Mandari Insight

1652/2020

Dringlichkeitsantrag CDU, Grüne, FDP - Wettbüro in der Bahnhofstraße 39 in Porz-Mitte

Mitteilung BV 03.06.2020

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Bezirksvertretung 7 (Porz), Sitzung am 16.06.2020, TOP 10.2.12

Mitteilung BV

· application/pdf

Ansehen

BV 7 07.05.2020 - Auszug TOP 8.10

· application/pdf

Ansehen

Mitteilung BV

3349 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
I/321/21 
32-321-22 
Vorlagen-Nummer 
 1652/2020 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 16.06.2020 
 
Dringlichkeitsantrag CDU, Grüne, FDP - Wettbüro in der Bahnhofstraße 39 in Porz-Mitte 
Die Bezirksvertretung Porz beauftragt die Verwaltung, kurzfristig auf die Bezirksregierung Köln ein-
zuwirken, dass Antrags- und Konzessionsvergabeverfahren für das derzeit ohne Konzession betrie-
bene Wettbüro in der Bahnhofstr. 39 in Porz-Mitte zum Abschluss zu bringen. Die Bezirksvertretung 
Porz ist in der nächsten Sitzung zu informieren. 
 
Die Verwaltung nimmt wie folgt Stellung: 
 
Wettbüros werden bei der Gewerbeabteilung der Stadtverwaltung Köln nur angezeigt bzw. angemel-
det. Über die erstattete Gewerbeanzeige stellt die Behörde eine Bestätigung aus, im allgemeinen 
Sprachgebrauch oftmals auch als „Gewerbeschein“ bezeichnet.  
Die Ausstellung der Gewerbeanzeige stellt keine Erlaubnis dar, sondern dokumentiert lediglich die 
Bekanntgabe der gewerblichen Tätigkeit gegenüber der Gewerbeabteilung der Stadtverwaltung Köln. 
 
Die Entgegennahme der Gewerbeanzeige darf grundsätzlich nicht verweigert oder von Erlaubnissen 
anderer Behörden abhängig gemacht werden. 
 
Es trifft zwar zu, dass Wettbüros nach den glücksspielrechtlichen Bestimmungen einer Erlaub-
nis/Konzession bedürfen, allerdings ist für die Erteilung der Erlaubnis/Konzession (im Gegensatz zu 
Spielhallen) nicht die Stadt Köln, sondern die Bezirksregierung Köln zuständig.  
Die Regierungsbezirke in Nordrhein-Westfalen sind Einrichtungen der Landesverwaltung im Land 
Nordrhein-Westfalen. Die Bezirksregierungen sind in Nordrhein-Westfalen Landesmittelbehörden und 
übernehmen damit in der Verwaltungshierarchie eine mittlere Stellung zwischen der Ministerialebene 
und den unteren Landesbehörden sowie den Kommunen. 
 
Daher kann die Verwaltung, nicht auf die Bezirksregierung Köln einwirken, dass das Antrags- und 
Konzessionsvergabeverfahren für das derzeit ohne Konzession betriebene Wettbüro in der Bahn-
hofstr. 39 in Porz-Mitte zum Abschluss gebracht wird. 
 
Ferner teilt hierzu die Bezirksregierung Köln mit Datum vom 06.05.2020 folgendes mit: 
 
Mit Inkrafttreten des Dritten Glückspieländerungsstaatsvertrages zum 1.1.2020 sind Sportwettanbieter 
erstmals in die Lage versetzt worden, für ihre örtlichen Wettvermittlungsstellen bei der Bezirksregie-
rung Köln entsprechende Konzessionsanträge zu stellen. Wie inzwischen bekannt wurde, sind die 
ersten Anträge bei der Bezirksregierung Köln eingetroffen. 
 
Das Verwaltungsgericht Darmstadt hat die unmittelbar bevorstehende Vergabe der Konzessionen für 
das Veranstalten von Sportwetten mit Beschluss vom 01.04.2020 (Az. 3 L 446120.DA) „bis zur Nach-
holung eines transparenten und diskriminierungsfreien Verfahrens“ zunächst untersagt. Dementspre-
chend kann bislang auch nicht über die uns vorliegenden Anträge auf Erteilung von Erlaubnissen für 
das Betreiben von Wettvermittlungsstellen entschieden werden.

2 
 
 
Nach hiesiger Kenntnis hat das Land Hessen Beschwerde gegen den o.a. Beschluss eingelegt, über 
die der Hessische Verwaltungsgerichtshof zu entscheiden hat. Inwieweit sich Konzessions- und Er-
laubnisverfahren durch die Gerichtsentscheidungen verzögern, kann leider noch nicht abschließend 
beurteilt werden.

BV 7 07.05.2020 - Auszug TOP 8.10

785 Zeichen

Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 7 (Porz) 
Herr Stäuder 
Telefon:  (0221) 97327  
Fax       :  (0221)  
E-Mail:  Erik.Staeuder@Stadt-Koeln.de 
Datum: 11.05.2020 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvert retung 
Porz vom 07.05.2020  
öffentlich 
8.10 Dringlichkeitsantrag CDU, Grüne, FDP - Wettbüro in der Bahnhofstraße 
39 in Porz-Mitte 
AN/0393/2020 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Porz beauftragt die Verwaltung, kurzfristig auf die Bezirksre-
gierung Köln einzuwirken, dass Antrags- und Konzessionsvergabeverfahrens für das 
derzeit ohne Konzession betriebene Wettbüro in der Bahnhofstr. 39 in Porz-Mitte 
zum Abschluss zu bringen. Die Bezirksvertretung Porz ist in der nächsten Sitzung zu 
informieren. 
 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig zugestimmt.

Beratungsverlauf (1)

16.06.2020 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 10.2.12 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1652/2020
Typ
Mitteilung BV
Datum
03.06.2020
Erstellt
02.06.2020 09:16