3935/2021
Kulturentwicklungsplanung: Neuaufstellung des Lenkungskreises
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Anlage 1 Synopse Geschäftsordnung 2019-2021
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Synopse: Geschäftsordnung des KEP-Lenkungskreises Bestehende Geschäftsordnung: Beschluss vom 9.5.2019 Aktualisierte Geschäftsordnung 2021 Geschäftsordnung des Lenkungskreises Kulturentwicklungsplanung (KEP) Präambel Kulturentwicklungsplanung ist ein wesentliches kulturpolitisches Steuerungsinstrument, das sich für die Kunst- und Kulturstadt Köln bewährt hat. Sie zeigt Potentiale, Grundsätze und Lösungswege einer zukünftigen Kulturpolitik für Köln auf und entwickelt Perspektiven und Ziele. 2009 wurde der erste Kulturentwicklungsplan für Köln beschlossen. Vertreterinnen und Vertreter aus Politik, freier Szene, Fördervereinen und -institutionen des Kulturbereichs und Verwaltung haben sich nun zu einem Lenkungskreis zusammengeschlossen, um gemeinsam die bisherige Kulturentwicklungsplanung für Köln zu evaluieren und deren Fortentwicklung zu organisieren. Diese Geschäftsordnung bildet die Grundlage seiner Arbeit. 1. Aufgaben 1.1. Der Lenkungskreis steuert und begleitet die Fortentwicklung der Kulturentwicklungsplanung in Köln mit einem Planungshorizont bis zum Jahre 2021. 1.2. Der Lenkungskreis entwickelt übergeordnete Zielsetzungen der Kulturentwicklungsplanung und schließlich einen konkreten Maßnahmenkatalog, dem ein Zeit- und Budgetplan hinterlegt ist und der den politischen Gremien zur Beschlussfassung vorgelegt wird. 1.3. Der Lenkungskreis initiiert Arbeitsgruppen und Runde Tische und begleitet und unterstützt deren Arbeit. Die Geschäftsordnung des Lenkungskreises Kulturentwicklungsplanung (KEP) Präambel Kulturentwicklungsplanung ist ein wesentliches kulturpolitisches Steuerungsinstrument, das sich für die Kunst- und Kulturstadt Köln bewährt hat. Sie zeigt Potentiale, Grundsätze und Lösungswege einer zukünftigen Kulturpolitik für Köln auf und entwickelt Perspektiven und Ziele. 2009 wurde der erste Kulturentwicklungsplan für Köln beschlossen. Vertreterinnen und Vertreter aus Politik, freier Szene, Fördervereinen und -institutionen des Kulturbereichs und Verwaltung haben sich nun zu einem Lenkungskreis zusammengeschlossen, um gemeinsam die bisherige Kulturentwicklungsplanung für Köln zu evaluieren und deren Fortentwicklung zu organisieren. Diese Geschäftsordnung bildet die Grundlage seiner Arbeit. 1. Aufgaben 1.5. Der Lenkungskreis steuert und begleitet die Fortentwicklung der Kulturentwicklungsplanung in Köln mit einem Planungshorizont bis zum Jahre 2026. 1.6. Der Lenkungskreis entwickelt übergeordnete Zielsetzungen der Kulturentwicklungsplanung und schließlich einen konkreten Maßnahmenkatalog, dem ein Zeit- und Budgetplan hinterlegt ist und der den politischen Gremien zur Beschlussfassung vorgelegt wird. 1.7. Der Lenkungskreis initiiert Arbeitsgruppen und Runde Tische und begleitet und unterstützt deren Arbeit. Die Synopse: Geschäftsordnung des KEP-Lenkungskreises Ergebnisse aus der Arbeit dieser Gremien werden vom Lenkungskreis geordnet und bewertet, auch hinsichtlich der definierten Ziel-setzungen. Der Lenkungskreis erarbeitet für dieses Verfahren eine Zeit- und Budgetplanung für die Maßnahmen und definiert Verfahren zur regelmäßigen Evaluation der Umsetzung und Entwicklung der Kulturentwicklungsplanung. 1.4. Der Lenkungskreis informiert den Ausschuss Kunst und Kultur regelmäßig und zeitnah über den Stand der Arbeit. 2. Zusammensetzung 2.1. Die stimmberechtigten Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Lenkungskreises sind: o die kulturpolitischen Sprecherinnen und Sprecher, der im Hauptausschuss stimmberechtigten Fraktionen o zwei Mitglieder des Kölner Kulturrats und drei Mitglieder des KulturNetzKöln o die Kulturverwaltung, nämlich die Beigeordnete/der Beigeordnete für Kunst und Kultur, die Leiterin/der Leiter des Kulturamtes und die Leiterin/der Leiter des Planungsreferats des Dezernates für Kunst und Kultur, sowie drei Sprecherinnen bzw. Sprecher städtischer Kulturinstitutionen. sowie beratend - die Vorsitzende/der Vorsitzende des Ausschusses für Kunst und Kultur. Ergebnisse aus der Arbeit dieser Gremien werden vom Lenkungskreis geordnet und bewertet, auch hinsichtlich der definierten Ziel-setzungen. Der Lenkungskreis erarbeitet für dieses Verfahren eine Zeit- und Budgetplanung für die Maßnahmen und definiert Verfahren zur regelmäßigen Evaluation der Umsetzung und Entwicklung der Kulturentwicklungsplanung. 1.8. Der Lenkungskreis informiert den Ausschuss Kunst und Kultur regelmäßig und zeitnah über den Stand der Arbeit. 2. Zusammensetzung 2.1. Die stimmberechtigten Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Lenkungskreises sind: o die kulturpolitischen Sprecherinnen und Sprecher, der im Hauptausschuss stimmberechtigten Fraktionen o zwei Mitglieder des Kölner Kulturrats und drei Mitglieder des KulturNetzKöln o die Kulturverwaltung, nämlich die Beigeordnete/der Beigeordnete für Kunst und Kultur, die Leiterin/der Leiter des Kulturamtes und die Leiterin/der Leiter des Planungsreferats des Dezernates für Kunst und Kultur, sowie drei Sprecherinnen bzw. Sprecher städtischer Kulturinstitutionen. sowie beratend - die Vorsitzende/der Vorsitzende des Ausschusses für Kunst und Kultur. Synopse: Geschäftsordnung des KEP-Lenkungskreises Ein Vertretungsrecht bei Verhinderung der Mitglieder des Lenkungskreises wird eingeräumt. 2.2. Der Lenkungskreis kann zu seinen Sitzungen Gäste und Referenten einladen. 3. Geschäftsführung 3.1. Die Geschäftsführung, die Aufstellung der Tagesordnung und die Vorbereitung der Sitzungen obliegen dem Dezernat für Kunst und Kultur in Abstimmung mit einem vom Lenkungskreis bestimmten Moderator, dem die Sitzungsleitung obliegt. Bei Verhinderung des Moderators übernimmt die Geschäftsführung die Sitzungsleitung. 3.2. Der Lenkungskreis tagt mindestens viermal im Jahr, bei Bedarf häufiger. Er ist auf Antrag von wenigstens drei Mitgliedern einzuberufen. 3.3. Der Lenkungskreis tagt nicht öffentlich. 3.4. Die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit obliegt der Verwaltung und wird im Lenkungskreis abgestimmt. 3.5. Die Verwaltung, die Ratsgremien und die Mitglieder des Lenkungskreises können Themen zur Tagesordnung anmelden. Die Anmeldungen müssen spätestens 14 Tage vor dem Sitzungstermin der Geschäftsführung vorliegen. Aktuelle Themen können jederzeit kurzfristig aufgenommen werden. Ein Vertretungsrecht bei Verhinderung der Mitglieder des Lenkungskreises wird eingeräumt. 2.2. Der Lenkungskreis kann zu seinen Sitzungen Gäste und Referenten einladen. 3. Geschäftsführung 3.1. Die Geschäftsführung, die Aufstellung der Tagesordnung und die Vorbereitung der Sitzungen obliegen dem Dezernat für Kunst und Kultur in Abstimmung mit einem vom Lenkungskreis bestimmten Moderator, dem die Sitzungsleitung obliegt. Bei Verhinderung des Moderators übernimmt die Geschäftsführung die Sitzungsleitung. 3.2. Der Lenkungskreis tagt mindestens viermal im Jahr, bei Bedarf häufiger. Er ist auf Antrag von wenigstens drei Mitgliedern einzuberufen. 3.3. Der Lenkungskreis tagt nicht öffentlich. 3.4. Die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit obliegt der Verwaltung und wird im Lenkungskreis abgestimmt. 3.5. Die Verwaltung, die Ratsgremien und die Mitglieder des Lenkungskreises können Themen zur Tagesordnung anmelden. Die Anmeldungen müssen spätestens 14 Tage vor dem Sitzungstermin der Geschäftsführung vorliegen. Aktuelle Themen können jederzeit kurzfristig aufgenommen werden. Synopse: Geschäftsordnung des KEP-Lenkungskreises 3.6. Die Einladung mit Tagesordnung wird allen Mitgliedern des Lenkungskreises spätestens eine Woche vor der Sitzung schriftlich oder in elektronischer Form zugestellt. 3.7. Die Verwaltung legt zu den Sitzungen kurze Sachstandsberichte sowie die beabsichtigten weiteren Umsetzungsschritte vor. Auf dieser Grundlage stimmt der Lenkungskreis die weitere Vorgehensweise ab. Weitere Anregungen und Aufgaben können aus der Mitte des Gremiums zur Beratung und Abstimmung vorgebracht werden. 3.8. Die Geschäftsführung erstellt ein Ergebnisprotokoll der Sitzungen, das vom Moderator gegengezeichnet wird. Das Ergebnisprotokoll wird allen Mitgliedern zeitnah zugesandt und in der Folgesitzung bestätigt. Ein Beschlussprotokoll wird kurzfristig versandt. 3.9. Einwendungen gegen den Inhalt des Ergebnisprotokolls sind spätestens in der Folgesitzung geltend zu machen. 3.10. Die Sitzungen können aufgezeichnet werden. 4. Beschlussfassung 4.1. Der Lenkungskreis ist beschlussfähig, wenn alle stimmberechtigten Mitglieder fristgerecht eingeladen wurden und die Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder oder deren benannten Vertreter anwesend sind. 4.2. Beschlüsse werden im Konsens oder mit einfacher Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder gefasst; wenn ein Anliegen keine Mehrheit findet, gilt es als abgelehnt. 3.6. Die Einladung mit Tagesordnung wird allen Mitgliedern des Lenkungskreises spätestens eine Woche vor der Sitzung schriftlich oder in elektronischer Form zugestellt. 3.7. Die Verwaltung legt zu den Sitzungen kurze Sachstandsberichte sowie die beabsichtigten weiteren Umsetzungsschritte vor. Auf dieser Grundlage stimmt der Lenkungskreis die weitere Vorgehensweise ab. Weitere Anregungen und Aufgaben können aus der Mitte des Gremiums zur Beratung und Abstimmung vorgebracht werden. 3.8. Die Geschäftsführung erstellt ein Ergebnisprotokoll der Sitzungen, das vom Moderator gegengezeichnet wird. Das Ergebnisprotokoll wird allen Mitgliedern zeitnah zugesandt und in der Folgesitzung bestätigt. Ein Beschlussprotokoll wird kurzfristig versandt. 3.9. Einwendungen gegen den Inhalt des Ergebnisprotokolls sind spätestens in der Folgesitzung geltend zu machen. 3.10. Die Sitzungen können aufgezeichnet werden. 4. Beschlussfassung 4.1. Der Lenkungskreis ist beschlussfähig, wenn alle stimmberechtigten Mitglieder fristgerecht eingeladen wurden und die Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder oder deren benannten Vertreter anwesend sind. 4.2. Beschlüsse werden im Konsens oder mit einfacher Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder gefasst; wenn ein Anliegen keine Mehrheit findet, gilt es als abgelehnt. Synopse: Geschäftsordnung des KEP-Lenkungskreises 4.3. Die Beschlüsse können durch nachfolgende Verfahren herbeigeführt werden: o persönliche Abstimmung in der Sitzung, o schriftliche Abstimmung des Entscheidungsgremiums im Umlaufverfahren. Bei dringlichen Einzelfragen können Beschlüsse im Umlaufverfahren eingeholt werden. Bei Abstimmungen im Umlaufverfahren ist eine Frist zu setzen, bis wann die Abstimmung erfolgen muss. Äußert sich ein Mitglied nicht innerhalb der vorgenannten Frist, wird diese Stimme als ungültig gewertet. Bei Nichtäußerung wird ein späterer Widerspruch gegen den gefassten Beschluss ausgeschlossen. Über das Ergebnis der Abstimmung sind die Mitglieder zu informieren. 5. Inkrafttreten der Geschäftsordnung Die Geschäftsordnung tritt mit dem Tag der Beschlussfassung durch den Ausschuss Kunst und Kultur der Stadt Köln in Kraft. 4.3. Die Beschlüsse können durch nachfolgende Verfahren herbeigeführt werden: o persönliche Abstimmung in der Sitzung, o schriftliche Abstimmung des Entscheidungsgremiums im Umlaufverfahren. Bei dringlichen Einzelfragen können Beschlüsse im Umlaufverfahren eingeholt werden. Bei Abstimmungen im Umlaufverfahren ist eine Frist zu setzen, bis wann die Abstimmung erfolgen muss. Äußert sich ein Mitglied nicht innerhalb der vorgenannten Frist, wird diese Stimme als ungültig gewertet. Bei Nichtäußerung wird ein späterer Widerspruch gegen den gefassten Beschluss ausgeschlossen. Über das Ergebnis der Abstimmung sind die Mitglieder zu informieren. 5. Inkrafttreten der Geschäftsordnung Die Geschäftsordnung tritt mit dem Tag der Beschlussfassung durch den Ausschuss Kunst und Kultur der Stadt Köln in Kraft.
Beschlussvorlage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VII/VII/2 Vorlagen-Nummer 3935/2021 Freigabedatum 15.11.2021 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Kulturentwicklungsplanung: Neuaufstellung des Lenkungskreises Beschlussorgan Ausschuss Kunst und Kultur Gremium Datum Beschluss: Der Ausschuss Kunst und Kultur beauftragt die Verwaltung mit der Neuaufstellung des KEP Len- kungskreises, der die Aufgabe der Umsetzung und Weiterentwicklung des Kulturentwicklungsplanes mit einem Planungshorizont bis zum Jahr 2026 fortführt. Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Lenkungskreises sind gemäß geltender Geschäftsordnung: Politische Vertreterinnen und Vertreter - Die Vorsitzende des Ausschusses Kunst und Kultur - Je ein Mitglied der im Hauptausschuss stimmberechtigten Fraktionen (Bündnis90/Die Grü- nen, SPD, CDU, Die Linke, FDP, Volt) Insgesamt fünf Mitglieder des Kölner Kulturrats und des KulturNetzKöln Vertreter/innen und Vertreter des Kulturdezernats Ein Vertretungsrecht bei Verhinderung der Mitglieder des Lenkungskreises wird eingeräumt. Die Verwaltung wird beauftragt, gemäß Geschäftsordnung, regelmäßige Sitzungen des Lenkungs- kreises einzuberufen. Der Ausschuss Kunst und Kultur ist regelmäßig über die aktuellen Entwicklungen, Projektfortschritte und Ergebnisse zu informieren. Ausschuss Kunst und Kultur 30.11.2021 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Die Einrichtung eines Lenkungskreises der die Fortentwicklung der Kulturentwicklungsplanung steuert und mit einem Planungshorizont bis 2021 begleitet wurde am 27.10.2015 vom Ausschuss Kunst und Kultur beschlossen. Um die KEP auch in der neuen Ratsperiode fortzuführen, soll der Lenkungskreis gemäß der beste- henden Geschäftsordnung neu aufgestellt werden. Mit einem Planungshorizont bis 2026 (aktuelle Ratsperiode plus 1 Jahr Übergangszeit) wird eine kontinuierliche Kulturentwicklungsplanung ermög- licht, mit der Kultureinrichtungen und Künstlerschaft eine gewisse Planungssicherheit haben. Außer- dem wird dem neuen Rat, ab 2025, Gelegenheit gegeben sich für die weitere Zielsetzung und Fort- schreibung der KEP zu orientieren. In der Geschäftsordnung des Lenkungskreises (aktuelle Fassung vom 25.06.2019: Vorlagen-Nummer 1569/2019), sind die Mitglieder des Lenkungskreises wie folgt festgelegt: Politische Mitglieder: Kulturpolitische Sprecher/innen der im Hauptausschuss stimmberechtig- ten Fraktionen, Vorsitzende des Ausschusses für Kunst und Kultur (mit beratender Stimme) Mitglieder aus der Verwaltung: Beigeordnete für Kunst und Kultur, Leitung des Planungsrefe- rats, Leitung des Kulturamts, drei Sprecher/innen städtischer Kulturinstitutionen Vertreter/innen der freien Szene: Zwei Mitglieder des Kölner Kulturrats und drei Mitglieder des KulturNetz Köln Über die aktuellen Entwicklungen, Projektfortschritte, ggfs. Hemmnisse und Ergebnisse wird der Aus- schuss Kunst und Kultur regelmäßig informiert. Bei erforderlichen strukturellen Anpassungen, die sich aus der Arbeit des Lenkungskreises innerhalb des Prozesses zur Fortschreibung des KEP ergeben, wird der Ausschuss gesondert informiert und ggfs. ein Beschluss eingeholt. Anlage
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3935/2021
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 15.11.2021
- Erstellt
- 09.11.2021 10:47