe sich nur realisieren, wenn für den Linksabbiegende ebenfalls ein Schutzstreifen markiert würde, der in einem vorgezogenen Aufstellbereich endet (vgl. Abbildung). Aufgrund der vorhandenen Geometrie ist dies allerdings nur zu Lasten des Fußgängerweges möglich. Das ist keinesfalls zu empfehlen. Eine geschützte Kreuzung nach niederländischem Vorbild widerspricht der Grundidee der Planung, den Fußverkehr zu fördern und ihm das Queren der Kreuzung zu erleichtern. Durch die vorgeschlagene Führung des Radverkehrs wäre die diagonale Querung durch zu Fuß Gehende nicht mehr möglich und Konflikte zwischen zu Fuß Gehenden und Radfahrenden würden deutlich zunehmen. Weiter führt die vorgeschlagene Radverkehrsführung nicht zum Abbau der Konflikte zwischen Radfahrenden und zu Fuß Gehenden, da die Aufstellflächen an der Kreuzung für beide Verkehrsteilnehmenden zur Verfügung stehen und genutzt werden. zu 2.: Die Problematik, dass die Linksabbiegespuren zum etwaigem kurzen Halten und Parken genutzt werden könnten, ist unbegründet. Diese Beobachtung wurde bisher im gesamten Kölner Stadtgebiet nicht gemacht. Von einer flächigen Rotmarkierung der Schutzstreifen wird abgesehen. Zu Beginn der Rechtsabbiegestreifen wird sie aufgetragen werden, um die Aufmerksamkeit in diesen Bereichen besonders auf den Radverkehrs zu lenken. Von weiteren Markierungen wird abgesehen, da sie sonst ihre Signalwirkung verlieren. zu 3.: Eine bedarfsgerechte Ausgestaltung der als Multifunktionsflächen deklarierten Bereiche wird in der weiteren Ausführungsplanung berücksichtigt. Die durch die Bezirksvertretung Kalk beschlossene Umgestaltung der Kalk-Mülheimer Straße sieht ebenfalls die Errichtung von zusätzlichen Radnadeln vor.
Beschlussvorlage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin
Dezernat, Dienststelle
III/66/664/4
Vorlagen-Nummer
1961/2020
Freigabedatum 26.10.2020
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung
Betreff
Baubeschluss für die Umgestaltung der Kreuzung Kalker Hauptstraße/Rolshover Straße/Kalk-
Mülheimer Straße mit gleichzeitiger Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen im
Teilfinanzplan 1201, Straßen, Wege, Plätze, Finanzstelle 6601-1201-8-1096, Rolshover
Straße/Kalker Hauptstraße/Sieversstraße-Umgestaltung, Teilplanzeile 8, Auszahlungen für
Baumaßnahmen
Beschlussorgan
Verkehrsausschuss Finanzausschuss
Gremium Datum
Beschluss:
1. Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung des 2. Bauabschnitts der
Maßnahme „Umgestaltung der Kreuzung Kalker Hauptstraße/Rolshover Straße/Kalk-Mülheimer
Straße“ gemäß der vorliegenden Planung mit Gesamtkosten in Höhe von 1.693.802,09 € (davon
1.685.305,49 € investiv und 8.496,60 € konsumtiv).
Der Verkehrsausschuss verzichtet auf Wiedervorlage, sofern die Bezirksvertretung Kalk uneinge-
schränkt zustimmt.
2. Der Finanzausschuss beschließt die Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen für die
Umgestaltung der Kreuzung Kalker Hauptstraße/Rolshover Straße/Kalk-Mülheimer Straße in
Höhe von insgesamt 100.000 € im Teilfinanzplan 1201, Straßen, Wege, Plätze, bei Finanzstelle
6601-1201-8-1096, Rolshover Straße/Kalker Hauptstraße/Sieverstraße-Umgestaltung,
Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen, im Haushaltsjahr 2020.
Verkehrsausschuss 19.01.2021
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 28.01.2021
Verkehrsausschuss 19.01.2021
Finanzausschuss 07.12.2020
2
Haushaltsmäßige Auswirkungen
Nein
Ja, investiv Investitionsauszahlungen 1.685.305,49 €
Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja wird derzeit geprüft
%
Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 8.496,60 €
Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja wird derzeit geprüft
%
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2024 ff.
a) Personalaufwendungen €
b) Sachaufwendungen etc. €
c) bilanzielle Abschreibungen 33.706,11 €
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:
a) Erträge €
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten €
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:
a) Personalaufwendungen €
b) Sachaufwendungen etc. €
Beginn, Dauer
Auswirkungen auf den Klimaschutz
Nein
Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)
Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)
Begründung:
Allgemeines
In seiner Sitzung am 11.12.2018 beschloss der Verkehrsausschuss zunächst die Umsetzung des 1.
Bauabschnittes zur Umgestaltung des Kreuzungsbereichs Rolshover Straße/Kalker Hauptstraße (s.
Vorlagen-Nr.: 1625/2018). Aufgrund der vertraglichen Verpflichtungen aus dem Kaufvertrag zwischen
der Stadt Köln und den Abfallwirtschaftsbetrieben Köln GmbH & Co. KG (AWB), die Verkehrsertüchti-
gungsmaßnahmen im Knotenpunktbereich Rolshover Straße bis zum 31.12.2019 baulich fertigzustel-
len, wurde die Maßnahme in zwei Bauabschnitte aufgeteilt. Die Arbeiten des 1. Bauabschnitts im Be-
reich Rolshover Straße wurden im September 2019 fertiggestellt, so dass die mit dem Kaufvertrag
verbundenen Verpflichtungen erfüllt werden konnten. Aufbauend auf diesem Baubeschluss wird die
Ausführungsplanung erstellt.
Planung
Um die Kreuzung Kalker Hauptstraße/Rolshover Straße/Kalk-Mülheimer Straße für alle Verkehrsteil-
nehmenden attraktiver zu gestalten, sieht die aktuelle Planung eine umfassende Neugestaltung vor.
Ein Rückbau der vorhandenen Verkehrsinseln auf der Kalker Hauptstraße ermöglicht es, die Fußgän-
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gerfurt kompakter auszuführen, wodurch eine Reduzierung der Querungslängen erreicht wird. Um
den zu Fuß Gehenden am Knotenpunkt komfortablere Wegebeziehungen zu bieten, sieht die aktuelle
Planung eine diagonale Fußgängerquerung (nach Vorbild der Kreuzung Neusser Stra-
ße/Wilhelmstraße) vor. Bei dieser Art der signaltechnischen Schaltung bekommen die zu Fuß Ge-
henden eine eigene Grünphase, bei der alle anderen Verkehrsteilnehmenden stehen bleiben müssen
und die zu Fuß Gehenden auch diagonal queren können.
Die Kalker Hauptstraße Richtung Westen (Köln Arcaden) erhält einen Fahrradschutzstreifen, wodurch
der Radverkehr sicher auf der Fahrbahn geführt wird. Die Fahrradaufstellflächen im Kreuzungsbe-
reich ermöglicht es den Radfahrenden auch nach links in die Kalk-Mülheimer Straße abzubiegen.
Für den ruhenden Verkehr und die Außengastronomie werden „Multifunktionsstreifen“ in den Neben-
anlagen nach Vorbild der Frankfurter Straße in Köln-Mülheim vorgesehen.
Im Bereich der Kalker Hauptstraße Richtung Osten (ehemaliger Kaufhof) können durch den Rückbau
der Verkehrsinsel die Querungswege reduziert werden. Der Fahrradschutzstreifen und der Gehweg
werden verbreitert. Zwischen der Hausnummer 98 und 108 wird ebenfalls ein „Multifunktionsstreifen“
in den Nebenanlagen vorgesehen.
In der Kalk-Mülheimer Straße wird zunächst lediglich der Kreuzungsbereich umgestaltet.
Bauzeitliche Verkehrsführung
Für die geplante Umgestaltung des Kreuzungsbereiches Kalker Hauptstraße/Rolshover Straße/Kalk-
Mülheimer Straße ist eine Sperrung der Kalker Hauptstraße notwendig.
Der Tunnel Kalk soll als Ausweichstrecke dienen.
Vorteile
Die Verbesserungsmöglichkeiten wurden geprüft. Die geplante Variante bietet hierbei folgende Vortei-
le:
Konflikte zwischen dem motorisierten Kraftfahrzeugverkehr und zu Fuß Gehenden werden re-
duziert, wodurch auch ein verbesserter Verkehrsablauf für alle Verkehrsarten zu erwarten ist.
Die Aufstellflächen in der Rolshover Straße sind deutlich größer dimensioniert, so dass Behin-
derungen an benachbarten Kreuzungen reduziert werden.
Die Rad- und Fußgängerführungen sind plausibel, komfortabel und erreichen dadurch auch
eine hohe Akzeptanz.
Der rechtsabbiegende Verkehr der Kalker Hauptstraße in die Rolshover Straße kann in dieser
Variante verbessert abgewickelt werden. Er wird separat signalisiert und wird daher während
der Fußgängerphase gesperrt. Davon profitiert der Öffentliche Personennahverkehr. Die Linie
150 biegt dort rechts ab.
Barrierefreiheit
Die Maßnahme wurde mit den Behindertenverbänden abgestimmt. Im Zuge der Umgestaltung wer-
den Leitlinien und taktile Elemente vorgesehen. Die notwendigen Mindestbreiten und Vorgaben der
Barrierefreiheit werden berücksichtigt. Die Vertreterinnen und Vertreter der Behindertenverbände ha-
ben der vorgelegten Planung zugestimmt. Ein Verzicht auf taktile Elemente und Blindensignalisierung
an den Diagonalquerungen werden mitgetragen.
Erläuterungen zum Klimaschutz
Die Verwaltung verfolgt das Ziel, die sektorspezifischen Beiträge zum Klimaschutz zu erfüllen.
Die hier dargestellte Maßnahme stärkt alternative Mobilitätsangebote und bietet den Bürgerinnen und
Bürgern eine adäquate Mobilitätsmöglichkeit im Vergleich zur Nutzung des privaten Pkw. Somit trägt
dies zu einer möglichen Reduktion des Treibhausgasausstoßes bei.
Insgesamt kann die hier dargestellte Maßnahme als positiver Beitrag zum Klimaschutz bewertet wer-
den.
Förderung
Der Bezirksregierung Köln als zuständige Bewilligungsbehörde wurde ein Finanzierungsantrag auf
Gewährung einer Zuwendung nach den Förderrichtlinien kommunaler Straßenbau (FöRi kom Stra)
zur Prüfung vorgelegt. Mit Vorlage des Baubeschlusses und nach abgeschlossener Planung ist dieser
zu aktualisieren.
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Die Kostenberechnung liegt dem Rechnungsprüfungsamt zur Prüfung vor (RPA-Nr.: 2020/0875). Das
Prüfergebnis sowie die Stellungnahme des Amtes für Straßen und Verkehrsentwicklung sind als An-
lagen 3 und 4 beigefügt.
Finanzierung
Die Kosten für die Umgestaltung des Kreuzungsbereiches Kalker Hauptstraße/Rolshover Stra-
ße/Kalk-Mülheimer Straße belaufen sich gemäß vorliegender Kostenberechnungen für den zweiten
Bauabschnitt auf insgesamt 1.693.802,09 €. Darin enthalten sind konsumtive Aufwendungen für die
Beleuchtung in Höhe von 8.496,60 €. Die Beleuchtungskosten werden der Stadt Köln im Rahmen des
Straßenbeleuchtungsvertrages seitens der RheinEnergie AG jährlich anteilig über den Zeitraum der
Nutzung in Rechnung gestellt.
Die für das Haushaltsjahr 2020 erforderlichen investiven Finanzmittel in Höhe von 100.000 € stehen
im Hpl. 2020/2021 inklusive Mittelfristplanung 2022 - 2024 im Teilfinanzplan 1201, Straßen, Wege,
Plätze bei Finanzstelle 6601-1201-8-1096, Rolshover Straße/Kalker Hauptstraße/ Sieverstraße-
Umgestaltung, Teilplanzeile 8 - Auszahlungen für Baumaßnahmen - zur Verfügung. Die darüber hin-
aus benötigten Finanzmittel in Höhe von 1.585.305,49 € werden entsprechend der Bauzeitenplanung
für das Haushaltsjahr 2023 in Höhe von 800.000 € und für das Haushaltsjahr 2024 in Höhe von
785.305,49 € im Zuge des Hpl.-Entwurfes 2022 nachveranschlagt. Die Verwaltung (Dezernat III) wird
im Rahmen des Haushaltsaufstellungsprozesses 2022 ff. innerhalb des dann zugewiesenen Budgets
die erforderlichen Mittel vorsehen.
Zudem sind im gleichen Teilergebnisplan im Hpl. 2020/2021 inklusive mittelfristiger Finanzplanung ab
2023 ff. entsprechende Ansätze in der Teilplanzeile 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistun-
gen – zur Finanzierung des konsumtiven Anteils in Höhe von 8.496,60 € eingeplant.
Des Weiteren sind im Hpl. 2020/2021 einschließlich Mittelfristplanung im Teilergebnisplan 1201 in der
Teilplanzeile 14 - Bilanzielle Abschreibungen - ab 2024 ff. entsprechende Ansätze für die jährlichen
Abschreibungen in Höhe von 33.706,11 € berücksichtigt.
Zeitplanung
Derzeit wird die Ausführungsplanung vorbereitet. Unter Berücksichtigung der Vorbereitungszeiten für
die bauvorbereitenden Maßnahmen ist mit einem Ausbaubeginn ab 2023 zu rechnen.
Anlagen
Anlage 1 (Lageplan 2. Bauabschnitt)
Anlage 2 (Beschluss Verkehrsausschuss Vorlagen-Nr. 1625/2018)
Anlage 3 (Stellungnahme Rechnungsprüfungsamt)
Anlage 4 (Stellungnahme der Verwaltung)
Anlage 1 Lageplan 2. Bauabschnitt
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30 18,00 Baum erhalten vorh. Baum entfällt vorh. Baum entfällt Baum erhalten Baum erhalten Baum erhalten Baum geplant Baum geplant M ultifunktionsstreifen M ultifunktionsstreifen M ultifunktionsstreifen M ultifunktionsstreifen M ultifunktionsstreifen M ultifunktionsstreifen M ultifunktionsstreifen 101a VII PD VI FD VD 78 VD HB Bestand 50.49 PAut x x Gebäude Fahrgast- unterstand Grünland Baum Verkehrs- und Hinweisschilder Werbeanlagen/ Anschlagsäule Beleuchtungs- anlagen Poller, Mast, Fahnenstange LichtsignalanlageRückbau vorhandener Anlagen Bestandshöhe Sinkkasten Einlauf Schächte Stromkasten Verteilerkasten Kanaldeckel Entlüftungsdeckel Gasschieber Wasserschieber, Hydrant Abfallbehälter, Briefkasten Parkautomat Legende Telefonzelle Hochbord/ Tiefbord Rundbord/ Materialwechsel Schmalstrich- Markierungen Breitstrich- Markierungen Grundstücksgrenze privat/ öffentlich Zaun Rundbord 15/22 Tiefbord 8/20 Flachbord 10/20/25 Materialwechsel Schmalstrich- Markierungen Breitstrich- Markierungen Hochbord 12/15/25 Planung Mosaikpflaster Grauwacke Betonsteinpflaster 20/10 altgraphit oder gleichwertig Gehwegüberfahrt Betonsteinpflaster 20/10 altgraphit oder gleichwertig Betonsteinpflaster 20/10 anthrazit Grünfläche/ Baumbeet Gem. Geh- und Radweg Betonsteinplatten 30/30 altgraphit oder gleichwertig Betonsteinpflaster 30/15 altgraphit oder gleichwertig Asphalt Gussasphalt Betonsteinplatten 30/30 altgraphit oder gleichwertig Buskap Betonsteinplatten 30/30/8 grau/ anthrazit-Schachbrett baulicher Radweg Betonsteinpflaster 30/15 rot Rotmarkierung auf der Fahrbahn Radfahrfurt Taktile Elemente Rippenplatte 30/30 Taktile Elemente Noppenplatte 30/30 GLAS Bank 30/50 50/50 Bügel fest- stehend Baum Bank Straßen- beleuchtung Findling Poller / Absperr- pfosten Abfallbe- hälter Standort für LSA und Mast fußläufiger Hauseingang Ein- und Ausfahrt KFZ Sinkkasten Abfall- container Katastergrenzen S B Basamentstein 16/16/14 Geländeverkauffläche Geländeankauffläche Standort für VZ-Pfosten Betonsteinplatten 40/40 grau Baumschutz- bügel Baumschutz- bügel Straßenbegrenzungs- linie gem. B-Plan heraus- nehmbar Fahrrad- ständer Zaun Bügel Winkelstein 30/22/8 Findling Achse Amtsleiter (66) Datum Straßenname/Massnahme Bezirk/Stadtteil Abteilungsleiterin (661) Gruppenleiterin (661/4) Bezirksingenieur/-in (661/4) Plannummer EDV-Projekt/Dateiname Planart Bearbeitet/Datum Massstab Gezeichnet/Datum 1: Änderungen Bearb. Gez. Gepr. Geneh. Datum Dienststelle Art der Abstimmung Unterschrift Datum Amt für Straßen + Verkehrstechnik Pos. A B C D Übersichtsplan 250 8-Kalker Hauptstraße 8/Kalk Lageplan 13.07.2017 13.07.2017 13.07.2017 Rolshoverstraße / Kalker Hauptstraße Umgestaltung der Kreuzung 02696 Kalk 661/5 Radverkehrsführung 04.07.17 gez. Hr .Foelske 663/21 Mitzeichnung Vorentwurf 05.07.17 gez. Hr. Piszczek gez. Kühns 12.10.2017 gez. Scheper 12.10.2017 gez. Stolte-Neuman 12.10.2017 gez. Harzendorf 12.10.2017 Anpassung Bordstein an Multifunktionsflächen Kü 19.10.2017 Anpassung Radausschleusung Rolshover Straße Ri. Norden Kü 19.10.2017 Anpassung Material Kreuzungsbereich Sieversstraße Kü 13.11.2017 27.10.2017 Anpassung Fußgängerüberweg Kreuzungsbereich Sieversstraße Kü Anhörungsverfahren für Markierungen gemäß §45 StVO durchgeführt am _________________ _______________________________________ Polizeipräsidium Köln Direktion Verkehr Im Auftrag _______________________________________ Angeordnet: Stadt Köln, Die Oberbürgermeisterin, Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung 662/1 Im Auftrag _____________________
Anlage 4 Stellungnahme der Verwaltung
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/ 2 Anlage 4 66 26.10.2020 664/4 xxx 00784485.docx Stellungnahme zu den durch 14 geprüften Kosten Maßnahme Umgestaltung Kalker Hauptstraße/Rolshover Straße/Kalk-Mülheimer Straße Hier RPA Nr.: 2020/0875 Sehr geehrte Damen und Herren, in der vom Rechnungsprüfungsamt erhaltenen Stellungnahme zu den Kosten der oben ge- nannten Maßnahme wurde unter anderem angegeben, dass der berechnete Oberbau nicht in der Kostenberechnung aufgeführt wurde. Dieser Sachstand wurde nachgebessert. Die Kosten erhöhen sich von 1.693.802,09 € auf insgesamt 1.808.307,42 € (brutto). Durch das Rechnungsprüfungsamt wurden weiter die in der Kostenberechnung angesetzten Faktoren und Pauschalen bemängelt und die Kosten somit nicht freigegeben. Die Pauscha- len für die Lichtsignalanlagen wurden vorab mit dem Amt für Verkehrsmanagement abge- stimmt. Die Kosten für die Lichtsignalanlage wurde mit 248.850,00 € angesetzt. Dieser Wert entspricht der Tabelle, die mit dem Rechnungsprüfungsamt abgestimmt ist und regelmäßig aktualisiert wird. Die angesetzten Faktoren ergeben sich auf unterschiedliche Arten. Der Modifizierungsfaktor beläuft sich auf 18 % und bildet den Einfluss der Lage der Baumaßnahme ab. Er wird durch die Lage der Maßnahme und die Zugänglichkeit sowie die generelle Kostenhöhe bestimmt. Grund hierfür ist, dass einfach zugängliche Baustellen außerhalb bebauter Gebiete einfacher zu erreichen und mit weniger Aufwand betrieben werden können als jene, die mitten in der Innenstadt mit erschwerten Platzverhältnissen liegen. Der angesetzte Faktor von 20 % Preissteigerung ist durch die Zeitspanne zwischen Einho- lung des Baubeschlusses (Planung) und der Ausführung erforderlich. Die Kosten für Bauma- terial steigen und ändern sich stetig. Der Faktor berücksichtigt diese Steigerung und lässt sie in die Planung einfließen. Der angesetzte Sicherheitszuschlag ist erforderlich, damit Bauprobleme während der Bau- maßnahme gelöst und die Ausführung an diese neue Situation angepasst werden kann. So können beispielweise Versorgungsleitungen anders verlaufen als diese von den Versor- gungsträgern angegeben wurden oder andere Anpassungen der Planungen erforderlich werden während der Ausführung. Die Kosten der Maßnahme erhöhen sich durch die oben genannten Anpassungen aus 1.519.586,07 € (netto) und 1.808.307,42 € (brutto). Die dargestellte Planung wurde mit dem Amt für Verkehrsmanagement abgestimmt und un- ter Einbeziehung derer Zustimmung zur Leistungsfähigkeit geplant- Eine aktuelle Berech- nung nach dem Handbuch für die Bemessung von Straßenverkehrsanlagen (HBS) liegt nicht vor. Auf die durch das Rechnungsprüfungsamt angemerkten Punkte wurde ausgiebig eingegan- gen und begründet. Diese Stellungnahme verdeutlicht, dass die als offenen Punkte ange- merkten Punkte bereits in enger Abstimmung mit den betroffenen Ämtern durchgeführt und abgesprochen wurden und die Kostenberechnung auf begründete Faktoren zurückgreift um die Kosten bei Ausbau abzubilden. - 2 - Für Rückragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
Anlage 9 - Ergebnisse des Fachgespräches am 07.12.2021
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Anlage 9 Ergebnisse des Fachgespräches am 07.12.2021 Vorlage 1961/2020 Auf Grundlage des Beschlusses „Mehr Freiraum für die Kalker Hauptstraße in Köln-Kalk“ (AN/1144/2021) der Bezirksvertretung Kalk vom 10.06.2021 hat die Verwaltung zur Überprü- fung der Leistungsfähigkeit für eine mögliche Umleitung (über die Rolshover Straße, Dillen- burger Straße und Kapellenstraße) bzw. die Einrichtung einer Einbahnstraßenregelung (auf der Kalker Hauptstraße) ein externes Büro mit der Analyse der (signalisierten) Knotenpunkte (Kalker Hauptstraße/Rolshover Straße, Rolshover Straße/Dillenburger Straße und Kalker Hauptstraße/Kapellenstraße) beauftragt. Die Ergebnisse dieser Verkehrsuntersuchung wurde den Vertreterinnen und Vertretern des Verkehrsausschusses und der Bezirksvertretung Kalk am 07.12.2021 im Rahmen eines Fachgespräches vorgestellt. Außerdem wurde verdeutlicht, dass der Kreuzungsumbau als Vorabmaßnahme mit geringfügigem Mehraufwand auf die Einbahnstraßenführung abge- stimmt werden kann. Die politischen Vertreterinnen und Vertreter sprachen sich für die Wei- terführung der Planung zur Einrichtung einer Einbahnstraßenregelung auf der Kalker Haupt- straße (zwischen Rolshover Straße und Kapellenstraße) aus. Deswegen schlägt die Verwaltung folgenden geänderten Beschlussvorschlag vor: „Die Verwaltung wird beauftragt, eine Öffentlichkeitsbeteiligung für die Einbahnstraßenrege- lung der Kalker Hauptstraße von Rolshover Straße bis Wiersbergstraße unter Berücksichti- gung des Kreuzungsumbaus der Kreuzung Rolshover Straße/Kalker Hauptstraße durchzu- führen und die Ergebnisse im Rahmen der Beratung der Vorlage 1961/2020 vorzustellen.“ In Abhängigkeit von den Ergebnissen der Öffentlichkeitsbeteiligung wird die Verwaltung ei- nen angepassten Baubeschlussvorschlag formulieren und zum Beschluss vorlegen.
Anlage 5 Auszug Verkehrsausschuss 19.01.2021
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Anlage 5 Geschäftsführung Verkehrsausschuss Frau Krause Telefon: (0221) 221-25909 Fax : (0221) 221-24447 E-Mail: angela.krause@stadt-koeln.de Datum: 29.01.2021 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der 1. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 19.01.2021 öffentlich 3.1 Baubeschluss für die Umgestaltung der Kreuzung Kalker Hauptstra- ße/Rolshover Straße/Kalk-Mülheimer Straße mit gleichzeitiger Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen im Teilfinanzplan 1201, Straßen, Wege, Plätze, Finanzstelle 6601-1201-8-1096, Rolshover Stra- ße/Kalker Hauptstraße/Sieversstraße-Umgestaltung, Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen 1961/2020 RM Wahlen führt seitens der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen aus, dass die Planung nicht mehr dem heutigen Stand einer Fahrradinfrastrukturplanung entspreche. Die Radweiche in der Mittellage mit einer Breite von 1,50 m beispielsweise werde dazu führen, dass die Überholabstände regelmäßig unterschritten werden. Hier wäre viel- mehr eine geschützte Kreuzung nach niederländischem Vorbild sinnvoll. Bei einer Neuplanung müsse zudem der Radverkehr und der ÖPNV Priorität haben und nicht der MIV. Die Vorlage sei in der aktuellen Fassung nicht zustimmungsfähig. Er schla- ge jedoch vor, sie heute zunächst in die BV Kalk zu verweisen. Für die SPD-Fraktion teilt RM Lorenz mit, dass diese der Vorlage durchaus heute schon zustimmen könne. Die geplanten Maßnahmen würden erheblich zur Erhöhung der Sicherheit von zu Fuß Gehenden und Radfahrenden beitragen, die Kreuzung berge aktuell ein erhebliches Gefährdungspotenzial. Probleme bei der vorgelegten Lösung werde es jedoch voraussichtlich bei den bei- den Einfädelungen der Linksabbiegespuren geben, da die dortigen Verhältnisse und Angebote des Einzelhandels zu kurzfristigen Parkmanövern einladen. Gerade in der Zeit nach der Einrichtung der entsprechenden Maßnahmen rege die SPD-Fraktion daher an, regelmäßig Kontrollen durch das Ordnungsamt durchzuführen und bei Be- darf Leitboys aufzustellen, um ein Gewöhnen an den Radverkehr zu ermöglichen. Auch sollten die Schutzstreifen entsprechend in rot markiert werden, um den Auto- verkehr weiter zu sensibilisieren. 2 RM Syndicus zeigt sich irritiert, dass lt. Bebauungsplan keinerlei Radnadeln oder Radabstellplätze in den Multifunktionsflächen vorgesehen seien und bittet um Klä- rung. SE Grieser stimmt den Ausführungen des RM Wahlen nachdrücklich zu. Schutzstrei- fen würden Sicherheit suggerieren, die in der Tat insbesondere bei Geschwindigkei- ten über 30 km/h nicht gegeben sei, da der MIV die Streifen oftmals zum viel zu en- gen Überholen nutze. Sie möchte daher anregen, statt der genannten Schutzstreifen eine baulich abgetrennte Radwegeführung zu planen. Beschluss: Der Verkehrsausschuss verweist die Vorlage zur Anhörung in die BV Kalk. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt Hinw eis: Die Niederschrift spiegelt nicht den tatsächlichen Verlauf der Sitzung w ider; vielmehr w urde ein Großteil der Anmerkungen und Fragestellungen im Vorfeld einge- reicht, um die Sitzungsdauer aus Infektionsschutzgründen so kurz w ie möglich zu halten.
Anlage 8 - Stellungnahme zum Fachgespräch 20.05.2021 - geänderter Beschlussteil
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/ 2 Anlage 8 Baubeschluss für die Umgestaltung der Kreuzung Kalker Hauptstraße/Rolshover Stra- ße/Kalk-Mülheimer Straße Vorlage 1961/2020 Ergebnisse der Überprüfungen aufgrund des Fachgespräches am 20.05.2021 zum Baube- schluss für die Umgestaltung der Kreuzung Kalker Hauptstraße/Rolshover Straße/Kalk-Mül- heimer Straße Ziel der Überprüfung ist es, geeignete Maßnahmen zu finden, um die Breite der Radver- kehrsanlagen auf der Kalker Hauptstraße auf 2,0 m zu erhöhen. Hierzu wurden 2 Möglichkei- ten skizziert, die näher untersucht wurden: 1. Entfall des Linksabbiegers von der Kalker Hauptstraße in Fahrrichtung Osten in die Kalk-Mülheimer Straße. 2. Entfall oder teilweiser Entfall der Multifunktionsstreifen im Kreuzungsbereich südlich und/oder nördlich der Kalker Hauptstraße. Zu 1.: Die modellhafte Betrachtung der Verkehrsmengen und deren Verteilung im Straßennetz bei Entfall des Linksabbiegers haben Folgendes gezeigt: Die Gesamtmenge des täglichen linksabbiegenden Verkehrs beträgt 1.700 Kfz/24 h. Wie die Verteilung des Verkehrs gezeigt hat, sucht dieser Verkehr sein Ziel im Wesentlichen rechts und links der Kalk-Mülheimer Straße. Der Durchgangsverkehrsanteil ist äußerst gering, da durch den Walter-Pauli-Ring und die Stadtautobahn eine attraktive alternative Verbindung vorhanden ist. Das bedeutet ca. 1.300 Fahrzeuge dieser 1.700 Fahrzeuge werden andere Straßen im Quartier befahren. Dies sind im Wesentlichen Wohnstraßen. Besonders viel Ver- kehr würde sich in die Thessaloniki-Allee (700 Fahrzeuge/24 h) verlagern. Diese reine Wohnstraße wird heute fast ausschließlich von Anlieger*innen befahren. Im Ergebnis bleibt festzuhalten, dass der Entfall des Linksabbiegers von der Kalker Hauptstraße in die Kalk- Mülheimer Straße nicht zu empfehlen ist. Zu 2.: Die von der Verwaltung vorgelegten Entwürfe der Radverkehrsanlage weisen auf der Kalker Hauptstraße eine Breite von 1,85 m auf; durch den Entfall eines Multifunktionsstreifens kann diese auf 2,00 m verbreitert werden. Wie diskutiert, kann zwischen der Geradeausspur und der Rechtsabbiegespur im südlichen Bereich der Kalker Hauptstraße eine bauliche Trennung vorgesehen werden, damit die Rechtsabbiegespur nicht zum Laden und Halten missbraucht wird. In der Folge müsste insbesondere auf der südlichen Seite der Kalker Hauptstraße in Verlängerung der Rechtsabbiegespur eine Ladezone angeboten werden, um die Ladebe- dürfnisse befriedigen zu können. Weiterhin sollte zukünftig nur noch eine durchgehende Fahrspur pro Richtung auf der Kalker Hauptstraße angelegt werden und die Linksabbiege- spur von der Kalker Hauptstraße in die Kalk-Mülheimer Straße auf die unbedingt notwendige Länge reduziert werden. Damit lassen sich die Verkehrsverhältnisse für den Radverkehr und den Fußverkehr weiter optimieren. Die Verwaltung schlägt daher folgenden geänderten Beschlussteil vor: 1. Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung des 2. Bauabschnit- tes der Maßnahme „Umgestaltung der Kreuzung Kalker Hauptstraße/Rolshover Straße/Kalk- Mülheimer Straße“ mit Gesamtkosten in Höhe von 1.693.802,09 € (davon 1.685.305,49 in- vestiv und 8.496,60 € konsumtiv). Die vorliegende Planung soll dahingehend überarbeitet werden, dass die Radverkehrsanlagen auf der Kalker Hauptstraße eine Mindestbreite von 2,00 m aufweisen und die Rechtsabbiegespur von der Kalker Hauptstraße in die Rolshover - 2 - Straße baulich so von der Radverkehrsanlage abgetrennt wird, dass Laden und Liefern so- wie Halten auf der Rechtsabbiegespur weitgehend ausgeschlossen werden kann. In Verlän- gerung dieser Rechtsabbiegespur ist eine Ladezone anzubieten. Die Ergebnisse sind dem Verkehrsausschuss und der Bezirksvertretung Kalk in Form einer Mitteilung vorzulegen.
Anlage 2 Auszug Verkehrsausschuss 11.12.2018
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Anlage 2 Geschäftsführung Verkehrsausschuss Frau Krause Telefon: (0221) 221-25909 Fax : (0221) 221-24447 E-Mail: angela.krause@stadt-koeln.de Datum: 26.10.2020 Auszug aus der Niederschrift der 41. Sitzung des V erkehrsausschusses vom 11.12.2018 öffentlich 3.2 Baubeschluss für die Umgestaltung des Kreuzungsbereiches Rolsh o- ver Straße/Kalker Hauptstraße mit gleichzeitiger Freigabe von investi- ven Auszahlungsermächtigungen im Teilfinanzplan 1201, Straßen, We- ge, Plätze, Finanzstelle 6601-1201-8-1096, Rolshover Straße/Kalker Hauptstraße/Sieversstraße-Umgestaltung, Teilplanzeile 8, Auszahlun- gen für Baumaßnahmen 1625/2018 SE Kissenbeck zweifelt an, ob bei den vorliegenden Planungen auch die Belange der Radfahrenden ausreichend berücksichtigt wurden. So wurde beispielsweise in einer der letzten Sitzungen schon gefragt, ob Radfahrende von der Kalk-Mülheimer-Straße geradeaus weiter in die Rolshover Straße fahren können. Auch der Kreuzungsbe- reich Rolshover Straße/Dillenburger Straße erscheine ihm für den Radverkehr sehr gefährlich; hier befinde sich die schmale Radspur zwischen zwei Autospuren. RM Hammer unterstreicht diese Ausführungen; auch ihm erscheinen die Planungen noch nicht optimal. Die geplante Führung für den Radverkehr verleite diesen dazu, sich nicht regelkonform zu verhalten und werde auf keine breite Akzeptanz stoßen. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen rege daher an, die Radverkehrsführung für den 1. Bauabschnitt zu verdeutlichen, für den 2. Bauabschnitt erneut zu untersuchen und zu optimieren. BG Blome macht deutlich, dass die Verwaltung unter einem gewissen Druck stehe und sie daher vorschlage, den Beschluss für den 1. Bauabschnitt zu fassen und den für den 2. Bauabschnitt zurückzustellen. Herr Harzendorf, Leiter des Amtes für Straßen und Verkehrsentwicklung, teilt mit, dass eine Verdeutlichung der Radverkehrsführung mittels einer dichteren Pikto- grammkette oder roter Markierung erfolgen könne. Die vorgesehenen Breiten seien die Regelbreiten; angesichts der dortigen Ansprüche der unzähligen Verkehrsteil- nehmenden verfüge man jedoch nicht über sehr viel Platz. 2 Geänderter Beschluss: 1. Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung zunächst mit der Umset- zung des 1. Bauabschnittes der Maßnahme „Umgestaltung des Kreuzungsbe- reiches Rolshover Straße/Kalker Hauptstraße“ gemäß der vorliegenden Planung in zwei Bauabschnitten mit Gesamtkosten in Höhe von 1.390.495,92 €. 414.240 €. und empfiehlt dem Finanzausschuss wie folgt zu beschließen: 2. Der Finanzausschuss beschließt die Freigabe von investiven Auszahlungser- mächtigungen für die Umgestaltung des Kreuzungsbereiches Rolshover Straße/Kalker Hauptstraße in Höhe von insgesamt 420.000 € im Teilfinanzplan 1201, Straßen, Wege, Plätze, bei Finanzstelle 6601-1201-8- 1096, Rolshover Straße/Kalker Hauptstraße/Sieverstraße-Umgestaltung, Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen, im Haushaltsjahr 2018. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: im ersten Durchgang verwiesen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: zurückgestellt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1961/2020
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 02.12.2020
- Erstellt
- 30.06.2020 08:44