AN1414/2025 Anfrage gem § 38 der Geschäftsordnung des Rates der Fraktion DIE LINKE bezüglich Säuberung der Treppe an de Mülheimer Brücke in Köln Mülheim
Mitteilung BV 1701/2025 vom 10.06.2025
Stand: Am 23.06.2025 in der Bezirksvertretung 9 (Mülheim) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Mitteilung BV
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Dezernat, Dienststelle VIII/VIII/3 AN1414/2024 Vorlagen-Nummer 1701/2025 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 23.06.2025 AN1414/2025 Anfrage gem § 38 der Geschäftsordnung des Rates der Fraktion DIE LINKE bezüglich Säuberung der Treppe an de Mülheimer Brücke in Köln Mülheim Säuberung der Treppen an der Mülheimer Brücke in Köln Mülheim AN 1414/2024 Die aktuell begehbare Treppe auf der nördlichen Seite der Mülheimer Brücke befindet sich in einem desolaten Zustand. Sie wird täglich von vielen Menschen benutzt, um auf die andere Rheinseite zu gelangen. Müll, Scherben und Grünbewuchs bieten nicht nur ein Bild der Ver- wahrlosung, sondern stellen auch eine Gefahrenquelle dar. Im Zusammenhang mit der beschriebenen Situation bittet die Bezirksvertretung Mülheim um Beantwortung folgender Fragen: 1. Gibt es generelle Vorgaben für die Säuberung der Treppen an Kölner Brücken und wie lauten diese? 2. Unterscheiden sich die Vorgaben für die Säuberung der Treppen an Kölner Brücken und wie sehen diese aus? 3. Wie oft wurden die Treppen der Mülheimer Brücke vor Beginn der Sanierung gesäu- bert? 4. Warum befindet sich die genannte Treppe in dem vorgefundenen verwahrlosten Zu- stand? Die Verwaltung berichtet wie folgt: Grundsätzlich erfolgt eine Treppenreinigung analog der in diesem Bereich festgelegten Stra- ßenreinigung. Die Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH (AWB GmbH) reinigt die Treppenan- lage an der Mülheimer Brücke zweimal wöchentlich, in der Regel mittwochs und freitags. Auf der Mülheimer Brücke befindet sich seit mehreren Jahren eine Baustelle, welche die Reini- gungsarbeiten erheblich einschränkt. So ist mitunter festzustellen, dass Reinigungsleistungen kurze Zeit nach der Durchführung infolge neuer Verunreinigungen nicht mehr erkennbar sind. Die in Rede stehende Brücke verbindet die Reinigungszuständigkeit zweier Betriebshöfe der AWB GmbH. Im Herbst 2024 wurde die Zuständigkeit aus organisatorischen Gründen verän- 2 dert. Das führte zu Beginn zu Problemen und somit zu kleineren Reinigungsausfällen. Mittler- weile erfolgt eine regelmäßige satzungsgemäße zweimal wöchentliche Reinigung.
Beratungsverlauf
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23.06.2025
TOP 7.1.7, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
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