Mandari Insight

3909/2024

Beantwortung der Anfrage AN/1288/2024 "Förderung von gleichstellungspolitischen Projekten, Vereinen und Gruppen über 2024 hinaus" der SPD-Fraktion

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 09.12.2024

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Nächste Beratung: Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern, Sitzung am 09.12.2024

Anhang 1_Tabelle Übersicht Kürzungen gleichstellungspolitischer Bereich

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Anhang 1_Tabelle Übersicht Kürzungen gleichstellungspolitischer Bereich

4886 Zeichen

1 
 
Träger*in 
 
Projekt Verortung im Haushalt Haushaltsjahr Defizit 
2024 2025 2026 2025 2026 
EDELGARD   
 
Koordinierungsstelle 
EDELGARD  
01 Innere Verwaltung, 
TP 0111Sonstige Innere 
Verwaltung, TPZ 16  
 
65.000 € 0 0 -100.000 €1 -100.000 € 
Agisra e.V.  Förderung einer 50%-
Stelle zur Beratung von 
gewaltbetroffenen 
Migrantinnen* und 
geflüchteten Frauen* 
06 Kinder-, Jugend- und 
Familienhilfe, TP 0606 
Hilfe für junge Menschen 
und ihre Familien, TPZ 
15 Zuschuss häusliche 
Gewalt (S.553)  
 
35.000 € 0 0 -35.000 € -35.000 € 
Institutionelle Förderung 
für  psychosoziale 
Betreuung 
05 Soziale Hilfen, TP 
0504 Freiwillige 
Sozialleistungen und 
Diversity, TPZ 15 Z 
Frauenprojekte (S.486) 
 
82.700 € 0 0 -50.000 €2 -50.000 € 
  Defizit gesamt:  
 -85.000 € 
Defizit gesamt:  
-85.000 € 
Paula e.V. 3 
 
 
Psychosoziale Betreuung 
im Bereich (sexualisierte) 
Gewalt und 
Traumatisierung 
05 Soziale Hilfen, TP 
0504 Freiwillige 
Sozialleistungen und 
Diversity, TPZ 15 Z 
Paula e.V. (S. 487)  
50.000,00 € 0 0 -50.000 € -50.000 € 
                                            
1 Laut der vorläufigen Kalkulation zur Weiterführung der Koordinierungsstelle EDELGARD werden tarifbedingt die angegebenen Personalkosten anfallen.  
2 34.000 Euro der geförderten Summe war als Mietzuschuss zweckgebunden. Durch die neuen Räumlichkeiten von agisra e.V. würde di eser Teil der Förderung wegfallen. Trotzdem 
werden über Förderung keine Mietnebenkosten abgedeckt (Strom, Telefon, Bürobedarf, Versicherungen und Personalkosten für Verwaltung/Finanzen und Öffentlichkeitsarbeit).  
3 Paula e.V. hat die Möglichkeit eine Förderung durch das Deutsche Hilfswerk (DHW) 2025-2027 für ein Modellprojekt wahrzunehmen, indem Beratung für akut von Gewalt betroffene 
alte und hochaltrige Frauen angeboten wird. Diese Fördersumme kann nur unter der Voraussetzung eines Eigenanteils in Höhe von  10.000€ pro Jahr bezogen werden. Die Förderung 
ersetzt nicht die Stelle zur traumsensiblen Beratung für Betroffene von früher erlebter Gewalt.

2 
 
Frauen Leben 
e.V. 
Institutionelle Förderung 
für  psychosoziale 
Betreuung seit 2005 
05 Soziale Hilfen, TP 
0504 Freiwillige 
Sozialleistungen und 
Diversity, TPZ 15 Z 
Frauenprojekte (S.486) 
 
 
5.763,02 € 0 0 -5.763,02 € -5.763,02 € 
Institutionelle Förderung 
nach § 16a SGB II (seit 
2005) 
05 Soziale Hilfen, TP 
0502 Kommunale 
Leistungen nach dem 
SGB II, TPZ 16 SGB II – 
Psychosoziale 
Betreuung (S. 475) 
53.000 € 0 0 -53.000 € -53.000 € 
  Defizit gesamt:  
-58.763,02 € 
Defizit gesamt:  
-58.763,02 € 
Hagazussa e.V. Institutionelle Förderung 
seit 2005 
05 Soziale Hilfen, TP 
0504 Freiwillige 
Sozialleistungen und 
Diversity, TPZ 15 Z 
Frauenprojekte (S.486) 
 
51.600 € 0 0 -51.600 € -51.600 € 
Frauen gegen 
Erwerbslosigkeit 
Institutionelle Förderung 
seit 2005 
05 Soziale Hilfen, TP 
0504 Freiwillige 
Sozialleistungen und 
Diversity, TPZ 15 Z 
Frauenprojekte (S.486) 
 
5.900 € 0 0 - 5.900 € - 5.900 € 
Institutionelle Förderung 
nach § 16a SGB II (seit 
2005) 
05 Soziale Hilfen, TP 
0502 Kommunale 
Leistungen nach dem 
SGB II, TPZ 16 SGB II – 
Psychosoziale 
Betreuung (S. 475) 
 
63.000 € 0 0 - 63.000 € -63.000 € 
  Defizit gesamt:  
- 68.900 € 
Defizit gesamt:  
-68.900 €

3 
 
Lobby für 
Mädchen  
Gender Fair Play  
(Offene Mädchenarbeit, 
Trauma- und 
kultursensible 
Mädchenberatung, 
Prävention)   
 
06 Kinder-, Jugend- und 
Familienhilfe,TP 0604 
Kinder- und 
Jugendarbeit, TPZ 15 
Gender Fair Play  
(S.539)  
65.000 € 0 0 - 65.000 € - 65.000 € 
M(a)BI I & II    
(Mädchenausbildungsinitia
tive/ Laufbahnbegleitung) 
 
06 Kinder-, Jugend- und 
Familienhilfe, TP 0604 
Kinder- und 
Jugendarbeit, TPZ 15 
Zuschuss 
Jugendhilfemaßn. 
Zuwand.u.Flü  (S.540) 
 
68.000 € 0 0 -68.000 € -68.000 € 
Aufsuchende 
Mädchenarbeit 
06 Kinder-, Jugend- und 
Familienhilfe, TP 0604 
Kinder- und 
Jugendarbeit, TPZ 15 
Zuschuss 
Jugendhilfemaßn. 
Zuwand.u.Flü  (S.540) 
 
41.000 € 0 0 -41.000 € -41.000 € 
Strukturförderfonds für 
Kostensteigerungen bei 
Personal- und 
Betriebskosten 
 
06 Kinder-, Jugend- und 
Familienhilfe, TP 0604 
Kinder- und 
Jugendarbeit, TPZ 15 
Strukturförderfonds  
(S.540) 
24.000 € 0 0 -24.000 € -24.000 € 
  Defizit gesamt:  
-198.000 € 
Defizit gesamt:  
-198.000 €

4 
 
Handwerker-
innenhaus 
Institutionelle Förderung 
für Mädchenprojekt 
06 Kinder-, Jugend- und 
Familienhilfe, TP 0604 
Kinder- und 
Jugendarbeit, TPZ 15, 
Position 425 Zuschuss 
für Maßnahmen der 
Jugendberufshilfe 
(S.539) 
 
181.000 € 90.000 € 90.000 € 91.000€ 91.000€ 
Strukturförderfonds für  
Kostensteigerung bei 
Personal- und 
Betriebskosten 
06 Kinder-, Jugend- und 
Familienhilfe, TP 0604 
Kinder- und 
Jugendarbeit, TPZ 15 
Strukturförderfonds 
(S.540) 
20.000 € 0 0 -20.000 € -20.000 € 
  Defizit gesamt:  
-110.000 € 
Defizit gesamt:  
-110.000 € 
      
SUMME 
DEFIZIT 
 
722.263,02 € 
 
722.263,02 €

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

5069 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
II/03 
 
Vorlagen-Nummer 09.12.2024 
 3909/2024 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern 09.12.2024 
Beantwortung der Anfrage AN/1288/2924 "Förderung von gleichstellungspolitischen 
Projekten, Vereinen und Gruppen über 2024 hinaus" der SPD-Fraktion 
1. Welche Förderungen für Gruppen, Organisationen, Vereine usw., die bisher 
über Mittel des Gleichstellungsamtes und aus dem Bereich der freiwilligen Leis-
tungen gefördert werden, enden Ende 2024?  
Antwort der Verwaltung: 
 
Die Veränderungen sind in der anhängenden Tabelle zusammengefasst. Dazu sind fol-
gende weitergehende Informationen zu geben: 
- Die im Kontext kommunaler Eingliederungshilfen bisher vom Jobcenter ausgezahl-
ten institutionelle Förderungen über den § 16a SGB II sind nicht mehr möglich. Pro-
jektförderungen zu psychosozialer Betreuung nach §16a SGB II sollen zukünftig nur 
noch in Form von Fallpauschalen ausgezahlt werden. Voraussichtlich wird die fall-
basierte Abrechnung bei vielen Träger*innen eine Umstellung von festangestellten 
Fachkräften auf Honorarkräfte mit sich führen.  
- Zahlreiche gleichstellungspolitische Projekte, die für die Arbeit des Amts für Gleich-
stellung von Frauen und Männern relevant sind, werden über Budgets weiterer Äm-
ter finanziert. Dies betrifft insbesondere die Bereiche Gewaltschutz und gleichstel-
lungsspezifische Jugendarbeit.  
- Für die Koordinierung zur Umsetzung der Istanbul-Konvention – die dem Gleichstel-
lungsamt obliegt – ist die Träger*innenlandschaft, die sowohl Beratung, Schutz und 
Hilfen für gewaltbetroffene Frauen* als auch Präventionsangebote für Ki nder und 
Jugendliche anbieten, essenziell und unersetzbar. Diese Träger*innen beziehen 
Förderungen aus weiteren Ämtern der Stadtverwaltung und sind in vielen Fällen von 
Kürzungen betroffen.  
- Die Finanzierung für die Koordinierungsstelle EDELGARD, die im Rahmen des Po-
litischen Veränderungsnachweis 2023/24 zeitlich befristet zugesetzt wurden, läuft 
zum 31.12.2024 aus. Die Mittel aus dem Amt für Gleichstellung von Frauen und 
Männern stehen unverändert zur Verfügung.  
 
2. Welche Maßnahmen werden seitens der Sta dt Köln ergriffen werden, um die

2 
 
Projekte und Vereine zu informieren und sicherzustellen, dass diese ihre Arbeit 
fortführen können und somit notwendige Anlaufstellen für betroffene Frauen wei-
terhin unterstützt werden?  
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Sowohl stadtverwaltungsintern als auch mit den Träger*innen besteht reger Austausch 
um sicherzustellen, dass die Träger*innen ihre Arbeit fortführen können. 
 
3. Welche konkreten Auswirkungen haben die geplanten Kürzungen der Mittel im 
Landeshaushalt auf die Stadt Köln und ihre bestehenden Beratungsangebote im 
Bereich der Gleichstellungs- und Queerpolitik?  
 
Antwort der Verwaltung (im Bereich Gesundheit, bezogen auf die Kürzungen für die 
Aidshilfe im Landeshaushaltsentwurf 2025) 
 
Der Stadt Köln ist bewusst, dass ei ne Kürzung der fachbezogenen Landespauschalen 
in der angekündigten Höhe von 35% das seit fast 40 Jahren etablierte und bewährte 
sogenannten „Kölner Model“ gefährdet und die Strukturen der Angebote schädigen 
kann. Gerade die Vielfalt der Angebote gewährleis tet seit vielen Jahren in Köln eine 
nachhaltige stabile Prävention -Struktur für HIV -/STI, Youthwork, aber auch weiterer 
Themen wie HIV-/STI-Prävention für Menschen mit Fluchterfahrung, Menschen in der 
Sexarbeit oder das Auffangen akuter Lagen wie z.B. MPox in 2022/2023. 
Eine solche Strukturschädigung hätte zur Folge, dass langjährig aufgebaute Zugänge 
zu Menschen mit intersektionalen Risiken verloren gingen. 
Ein Anknüpfen und Wiederaufnehmen des aktuellen Status quo der Angebote wäre 
nicht unmittelbar möglich und müssten erneut langjährig wieder aufgebaut werden. 
Der Stadt ist zudem bewusst, dass die bestehende Angebotsstruktur der HIV-STI-Prä-
vention in Köln einen maßgeblichen Beitrag für ein stadtgesellschaftliches Klima gegen 
Ausgrenzung und gegen Diskrimi nierung/Stigmatisierung und für ein positives Klima 
der Vielfalt leistet. Weitere mögliche Folgen werden seitens der Fachdezernate derzeit 
analysiert. Der Ausschuss wird über die weitere Entwicklung informiert.  
 
4. Hat sich die Stadtverwaltung schon mit d em Land darüber verständigt, wie si-
chergestellt werden soll, dass trotz der reduzierten Mittel die notwendige Bera-
tung und Unterstützung in Köln weiterhin in der bisherigen Qualität angeboten 
werden kann? 
 
Antwort der Verwaltung (im Bereich Gesundheit, bez ogen die Kürzungen für die Aids-
hilfe im Landeshaushaltsentwurf 2025) 
 
Die Haushaltsplanung ist auf Landeseben und auf kommunaler Ebene noch nicht ab-
geschlossen. Zur Planung des Landeshaushaltes sind aktuell laufende Gespräche zwi-
schen Land und den kommunal en Spitzenverbänden abzuwarten.  Weitere mögliche 
Folgen werden seitens der Fachdezernate derzeit analysiert. Der Ausschuss wird über 
die weitere Entwicklung informiert. 
 
Gez. Prof. Dr. Diemert

Beratungsverlauf (1)

09.12.2024 Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3909/2024
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
09.12.2024
Erstellt
05.12.2024 14:30