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2980/2022

Errichtung eines Fußgängerüberwegs inkl. der Optimierung der Haltestellen vor dem Sportplatz des SV Weiden

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 11.10.2022

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 3 (Lindenthal), Sitzung am 07.11.2022, TOP 9.1.1

Anlage 2 Lageplan

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Ansehen

Anlage 3 Bereich der Sanierung

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Ansehen

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

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Ansehen

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Ansehen

Anlage 2 Lageplan

58 Zeichen

Anlage 2
Ludwig-Jahn-Straße Amt 66
Lageplan
42 44 46 48
13

Anlage 3 Bereich der Sanierung

56 Zeichen

Anlage 3
Ludwig-Jahn-Straße Amt 66
Bereich der Sanierung

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

1800 Zeichen

Hinweise zum Ausfüllen der Anlage  
Anlage „Öffentlichkeitsbeteiligung“ 
VARIANTE 1 
 
Beteiligungsstufe Ausgestaltung 
(wesentliche Beteiligungsformate) 
☐ Information  
☐ Anhörung / Beratung  
☐ Mitgestaltung / Mitverantwortung  
VARIANTE 2 
 
☐ Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt beziehungsweise wird in der 
nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt. 
☐ Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: 
Beteiligungsstufe Ausgestaltung 
(wesentliche Beteiligungsformate) 
☐ Information  
☐ Anhörung / Beratung  
☐ Mitgestaltung / Mitverantwortung  
☐ Eine Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben. 
☐ Folgende Form des Verfahrens ist vorgeschrieben: 
 
☐ Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt beziehungsweise wird in der 
nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt. 
☐ Ein spezielles Verfahren ist nicht vorgeschrieben. 
Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: 
 
☐ Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen.

VARIANTE 3 
 
☒ Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil: 
Grund Begründung 
☐ Dringlichkeitsentscheidung  
☐ Eine Öffentlichkeitsbeteiligung hat 
bereits stattgefunden. 
 
☒ Der Gestaltungsspielraum ist nicht 
ausreichend. 
Da es um eine Kleinstmaßnahme handelt, 
besteht kein Gestaltungsspielraum für 
unterschiedliche Varianten. Die Maßnahme 
beschränkt sich lediglich auf die Errichtung 
eines Fußgängerüberwegs und die 
barrierefreie Ausstattung der Haltestellen 
mit Buskapbordsteinen. 
☐ Eine Verfahrensverlängerung 
erzeugt schwerwiegende 
Nachteile. 
 
☐ Sonstiges  
Sollte der Platz zur Skizzierung der Ausgestaltung der Öffentlichkeitsbeteiligung oder zur Begründung, weshalb 
keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen wird, nicht ausreichen, fügen Sie bitte ein zusätzliches Blatt bei.

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

6120 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
III/66/664/2 
664 
Vorlagen-Nummer 
 2980/2022 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Errichtung eines Fußgängerüberwegs inkl. der Optimierung der Haltestellen vor dem 
Sportplatz des SV Weiden 
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Lindenthal beauftragt die Verwaltung, den Fußgängerüberweg und die Optimie-
rung der Haltestelle Weiden Sportplatz auf der Ludwig-Jahn-Straße gemäß der vorliegenden Ausfüh-
rungsplanung durchzuführen und den Straßenendausbau inkl. der Erneuerung der Asphaltdeck-
schicht, wie in Anlage 3 dargestellt, mit Gesamtkosten von insgesamt rd. 152.202 € (davon rd. 22.000 
€ konsumtiv) durchzuführen. 
 
 
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 07.11.2022

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen   130.202 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  22.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen   2.604 € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Gemäß Beschluss der Bezirksvertretung Lindenthal vom 31.08.2015 (Vorlagen-Nr. AN/1206/2015) 
wurde die Verwaltung gebeten, eine Fußgängerquerung vor dem Sportplatz des SV Weiden auf der 
Ludwig-Jahn-Straße zu prüfen.  
 
Maßnahme: 
Im Rahmen der Errichtung eines Fußgängerüberweges vor dem Sportplatz in Weiden, sollen zudem 
die beiden Haltestellen der Linie 141/172 optimiert werden, sodass ein barrierefreier Ein- und Aus-
stieg möglich gemacht werden kann. 
 
Die Haltestelle Weiden Sportplatz, unmittelbar vor dem Sportplatz Weiden sowie vor der Hausnum-
mer 42, soll beidseitig barrierefrei ausgebaut werden. Dabei werden die derzeit vorhandenen Rund- 
und Hochbordsteine durch höhere Buskapsteine ersetzt. Auf diese Weise wird gerade mobilitätsein-
geschränkten Personen der Einstieg in Busse deutlich erleichtert (siehe Anlage 2). Außerdem werden 
taktile Elemente zur Führung von sehbehinderten Menschen eingebaut. 
 
Neben der Errichtung eines Fußgängerüberweges soll zudem ein Fahrbahnteiler für mehr Sicherheit 
der zu Fuß Gehenden beitragen. Bei Haltevorgängen der Busse wird auf diese Weise ein Überholen

3 
durch Kraftfahrzeuge unterbunden. Der Konfliktpunkt zwischen querenden Fahrgästen, welche durch 
überholende Kraftfahrzeuge übersehen werden, ist somit nicht mehr vorhanden.  
 
Die beiden Fahrbahnteiler sollen bis auf die Inselköpfe begrünt werden. Zudem soll auf jeder Grünflä-
che je eine Baumpflanzung vorgenommen werden. 
 
Die Anpassungen in den Nebenanlagen auf der Seite des Sportplatzes wurden auf das geringste 
Maß beschränkt, sodass nicht unnötig viele Stellplätze auf der asphaltierten Fläche entfallen werden. 
Bei der Lage der Haltestellenkanten und der Errichtung der Mittelinsel wurden vorhandene private 
Zufahrten berücksichtigt, sodass es zu keinen Problemen bei Ein- und Ausfahrtvorgängen kommen 
wird.  
 
Sanierungsarbeiten 
Aufgrund von diversen Schäden in der Asphaltdeckschicht, sowie in den Gehwegbereichen, wird die-
se im Rahmen der Herstellung der Fahrbahnrandhaltestellen und der Querungshilfe ebenfalls erneu-
ert (siehe Anlage 3). 
 
Zeitplan 
Eine Auftragserteilung ist im Dezember 2022 vorgesehen. Demnach ist ein Baubeginn im 1. Quartal 
2023 zu erwarten. Die Bauzeit beträgt rd. 10 Wochen 
 
Finanzierung 
Die Errichtung des Fußgängerüberwegs, der Fahrbahnteiler und der barrierefreien Buskaps mit Kos-
ten von rd. 130.202 € sind investiv, die Erneuerung der Asphaltdeckschicht in Höhe von rd. 22.000 € 
konsumtiv zu finanzieren. 
 
Zur Auftragsvergabe steht im Haushaltsjahr 2022 eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von rd. 
130.202  €  im Teilfinanzplan 1201, Straßen, Wege, Plätze, bei der Finanzstelle 6601-1201-0-6605, 
Generalinstandsetzung von Straßen, Teilplanzeile 8 (Auszahlungen für Baumaßnahmen) zur Verfü-
gung. Die zur Ablösung der Verpflichtungsermächtigung benötigten Kassenmittel sind im Haushalts-
planentwurf 2023/2024 im entsprechenden Teilfinanzplan bei der entsprechenden Finanzstelle veran-
schlagt. 
 
Die darüber hinaus zur Erneuerung der Asphaltdeckschicht im Haushaltsjahr 2023 benötigten kon-
sumtiven Mittel  von rd. 22.000 € wurden im Haushaltsplan-Entwurf 2023/2024 im Teilergebnisplan, 
Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen entsprechend eingeplant. 
 
Die in den Jahren 2023 und 2024 erforderlichen bilanziellen Abschreibungen in Höhe von nunmehr 
2.604 € jährlich sind im Haushaltsplan-Entwurf 2023/2024 im gleichen Teilergebnisplan in der Teil-
planzeile 14, Bilanzielle Abschreibungen berücksichtigt. Die ab 2025 anfallenden Abschreibungsauf-
wendungen wird das Dezernat für Mobilität im Rahmen der Haushaltsaufstellungsprozesse 2025 ff. 
ebenfalls im Teilergebnisplan 1201 - Straßen, Wege, Plätze, innerhalb des dann zugewiesenen Bud-
gets, ggf. durch Umschichtungen, vorsehen. 
 
Erläuterungen zum Klimaschutz 
Die Verwaltung verfolgt das Ziel, die sektorspezifischen Beiträge zum Klimaschutz zu erfüllen.  
Die hier dargestellte Maßnahme stärkt den Umweltverbund in den Bereichen öffentlicher Personen-
nahverkehr und Fußverkehr und bietet den Bürgerinnen und Bürgern eine adäquate Mobilitätsmög-
lichkeit im Vergleich zur Nutzung des privaten Pkw. Somit trägt dies zu einer möglichen Reduktion 
des Treibhausgasausstoßes bei. 
Insgesamt kann die hier dargestellte Maßnahme als positiver Beitrag zum Klimaschutz bewertet wer-
den.

4 
 
Anlagen 
Anlage 1: Öffentlichkeitsbeteiligung

Beratungsverlauf (1)

07.11.2022 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
TOP 9.1.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Ludwig-Jahn-Straße

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Details

Aktenzeichen
2980/2022
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
11.10.2022
Erstellt
08.09.2022 15:33