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3935/2021

Kulturentwicklungsplanung: Neuaufstellung des Lenkungskreises

Beschlussvorlage Ausschuss 15.11.2021

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Nächste Beratung: Ausschuss Kunst und Kultur, Sitzung am 30.11.2021, TOP 4.3

Anlage 1 Synopse Geschäftsordnung 2019-2021

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Beschlussvorlage Ausschuss

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Anlage 1 Synopse Geschäftsordnung 2019-2021

12100 Zeichen

Synopse: Geschäftsordnung des KEP-Lenkungskreises 
Bestehende Geschäftsordnung: Beschluss vom 9.5.2019 
 
Aktualisierte Geschäftsordnung 2021 
 
Geschäftsordnung des Lenkungskreises 
Kulturentwicklungsplanung (KEP)  
 
 
Präambel  
 
Kulturentwicklungsplanung ist ein wesentliches kulturpolitisches 
Steuerungsinstrument, das sich für die Kunst- und Kulturstadt Köln 
bewährt hat. Sie zeigt Potentiale, Grundsätze und Lösungswege 
einer zukünftigen Kulturpolitik für Köln auf und entwickelt 
Perspektiven und Ziele. 2009 wurde der erste 
Kulturentwicklungsplan für Köln beschlossen. Vertreterinnen und 
Vertreter aus Politik, freier Szene, Fördervereinen und -institutionen 
des Kulturbereichs und Verwaltung haben sich nun zu einem 
Lenkungskreis zusammengeschlossen, um gemeinsam die 
bisherige Kulturentwicklungsplanung für Köln zu evaluieren und 
deren Fortentwicklung zu organisieren. Diese Geschäftsordnung 
bildet die Grundlage seiner Arbeit.  
 
 
1. Aufgaben  
 
1.1. Der Lenkungskreis steuert und begleitet die Fortentwicklung 
der Kulturentwicklungsplanung in Köln mit einem 
Planungshorizont bis zum Jahre 2021.  
 
1.2. Der Lenkungskreis entwickelt übergeordnete Zielsetzungen 
der Kulturentwicklungsplanung und schließlich einen 
konkreten Maßnahmenkatalog, dem ein Zeit- und 
Budgetplan hinterlegt ist und der den politischen Gremien 
zur Beschlussfassung vorgelegt wird.  
 
1.3. Der Lenkungskreis initiiert Arbeitsgruppen und Runde 
Tische und begleitet und unterstützt deren Arbeit. Die 
Geschäftsordnung des Lenkungskreises 
Kulturentwicklungsplanung (KEP)  
 
 
Präambel  
 
Kulturentwicklungsplanung ist ein wesentliches kulturpolitisches 
Steuerungsinstrument, das sich für die Kunst- und Kulturstadt Köln 
bewährt hat. Sie zeigt Potentiale, Grundsätze und Lösungswege 
einer zukünftigen Kulturpolitik für Köln auf und entwickelt 
Perspektiven und Ziele. 2009 wurde der erste 
Kulturentwicklungsplan für Köln beschlossen. Vertreterinnen und 
Vertreter aus Politik, freier Szene, Fördervereinen und -institutionen 
des Kulturbereichs und Verwaltung haben sich nun zu einem 
Lenkungskreis zusammengeschlossen, um gemeinsam die 
bisherige Kulturentwicklungsplanung für Köln zu evaluieren und 
deren Fortentwicklung zu organisieren. Diese Geschäftsordnung 
bildet die Grundlage seiner Arbeit.  
 
 
1. Aufgaben  
 
1.5. Der Lenkungskreis steuert und begleitet die Fortentwicklung 
der Kulturentwicklungsplanung in Köln mit einem 
Planungshorizont bis zum Jahre 2026.  
 
1.6. Der Lenkungskreis entwickelt übergeordnete Zielsetzungen 
der Kulturentwicklungsplanung und schließlich einen 
konkreten Maßnahmenkatalog, dem ein Zeit- und 
Budgetplan hinterlegt ist und der den politischen Gremien 
zur Beschlussfassung vorgelegt wird.  
 
1.7. Der Lenkungskreis initiiert Arbeitsgruppen und Runde 
Tische und begleitet und unterstützt deren Arbeit. Die

Synopse: Geschäftsordnung des KEP-Lenkungskreises 
Ergebnisse aus der Arbeit dieser Gremien werden vom 
Lenkungskreis geordnet und bewertet, auch hinsichtlich der 
definierten Ziel-setzungen. Der Lenkungskreis erarbeitet für 
dieses Verfahren eine Zeit- und Budgetplanung für die 
Maßnahmen und definiert Verfahren zur regelmäßigen 
Evaluation der Umsetzung und Entwicklung der 
Kulturentwicklungsplanung.  
 
1.4. Der Lenkungskreis informiert den Ausschuss Kunst und 
Kultur regelmäßig und zeitnah über den Stand der Arbeit.  
 
 
 
2. Zusammensetzung  
 
2.1. Die stimmberechtigten Teilnehmerinnen und Teilnehmer 
des Lenkungskreises sind:  
 
o die kulturpolitischen Sprecherinnen und Sprecher, 
der im Hauptausschuss stimmberechtigten 
Fraktionen  
 
o zwei Mitglieder des Kölner Kulturrats und drei 
Mitglieder des KulturNetzKöln  
 
o die Kulturverwaltung, nämlich die Beigeordnete/der 
Beigeordnete für Kunst und Kultur, die Leiterin/der 
Leiter des Kulturamtes und die Leiterin/der Leiter 
des Planungsreferats des Dezernates für Kunst und 
Kultur, sowie drei Sprecherinnen bzw. Sprecher 
städtischer Kulturinstitutionen.  
 
sowie beratend  
 
- die Vorsitzende/der Vorsitzende des Ausschusses für Kunst 
und Kultur.  
Ergebnisse aus der Arbeit dieser Gremien werden vom 
Lenkungskreis geordnet und bewertet, auch hinsichtlich der 
definierten Ziel-setzungen. Der Lenkungskreis erarbeitet für 
dieses Verfahren eine Zeit- und Budgetplanung für die 
Maßnahmen und definiert Verfahren zur regelmäßigen 
Evaluation der Umsetzung und Entwicklung der 
Kulturentwicklungsplanung.  
 
1.8. Der Lenkungskreis informiert den Ausschuss Kunst und 
Kultur regelmäßig und zeitnah über den Stand der Arbeit.  
 
 
 
2. Zusammensetzung  
 
2.1. Die stimmberechtigten Teilnehmerinnen und Teilnehmer 
des Lenkungskreises sind:  
 
o die kulturpolitischen Sprecherinnen und Sprecher, 
der im Hauptausschuss stimmberechtigten 
Fraktionen  
 
o zwei Mitglieder des Kölner Kulturrats und drei 
Mitglieder des KulturNetzKöln  
 
o die Kulturverwaltung, nämlich die Beigeordnete/der 
Beigeordnete für Kunst und Kultur, die Leiterin/der 
Leiter des Kulturamtes und die Leiterin/der Leiter 
des Planungsreferats des Dezernates für Kunst und 
Kultur, sowie drei Sprecherinnen bzw. Sprecher 
städtischer Kulturinstitutionen.  
 
sowie beratend  
 
- die Vorsitzende/der Vorsitzende des Ausschusses für Kunst 
und Kultur.

Synopse: Geschäftsordnung des KEP-Lenkungskreises 
 
Ein Vertretungsrecht bei Verhinderung der Mitglieder des 
Lenkungskreises wird eingeräumt.  
 
 
2.2. Der Lenkungskreis kann zu seinen Sitzungen Gäste und 
Referenten einladen.  
 
 
 
3. Geschäftsführung  
 
3.1. Die Geschäftsführung, die Aufstellung der Tagesordnung 
und die Vorbereitung der Sitzungen obliegen dem Dezernat 
für Kunst und Kultur in Abstimmung mit einem vom 
Lenkungskreis bestimmten Moderator, dem die 
Sitzungsleitung obliegt. Bei Verhinderung des Moderators 
übernimmt die Geschäftsführung die Sitzungsleitung.  
 
3.2. Der Lenkungskreis tagt mindestens viermal im Jahr, bei 
Bedarf häufiger. Er ist auf Antrag von wenigstens drei 
Mitgliedern einzuberufen.  
 
3.3. Der Lenkungskreis tagt nicht öffentlich.  
 
3.4. Die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit obliegt der Verwaltung 
und wird im Lenkungskreis abgestimmt.  
 
3.5. Die Verwaltung, die Ratsgremien und die Mitglieder des 
Lenkungskreises können Themen zur Tagesordnung 
anmelden. Die Anmeldungen müssen spätestens 14 Tage 
vor dem Sitzungstermin der Geschäftsführung vorliegen. 
Aktuelle Themen können jederzeit kurzfristig aufgenommen 
werden.  
 
 
Ein Vertretungsrecht bei Verhinderung der Mitglieder des 
Lenkungskreises wird eingeräumt.  
 
 
2.2. Der Lenkungskreis kann zu seinen Sitzungen Gäste und 
Referenten einladen.  
 
 
 
3. Geschäftsführung  
 
3.1. Die Geschäftsführung, die Aufstellung der Tagesordnung 
und die Vorbereitung der Sitzungen obliegen dem Dezernat 
für Kunst und Kultur in Abstimmung mit einem vom 
Lenkungskreis bestimmten Moderator, dem die 
Sitzungsleitung obliegt. Bei Verhinderung des Moderators 
übernimmt die Geschäftsführung die Sitzungsleitung.  
 
3.2. Der Lenkungskreis tagt mindestens viermal im Jahr, bei 
Bedarf häufiger. Er ist auf Antrag von wenigstens drei 
Mitgliedern einzuberufen.  
 
3.3. Der Lenkungskreis tagt nicht öffentlich.  
 
3.4. Die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit obliegt der Verwaltung 
und wird im Lenkungskreis abgestimmt.  
 
3.5. Die Verwaltung, die Ratsgremien und die Mitglieder des 
Lenkungskreises können Themen zur Tagesordnung 
anmelden. Die Anmeldungen müssen spätestens 14 Tage 
vor dem Sitzungstermin der Geschäftsführung vorliegen. 
Aktuelle Themen können jederzeit kurzfristig aufgenommen 
werden.

Synopse: Geschäftsordnung des KEP-Lenkungskreises 
3.6. Die Einladung mit Tagesordnung wird allen Mitgliedern des 
Lenkungskreises spätestens eine Woche vor der Sitzung 
schriftlich oder in elektronischer Form zugestellt.  
 
3.7. Die Verwaltung legt zu den Sitzungen kurze 
Sachstandsberichte sowie die beabsichtigten weiteren 
Umsetzungsschritte vor. Auf dieser Grundlage stimmt der 
Lenkungskreis die weitere Vorgehensweise ab. Weitere 
Anregungen und Aufgaben können aus der Mitte des 
Gremiums zur Beratung und Abstimmung vorgebracht 
werden.  
 
3.8. Die Geschäftsführung erstellt ein Ergebnisprotokoll der 
Sitzungen, das vom Moderator gegengezeichnet wird. Das 
Ergebnisprotokoll wird allen Mitgliedern zeitnah zugesandt 
und in der Folgesitzung bestätigt. Ein Beschlussprotokoll 
wird kurzfristig versandt.  
 
3.9. Einwendungen gegen den Inhalt des Ergebnisprotokolls 
sind spätestens in der Folgesitzung geltend zu machen.  
 
3.10. Die Sitzungen können aufgezeichnet werden.  
 
 
 
4. Beschlussfassung  
 
4.1. Der Lenkungskreis ist beschlussfähig, wenn alle 
stimmberechtigten Mitglieder fristgerecht eingeladen wurden 
und die Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder oder 
deren benannten Vertreter anwesend sind.  
 
4.2. Beschlüsse werden im Konsens oder mit einfacher Mehrheit 
der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder gefasst; 
wenn ein Anliegen keine Mehrheit findet, gilt es als 
abgelehnt.  
3.6. Die Einladung mit Tagesordnung wird allen Mitgliedern des 
Lenkungskreises spätestens eine Woche vor der Sitzung 
schriftlich oder in elektronischer Form zugestellt.  
 
3.7. Die Verwaltung legt zu den Sitzungen kurze 
Sachstandsberichte sowie die beabsichtigten weiteren 
Umsetzungsschritte vor. Auf dieser Grundlage stimmt der 
Lenkungskreis die weitere Vorgehensweise ab. Weitere 
Anregungen und Aufgaben können aus der Mitte des 
Gremiums zur Beratung und Abstimmung vorgebracht 
werden.  
 
3.8. Die Geschäftsführung erstellt ein Ergebnisprotokoll der 
Sitzungen, das vom Moderator gegengezeichnet wird. Das 
Ergebnisprotokoll wird allen Mitgliedern zeitnah zugesandt 
und in der Folgesitzung bestätigt. Ein Beschlussprotokoll 
wird kurzfristig versandt.  
 
3.9. Einwendungen gegen den Inhalt des Ergebnisprotokolls 
sind spätestens in der Folgesitzung geltend zu machen.  
 
3.10. Die Sitzungen können aufgezeichnet werden.  
 
 
 
4. Beschlussfassung  
 
4.1. Der Lenkungskreis ist beschlussfähig, wenn alle 
stimmberechtigten Mitglieder fristgerecht eingeladen wurden 
und die Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder oder 
deren benannten Vertreter anwesend sind.  
 
4.2. Beschlüsse werden im Konsens oder mit einfacher Mehrheit 
der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder gefasst; 
wenn ein Anliegen keine Mehrheit findet, gilt es als 
abgelehnt.

Synopse: Geschäftsordnung des KEP-Lenkungskreises 
 
4.3. Die Beschlüsse können durch nachfolgende Verfahren 
herbeigeführt werden:  
 
o persönliche Abstimmung in der Sitzung,  
 
o schriftliche Abstimmung des 
Entscheidungsgremiums im Umlaufverfahren. Bei 
dringlichen Einzelfragen können Beschlüsse im 
Umlaufverfahren eingeholt werden. Bei 
Abstimmungen im Umlaufverfahren ist eine Frist zu 
setzen, bis wann die Abstimmung erfolgen muss. 
Äußert sich ein Mitglied nicht innerhalb der 
vorgenannten Frist, wird diese Stimme als ungültig 
gewertet. Bei Nichtäußerung wird ein späterer 
Widerspruch gegen den gefassten Beschluss 
ausgeschlossen. Über das Ergebnis der 
Abstimmung sind die Mitglieder zu informieren.  
 
5. Inkrafttreten der Geschäftsordnung  
 
 
Die Geschäftsordnung tritt mit dem Tag der Beschlussfassung 
durch den Ausschuss Kunst und Kultur der Stadt Köln in Kraft. 
 
 
4.3. Die Beschlüsse können durch nachfolgende Verfahren 
herbeigeführt werden:  
 
o persönliche Abstimmung in der Sitzung,  
 
o schriftliche Abstimmung des 
Entscheidungsgremiums im Umlaufverfahren. Bei 
dringlichen Einzelfragen können Beschlüsse im 
Umlaufverfahren eingeholt werden. Bei 
Abstimmungen im Umlaufverfahren ist eine Frist zu 
setzen, bis wann die Abstimmung erfolgen muss. 
Äußert sich ein Mitglied nicht innerhalb der 
vorgenannten Frist, wird diese Stimme als ungültig 
gewertet. Bei Nichtäußerung wird ein späterer 
Widerspruch gegen den gefassten Beschluss 
ausgeschlossen. Über das Ergebnis der 
Abstimmung sind die Mitglieder zu informieren.  
 
5. Inkrafttreten der Geschäftsordnung  
 
 
Die Geschäftsordnung tritt mit dem Tag der Beschlussfassung 
durch den Ausschuss Kunst und Kultur der Stadt Köln in Kraft.

Beschlussvorlage Ausschuss

3374 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VII/VII/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 3935/2021 
Freigabedatum 
 15.11.2021 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Kulturentwicklungsplanung: Neuaufstellung des Lenkungskreises 
Beschlussorgan 
Ausschuss Kunst und Kultur 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Ausschuss Kunst und Kultur beauftragt die Verwaltung mit der Neuaufstellung des KEP Len-
kungskreises, der die Aufgabe der Umsetzung und Weiterentwicklung des Kulturentwicklungsplanes 
mit einem Planungshorizont bis zum Jahr 2026 fortführt. 
 
Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Lenkungskreises sind gemäß geltender Geschäftsordnung: 
 Politische Vertreterinnen und Vertreter 
- Die Vorsitzende des Ausschusses Kunst und Kultur 
- Je ein Mitglied der im Hauptausschuss stimmberechtigten Fraktionen (Bündnis90/Die Grü-
nen, SPD, CDU, Die Linke, FDP, Volt) 
 Insgesamt fünf Mitglieder des Kölner Kulturrats und des KulturNetzKöln 
 Vertreter/innen und Vertreter des Kulturdezernats 
 
Ein Vertretungsrecht bei Verhinderung der Mitglieder des Lenkungskreises wird eingeräumt. 
 
Die Verwaltung wird beauftragt, gemäß Geschäftsordnung, regelmäßige Sitzungen des Lenkungs-
kreises einzuberufen. 
 
Der Ausschuss Kunst und Kultur ist regelmäßig über die aktuellen Entwicklungen, Projektfortschritte 
und Ergebnisse zu informieren. 
 
 
 
Ausschuss Kunst und Kultur 30.11.2021

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Die Einrichtung eines Lenkungskreises der die Fortentwicklung der Kulturentwicklungsplanung steuert 
und mit einem Planungshorizont bis 2021 begleitet wurde am 27.10.2015 vom Ausschuss Kunst und 
Kultur beschlossen.  
 
Um die KEP auch in der neuen Ratsperiode fortzuführen, soll der Lenkungskreis gemäß der beste-
henden Geschäftsordnung neu aufgestellt werden. Mit einem Planungshorizont bis 2026 (aktuelle 
Ratsperiode plus 1 Jahr Übergangszeit) wird eine kontinuierliche Kulturentwicklungsplanung ermög-
licht, mit der Kultureinrichtungen und Künstlerschaft eine gewisse Planungssicherheit haben. Außer-
dem wird dem neuen Rat, ab 2025, Gelegenheit gegeben sich für die weitere Zielsetzung und Fort-
schreibung der KEP zu orientieren. 
 
In der Geschäftsordnung des Lenkungskreises (aktuelle Fassung vom 25.06.2019: Vorlagen-Nummer 
1569/2019), sind die Mitglieder des Lenkungskreises wie folgt festgelegt:  
 Politische Mitglieder: Kulturpolitische Sprecher/innen der im Hauptausschuss stimmberechtig-
ten Fraktionen, Vorsitzende des Ausschusses für Kunst und Kultur (mit beratender Stimme) 
 Mitglieder aus der Verwaltung: Beigeordnete für Kunst und Kultur, Leitung des Planungsrefe-
rats, Leitung des Kulturamts, drei Sprecher/innen städtischer Kulturinstitutionen 
 Vertreter/innen der freien Szene: Zwei Mitglieder des Kölner Kulturrats und drei Mitglieder des 
KulturNetz Köln 
 
Über die aktuellen Entwicklungen, Projektfortschritte, ggfs. Hemmnisse und Ergebnisse wird der Aus-
schuss Kunst und Kultur regelmäßig informiert. Bei erforderlichen strukturellen Anpassungen, die sich 
aus der Arbeit des Lenkungskreises innerhalb des Prozesses zur Fortschreibung des KEP ergeben, 
wird der Ausschuss gesondert informiert und ggfs. ein Beschluss eingeholt. 
 
Anlage

Beratungsverlauf (1)

30.11.2021 Ausschuss Kunst und Kultur
TOP 4.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3935/2021
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
15.11.2021
Erstellt
09.11.2021 10:47