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3740/2023

Beantwortung einer mündlichen Anfrage von Nathalie Binz im Ausschuss Schule und Weiterbildung vom 18.09.2023 betreffend "Anmeldeverfahren an Gesamtschulen zum Schuljahr 2024/25"

Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 15.11.2023

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Nächste Beratung: Ausschuss Schule und Weiterbildung, Sitzung am 20.11.2023, TOP 8.28

Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

2023 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
IV/40/402/1 
 
Vorlagen-Nummer     15.11.2023 
 3740/2023 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Schule und Weiterbildung 20.11.2023 
 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage von Nathalie Binz im Ausschuss Schule und 
Weiterbildung vom 18.09.2023 betreffend "Anmeldeverfahren an Gesamtschulen zum 
Schuljahr 2024/25" 
Anfrage von Nathalie Binz in der Sitzung des Ausschusses Schule und Weiterbildung am 
18.09.2023 
Wann bekommen die Eltern ihre Anmeldeunterlagen zurück, wenn die Anmeldefrist am Frei-
tag endet und die Verlängerungswoche direkt am Montag startet? 
 
Antwort der Verwaltung 
Für alle Gesamtschulen und die beiden neuen Gymnasien für Rondorf und Nippes findet ein 
vorgezogenes Anmeldeverfahren im Zeitraum 26.01. bis 02.02.2024 statt. 
Für die neuen Gymnasien und die neuen Gesamtschulen kann der Anmeldezeitraum einmalig 
um eine Woche bis 09.02.2024 verlängert werden, wenn die Schule in der ersten Anmeldewo-
che nicht über die erforderliche Mindestanmeldezahl verfügt. 
In dieser Woche wird an den Gesamtschulen über die Aufnahmen der Schülerinnen und 
Schüler entschieden, die Bescheide werden am 13.02.2024 an die Erziehungsberechtigten 
zentral versendet. 
Beide Anmeldungszeiträume sind in der Ausbildungs- und Prüfungsordnung Sekundarstufe I 
(APO-S I) verbindlich festgelegt, so dass kein Spielraum hinsichtlich der Terminierung be-
steht. 
Kinder, die im Anmeldeverfahren der Gesamtschulen weder an der Erst- noch an der Zweit-
wunschschule aufgenommen werden, können daher nicht in der Verlängerungswoche an ei-
ner der neuen Schulen angemeldet werden. 
Sofern jedoch eine der neuen Schulen als Zweitwunsch angegeben wurde, leiten die Erst-
wunschschulen im Falle einer Absage die Anmeldeunterlagen unmittelbar an die Zweit-
wunschschule weiter, sofern diese noch freie Kapazitäten hat. In diesem Fall werden die Kin-
der im Aufnahmeverfahren der neuen Schulen berücksichtigt. 
 
gez. Voigtsberger

Beratungsverlauf (1)

20.11.2023 Ausschuss Schule und Weiterbildung
TOP 8.28 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3740/2023
Typ
Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
Datum
15.11.2023
Erstellt
14.11.2023 07:47