3382/2017
Beantwortung einer Anfrage der CDU-Fraktion: Kleingartenanlage (AN/1587/2017)
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
2684 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/23/230 230/4 Vorlagen-Nummer 3382/2017 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 7 (Porz) 14.12.2017 Beantwortung einer Anfrage der CDU-Fraktion: Kleingartenanlage (AN/1587/2017) Zuwegung Kleingartenanlage Drieschstraße/ Porzer Ringstraße Am 06.11.2017 fragt die CDU-Fraktion (AN/1587/2017) nach dem Sachstand der Zuwegung zur Kleingartenanlage an der Porzer Ringstraße/Drieschstraße des Vereins Porzer Ring in Porz- Westhoven. Die Zufahrt ist aktuell durch Bauzäune und Stahlgerüste versperrt, weswegen die CDU-Fraktion die Verwaltung kurzfristig um die Beantwortung der nachfolgenden Fragen bittet. 1) Wie stellt die Verwaltung umgehend sicher, dass die Kleingärtner die Kleingartenanlage über die Drieschstraße mit ihren Fahrzeugen wieder erreichen? 2) Handelt es sich bei der Zuwegung um eine Privatstraße? Stellungnahme der Verwaltung: 1) Der Zugang zu den Kleingärten wird derzeit über einen Ersatzweg entlang einer angrenzen- den Kleingartenanlage der Deutschen Bahn sichergestellt. Der Eigentümer der Drieschstraße hätte den Mietvertrag, welcher am 30.09.2017 ausgelaufen ist, nur unter der Bedingung verlängert, dass sich die Stadt Köln am Ausbau der Straße betei- ligt. An diesem kostenintensiven und nicht zweckentsprechenden Ausbau beteiligte sich die Stadt aus wirtschaftlichen Gründen nicht und versuchte ein Notwegerecht über die Driesch- straße durchzusetzen, leider ohne Erfolg. Vor Wochen wurde die Anlegung einer alternativen Zuwegung über das benachbarte Gelände der Forensik überprüft: nach einem Ortstermin mit dem Landschaftsverband Rheinland (LVR), dem Landesbeauftragten für den Maßregelvollzug (LbMRV) und der Verwaltung musste diese Möglichkeit wegen Sicherheitsbedenken des LbMRV verworfen werden. In einem Ortstermin am 07.11.2017 unter Beteiligung der Verwaltung, dem Vereinsvorsitzen- den des Vereins Porzer Ring sowie Vertretern der Deutschen Bahn wurde entschieden, dass die aktuell praktizierte Zuwegung über das Gelände der Deutschen Bahn derzeit für die Klein- gärtner ausreicht, da die Kleingartensaison zu Ende ist. Alternativ könnte eine Zuwegung über städtisches Gelände erfolgen. Da es sich um ein Land- schaftsschutzgebiet handelt, wird die betreffende Fläche aktuell durch die Verwaltung unter Umweltschutzaspekten geprüft. Sollte aus Gründen des Umweltschutzes die Fläche nicht be- rücksichtigt werden können, wird eine Reglung mit der Deutschen Bahn über die Zuwegung im Rahmen eines Mietvertrages erfolgen. 2) Die Straße befindet sich nicht im Eigentum der Stadt Köln.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3382/2017
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 22.11.2017
- Erstellt
- 06.11.2017 14:25