Bürgereingabe gem. § 24 GO "Bewegungsmöglichkeiten für ein E-Mobil" (AZ.: 02-1600-218/16)
Beschlussvorlage Bezirksvertretung 1295/2017/1 vom 10.08.2017
Stand: Am 21.09.2017 in der Bezirksvertretung 5 (Nippes) geändert beschlossen.
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Anlage 1 Eingabe
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Dr. Herbert Clasen Nordstr. 96 50733 Köln Dr. Herbert Clasen, Nordstr. 96, 50733 Köln E OZZL 735817 E-Mail : clasen @netcologne.de Geschäftsstelle für Anregungen und Beschwerden anlen nat Ludwigstraße 8 50667 Köln Postfach 10 35 64 50475 Köln Köln, 22.L2.20t6 Antrag nach I 24 GO NRW von Frau Winterwerb Sehr geehrter Her Vorsitzender Thelen, .,J,t .k ffir{ , F , iuch darf bei Ihnen den o. a. Antrag einreichen. Darum hat mich Frau Winterwerb gebeten, da sie der Hilfe bedürftig ist. Ich habe sie sowohl in ihrem Anliegen gegenüber der städtischen Verwaltung unterstützt als auch bei diesem Antrag - aus demselben Grund. Seit fast einem Jahr bemüht sich Frau Winterwerb um eine Lösung Ihres Problems, mit Hilfe eine Elektomobils wieder mobil zu werden - leider ohne durchgreifenden Erfolg. Ich würde mich freuen, wenn es vor diesem Hintegrund zu einer zügigen Behandlung im Beschwerdeausschuss kommen könnte. Nähere und weitere Auskünfte könnte ich gerne geben. Vielen Dank flir Ihre Unterstützung! Viele und freundliche Grüße efr !Ä U*,e{- Regina Wintenryerb Schwerinstr.29 50733 Köln Antrag nach S 24 GO NRW: Bewegungsmöglichkeiten für das E-Mobil von Frau Regina Winterwerb Sehr geehrter Herr Vorsitzender Thelen, lch beantrage bei lhnen, dass der Beschwerde-Ausschuss der Stadt Köln sich meines Anliegens annimmt: Die Stadt Köln wird gebeten, eine der drei genannten Maßnahmen oder eine andere Maßnahme zu ergreifen, um Frau Winterwerb das problemlose Navigieren von ihrem Wohnhaus in der Schweinstraße Nr. 29 nach Süden und nach Norden zu ermöglichen: o Absenkung des Bordsteins o Auffüllen einer Rampe o Aufstellen von Pollern, um eine nahe gelegene Absenkung erreichen zu können - Dies setzt allerdings voraus, dass der tsesitzer der Garage darauf verzichtet, sein SUV (K FT 2905) regelmäßig in der Einfahrt zu parken, was laut Verwaltung nach der STVO erlaubt ist. lch bin 76 Jahre alt und schwerbehindert. Meine Mobilität mit meinem Rollator ist sehr beschwerlich und eingeschränkt. lch bin gewissermaßen in einerr Haus und rneiner Wohnung gefangen. Umso froher war ich, dass mir die Krankenkasse ein E-Mobil zur Verfügung stellen will. lch habe auch die Erlaubnis, dieses auf dem Grundstück meines Hauses vor der Haustür abstellen zu können, wo ich es auch aufladen kann. Und froh war ich auch darüber, dass auf der Schwerinst raße 2 Poller aufgestellt worden sind, um das Parken vor meinem Haus zu unterbinden. Auf der Schwerinstraße ist nämlich in Fahrtrichtung rechts der Einbahnstraße Gehwegparken geduldet. Die Höhe des Unterschieds zwischen Gehweg und Straße beträgt 18 cm und ist daher mit einem E-Mobil nicht zu überwinden. Daher habe ich mich mit mehreren Schreiben an die Stadt Köln gewendet und um Abhilfe gebeten' Leider gingen alle Versuche ins Leere. Daher habe ich mich an den designierten Seniorenvertreter in Köln-Nippes, Dr. Herbert Clasen, gewendet, der mich unterstützt hat - leider nicht mit dem gewünschten Erfolg. Den Schriftwechsel von ihm mit der Verwaltung füge ich mit der Erlaubnis von Dr. Clasen bei. Auch die Presse hat sich meines Falls verständnisvoll angenommen. Auch dies hat zu keiner Reaktion bei der Verwaltung geführt. Diese füge ich ebenfalls bei Daher wende ich mich nach fast einem Jahr an den Beschwerdeausschuss der Stadt Köln und ich bitte dringend um Abhilfe. Mir wurde mitgeteilt, dass eine Restbreite von 100 cm für meine Fortbewegung mit dem Elektromobil ausreichen würde, um die Blücherstraße zu erreichen. Und falls dies einmal nicht der Fall sein sollte, könne ich ja den Abschleppdienst informieren. Wie soll dies denn praktisch gehen, wenn ich auf ein solches Hindernis stoße. Diese Restwegbreite von 100 cm ist verschiedentlich nicht gegeben, zumal es zur Blücherstraße 1 Elektrokasten gibt und zur Nordstraße 2 Elektrokästen, die die Restwegbreite um ca.11cm verringern einschränken. Fotos sind beigefügt, die das belegen' 1 Die rechtlichen Hinweise der Stadt kann ich nicht nachvollziehen, zumal Dr. Clasen um eine Erläuterung gebeten hat, die nicht erfolgt ist, insbesondere kann ich den Verweis auf die ,,Verordnung zur Anderung der Fahrerlaubnis-Verordnung" in diesem Zusammenhang nicht verstehen. Diese hänge ich an. Zudem hat Dr. Clasen alternative rechtliche Positionen eingereicht, auf die die Verwaltung nicht eingegangen ist. Bei der Zusammenstellung der Dokumente sowie bei der Erstellung dieser Petition hat mit Dr. Clasen tatkräftig unterstützt. Köln, 22.L2.20tG -P--7 -y) c4 LJ--r-.,-, i*-- tpe-r|/J (Regina Winterwerb) 2 wiN*; r inir l r ::: fiNi::i:= :.,, , llllr"i:::li],ri'ilil ..... :;"... . ..: 4 5 P -
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/66/663/3 Vorlagen-Nummer 1295/2017/1 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bürgereingabe gem. § 24 GO "Bewegungsmöglichkeiten für ein E-Mobil" (AZ.: 02-1600-218/16) Beschlussorgan Bezirksvertretung 5 (Nippes) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Nippes spricht sich gegen die Absenkung des Bürgersteigs aus. Die Bezirksvertretung Nippes bittet die Verwaltung, den Bereich im Rahmen der personellen Kapazi- täten verstärkt zu überwachen und das Parken neu zu ordnen, so dass eine ungehinderte Passage möglich ist. Bezirksvertretung 5 (Nippes) 21.09.2017 2 Begründung: Die Petentin beantragt u.a. eine Absenkung des Bürgersteigs in der Schwerinstr. 29 (s. Anlage 1). Die Bürgereingabe gem. „§ 24 GO „Bewegungsmöglichkeiten für ein E-Mobil“ wurde zunächst im Rahmen der Anhörung in der Bezirksvertretung Nippes in der Sitzung am 29.06.2017 behandelt. Das Beratungsergebnis ist in der Anlage 2 ersichtlich. Am 04.07.2017 wurde diese Eingabe im Ausschuss für Anregungen und Beschwerden behandelt. Der Ausschuss sollte über die Eingabe entscheiden. Vor Eintritt in die Beratung wurde die Entschei- dungszuständigkeit der Bezirksvertretung Nippes erläutert. Nach Klärung der Zuständigkeit ist eine erneute Behandlung der Bürgereingabe in der Bezirksvertretung Nippes erforderlich. Stellungnahme der Verwaltung: Die Petentin plant die Anschaffung eines Elektromobils zur Erleichterung ihrer täglichen Wege und beabsichtigt, mit dem Elektromobil die Straße zu befahren. Um diese ungehindert erreichen zu kön- nen, fordert die Petentin von der Verwaltung, den Bordstein vor ihrem Haus abzusenken oder eine Rampe auf die Straße anzulegen. Elektromobile fallen jedoch unter die gesetzlichen Bestimmungen für Krankenfahrstühle, das heißt, mit ihnen darf überall dort, wo Fußgängerverkehr zulässig ist, mit Schrittgeschwindigkeit gefahren werden. Nur wenn keine Gehwege oder ähnliches vorhanden sind, dürfen Elektromobile auch auf der Fahrbahn benutzt werden. Die Fahrgeschwindigkeit muss dann den Fahrbahnbedingungen und dem Verkehr angepasst werden. Die Straße, in der die Petentin wohnt, verfügt zu beiden Seiten über Gehwege. Diese sind - auch bei einer teilweisen Nutzung durch parkende Fahrzeuge - grundsätzlich in einer ausreichenden Breite freizuhalten, so dass einer Nutzung mit einem Elektromobil nichts ent- gegensteht. Regelmäßige Ortsbesichtigungen in den vergangenen Monaten haben ergeben, dass generell keine Behinderungen durch parkende Fahrzeuge bestehen. Um der Petentin ein mögliches Rangieren beim Verlassen bzw. Erreichen des Hauses zu erleichtern und das teilweise unerlaubte Gehwegparken im unmittelbaren Bereich des Hauszugangs zu unter- binden, wurden in Höhe des Hauszugangs zwei Absperrpfosten installiert. Der Bereich wird zudem verstärkt durch den Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln überwacht. Sollte die Überwachung in absehbarer Zukunft nicht zum Erfolg führen, werden zur Vermeidung des halbseitigen Gehwegpar- kens Absperrpfosten auf dem Gehweg gesetzt. Sofern ein Verlassen der Gehwege notwendig ist, etwa zum Überqueren der Straße, kann dies an geeigneter Stelle - beispielsweise an den abgesenkten Bordsteinen benachbarter Grundstückzufahr- ten oder den nahegelegenen Einmündungsbereichen querender Straßen - erfolgen. Die Verwaltung lehnt die geforderten Umbaumaßnahmen aufgrund der örtlichen Gegebenheiten (Vorhandensein von Gehwegen) sowie aus rechtlichen Gründen ab. -
Anlage 3- Auszug Niederschrift AAB
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Geschäftsführung Ausschuss für Anregungen und Beschwerden Herr Droske Telefon: (0221) 221-91709 Fax : (0221) 221-26592 E-Mail: ralf.droske@stadt-koeln.de Datum: 19.07.2017 Auszug aus der Niederschrift der Sitzung des Ausschusses für Anregungen und Beschwerden vom 04.07.2017 öffentlich 4.3 Bürgereingabe gem. § 24 GO "Bewegungsmöglichkeiten für ein E- Mobil" (AZ.: 02-1600-218/16) 1295/2017 Vor Eintritt in die Beratung erläutert Herr Dr. Höver die Entscheidungszuständigkeit der Bezirksvertretung Nippes. Die Entscheidung über Maßnahmen in der betreffen- den Straße haben nur Auswirkungen auf den Bezirk Nippes. Der Ausschuss für An- regungen und Beschwerden wird aber auf Wunsch der Petentin als Vorberatungs- gremium beteiligt (§ 14 Abs. 10 der Hauptsatzung). Versehentlich wurde die Vorlage aber der Bezirksvertretung Nippes bereits vor dem Ausschuss zur Beratung vorge- legt, so dass die Bezirksvertretung erst im Nachgang über das Beratungsergebnis des Ausschusses informiert werden kann. Die Bezirksvertretung Nippes hat sich ge- gen die beantragten Vorschläge (z.B. Absenkung des Bürgersteigs) ausgesprochen, sondern für den Auftrag an die Verwaltung, den Bereich im Rahmen der personellen Kapazitäten verstärkt zu überwachen und das Parken neu zu ordnen, so dass eine ungehinderte Passage möglich ist. Herr Clasen, Seniorenvertreter, erläutert im Auftrag der Petentin die Eingabe. Herr Rothe vom Amt für Straßen und Verkehrstechnik nimmt dazu Stellung. Herr Schneider (SPD) kritisiert, dass die in der Vorlage genannten Anlagen nicht vor- liegen, so dass keine umfassende Bewertung der Angelegenheit möglich sei. Außer- dem erwarte er, dass die in der ablehnenden Begründung angeführte Argumentation „ aus rechtlichen Gründen“ erläutert werde. Er plädiert dafür, eine Lösung zu finden, die der Petentin eine sichere Querung der Fahrbahn in unmittelbarer Nähe möglich macht. Herr Fischer (Grüne) schließt sich dieser Kritik an. Er bemängelt außerdem, dass der Beschluss der Bezirksvertretung Nippes der Vorlage nicht hinzugefügt sei. Herr Pohl (CDU) stellt in Frage, aus welchem Grund an anderen Stellen Gehwegab- senkungen möglich seien, an der von der Petentin beantragten jedoch nicht. Die ein- fachste Lösung sei hier, der Anregung der Petentin zu entsprechen. Herr Rothe erklärt, dass es keinen rechtlich begründbaren Anspruch auf einen barrie- refreien Zugang auf die Fahrbahn gebe, so wie die Petentin es fordere. Dies müsse in jedem Einzelfall begründet und mit den öffentlichen Interessen, beispielsweise nach Parkraum abgewogen werden. Herr Fischer plädiert für folgenden geänderten Beschlusstext: Beschluss: Der Ausschuss für Anregungen und Beschwerden dankt der Petentin für ihre Einga- be. Der Ausschuss spricht sich dafür aus, sofort alle notwendigen Maßnahmen zu treffen, um dem Anliegen der Petentin zu entsprechen. Der Ausschuss empfiehlt der Bezirksvertretung Nippes daher, eine Dringlichkeitsentscheidung zu treffen und die Verwaltung mit den erforderlichen Maßnahmen zu beauftragen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt bei Enthaltung von Herrn Erkelenz (CDU). -
Anlage 2- Auszug Niederschrift BV 5
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Geschäftsführung Bezirksvertretung 5 (Nippes) Herr Rupsch Telefon: (0221) 221-95313 Fax : (0221) 221-95447 E-Mail: guido.rupsch@stadt-koeln.de Datum: 31.07.2017 Auszug aus der Niederschrift der 23. Sitzung der Bezirksvertretung Nippes vom 29.06.2017 öffentlich 2.1 Bürgereingabe gem. § 24 GO "Bewegungsmöglichkeiten für ein E- Mobil" (AZ.: 02-1600-218/16) 1295/2017 Die Eingabe wird von der Petentin begründet. Herr Schmitz schlägt vor, dass Problem dadurch zu lösen, dass auf dem Bürgersteig eine weiße Linie aufgebracht wird, die die Parkmöglichkeiten vom Bürgersteig ab- grenzt. Dieser Vorschlag wird von Herrn Happe unterstützt. Frau Hölzing glaubt, dass dieser Vorschlag keine Verbesserung in der Praxis mit sich bringt. Sie weist darauf hin, dass die Petentin nicht auf der Straße weiterfahren, son- dern diese nur queren möchte. Sie bittet daher, einer Bordsteinabsenkung zuzu- stimmen. Herr Steinbach befürchtet die Schaffung eines Präzedenzfalles. Er möchte daher zunächst die von Herrn Schmitz vorgeschlagene Maßnahme ausprobieren. Herr Baumann hält die Kombination aus einer weißen Linie und verstärkten Kontrol- len des Verkehrsdienstes für eine pragmatische Lösung. Herr Thelen weist darauf hin, dass eine weiße Linie dazu führen könne, dass die parkenden Autos zu weit in den Straßenkörper ragen und dieser dafür nicht breit ge- nug sein könnte. Eine Abpollerung sei teurer als eine Bordsteinabsenkung. Die Petentin bittet, ihr zu helfen. Die Grünen regen darauf an, die Petentin zu unterstützen und eine Bordsteinabsen- kung zu beschließen. Dieses wird mehrheitlich gegen die Stimmen von SPD und CDU abgelehnt. Anschließend wird der Beschlussvorschlag der Verwaltung erweitert und die Bezirks- vertretung Nippes bittet dem Ausschuss für Beschwerden und Anregungen wie folgt entscheiden: Der Ausschuss für Anregungen und Beschwerden dankt der Petentin für ihre Einga- be. Der Ausschuss spricht sich jedoch gegen die beantragten Vorschläge (z.B. Ab- senkung des Bürgersteigs) aus. Der Ausschuss bittet die Verwaltung, den Bereich im Rahmen der personellen Kapa- zitäten verstärkt zu überwachen und das Parken neu zu ordnen, so dass eine unge- hinderte Passage möglich ist. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich gegen die Stimmen von Grünen, FDP und Pro Köln beschlossen.
Beratungsverlauf
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