0132/2020
Stellungnahme zu einem Antrag Umsetzung der von der Verwaltung vorgeschlagenen Maßnahmen am ehemaligen Verschiebebahnhof Köln-Nippes Antrag der SPD-Fraktion AN/0575/2019
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Stellungnahme zu einem Antrag (BV)
2928 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/61/1 612 Schw Sa Vorlagen-Nummer 0132/2020 Freigabedatum: 23.01.2020 Stellungnahme zu einem Antrag öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 5 (Nippes) 30.01.2020 Stellungnahme zu einem Antrag Umsetzung der von der Verwaltung vorgeschlagenen Maßnahmen am ehemaligen Verschiebebahnhof Köln-Nippes Antrag der SPD-Fraktion AN/0575/2019 1. Die Bezirksvertretung Nippes bittet die Verwaltung, die Maßnahmen, die von ihr selbst in der Sitzung vom 29.06.2017 zum Antrag AN/0382/2017 und den dazu folgenden Nachfragen vor- geschlagen wurden, umzusetzen. 2. Die Bezriksvertretung Nippes bittet weiter um die im Antrag geforderten halbjährlichen Sach- standsberichte. 3. Die Verwaltung wird außerdem gebeten darzulegen, welche Liegenschaften der DB AG be- kannt sind, die sich noch in der Fachhoheit der DB AG befinden, obwohl sie nicht mehr für Bahnbetriebszwecke genutzt werden. 4. Die Bezirksvertretung Nippes bittet die Verwaltung zu prüfen, inwieweit für ein Unternehmen auf einer ehemaligen Bahnbetriebsfläche Bestandsschutz besteht, wenn zum Zeitpunkt der Niederlassung die Liegenschaft noch als Bahnbetriebsfläche gewidmet war und das Unter- nehmen sich somit ohne Zustimmung der Kommune ansiedelt. Stellungnahme der Verwaltung: Zu 1.: Wie in der Stellungnahme der Verwaltung in der Sitzung am 29.06.2017 dargelegt, muss für eine Flä- chennutzungsplan- und Bebauungsplanänderung, welche eine zukünftige Mischnutzung erlauben soll, zuvor der Regionalplan geändert werden. Erst im Anschluss können die Änderungen der Bau- leitpläne erfolgen. Zu 2.: Aufgrund der Tatsache, dass weitere Schritte erst nach Abschluss der Regionalplanänderung erfol- gen werden, können bis zu diesem Zeitpunkt halbjährliche Stellungnahmen zwangsläufig lediglich den gleichlautenden Planungsstand darstellen. Aus Gründen der zwingend notwendigen Arbeitsprio- risierung muss mangels neuer zu erwartender Erkenntnisse seitens der Verwaltung auf eine halbjähr- liche Berichterstattung verzichtet werden. Zu 3.: Die Verwaltung hat in der Vergangenheit die ihr bekannten Freistellungverfahren erfasst. Die Bahn selbst führt jedoch keine Auflistung dieser Art. Die Aufstellung der Stadt kann nur informell und nicht abschließend sein. Die Verwaltung hat keine Erkenntnisse darüber, ob und welche gewidmeten Bahnflächen zurzeit durch nicht bahnaffine Nutzungen belegt sind. 2 Zu 4.: Auf gewidmeten Bahnflächen erteilt das Eisenbahnbundesamt die Genehmigungen für die Bebauung und Nutzung dieser Grundstücke. Durch das EBA genehmigte Betriebe auf ehemals gewidmeten Bahnflächen genießen auch dann Bestandsschutz, nachdem die Flächen freigestellt wurden. Ledig- lich bei Nutzungsänderungen oder genehmigungsrelevanten baulichen Änderungen ist nach einer Entwidmung die Bauaufsicht der zuständigen Kommune genehmigungsbehördlich zuständig.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0132/2020
- Typ
- Stellungnahme zu einem Antrag (BV)
- Datum
- 24.01.2020
- Erstellt
- 15.01.2020 15:11