1652/2020
Dringlichkeitsantrag CDU, Grüne, FDP - Wettbüro in der Bahnhofstraße 39 in Porz-Mitte
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Mitteilung BV
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/321/21 32-321-22 Vorlagen-Nummer 1652/2020 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 7 (Porz) 16.06.2020 Dringlichkeitsantrag CDU, Grüne, FDP - Wettbüro in der Bahnhofstraße 39 in Porz-Mitte Die Bezirksvertretung Porz beauftragt die Verwaltung, kurzfristig auf die Bezirksregierung Köln ein- zuwirken, dass Antrags- und Konzessionsvergabeverfahren für das derzeit ohne Konzession betrie- bene Wettbüro in der Bahnhofstr. 39 in Porz-Mitte zum Abschluss zu bringen. Die Bezirksvertretung Porz ist in der nächsten Sitzung zu informieren. Die Verwaltung nimmt wie folgt Stellung: Wettbüros werden bei der Gewerbeabteilung der Stadtverwaltung Köln nur angezeigt bzw. angemel- det. Über die erstattete Gewerbeanzeige stellt die Behörde eine Bestätigung aus, im allgemeinen Sprachgebrauch oftmals auch als „Gewerbeschein“ bezeichnet. Die Ausstellung der Gewerbeanzeige stellt keine Erlaubnis dar, sondern dokumentiert lediglich die Bekanntgabe der gewerblichen Tätigkeit gegenüber der Gewerbeabteilung der Stadtverwaltung Köln. Die Entgegennahme der Gewerbeanzeige darf grundsätzlich nicht verweigert oder von Erlaubnissen anderer Behörden abhängig gemacht werden. Es trifft zwar zu, dass Wettbüros nach den glücksspielrechtlichen Bestimmungen einer Erlaub- nis/Konzession bedürfen, allerdings ist für die Erteilung der Erlaubnis/Konzession (im Gegensatz zu Spielhallen) nicht die Stadt Köln, sondern die Bezirksregierung Köln zuständig. Die Regierungsbezirke in Nordrhein-Westfalen sind Einrichtungen der Landesverwaltung im Land Nordrhein-Westfalen. Die Bezirksregierungen sind in Nordrhein-Westfalen Landesmittelbehörden und übernehmen damit in der Verwaltungshierarchie eine mittlere Stellung zwischen der Ministerialebene und den unteren Landesbehörden sowie den Kommunen. Daher kann die Verwaltung, nicht auf die Bezirksregierung Köln einwirken, dass das Antrags- und Konzessionsvergabeverfahren für das derzeit ohne Konzession betriebene Wettbüro in der Bahn- hofstr. 39 in Porz-Mitte zum Abschluss gebracht wird. Ferner teilt hierzu die Bezirksregierung Köln mit Datum vom 06.05.2020 folgendes mit: Mit Inkrafttreten des Dritten Glückspieländerungsstaatsvertrages zum 1.1.2020 sind Sportwettanbieter erstmals in die Lage versetzt worden, für ihre örtlichen Wettvermittlungsstellen bei der Bezirksregie- rung Köln entsprechende Konzessionsanträge zu stellen. Wie inzwischen bekannt wurde, sind die ersten Anträge bei der Bezirksregierung Köln eingetroffen. Das Verwaltungsgericht Darmstadt hat die unmittelbar bevorstehende Vergabe der Konzessionen für das Veranstalten von Sportwetten mit Beschluss vom 01.04.2020 (Az. 3 L 446120.DA) „bis zur Nach- holung eines transparenten und diskriminierungsfreien Verfahrens“ zunächst untersagt. Dementspre- chend kann bislang auch nicht über die uns vorliegenden Anträge auf Erteilung von Erlaubnissen für das Betreiben von Wettvermittlungsstellen entschieden werden. 2 Nach hiesiger Kenntnis hat das Land Hessen Beschwerde gegen den o.a. Beschluss eingelegt, über die der Hessische Verwaltungsgerichtshof zu entscheiden hat. Inwieweit sich Konzessions- und Er- laubnisverfahren durch die Gerichtsentscheidungen verzögern, kann leider noch nicht abschließend beurteilt werden.
BV 7 07.05.2020 - Auszug TOP 8.10
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Geschäftsführung Bezirksvertretung 7 (Porz) Herr Stäuder Telefon: (0221) 97327 Fax : (0221) E-Mail: Erik.Staeuder@Stadt-Koeln.de Datum: 11.05.2020 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvert retung Porz vom 07.05.2020 öffentlich 8.10 Dringlichkeitsantrag CDU, Grüne, FDP - Wettbüro in der Bahnhofstraße 39 in Porz-Mitte AN/0393/2020 Beschluss: Die Bezirksvertretung Porz beauftragt die Verwaltung, kurzfristig auf die Bezirksre- gierung Köln einzuwirken, dass Antrags- und Konzessionsvergabeverfahrens für das derzeit ohne Konzession betriebene Wettbüro in der Bahnhofstr. 39 in Porz-Mitte zum Abschluss zu bringen. Die Bezirksvertretung Porz ist in der nächsten Sitzung zu informieren. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1652/2020
- Typ
- Mitteilung BV
- Datum
- 03.06.2020
- Erstellt
- 02.06.2020 09:16