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1961/2020

Baubeschluss für die Umgestaltung der Kreuzung Kalker Hauptstraße/Rolshover Straße/Kalk-Mülheimer Straße mit gleichzeitiger Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen im Teilfinanzplan 1201, Straßen, Wege, Plätze, Finanzstelle 6601-1201-8-109

Beschlussvorlage Ausschuss 02.12.2020

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Nächste Beratung: Verkehrsausschuss, Sitzung am 20.04.2021, TOP 3.1

Anlage 7 - Auszug Verkehrsausschuss 20.04.2021

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Anlage 3 Stellungnahme RPA

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Anlage 6 - Stellungnahme

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Beschlussvorlage Ausschuss

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Anlage 1 Lageplan 2. Bauabschnitt

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Anlage 4 Stellungnahme der Verwaltung

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Anlage 9 - Ergebnisse des Fachgespräches am 07.12.2021

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Anlage 5 Auszug Verkehrsausschuss 19.01.2021

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Anlage 8 - Stellungnahme zum Fachgespräch 20.05.2021 - geänderter Beschlussteil

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Anlage 2 Auszug Verkehrsausschuss 11.12.2018

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Anlage 7 - Auszug Verkehrsausschuss 20.04.2021

1818 Zeichen

Anlage 7 
 
 
Geschäftsführung  
Verkehrsausschuss 
Frau Krause 
Telefon:  (0221) 221-25909  
Fax       :  (0221) 221-24447 
E-Mail:  angela.krause@stadt-koeln.de 
Datum: 22.04.2021 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der 3. Sitzung des 
Verkehrsausschusses  vom 20.04.2021  
öffentlich 
3.1 Baubeschluss für die Umgestaltung der Kreuzung Kalker Hauptstra-
ße/Rolshover Straße/Kalk-Mülheimer Straße mit gleichzeitiger Freigabe 
von investiven Auszahlungsermächtigungen im Teilfinanzplan 1201, 
Straßen, Wege, Plätze, Finanzstelle 6601-1201-8-1096, Rolshover Stra-
ße/Kalker Hauptstraße/Sieversstraße-Umgestaltung, Teilplanzeile 8, 
Auszahlungen für Baumaßnahmen  
1961/2020 
RM Wahlen führt seitens der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen aus, dass man den 
Baubeschluss nicht aufhalten wolle, dennoch aber zunächst ein Fachgespräch unter 
Beteiligung der Verkehrsverbände mit dem Ziel von Optimierungen führen möchte. 
Kritische Punkte seien die Radweichen in Mittellage, die Frage ob und wie breite 
Radwege möglich wären und welche Möglichkeiten gegeben seien, den geradeaus 
fahrenden Radverkehr von der Kalk-Mülheimer Straße in die Rolshovener Straße 
ordnungsgemäß zu führen.  
 
RM Jäger teilt mit, dass die SPD-Fraktion heute durchaus zustimmen könne, wenn-
gleich die Planung nicht in Gänze für alle Verkehrsteilnehmenden optimal sei. Dies 
habe sie auch in der vergangenen Sitzung bereits zum Ausdruck gebracht. Sie 
möchte jedoch auch betonen, dass die Vorlage bereits seit geraumer Zeit zur Dis-
kussion stehe und eine zügige Umsetzung nun wünschenswert sei. Ein Fachge-
spräch hätte schon längst durchgeführt werden können.  
 
> Die Beschlussfassung wird bis zur Sitzung am 08.06.2021 einvernehmlich zurück-
gestellt. Es soll zunächst ein Fachgespräch mit Verwaltung und Verkehrsverbänden 
stattfinden.

Anlage 3 Stellungnahme RPA

1751 Zeichen

14 
143 
31.07.2020 
xxx 
66 
über 
Dezernat III 
Umgestaltung der Kreuzung Kalker Hauptstraße / Rolshover Straße / Kalk-Mülheimer Straße 
hier: Kostenberechnung als Grundlage zur Einholung eines Baubeschlusses. 
RPA Nr.: 2020/0875 
Kosten eingereicht: 1.423.363,10€ (netto) 
Sehr geehrte Damen und Herren, 
am 07.07.2020 legte das Amt 66 (Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung) die Kostenbe-
rechnung zur Umgestaltung der Kreuzung Kalker Hauptstraße / Rolshover Straße / Kalk-
Mülheimer Straße dem Rechnungsprüfungsamt zur Prüfung vor. 
Bei der Prüfung sind folgende Punkte aufgefallen: 
Die vorgelegten Kosten können in der eingereichten Höhe nicht bestätigt werden. Insgesamt 
sind Pauschalen in Höhe von ca. 878.000,00 € in die Berechnungen eingeflossen, für welche 
keine detaillierten Erläuterungen/Aufschlüsselungen vorliegen. Weshalb die Kostenberech-
nung mit Faktoren wie 30% Preisanpassung Mittelpreisspeicher, 18 % Modi Faktor, 10 % 
Sicherheitszuschlag und 20 % Preissteigerung zwischen Planung und Ausführung hochge-
rechnet wird, ohne diese Faktoren detailliert zu erläutern, erschließt sich aus den vorgeleg-
ten Unterlagen nicht. Ein Kostenrisiko sehe ich in der fehlenden Kostenberechnungen für die 
LSA.  
Ein Nachweis der Leistungsfähigkeit des Knotenpunktes nach HBS liegt den Unterlagen 
nicht bei.  
Inhalt der Kostenberechnung ist eine Berechnung des Oberbaues nach RStO. Die entspre-
chende Umsetzung ist in der Kostenermittlung nicht berücksichtigt. 
Des Weiteren fehlen die erforderlichen Unterschriften bei sachlich und fachtechnisch richtig. 
Es wird empfohlen, die o.g. Punkte vor Einholung des Baubeschlusses zu prüfen und ggf. zu 
überarbeiten/ergänzen. 
Mit freundlichen Grüßen 
ausgefertigt xxx gez.  
xxx 
Anlage 3

Anlage 6 - Stellungnahme

4174 Zeichen

Anlage 6 
 
Stellungnahme zu den Anmerkungen der Ausschussmitglieder aus der 
Verkehrsausschusssitzung vom 19.01.2021 
hier: Baubeschluss Umgestaltung Kalker Hauptstraße/Rolshover Straße/Kalk-
Mülheimer Straße 
Vorlagen-Nr.: 1961/2020 
 
In der Sitzung des Verkehrsausschusses am 19.01.2021 wurde über den Baubeschluss des 
2. Bauabschnittes Kalker Hauptstraße/Rolshover Straße beraten. Hierzu hatten 
verschiedene Ausschussmitglieder die im Folgenden aufgeführten Anmerkungen: 
 
1. „RM Wahlen führt aus, dass die Planung nicht mehr dem heutigen Stand einer Fahr-
radinfrastrukturplanung entspreche. Die Radweiche in der Mittellage werde dazu 
führen, dass die Überholabstände regelmäßig unterschritten werden. Hier wäre 
vielmehr eine geschützte Kreuzung nach niederländischem Vorbild sinnvoll. 
SE Grieser stimmt den Ausführungen des RM Wahlen nachdrücklich zu. Schutzstreifen 
würden Sicherheit suggerieren. Sie möchte daher anregen, statt der genannten 
Schutzstreifen eine baulich abgetrennte Radwegeführung zu planen. 
2. Die SPD-Fraktion befürchtet, dass es Probleme mit den beiden Einfädelungen der 
Linksabbiegespuren geben wird, da diese zu kurzfristigen Parkmanövern einladen. 
Weiter sollten die Schutzstreifen in rot markiert werden, um den Autoverkehr zu sensi-
bilisieren. 
3. RM Syndicus zeigt sich irritiert, dass It. Bebauungsplan keinerlei Radnadeln oder 
Radabstellplätze in den Multifunktionsflächen vorgesehen seien und bittet um Klärung. 
 
 
Die Verwaltung nimmt zu diesen Anmerkungen wie folgt Stellung: 
zu 1.: 
Die in der Entwurfsplanung eingetragenen 1,50 m breiten Schutzstreifen entsprechen den 
aktuellen Regelwerken, der Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA) und den 
Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt06). In Kombination mit Fahrstreifenbreiten 
von mindestens 3,00 m bieten die Fahrbahnen allen Verkehrsteilnehmenden genügend 
Platz. Radfahrende können überholt werden ohne beeinträchtigt oder gefährdet zu werden. 
Der Radverkehr wird bereits heute auf der kompletten Länge der Kalker Hauptstraße (von 
Walter-Pauli-Ring bis Kapellenstraße) auf der Fahrbahn auf Schutzstreifen geführt. Im 
direkten Kreuzungsbereich erhält der Radverkehr eine gesonderte vorgezogene 
Aufstellfläche vor dem motorisierten Individualverkehr (MIV) und kann so sicher abbiegen. 
Der nicht so geübte Radfahrende kann indirekt links abbiegen. Eine weitere, alternative 
Abbiegebeziehung für den Radverkehr ließe sich nur realisieren, wenn für den 
Linksabbiegende ebenfalls ein Schutzstreifen markiert würde, der in einem vorgezogenen 
Aufstellbereich endet (vgl. Abbildung). Aufgrund der vorhandenen Geometrie ist dies 
allerdings nur zu Lasten des Fußgängerweges möglich. Das ist keinesfalls zu empfehlen.

Eine geschützte Kreuzung nach niederländischem Vorbild widerspricht der Grundidee der 
Planung, den Fußverkehr zu fördern und ihm das Queren der Kreuzung zu erleichtern. Durch 
die vorgeschlagene Führung des Radverkehrs wäre die diagonale Querung durch zu Fuß 
Gehende nicht mehr möglich und Konflikte zwischen zu Fuß Gehenden und Radfahrenden 
würden deutlich zunehmen. Weiter führt die vorgeschlagene Radverkehrsführung nicht zum 
Abbau der Konflikte zwischen Radfahrenden und zu Fuß Gehenden, da die Aufstellflächen 
an der Kreuzung für beide Verkehrsteilnehmenden zur Verfügung stehen und genutzt 
werden. 
zu 2.: 
Die Problematik, dass die Linksabbiegespuren zum etwaigem kurzen Halten und Parken 
genutzt werden könnten, ist unbegründet. Diese Beobachtung wurde bisher im gesamten 
Kölner Stadtgebiet nicht gemacht. Von einer flächigen Rotmarkierung der Schutzstreifen wird 
abgesehen. Zu Beginn der Rechtsabbiegestreifen wird sie aufgetragen werden, um die 
Aufmerksamkeit in diesen Bereichen besonders auf den Radverkehrs zu lenken. Von 
weiteren Markierungen wird abgesehen, da sie sonst ihre Signalwirkung verlieren. 
zu 3.: 
Eine bedarfsgerechte Ausgestaltung der als Multifunktionsflächen deklarierten Bereiche wird 
in der weiteren Ausführungsplanung berücksichtigt. Die durch die Bezirksvertretung Kalk 
beschlossene Umgestaltung der Kalk-Mülheimer Straße sieht ebenfalls die Errichtung von 
zusätzlichen Radnadeln vor.

Beschlussvorlage Ausschuss

9980 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
III/66/664/4 
 
Vorlagen-Nummer 
 1961/2020 
Freigabedatum 26.10.2020 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Baubeschluss für die Umgestaltung der Kreuzung Kalker Hauptstraße/Rolshover Straße/Kalk-
Mülheimer Straße mit gleichzeitiger Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen im 
Teilfinanzplan 1201, Straßen, Wege, Plätze, Finanzstelle 6601-1201-8-1096, Rolshover 
Straße/Kalker Hauptstraße/Sieversstraße-Umgestaltung, Teilplanzeile 8, Auszahlungen für 
Baumaßnahmen 
Beschlussorgan 
Verkehrsausschuss Finanzausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
1. Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung des 2. Bauabschnitts der 
Maßnahme „Umgestaltung der Kreuzung Kalker Hauptstraße/Rolshover Straße/Kalk-Mülheimer 
Straße“ gemäß der vorliegenden Planung mit Gesamtkosten in Höhe von 1.693.802,09 € (davon 
1.685.305,49 € investiv und 8.496,60 € konsumtiv). 
 
Der Verkehrsausschuss verzichtet auf Wiedervorlage, sofern die Bezirksvertretung Kalk uneinge-
schränkt zustimmt. 
 
 
2. Der Finanzausschuss beschließt die Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen für die 
Umgestaltung der Kreuzung Kalker Hauptstraße/Rolshover Straße/Kalk-Mülheimer Straße in 
Höhe von insgesamt 100.000 € im Teilfinanzplan 1201, Straßen, Wege, Plätze, bei Finanzstelle 
6601-1201-8-1096, Rolshover Straße/Kalker Hauptstraße/Sieverstraße-Umgestaltung, 
Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen, im Haushaltsjahr 2020. 
 
Verkehrsausschuss 19.01.2021 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 28.01.2021 
Verkehrsausschuss 19.01.2021 
Finanzausschuss 07.12.2020

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen   1.685.305,49 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja wird derzeit geprüft 
    % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  8.496,60 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja wird derzeit geprüft 
   % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2024 ff. 
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen   33.706,11 € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Allgemeines 
In seiner Sitzung am 11.12.2018 beschloss der Verkehrsausschuss zunächst die Umsetzung des 1. 
Bauabschnittes zur Umgestaltung des Kreuzungsbereichs Rolshover Straße/Kalker Hauptstraße (s. 
Vorlagen-Nr.: 1625/2018). Aufgrund der vertraglichen Verpflichtungen aus dem Kaufvertrag zwischen 
der Stadt Köln und den Abfallwirtschaftsbetrieben Köln GmbH & Co. KG (AWB), die Verkehrsertüchti-
gungsmaßnahmen im Knotenpunktbereich Rolshover Straße bis zum 31.12.2019 baulich fertigzustel-
len, wurde die Maßnahme in zwei Bauabschnitte aufgeteilt. Die Arbeiten des 1. Bauabschnitts im Be-
reich Rolshover Straße wurden im September 2019 fertiggestellt, so dass die mit dem Kaufvertrag 
verbundenen Verpflichtungen erfüllt werden konnten. Aufbauend auf diesem Baubeschluss wird die 
Ausführungsplanung erstellt. 
 
Planung 
Um die Kreuzung Kalker Hauptstraße/Rolshover Straße/Kalk-Mülheimer Straße für alle Verkehrsteil-
nehmenden attraktiver zu gestalten, sieht die aktuelle Planung eine umfassende Neugestaltung vor. 
Ein Rückbau der vorhandenen Verkehrsinseln auf der Kalker Hauptstraße ermöglicht es, die Fußgän-

3 
gerfurt kompakter auszuführen, wodurch eine Reduzierung der Querungslängen erreicht wird. Um 
den zu Fuß Gehenden am Knotenpunkt komfortablere Wegebeziehungen zu bieten, sieht die aktuelle 
Planung eine diagonale Fußgängerquerung (nach Vorbild der Kreuzung Neusser Stra-
ße/Wilhelmstraße) vor. Bei dieser Art der signaltechnischen Schaltung bekommen die zu Fuß Ge-
henden eine eigene Grünphase, bei der alle anderen Verkehrsteilnehmenden stehen bleiben müssen 
und die zu Fuß Gehenden auch diagonal queren können. 
Die Kalker Hauptstraße Richtung Westen (Köln Arcaden) erhält einen Fahrradschutzstreifen, wodurch 
der Radverkehr sicher auf der Fahrbahn geführt wird. Die Fahrradaufstellflächen im Kreuzungsbe-
reich ermöglicht es den Radfahrenden auch nach links in die Kalk-Mülheimer Straße abzubiegen. 
Für den ruhenden Verkehr und die Außengastronomie werden „Multifunktionsstreifen“ in den Neben-
anlagen nach Vorbild der Frankfurter Straße in Köln-Mülheim vorgesehen. 
Im Bereich der Kalker Hauptstraße Richtung Osten (ehemaliger Kaufhof) können durch den Rückbau 
der Verkehrsinsel die Querungswege reduziert werden. Der Fahrradschutzstreifen und der Gehweg 
werden verbreitert. Zwischen der Hausnummer 98 und 108 wird ebenfalls ein „Multifunktionsstreifen“ 
in den Nebenanlagen vorgesehen. 
In der Kalk-Mülheimer Straße wird zunächst lediglich der Kreuzungsbereich umgestaltet. 
 
Bauzeitliche Verkehrsführung 
Für die geplante Umgestaltung des Kreuzungsbereiches Kalker Hauptstraße/Rolshover Straße/Kalk-
Mülheimer Straße ist eine Sperrung der Kalker Hauptstraße notwendig. 
Der Tunnel Kalk soll als Ausweichstrecke dienen. 
 
Vorteile 
Die Verbesserungsmöglichkeiten wurden geprüft. Die geplante Variante bietet hierbei folgende Vortei-
le: 
 Konflikte zwischen dem motorisierten Kraftfahrzeugverkehr und zu Fuß Gehenden werden re-
duziert, wodurch auch ein verbesserter Verkehrsablauf für alle Verkehrsarten zu erwarten ist. 
 Die Aufstellflächen in der Rolshover Straße sind deutlich größer dimensioniert, so dass Behin-
derungen an benachbarten Kreuzungen reduziert werden. 
 Die Rad- und Fußgängerführungen sind plausibel, komfortabel und erreichen dadurch auch 
eine hohe Akzeptanz. 
 Der rechtsabbiegende Verkehr der Kalker Hauptstraße in die Rolshover Straße kann in dieser 
Variante verbessert abgewickelt werden. Er wird separat signalisiert und wird daher während 
der Fußgängerphase gesperrt. Davon profitiert der Öffentliche Personennahverkehr. Die Linie 
150 biegt dort rechts ab.    
 
Barrierefreiheit 
Die Maßnahme wurde mit den Behindertenverbänden abgestimmt. Im Zuge der Umgestaltung wer-
den  Leitlinien und taktile Elemente vorgesehen. Die notwendigen Mindestbreiten und Vorgaben der 
Barrierefreiheit werden berücksichtigt. Die Vertreterinnen und Vertreter der Behindertenverbände ha-
ben der vorgelegten Planung zugestimmt. Ein Verzicht auf taktile Elemente und Blindensignalisierung 
an den Diagonalquerungen werden mitgetragen. 
 
Erläuterungen zum Klimaschutz 
Die Verwaltung verfolgt das Ziel, die sektorspezifischen Beiträge zum Klimaschutz zu erfüllen.  
 
Die hier dargestellte Maßnahme stärkt alternative Mobilitätsangebote und bietet den Bürgerinnen und 
Bürgern eine adäquate Mobilitätsmöglichkeit im Vergleich zur Nutzung des privaten Pkw. Somit trägt 
dies zu einer möglichen Reduktion des Treibhausgasausstoßes bei. 
Insgesamt kann die hier dargestellte Maßnahme als positiver Beitrag zum Klimaschutz bewertet wer-
den. 
 
Förderung 
Der Bezirksregierung Köln als zuständige Bewilligungsbehörde wurde ein Finanzierungsantrag auf 
Gewährung einer Zuwendung nach den Förderrichtlinien kommunaler Straßenbau (FöRi kom Stra) 
zur Prüfung vorgelegt. Mit Vorlage des Baubeschlusses und nach abgeschlossener Planung ist dieser 
zu aktualisieren.

4 
 
Die Kostenberechnung liegt dem Rechnungsprüfungsamt zur Prüfung vor (RPA-Nr.: 2020/0875). Das 
Prüfergebnis sowie die Stellungnahme des Amtes für Straßen und Verkehrsentwicklung sind als An-
lagen 3 und 4 beigefügt. 
 
 
 
Finanzierung 
Die Kosten für die Umgestaltung des Kreuzungsbereiches Kalker Hauptstraße/Rolshover Stra-
ße/Kalk-Mülheimer Straße belaufen sich gemäß vorliegender Kostenberechnungen für den zweiten 
Bauabschnitt auf insgesamt 1.693.802,09 €. Darin enthalten sind konsumtive Aufwendungen für die 
Beleuchtung in Höhe von 8.496,60 €. Die Beleuchtungskosten werden der Stadt Köln im Rahmen des 
Straßenbeleuchtungsvertrages seitens der RheinEnergie AG jährlich anteilig über den Zeitraum der 
Nutzung in Rechnung gestellt. 
 
Die für das Haushaltsjahr 2020 erforderlichen investiven Finanzmittel in Höhe von 100.000 € stehen 
im Hpl. 2020/2021 inklusive Mittelfristplanung 2022 - 2024 im Teilfinanzplan 1201, Straßen, Wege, 
Plätze bei Finanzstelle  6601-1201-8-1096, Rolshover Straße/Kalker Hauptstraße/ Sieverstraße-
Umgestaltung, Teilplanzeile 8 - Auszahlungen für Baumaßnahmen - zur Verfügung. Die darüber hin-
aus benötigten Finanzmittel in Höhe von 1.585.305,49 € werden entsprechend der Bauzeitenplanung 
für das Haushaltsjahr 2023 in Höhe von 800.000 € und für das Haushaltsjahr 2024 in Höhe von 
785.305,49 € im Zuge des Hpl.-Entwurfes 2022 nachveranschlagt. Die Verwaltung (Dezernat III) wird 
im Rahmen des Haushaltsaufstellungsprozesses 2022 ff. innerhalb des dann zugewiesenen Budgets 
die erforderlichen Mittel vorsehen. 
 
Zudem sind im gleichen Teilergebnisplan im Hpl. 2020/2021 inklusive mittelfristiger Finanzplanung ab 
2023 ff. entsprechende Ansätze in der Teilplanzeile 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistun-
gen – zur Finanzierung des konsumtiven Anteils in Höhe von 8.496,60 € eingeplant. 
 
Des Weiteren sind im Hpl. 2020/2021 einschließlich Mittelfristplanung im Teilergebnisplan 1201 in der 
Teilplanzeile 14 - Bilanzielle Abschreibungen - ab 2024 ff. entsprechende Ansätze für die jährlichen 
Abschreibungen in Höhe von 33.706,11 € berücksichtigt.  
 
Zeitplanung 
Derzeit wird die Ausführungsplanung vorbereitet. Unter Berücksichtigung der Vorbereitungszeiten für 
die bauvorbereitenden Maßnahmen ist mit einem Ausbaubeginn ab 2023 zu rechnen. 
 
Anlagen 
Anlage 1 (Lageplan 2. Bauabschnitt) 
Anlage 2 (Beschluss Verkehrsausschuss Vorlagen-Nr. 1625/2018) 
Anlage 3 (Stellungnahme Rechnungsprüfungsamt) 
Anlage 4 (Stellungnahme der Verwaltung)

Anlage 1 Lageplan 2. Bauabschnitt

3645 Zeichen

30 
18,00 
Baum 
erhalten 
vorh. Baum 
entfällt 
vorh. Baum 
entfällt 
Baum 
erhalten 
Baum 
erhalten 
Baum 
erhalten 
Baum 
geplant 
Baum 
geplant 
M
ultifunktionsstreifen 
M
ultifunktionsstreifen 
M
ultifunktionsstreifen 
M
ultifunktionsstreifen 
M
ultifunktionsstreifen 
M
ultifunktionsstreifen 
M
ultifunktionsstreifen 
101a 
VII PD 
VI FD 
VD 
78 VD 
HB 
Bestand 
50.49
PAut
x x Gebäude
Fahrgast-
unterstand
Grünland
Baum
Verkehrs- und 
Hinweisschilder
Werbeanlagen/
Anschlagsäule
Beleuchtungs-
anlagen
Poller, Mast, 
Fahnenstange
LichtsignalanlageRückbau 
vorhandener
Anlagen
Bestandshöhe
Sinkkasten
Einlauf
Schächte
Stromkasten
Verteilerkasten
Kanaldeckel
Entlüftungsdeckel
Gasschieber 
Wasserschieber, Hydrant
Abfallbehälter, Briefkasten
Parkautomat
Legende                 
Telefonzelle
Hochbord/
Tiefbord
Rundbord/ 
Materialwechsel
Schmalstrich-
Markierungen
Breitstrich-
Markierungen
Grundstücksgrenze
privat/ öffentlich
Zaun
Rundbord 15/22
Tiefbord 8/20
Flachbord 
10/20/25
Materialwechsel
Schmalstrich-
Markierungen
Breitstrich-
Markierungen
Hochbord 12/15/25
Planung 
Mosaikpflaster
Grauwacke
Betonsteinpflaster
20/10 altgraphit
oder gleichwertig
Gehwegüberfahrt
Betonsteinpflaster 20/10
altgraphit oder gleichwertig
Betonsteinpflaster 
20/10 anthrazit
Grünfläche/ Baumbeet
Gem. Geh- und Radweg
Betonsteinplatten 30/30
altgraphit oder gleichwertig
Betonsteinpflaster 30/15
altgraphit oder gleichwertig
Asphalt
Gussasphalt
Betonsteinplatten 30/30
altgraphit oder gleichwertig
Buskap
Betonsteinplatten 30/30/8
grau/ anthrazit-Schachbrett
baulicher Radweg
Betonsteinpflaster 30/15  rot
Rotmarkierung auf
der Fahrbahn 
Radfahrfurt
Taktile Elemente
Rippenplatte 30/30
Taktile Elemente
Noppenplatte 30/30
GLAS 
Bank 
30/50 50/50 
Bügel 
fest- 
stehend 
Baum
Bank
Straßen-
beleuchtung
Findling
Poller /
Absperr-
pfosten
Abfallbe-
hälter
Standort für
LSA und Mast
fußläufiger
Hauseingang
Ein- und 
Ausfahrt KFZ
Sinkkasten
Abfall-
container
Katastergrenzen
S
B
Basamentstein
16/16/14
Geländeverkauffläche
Geländeankauffläche
Standort für 
VZ-Pfosten
Betonsteinplatten
40/40 grau
Baumschutz-
bügel
Baumschutz-
bügel
Straßenbegrenzungs-
linie gem. B-Plan
heraus- 
nehmbar 
Fahrrad-
ständer
Zaun
Bügel 
Winkelstein 30/22/8
Findling
Achse
Amtsleiter (66) 
Datum 
Straßenname/Massnahme 
Bezirk/Stadtteil 
Abteilungsleiterin (661) Gruppenleiterin (661/4) Bezirksingenieur/-in (661/4) 
Plannummer EDV-Projekt/Dateiname 
Planart Bearbeitet/Datum 
Massstab 
Gezeichnet/Datum 
1: 
Änderungen Bearb. Gez. Gepr. Geneh. Datum 
Dienststelle Art der Abstimmung Unterschrift Datum 
Amt für Straßen + 
Verkehrstechnik 
Pos. 
A
B
C
D
Übersichtsplan 
250 
8-Kalker Hauptstraße 
8/Kalk Lageplan 13.07.2017 
13.07.2017 
13.07.2017 
Rolshoverstraße / Kalker Hauptstraße 
Umgestaltung der Kreuzung 
02696 Kalk 
661/5 Radverkehrsführung 04.07.17 gez. Hr .Foelske 
663/21 Mitzeichnung Vorentwurf 05.07.17 gez. Hr. Piszczek 
gez. Kühns 
12.10.2017 
gez. Scheper 
12.10.2017 
gez. Stolte-Neuman 
12.10.2017 
gez. Harzendorf 
12.10.2017 
Anpassung Bordstein an Multifunktionsflächen Kü 19.10.2017 
Anpassung Radausschleusung Rolshover Straße Ri. Norden Kü 19.10.2017 
Anpassung Material Kreuzungsbereich Sieversstraße Kü 
13.11.2017 
27.10.2017 
Anpassung Fußgängerüberweg Kreuzungsbereich Sieversstraße Kü 
Anhörungsverfahren für Markierungen 
gemäß §45 StVO 
durchgeführt am _________________ 
_______________________________________ 
Polizeipräsidium Köln 
Direktion Verkehr 
Im Auftrag 
_______________________________________ 
Angeordnet: 
Stadt Köln, Die Oberbürgermeisterin, 
Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung 
662/1       Im Auftrag _____________________

Anlage 4 Stellungnahme der Verwaltung

3091 Zeichen

/ 2 
 Anlage 4 
 
66 26.10.2020 
664/4 xxx 
  
 00784485.docx 
Stellungnahme zu den durch 14 geprüften Kosten Maßnahme Umgestaltung Kalker 
Hauptstraße/Rolshover Straße/Kalk-Mülheimer Straße 
Hier RPA Nr.: 2020/0875 
 
 
Sehr geehrte Damen und Herren, 
 
in der vom Rechnungsprüfungsamt erhaltenen Stellungnahme zu den Kosten der oben ge-
nannten Maßnahme wurde unter anderem angegeben, dass der berechnete Oberbau nicht 
in der Kostenberechnung aufgeführt wurde. Dieser Sachstand wurde nachgebessert. Die 
Kosten erhöhen sich von 1.693.802,09 € auf insgesamt 1.808.307,42 € (brutto). 
Durch das Rechnungsprüfungsamt wurden weiter die in der Kostenberechnung angesetzten 
Faktoren und Pauschalen bemängelt und die Kosten somit nicht freigegeben. Die Pauscha-
len für die Lichtsignalanlagen wurden vorab mit dem Amt für Verkehrsmanagement abge-
stimmt. Die Kosten für die Lichtsignalanlage wurde mit 248.850,00 € angesetzt. Dieser Wert 
entspricht der Tabelle, die mit dem Rechnungsprüfungsamt abgestimmt ist und regelmäßig 
aktualisiert wird. 
Die angesetzten Faktoren ergeben sich auf unterschiedliche Arten. Der Modifizierungsfaktor 
beläuft sich auf 18 % und bildet den Einfluss der Lage der Baumaßnahme ab. Er wird durch 
die Lage der Maßnahme und die Zugänglichkeit sowie die generelle Kostenhöhe bestimmt. 
Grund hierfür ist, dass einfach zugängliche Baustellen außerhalb bebauter Gebiete einfacher 
zu erreichen und mit weniger Aufwand betrieben werden können als jene, die mitten in der 
Innenstadt mit erschwerten Platzverhältnissen liegen. 
Der angesetzte Faktor von 20 % Preissteigerung ist durch die Zeitspanne zwischen Einho-
lung des Baubeschlusses (Planung) und der Ausführung erforderlich. Die Kosten für Bauma-
terial steigen und ändern sich stetig. Der Faktor berücksichtigt diese Steigerung und lässt sie 
in die Planung einfließen. 
Der angesetzte Sicherheitszuschlag ist erforderlich, damit Bauprobleme während der Bau-
maßnahme gelöst und die Ausführung an diese neue Situation angepasst werden kann. So 
können beispielweise Versorgungsleitungen anders verlaufen als diese von den Versor-
gungsträgern angegeben wurden oder andere Anpassungen der Planungen erforderlich 
werden während der Ausführung.  
Die Kosten der Maßnahme erhöhen sich durch die oben genannten Anpassungen aus 
1.519.586,07 € (netto) und 1.808.307,42 € (brutto). 
Die dargestellte Planung wurde mit dem Amt für Verkehrsmanagement abgestimmt und un-
ter Einbeziehung derer Zustimmung zur Leistungsfähigkeit geplant- Eine aktuelle Berech-
nung nach dem Handbuch für die Bemessung von Straßenverkehrsanlagen (HBS) liegt nicht 
vor. 
Auf die durch das Rechnungsprüfungsamt angemerkten Punkte wurde ausgiebig eingegan-
gen und begründet. Diese Stellungnahme verdeutlicht, dass die als offenen Punkte ange-
merkten Punkte bereits in enger Abstimmung mit den betroffenen Ämtern durchgeführt und 
abgesprochen wurden und die Kostenberechnung auf begründete Faktoren zurückgreift um 
die Kosten bei Ausbau abzubilden.

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Für Rückragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. 
Mit freundlichen Grüßen

Anlage 9 - Ergebnisse des Fachgespräches am 07.12.2021

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Anlage 9 
Ergebnisse des Fachgespräches am 07.12.2021 
Vorlage 1961/2020 
 
Auf Grundlage des Beschlusses „Mehr Freiraum für die Kalker Hauptstraße in Köln-Kalk“ 
(AN/1144/2021) der Bezirksvertretung Kalk vom 10.06.2021 hat die Verwaltung zur Überprü-
fung der Leistungsfähigkeit für eine mögliche Umleitung (über die Rolshover Straße, Dillen-
burger Straße und Kapellenstraße) bzw. die Einrichtung einer Einbahnstraßenregelung (auf 
der Kalker Hauptstraße) ein externes Büro mit der Analyse der (signalisierten) Knotenpunkte 
(Kalker Hauptstraße/Rolshover Straße, Rolshover Straße/Dillenburger Straße und Kalker 
Hauptstraße/Kapellenstraße) beauftragt. 
Die Ergebnisse dieser Verkehrsuntersuchung wurde den Vertreterinnen und Vertretern des 
Verkehrsausschusses und der Bezirksvertretung Kalk am 07.12.2021 im Rahmen eines 
Fachgespräches vorgestellt. Außerdem wurde verdeutlicht, dass der Kreuzungsumbau als 
Vorabmaßnahme mit geringfügigem Mehraufwand auf die Einbahnstraßenführung abge-
stimmt werden kann. Die politischen Vertreterinnen und Vertreter sprachen sich für die Wei-
terführung der Planung zur Einrichtung einer Einbahnstraßenregelung auf der Kalker Haupt-
straße (zwischen Rolshover Straße und Kapellenstraße) aus. 
Deswegen schlägt die Verwaltung folgenden geänderten Beschlussvorschlag vor:  
„Die Verwaltung wird beauftragt, eine Öffentlichkeitsbeteiligung für die Einbahnstraßenrege-
lung der Kalker Hauptstraße von Rolshover Straße bis Wiersbergstraße unter Berücksichti-
gung des Kreuzungsumbaus der Kreuzung Rolshover Straße/Kalker Hauptstraße durchzu-
führen und die Ergebnisse im Rahmen der Beratung der Vorlage 1961/2020 vorzustellen.“ 
In Abhängigkeit von den Ergebnissen der Öffentlichkeitsbeteiligung wird die Verwaltung ei-
nen angepassten Baubeschlussvorschlag formulieren und zum Beschluss vorlegen.

Anlage 5 Auszug Verkehrsausschuss 19.01.2021

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Anlage 5 
 
 
Geschäftsführung  
Verkehrsausschuss 
Frau Krause 
Telefon:  (0221) 221-25909  
Fax       :  (0221) 221-24447 
E-Mail:  angela.krause@stadt-koeln.de 
Datum: 29.01.2021 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der 1. Sitzung des 
Verkehrsausschusses  vom 19.01.2021  
öffentlich 
3.1 Baubeschluss für die Umgestaltung der Kreuzung Kalker Hauptstra-
ße/Rolshover Straße/Kalk-Mülheimer Straße mit gleichzeitiger Freigabe 
von investiven Auszahlungsermächtigungen im Teilfinanzplan 1201, 
Straßen, Wege, Plätze, Finanzstelle 6601-1201-8-1096, Rolshover Stra-
ße/Kalker Hauptstraße/Sieversstraße-Umgestaltung, Teilplanzeile 8, 
Auszahlungen für Baumaßnahmen  
1961/2020 
RM Wahlen führt seitens der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen aus, dass die Planung 
nicht mehr dem heutigen Stand einer Fahrradinfrastrukturplanung entspreche. Die 
Radweiche in der Mittellage mit einer Breite von 1,50 m beispielsweise werde dazu 
führen, dass die Überholabstände regelmäßig unterschritten werden. Hier wäre viel-
mehr eine geschützte Kreuzung nach niederländischem Vorbild sinnvoll. Bei einer 
Neuplanung müsse zudem der Radverkehr und der ÖPNV Priorität haben und nicht 
der MIV. Die Vorlage sei in der aktuellen Fassung nicht zustimmungsfähig. Er schla-
ge jedoch vor, sie heute zunächst in die BV Kalk zu verweisen.   
 
Für die SPD-Fraktion teilt RM Lorenz mit, dass diese der Vorlage durchaus heute 
schon zustimmen könne. Die geplanten Maßnahmen würden erheblich zur Erhöhung 
der Sicherheit von zu Fuß Gehenden und Radfahrenden beitragen, die Kreuzung 
berge aktuell ein erhebliches Gefährdungspotenzial.  
 
Probleme bei der vorgelegten Lösung werde es jedoch voraussichtlich bei den bei-
den Einfädelungen der Linksabbiegespuren geben, da die dortigen Verhältnisse und 
Angebote des Einzelhandels zu kurzfristigen Parkmanövern einladen. Gerade in der 
Zeit nach der Einrichtung der entsprechenden Maßnahmen rege die SPD-Fraktion 
daher an, regelmäßig Kontrollen durch das Ordnungsamt durchzuführen und bei Be-
darf Leitboys aufzustellen, um ein Gewöhnen an den Radverkehr zu ermöglichen. 
Auch sollten die Schutzstreifen entsprechend in rot markiert werden, um den Auto-
verkehr weiter zu sensibilisieren.

2 
 
RM Syndicus zeigt sich irritiert, dass lt. Bebauungsplan keinerlei Radnadeln oder 
Radabstellplätze in den Multifunktionsflächen vorgesehen seien und bittet um Klä-
rung.  
 
SE Grieser stimmt den Ausführungen des RM Wahlen nachdrücklich zu. Schutzstrei-
fen würden Sicherheit suggerieren, die in der Tat insbesondere bei Geschwindigkei-
ten über 30 km/h nicht gegeben sei, da der MIV die Streifen oftmals zum viel zu en-
gen Überholen nutze. Sie möchte daher anregen, statt der genannten Schutzstreifen 
eine baulich abgetrennte Radwegeführung zu planen.  
Beschluss: 
Der Verkehrsausschuss verweist die Vorlage zur Anhörung in die BV Kalk. 
 
Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt 
 
 
 
 
 
Hinw eis: Die Niederschrift spiegelt nicht den tatsächlichen Verlauf der Sitzung w ider; 
vielmehr w urde ein Großteil der Anmerkungen und Fragestellungen im Vorfeld einge-
reicht, um die Sitzungsdauer aus Infektionsschutzgründen so kurz w ie möglich zu 
halten.

Anlage 8 - Stellungnahme zum Fachgespräch 20.05.2021 - geänderter Beschlussteil

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Anlage 8  
Baubeschluss für die Umgestaltung der Kreuzung Kalker Hauptstraße/Rolshover Stra-
ße/Kalk-Mülheimer Straße  
Vorlage 1961/2020 
 
 
Ergebnisse der Überprüfungen aufgrund des Fachgespräches am 20.05.2021 zum Baube-
schluss für die Umgestaltung der Kreuzung Kalker Hauptstraße/Rolshover Straße/Kalk-Mül-
heimer Straße 
 
 
Ziel der Überprüfung ist es, geeignete Maßnahmen zu finden, um die Breite der Radver-
kehrsanlagen auf der Kalker Hauptstraße auf 2,0 m zu erhöhen. Hierzu wurden 2 Möglichkei-
ten skizziert, die näher untersucht wurden: 
1. Entfall des Linksabbiegers von der Kalker Hauptstraße in Fahrrichtung Osten in die 
Kalk-Mülheimer Straße. 
2. Entfall oder teilweiser Entfall der Multifunktionsstreifen im Kreuzungsbereich südlich 
und/oder nördlich der Kalker Hauptstraße. 
Zu 1.: 
Die modellhafte Betrachtung der Verkehrsmengen und deren Verteilung im Straßennetz bei 
Entfall des Linksabbiegers haben Folgendes gezeigt: 
Die Gesamtmenge des täglichen linksabbiegenden Verkehrs beträgt 1.700 Kfz/24 h. Wie die 
Verteilung des Verkehrs gezeigt hat, sucht dieser Verkehr sein Ziel im Wesentlichen rechts 
und links der Kalk-Mülheimer Straße. Der Durchgangsverkehrsanteil ist äußerst gering, da 
durch den Walter-Pauli-Ring und die Stadtautobahn eine attraktive alternative Verbindung 
vorhanden ist. Das bedeutet ca. 1.300 Fahrzeuge dieser 1.700 Fahrzeuge werden andere 
Straßen im Quartier befahren. Dies sind im Wesentlichen Wohnstraßen. Besonders viel Ver-
kehr würde sich in die Thessaloniki-Allee (700 Fahrzeuge/24 h) verlagern. Diese reine 
Wohnstraße wird heute fast ausschließlich von Anlieger*innen befahren. Im Ergebnis bleibt 
festzuhalten, dass der Entfall des Linksabbiegers von der Kalker Hauptstraße in die Kalk-
Mülheimer Straße nicht zu empfehlen ist. 
 
Zu 2.: 
Die von der Verwaltung vorgelegten Entwürfe der Radverkehrsanlage weisen auf der Kalker 
Hauptstraße eine Breite von 1,85 m auf; durch den Entfall eines Multifunktionsstreifens kann 
diese auf 2,00 m verbreitert werden. Wie diskutiert, kann zwischen der Geradeausspur und 
der Rechtsabbiegespur im südlichen Bereich der Kalker Hauptstraße eine bauliche Trennung 
vorgesehen werden, damit die Rechtsabbiegespur nicht zum Laden und Halten missbraucht 
wird. In der Folge müsste insbesondere auf der südlichen Seite der Kalker Hauptstraße in 
Verlängerung der Rechtsabbiegespur eine Ladezone angeboten werden, um die Ladebe-
dürfnisse befriedigen zu können. Weiterhin sollte zukünftig nur noch eine durchgehende 
Fahrspur pro Richtung auf der Kalker Hauptstraße angelegt werden und die Linksabbiege-
spur von der Kalker Hauptstraße in die Kalk-Mülheimer Straße auf die unbedingt notwendige 
Länge reduziert werden. Damit lassen sich die Verkehrsverhältnisse für den Radverkehr und 
den Fußverkehr weiter optimieren. 
 
Die Verwaltung schlägt daher folgenden geänderten Beschlussteil vor: 
 
1. Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung des 2. Bauabschnit-
tes der Maßnahme „Umgestaltung der Kreuzung Kalker Hauptstraße/Rolshover Straße/Kalk-
Mülheimer Straße“ mit Gesamtkosten in Höhe von 1.693.802,09 € (davon 1.685.305,49 in-
vestiv und 8.496,60 € konsumtiv). Die vorliegende Planung soll dahingehend überarbeitet 
werden, dass die Radverkehrsanlagen auf der Kalker Hauptstraße eine Mindestbreite von 
2,00 m aufweisen und die Rechtsabbiegespur von der Kalker Hauptstraße in die Rolshover

- 2 - 
 
 
Straße baulich so von der Radverkehrsanlage abgetrennt wird, dass Laden und Liefern so-
wie Halten auf der Rechtsabbiegespur weitgehend ausgeschlossen werden kann. In Verlän-
gerung dieser Rechtsabbiegespur ist eine Ladezone anzubieten. Die Ergebnisse sind dem 
Verkehrsausschuss und der Bezirksvertretung Kalk in Form einer Mitteilung vorzulegen.

Anlage 2 Auszug Verkehrsausschuss 11.12.2018

3043 Zeichen

Anlage 2 
 
 
Geschäftsführung  
Verkehrsausschuss 
Frau Krause 
Telefon:  (0221) 221-25909  
Fax       :  (0221) 221-24447 
E-Mail:  angela.krause@stadt-koeln.de 
Datum: 26.10.2020 
Auszug 
aus der Niederschrift der 41. Sitzung des V erkehrsausschusses  
vom 11.12.2018  
öffentlich 
3.2 Baubeschluss für die Umgestaltung des Kreuzungsbereiches Rolsh o-
ver Straße/Kalker Hauptstraße mit gleichzeitiger Freigabe von investi-
ven Auszahlungsermächtigungen im Teilfinanzplan 1201, Straßen, We-
ge, Plätze, Finanzstelle 6601-1201-8-1096, Rolshover Straße/Kalker 
Hauptstraße/Sieversstraße-Umgestaltung, Teilplanzeile 8, Auszahlun-
gen für Baumaßnahmen 
1625/2018 
SE Kissenbeck zweifelt an, ob bei den vorliegenden Planungen auch die Belange der 
Radfahrenden ausreichend berücksichtigt wurden. So wurde beispielsweise in einer 
der letzten Sitzungen schon gefragt, ob Radfahrende von der Kalk-Mülheimer-Straße 
geradeaus weiter in die Rolshover Straße fahren können. Auch der Kreuzungsbe-
reich Rolshover Straße/Dillenburger Straße erscheine ihm für den Radverkehr sehr 
gefährlich; hier befinde sich die schmale Radspur zwischen zwei Autospuren.  
 
RM Hammer unterstreicht diese Ausführungen; auch ihm erscheinen die Planungen 
noch nicht optimal. Die geplante Führung für den Radverkehr verleite diesen dazu, 
sich nicht regelkonform zu verhalten und werde auf keine breite Akzeptanz stoßen. 
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen rege daher an, die Radverkehrsführung für den 
1. Bauabschnitt zu verdeutlichen, für den 2. Bauabschnitt erneut zu untersuchen und 
zu optimieren. 
 
BG Blome macht deutlich, dass die Verwaltung unter einem gewissen Druck stehe 
und sie daher vorschlage, den Beschluss für den 1. Bauabschnitt zu fassen und den 
für den 2. Bauabschnitt zurückzustellen.  
 
Herr Harzendorf, Leiter des Amtes für Straßen und Verkehrsentwicklung, teilt mit, 
dass eine Verdeutlichung der Radverkehrsführung mittels einer dichteren Pikto-
grammkette oder roter Markierung erfolgen könne. Die vorgesehenen Breiten seien 
die Regelbreiten; angesichts der dortigen Ansprüche der unzähligen Verkehrsteil-
nehmenden verfüge man jedoch nicht über sehr viel Platz.

2 
 
 
 
 
 
Geänderter Beschluss: 
1. Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung zunächst mit der Umset-
zung des 1. Bauabschnittes der Maßnahme „Umgestaltung des Kreuzungsbe-
reiches Rolshover Straße/Kalker Hauptstraße“ gemäß der vorliegenden Planung 
in zwei Bauabschnitten mit Gesamtkosten in Höhe von 1.390.495,92 €. 414.240 
€.  
  
und empfiehlt dem Finanzausschuss wie folgt zu beschließen: 
 
2. Der Finanzausschuss beschließt die Freigabe von investiven Auszahlungser-
mächtigungen für die Umgestaltung des Kreuzungsbereiches Rolshover 
Straße/Kalker Hauptstraße in Höhe von insgesamt 420.000 € im 
Teilfinanzplan 1201, Straßen, Wege, Plätze, bei Finanzstelle 6601-1201-8-
1096, Rolshover Straße/Kalker Hauptstraße/Sieverstraße-Umgestaltung, 
Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen, im Haushaltsjahr 2018. 
 
Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt

Beratungsverlauf (4)

19.01.2021 Verkehrsausschuss
TOP 3.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: im ersten Durchgang verwiesen

Zur Sitzung
01.02.2021 Finanzausschuss
TOP 7.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung
04.03.2021 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
TOP 8.2.1 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
20.04.2021 Verkehrsausschuss
TOP 3.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1961/2020
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
02.12.2020
Erstellt
30.06.2020 08:44