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AN/1311/2021

Köln braucht einen digitalen Masterplan und eine(n) Chief Digital Officer

SPD Dringlichkeitsantrag nach § 12 07.06.2021

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Nächste Beratung: Digitalisierungsausschuss, Sitzung am 17.01.2022, TOP 6.1

SPD Dringlichkeitsantrag nach § 12

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SPD Dringlichkeitsantrag nach § 12

8367 Zeichen

An den Vorsitzenden  
des Digitalisierungsausschusses 
Herrn Manuel Jeschka 
 
An Frau Oberbürgermeisterin  
Henriette Reker  
 
 
 
SPD-Fraktion 
im Rat der Stadt Köln  
Rathaus, Spanischer Bau  
50667 Köln 
fon 0221. 221 259 50  
fax 0221. 221 246 57  
mail fraktion@koelnspd.de  
web www.koelnspd.de  
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 07.06.2021 
 
AN/1311/2021 
Dringlichkeitsantrag gem. § 12 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Digitalisierungsausschuss 07.06.2021 
 
Köln braucht einen digitalen Masterplan und eine(n) Chief Digital Officer 
Sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender, 
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,  
die SPD-Fraktion bittet Sie, folgenden Dringlichkeitsantrag auf die Tagesordnung des Digita-
lisierungsausschusses am 07.06.2021 zu setzen.  
Mit der Einrichtung des Digitalisierungsausschusses hat der Rat der Stadt Köln der großen 
Bedeutung der Digitalisierung für die Entwicklung unserer Stadt Rechnung getragen. Nun 
benötigen wir eine Stelle in der Verwaltung, die als Äquivalent fungiert, damit vor dem Hin-
tergrund der rasant fortschreitenden Digitalisierung eine umfassende politische, verwaltungs-
technische und ethische Begleitung auf beiden Seiten der kommunalen Selbstverwaltung 
gewährleistet ist.  
 
 
Beschluss: 
 
1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Konzeption für die Einrichtung der Stelle und des 
Büros eines oder einer Chief Digital Officer(s) im Büro der Oberbürgermeisterin („Digitali-
sierung ist Chefsache“) mit ausreichenden personellen und finanziellen Ressourcen zu 
erarbeiten. Dafür sind ein Aufgabenkatalog und Weisungsbefugnisse für die einzurich-
tende Stelle, Tätigkeitsbeschreibungen für das Personal und der Aufbau sowie Prozesse 
für dezernatsübergreifende Beschlussgremien auszuarbeiten.  
2. Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage der Weiterentwicklung der bisherigen 
digitalen Einzelkonzeptionen und Aktivitäten, z. B. des Digitalisierungsprogramms 2018-
2022, einen umfassenden und integrierten Masterplan „Digitales Köln 2025“ mit der Be-
teiligung der Kölner*innen, der Kölner Wirtschaft und der Hochschulen zu erarbeiten. 
Hierzu ist auch die Vergabe an geeignete Expert*innen bzw. Büros zu prüfen und denk-

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bar. Dabei sollen insbesondere auch nationale sowie internationale Erfahrungen anderer 
Kommunen (z. B. London, Wien, Amsterdam, Mannheim, Frankfurt) und Entwicklungen 
auf Landes- sowie Bundesebene in die Erarbeitung eingebunden werden. Zudem sind 
die Digitalisierung der Bildung und die Entwicklung des Startup-Ökosystems in Köln be-
sondere Handlungsschwerpunkte. 
3. Die Verwaltung legt für den Zeitraum bis zur Fertigstellung des Masterplans entspre-
chende Zwischenberichte und vierteljährlich ein jeweils aktualisiertes und detailliertes 
Handlungskonzept (mit Einzelprojekten) zur Umsetzung der Digitalisierung innerhalb und 
außerhalb der Verwaltung vor. 
4. Die Verwaltung stellt sicher, dass in die Erarbeitung des Masterplans die Digitalisie-
rungsstrategien und Maßnahmen der städtischen Gesellschaften (z. B. Messe, Rhein-
energie, Köln Business, AWB) eingearbeitet werden bzw. diese in umfassendem Maße 
an der Erarbeitung des Masterplans beteiligt werden. Ebenso ist die Einbindung in regio-
nale Entwicklungen zu berücksichtigen. 
5. Nach Fertigstellung des Masterplans betreut die Stabsstelle dessen Umsetzung. Sie er-
füllt eine übergreifend koordinierende Funktion für die vielen einzelnen Maßnahmen in 
der Verwaltung, die bereits inhaltlich an Digitalisierungsthemen arbeiten. Die Stabsstelle 
entwickelt u. a. die Strategie weiter, misst Fortschritte, unterstützt bei übergreifenden 
Fragestellungen und berät aus organisatorischer Sicht. Zudem soll sie bei dringlichen 
Schwierigkeiten aktiv und direkt gemeinsam mit den betroffenen Bereichen an einer Lö-
sungsfindung arbeiten. 
6. Die Verwaltung wird beauftragt, einen Digitalrat Köln aufzubauen, der bei der OB ange-
siedelt ist, professionell durch den CDO und sein Büro betreut wird und insbesondere die 
Aufgabe hat, die OB und die Verwaltung bei der Erarbeitung und Umsetzung des Digita-
len Masterplans für Köln zu beraten, zu unterstützen und mit neuen Impulsen Innovatio-
nen anzustoßen. Die Verwaltung legt dem Digitalisierungsausschuss das Konzept für 
diesen Digitalrat zeitnah vor. 
  
 
Begründung:  
Dem Digitalisierungsausschuss ist klar, dass sich durch die Digitalisierung große Chancen 
für die gesamte Stadtgesellschaft und die Verwaltung bieten. Es gilt, Digitalisierung für Köln 
mit seinen Einwohner*innen, der Zivilgesellschaft, Unternehmen, Wissenschafts- und Bil-
dungsinstitutionen sowie den Mitarbeitenden der Stadt gemeinsam zu gestalten. Ohne Digi-
talisierung hat Köln keine Zukunft, und Digitalisierung betrifft alle unsere Lebensbereiche: 
Arbeit, Freizeit, Bildung, Kultur, Gesundheit, Mobilität, Zusammenleben, Klimawandel, Woh-
nen, demokratische Beteiligung. Und vor allem, die Digitalisierung trifft alle Branchen in der 
Kölner Wirtschaft: Chemie, Autobau, Versicherungen, Gesundheitswesen, Bauwirtschaft, 
Maschinenbau, Logistik, Medien- und Kreativwirtschaft, IT, Forschung, Fort- und Weiterbil-
dung, Dienstleistungen, Verwaltung und sogar die Landwirtschaft. Nicht nur angesichts der 
durch die Pandemie zutage getretenen Defizite bei der Digitalisierung, z. B. bei der Verwal-
tung, der digitalen Bildung und der Infrastruktur für Innovationen (wie z. B. im Bereich der

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Mobilität) wird deutlich, dass wir eine vernünftige und umfassende Strategie benötigen, wie 
wir die Chancen der Digitalisierung für Köln am besten und am effektivsten nutzen können. 
Köln braucht einen umfassenden digitalen Masterplan und einen bei der OB angesiedelten 
Chief Digital Officer mit ausreichend personellen und finanziellen Ressourcen, um sowohl 
den Masterplan gemeinsam mit den Kölner*innen zu erarbeiten, zu entwickeln und umzuset-
zen als auch die Digitalisierung als Teil der kommunalen Daseinsvorsorge in allen Lebensbe-
reichen unserer Stadt erfolgreich zu gestalten. 
Zwar haben wir innerhalb der Verwaltung und bei den städtischen Gesellschaften bereits 
zahlreiche Stabstellen, Abteilungen und Projekte, die die Digitalisierung voranbringen. Diese 
Bemühungen und Aktivitäten benötigen aber eine übergreifende Koordination mit einer kla-
ren gemeinsamen Strategie und einem Projektmanagement. 
Begründung der Dringlichkeit:  
In den letzten Tagen berichteten verschiedene Medien über lange Wartezeiten für Termine, 
Probleme bei der Erreichbarkeit und Softwareschwierigkeiten bei verschiedenen Stellen der 
Stadt. Im Fall der Ausländerbehörde kann dies extrem negative Auswirkungen haben, wie 
u. a. der KStA am 22.05.2021 berichtete. Aber auch bei der Führerscheinstelle und der An- 
und Ummeldung des Wohnsitzes (Online-Termine sind bis Ende Juli ausgebucht) ist es für 
Einwohner*innen mehr als ärgerlich, wenn Terminvergaben für den aktuellen Tag vor Ende 
Juli nicht möglich sind und spätere Termine gar nicht erst freigeschaltet werden. Auch beim 
Bürger*innentelefon ist es mittlerweile schwierig durchzukommen. Viele Probleme haben 
ihren Ursprung in der Corona-Pandemie und den damit einhergehenden Infektionsschutz-
maßnahmen. Oft liegt es aber auch an zu langsamen oder fehlenden Digitalisierungsprozes-
sen. Im Fall der Führerscheinstelle war bereits 2019 absehbar, dass Engpässe entstehen 
würden. Im Rahmen der Debatte um den Antrag der SPD-Fraktion „Führerscheinumtausch 
online ermöglichen“ (AN/0581/2019) kündigte die Verwaltung an, dass das Thema „Führer-
scheinantrag Online“ projektiert sei – mit dem Ziel, eine Online-Lösung zur Verfügung zu 
stellen. Gegenüber dem KStA vom 05.05.2021 erklärte die Verwaltung zwei Jahre später 
hingegen, dass wegen der Vielzahl der Fahrerlaubnisse und des damit einhergehenden Be-
ratungsaufwandes Termine nicht online gebucht werden könnten. Man teste aber zurzeit 
eine Software, die den Vorgang der Erstbeantragung durch eine Online-Terminvergabe er-
mögliche. Hier muss eine übergeordnete verantwortliche Stelle eingerichtet werden, um u. a. 
schnelle Abschlüsse von Digitalisierungsprozessen zu realisieren. 
Aus diesen Gründen ist es dringlich, dass der Digitalisierungsausschuss über die Einrichtung 
eines CDO und die Entwicklung eines Masterplans berät. 
Mit freundlichen Grüßen 
 
 
gez. Mike Homann  
SPD-Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf (1)

17.01.2022 Digitalisierungsausschuss
TOP 6.1 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: Sache ist erledigt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/1311/2021
Typ
SPD Dringlichkeitsantrag nach § 12
Datum
07.06.2021
Erstellt
07.06.2021 09:37