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Beantwortung der Anfrage AN/1288/2024 "Förderung von gleichstellungspolitischen Projekten, Vereinen und Gruppen über 2024 hinaus" der SPD-Fraktion

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 3909/2024 vom 09.12.2024

Stand: Am 09.12.2024 im Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

Dokumente

  • Anhang 1_Tabelle Übersicht Kürzungen gleichstellungspolitischer Bereich

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    1 Träger*in Projekt Verortung im Haushalt Haushaltsjahr Defizit 2024 2025 2026 2025 2026 EDELGARD Koordinierungsstelle EDELGARD 01 Innere Verwaltung, TP 0111Sonstige Innere Verwaltung, TPZ 16 65.000 € 0 0 -100.000 €1 -100.000 € Agisra e.V. Förderung einer 50%- Stelle zur Beratung von gewaltbetroffenen Migrantinnen* und geflüchteten Frauen* 06 Kinder-, Jugend- und Familienhilfe, TP 0606 Hilfe für junge Menschen und ihre Familien, TPZ 15 Zuschuss häusliche Gewalt (S.553) 35.000 € 0 0 -35.000 € -35.000 € Institutionelle Förderung für psychosoziale Betreuung 05 Soziale Hilfen, TP 0504 Freiwillige Sozialleistungen und Diversity, TPZ 15 Z Frauenprojekte (S.486) 82.700 € 0 0 -50.000 €2 -50.000 € Defizit gesamt: -85.000 € Defizit gesamt: -85.000 € Paula e.V. 3 Psychosoziale Betreuung im Bereich (sexualisierte) Gewalt und Traumatisierung 05 Soziale Hilfen, TP 0504 Freiwillige Sozialleistungen und Diversity, TPZ 15 Z Paula e.V. (S. 487) 50.000,00 € 0 0 -50.000 € -50.000 € 1 Laut der vorläufigen Kalkulation zur Weiterführung der Koordinierungsstelle EDELGARD werden tarifbedingt die angegebenen Personalkosten anfallen. 2 34.000 Euro der geförderten Summe war als Mietzuschuss zweckgebunden. Durch die neuen Räumlichkeiten von agisra e.V. würde di eser Teil der Förderung wegfallen. Trotzdem werden über Förderung keine Mietnebenkosten abgedeckt (Strom, Telefon, Bürobedarf, Versicherungen und Personalkosten für Verwaltung/Finanzen und Öffentlichkeitsarbeit). 3 Paula e.V. hat die Möglichkeit eine Förderung durch das Deutsche Hilfswerk (DHW) 2025-2027 für ein Modellprojekt wahrzunehmen, indem Beratung für akut von Gewalt betroffene alte und hochaltrige Frauen angeboten wird. Diese Fördersumme kann nur unter der Voraussetzung eines Eigenanteils in Höhe von 10.000€ pro Jahr bezogen werden. Die Förderung ersetzt nicht die Stelle zur traumsensiblen Beratung für Betroffene von früher erlebter Gewalt. 2 Frauen Leben e.V. Institutionelle Förderung für psychosoziale Betreuung seit 2005 05 Soziale Hilfen, TP 0504 Freiwillige Sozialleistungen und Diversity, TPZ 15 Z Frauenprojekte (S.486) 5.763,02 € 0 0 -5.763,02 € -5.763,02 € Institutionelle Förderung nach § 16a SGB II (seit 2005) 05 Soziale Hilfen, TP 0502 Kommunale Leistungen nach dem SGB II, TPZ 16 SGB II – Psychosoziale Betreuung (S. 475) 53.000 € 0 0 -53.000 € -53.000 € Defizit gesamt: -58.763,02 € Defizit gesamt: -58.763,02 € Hagazussa e.V. Institutionelle Förderung seit 2005 05 Soziale Hilfen, TP 0504 Freiwillige Sozialleistungen und Diversity, TPZ 15 Z Frauenprojekte (S.486) 51.600 € 0 0 -51.600 € -51.600 € Frauen gegen Erwerbslosigkeit Institutionelle Förderung seit 2005 05 Soziale Hilfen, TP 0504 Freiwillige Sozialleistungen und Diversity, TPZ 15 Z Frauenprojekte (S.486) 5.900 € 0 0 - 5.900 € - 5.900 € Institutionelle Förderung nach § 16a SGB II (seit 2005) 05 Soziale Hilfen, TP 0502 Kommunale Leistungen nach dem SGB II, TPZ 16 SGB II – Psychosoziale Betreuung (S. 475) 63.000 € 0 0 - 63.000 € -63.000 € Defizit gesamt: - 68.900 € Defizit gesamt: -68.900 € 3 Lobby für Mädchen Gender Fair Play (Offene Mädchenarbeit, Trauma- und kultursensible Mädchenberatung, Prävention) 06 Kinder-, Jugend- und Familienhilfe,TP 0604 Kinder- und Jugendarbeit, TPZ 15 Gender Fair Play (S.539) 65.000 € 0 0 - 65.000 € - 65.000 € M(a)BI I & II (Mädchenausbildungsinitia tive/ Laufbahnbegleitung) 06 Kinder-, Jugend- und Familienhilfe, TP 0604 Kinder- und Jugendarbeit, TPZ 15 Zuschuss Jugendhilfemaßn. Zuwand.u.Flü (S.540) 68.000 € 0 0 -68.000 € -68.000 € Aufsuchende Mädchenarbeit 06 Kinder-, Jugend- und Familienhilfe, TP 0604 Kinder- und Jugendarbeit, TPZ 15 Zuschuss Jugendhilfemaßn. Zuwand.u.Flü (S.540) 41.000 € 0 0 -41.000 € -41.000 € Strukturförderfonds für Kostensteigerungen bei Personal- und Betriebskosten 06 Kinder-, Jugend- und Familienhilfe, TP 0604 Kinder- und Jugendarbeit, TPZ 15 Strukturförderfonds (S.540) 24.000 € 0 0 -24.000 € -24.000 € Defizit gesamt: -198.000 € Defizit gesamt: -198.000 € 4 Handwerker- innenhaus Institutionelle Förderung für Mädchenprojekt 06 Kinder-, Jugend- und Familienhilfe, TP 0604 Kinder- und Jugendarbeit, TPZ 15, Position 425 Zuschuss für Maßnahmen der Jugendberufshilfe (S.539) 181.000 € 90.000 € 90.000 € 91.000€ 91.000€ Strukturförderfonds für Kostensteigerung bei Personal- und Betriebskosten 06 Kinder-, Jugend- und Familienhilfe, TP 0604 Kinder- und Jugendarbeit, TPZ 15 Strukturförderfonds (S.540) 20.000 € 0 0 -20.000 € -20.000 € Defizit gesamt: -110.000 € Defizit gesamt: -110.000 € SUMME DEFIZIT 722.263,02 € 722.263,02 €
  • Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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    Dezernat, Dienststelle II/03 Vorlagen-Nummer 09.12.2024 3909/2024 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern 09.12.2024 Beantwortung der Anfrage AN/1288/2924 "Förderung von gleichstellungspolitischen Projekten, Vereinen und Gruppen über 2024 hinaus" der SPD-Fraktion 1. Welche Förderungen für Gruppen, Organisationen, Vereine usw., die bisher über Mittel des Gleichstellungsamtes und aus dem Bereich der freiwilligen Leis- tungen gefördert werden, enden Ende 2024? Antwort der Verwaltung: Die Veränderungen sind in der anhängenden Tabelle zusammengefasst. Dazu sind fol- gende weitergehende Informationen zu geben: - Die im Kontext kommunaler Eingliederungshilfen bisher vom Jobcenter ausgezahl- ten institutionelle Förderungen über den § 16a SGB II sind nicht mehr möglich. Pro- jektförderungen zu psychosozialer Betreuung nach §16a SGB II sollen zukünftig nur noch in Form von Fallpauschalen ausgezahlt werden. Voraussichtlich wird die fall- basierte Abrechnung bei vielen Träger*innen eine Umstellung von festangestellten Fachkräften auf Honorarkräfte mit sich führen. - Zahlreiche gleichstellungspolitische Projekte, die für die Arbeit des Amts für Gleich- stellung von Frauen und Männern relevant sind, werden über Budgets weiterer Äm- ter finanziert. Dies betrifft insbesondere die Bereiche Gewaltschutz und gleichstel- lungsspezifische Jugendarbeit. - Für die Koordinierung zur Umsetzung der Istanbul-Konvention – die dem Gleichstel- lungsamt obliegt – ist die Träger*innenlandschaft, die sowohl Beratung, Schutz und Hilfen für gewaltbetroffene Frauen* als auch Präventionsangebote für Ki nder und Jugendliche anbieten, essenziell und unersetzbar. Diese Träger*innen beziehen Förderungen aus weiteren Ämtern der Stadtverwaltung und sind in vielen Fällen von Kürzungen betroffen. - Die Finanzierung für die Koordinierungsstelle EDELGARD, die im Rahmen des Po- litischen Veränderungsnachweis 2023/24 zeitlich befristet zugesetzt wurden, läuft zum 31.12.2024 aus. Die Mittel aus dem Amt für Gleichstellung von Frauen und Männern stehen unverändert zur Verfügung. 2. Welche Maßnahmen werden seitens der Sta dt Köln ergriffen werden, um die 2 Projekte und Vereine zu informieren und sicherzustellen, dass diese ihre Arbeit fortführen können und somit notwendige Anlaufstellen für betroffene Frauen wei- terhin unterstützt werden? Antwort der Verwaltung: Sowohl stadtverwaltungsintern als auch mit den Träger*innen besteht reger Austausch um sicherzustellen, dass die Träger*innen ihre Arbeit fortführen können. 3. Welche konkreten Auswirkungen haben die geplanten Kürzungen der Mittel im Landeshaushalt auf die Stadt Köln und ihre bestehenden Beratungsangebote im Bereich der Gleichstellungs- und Queerpolitik? Antwort der Verwaltung (im Bereich Gesundheit, bezogen auf die Kürzungen für die Aidshilfe im Landeshaushaltsentwurf 2025) Der Stadt Köln ist bewusst, dass ei ne Kürzung der fachbezogenen Landespauschalen in der angekündigten Höhe von 35% das seit fast 40 Jahren etablierte und bewährte sogenannten „Kölner Model“ gefährdet und die Strukturen der Angebote schädigen kann. Gerade die Vielfalt der Angebote gewährleis tet seit vielen Jahren in Köln eine nachhaltige stabile Prävention -Struktur für HIV -/STI, Youthwork, aber auch weiterer Themen wie HIV-/STI-Prävention für Menschen mit Fluchterfahrung, Menschen in der Sexarbeit oder das Auffangen akuter Lagen wie z.B. MPox in 2022/2023. Eine solche Strukturschädigung hätte zur Folge, dass langjährig aufgebaute Zugänge zu Menschen mit intersektionalen Risiken verloren gingen. Ein Anknüpfen und Wiederaufnehmen des aktuellen Status quo der Angebote wäre nicht unmittelbar möglich und müssten erneut langjährig wieder aufgebaut werden. Der Stadt ist zudem bewusst, dass die bestehende Angebotsstruktur der HIV-STI-Prä- vention in Köln einen maßgeblichen Beitrag für ein stadtgesellschaftliches Klima gegen Ausgrenzung und gegen Diskrimi nierung/Stigmatisierung und für ein positives Klima der Vielfalt leistet. Weitere mögliche Folgen werden seitens der Fachdezernate derzeit analysiert. Der Ausschuss wird über die weitere Entwicklung informiert. 4. Hat sich die Stadtverwaltung schon mit d em Land darüber verständigt, wie si- chergestellt werden soll, dass trotz der reduzierten Mittel die notwendige Bera- tung und Unterstützung in Köln weiterhin in der bisherigen Qualität angeboten werden kann? Antwort der Verwaltung (im Bereich Gesundheit, bez ogen die Kürzungen für die Aids- hilfe im Landeshaushaltsentwurf 2025) Die Haushaltsplanung ist auf Landeseben und auf kommunaler Ebene noch nicht ab- geschlossen. Zur Planung des Landeshaushaltes sind aktuell laufende Gespräche zwi- schen Land und den kommunal en Spitzenverbänden abzuwarten. Weitere mögliche Folgen werden seitens der Fachdezernate derzeit analysiert. Der Ausschuss wird über die weitere Entwicklung informiert. Gez. Prof. Dr. Diemert

Beratungsverlauf

  1. 09.12.2024

    Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern

    Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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