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V/0653/2009

Besetzung der Gremien des Sparkassenzweckverbandes Münsterland Ost

Vorlagen 01.10.2009

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 11.11.2009, TOP 15

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

8356 Zeichen

V/0653/2009 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt des Rates und des Oberbürgermeisters 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Besetzung der Gremien des Sparkassenzweckverbandes Münsterland Ost 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
11.11.2009 Rat Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
Sachentscheidung: 
 
1. Zweckverbandsversammlung des Spar kassenzweckverbandes der „Sparkasse Müns-
terland Ost“ 
 
1.1 In die Zweckverbandsversammlung werden als Vertreter/innen der Stadt Münster entsandt: 
 
 Mitglied                                                                     Stellvertretung  
 von der CDU-Fraktion     von der CDU-Fraktion 
1.   1.  
2.   2.  
3.   3.  
4.   4.  
5.   5.  
6.   6.  
7.   7.  
 
         von der SPD-Fraktion     von der SPD-Fraktion   
 
8. 
  8.  
9.   9.  
10.   10.  
Vorlagen-Nr.: 
V/0653/2009 
Auskunft erteilt: 
Herr Kupferschmidt 
Ruf: 
492 60 40 
E-Mail: 
Kupferschmidt@stadt-muenster.de  
Datum: 
03.11.2009 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0653/2009 
11.   11.  
12.   12.  
 
        von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/       von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/ 
         GAL            GAL 
  
13. 
  13.  
14.   14.  
15.   15.  
16.   16.  
  
        von der FDP-Fraktion           von der FDP-Fraktion 
 
17. 
  17.  
18.   18.  
 
 
        von der Fraktion DIE LINKE           von der Fraktion DIE LINKE 
 
19. 
  19.  
 
1.2 Darüber hinaus wird gem. § 15 Abs. 2 Satz 1, 2. Halbsatz des Gesetzes über kommunale 
Gemeinschaftsarbeit der Oberbürgermeister oder ein/e von ihm vorgeschlagene/r Beamter/in 
oder Angestellte/r entsandt: 
 
20. Oberbürgermeister Markus Lewe  20. Stadtkämmerin Helga Bickeböller 
 
 
1.3 Zur Wahl zum/zur Vorsitzenden der Verbandsversammlung der Sparkasse Münsterland Ost 
wird vorgeschlagen: 
 
Oberbürgermeister Markus Lewe 
 
 
2. Verwaltungsrat der „Sparkasse Münsterland Ost“ 
 
Die Vertreter/innen der Stadt Münster in der Zweckverbandsversammlung werden beauf-
tragt, für die Stadt Münster folgende Mitglieder für die Wahl in den Verwaltungsrat vorzu-
schlagen und zu wählen: 
 
 Sachkundige Mitglieder 
 
 Mitglied
 Stellvertretung  
        von der CDU-Fraktion von der CDU-Fraktion 
1.   1.  
2.   2.

- 3 - 
V/0653/2009 
3.   3.  
 
         von der SPD-Fraktion          von der SPD-Fraktion 
 
4. 
  4.  
5.   5.  
 
        von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/       von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/ 
        GAL            GAL 
  
6. 
  6.  
 
        von der FDP-Fraktion           von der FDP-Fraktion 
 
7.   7.  
  
2.2 Zur Wahl zum/zur 1. stellvertretenden Vorsitzenden des Verwaltungsrates der Sparkasse 
Münsterland Ost wird vorgeschlagen: 
Oberbürgermeister Markus Lewe  
 
 
 
Begründung: 
 
1. Zweckverbandsversammlung des Spar kassenzweckverbandes der „Sparkasse Müns-
terland Ost“ 
 
1.1 Vertreter/innen der Stadt Münster in der Zweckverbandsversammlung  
 
Nach § 35 I lit. a des Sparkassengesetzes (SpkG) sind Organe der Verbände die Verbands-
versammlung (…). Die Zusammensetzung und Befugnisse der Organe (…) regelt nach § 35 
IV SpkG die Satzung. 
Nach § 4 I der Satzung des Sparkassenzweckverbandes der Stadt Münster, des Kreises 
Warendorf sowie der Städte und Gemeinden Ahlen, Beelen, Drensteinfurt, Ennigerloh, 
Everswinkel, Oelde, Ostbevern, Sassenberg, Sendenhorst, Telgte und Warendorf sowie 
nach § 8 Abs. 3 des öffentlich-rechtlichen Vertrages zwischen dem Sparkassenzweckver-
band der Stadt Münster, des Kreises Warendorf sowie der Städte und Gemeinden Beelen, 
Ennigerloh, Everswinkel, Oelde, Ostbevern, Sassenberg, Telgte und Warendorf und dem 
Sparkassenzweckverband der Städte Ahlen, Sendenhorst und Drensteinfurt (Öffentlich-
rechtlicher Vertrag des Sparkassenzweckverbandes) entsenden die Verbandsmitglieder ins-
gesamt 73 Mitglieder in die Verbandsversammlung. Hiervon sind von der Stadt Münster 20 
Mitglieder sowie 20 stellvertretende Mitglieder zu entsenden. Jede/r Vertreter/in  der Stadt 
Münster in der Verbandsversammlung erhält in der Verbandsversammlung 6 Stimmen, die 
Vertreter/innen der anderen Verbandsmitglieder erhalten jeweils 1 Stimme.  
Nach § 7 der Satzung beschließt die Verbandsversammlung über alle Angelegenheiten des 
Verbandes. Insbesondere ist sie zuständig für die Wahl der bzw. des Vorsitzenden und der 
Mitglieder/innen des Verwaltungsrats nebst ihren Stellvertretern/innen.

- 4 - 
V/0653/2009 
1.2 Gem. § 15 Abs. 2 Satz 1, 2. Halbsatz des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit  
muss der Oberbürgermeister oder ein von ihm vorgeschlagener Beamter oder Angestellter 
zu den in die Zweckverbandsversammlung zu bestellenden Mitgliedern gehören. 
Wählbar in die Verbandsversammlung des neuen Zweckverbandes sind für die Stadt Müns-
ter gemäß § 15 Abs. 2 Satz 1, 1 Halbsatz des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsar-
beit ausschließlich Mitglieder des Rates der Stadt Münster oder Dienstkräfte der Stadtver-
waltung Münster.  
 
1.3 Wahl zum/zur stellvertretenden Vorsitzenden der Verbandsversammlung der Sparkasse 
Münsterland Ost. 
 
Gem. § 6 der Satzung des Sparkassenzweckverbandes wählt die Verbandsversammlung 
aus ihrer Mitte den/die Vorsitzenden und dessen/deren Stellvertreter/in. Sie sollen nicht der 
Vertretung desselben Verbandsmitgliedes angehören oder Dienstkraft desselben Verbands-
mitgliedes sein. Bis zur Wahl des/r Vorsitzenden und seines/r Stellvertreters/in werden die 
Aufgaben des/der Vorsitzenden und seines/r Stellvertreters/in von dem ältesten Vertreter der 
Verbandsversammlung wahrgenommen.  
Gem. § 8 Abs. 6 des öffentlich-rechtlichen Vertrages zwischen dem Sparkassen-
zweckverband der Stadt Münster, des Kreises Warendorf sowie der Städte und Gemeinden 
Beelen, Ennigerloh, Everswinkel, Oelde, Ostbevern, Sassenberg, Telgte und Warendorf und 
dem Sparkassenzweckverband der Städte Ahlen, Sendenhorst und Drensteinfurt wird ein 
Vertreter der Stadt Münster das Amt des Vorsitzenden der Verbandsversammlung überneh-
men; als Stellvertreter ist ein Vertreter des Kreises Warendorf  zu wählen.  
Das Vorschlagsrecht obliegt in diesem Fall dem Rat, der seine Vertreter in der Verbandsver-
sammlung entsprechend binden kann. 
 
2. Verwaltungsrat  
2.1 Vertreter/innen der Stadt Münster im Verwaltungsrat  
Nach § 10 II SpkG besteht der Verwaltungsrat bei Sparkassen mit 250 und mehr ständig Be-
schäftigten aus dem vorsitzenden Mitglied, neun weiteren sachkundigen Mitgliedern und fünf 
Dienstkräften der Sparkasse.  
Von den sachkundigen Mitgliedern werden 7 Mitglieder aus dem Bereich der Stadt Münster 
zur Wahl vorgeschlagen.  
Die Mitglieder des Verwaltungsrates werden nach § 12 SpkG durch die Verbandsversamm-
lung für die Dauer der Wahlzeit nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gem. § 50 III Sät-
ze 1 - 4 Gemeindeordnung (GO) NRW gewählt.  
 
Wählbar ist, wer das passive Wahlrecht für die Vertretungen der Zweckverbandsmitglieder 
im Sinne der §§ 12, 13 Kommunalwahlgesetz (KWahlG) besitzt, nicht von der Mitgliedschaft 
im Verwaltungsrat gem. § 13 SpkG ausgeschlossen ist und die erforderliche Sachkunde be-
sitzt. Wählbar sind dabei sachkundige Bürger, die der Vertretung des Trägers (Verbandsver-
sammlung) angehören können. Die Voraussetzungen für die erforderliche Sachkunde hat 
der Träger vor der Wahl zu prüfen und sicherzustellen. Sachkunde bedeutet dabei den 
Nachweis einer fachlichen Eignung zum Verständnis der wirtschaftlichen und rechtlichen Ab-
läufe im Tagesgeschehen einer Sparkasse. Unabhängig davon können alle Hauptverwal-
tungsbeamten von der Vertretung des Trägers zu Mitgliedern des Verwaltungsrates gewählt 
werden.  
 
Bei Zweckverbandssparkassen nehmen gem. § 10 IV SpkG in ihrer Funktion die Hauptver-
waltungsbeamten der Zweckverbandsmitglieder mit beratender Stimme an den Sitzungen

- 5 - 
V/0653/2009 
des Verwaltungsrates teil, die weder vorsitzendes Mitglied des Verwaltungsrates noch Mit-
glied des Verwaltungsrates sind und auch nicht gem. § 11 III SpkG an den Sitzungen des 
Verwaltungsrates teilnehmen. 
   
2.2 Wahl zum/zur 1. stellvertretenden Vorsitzenden des Verwaltungsrates der Sparkasse Müns-
terland Ost  
 
Gem. § 9 Abs. 4 Satz 3 des öffentlich-rechtlichen Vertrages erfolgt eine Besetzung des Ver-
waltungsratsvorsitzes ab der Kommunalwahlperiode 2009 in einem alternierenden Verfahren 
zwischen der Stadt Münster und der Region Warendorf, beginnend mit dem Landrat des 
Kreises Warendorf. 
 
 
gez. 
 
 
Markus Lewe

Beratungsverlauf (1)

11.11.2009 Rat
TOP 15 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
V/0653/2009
Typ
Vorlagen
Datum
01.10.2009
Erstellt
06.10.2020 14:37