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3382/2017

Beantwortung einer Anfrage der CDU-Fraktion: Kleingartenanlage (AN/1587/2017)

Beantwortung einer Anfrage (BV) 22.11.2017

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 7 (Porz), Sitzung am 14.12.2017, TOP 8.1.2

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

2684 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
III/23/230 
230/4 
Vorlagen-Nummer 
 3382/2017 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 14.12.2017 
 
Beantwortung einer Anfrage der CDU-Fraktion: Kleingartenanlage (AN/1587/2017) 
Zuwegung Kleingartenanlage Drieschstraße/ Porzer Ringstraße 
Am 06.11.2017 fragt die CDU-Fraktion (AN/1587/2017) nach dem Sachstand der Zuwegung zur 
Kleingartenanlage an der Porzer Ringstraße/Drieschstraße des Vereins Porzer Ring in Porz-
Westhoven.  
Die Zufahrt ist aktuell durch Bauzäune und Stahlgerüste versperrt, weswegen die CDU-Fraktion die 
Verwaltung kurzfristig um die Beantwortung der nachfolgenden Fragen bittet. 
 
1) Wie stellt die Verwaltung umgehend sicher, dass die Kleingärtner die Kleingartenanlage über 
die Drieschstraße mit ihren Fahrzeugen wieder erreichen? 
2) Handelt es sich bei der Zuwegung um eine Privatstraße? 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
 
1) Der Zugang zu den Kleingärten wird derzeit über einen Ersatzweg entlang einer angrenzen-
den Kleingartenanlage der Deutschen Bahn sichergestellt.  
 
Der Eigentümer der Drieschstraße hätte den Mietvertrag, welcher am 30.09.2017 ausgelaufen 
ist, nur unter der Bedingung verlängert, dass sich die Stadt Köln am Ausbau der Straße betei-
ligt. An diesem kostenintensiven und nicht zweckentsprechenden Ausbau beteiligte sich die 
Stadt aus wirtschaftlichen Gründen nicht und versuchte ein Notwegerecht über die Driesch-
straße durchzusetzen, leider ohne Erfolg. 
 
Vor Wochen wurde die Anlegung einer alternativen Zuwegung über das benachbarte Gelände 
der Forensik überprüft: nach einem Ortstermin mit dem Landschaftsverband Rheinland (LVR), 
dem Landesbeauftragten für den Maßregelvollzug (LbMRV) und der Verwaltung musste diese 
Möglichkeit wegen Sicherheitsbedenken des LbMRV verworfen werden. 
 
In einem Ortstermin am 07.11.2017 unter Beteiligung der Verwaltung, dem Vereinsvorsitzen-
den des Vereins Porzer Ring sowie Vertretern der Deutschen Bahn wurde entschieden, dass 
die aktuell praktizierte Zuwegung über das Gelände der Deutschen Bahn derzeit für die Klein-
gärtner ausreicht, da die Kleingartensaison zu Ende ist. 
 
Alternativ könnte eine Zuwegung über städtisches Gelände erfolgen. Da es sich um ein Land-
schaftsschutzgebiet handelt, wird die betreffende Fläche aktuell durch die Verwaltung unter 
Umweltschutzaspekten geprüft. Sollte aus Gründen des Umweltschutzes die Fläche nicht be-
rücksichtigt werden können, wird eine Reglung mit der Deutschen Bahn über die Zuwegung 
im Rahmen eines Mietvertrages erfolgen. 
 
2) Die Straße befindet sich nicht im Eigentum der Stadt Köln.

Beratungsverlauf (1)

14.12.2017 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 8.1.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

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Details

Aktenzeichen
3382/2017
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
22.11.2017
Erstellt
06.11.2017 14:25