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Beantwortung einer mündlichen Anfrage von Nathalie Binz im Ausschuss Schule und Weiterbildung vom 18.09.2023 betreffend "Anmeldeverfahren an Gesamtschulen zum Schuljahr 2024/25"

Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 3740/2023 vom 15.11.2023

Stand: Am 20.11.2023 im Ausschuss Schule und Weiterbildung beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

Dokumente

  • Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

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    Dezernat, Dienststelle IV/40/402/1 Vorlagen-Nummer 15.11.2023 3740/2023 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Schule und Weiterbildung 20.11.2023 Beantwortung einer mündlichen Anfrage von Nathalie Binz im Ausschuss Schule und Weiterbildung vom 18.09.2023 betreffend "Anmeldeverfahren an Gesamtschulen zum Schuljahr 2024/25" Anfrage von Nathalie Binz in der Sitzung des Ausschusses Schule und Weiterbildung am 18.09.2023 Wann bekommen die Eltern ihre Anmeldeunterlagen zurück, wenn die Anmeldefrist am Frei- tag endet und die Verlängerungswoche direkt am Montag startet? Antwort der Verwaltung Für alle Gesamtschulen und die beiden neuen Gymnasien für Rondorf und Nippes findet ein vorgezogenes Anmeldeverfahren im Zeitraum 26.01. bis 02.02.2024 statt. Für die neuen Gymnasien und die neuen Gesamtschulen kann der Anmeldezeitraum einmalig um eine Woche bis 09.02.2024 verlängert werden, wenn die Schule in der ersten Anmeldewo- che nicht über die erforderliche Mindestanmeldezahl verfügt. In dieser Woche wird an den Gesamtschulen über die Aufnahmen der Schülerinnen und Schüler entschieden, die Bescheide werden am 13.02.2024 an die Erziehungsberechtigten zentral versendet. Beide Anmeldungszeiträume sind in der Ausbildungs- und Prüfungsordnung Sekundarstufe I (APO-S I) verbindlich festgelegt, so dass kein Spielraum hinsichtlich der Terminierung be- steht. Kinder, die im Anmeldeverfahren der Gesamtschulen weder an der Erst- noch an der Zweit- wunschschule aufgenommen werden, können daher nicht in der Verlängerungswoche an ei- ner der neuen Schulen angemeldet werden. Sofern jedoch eine der neuen Schulen als Zweitwunsch angegeben wurde, leiten die Erst- wunschschulen im Falle einer Absage die Anmeldeunterlagen unmittelbar an die Zweit- wunschschule weiter, sofern diese noch freie Kapazitäten hat. In diesem Fall werden die Kin- der im Aufnahmeverfahren der neuen Schulen berücksichtigt. gez. Voigtsberger

Beratungsverlauf

  1. 20.11.2023

    Ausschuss Schule und Weiterbildung

    TOP 8.28, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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