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1701/2025

AN1414/2025 Anfrage gem § 38 der Geschäftsordnung des Rates der Fraktion DIE LINKE bezüglich Säuberung der Treppe an de Mülheimer Brücke in Köln Mülheim

Mitteilung BV 10.06.2025

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 9 (Mülheim), Sitzung am 23.06.2025, TOP 7.1.7

Mitteilung BV

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Mitteilung BV

2210 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VIII/VIII/3 
AN1414/2024 
Vorlagen-Nummer 
 1701/2025 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 23.06.2025 
 
AN1414/2025 Anfrage gem § 38 der Geschäftsordnung des Rates der Fraktion DIE 
LINKE bezüglich Säuberung der Treppe an de Mülheimer Brücke in Köln Mülheim 
Säuberung der Treppen an der Mülheimer Brücke in Köln Mülheim AN 1414/2024 
 
 
 
Die aktuell begehbare Treppe auf der nördlichen Seite der Mülheimer Brücke befindet sich in 
einem desolaten Zustand. Sie wird täglich von vielen Menschen benutzt, um auf die andere 
Rheinseite zu gelangen. Müll, Scherben und Grünbewuchs bieten nicht nur ein Bild der Ver-
wahrlosung, sondern stellen auch eine Gefahrenquelle dar.  
 
 
Im Zusammenhang mit der beschriebenen Situation bittet die Bezirksvertretung Mülheim um 
Beantwortung folgender Fragen: 
 
 
1. Gibt es generelle Vorgaben für die Säuberung der Treppen an Kölner Brücken und wie 
lauten diese? 
2. Unterscheiden sich die Vorgaben für die Säuberung der Treppen an Kölner Brücken 
und wie sehen diese aus? 
3. Wie oft wurden die Treppen der Mülheimer Brücke vor Beginn der Sanierung gesäu-
bert? 
4. Warum befindet sich die genannte Treppe in dem vorgefundenen verwahrlosten Zu-
stand? 
 
 
 
Die Verwaltung berichtet wie folgt: 
 
Grundsätzlich erfolgt eine Treppenreinigung analog der in diesem Bereich festgelegten Stra-
ßenreinigung. Die Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH (AWB GmbH) reinigt die Treppenan-
lage an der Mülheimer Brücke zweimal wöchentlich, in der Regel mittwochs und freitags. Auf 
der Mülheimer Brücke befindet sich seit mehreren Jahren eine Baustelle, welche die Reini-
gungsarbeiten erheblich einschränkt. So ist mitunter festzustellen, dass Reinigungsleistungen 
kurze Zeit nach der Durchführung infolge neuer Verunreinigungen nicht mehr erkennbar sind. 
 
Die in Rede stehende Brücke verbindet die Reinigungszuständigkeit zweier Betriebshöfe der 
AWB GmbH. Im Herbst 2024 wurde die Zuständigkeit aus organisatorischen Gründen verän-

2 
 
dert. Das führte zu Beginn zu Problemen und somit zu kleineren Reinigungsausfällen. Mittler-
weile erfolgt eine regelmäßige satzungsgemäße zweimal wöchentliche Reinigung.

Beratungsverlauf (1)

23.06.2025 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 7.1.7 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1701/2025
Typ
Mitteilung BV
Datum
10.06.2025
Erstellt
28.05.2025 08:46