2625/2017
Haushaltsplan-Entwurf 2018
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Beschlussvorlage Bezirksvertretung
3833 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/02-9/0 Vorlagen-Nummer 2625/2017 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Haushaltsplan-Entwurf 2018 hier: Veranschlagung der bezirksorientierten Mittel für das Jahr 2018 gemäß § 37 Absatz 3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen Beschlussorgan Bezirksvertretung 9 (Mülheim) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Mülheim beschließt die Verwendung der bezirksorientierten Haushaltsmittel gemäß § 37 Abs. 3 GO NRW für das Haushaltsjahr 2018 unter Bezug auf die Entscheidung des Ra- tes der Stadt Köln vom 11.07.2017 in Höhe von 127.100 € wie folgt: Konsumtiver Bereich Teilergebnisplan Bezeichnung Teilergebnisplan Ansatz 2018 Finanzposition 0416 Kulturförderung 12.710 € 0295.573.1800.2 0504 Freiwillige Sozialleistungen und interkulturelle Hilfen 38.130 € 0295.573.1800.2 0604 Kinder- und Jugendarbeit 63.550 € 0295.573.1800.2 0801 Sportförderung 12.710 € 0295.573.1800.2 Gesamtsummen 127.100 € Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 11.09.2017 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 127.100 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Begründung: In § 37 Absatz 3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen ist festgelegt, dass die Bezirksvertretungen die ihnen zugewiesenen Aufgaben im Rahmen der vom Rat bereitgestellten Haushaltsmittel erfüllen. Dabei sollen sie über den Verwendungszweck eines Teils dieser Haushalts- mittel allein entscheiden können. Dieser Bestimmung hat der Rat der Stadt Köln schon in der Weise Rechnung getragen, dass er in seiner Sitzung am 11.07.2017 den Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2018 zur Kenntnis genommen und zur weiteren Beratung u. a. in die Bezirksvertre- tungen verwiesen hat. In diesem Entwurf wurden die bezirksorientierten Mittel für das Haushaltsjahr 2018 auf insgesamt 968.600 € festgesetzt. Die Bezirksvertretung Mülheim hat gemäß § 37 Absatz 4 der Gemeindeordnung für das Land Nord- rhein-Westfalen über die sachliche Verwendung des entsprechenden Anteils dieser Mittel unter Be- achtung der haushaltsrechtlichen Bestimmungen zu entscheiden. Für das Jahr 2018 entfällt auf den Stadtbezirk Mülheim ein Betrag in Höhe von 127.100 €, der sich aus einem Sockelbetrag in Höhe von 30.000 € und einem Kopfbetrag von 0,65 € pro Einwohner zu- sammensetzt. Die bezirksorientierten Mittel können nicht nur für Projekte bzw. Maßnahmen des Ergebnisplans (konsumtiver Bereich), sondern auch des Finanzplans (investiver Bereich) bereitgestellt werden. Da nach dem derzeit geltenden Haushaltsrecht eine unterjährige Mittelverschiebung vom investiven in den konsumtiven Bereich unzulässig, aber eine umgekehrte Verschiebung vom konsumtiven in den investiven Bereich möglich ist, werden für den investiven Bereich keine Mittelverwendungen vorge- schlagen. Durch dieses Verfahren ist eine größtmögliche Flexibilität bei der Mittelvergabe gewährleis- tet. Die detaillierte Zuordnung zu den einzelnen Teilergebnisplänen im konsumtiven und investiven Be- reich erfolgt erst, wenn die Bezirksvertretung Mülheim über die Einzelbeschlussvorlagen zu Projekten und Maßnahmen entschieden hat. 3
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2625/2017
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 23.08.2017
- Erstellt
- 23.08.2017 10:02