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0132/2020

Stellungnahme zu einem Antrag Umsetzung der von der Verwaltung vorgeschlagenen Maßnahmen am ehemaligen Verschiebebahnhof Köln-Nippes Antrag der SPD-Fraktion AN/0575/2019

Stellungnahme zu einem Antrag (BV) 24.01.2020

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 5 (Nippes), Sitzung am 30.01.2020, TOP 10.2.10

Stellungnahme zu einem Antrag (BV)

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Stellungnahme zu einem Antrag (BV)

2928 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VI/61/1 
612 Schw  Sa 
Vorlagen-Nummer 
 0132/2020 
Freigabedatum: 23.01.2020  
Stellungnahme zu einem Antrag 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 30.01.2020 
 
Stellungnahme zu einem Antrag Umsetzung der von der Verwaltung vorgeschlagenen 
Maßnahmen am ehemaligen Verschiebebahnhof Köln-Nippes 
Antrag der SPD-Fraktion  
AN/0575/2019 
1. Die Bezirksvertretung Nippes bittet die Verwaltung, die Maßnahmen, die von ihr selbst in der 
Sitzung vom 29.06.2017 zum Antrag AN/0382/2017 und den dazu folgenden Nachfragen vor-
geschlagen wurden, umzusetzen. 
2. Die Bezriksvertretung Nippes bittet weiter um die im Antrag geforderten halbjährlichen Sach-
standsberichte. 
3. Die Verwaltung wird außerdem gebeten darzulegen, welche Liegenschaften der DB AG be-
kannt sind, die sich noch in der Fachhoheit der DB AG befinden, obwohl sie nicht mehr für 
Bahnbetriebszwecke genutzt werden. 
4. Die Bezirksvertretung Nippes bittet die Verwaltung zu prüfen, inwieweit für ein Unternehmen 
auf einer ehemaligen Bahnbetriebsfläche Bestandsschutz besteht, wenn zum Zeitpunkt der 
Niederlassung die Liegenschaft noch als Bahnbetriebsfläche gewidmet war und das Unter-
nehmen sich somit ohne Zustimmung der Kommune ansiedelt. 
 
 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
 
Zu 1.:  
Wie in der Stellungnahme der Verwaltung in der Sitzung am 29.06.2017 dargelegt, muss für eine Flä-
chennutzungsplan- und Bebauungsplanänderung, welche eine zukünftige Mischnutzung erlauben 
soll, zuvor der Regionalplan geändert werden. Erst im Anschluss können die Änderungen der Bau-
leitpläne erfolgen. 
 
Zu 2.:  
Aufgrund der Tatsache, dass weitere Schritte erst nach Abschluss der Regionalplanänderung erfol-
gen werden, können bis zu diesem Zeitpunkt halbjährliche Stellungnahmen zwangsläufig lediglich 
den gleichlautenden Planungsstand darstellen. Aus Gründen der zwingend notwendigen Arbeitsprio-
risierung muss mangels neuer zu erwartender Erkenntnisse seitens der Verwaltung auf eine halbjähr-
liche Berichterstattung verzichtet werden. 
 
Zu 3.:  
Die Verwaltung hat in der Vergangenheit die ihr bekannten Freistellungverfahren erfasst. Die Bahn 
selbst führt jedoch keine Auflistung dieser Art. Die Aufstellung der Stadt kann nur informell und nicht 
abschließend sein. Die Verwaltung hat keine Erkenntnisse darüber, ob und welche gewidmeten 
Bahnflächen zurzeit durch nicht bahnaffine Nutzungen belegt sind.

2 
 
 
Zu 4.:  
Auf gewidmeten Bahnflächen erteilt das Eisenbahnbundesamt die Genehmigungen für die Bebauung 
und Nutzung dieser Grundstücke. Durch das EBA genehmigte Betriebe auf ehemals gewidmeten 
Bahnflächen genießen auch dann Bestandsschutz, nachdem die Flächen freigestellt wurden. Ledig-
lich bei Nutzungsänderungen oder genehmigungsrelevanten baulichen Änderungen ist nach einer 
Entwidmung die Bauaufsicht der zuständigen Kommune genehmigungsbehördlich zuständig.

Beratungsverlauf (1)

30.01.2020 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 10.2.10 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0132/2020
Typ
Stellungnahme zu einem Antrag (BV)
Datum
24.01.2020
Erstellt
15.01.2020 15:11