2980/2022
Errichtung eines Fußgängerüberwegs inkl. der Optimierung der Haltestellen vor dem Sportplatz des SV Weiden
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Anlage 2 Lageplan
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Anlage 2 Ludwig-Jahn-Straße Amt 66 Lageplan 42 44 46 48 13
Anlage 3 Bereich der Sanierung
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Anlage 3 Ludwig-Jahn-Straße Amt 66 Bereich der Sanierung
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung
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Hinweise zum Ausfüllen der Anlage Anlage „Öffentlichkeitsbeteiligung“ VARIANTE 1 Beteiligungsstufe Ausgestaltung (wesentliche Beteiligungsformate) ☐ Information ☐ Anhörung / Beratung ☐ Mitgestaltung / Mitverantwortung VARIANTE 2 ☐ Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt beziehungsweise wird in der nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt. ☐ Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: Beteiligungsstufe Ausgestaltung (wesentliche Beteiligungsformate) ☐ Information ☐ Anhörung / Beratung ☐ Mitgestaltung / Mitverantwortung ☐ Eine Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben. ☐ Folgende Form des Verfahrens ist vorgeschrieben: ☐ Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt beziehungsweise wird in der nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt. ☐ Ein spezielles Verfahren ist nicht vorgeschrieben. Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: ☐ Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen. VARIANTE 3 ☒ Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil: Grund Begründung ☐ Dringlichkeitsentscheidung ☐ Eine Öffentlichkeitsbeteiligung hat bereits stattgefunden. ☒ Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. Da es um eine Kleinstmaßnahme handelt, besteht kein Gestaltungsspielraum für unterschiedliche Varianten. Die Maßnahme beschränkt sich lediglich auf die Errichtung eines Fußgängerüberwegs und die barrierefreie Ausstattung der Haltestellen mit Buskapbordsteinen. ☐ Eine Verfahrensverlängerung erzeugt schwerwiegende Nachteile. ☐ Sonstiges Sollte der Platz zur Skizzierung der Ausgestaltung der Öffentlichkeitsbeteiligung oder zur Begründung, weshalb keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen wird, nicht ausreichen, fügen Sie bitte ein zusätzliches Blatt bei.
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/66/664/2 664 Vorlagen-Nummer 2980/2022 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Errichtung eines Fußgängerüberwegs inkl. der Optimierung der Haltestellen vor dem Sportplatz des SV Weiden Beschlussorgan Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Lindenthal beauftragt die Verwaltung, den Fußgängerüberweg und die Optimie- rung der Haltestelle Weiden Sportplatz auf der Ludwig-Jahn-Straße gemäß der vorliegenden Ausfüh- rungsplanung durchzuführen und den Straßenendausbau inkl. der Erneuerung der Asphaltdeck- schicht, wie in Anlage 3 dargestellt, mit Gesamtkosten von insgesamt rd. 152.202 € (davon rd. 22.000 € konsumtiv) durchzuführen. Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 07.11.2022 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen 130.202 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 22.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen 2.604 € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Gemäß Beschluss der Bezirksvertretung Lindenthal vom 31.08.2015 (Vorlagen-Nr. AN/1206/2015) wurde die Verwaltung gebeten, eine Fußgängerquerung vor dem Sportplatz des SV Weiden auf der Ludwig-Jahn-Straße zu prüfen. Maßnahme: Im Rahmen der Errichtung eines Fußgängerüberweges vor dem Sportplatz in Weiden, sollen zudem die beiden Haltestellen der Linie 141/172 optimiert werden, sodass ein barrierefreier Ein- und Aus- stieg möglich gemacht werden kann. Die Haltestelle Weiden Sportplatz, unmittelbar vor dem Sportplatz Weiden sowie vor der Hausnum- mer 42, soll beidseitig barrierefrei ausgebaut werden. Dabei werden die derzeit vorhandenen Rund- und Hochbordsteine durch höhere Buskapsteine ersetzt. Auf diese Weise wird gerade mobilitätsein- geschränkten Personen der Einstieg in Busse deutlich erleichtert (siehe Anlage 2). Außerdem werden taktile Elemente zur Führung von sehbehinderten Menschen eingebaut. Neben der Errichtung eines Fußgängerüberweges soll zudem ein Fahrbahnteiler für mehr Sicherheit der zu Fuß Gehenden beitragen. Bei Haltevorgängen der Busse wird auf diese Weise ein Überholen 3 durch Kraftfahrzeuge unterbunden. Der Konfliktpunkt zwischen querenden Fahrgästen, welche durch überholende Kraftfahrzeuge übersehen werden, ist somit nicht mehr vorhanden. Die beiden Fahrbahnteiler sollen bis auf die Inselköpfe begrünt werden. Zudem soll auf jeder Grünflä- che je eine Baumpflanzung vorgenommen werden. Die Anpassungen in den Nebenanlagen auf der Seite des Sportplatzes wurden auf das geringste Maß beschränkt, sodass nicht unnötig viele Stellplätze auf der asphaltierten Fläche entfallen werden. Bei der Lage der Haltestellenkanten und der Errichtung der Mittelinsel wurden vorhandene private Zufahrten berücksichtigt, sodass es zu keinen Problemen bei Ein- und Ausfahrtvorgängen kommen wird. Sanierungsarbeiten Aufgrund von diversen Schäden in der Asphaltdeckschicht, sowie in den Gehwegbereichen, wird die- se im Rahmen der Herstellung der Fahrbahnrandhaltestellen und der Querungshilfe ebenfalls erneu- ert (siehe Anlage 3). Zeitplan Eine Auftragserteilung ist im Dezember 2022 vorgesehen. Demnach ist ein Baubeginn im 1. Quartal 2023 zu erwarten. Die Bauzeit beträgt rd. 10 Wochen Finanzierung Die Errichtung des Fußgängerüberwegs, der Fahrbahnteiler und der barrierefreien Buskaps mit Kos- ten von rd. 130.202 € sind investiv, die Erneuerung der Asphaltdeckschicht in Höhe von rd. 22.000 € konsumtiv zu finanzieren. Zur Auftragsvergabe steht im Haushaltsjahr 2022 eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von rd. 130.202 € im Teilfinanzplan 1201, Straßen, Wege, Plätze, bei der Finanzstelle 6601-1201-0-6605, Generalinstandsetzung von Straßen, Teilplanzeile 8 (Auszahlungen für Baumaßnahmen) zur Verfü- gung. Die zur Ablösung der Verpflichtungsermächtigung benötigten Kassenmittel sind im Haushalts- planentwurf 2023/2024 im entsprechenden Teilfinanzplan bei der entsprechenden Finanzstelle veran- schlagt. Die darüber hinaus zur Erneuerung der Asphaltdeckschicht im Haushaltsjahr 2023 benötigten kon- sumtiven Mittel von rd. 22.000 € wurden im Haushaltsplan-Entwurf 2023/2024 im Teilergebnisplan, Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen entsprechend eingeplant. Die in den Jahren 2023 und 2024 erforderlichen bilanziellen Abschreibungen in Höhe von nunmehr 2.604 € jährlich sind im Haushaltsplan-Entwurf 2023/2024 im gleichen Teilergebnisplan in der Teil- planzeile 14, Bilanzielle Abschreibungen berücksichtigt. Die ab 2025 anfallenden Abschreibungsauf- wendungen wird das Dezernat für Mobilität im Rahmen der Haushaltsaufstellungsprozesse 2025 ff. ebenfalls im Teilergebnisplan 1201 - Straßen, Wege, Plätze, innerhalb des dann zugewiesenen Bud- gets, ggf. durch Umschichtungen, vorsehen. Erläuterungen zum Klimaschutz Die Verwaltung verfolgt das Ziel, die sektorspezifischen Beiträge zum Klimaschutz zu erfüllen. Die hier dargestellte Maßnahme stärkt den Umweltverbund in den Bereichen öffentlicher Personen- nahverkehr und Fußverkehr und bietet den Bürgerinnen und Bürgern eine adäquate Mobilitätsmög- lichkeit im Vergleich zur Nutzung des privaten Pkw. Somit trägt dies zu einer möglichen Reduktion des Treibhausgasausstoßes bei. Insgesamt kann die hier dargestellte Maßnahme als positiver Beitrag zum Klimaschutz bewertet wer- den. 4 Anlagen Anlage 1: Öffentlichkeitsbeteiligung
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Ludwig-Jahn-Straße
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Details
- Aktenzeichen
- 2980/2022
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 11.10.2022
- Erstellt
- 08.09.2022 15:33