3117/2024
Beantwortung der mündlichen Anfrage von Herrn Rudolph aus der Sitzung des JHA am 17.09.2024 zur Vorlage 1253/2024 zum Bericht über die Lebenslage obdachloser und wohnungsloser Menschen in Köln
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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss
3430 Zeichen
Dezernat, Dienststelle IV/51 Vorlagen-Nummer 21.10.2024 3117/2024 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung öffentlicher Teil Gremium Datum Jugendhilfeausschuss 05.11.2024 Beantwortung der mündlichen Anfrage von Herrn Rudolph aus der Sitzung des JHA am 17.09.2024 zur Vorlage 1253/2024 zum Bericht über die Lebenslage obdachloser und wohnungsloser Menschen in Köln Herr Rudolph weist auf die zugrundeliegende Studie hin, die sehr lesenswert sei. Diese enthalte ab Seite 48 einen Kinder- und Jugendbezug. Er bewerte die Zahlen als er- schreckend. 10 bis 17 Prozent der jungen Menschen unter 25 Jahren würden aus den Ju- gendhilfemaßnahmen in die Wohnungslosigkeit abrutschen. Er erkundigt sich, wie das Ju- gendamt mit der am Ende des Berichts benannten Handlungsempfehlung umzugehen ge- denke, um junge Menschen vor Wohnungslosigkeit zu schützen. Die Verwaltung antwortet wie folgt: Das Ziel, dass Jugendhilfemaßnahmen nicht in Wohnungslosigkeit enden sollen, entspricht dem Bestreben der Kinder- und Jugendhilfe, folglich dem Träger der öffentlichen Jugendhilfe und den Trägern der freien Jugendhilfe gleichermaßen. Dies wird sowohl innerhalb der indivi- duellen Hilfeplanung gemäß § 36 und § 41,3 SGB VIII, der Nachbetreuung von Careleavern § nach 41a SGB VIII, wie auch im Rahmen von ressortübergreifenden Kooperationen verfolgt. Seit 2016 besteht z.B. eine Vereinbarung über die Zusammenarbeit im Bereich „sozialpädago- gisch begleiteter Wohnformen“ zwischen dem Jobcenter Köln, Standort U 25 und dem Amt für Kinder, Jugend und Familie der Stadt Köln. Im Rahmen regelmäßiger Arbeitstreffen unter Be- teiligung der Träger der freien Jugendhilfe wird diese Vereinbarung überprüft und bei Bedarf aufeinander abgestimmt. Hierbei werden die Lebens- und Wohnbereiche von jungen Men- schen und Familien sowie ihre Bedürfnisse, Wünsche und Interessen berücksichtigt. Ziel ist es, einen für den Einzelfall passenden Übergang in ein bedarfsorientiertes Hilfesystem zu ge- währleisten. So besteht bspw. die Möglichkeit nach Beendigung der Unterstützung durch die öffentliche Jugendhilfe den weiteren Verbleib des jungen Menschen in einer sozialpädago- gisch begleiteten Wohnform als Unterkunft über das Jobcenter zu finanzieren. Die Übernahme von pädagogischen Leistungen ist dabei ausgeschlossen. Ein weiteres Kooperationsverfahren wurde zwischen der Fachabteilung „Ortsfremdenbetreu- ung und Unbegleitete minderjährige Ausländer“, dem Sozialdienst katholischer Männer und dem Amt für Wohnungswesen entwickelt. Ziel ist auch hier die Überleitung in nach Hilfeende entsprechend anschließende Sozialsysteme sowie die Vermeidung von Obdach- und Woh- nungslosigkeit. Grundsätzlich kann aber nie ausgeschlossen werden, dass Jugendhilfemaßnahmen nicht zum gewünschten Ergebnis führen, oder anschließende Hilfe- und Unterstützungsangebote nicht angenommen werden. 2 In Bezugnahme auf die Aussage, dass 10 bis 17 Prozent der jungen Menschen unter 25 Jah- ren aus den Jugendhilfemaßnahmen in die Wohnungslosigkeit abrutschen, ist zu betonen, dass gemäß Bericht von den insgesamt 785 wohnungslosen Menschen unter 25 Jahren 134 Personen nach einer Jugendhilfemaßnahme in die Wohnungslosigkeit gelangt sind. Die ge- nannten Prozentzahlen beziehen sich folglich auf die Gruppe der jungen Wohnungslosen und nicht auf Abgänger aus Jugendhilfemaßnahmen. Gez. Voigtsberger
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3117/2024
- Typ
- Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
- Datum
- 21.10.2024
- Erstellt
- 10.10.2024 08:21