Mandari Insight

0975/2017

Berichtspflicht gem. § 42 der Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretungen

Mitteilung Ausschuss 18.04.2017

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Betriebsausschuss Bühnen der Stadt Köln, Sitzung am 02.05.2017, TOP 5.2

Jahresbericht

· application/pdf

Ansehen

Mitteilung Ausschuss

· application/pdf

Ansehen

Jahresbericht

87734 Zeichen

Anlage 
 
1 
 
Bericht zu den Beschlüssen des Betriebsausschusses Bühnen 
 
 
Gremium: Rat 
Sitzungsdatum: 01.03.2011 
Vorlagenummer: 0772/2011 
Federführung: 46 
Status:  erledigt 
Interim der Bühnen Köln 2010 bis 2015 
Beschluss: 
1. Der Rat der Stadt Köln nimmt die Ergebnisse seines die Kosten der Interimsun-
terbringung der Bühnen betreffenden Prüfauftrages an die eigenbetriebsähnliche 
Einrichtung Bühnen der Stadt Köln zur Kenntnis. Auftragsgegenstand war gemäß 
Beschluss des Rates vom 07.10.2010, die seitens der Verwaltung prognostizier-
ten Kosten für die Interimsunterbringung der Bühnen in Höhe von rund 41,1 Mio. 
Euro deutlich zu reduzieren. Zur Zielerreichung wird ein Finanzcontrolling instal-
liert, das beim geschäftsführenden Direktor der Bühnen angesiedelt ist.  
2. Der Rat der Stadt Köln nimmt zur Kenntnis, dass sich Einsparpotenziale für Kos-
ten des Interims im Bereich der Oper Köln über die Höhe des Mietzinses für eine 
Ersatzspielstätte und den Zeitraum ihrer Anmietung generieren lassen; finanzwirt-
schaftliche Gestaltungsspielräume ergeben sich in nur geringem Umfang aus den 
laufenden Kosten des Interimsspielbetriebs. Der Rat der Stadt Köln erwartet den-
noch, dass im Interim sparsam gewirtschaftet wird.  
3. Der Rat der Stadt Köln erkennt an, dass sich aus Sicht der Opernintendanz das 
Konzept „Oper unterwegs“ in der bis 2015 verlängerten Interimszeit nicht fortset-
zen lässt; Besucherbindung und eine qualitätvolle künstlerisch-inhaltliche Arbeit 
machen für die Zeit der Sanierung des Opernhauses am Offenbachplatz eine re-
pertoirefähige Ersatzspielstätte erforderlich. In diesem Sinne entscheidet sich der 
Rat für die Nutzung einer repertoirefähigen Interimsspielstätte. Der Rat nimmt zur 
Kenntnis, dass sich die unter Nummer 4 genannten Kosten ausschließlich auf 
Einrichtungs- und laufende Kosten der Anmietung der Interimsspielstätten bezie-
hen.  
4. a) Der Rat der Stadt Köln beschließt die Anmietung des „Musical Dome“, Köln-
Innenstadt als bedingt repertoirefähige Spielstätte für eine Nutzungsdauer von 40 
Monaten; die Spielstätte wird umbenannt in „Oper am Dom“. Miete, Investitions-
kostenumlage und Nebenkosten betragen laut rechtsverbindlichem Angebot vom 
16.02.2011 10.760.000 Euro. Der Rat erwartet, dass der Eigentümer des „Musical 
Dome“ die seitens der Bühnenleitung geforderten Baumaßnahmen in Höhe von 
geschätzten 1,75 Mio. Euro (Platzangebot von 1.400 Sitzplätzen, Einbau Orches-
tergraben, akustische Verbesserungen, Schaffung weiterer Backstageflächen) bis 
März 2012 durchführt. Der Übergabetermin für die „Oper am Dom“ ist für den 
01.03.2012 vorzusehen. Der Rat ermächtigt die Betriebsleitung der Bühnen der 
Stadt Köln, im Rahmen des vorgelegten Kostenplanes die entsprechenden Ver-
träge abzuschließen.  
Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass sich unter diesen Voraussetzungen für die Inte-
rimsunterbringung der Bühnen Köln Gesamtkosten von 40.312.768 Euro verteilt 
auf fünf Jahre Interim ergeben.

Anlage 
 
2 
 
     Somit wird in dieser Variante die Erwartung des Rates, die ursprünglich prognos-
tizierten Interimskosten der Bühnen Köln in Höhe von rund 41,1 Mio. Euro zu re-
duzieren, mit einem Betrag von 787.000 Euro erfüllt.  
 
Der Rat nimmt nachstehend aufgeführte Standortbewertung zur Kenntnis:  
+  Der „Musical Dome“ hat sich als Veranstaltungsstätte im Zentrum der Stadt 
etabliert und bewährt. Die technischen Abläufe sind b ekannt – ein Vorteil, wie 
die Erfahrungen aus der Konzeptumsetzung „Oper unterwegs“ zeigen.  
+  Der „Musical Dome“ liegt direkt an der Rheinuferpromenade in direkter Nac h-
barschaft zum Hauptbahnhof. Ein zentralerer Ort für ein Opernhaus ist in Köln 
nicht vo rstellbar. Die Oper liegt auch während der S anierungsphase des 
Opernhauses am Offenbachplatz noch immer im Herzen der Stadt.  
+  Der „Musical Dome“ steht der Oper Köln bereits in 2012 als bedingt repertoir e-
fähige Spielstätte zur Verfügung; für die in 2012 vorgesehene Produktion „To-
sca“ eingegangene vertragliche Verpflichtungen des O pernintendanten lassen 
sich planmäßig erfüllen.  
+  Der Betreiber des „Musical Dome“ wird der Oper Köln kostenfrei voraus -
sichtlich vier große Werbeflächen an den Seitenflächen des „Musical Dome“ 
zur Verfügung stellen (Zielgruppe: 280.000 Besucher/innen und Reisende des 
Kölner Hauptbahnhofs). Rund 1.000 Züge passieren täg lich den „Musical D o-
me“.  
+  PKW-Stellplätze stehen in der Tiefgarage des „Musical Dome“ (Am Alten Ufer 
2) zur Verfügung. Die Parkgebühren sind mit dem Betreiber verhandelbar; ein 
„Operntarif“ ist grundsätzlich vorstellbar. Zusätzlich bieten die Parkhäuser rund 
um den Hauptbahnhof und den Dom ausreichend Parkmöglichkeiten.  
+  Der „Musical Dome“ wird als Ersatzspi elstätte sowohl von Herrn Opern inten-
danten Laufenberg als auch vo n Herrn GMD Stenz sowie den Vor sitzenden 
der Besucherorganisationen favorisiert (si ehe beigefügtes Sta tement der 
Opernleitung).  
+  Aus Sicht der Mitarbeiterschaft der Bü hnen gibt es bei plan mäßigem Be zug 
des „Musical Dome“ mit Blick auf die dortigen Arbeitsbedingungen keine B e-
denken gegen diese Interimsspielstätte. Der Klärung bedarf die Leistungskraft 
der klimatechnischen Anlagen bei hohen Außentemperaturen.  
+  Für den Spielbetrieb der Oper  muss in den „ Musical Dome“ ein Orches tergra-
ben eingebaut werden. Zusätz lich sind Maßnahmen für die Ver besserung der 
Akustik notwendig, da die Spielstätte seinerzeit mit Blick auf die Bedürfnisse 
elektronisch verstärkter Darbietungen errichtet wurde.  
Die Opernleitung und der Generalmusikdirektor gehen davon aus, dass mit den se i-
tens des Betreibers des „Musical Dome“ zu veranlassenden Maßnahmen die gefo r-
derten Leistungsstandards erreicht werden. Beim „Musical Dome“ handelt es sich um 
eine „ bedingt repertoir efähige Spiel stätte“, was bedeutet, dass im Zusam menhang 
gesehen ein Großteil (a ber nicht alle) der von den Bühnen definierten Parameter für 
eine repertoirefähige Spielstätte erfüllt wird. Letzte ndlich hängt es von der künstle ri-
schen Konzeption der Einzelp roduktionen ab, wie viele Produktionen im Wechsel 
gespielt werden können.  
-  Auswirkungen von Lärmimmissionsquellen der umgebenden Verkehrs - und 
Bauinfrastruktur sind gutachterlich nicht geprüft; die Opernleitung geht davon 
aus, dass mögliche Störungen vernachlässigbar sind.  
-  Die schwierige Anliefersituation am „Musical Dome“ ist aus Sicht der Opernle i-
tung beherrschbar.

Anlage 
 
3 
 
- Büro- und Probebühnenräumlichkei ten müssen dezentral auf dem Ge lände 
des „Palladium“ verbleiben.  
- Unter Berücksichtigung der gemäß Masterplan Innenstadt für das Areal „Bre s-
lauer Platz“ vorgesehenen städtebaulichen Attraktivierung ist mittel - bis lang-
fristig von einer Niederlegung des „Musical Dome“ auszugehen; im Fall der Er-
tüchtigung des „Musical Dome“ zu einer Opernersatzspielstätte fließen Investi-
tions- und Mietzinszahlung folglich in ein bauliches Provisorium.  
- Die Oper Köln verdrängt durch Nutzung des „Musical Dome“ b is zur baulichen 
Realisierung eines alternativen Kölner Musicalstandortes ein auch überregio-
nal beworbenes, attra ktives Musicalangebot in Innenstadtlage mit wirtschaftl i-
chen Auswirkungen auf tourismusabhängige Wirtschaftszweige in Köln (Hotel-
lerie, Gaststättengewerbe, Bustouristik etc.).  
 
Ferner beauftragt der Rat die Verwaltung,  
 in den weiteren Verhandlungen unter Beachtung der Maßgaben aus dem 
Ratsauftrag vom 07.10.2010 zur Kostensenkung für das Interim Einsparpotenzia-
le bei allen Interimspielstätten über die Höhe des Mietzinses, der Nebenkosten 
und den Anmietungszeitraum zu generieren,  
 ein Nutzungs- und Finanzierungskonzept für das Interim von Oper und Schau-
spiel bis zur Ratssitzung am 07.04.2011 vorzulegen,  
 die haushaltsmäßigen Auswirkungen des Interim für die Haushaltsjahre 2011 bis 
2014, Wirtschaftsplan 2010/2011 sowie eine Mittelfristplanung bis einschließlich 
der Spielzeit 2014/2015 in Abstimmung mit der Betriebsleitung der Bühnen bis zur 
Sitzung des Betriebsausschusses Bühnen am 22.03.2011 und des Rates am 
07.04.2011 vorzulegen.  
Sachstand: 
Sachstand im Dezember 2012: 
Am 18.6.2012 wurden die Gebäude am Offenbachplatz endgültig komplett geräumt. 
Damit befinden sich nun alle Mitarbeiter sowie die Spielstätten, Werkstätten, Büroflä-
chen, etc. im Interim. Das Interim wird bis zur Fertigstellung der sanierten Häuser zur 
Spielzeit 2015/2016 andauern. 
Die Spielstätte „Oper am Dom“ hatte im Mai 2012 ihre erste Premiere und bewährt 
sich seitdem.  
Die Expo XXI als Spielstätte des Schauspiels bewährt sich ebenfalls. 
Aktuell laufen die Umbauarbeiten und die Planungen für den Umzug des Schauspiels 
von der Expo XXI ins Depot in Mülheim. Hier wird der neue Schauspielintendant zum 
01.09.2013 seine Intendanz beginnen. 
Sachstand im Dezember 2013: 
Inhalt des vorgenannten Beschlusses war u. a. auch, die Spielstätte EXPO XXI mit 
Ablauf der Spielzeit 2012/13 zu schließen, rückzubauen und an den Eigentümer zu-
rückzugeben. Dies ist mittlerweile abgeschlossen. 
Zur Spielzeit 2013/14 hat der neu berufene Schauspielintendant Stefan Bachmann in 
Mülheim die Spielstätte „Depot“ mit einer großen und einer kleinen Spielstätte einge-
richtet und den Spielbetrieb dort aufgenommen. Vor der Spielstätte wurde der 
„Carlsgarten“ eingerichtet.

Anlage 
 
4 
 
Die Spielstätte Palladium wurde wie ebenfalls vom Rat bereits in diesem Beschluss 
entschieden zum Ende des Jahres 2013 geräumt und abgemietet. Als Spielstätte 
steht der Oper damit in erster Linie die „Oper am Dom“ zur Verfügung. 
Über den Verlauf des Interimsbudgets wird regelmäßig im Betriebsausschuss berich-
tet. Mit Stand Januar 2014 wird das Gesamtbudget für das Interim in Höhe von 40,3 
Mio. Euro eingehalten. 
Sachstand im Dezember 2014: 
- Alle bis zum Wiedereinzug in die sanierten Häuser am Offenbachplatz geplanten 
Interimskonzepte der Intendanten sind mit Budget hinterlegt. 
- Der Bezug des Depots war die letzte große Neuerung, die im Interimsbudget darzu-
stellen war. Seit dem letzten Bericht sind keine wesentlichen neuen Maßnahmen o-
der Anmietungen von Spielstätten hinzugekommen. Perspektivisch wird das Inte-
rimskonzept, welches in finanzieller Hinsicht im Wesentlichen aus der Anmietung von 
Ausweichorten besteht, weiterlaufen und nach und nach zur Beendigung der Anmie-
tungen führen. Alle Herstellungskosten und Einbauten sind bereits erfolgt und es gibt 
noch eine geringe Reserve. 
- Das Interim dauert voraussichtlich noch bis in den Sommer 2015.  
- Das Gesamtinterimsbudget in Höhe von 40,31 Mio. Euro wird voraussichtlich nicht 
überschritten. Es kommt aber - wie immer wieder betont - zu Verschiebungen der 
ursprünglich geplanten Ansätze innerhalb der Laufzeit. 
- Risiken bestehen bezüglich der Interimslaufzeit in Verbindung mit dem Wiederbe-
zug der Gebäude am Offenbachplatz und hinsichtlich der Prognosen der Rückbau- 
und Umzugskosten sowie der finalen Nebenkostenabrechnungen der Anmietungen. 
Sachstand im Dezember 2015: 
- Der Musical Dome wurde von der Oper an den Eigentümer zurückgegeben. Es 
wurde sodann kurzfristig die Spielstätte Staatenhaus hergerichtet (siehe dazu 
1025/2015 und 2623/2015). Das „Alte Pfandhaus“ wurde ebenfalls an den Eigentü-
mer zurückgegeben. Die Kinderoper spielt nun im Staatenhaus 3. 
- Das Schauspiel spielt weiter im Depot in Mülheim. 
- Das Gesamtinterimsbudget in Höhe von 40,31 Mio. Euro wurde noch nicht endab-
gerechnet. Innerhalb der geplanten Laufzeit (2010 bis 2015) wurde es nach aktuel-
lem Stand nicht überschritten. Regelmäßig wurde über Interimscontrollingberichte 
über den jeweiligen Stand berichtet.   
- Es ist - wie immer wieder betont - zu Verschiebungen der ursprünglich geplanten 
Ansätze innerhalb der Laufzeit gekommen. 
- Im Rahmen der Berichte zu den nachträglich beschlossenen Interimsvorlagen wird 
auch weiterhin zum Sach- und Finanzierungsstand dieser Vorlage berichtet werden. 
Sachstand im Dezember 2016: 
Das Staatenhaus dient als Spielstätte der Oper und der Kinderoper (siehe dazu 
1025/2015 und 2623/2015). Das Schauspiel spielt im Mühlheimer Depot. 
Staatenhaus und Depot sind für das gesamte Interim gesicherte Spielstätten.

Anlage 
 
5 
 
Die Abrechnung des Gesamtinterimsbudgets in Höhe von 40,31 Mio. Euro für die 
Zeit 2010 bis 2015 ist Bestandteil des Jahresabschlusses 2014/15 und wird dem Rat 
der Stadt Köln im Frühjahr 2017 zum Beschluss vorgelegt.

Anlage 
 
6 
 
Gremium: Rat 
Sitzungsdatum: 24.11.2011 
Vorlagenummer: 3570/2011 
Federführung: VII/2 
Status:  laufendes Verfahren 
 
Sanierung der Bühnen am Offenbachplatz  
hier: Baubeschluss 
Beschluss: 
1. Der Rat beauftragt die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Bühnen der Stadt Köln 
auf der Grundlage der Entwurfsplanung mit der Ausführung des Projekts „Sanie-
rung der Bühnen am Offenbachplatz“ einschließlich Kinderoper und einschließlich 
Sanierung der Opernterrassen mit Kleinem Haus, zunächst ohne Freianlagen. Er 
nimmt dabei zur Kenntnis, dass er die Bühnen mit Beschluss vom 14.7.2011 be-
reits mit der Planung, Ausschreibung und Durchführung der sog. vorgezogenen 
Maßnahmen innerhalb des Projekts und der Genehmigungsplanung für die 
Hauptmaßnahme beauftragt hat. Der Rat nimmt weiter zur Kenntnis, dass für die 
Freianlagen des Projekts „Sanierung der Bühnen am Offenbachplatz“ lediglich die 
Vorplanung vorliegt. Die aufgrund des Ratsbeschlusses vom 1.3.2011 auch hier-
für zu erarbeitende Entwurfsplanung einschließlich der geprüften Kostenberech-
nung ist dem Rat zur Beschlussfassung über die Realisierung der Freianlagen 
vorzulegen. Der Gedanke einer Ausstattung des Offenbachplatzes und des sog. 
kleinen Offenbachplatzes mit den geplanten Elementen „Bank und Tisch“ sowie 
den derzeit geplanten Stühlen ist nicht weiterzuverfolgen. Bei der Erarbeitung der 
Entwurfsplanung ist eine robuste Platzmöblierung zu entwickeln, die den Anforde-
rungen an den öffentlichen Raum einer Großstadt entspricht.  
2. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Architekten aufgrund der Entwurfsplanung 
die Bruttogesamtbaukosten (Kostengruppen 200 – 700) ohne Freianlagen mit 
250.417.017 Euro berechnet haben. Das Ergebnis der Kostenberechnung ist von 
dem beauftragten externen Projektsteuerer bestätigt worden. Der Rat nimmt wei-
ter zur Kenntnis, dass die Freiraumplaner aufgrund der Vorplanung das vorgege-
benen Budget für die Bruttogesamtbaukosten der Freianlagen mit 2.582.983 Euro 
eingehalten haben, sodass die limitierten Bruttobaukosten von 253.000.000 Euro 
für die Gesamtmaßnahme nicht überschritten werden. Das Ergebnis der Kosten-
schätzung ist von dem beauftragten externen Kostensteuerer bestätigt worden. 
Die bereits beschlossenen Bruttogesamtkosten von 30.000.000 Euro für die vor-
gezogenen Maßnahmen sind darin enthalten. Die benötigten Mittel werden in den 
Wirtschaftsplänen der Bühnen veranschlagt und durch Kreditaufnahmen vorfinan-
ziert. Kreditaufnahmen werden als Zwischenfinanzierung in die Finanzierung der 
Gesamtmaßnahme eingerechnet. 
3. Für die Fortführung der Baumaßnahme ist ein fortgesetztes, striktes Kostencon-
trolling und - management durchzuführen. Im Falle negativer Kostenentwicklung 
sind in jeder Phase der Planung Strategien bereitzuhalten, die über Standardver-
minderung, Umplanung oder Verzicht ein frühzeitiges Gegensteuern zulassen. 
Hierüber ist unmittelbar der zuständige Fachausschuss zu informieren. Die vor-
geschlagenen Einsparmöglichkeiten des Rechnungsprüfungsamtes aus seiner 
Stellungnahme vom 21. Oktober 2011 sind umzusetzen. Für die Zeit der Ausfüh-
rung ist zur Abwehr und Bearbeitung von Nachträgen eine Strategie bzw. ein ei-
genständiges Nachtragsmanagement einzurichten. Auf eine akribische Führung

Anlage 
 
7 
 
des Bautagebuchs durch die Bauoberleitung sowie die genaue Kontrolle der Bauta-
gesberichte der Bauunternehmungen ist Wert zu legen. Die Ausstattungsplanung ist 
vor Veranlassung der Ausschreibungen von den Fachausschüssen freizugeben.  
Sachstand: 
Sachstand im Dezember 2011: 
Im Zuge der Genehmigungsplanung wird derzeit das Barrierefreiheitskonzept von der 
Bauaufsicht geprüft. Die Planung der Barrierefreiheit im Außenbereich wird zu einem 
späteren Zeitpunkt erstellt. Für die Freianlagen ist ein Baubeschluss für den Offen-
bachplatz und ein Planungsbeschluss für die umliegenden Straßen und Wege erfor-
derlich. Die Verwaltung wird eine entsprechende Vorlage erstellen. 
Sachstand im Dezember 2012: 
Die vorgezogenen Maßnahmen zum nichttragenden Abbruch sind in Kürze abge-
schlossen. Die Arbeiten zum tragenden Abbruch und zur Erstellung der Baugruben 
laufen derzeit. Die Rohbauarbeiten haben begonnen. Weitere erforderliche Aus-
schreibungen und Vergaben laufen fortwährend. 
Der Baubeschluss für die Sanierung des Offenbachplatzes und der Baubeschluss für 
die Umgestaltung der umliegenden Straßen wurden in der Ratssitzung vom 
18.12.2012 gefasst (Vorlagen Nr. 0321/2012). 
Derzeit können der Gesamtterminrahmen und der Gesamtkostenrahmen für das Pro-
jekt bestätigt werden. 
Sachstand im Dezember 2013: 
Die Abbruch- und Baugrubenarbeiten sind abgeschlossen. Die Rohbauarbeiten sind 
in vollem Gange, so dass die entstandenen Neubauanteile für die Gesamtmaßnah-
me inzwischen gut sichtbar das schnelle Baugeschehen widerspiegeln. Umfangreich 
erforderliche zusätzliche Betonsanierungsarbeiten am Schauspielhaus sowie am 
Opernhaus erschweren die termingerechte Abwicklung des Rohbaus, können jedoch 
nach derzeitigem Kenntnisstand kompensiert werden, so dass weiterhin von einer 
Fertigstellung im Sommer 2015 ausgegangen werden kann. Eine Wiedereröffnung 
der Bühnen im Herbst 2015 – und damit zur Spielzeit 2015/16 – ist nach aktuellem 
Stand realistisch.  
Die technischen Ausbaugewerke sowie einige Hauptgewerke des Hochbaus (wie 
Dachdecker-, Fenster- und Fassadenarbeiten) haben begonnen. Es befinden sich 
noch zahlreiche weitere Ausschreibungen und Vergaben im Prozess. 
Die Planungen für die Freianlagen und für die Umgestaltung der umliegenden Stra-
ßen schreiten voran, die Ausführung der Arbeiten wird in Kürze ausgeschrieben. 
Weiterhin können aufgrund von unterschiedlichen Workshops und fortlaufenden 
Terminbesprechungen der Gesamtterminrahmen und der Gesamtkostenrahmen für 
das Projekt bestätigt werden. 
Sachstand im Dezember 2014: 
Die Rohbauarbeiten sind bis auf Restarbeiten im Wesentlichen abgeschlossen, die 
Ausbauarbeiten sind in vollem Gange. Trotz Verzögerungen im Bauablauf wird wei-
terhin von einer Eröffnung der großen Häuser Opernhaus und Schauspielhaus im 
November 2015 ausgegangen.

Anlage 
 
8 
 
Die Arbeiten an den Freianlagen und den umliegenden Straßen gehen voran. Auch 
hier kann derzeit trotz einiger Behinderungen nach Umstellungen des Bauablaufs 
von einer rechtzeitigen Fertigstellung ausgegangen werden. 
 
Eine Gesamtkostenüberschreitung konnte nicht mehr vermieden werden. Derzeit 
wird von einer Gesamtkostenüberschreitung von ca. 10 % gegenüber dem Budget 
ausgegangen. 
Der Unterausschuss Kulturbauten und nachlaufend der Betriebsausschuss Bühnen, 
der Finanz- und der Rechnungsprüfungsausschuss werden regelmäßig über den 
Monatsbericht des Projektsteuerers über den Sachstand und die entsprechenden 
Risiken des Projektes informiert. 
Sachstand im Dezember 2015: 
Mit dem Beschluss vom 12.05.2015 nahm der Rat zur Kenntnis, dass sich das Sanie-
rungsprojekt am Offenbachplatz voraussichtlich um ca. 10 % auf rund EUR 278 Mio. 
(ohne Bauzeitzinsen) zum ursprünglichen Baubeschluss verteuert hatte. Der Rat be-
willigte die Sanierung in diesem verteuerten Umfang. 
Im Juli 2015 zeigte sich, dass eine Vielzahl an offenen Planungsthemen im Bereich 
der Haustechnik zu Störungen und Ausführungskollisionen führte, die auch die Fer-
tigstellung der restlichen Planungs- und Fachplanungsbereiche behinderten. Bei der 
Bauausführung der technischen Gewerke wurde sichtbar, dass insbesondere hin-
sichtlich der Koordination der Planungen zu den einzelnen Anlagengruppen unter-
einander Mängel in Form von Schnittstellenkollisionen bestanden. Von Bauherren- 
und Projektmanagementseite musste davon ausgegangen werden, dass die Defizite 
der Haustechnikplanung zu einem überwiegenden Teil auch in die Werkstatt- und 
Montageplanung der ausführenden Unternehmen für den Bereich der Technischen 
Ausrüstung übertragen und in Teilen bereits (mangelhaft) ausgeführt wurden, so 
dass voraussichtlich Umbauten im Rohbau und der Abbruch neu gebauter Bereiche 
nötig werden könnten. Außerdem mussten Abweichungen der Bauausführung von 
der genehmigten Planung sowie der Ausführungsplanung festgestellt werden. Daher 
musste am 23.07.2015 bekanntgegeben werden, dass die Wiedereröffnung im No-
vember 2015 aufgrund einer Kumulation von technischen Störungen im Bauablauf 
nicht stattfinden konnte. 
Die u.a. mit der Errichtung der Schlüsselgewerke Strom und Kältetechnik beauftragte 
Fa. Imtech stellte sodann unter dem 06.08.2015 einen Antrag auf Eröffnung des In-
solvenzverfahrens. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Fa. Imtech wur-
de daraufhin unter dem 01.11.2015 eröffnet. Der Insolvenzverwalter hat zwischen-
zeitlich in einem Bieterverfahren die Fa. ROM ausgewählt, auf die wesentliche Be-
standteile des Auftragsbestandes der Fa. Imtech übertragen werden sollen. Hierzu 
werden Verhandlungen zwischen den Bühnen als Auftraggeber, dem Insolvenzver-
walter und der Fa. ROM über den Abschluss eines Vertrages zur Fortsetzung der 
Bauausführung durch die Fa. ROM geführt, die bis heute noch nicht abgeschlossen 
werden konnten. Der Abschluss einer Übernahmevereinbarung wird von Bauherren- 
und Projektmanagementseite angestrebt, wobei auch die vergaberechtlichen Be-
stimmungen zu beachten sind. Ob der Abschluss gelingt, ist wegen der derzeit noch 
deutlich differierenden Verhandlungspositionen ungewiss. 
Für das Projekt „Sanierung der Bühnen am Offenbachplatz hat der Rat bisher ein 
Budget für die Brutto-Baukosten (Kostengruppen 200 bis 700) genehmigt, das zuletzt

Anlage 
 
9 
 
mit dem Ratsbeschluss vom 10.09.2015 auf EUR 287,8 Mio. erhöht wurde. Nachdem 
der vorgesehene Wiedereröffnungstermin im November 2015 aus o. g. Gründen 
nicht stattfinden konnte, wird gemäß Ratsbeschluss vom 10.09.2015 der 11-Punkte-
Plan zur Rückkehr zu einem geordneten Bauablauf umgesetzt. In diesem Zuge wird 
ein neuer Zeit- und Kostenplan erstellt, mit dem frühestens im 3. Quartal 2016 zu 
rechnen ist. 
Unter Berücksichtigung aller derzeit bekannten Kostenrisiken wird für die Gesamt-
kostenentwicklung ein Korridor von EUR 404 Mio. bis 460 Mio. brutto prognostiziert. 
Dies entspricht gegenüber dem bisher genehmigten Budget von EUR 287,8 Mio. ei-
ner Erhöhung um 40 % bzw. um 60 %. Zur Erhöhung des Gesamtbudgets ist ein wei-
terer Beschluss des Rates erforderlich. Eine Vorlage hierfür soll zur Ratssitzung am 
15.03.2016 vorgelegt werden. 
Das Projekt befindet sich nun in einer Phase der Neuaufstellung, welche voraussicht-
lich mindestens bis zum 3. Quartal 2016 andauern wird. 
Sachstand im Dezember 2016: 
Wie vom Rat am 15.03.2016 beschlossen, wurden die Funktionen Bauherr und Pro-
jektleitung in einem neu aufgebauten Projektteam bei den Bühnen zusammenge-
führt. Die in gleicher Sitzung beschlossene Satzungsänderung wurde umgesetzt; 
Technischer Betriebsleiter ist seit dem 01.05.2016 Bernd Streitberger. Das neu auf-
gestellte Team umfasst 18 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Architekten, Ingenieure, 
Verwaltung, Kommunikation), die teilweise aus der Verwaltung der Stadt und teilwei-
se extern zu den Bühnen wechselten. Am 31.12.2016 waren alle Positionen besetzt. 
Parallel zur Zustandsfeststellung wurden gemäß des 11-Punkte-Plans vom 
10.09.2015 die Grundstrukturen des Projekts systematisch neu aufgebaut. Exempla-
risch stehen dafür Kostenmanagement, Terminmanagement und Gegenforderungs-
management. In systematisch vorbereiteten Firmengesprächen wird mit 63 Firmen 
für 93 Gewerke über Forderungen (Nachträge) und die weitere Zusammenarbeit auf 
der Baustelle verhandelt. Diese ebenso aufwendigen, wie intensiven Gespräche 
werden voraussichtlich bis zum November 2017 abgeschlossen sein. 
Als zentrales Problem erwiesen sich weiterhin die Planungsfehler im Bereich der 
Technischen Ausrüstung (Kostengruppe 400). Eine Heilung dieser Planung ist unab-
dingbar für den Weiterbau bei Elektrizität, Klimatisierung und Brandschutz. Darum 
ruhten die Bauarbeiten in diesem zentralen Gewerk, während der Bühnenausbau 
(Kostengruppe 479) und die Mängelbeseitigung an den Fassaden (Kostengruppe 
300) gute Fortschritte verzeichneten.  
Vor diesem Hintergrund war der Vertragsbeginn der Innius RR GmbH im Oktober 
2016 als neuer Planer für die technische Ausrüstung ein wichtiger Meilenstein. Die 
Objektüberwachung für die Kostengruppe 400 und die Verstärkung der Kostengrup-
pe 300 wurden ebenfalls nach VgV ausgeschrieben. Hier liegen entsprechende Be-
werbungen vor, es wurden bereits erste Gespräche geführt. Da der Rat in seiner Sit-
zung am 17.11.2016 das Budget auf 404 Millionen Euro anhob, ist mittelfristig die 
Handlungsfähigkeit der Bühnen als Bauherr gesichert. 
Auf positive Resonanz stießen die Eröffnung des neu gestalteten großen Offenbach-
platzes, inklusive des restaurierten Brunnens im August 2016, sowie die provisori-
sche Eröffnung des „Kleinen Hauses“ in den ehemaligen Opernterrassen im Sep-
tember als „Außenspielstätte des Schauspiels“.

Anlage 
 
10 
 
Die Monatsberichte des Projektsteuerers werden nun sitzungsunabhängig versandt. 
und mit Pressemeldungen begleitet.  
Für interessierte Gruppen werden wieder Baustellenführungen angeboten, externe 
Vorträge zum Projekt bei interessierten Gruppen vervollständigen das erweiterte 
Kommunikationsangebot. 
Ein neuer Übergabetermin an den Nutzer und eine fundierte Kostenschätzung wird 
für Ende des 2. Quartals 2017 erwartet.

Anlage 
 
11 
 
Gremium: Betriebsausschuss Bühnen 
Sitzungsdatum: 19.06.2012 
Vorlagenummer: AN/0976/2012 
Federführung: 46 
Status:  laufendes Verfahren 
 
Antrag der CDU-Fraktion betreffend "Steuerung der eigenbetriebsähnlichen 
Einrichtung Bühnen Köln optimieren" 
Beschluss: 
Der Betriebsausschuss Bühnen der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung zu prüfen, 
wie die Steuerung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Bühnen Köln optimiert 
werden kann. 
Sachstand:  
Sachstand im Dezember 2012: 
Der Betriebsausschuss hat im Bedarfsfeststellungsbeschluss (3630/2012) zur Wirt-
schaftlichkeits- und Organisationsuntersuchung entschieden, dass der Prüfauftrag im 
Rahmen der genannten Untersuchung beantwortet werden soll. 
Sachstand im Dezember 2013: 
Die Firma Actori GmbH wurde nach einem europaweiten Ausschreibungsverfahren 
gefunden und mit der Erstellung der Wirtschaftlichkeits- und Organisationsuntersu-
chung beauftragt. Actori wird Möglichkeiten zur Optimierung der Steuerung des Ei-
genbetriebes in der Untersuchung vorlegen. Mit Ergebnissen der Untersuchung ist im 
ersten Quartal 2014 zu rechnen.  
Sachstand im Dezember 2014: 
Die Fa. Actori nimmt in der Wirtschaftlichkeits- und Organisationsuntersuchung auf 
den Seiten 407 ff. umfangreich Stellung zu verschiedenen Theaterleitungs- und 
Steuerungsmodellen.  
Actori regt u. a. die Verkleinerung des Betriebsausschusses (S. 420 ff.) und eine von 
anderen Ausschüssen losgelöste (S. 425 ff.) Sitzungsorganisation an. Eine Ent-
scheidung zu diesen Fragen der Optimierung der Steuerung der Bühnen durch den 
Betriebsausschuss steht noch aus. 
Sachstand im Dezember 2015: 
Über die vorgenannten Anregungen von Actori (Verkleinerung des Betriebsaus-
schusses (S. 420 ff.) und eine von anderen Ausschüssen losgelöste (S. 425 ff.) Sit-
zungsorganisation wurde bisher nicht entschieden. 
Sachstand im Dezember 2016: 
Kein neuer Sachstand. Über die Anregungen von Actori (Verkleinerung des Be-
triebsausschusses (S. 420 ff.) und eine von anderen Ausschüssen losgelöste (S. 425 
ff.) Sitzungsorganisation wurde bisher nicht entschieden.

Anlage 
 
12 
 
Gremium:  Rat 
Sitzungsdatum: 18.12.2012 
Vorlagenummer: 0321/2012, AN/1894/2012, AN 1984/2012, AN/2006/2012 
Federführung: VI/66 
Status:  erledigt 
 
Baubeschluss für die Sanierung des Offenbachplatzes im Rahmen des Projek-
tes Sanierung der Bühnen am Offenbachplatz und Baubeschluss für die Umge-
staltung der umliegenden Straßen 
Beschluss: 
III. Beschluss über den Änderungsantrag der SPD-Fraktion und der Fraktion  
Bündnis 90/Die Grünen:  
Der geänderte Beschlussvorschlag der Verwaltung wird wie folgt modifiziert:  
 
1. Ziffer 1 wird am Ende des zweiten Absatzes wie folgt ergänzt:: (…..) Der Rat 
folgt dem Vorschlag des Rechnungsprüfungsamtes, die geprüften Kosten auf 
maximal netto 2,1 Mio. Euro festzuschreiben. Zugleich beauftragt der Rat die 
Verwaltung, weitergehende Kosteneinsparungen über mögliche Standardre-
duzierungen zu erreichen, beispielsweise bei der Auswahl der Platzmöblie-
rung und der gestalterischen Elemente auf der Platzfläche. Die Entscheidung 
über die Möblierung und gestalterische Ausgestaltung des Platzes mit z.B. 
Pflanztrögen wird deshalb aus der aktuellen Beschlussfassung ausdrücklich 
abgekoppelt und zur gesonderten Beschlussfassung vorgelegt. (…) In diesem 
Zuge soll die Verwaltung ihre Möglichkeiten ausschöpfen, statt durch eigenes 
Tun über eine Außengastronomiesatzung für den Offenbachplatz ein einheitli-
ches Erscheinungsbild auf der Platzfläche sicherzustellen.  
2. Ziffer 4 des Beschlussvorschlages wird gestrichen.  
3. Bei der Gestaltung der Platzoberfläche ist sicherzustellen, dass der Offen-
bachplatz barrierefrei zu begehen ist.  
 
IV. Beschluss über die so geänderte Vorlage:  
1. Der Rat beauftragt die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Bühnen der Stadt 
Köln auf der Grundlage der Entwurfsplanung mit der Ausführung der Freianla-
gen innerhalb des Projekts „Sanierung der Bühnen am Offenbachplatz“. Hierbei 
handelt es sich um den Offenbachplatz sowie die Wiederherstellung der an 
Oper und Schauspiel angrenzenden Gehwegbereiche ohne die Möblierung auf 
dem Offenbachplatz gemäß Anlage 1.  
 
Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass der Objektplaner WES und Partner, Hamburg 
die Bruttogesamtkosten der Freianlagen auf der Grundlage der Entwurfspla-
nung mit 2.432.473 € berechnet hat. Das Ergebnis der Kostenberechnung ist 
vom ex-ternen Projektsteuerer geprüft worden, die Einhaltung der Kostenober-
grenze wurde bestätigt. Der Rat folgt dem Vorschlag des Rechnungsprüfungs-
amtes, die geprüften Kosten auf maximal netto 2,1 Mio. Euro festzuschreiben. 
Zugleich beauftragt der Rat die Verwaltung, weitergehende Kosteneinsparun-
gen über mögliche Standardreduzierungen zu erreichen, beispielsweise bei der 
Auswahl der Platzmöblierung und der gestalterischen Elemente auf der  
 Platzfläche. Die Entscheidung über die Möblierung und gestalterische Ausge-
staltung des Platzes mit z.B. Pflanztrögen wird deshalb aus der aktuellen Be

Anlage 
 
13 
 
 schlussfassung ausdrücklich abgekoppelt und zur gesonderten Beschlussfas-
sung vorgelegt.  
 
In diesem Zuge soll die Verwaltung ihre Möglichkeiten ausschöpfen, statt durch 
eigenes Tun über eine Außengastronomiesatzung für den Offenbachplatz ein 
einheitliches Erscheinungsbild auf der Platzfläche sicherzustellen.  
Die Kosten der Freianlagen sind in den limitierten Bruttobaukosten der Gesamt-
maßnahme von 253.000.000 € enthalten, diese werden nicht überschritten. 
 
Die benötigten Mittel für die Freianlagen in Höhe von 2.432.473 € sind innerhalb 
des Gesamtbudgets von 253.000.000 €, das durch Kreditaufnahmen vorfinan-
ziert wird, in den Wirtschaftsplänen der Bühnen veranschlagt. Kreditaufnahmen 
werden als Zwischenfinanzierung in die Finanzierung der Gesamtmaßnahme 
eingerechnet.  
2. Der Rat beauftragt die Verwaltung für die Umgestaltung der umliegenden Stra-
ßen (Glockengasse, Krebsgasse und Brüderstraße) auf Grundlage der vorge-
stellten Entwurfsplanung die Ausführungsplanung zu erstellen und nach Sicher-
stellung der Finanzierung die Maßnahme umzusetzen. Gleichzeitig stellt der Rat 
den Bedarf zur Umsetzung der vorgenannten Maßnahme fest. Der Rat folgt 
dem Vorschlag des Rechnungsprüfungsamtes, die geprüften Kosten auf netto 
1,25 Mio. Euro festzusetzen.  
3. Die Verwaltung wird beauftragt, die vorgelegte Straßenplanung im Rahmen ei-
ner Anliegerinformationsveranstaltung vorzustellen.  
4. Bei der Gestaltung der Platzoberfläche ist sicherzustellen, dass der Offenbach-
platz barrierefrei zu begehen ist. 
Sachstand: 
Sachstand im Dezember 2012: 
Es wird gemäß Ratsbeschluss verfahren, die Planungen laufen entsprechend. 
Sachstand im Dezember 2013: 
Die Planungen für die Freianlagen und für die Umgestaltung der umliegenden Stra-
ßen schreiten voran, die Ausführung der Arbeiten wird in Kürze ausgeschrieben. 
Bzgl. der Möblierung der Plätze wird derzeit eine neue Variante zur gesonderten Be-
schlussfassung erarbeitet.  
Sachstand im Dezember 2014: 
Die Arbeiten an den Freianlagen und den umliegenden Straßen gehen voran. Auch 
hier kann derzeit trotz einiger Behinderungen nach Umstellungen des Bauablaufs 
von einer rechtzeitigen Fertigstellung ausgegangen werden. 
Bzgl. der Möblierung der Plätze steht eine Beschlussfassung noch aus. 
Sachstand im Dezember 2015: 
Die Arbeiten an den Freianlagen schreiten weiter voran. Es ist davon auszugehen, 
dass diese im Sommer 2016 soweit möglich abgeschlossen sein werden. Einige ver-
bleibende Restflächen, die aufgrund der logistischen Rahmenbedingungen der 
Hauptmaßnahme nicht zu Ende gebracht werden können, werden zu einem späteren 
Zeitpunkt fertiggestellt werden müssen. 
Der beauftragte Freianlagenplaner erarbeitet derzeit nach einer im Herbst stattgefun-
denen Bemusterung eines Möblierungsvorschlags einen angepassten

Anlage 
 
14 
 
Möblierungsvorschlag für die Sitzmöbel auf dem Offenbachplatz. Hierbei werden so-
wohl gestalterische, urheberrechtliche, denkmalpflegerische als auch für die Barriere-
freiheit relevante Aspekte berücksichtigt. Das noch nicht vorliegende Ergebnis wird 
nach Vorbereitung weiter beraten. 
Sachstand im Dezember 2016: 
Der Große Offenbachplatz konnte im Juli 2016 eröffnet werden. Der Kleine Offen-
bachplatz wurde mit der Eröffnung des Kleinen Hauses im September 2016 wieder 
der Öffentlichkeit zugänglich gemacht.  
Die Platzmöblierung steht noch aus. 
Die Baustelleneinrichtung wurde im Sommer 2016 so weit wie möglich zurückgebaut. 
Dennoch werden die Plätze bis zum Ende der Baumaßnahme für die Baustellenein-
richtung benötigt werden. Die Bauzäune werden nun als Informationsmedium zur 
Baustelle und zum Programm der Sparten genutzt.

Anlage 
 
15 
 
Gremium: Betriebsausschuss Bühnen 
Sitzungsdatum: 21.01.2014 
Vorlagenummer: 4274/2013 
Federführung: 46 
Status:  laufendes Verfahren 
Bestellung eines Wirtschaftsprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses 
der Bühnen der Stadt Köln für das Wirtschaftsjahr 2012/2013 mit Option auf 
weitere vier Jahre 
Beschluss: 
Der Betriebsausschuss beschließt, die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dornbach 
GmbH bei einer voraussichtlichen Auftragssumme von EUR 25.036,80 mit der Prü-
fung des Jahresabschlusses der Bühnen der Stadt Köln für das Wirtschaftsjahr 
2012/2013 zu beauftragen. 
Die Betriebsleitung wird ermächtigt, das ausgeschriebene Optionsrecht bei einer Be-
auftragung für die Folgejahre 2013/14, 2014/15, 2015/16 bis 2016/17 zu den glei-
chen Bedingungen und gleichem Honorar bis zu einer voraussichtlichen Gesamtauf-
tragssumme von EUR 100.147,20 auszuüben. 
Die Finanzierung erfolgt im Rahmen des Wirtschaftsplanes der Bühnen der Stadt 
Köln. 
Sachstand 
Sachstand im Dezember 2014: 
Die Dornbach GmbH hat den Jahresabschluss der Bühnen zum 31.08.2013 geprüft 
und testiert. Der Jahresabschluss der Spielzeit 2012/13 wird TOP in der Sitzung des 
Betriebsausschusses Bühnen am 10.03.2015. 
Für die Jahresabschlussprüfung 2013/14 wurde die Dornbach GmbH beauftragt, die 
Prüfung startet im Frühjahr 2015. 
Sachstand im Dezember 2015: 
Die Jahresabschlussprüfung für das Wirtschaftsjahr 2013/14 ist weitestgehend abge-
schlossen. Im Frühjahr 2016 wird der Jahresabschluss den zuständigen Gremien zur 
Beratung bzw. zum Beschluss vorgelegt werden. 
Sachstand im Dezember 2016: 
Der Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2013/14 wurde von der Wirtschaftsprü-
fungsgesellschaft Dornbach, ohne Einschränkung im Bestätigungsvermerk, testiert 
und vom Rat der Stadt Köln am 20.12.2016 beschlossen.

Anlage 
 
16 
 
Gremium: Rat 
Sitzungsdatum: 24.03.2015 
Vorlagenummer: 0212/2015 
Federführung: 46 
Status:  laufendes Verfahren 
Abschluss einer Kooperationsvereinbarung zwischen dem WDR und den Büh-
nen der Stadt Köln im Werkstattbereich 
Beschluss: 
1. Der Rat der Stadt Köln beauftragt den Oberbürgermeister und die Betriebsleitung 
der Bühnen der Stadt Köln die beigefügte „Kooperationsvereinbarung zwischen dem 
WDR und der Stadt Köln, Bühnen der Stadt Köln, für den Bereich der Werkstätten 
und des Ausstattungsbetriebes inklusive der Einrichtung einer Bühnenwerkstatt auf 
dem Produktionsgelände des WDR in Bocklemünd“ abzuschließen. 
2. Die finanziellen Auswirkungen der Kooperation bewegen sich im Rahmen der bis-
herigen Ansätze der bis 2018 fortgeschriebenen Mittelfristplanung des vom Rat der 
Stadt Köln am 08.04.2014 beschlossenen Wirtschaftsplanes der Bühnen der Stadt 
Köln (0564/2014). Die Verwaltung wird beauftragt, die im Zusammenhang mit der 
Kooperationsvereinbarung erforderlichen Mittel für Mieten und Investitionen gemäß 
der beigefügten Anlage, inklusive der erforderlichen Indexierung und den Abschrei-
bungen für Investitionen über die Laufzeit der Kooperation, im Wirtschaftsplan der 
Bühnen der Stadt Köln zur Verfügung zu stellen und über die gesamte Laufzeit fort-
zuschreiben. 
3. Der Rat der Stadt Köln nimmt zur Kenntnis, dass mit dem Abschluss dieser lang-
fristigen Kooperation zwischen den Bühnen der Stadt Köln und dem WDR der 
Ratsauftrag zur Prüfung von Synergien für das Produktionszentrum der Bühnen 
durch dauerhafte Kooperationen mit Dritten erfüllt wurde. Die ursprünglich für die 
Werkstattsanierung geplante Summe von 9 Mio. Euro wurde auf rund 4,3 Mio. redu-
ziert und damit ein weiterer Ratsauftrag erfüllt. 
Sachstand: 
Sachstand im Dezember 2015: 
Die Kooperationsvereinbarung wurde nach diesem Beschluss vom Intendanten des 
WDR, Oberbürgermeister Jürgen Roters sowie der Betriebsleitung der Bühnen un-
terzeichnet.  
Die Verhandlungen über den konkreten Mietvertrag haben sodann mehrere Monate 
in Anspruch genommen. Auf Seiten der Bühnen Köln wurden diese vom Rechtsamt 
unterstützt. Kurz vor Weihnachten 2015 konnten die Verhandlungen dann abge-
schlossen werden und der Mietvertrag allseits unterzeichnet werden. 
Parallel wurde/wird das Projekt sukzessive aufgestellt (Projektstruktur auf Seiten 
WDR und Bühnen, Vergabefragen, Ausschreibung Fachplaner und Unternehmen 
etc.). Die Gebäudewirtschaft der Stadt Köln hat Projektleitung und Projektsteuerung 
für die von den Bühnen zu verantwortenden Bereiche und Aufgaben übernommen. 
Ein Projektstatusbericht wird entwickelt um den Gremien künftig regelmäßig über den 
Sachstand des Projektes zu berichten.

Anlage 
 
17 
 
Ein konkreter Terminplan und ein Baubeginn stehen mangels Fachplanern noch 
nicht fest. 
Sachstand im Dezember 2016: 
Das Projekt hat folgende Wendung erfahren (ausführlicher Bericht über 3192/2016): 
Im Rahmen der Detailplanung zum nutzerspezifischen Umbau der Hallen hat sich im 
Einvernehmen zwischen WDR und Bühnen als Ergebnis der Leistungsphase 2 her-
ausgestellt, dass das Maß der baulichen Anpassungen zur sinnhaften Nutzung der 
Hallen als Werkstätten der Bühnen der Stadt Köln ein Niveau erreicht hat, welches 
eine Alternativplanung notwendig macht. Dies insbesondere vor dem Hintergrund der 
zuvor nicht absehbaren statischen Herausforderungen in den herzurichtenden Ge-
bäuden.  
Alle Planungsaufträge zum Umbau der Hallen wurden mithin sowohl von den Bühnen 
der Stadt Köln als auch vom Westdeutschen Rundfunk angehalten bzw. aufgehoben.  
WDR und Bühnen prüfen aktuell im Einklang mit der Beschlusslage zur Kooperation 
eine Variante zur ursprünglich geplanten Herangehensweise. Der WDR hat in die-
sem Zusammenhang zur Realisierung von Bühnenwerkstätten auf dem Gelände in 
Bocklemünd eine Bebauung zwischen dem Freimersdorfer Weg 6 und der Verteiler-
straße (Hallen 1 bis 5 und 21) vorgeschlagen (Grundstück in der Anlage 1 gekenn-
zeichnet). Hier ist eine Neubebauung angedacht, welche einen vorherigen Abriss der 
dort noch stehenden maroden Hallen durch den Westdeutschen Rundfunk notwendig 
werden lässt. Das hierfür erforderliche Grundstück soll im Wege einer Erbpacht an 
die Bühnen der Stadt Köln zur Verfügung gestellt werden.  
Die bisherigen Planungen haben in diesem Zusammenhang bereits ergeben, dass 
das erforderliche Raumprogramm auf dem Grundstück grundsätzlich umsetzbar ist. 
Eine Bauvoranfrage wurde positiv beschieden. 
Die Bühnen der Stadt Köln werden dem Betriebsausschuss bzw. dem Rat voraus-
sichtlich noch im 1. Quartal 2017 eine entsprechende Machbarkeitsstudie mit Vor-
schlägen zum weiteren Vorgehen vorlegen.

Anlage 
 
18 
 
Gremium:  Betriebsausschuss Bühnen 
Sitzungsdatum: 06.05.2015 
Vorlagenummer: 0900/2015 
Federführung: 46 
Status:  erledigt 
Ausschreibung Dienstleistungsvertrag Umzug der Bühnen der Stadt Köln 
Bedarfsfeststellung 
Beschluss: 
Der Betriebsausschuss Bühnen genehmigt gemäß § 60 Abs. 2 Satz 1 GO NW in 
Verbindung mit § 10 der Hauptsatzung der Stadt Köln den Bedarf für die Beauftra-
gung eines Unternehmens zur Durchführung der Umzüge zum Wiedereinzug der 
Bühnen über 155.000,-- € (netto). Die Bühnen der Stadt Köln werden beauftragt, die 
dafür erforderliche Ausschreibung vorzunehmen. Ein Vergabevorbehalt wird nicht 
ausgesprochen. 
Sachstand: 
Sachstand im Dezember 2015: 
Die betreffende Vergabe wurde erfolgreich durchgeführt; der Auftrag wurde an ein 
Umzugsunternehmen aus Berlin vergeben. Die Auftragssumme beträgt 142.823,00 € 
(netto). Darüber hinaus wurde diese Vergabe für die Bühnen pilotweise über die 
elektronische Vergabeassistenz („eVA“) abgewickelt. 
Aus dem Auftragsvolumen wurden bisher ca. 25% abgerufen. Dies sind zum einen 
Interimsumzüge, die zum Zeitpunkt der Ausschreibung bereits bekannt und erfasst 
waren (z. B. Umzug der Verwaltung zum Laurenzplatz), zum anderen sind dies Inte-
rimsumzüge, die aufgrund des Nichteinzugs am Offenbachplatz zunächst ersatzwei-
se in andere Interimsstätten durchgeführt werden mussten. 
Die Ausschreibung erfolgte noch unter der Annahme, zunächst die priorisierten Be-
reiche und das gesamte Ensemble am Offenbachplatz bis spätestens 2016 beziehen 
zu können. Der Auftragnehmer hat bereits signalisiert, die noch ausstehenden Leis-
tungen auch zu einem späteren Zeitpunkt als vereinbart zu gleichen Konditionen 
ausführen zu wollen. Konkrete Verhandlungen darüber werden geführt, sobald der 
Einzug am Offenbachplatz terminiert ist. 
Sachstand im Dezember 2016: 
Da der Rückumzug an den Offenbachplatz nach wie vor nicht terminiert werden 
kann, muss der Auftrag in Kürze aufgehoben und zu einem späteren Zeitpunkt mit 
aktualisierten Rahmenbedingungen neu ausgeschrieben werden.

Anlage 
 
19 
 
Gremium: Rat 
Sitzungsdatum: 12.05.2015 
Vorlagenummer: 0085/2015 
Federführung: 46 
Status:  erledigt 
Entschuldungskonzept der Bühnen Köln zum 31.08.2015 
Beschluss: 
Der Rat der Stadt Köln beschließt zur Entschuldung der Bühnen der Stadt Köln zum 
31.08.2015 die einmalige Erhöhung des Betriebskostenzuschusses in Höhe von 
3.900 T€. Die Grundentscheidung zur Entschuldung erfolgte mit Ratsbeschluss vom 
17.12.2013. 
Die Verwaltung wird beauftragt, die Auflösung der bestehenden Gewinnrücklagen 
der Bühnen der Stadt Köln im Ergebnisverwendungsvorschlag des Jahresabschlus-
ses 2013/14 umzusetzen. 
Sachstand: 
Sachstand im Dezember 2015: 
Im Ergebnisverwendungsvorschlag für die Spielzeit 2013/14 wird dieser Ratsbe-
schluss umgesetzt. Der entsprechende Jahresabschluss wird im Frühjahr 2016 den 
zuständigen Gremien zur Beratung bzw. zum Beschluss vorgelegt. 
Sachstand im Dezember 2016: 
Der Jahresabschluss der Spielzeit 2013/14 wurde vom Rat der Stadt Köln am 
20.12.2016 beschlossen. Die Ergebnisverwendung in dieser Vorlage entspricht dem 
Ratsbeschluss zum Entschuldungskonzept.

Anlage 
 
20 
 
Gremium: Rat 
Sitzungsdatum: 12.05.2015 
Vorlagenummer: 1025/2015 
Federführung: 46 
Status:  erledigt 
Auswirkungen der priorisierten Fertigstellung Offenbachplatz 
Beschluss: 
1. Der Rat der Stadt Köln nimmt zur Kenntnis, dass die Bühnen Köln mit den am 
25.02.2011 (Session-Nr. 0772/2011) bereitgestellten Interimsmitteln in Höhe von 
40,3 Mio. Euro und dem in diesem Zusammenhang beschlossenen Interimskonzept 
trotz erheblicher Umplanungen aufgrund der Umsetzung von vier verschiedenen In-
tendantenkonzepten zunächst ausgekommen sind. 
2. Der Rat der Stadt Köln nimmt zur Kenntnis, dass die Sanierung der Bühnen am 
Offenbachplatz nicht wie geplant vollständig im Herbst 2015 fertiggestellt wird. Zur 
Umsetzung des seit Jahren geplanten Repertoirespielplanes am Offenbachplatz von 
Oper und Schauspiel und um den für die Erzielung von Eigeneinnahmen existenziel-
len Spielbetrieb am Offenbachplatz am 07.11.2015 wieder aufzunehmen, wird die 
Fertigstellung von Opernhaus und Schauspielhaus am Offenbachplatz priorisiert. 
Dies erfordert die bauliche Zurückstellung der Fertigstellung von Kinderoper und 
Neuem Haus, Werkstatt- und Büroflächen sowie der Probebühnen (etc.). Diese Um-
stellung des Bauablaufplanes mit verspäteter Fertigstellung des Gesamtensembles 
macht ein verlängertes Bühneninterim voraussichtlich bis zum 31.03.2016 erforder-
lich. Für Probebühnen, Werkstattflächen, Büros sowie eine Spielstätte für Schauspiel 
und Kinderoper müssen die Verlängerungsoptionen der bestehenden Mietverträge 
ausgeübt werden. Dies stellt die Aufrechterhaltung des Bühnenbetriebes sicher und 
bedeutet, dass den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Bühnen ein Arbeitsplatz zur 
Verfügung steht. 
3. Der Rat der Stadt Köln beschließt daher die einmalige Erhöhung des Betriebskos-
tenzuschusses Bühnen der Stadt Köln für ein verlängertes Interim der Bühnen Köln 
aufgrund priorisierter Fertigstellung von Opernhaus und Schauspielhaus am Offen-
bachplatz in Höhe von 1.764.342,- Mio. € spätestens zum 31.03.2016. Die hierfür 
erforderlichen Mittel werden aus dem allgemeinen Haushalt bereitgestellt. Der Rat 
der Stadt Köln nimmt in diesem Zusammenhang zur Kenntnis, dass die Bühnen die 
erforderlichen Interimsmittel nicht selbst durch Einsparungen aufbringen können. 
Sachstand: 
Sachstand im Dezember 2015: 
Die Zielsetzung einer priorisierten Fertigstellung ist aufgrund der weiteren Verzöge-
rungen am Offenbachplatz nicht mehr gegeben. An die vom Rat beschlossene Erhö-
hung für das verlängerte Interim in Höhe von 1.764.342 Euro schließt sich die Vorla-
ge-Nr. 2623/2015 „Verlängertes Interim“ an. Derzeit ist somit das Interim bis einschl. 
31.08.2017 geplant und mit Budget ausgestattet. Weitere Verzögerungen bei der 
Fertigstellung der Sanierung am Offenbachplatz führen zu gegebener Zeit zu einer 
darüber hinaus gehenden Beschlussvorlage.

Anlage 
 
21 
 
Sachstand im Dezember 2016: 
Das Projekt befindet sich seit Mai 2016 in einer Phase der umfassenden Neuaufstel-
lung, die voraussichtlich bis Juni 2017 andauern wird. Aus diesem Grund können 
vorher keine belastbaren Angaben zur Fertigstellung gemacht werden. Ziel ist eine 
zeitgleiche Wiedereröffnung des gesamten Gebäudeensembles. Die Interims-
Spielstätten Staatenhaus (Oper) und Depot (Schauspiel) sind als Interimsspielstätten  
gesichert.

Anlage 
 
22 
 
Gremium: Rat 
Sitzungsdatum: 12.05.2015 
Vorlagenummer: 0932/2015 
Federführung: 46 
Status:  erledigt 
Wirtschaftsplan der Bühnen der Stadt Köln für die Spielzeit 2015/16 
Beschluss: 
1. Der Rat der Stadt stellt gem. § 4 der Betriebssatzung in Verbindung mit § 4 der 
Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO) den Wirt-
schaftsplan der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Bühnen der Stadt Köln für das 
Wirtschaftsjahr 2015/16 in der zu diesem Beschluss beigefügten Fassung fest.  
2. Der Rat der Stadt Köln beschließt die dieser Vorlage beiliegende neue Eintritts-
preisstruktur. Diese wurde in Bezug auf die Erlösplanung bereits in den Wirtschafts-
plan der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Bühnen der Stadt Köln für das Wirt-
schaftsjahr 2015/16 eingearbeitet. Die Betriebsleitung wird in diesem Zusammen-
hang ermächtigt für besondere Vorstellungen/Vorstellungsreihen Sonderkonditionen 
anzubieten.  
3. Der Der Rat der Stadt Köln beschließt eine strukturelle Erhöhung zum Betriebs-
kostenzuschuss der Bühnen für die von den Tarifparteien über den bisher in Höhe 
von 2 % bewilligten Tarifsteigerungen für die Beschäftigten der Bühnen aus den Jah-
ren 2014 und 2015 in Höhe von 888.100,- Euro zum 01.09.2015. 
4. Die Betriebsleitung der Bühnen der Stadt Köln wird ermächtigt zur rechtzeitigen 
Leistung von Ausgaben in Zusammenhang mit dem Spielbetrieb der Bühnen Kas-
senkredite bis zu einem Höchstbetrag von 7,0 Mio. € in Anspruch zu nehmen. 
5. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass sich das Sanierungsprojekt am Offenbach-platz 
voraussichtlich um ca. 10 % auf rund 278 Mio. € (ohne Bauzeitzinsen) zum ursprüng-
lichen Baubeschluss verteuert. Der Rat der Stadt Köln bewilligt die Sanierung in die-
sem verteuerten Umfang und ermöglicht die Finanzierung der neuen Summe über 
Kommunalkredite. 
Der Rat nimmt das Finanzierungskonzept, welches auf Grundlage des Baubeschlus-
ses von der Betriebsleitung im Einvernehmen mit der Kämmerei und unter Beteili-
gung eines externen Experten für Kommunalfinanzierung von Groß-projekten erstellt 
wurde, zur Kenntnis. Das Finanzierungskonzept wird durch eine Beschlussvorlage 
(Vorlagen-Nr. 1034/2015) im nichtöffentlichen Teil der Sitzung erläutert, um evtl. 
Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden.  
Die Verwaltung wird ermächtigt für die Finanzierung der „Generalsanierung Offen-
bachplatz“, der „Kooperation mit dem WDR im Werkstattbereich“ und der Sanierung 
des „Orchesterprobenzentrum Stolberger Straße“ Darlehensverträge in Höhe von 
insgesamt 300 Mio. € (inkl. ca. 4 % Risikozuschlag) für die langfristige Finanzierung 
abzuschließen. Die bereits bestehende Zwischenfinanzierung in Form von Tages- 
und Termingeldkrediten wird durch die langfristigen Kredite abgelöst, so dass die 
Gesamtdarlehensermächtigung in Höhe von 300 Mio. Euro nicht überschritten wird.

Anlage 
 
23 
 
6. Der Rat der Stadt Köln nimmt zur Kenntnis, dass in der Mittelfristplanung für die 
Bühnen der Stadt Köln und damit ab der Spielzeit 2016/17 in Teilen das „Reduzierte 
Betriebsleitungsszenario“ (Szenario 3) aus der Wirtschaftlichkeits- und Organisati-
onsuntersuchung der Actori GmbH eingearbeitet wurde.  
Sachstand: 
Sachstand im Dezember 2015: 
Die Bühnen befinden sich derzeit in der Spielzeit 2015/16. Bedingt durch die Verzö-
gerungen bei der Generalsanierung verläuft die Spielzeit nicht plangemäß. Der Rat 
der Stadt Köln hat mit Beschluss der Vorlage-Nr. 2623/2015 „Verlängertes Interim“ 
den Veränderungen z.B. in der Einnahmesituation Rechnung getragen. 
Derzeit wird in Abstimmung mit der Kämmerei geprüft, ob dem Rat ein angepasster 
Wirtschaftsplan vorzulegen ist.  
Sachstand im Dezember 2016: 
Die Spielzeit 2015/16 endete am 31.08.2016. Aufgrund der Verzögerungen bei der 
Generalsanierung verlief die Spielzeit nicht plangemäß. Der Betriebsausschuss Büh-
nen wurde am 06.12.2016 mit dem vorläufigen Jahresbericht (IV. Quartalsbericht) 
über die Entwicklungen unterrichtet. 
Der Jahresabschluss für diese Spielzeit befindet sich derzeit in der Erstellung.

Anlage 
 
24 
 
Gremium: Rat 
Sitzungsdatum: 10.09.2015 
Vorlagenummer: 2499/2015 
Federführung: 46 
Status:  erledigt 
Weiteres Vorgehen Sanierung Bühnen Köln 
Beschluss: 
Der Rat beschließt, dass die Bühnen Köln zur Aufrechterhaltung der Handlungsfä-
higkeit auf der Baustelle Verpflichtungen eingehen dürfen, die das bisher genehmigte 
Budget von 278 Mio. Euro überschreiten werden. Hierbei werden die neu einzuge-
henden Verpflichtungen zunächst auf 9,8 Mio. € begrenzt. 
Die Fertigstellung der Baumaßnahme erfolgt unter Ausschöpfung aller rechtlichen 
Mittel zur Durchsetzung der möglichen Schadensforderungen. 
Die Bühnen Köln werden den 11-Punkte-Plan detailliert ausarbeiten, ggf. anpassen 
und umsetzen lassen. Dabei werden sowohl die juristischen Konsequenzen als auch 
der „Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens“ eines Baubeteiligten berück-
sichtigt. 
Die Bühnen Köln werden über die eingegangenen Verpflichtungen zu den jeweiligen 
Ausschusssitzungen berichten und den Rat und seine Ausschüsse frühzeitig über 
aktuelle Entwicklungen auf der Baustelle informieren sowie alle notwendigen Ent-
scheidungen zur Beschlussfassung vorlegen. 
Sachstand: 
Sachstand im Dezember 2015: 
Das Projekt befindet sich nun in einer Phase der Neuaufstellung, welche voraussicht-
lich bis zum 3. Quartal 2016 andauern wird (siehe oben zu 3570/2011 - Baube-
schluss). 
Sachstand im Dezember 2016: 
Die Neuaufstellung des Projektes wurde abgeschlossen.

Anlage 
 
25 
 
Gremium: Betriebsausschuss Bühnen 
Sitzungsdatum: 08.12.2015 
Vorlagenummer: 3846/2015 
Federführung: 46 
Status:  erledigt 
Bedarfsfeststellungsbeschluss zur Beschaffung einer Zugmaschine sowie ei-
nes gebrauchten Seitenladeraufliegers mit Zusatzmotor 
Beschluss: 
Der Betriebsausschuss Bühnen der Stadt Köln erkennt den Bedarf für die Beschaf-
fung einer Zugmaschine und eines gebrauchten Seitenladeraufliegers mit Zusatzmo-
tor in Höhe von ca. 210.000,-- € (netto) an. Die Bühnen der Stadt Köln werden beauf-
tragt, die dafür erforderliche Vergabe vorzunehmen.  
Ein Vergabevorbehalt wird nicht ausgesprochen.  
Sachstand: 
Sachstand im Dezember 2015: 
Das Vergabeverfahren über die Beschaffung der Zugmaschine sowie des gebrauch-
ten Seitenaufliegers wird derzeit von den Abfallwirtschaftsbetrieben Köln (AWG) für 
die Bühnen der Stadt Köln durchgeführt. Geplanter Zeitpunkt der Lieferung ist April 
2016. 
Sachstand im Dezember 2016: 
Das Vergabeverfahren wurde im Rahmen eines europaweiten Verfahrens von den 
Abfallwirtschaftsbetrieben Köln (AWG) für die Bühnen der Stadt Köln durchgeführt. 
Das Verfahren gestaltete sich daher als äußerst zeitaufwendig. Zwischenzeitlich hat 
die schwedische Firma Hammar den Zuschlag erhalten. Da der gebrauchte Seitenla-
derauflieger noch generalüberholt wird, erfolgt die Lieferung der Maschinen erst im 
Mai bzw. Juni 2017.

Anlage 
 
26 
 
Gremium: Betriebsausschuss Bühnen 
Sitzungsdatum: 19.01.2016 
Vorlagenummer: 3051/2015 
Federführung: 46 
Status:  erledigt 
Änderung der Dienstanweisung zur Geschäftsverteilung innerhalb der Be-
triebsleitung der Bühnen der Stadt Köln 
Beschluss: 
Der Betriebsausschuss Bühnen stimmt der geänderten Dienstanweisung zur Ge-
schäftsverteilung innerhalb der Betriebsleitung der Bühnen der Stadt Köln in der zu 
diesem Beschluss paraphierten Fassung (Anlage 1) zu. 
Sachstand: 
Die geänderte Dienstanweisung zur Geschäftsverteilung innerhalb der Betriebslei-
tung Bühnen der Stadt Köln wird angewendet.

Anlage 
 
27 
 
Gremium: Rat 
Sitzungsdatum: 15.03.2016 
Vorlagenummer: 3050/2015 
Federführung: 46 
Status:  erledigt 
Änderung der Betriebssatzung für die Bühnen der Stadt Köln 
Beschluss: 
Der Rat beschließt die „1. Satzung zur Änderung der Betriebssatzung für die Bühnen 
der Stadt Köln“ in der diesem Beschluss beiliegenden Fassung. 
Sachstand: 
Die „1. Satzung zur Änderung der Betriebssatzung für die Bühnen der Stadt Köln“ 
betraf die Erweiterung der Betriebsleitung um einen Technischen Betriebsleiter. Herr 
Streitberger hat am 01.05.2016 die Position übernommen. Die erforderlichen Veröf-
fentlichungen im Amtsblatt sind erfolgt.

Anlage 
 
28 
 
 
Gremium: Rat 
Sitzungsdatum: 15.03.2016 
Vorlagenummer: 0262/2016, AN/0524/2016, AN/0526/2016 
Federführung: 46 
Status:  erledigt 
Sanierung der Bühnen Köln am Offenbachplatz, Verpflichtungsermächtigungen 
Beschluss: 
III. Beschlüsse über die Verwaltungsvorlage:  
III.1 Beschluss über Ziffer 2 der Vorlage:  
2. Der Rat beschließt in Kenntnis der Tatsache, dass die Baumaßnahme Sanierung 
Bühnen Köln am Offenbachplatz nicht vor Mitte 2018 beendet sein wird und das bis-
her genehmigte Budget von EUR 287,8 Mio. brutto nach derzeitigem Kenntnisstand 
nicht auskömmlich ist, dass die Bühnen zur Fortführung und Vollendung des Bauvor-
habens weitere Verpflichtungen eingehen dürfen, die das bisher genehmigte Budget 
überschreiten. In einem ersten Schritt wird das neue Budget durch Erhöhung um 60 
Mio. € auf zunächst EUR 347,8 Mio. €brutto begrenzt. Dies beinhaltet die Bereitstel-
lung von 30 Mio. € auf Basis des Monatsberichts des Projektsteuerers (Stand 
23.12.2015) sowie weitere 30 Mio. €, um in den weiteren Vertragsverhandlungen mit 
den Planern und ausführenden Unternehmen wieder einen geordneten Bauablauf 
herzustellen.  
III.2 Beschluss über Ziffer 4 der Vorlage:  
Der Rat beschließt, dass eine weitere Erhöhung über diese neue Budgetgrenze hin-
aus einer weiteren Beschlussvorlage bedarf, in der die Mittelverwendung im Einzel-
nen darzulegen ist. Der Rat behält sich vor, die Budgetfreigabe für künftig einzuge-
hende Verpflichtungen im Rahmen etwa erforderlicher Steuerungsmaßnahmen auf-
zuheben (Rückholrecht). Das von der Betriebsleitung der Bühnen aufgestellte Finan-
zierungskonzept, das der Rat mit Beschluss vom 12.05.2015 zur Kenntnis genom-
men hat, ist unter Berücksichtigung der veränderten Budgetentwicklung anzupassen 
und den Ratsgremien vorzulegen. 
 III.1 Beschluss über die Ziffern 1; 3 und 5 - 9 der Vorlage:  
1. Der Rat stimmt der Neustrukturierung der Projektorganisation zur „Sanierung der 
Bühnen am Offenbachplatz“ durch die Schaffung eines technischen Betriebsleiters 
als 4. Mitglied der Betriebsleitung der Bühnen der Stadt Köln zu. Die Bestellung und 
Anstellung der technischen Betriebsleitung sowie die dafür notwendige Satzungsän-
derung erfolgt auf Grundlage gesonderter Beschlussvorlagen. Die Bestellung und 
Anstellung des 4. Betriebsleiters ist zum 01.05.2016 vorgesehen. Der technischen 
Betriebsleitung obliegt die vollumfängliche Wahrnehmung der Bauherrenaufgaben 
(Planung, Steuerung und Kontrolle der Sanierungsmaßnahme) mit dem Ziel, die Sa-
nierung von Oper und Schauspielhaus sowie den Bau von Kinderoper und Neuem 
Haus am Offenbachplatz so qualitätsvoll, so schnell und so kostengünstig wie mög-
lich abzuschließen.

Anlage 
 
29 
 
Bauherrn- und Projektleitungsfunktionen werden bei Vermeidung der bisher vorhan-
denen Schnittstelle gebündelt. Die zur Durchführung dieser Aufgaben notwendigen 
finanziellen und personellen Ressourcen werden zur Verfügung gestellt. Das gilt ins-
besondere für die Verstärkung der Projekt- und Bauleitung. Die technische Betriebs-
leitung unterrichtet regelmäßig die zuständigen Ratsgremien (Betriebsausschuss 
Bühnen, Finanzausschuss, Rat) und die Öffentlichkeit über den Fortgang des Pro-
jekts. Nach Arbeitsaufnahme der neuen Betriebsleitung wird den zuständigen Rats-
gremien nach endgültiger Festlegung der neuen Strukturen ein Organigramm vorge-
legt.  
3. Die Entwicklung der Kosten ist den zuständigen Ratsgremien in aussagefähigen 
Monatsberichten zu den jeweiligen Ausschuss-Sitzungen darzustellen.  
5. Weiterführende, konkretisierende Aussagen zu Kosten und Terminen werden vom 
technischen Betriebsleiter zum frühestmöglichen Zeitpunkt vorgelegt. Wesentliche 
Voraussetzungen hierfür sind die Beauftragung der neuen Planer und Bauleiter nach 
dem Abschluss der hierfür erforderlichen Vergabeverfahren, die Ergebnisse der an-
stehenden Vertragsverhandlungen mit allen Projektbeteiligten sowie der Ausgang 
der Verhandlungen zur Fortführung der Leistungen des insolventen Gebäudetech-
nikunternehmens.  
6. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass folgende Sachverhalte sich positiv auf die wirt-
schaftliche Entwicklung der Bühnen auswirken werden:  
l-
hafter Leistungen, Verzugs und sonstiger Pflichtverletzungen können sich die Pro-
jektkosten, noch reduzieren. Planungshaftpflichtansprüche sind dabei über die pro-
jektbezogene BauRisk-All-in-One-Versicherung abgesichert. 
zierung entstehende Er-
höhung des Betriebskostenzuschusses der Bühnen vermindern. 
Diese Auswirkungen haben keinen Einfluss auf die für die Fortsetzung des Projekts 
aktuell erforderliche Liquidität und auf das festzulegende Gesamtbudget.  
7. Die Bühnen werden beauftragt, den 11-Punkte-Plan gemäß dem Beschluss des 
Rates vom 10.09.2015 weiter konsequent umzusetzen und unter Berücksichtigung 
der Neubeauftragung der zu findenden Planer und Bauleiter und der Ergebnisse der 
Verhandlungen mit den Projektbeteiligten einschließlich des insolventen Gebäude-
technikunternehmens fortzuschreiben. Ein fortgesetztes, striktes Kostencontrolling 
und –management ist im Rahmen des 11-Punkte-Plans durchzuführen. Sollten weite-
re unerwartete Bauablaufstörungen eintreten, die die Budgeteinhaltung und/oder die 
Terminplanung beeinflussen können, sind die zuständigen Ratsgremien sowie über 
mögliche Steuerungsmaßnahmen umgehend zu informieren.  
8. Bei den anstehenden Verhandlungen mit den Projektbeteiligten sind weitere Kos-
tenerhöhungen wegen Bauzeitverlängerung zu vermeiden. Insbesondere ist jeweils 
zu prüfen, ob eine Vertragsbeendigung mit späterer Neuausschreibung zur Kosten-
reduzierung geeignet ist. Ansprüche des Bauherrn gegenüber Baubeteiligten wegen 
mangelhafter Leistungen, Verzugs und sonstiger Pflichtverletzungen sind auf der 
Grundlage eines strukturierten Forderungsmanagementsystems zu dokumentieren, 
zu bewerten und durchzusetzen. Soweit erforderlich, ist dabei die projektbezogene 
BauRisk-All-in-One-Versicherung in Anspruch zu nehmen. Soweit wegen bestehen-
der Mängel von Werkleistungen gegen Baubeteiligte Nachbesserungsansprüche be-
stehen, deren Erfüllung den verbleibenden Gesamtaufwand bis zur Fertigstellung

Anlage 
 
30 
 
reduzieren kann, sind diese Ansprüche mit dem Ziel der Mängelbeseitigung zu ver-
folgen.  
9. Da die Sanierung nicht vor Mitte 2018 abgeschlossen sein wird und die Nutzung 
des Staatenhauses zum Spielzeitende 2016/2017 zwecks Etablierung eines Musical-
theaters gemäß Beschlusslage des Rates beendet wird, beauftragt der Rat die Ver-
waltung, zeitnah ein Konzept für die Verlängerung des Interim-Spielbetrieb von Oper, 
Schauspiel und Tanzgastspiele in Form einer Beschlussvorlage vorzulegen.  
IV. Gesamtabstimmung:  
1. Der Rat stimmt der Neustrukturierung der Projektorganisation zur „Sanierung der 
Bühnen am Offenbachplatz“ durch die Schaffung eines technischen Betriebsleiters 
als 4. Mitglied der Betriebsleitung der Bühnen der Stadt Köln zu. Die Bestellung und 
Anstellung der technischen Betriebsleitung sowie die dafür notwendige Satzungsän-
derung erfolgt auf Grundlage gesonderter Beschlussvorlagen. Die Bestellung und 
Anstellung des 4. Betriebsleiters ist zum 01.05.2016 vorgesehen. Der technischen 
Betriebsleitung obliegt die vollumfängliche Wahrnehmung der Bauherrenaufgaben 
(Planung, Steuerung und Kontrolle der Sanierungsmaßnahme) mit dem Ziel, die Sa-
nierung von Oper und Schauspielhaus sowie den Bau von Kinderoper und Neuem 
Haus am Offenbachplatz so qualitätsvoll, so schnell und so kostengünstig wie mög-
lich abzuschließen. Bauherrn- und Projektleitungsfunktionen werden bei Vermeidung 
der bisher vorhandenen Schnittstelle gebündelt. Die zur Durchführung dieser Aufga-
ben notwendigen finanziellen und personellen Ressourcen werden zur Verfügung 
gestellt. Das gilt insbesondere für die Verstärkung der Projekt- und Bauleitung. Die 
technische Betriebsleitung unterrichtet regelmäßig die zuständigen Ratsgremien (Be-
triebsausschuss Bühnen, Finanzausschuss, Rat) und die Öffentlichkeit über den 
Fortgang des Projekts. Nach Arbeitsaufnahme der neuen Betriebsleitung wird den 
zuständigen Ratsgremien nach endgültiger Festlegung der neuen Strukturen ein Or-
ganigramm vorgelegt.  
2. Der Rat beschließt in Kenntnis der Tatsache, dass die Baumaßnahme Sanierung 
Bühnen Köln am Offenbachplatz nicht vor Mitte 2018 beendet sein wird und das bis-
her genehmigte Budget von EUR 287,8 Mio. brutto nach derzeitigem Kenntnis-stand 
nicht auskömmlich ist, dass die Bühnen zur Fortführung und Vollendung des Bauvor-
habens weitere Verpflichtungen eingehen dürfen, die das bisher genehmigte Budget 
überschreiten. In einem ersten Schritt wird das neue Budget durch Erhöhung um 60 
Mio. € auf zunächst EUR 347,8 Mio. €brutto begrenzt. Dies bein-haltet die Bereitstel-
lung von 30 Mio. € auf Basis des Monatsberichts des Projekt-steuerers (Stand 
23.12.2015) sowie weitere 30 Mio. €, um in den weiteren Vertragsverhandlungen mit 
den Planern und ausführenden Unternehmen wieder einen geordneten Bauablauf 
herzustellen.  
3. Die Entwicklung der Kosten ist den zuständigen Ratsgremien in aussagefähigen 
Monatsberichten zu den jeweiligen Ausschuss-Sitzungen darzustellen.  
4. Der Rat beschließt, dass eine weitere Erhöhung über diese neue Budgetgrenze 
hinaus einer weiteren Beschlussvorlage bedarf, in der die Mittelverwendung im Ein-
zelnen darzulegen ist. Der Rat behält sich vor, die Budgetfreigabe für künftig einzu-
gehende Verpflichtungen im Rahmen etwa erforderlicher Steuerungsmaßnahmen 
aufzuheben (Rückholrecht). Das von der Betriebsleitung der Bühnen auf-gestellte 
Finanzierungskonzept, das der Rat mit Beschluss vom 12.05.2015 zur Kenntnis ge-
nommen hat, ist unter Berücksichtigung der veränderten Budgetentwicklung anzu-
passen und den Ratsgremien vorzulegen.

Anlage 
 
31 
 
5. Weiterführende, konkretisierende Aussagen zu Kosten und Terminen werden vom 
technischen Betriebsleiter zum frühestmöglichen Zeitpunkt vorgelegt. Wesentliche 
Voraussetzungen hierfür sind die Beauftragung der neuen Planer und Bauleiter nach 
dem Abschluss der hierfür erforderlichen Vergabeverfahren, die Ergebnisse der an-
stehenden Vertragsverhandlungen mit allen Projektbeteiligten sowie der Ausgang 
der Verhandlungen zur Fortführung der Leistungen des insolventen Gebäudetech-
nikunternehmens.  
6. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass folgende Sachverhalte sich positiv auf die wirt-
schaftliche Entwicklung der Bühnen auswirken werden:  
l-
hafter Leistungen, Verzugs und sonstiger Pflichtverletzungen können sich die Pro-
jektkosten, noch reduzieren. Planungshaftpflichtansprüche sind dabei über die pro-
jektbezogene BauRisk-All-in-One-Versicherung abgesichert.  
r-
höhung des Betriebskostenzuschusses der Bühnen vermindern.  
Diese Auswirkungen haben keinen Einfluss auf die für die Fortsetzung des Projekts 
aktuell erforderliche Liquidität und auf das festzulegende Gesamtbudget.  
7. Die Bühnen werden beauftragt, den 11-Punkte-Plan gemäß dem Beschluss des 
Rates vom 10.09.2015 weiter konsequent umzusetzen und unter Berücksichtigung 
der Neubeauftragung der zu findenden Planer und Bauleiter und der Ergebnisse der 
Verhandlungen mit den Projektbeteiligten einschließlich des insolventen Gebäude-
technikunternehmens fortzuschreiben. Ein fortgesetztes, striktes Kostencontrolling 
und –management ist im Rahmen des 11-Punkte-Plans durchzuführen. Sollten weite-
re unerwartete Bauablaufstörungen eintreten, die die Budgeteinhaltung und/oder die 
Terminplanung beeinflussen können, sind die zuständigen Ratsgremien sowie über 
mögliche Steuerungsmaßnahmen umgehend zu informieren.  
8. Bei den anstehenden Verhandlungen mit den Projektbeteiligten sind weitere Kos-
tenerhöhungen wegen Bauzeitverlängerung zu vermeiden. Insbesondere ist je-weils 
zu prüfen, ob eine Vertragsbeendigung mit späterer Neuausschreibung zur Kosten-
reduzierung geeignet ist. Ansprüche des Bauherrn gegenüber Baubeteiligten wegen 
mangelhafter Leistungen, Verzugs und sonstiger Pflichtverletzungen sind auf der 
Grundlage eines strukturierten Forderungsmanagementsystems zu dokumentieren, 
zu bewerten und durchzusetzen. Soweit erforderlich, ist dabei die projektbezogene 
BauRisk-All-in-One-Versicherung in Anspruch zu nehmen. So-weit wegen bestehen-
der Mängel von Werkleistungen gegen Baubeteiligte Nachbesserungsansprüche be-
stehen, deren Erfüllung den verbleibenden Gesamtaufwand bis zur Fertigstellung 
reduzieren kann, sind diese Ansprüche mit dem Ziel der Mängelbeseitigung zu ver-
folgen.  
9. Da die Sanierung nicht vor Mitte 2018 abgeschlossen sein wird und die Nutzung 
des Staatenhauses zum Spielzeitende 2016/2017 zwecks Etablierung eines Musical-
theaters gemäß Beschlusslage des Rates beendet wird, beauftragt der Rat die Ver-
waltung, zeitnah ein Konzept für die Verlängerung des Interim-Spielbetrieb von Oper, 
Schauspiel und Tanzgastspiele in Form einer Beschlussvorlage vorzulegen.  
Sachstand: 
Mit erneuter Erweiterung der Verpflichtungsermächtigungen auf 404 Mio. € am 
17.11.2016 (3218/2016) wurden zu allen beschlossenen Punkten der Sachstand be-
richtet. Details finden sich in der Begründung zur genannten Vorlage.

Anlage 
 
32 
 
Gremium: Rat 
Sitzungsdatum: 15.03.2016 
Vorlagenummer: 0812/2016 
Federführung: 46 
Status:  erledigt 
Benennung eines Technischen Betriebsleiters der eigenbetriebsähnlichen Ein-
richtung Bühnen der Stadt Köln 
Beschluss: 
Der Rat bestellt Herrn Bernd Streitberger für die Zeit vom 01.05.2016 bis 31.12.2019 
als Technischen Betriebsleiter zum Mitglied der Betriebsleitung der Bühnen der Stadt 
Köln. 
Sachstand: 
Herr Bernd Streitberger ist mit Beschluss des Rates der Stadt Köln vom 15.03.2016 
mit Wirkung vom 01.05.2016 zum Mitglied der Betriebsleitung (Technischer Betriebs-
leiter) der Bühnen der Stadt Köln bestellt worden. Die entsprechende Veröffentli-
chung im Amtsblatt erfolgte am 04.05.2016.

Anlage 
 
33 
 
Gremium: Betriebsausschuss Bühnen 
Sitzungsdatum: 19.04.2016 
Vorlagenummer: 0502/2016 
Federführung: 46 
Status:  laufendes Verfahren 
Benennung eines Prüfers für den Jahresabschluss des Wirtschaftsjahres 
2014/15 der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Bühnen der Stadt Köln 
Beschluss: 
Der Betriebsausschuss der Bühnen der Stadt Köln benennt die Wirtschaftsprüfungs-
gesellschaft Dornbach GmbH, Köln, zur Prüferin des Jahresabschlusses für das 
Wirtschaftsjahr 2014/15 der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung. 
Sachstand: 
Die Jahresabschlussprüfung für die Spielzeit 2014/15 wird im Februar 2017 von der 
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dornbach GmbH abgeschlossen. Nach Vorlage der 
endgültigen Berichtsexemplare werden diese an die politischen Gremien verschickt 
und die Beschlussvorlage für den Rat der Stadt Köln erstellt.

Anlage 
 
34 
 
Gremium: Betriebsausschuss Bühnen 
Sitzungsdatum: 19.04.2016 
Vorlagenummer: 0988/2016 
Federführung: 46 
Status:  erledigt 
Bedarfsfeststellungsbeschluss über den Abschluss einer Rahmenvertragsver-
einbarung betr. Druck und Lieferung von Druckerzeugnissen der Bühnen der 
Stadt Köln für die Spielzeit 2016/2017 
Beschluss: 
Der Betriebsausschuss Bühnen der Stadt Köln erkennt den Bedarf für den Druck und 
die Lieferung von Druckerzeugnissen der Bühnen der Stadt Köln für die Spielzeit 
2016/2017 mit einem geschätzten Kostenvolumen von ca. 166.000,-- € (netto) an. 
Die Bühnen der Stadt Köln werden beauftragt, das entsprechende Leistungsver-
zeichnis aufzustellen und die erforderliche Ausschreibung vorzunehmen.  
Ein Vergabevorbehalt wird nicht ausgesprochen. 
Sachstand: 
Der Druck und die Lieferung von Druckerzeugnissen der Bühnen der Stadt Köln wur-
de im Rahmen einer nationalen Ausschreibung als Rahmenvereinbarung für die 
Spielzeit 2016/2017 losweise ausgeschrieben. Die Firma Köllen Druck, Bonn hat den 
Zuschlag für die Lose 1,2,5-7, die Firma Mediacologne, Hürth für Los 3, die Firma 
Heider Druck, Bergisch Gladbach für Los 4 und die Firma Druck Kettler, Bönen für 
Los 8 erhalten.

Anlage 
 
35 
 
Gremium: Betriebsausschuss Bühnen 
Sitzungsdatum: 19.04.2016 
Vorlagenummer: 1020/2016 
Federführung: 46 
Status:  erledigt 
Bedarfsfeststellungsbeschluss über den Abschluss einer Rahmenvertragsver-
einbarung betr. Versand von Druckerzeugnissen an die Kunden der Bühnen 
der Stadt Köln für die Spielzeit 2016/2017 
Beschluss: 
Der Betriebsausschuss Bühnen der Stadt Köln erkennt den Bedarf für den Versand 
von Druckerzeugnissen an die Kunden der Bühnen der Stadt Köln für die Spielzeit 
2016/2017 mit einem geschätzten Kostenvolumen von ca. 139.100,-- € (netto) an. 
Die Bühnen der Stadt Köln werden beauftragt, das entsprechende Leistungsver-
zeichnis aufzustellen und die erforderliche Ausschreibung vorzunehmen. 
Ein Vergabevorbehalt wird nicht ausgesprochen. 
Sachstand: 
Im Rahmen einer nationalen Ausschreibung wurde der Versand von Druckerzeugnis-
sen an die Kunden der Bühnen der Stadt Köln für die Spielzeit 2016/2017 per Rah-
menvereinbarung an die Firma Postfactory GmbH in Köln vergeben.

Anlage 
 
36 
 
Gremium: Betriebsausschuss Bühnen 
Sitzungsdatum: 19.04.2016 
Vorlagenummer: 1180/2016 
Federführung: 46 
Status:  erledigt 
Bedarfsfeststellungsbeschluss über den Abschluss einer Rahmenvertragsver-
einbarung über Zeitarbeit bei den Bühnen der Stadt Köln für die Spielzeit 
2016/2017 
Beschluss: 
Der Betriebsausschuss Bühnen der Stadt Köln erkennt den Bedarf für Zeitarbeit bei 
den Bühnen der Stadt Köln für die Spielzeit 2016/2017 mit einem geschätzten Kos-
tenvolumen von ca. 280.000,-- € (netto) an. Die Bühnen der Stadt Köln werden be-
auftragt, das entsprechende Leistungsverzeichnis aufzustellen und die erforderliche 
Ausschreibung vorzunehmen.  
Ein Vergabevorbehalt wird nicht ausgesprochen. 
Sachstand: 
Der Rahmenvertrag Zeitarbeit mit zwei Losen wurde im Rahmen einer europaweiten 
Ausschreibung vergeben. Den Zuschlag für Los 1 Handwerker erhielt die Firma Ori-
zon GmbH in Köln, den Zuschlag für Los 2 Veranstaltungstechnik erhielt die Firma 
Artlogic Staffpool GmbH. Der Rahmenvertrag mit einer Laufzeit von 24 Monaten 
wurde ab 30.09.2016 mit den Firmen abgeschlossen.

Anlage 
 
37 
 
Gremium: Betriebsausschuss Bühnen 
Sitzungsdatum: 19.04.2016 
Vorlagenummer: 0341/2016 
Federführung: 46 
Status:  erledigt 
Sanierung der Bühnen Köln am Offenbachplatz, Fortführung des Beschlusses 
zu Vergaben  
Beschluss: 
Der Rat der Stadt Köln hat am 15.03.2015 die Vorlage „Sanierung der Bühnen Köln 
am Offenbachplatz, Verpflichtungsermächtigungen“ (0262/2016) beschlossen. Ein 
Teil des Beschlusses beinhaltete die Erhöhung des Baubudgets um 60 Mio. € auf 
347,8 Mio. €.  
Aufbauend auf vorgenanntem Beschluss und in Fortsetzung des Beschlusses des 
Betriebsausschusses vom 24.04.2012 (1233/2012) erklärt der Betriebsausschuss 
Bühnen der Stadt Köln, dass Vergabeentscheidungen mit einem Wert von über EUR 
125.000 netto im Einzelfall Geschäfte der laufenden Verwaltung sind, wenn  
• die Vergabeentscheidung den Vorgaben des Ratsbeschlusses gemäß 0262/2016 
entspricht und sich insbesondere im Rahmen des erhöhten Gesamtbudgets von EUR 
347,8 Mio. brutto bewegt,  
• die gesetzlichen Regeln über Vergaben eingehalten werden und  
• das Prüfergebnis der Vergabevorgänge durch die externen Planer (bei Bauleistun-
gen), die externe Projektsteuerung, die Projektleitung und abschließend die externen 
Sachverständigen, die unterstützend zum Zentralen Vergabeamtes eingeschaltet 
wurden, vorliegt (in Abweichung zum Beschluss 1233/2012 vom 24.04.2012).  
Der Betriebsausschuss Bühnen der Stadt Köln behält sich die Entscheidung über 
Vertragsabschlüsse der vorgenannten Art im Einzelfall vor (Rückholrecht des Aus-
schusses).  
Die eigenbetriebsähnliche Einrichtung berichtet dem Betriebsausschuss Bühnen der 
Stadt Köln über den Monatsbericht des Projektsteuerers weiterhin regelmäßig über 
anstehende und getätigte Vergabeentscheidungen.  
Sachstand: 
Der Beschluss wurde umgesetzt, in die Abläufe implementiert und wird fortgesetzt 
angewendet.  
Die Monatsberichte werden nun monatlich und sitzungsunabhängig versandt. Die 
Monatsberichte wurden grafisch optimiert und erscheinen nun mit einer Einschätzung 
des Technischen Betriebsleiters als Vorwort.

Anlage 
 
38 
 
Gremium: Rat 
Sitzungsdatum: 10.05.2016 
Vorlagenummer: 0129/2016 
Federführung: 46 
Status:  erledigt 
Benennung einer Betriebsleiterin der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Büh-
nen der Stadt Köln 
Beschluss: 
Der Rat bestellt Frau Dr. Birgit Meyer für die Zeit vom 01.09.2017 bis 31.08.2020 als 
Opernintendantin weiterhin zum Mitglied der Betriebsleitung der Bühnen der Stadt 
Köln.  
Sachstand: 
Der Beschluss wurde umgesetzt.

Anlage 
 
39 
 
Gremium:  Rat 
Sitzungsdatum: 28.06.2016 
Vorlagenummer: 1903/2016 
Federführung: 46 
Status:  laufendes Verfahren 
Wirtschaftsplan der Bühnen der Stadt Köln für die Spielzeit 2016/17 
Beschluss: 
1. Der Rat der Stadt Köln stellt gem. § 4 der Betriebssatzung in Verbindung mit § 4 
der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO) den Wirt-
schaftsplan der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Bühnen der Stadt Köln für das 
Wirtschaftsjahr 2016/17 in der zu diesem Beschluss beigefügten Fassung fest. 
2. Der Rat der Stadt Köln nimmt die Mittelfristplanung für die Bühnen der Stadt Köln 
ab der Spielzeit 2017/18 zur Kenntnis. 
3. Der Rat der Stadt Köln beschließt eine strukturelle Erhöhung zum Betriebskosten-
zuschuss der Bühnen für die von den Tarifparteien über den bisher in Höhe von 2 % 
bewilligten Tarifsteigerungen für die Beschäftigten der Bühnen aus den Jahren 2016 
und 2017 in Höhe von 875.718 Euro.  
4. Die Betriebsleitung der Bühnen der Stadt Köln wird ermächtigt zur rechtzeitigen 
Leistung von Ausgaben in Zusammenhang mit dem Spielbetrieb der Bühnen Kas-
senkredite bis zu einem Höchstbetrag von 7,0 Mio. Euro in Anspruch zu nehmen. 
5. Gem. dem Finanzierungskonzept zur Finanzierung der Generalsanierung der 
Bühnen Köln (Vorlagen-Nr. 1034/2015), das der Rat der Stadt Köln am 12.05.2015 
beschlossen hat, wird die Betriebsleitung der Bühnen der Stadt Köln ermächtigt, für 
die Finanzierung der Sanierungsprojekte Kredite bzw. Darlehen in Höhe von insge-
samt 360 Mio. Euro in Anspruch zu nehmen. Hierzu zählen sowohl die Zwischenfi-
nanzierung mittels Tages- und Termingeldkrediten als auch die langfristige Finanzie-
rung durch z.B. den EIB-Kredit oder  Schuldscheindarlehen. 
Sachstand: 
Mit Stand 31.12.2016 sind die ersten vier Monate der Spielzeit 2016/17 abgeschlos-
sen. Für Aussagen oder Tendenzen zur Spielzeit ist es somit zu noch zu früh. Über 
die Entwicklung im ersten Quartal der Spielzeit werden die Bühnen zeitnah mittels  
I. Quartalsbericht informieren.

Anlage 
 
40 
 
Gremium:  Rat 
Sitzungsdatum: 28.06.2016 
Vorlagenummer: 2092/2016 
Federführung: 46 
Status:  laufendes Verfahren 
Sicherung des Bühneninterims für Schauspiel und Oper Köln 
Beschluss: 
1. Der Rat stimmt vor dem Hintergrund der veränderten Situation für die Generalsan-
ierung des Bühnenensembles am Offenbachplatz der Verlängerung des Bühnen-
Interims bis zum 31.08.2019 zu. 
Der Rat beschließt die Anschlussnutzung des Depots in Köln-Mülheim als Spielstätte 
des Schauspiels. Der Rat beauftragt die Betriebsleitung der Bühnen der Stadt Köln, 
auf Basis des  mit dem Eigentümer des Depots  verhandelten Angebotes einen Miet-
vertrag über weitere fünf Jahre, also bis zum 31.12.2022 abzuschließen.  
Der Rat beschließt die Anschlussnutzung des Staatenhauses in Köln Deutz für die 
Spielzeiten 2017/18 und 2018/19 als Spielstätte der Oper. Die Spielstätte der Kin-
deroper verbleibt ebenfalls im Staatenhaus. Zwingende Voraussetzung für diese 
Entscheidung ist Beschlussfassung des Rates über die Erbbaurechtsvergabe an die 
BB Group GmbH (2012/2016). 
2. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass ein neuer Wiedereröffnungstermin und ein neu-
er Kostenrahmen für die Sanierungsmaßnahme des Ensembles am Offenbachplatz 
voraussichtlich erst im 1. Quartal 2017 belastbar dargestellt kannt gegeben werden 
kann. Eine Grundlage dafür ist der Ratsbeschluss vom 15.03.2016. 
3. Sollte die Inbetriebnahme und Wiedereröffnung des Ensembles am Offenbach-
platz nicht zum 31.08.2019 erfolgen können, wird die Betriebsleitung der Bühnen be-
auftragt, dem Betriebsausschuss Bühnen, dem Finanzausschuss und dem Rat  
rechtzeitig ein Anschluss- und Überbrückungskonzept für den  Zeitraum bis zum 
Wiedereröffnungstermin vorzulegen. 
4. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die erforderlichen Mittel für die Verlängerung 
des Interim für die Spielzeiten 2016/17, 2017/18 und 2018/19 in der Mittelfristplanung 
des Wirtschaftsplanes der Bühnen bereits vorgesehen sind. Der Anteil des Interims 
am entsprechend zu erhöhenden Betriebskostenzuschuss der Bühnen der Stadt 
Köln (bereits bereinigt um die Entlastung in der Spielzeit 2016/17) beträgt in den 
Spielzeiten 2017/18 und 2018/19 insgesamt 16,45 Mio. Euro. Der Rat nimmt zur 
Kenntnis, dass in dieser Summe die Kosten für das Interim von Oper (Staatenhaus), 
Schauspiel (Depot) und Bühnenservice enthalten sind. Aufgrund der Laufzeit des für 
das Depot angebotenen Mietvertrages bis 2022 und verschiedener Anmietungen für 
die übergreifenden Bühnenbereiche teilweise bis 2021 wird der Betriebskostenzu-
schuss der Bühnen in den Jahren 2019 bis 2022 um 8,71 Mio. Euro erhöht („Nach-
laufkosten der Verlängerung“). Für ggf. erforderliche Ausgleichszahlungen an die BB 
Group GmbH stehen Mittel gemäß Ratsbeschluss vom 22.10.2015 (Vorlagen-Nr. 
2756/2015 „Verlängertes Interim der Bühnen Köln“) zur Verfügung.

Anlage 
 
41 
 
Durch die Erhöhung des Betriebskostenzuschusses gemäß Beschlussvorschlag 
kommt es nicht zu negativen Veränderungen des Haushalts in den Jahren 2016 und 
2017. 
5. Das bereits etablierte Interimscontrolling wird mit der Maßgabe einer sparsamen 
Bewirtschaftung des Interim fortgesetzt und der Betriebsausschuss Bühnen regel-
mäßig auf Basis eines Controllingberichtes informiert. 
Der Rat ermächtigt und beauftragt die Betriebsleitung der Bühnen der Stadt Köln, im 
Rahmen des dem Beschlussvorschlag als Anlage 1 beigelegten Kostenplanes die 
entsprechenden Verträge abzuschließen. Für die Spielzeiten 2017/18 und 2018/19 
sind die interimsbedingten Sondereffekte des Spielbetriebes in den Berechnungen 
enthalten. Soweit erforderlich werden die entsprechenden Bedarfsfeststellungsbe-
schlüsse hiermit gefasst. Ein Vergabevorbehalt wird nicht ausgesprochen. 
Sachstand: 
Die Spielstätten Depot und Staatenhaus werden für Schauspiel, Oper und Tanzgast-
spiele genutzt. Das Divertissementchen findet 2017 erstmals ebenfalls im Staaten-
haus statt. Die weiteren im Interim erforderlichen Anmietungen werden im Rahmen 
der laufenden Betriebsführung weiterentwickelt und kontinuierlich optimiert. 
Über die Mittelverwendung wird der Betriebsausschuss fortlaufend über Controlling-
berichte informiert.

Anlage 
 
42 
 
 
Gremium: Rat 
Sitzungsdatum: 30.06.2016 
Vorlagenummer: 1620/2016 
Federführung: 46 
Status:  erledigt 
Stellenplan der Bühnen der Stadt Köln für die Kalenderjahre 2016/ 2017 
Beschluss: 
Der Rat der Stadt Köln stimmt dem Stellenplan 2016/ 2017 der Bühnen der Stadt 
Köln zu.  
Sachstand: 
Der Stellenplan wird gemäß Beschluss umgesetzt.

Anlage 
 
43 
 
 
Gremium: Betriebsausschuss Bühnen 
Sitzungsdatum: 08.11.2016 
Vorlagenummer: 3002/2016 
Federführung: 46 
Status:  erledigt 
Bedarfsfeststellungsbeschluss zur Einführung einer SAP-basierten Ma-
terialwirtschaft bei den Bühnen der Stadt Köln 
Beschluss: 
Der Betriebsausschuss Bühnen der Stadt Köln erkennt den Bedarf für die Einführung 
einer SAP-basierten Materialwirtschaft bei den Bühnen der Stadt Köln mit einem ge-
schätzten Kostenvolumen von ca. 165.000,-- € (netto) an.  
Ein Vergabevorbehalt wird nicht ausgesprochen. 
Sachstand: 
Der Auftrag über SAP-Beratungsleistungen wurde innerhalb des bestehenden Rah-
menvertrages des Amtes für Informationsverarbeitung an die Firma Hays vergeben. 
Das Projekt befindet sich in der Durchführungsphase.

Anlage 
 
44 
 
Gremium: Rat 
Sitzungsdatum: 17.11.2016 
Vorlagenummer: 3218/2016, AN/1900/2016, AN/1901/2016 
Federführung: 46 
Status:  erledigt 
Sanierung der Bühnen am Offenbachplatz - Erweiterung der Verpflich-
tungsermächtigungen 
Beschluss: 
1. Der Rat beschließt, dass die Bühnen zur Fortführung des Bauvorhabens Sanie-
rung der Bühnen am Offenbachplatz Verpflichtungen eingehen dürfen, die das bisher 
genehmigte Budget von 347,8 Mio. € brutto überschreiten. Hierbei wird das Budget 
auf zunächst 404 Mio. € brutto begrenzt.  
2. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass das endgültig zu kalkulierende Budget nach 
weitgehender Heilung der Planung im zweiten Quartal 2017 benannt wird. 
Sachstand: 
Die erweiterte Verpflichtungsermächtigung wurde in die entsprechenden Prozesse 
und Berichte implementiert. Die Heilung der Planung steht im Fokus der Arbeit der 
Innius RR GmbH, die seit dem 15.10.16 als neuer Planer der Technischen Ausrüs-
tung im Projekt agiert (siehe oben).

Anlage 
 
45 
 
Gremium: Rat 
Sitzungsdatum: 17.11.2016 
Vorlagenummer: 3070/2016 
Federführung: 46 
Status:  erledigt 
Einrichtung von sieben Mehrstellen und eines Stellenpools für die im Rahmen 
der Sanierungsmaßnahmen der Bühnen Köln bei 46/8 - Technische Betriebslei-
tung evtl. noch benötigten Fachkräfte, jeweils befristet für die Dauer der Sanie-
rungsmaßnahmen 
Beschluss: 
Der Rat der Stadt Köln stimmt der Einrichtung von sieben befristeten Mehrstellen 
(vier Stellen für technische Angestellte, eine Stelle StVR, BGr, A13, LGr. 2, 2. Ein-
stiegsamt nach dem LBesG NW und zwei Stellen für Beschäftigte nach NV Bühne) 
sowie eines befristeten Stellenpools von insgesamt sieben Stellen (drei Stellen für 
technische Angestellte und vier Stellen für Verwaltungskräfte), jeweils für die Dauer 
des verlängerten Interims / der Sanierungsmaßnahmen der Bühnen Köln zu, zu-
nächst befristet bis 31.12.2019. Die Einrichtung dieser Stellen erfolgt zum Stellenplan 
2018. Bis zum Inkrafttreten des Stellenplans 2018 werden verwaltungsinterne Ver-
rechnungsmöglichkeiten zur Verfügung gestellt. Eine Besetzung der Stellen kann im 
Vorgriff auf den Stellenplan 2018 erfolgen. 
Sachstand: 
Der Stellenplan wird gemäß Beschluss umgesetzt. Das Team um den Technischen 
Betriebsleiter ist mit 18 Personen besetzt.

Anlage 
 
46 
 
Gremium: Rat 
Sitzungsdatum: 20.12.2016 
Vorlagenummer: 3156/2016 
Federführung: 46 
Status:  erledigt 
Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.08.2014 für die Bühnen der Stadt 
Köln 
Beschluss: 
1. Der Rat der Stadt Köln stellt gem. § 4c der Betriebssatzung der Bühnen der Stadt 
Köln in Verbindung mit § 26 Abs. 1 der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nord-
rhein-Westfalen (EigVO NRW) den Jahresabschluss zum 31.08.2014 sowie den La-
gebericht für das Geschäftsjahr vom 01.09.2013 bis 31.08.2014 mit dem uneinge-
schränkten Bestätigungsvermerk vom 17. Mai 2016 von der Wirtschaftsprüfungsge-
sellschaft Dornbach GmbH fest.  
2. Der Bilanzverlust für das Geschäftsjahr vom 01.09.2013 bis 31.08.2014 in Höhe 
von 7.186.652,24€ wird wie folgt verwendet:  
- Vortrag auf neue Rechnung in Höhe von 2.194.964,10€  
- Auflösung Gewinnrücklage für die Generalsanierung der Bühnen 2.046.763,81€  
- Auflösung Betriebsmittelrücklage 2.908.019,33€  
- Auflösung Freie Rücklage 36.905,00€  
3. Der Betriebsleitung wird Entlastung erteilt.  
4. Dem Betriebsausschuss wird Entlastung erteilt. 
Sachstand: 
Der Jahresabschluss zum 31.08.2014 wurde vom Rat der Stadt Köln am 20.12.2016 
beschlossen.

Anlage 
 
47 
 
Gremium: Betriebsausschuss Bühnen 
Sitzungsdatum: 06.12.2016 
Vorlagenummer: 4019/2016 
Federführung: 46 
Status:  erledigt 
Benennung eines Prüfers für den Jahresabschluss des Wirtschaftsjahres 
2015/16 der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Bühnen der Stadt Köln 
Beschluss: 
Der Betriebsausschuss der Bühnen der Stadt Köln benennt die Wirtschaftsprüfungs-
gesellschaft Dornbach GmbH, Köln, zur Prüferin des Jahresabschlusses für das Wirt-
schaftsjahr 2015/16 der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung. 
Sachstand: 
Die Dornbach GmbH wird plangemäß im Frühjahr 2017 mit der Prüfung des Jahres-
abschlusses beginnen. Das testierte Exemplar wird dann kurzfristig verschickt und 
eine entsprechende Beschlussvorlage erstellt.

Mitteilung Ausschuss

6112 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VII/VII 
 
Vorlagen-Nummer 18.04.2017 
 0975/2017 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Betriebsausschuss Bühnen der Stadt Köln 02.05.2017 
 
Berichtspflicht gem. § 42 der Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretungen 
Bericht an den Betriebsausschuss Bühnen 
Im Rahmen der Berichtspflicht nach § 42 der Geschäftsordnung des Rates erhält der Betriebsaus-
schuss Bühnen eine Auflistung der Sachstände zu allen öffentlichen Beschlüssen des Gremiums (s. 
Anlage). 
Neben den Sachständen zu den Beschlüssen über Anträge werden auch alle weiteren Beschlüsse 
(über Verwaltungsvorlagen, Wahlen etc.) des Gremiums sowie die Beschlüsse des Rates und des 
Hauptausschusses berücksichtigt. Lediglich Punkte, die ausschließlich zur Kenntnis genommen (Mit-
teilungen, Beantwortungen) oder vorberaten werden, bleiben unberücksichtigt. 
Die Beschlüsse, zu denen ein aktueller Sachstandsbericht zum Stand 31.12.2016 vorgelegt wird, sind 
der folgenden Tabelle zu entnehmen: 
 
 
Berichte an den Betriebsausschuss Bühnen 
 
Betreff Gremium Sitzung Vorlagen-Nr. Feder-
führung 
Status 
Interim der Bühnen Köln 2010 
bis 2015 
Rat 01.03.2011 0772/2011 46 erledigt 
Sanierung der Bühnen am Of-
fenbachplatz  
hier: Baubeschluss 
Rat 24.11.2011 3570/2011 VII/2 laufendes 
Verfahren 
Antrag der CDU-Fraktion betref-
fend "Steuerung der eigenbe-
triebsähnlichen Einrichtung 
Bühnen Köln optimieren" 
Betriebs-
ausschuss 
Bühnen 
19.06.2012 AN/0976/2012 46 laufendes 
Verfahren 
Baubeschluss für die Sanierung 
des Offenbachplatzes im Rah-
men des Projektes Sanierung 
der Bühnen am Offenbachplatz 
und Baubeschluss für die Um-
gestaltung der umliegenden 
Straßen 
Rat 18.12.2012 0321/2012, 
AN/1894/2012, 
AN/1984/2012, 
AN/2006/2012 
VI/66 erledigt 
Bestellung eines Wirtschafts-
prüfers für die Prüfung des Jah-
resabschlusses der Bühnen der 
Stadt Köln für das Wirtschafts-
jahr 2012/2013 mit Option auf 
weitere vier Jahre 
Betriebs-
ausschuss 
Bühnen 
21.01.2014 4274/2013 46 laufendes 
Verfahren

2 
 
Abschluss einer Kooperations-
vereinbarung zwischen dem 
WDR und den Bühnen der 
Stadt Köln im Werkstattbereich 
Rat 24.03.2015 0212/2015 46 laufendes 
Verfahren 
Ausschreibung Dienstleistungs-
vertrag Umzug der Bühnen der 
Stadt Köln 
Bedarfsfeststellung 
Betriebs-
ausschuss 
Bühnen 
06.05.2015 0900/2015 46 erledigt 
Entschuldungskonzept der 
Bühnen Köln zum 31.08.2015 
Rat 12.05.2015 0085/2015 46 erledigt 
Auswirkungen der priorisierten 
Fertigstellung Offenbachplatz 
Rat 12.05.2015 1025/2015 46 erledigt 
Wirtschaftsplan der Bühnen der 
Stadt Köln für die Spielzeit 
2015/16 
Rat 12.05.2015 0932/2015 46 erledigt 
Weiteres Vorgehen Sanierung 
Bühnen Köln 
Rat 10.09.2015 2499/2015 46 erledigt 
Bedarfsfeststellungsbeschluss 
zur Beschaffung einer Zugma-
schine sowie eines gebrauchten 
Seitenladeraufliegers mit Zu-
satzmotor 
Betriebs-
ausschuss 
Bühnen 
08.12.2015 3846/2015 46 erledigt 
Änderung der Dienstanweisung 
zur Geschäftsverteilung inner-
halb der Betriebsleitung der 
Bühnen der Stadt Köln 
Betriebs-
ausschuss 
Bühnen 
19.01.2016 3051/2015 46 erledigt 
Änderung der Betriebssatzung 
für die Bühnen der Stadt Köln 
Rat 15.03.2016 3050/2015 46 erledigt 
Sanierung der Bühnen Köln am 
Offenbachplatz, Verpflichtungs-
ermächtigungen 
Rat 15.03.2016 0262/2016, 
AN/0524/2016, 
AN/0526/2016 
46 erledigt 
Benennung eines Technischen 
Betriebsleiters der eigenbe-
triebsähnlichen Einrichtung 
Bühnen der Stadt Köln 
Rat 15.03.2016 0812/2016 46 erledigt 
Benennung eines Prüfers für 
den Jahresabschluss des Wirt-
schaftsjahres 2014/15 der ei-
genbetriebsähnlichen Einrich-
tung Bühnen der Stadt Köln 
Betriebs-
ausschuss 
Bühnen 
19.04.2016 0502/2016 46 laufendes 
Verfahren 
Bedarfsfeststellungsbeschluss 
über den Abschluss einer Rah-
menvertragsvereinbarung betr. 
Druck und Lieferung von 
Druckerzeugnissen der Bühnen 
der Stadt Köln für die Spielzeit 
2016/2017 
Betriebs-
ausschuss 
Bühnen 
19.04.2016 0988/2016 46 erledigt 
Bedarfsfeststellungsbeschluss 
über den Abschluss einer Rah-
menvertragsver-einbarung betr. 
Versand von Druckerzeugnis-
sen an die Kunden der Bühnen 
der Stadt Köln für die Spielzeit 
2016/2017 
Betriebs-
ausschuss 
Bühnen 
19.04.2016 1020/2016 46 erledigt 
Bedarfsfeststellungsbeschluss 
über den Abschluss einer Rah-
menvertragsvereinbarung über 
Betriebs-
ausschuss 
Bühnen 
19.04.2016 1180/2016 46 erledigt

3 
 
Zeitarbeit bei den Bühnen der 
Stadt Köln für die Spielzeit 
2016/2017 
Sanierung der Bühnen Köln am 
Offenbachplatz, Fortführung 
des Beschlusses zu Vergaben 
Betriebs-
ausschuss 
Bühnen 
19.04.2016 0341/2016 46 erledigt 
Benennung einer Betriebsleite-
rin der eigenbetriebsähnlichen 
Einrichtung Bühnen der Stadt 
Köln 
Rat 10.05.2016 0129/2016 46 erledigt 
Wirtschaftsplan der Bühnen der 
Stadt Köln für die Spielzeit 
2016/17 
Rat 28.06.2016 1903/2016 46 laufendes 
Verfahren 
Sicherung des Bühneninterims 
für Schauspiel und Oper Köln 
Rat 28.06.2016 2092/2016 46 laufendes 
Verfahren 
Stellenplan der Bühnen der 
Stadt Köln für die Kalenderjahre 
2016/ 2017 
Rat 30.06.2016 1620/2016 46 erledigt 
Bedarfsfeststellungsbeschluss 
zur Einführung einer SAP-
basierten Materialwirtschaft bei 
den Bühnen der Stadt Köln 
Betriebs-
ausschuss 
Bühnen 
08.11.2016 3002/2016 46 erledigt 
Sanierung der Bühnen am Of-
fenbachplatz - Erweiterung der 
Verpflichtungsermächtigungen 
Rat 17.11.2016 3218/2016, 
AN/1900/2016, 
AN/1901/2016 
46 erledigt 
Einrichtung von sieben Mehr-
stellen und eines Stellenpools 
für die im Rahmen der Sanie-
rungsmaßnahmen der Bühnen 
Köln bei 46/8 - Technische Be-
triebsleitung evtl. noch benötig-
ten Fachkräfte, jeweils befristet 
für die Dauer der Sanierungs-
maßnahmen 
Rat 17.11.2016 3070/2016 46 erledigt 
Feststellung des Jahresab-
schlusses zum 31.08.2014 für 
die Bühnen der Stadt Köln 
Rat 20.12.2016 3156/2016 46 erledigt 
Benennung eines Prüfers für 
den Jahresabschluss des Wirt-
schaftsjahres 2015/16 der ei-
genbetriebsähnlichen Einrich-
tung Bühnen der Stadt Köln 
Betriebs-
ausschuss 
Bühnen 
06.12.2016 4019/2016 46 erledigt 
 
 
gez.Laugwitz-Aulbach

Beratungsverlauf (1)

02.05.2017 Betriebsausschuss Bühnen der Stadt Köln
TOP 5.2 Kenntnisnahme (Mitteilung)
Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0975/2017
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
18.04.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27