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3117/2024

Beantwortung der mündlichen Anfrage von Herrn Rudolph aus der Sitzung des JHA am 17.09.2024 zur Vorlage 1253/2024 zum Bericht über die Lebenslage obdachloser und wohnungsloser Menschen in Köln

Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 21.10.2024

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Nächste Beratung: Jugendhilfeausschuss, Sitzung am 05.11.2024, TOP 7.1.1

Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

3430 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
IV/51 
 
Vorlagen-Nummer 21.10.2024 
 3117/2024 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Jugendhilfeausschuss 05.11.2024 
 
Beantwortung der mündlichen Anfrage von Herrn Rudolph aus der Sitzung des JHA am 
17.09.2024 zur Vorlage 1253/2024 zum Bericht über die Lebenslage obdachloser und 
wohnungsloser Menschen in Köln 
Herr Rudolph weist auf die zugrundeliegende Studie hin, die sehr lesenswert sei. 
Diese enthalte ab Seite 48 einen Kinder- und Jugendbezug. Er bewerte die Zahlen als er-
schreckend. 10 bis 17 Prozent der jungen Menschen unter 25 Jahren würden aus den Ju-
gendhilfemaßnahmen in die Wohnungslosigkeit abrutschen. Er erkundigt sich, wie das Ju-
gendamt mit der am Ende des Berichts benannten Handlungsempfehlung umzugehen ge-
denke, um junge Menschen vor Wohnungslosigkeit zu schützen. 
 
Die Verwaltung antwortet wie folgt: 
 
Das Ziel, dass Jugendhilfemaßnahmen nicht in Wohnungslosigkeit enden sollen, entspricht 
dem Bestreben der Kinder- und Jugendhilfe, folglich dem Träger der öffentlichen Jugendhilfe 
und den Trägern der freien Jugendhilfe gleichermaßen. Dies wird sowohl innerhalb der indivi-
duellen Hilfeplanung gemäß § 36 und § 41,3 SGB VIII, der Nachbetreuung von Careleavern § 
nach 41a SGB VIII, wie auch im Rahmen von ressortübergreifenden Kooperationen verfolgt. 
 
Seit 2016 besteht z.B. eine Vereinbarung über die Zusammenarbeit im Bereich „sozialpädago-
gisch begleiteter Wohnformen“ zwischen dem Jobcenter Köln, Standort U 25 und dem Amt für 
Kinder, Jugend und Familie der Stadt Köln. Im Rahmen regelmäßiger Arbeitstreffen unter Be-
teiligung der Träger der freien Jugendhilfe wird diese Vereinbarung überprüft und bei Bedarf 
aufeinander abgestimmt. Hierbei werden die Lebens- und Wohnbereiche von jungen Men-
schen und Familien sowie ihre Bedürfnisse, Wünsche und Interessen berücksichtigt. Ziel ist 
es, einen für den Einzelfall passenden Übergang in ein bedarfsorientiertes Hilfesystem zu ge-
währleisten. So besteht bspw. die Möglichkeit nach Beendigung der Unterstützung durch die 
öffentliche Jugendhilfe den weiteren Verbleib des jungen Menschen in einer sozialpädago-
gisch begleiteten Wohnform als Unterkunft über das Jobcenter zu finanzieren. Die Übernahme 
von pädagogischen Leistungen ist dabei ausgeschlossen. 
Ein weiteres Kooperationsverfahren wurde zwischen der Fachabteilung „Ortsfremdenbetreu-
ung und Unbegleitete minderjährige Ausländer“, dem Sozialdienst katholischer Männer und 
dem Amt für Wohnungswesen entwickelt. Ziel ist auch hier die Überleitung in nach Hilfeende 
entsprechend anschließende Sozialsysteme sowie die Vermeidung von Obdach- und Woh-
nungslosigkeit.  
 
Grundsätzlich kann aber nie ausgeschlossen werden, dass Jugendhilfemaßnahmen nicht zum 
gewünschten Ergebnis führen, oder anschließende Hilfe- und Unterstützungsangebote nicht 
angenommen werden.

2 
 
In Bezugnahme auf die Aussage, dass 10 bis 17 Prozent der jungen Menschen unter 25 Jah-
ren aus den Jugendhilfemaßnahmen in die Wohnungslosigkeit abrutschen, ist zu betonen, 
dass gemäß Bericht von den insgesamt 785 wohnungslosen Menschen unter 25 Jahren 134 
Personen nach einer Jugendhilfemaßnahme in die Wohnungslosigkeit gelangt sind. Die ge-
nannten Prozentzahlen beziehen sich folglich auf die Gruppe der jungen Wohnungslosen und 
nicht auf Abgänger aus Jugendhilfemaßnahmen. 
 
 
 
Gez. Voigtsberger

Beratungsverlauf (1)

05.11.2024 Jugendhilfeausschuss
TOP 7.1.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3117/2024
Typ
Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
Datum
21.10.2024
Erstellt
10.10.2024 08:21