A-N/0013/2019
Umwandlung eines Fußwegs in einen Rad- und Fußweg in Coerde
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A-N-0013-2019 - Umwandlung eines Fußwegs in einen Rad- und Fußweg in Coerde
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A-N/0013/2019
SPD Fraktion in der BV Nord
10. März 2019
Umwandlung eines Fußwegs in einen Rad- und Fußweg in Coerde
Die BV-Nord möge beschließen:
Die Verwaltung prüft,
1. ob und wie der Mittelweg zwischen Königsberger und Breslauer Straße (von der Königsberger
Straße zum Coerdemarkt) von einem Fußweg in einen Rad- und Fußweg umgewandelt
werden kann;
2. ob die alternierenden Parkbuchten an der Breslauer Straße in Höhe der Tiefgarage und der
gegenüber liegenden Hausnummer 58 um je einen Stellplatz verkürzt werden können.
Begründung:
Zu 1.
Der Mittelweg wäre eine sichere Alternative für Radfahrende, weil die verkehrsberuhigte Breslauer
Straße mit alternierenden Parkbuchten so beengt ist, dass die Sicherheit für Radfahrende nicht
gewährleistet ist.
Zu 2.
Die beidseitig versetzten Parkbuchten an der Breslauer Straße ziehen sich durch eine sehr lange
Kurve. Darüber hinaus wird manches Auto verbotswidrig zusätzlich hinter der Parkbucht geparkt.
Autofahrende können den Gegenverkehr nicht rechtzeitig sehen und anhalten. Dadurch ergeben
sich heikle Situationen: das eine Auto fährt über den Bürgersteig oder es muss zurücksetzen, falls
nicht schon das nächste Auto hinter ihm steht.
Igelbrink
Hopmann
Lamken
Urbscheit
Wack
Witte
Stellungnahme - 66.20 - 20200326
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66.20.0111 26.03.2020 Herr Stewen m Seast klünster n Amt für Bürger- u. Ratsservice Bezirksverwaltung Nord Amt für Bürger- und Ratsservice Bezirksvertretung Münster-Nord Bezirksverwaltung Nord Über Herrn Stadtbaurat Denstorff - Umwandlung eines Fußwegs in einen Rad- und Fußweg in Coerde - Antrag Ifd. Nr. A-N/0013/2019 der SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Münster-Nord Die Verwaltung hat den Antrag zur Kenntnis genommen und entsprechend geprüft. Zu 1.: Umwandlung des „Mittelwegs“ zwischen Königsberger und Breslauer Str. von einem Fußweg in einen Rad- und Fußweg Die Prüfung hat ergeben, dass der „Mittelweg“ zwischen Königsberger und Breslauer Straße nicht in einen gemeinsamen Geh- und Radweg umgewandelt werden kann. Im Rahmen eines Ortstermins mit der Polizei und den Ämtern 32 und 66 wurde deutlich, dass die zahlreich vorhandenen Stichwege, Hauszugänge und die beiden Spielflächen ein Risiko im Hinblick auf die Verkehrssicherheit darstellen. Da der Bereich laut Polizei aktuell unfallunauffällig ist und der Weg de facto bereits regelwidrig von Radfahrenden genutzt wird, wurde beschlossen, den Gehweg (VZ 239) per Zusatzzeichen „Radfahrer frei“ (ZZ 1022-10) für Radfahrende freizugeben (vgl. Abb.1). Im Unterschied zur Einrichtung eines gemeinsamen Geh- und Radwegs, wird bei der Freigabe des Gehwegs für den Radverkehr die Notwendigkeit der Rücksichtnahme und der Unterordnung Radfahrender gegenüber zu Fuß Gehenden deutlich. Amt 32 ordnet die veränderte Beschilderung an. Zudem werden die zwei Umlaufsperren auf Höhe der beiden Spielplätze entfernt, um die Befahrbarkeit mit dem Fahrrad, aber auch mit Rollstühlen, Rollatoren oder Kinderwagen zu verbessern (s. Abb. 2). Dem Antrag wird damit zumindest in Teilen entsprochen. Abbildung 2:VZ 239 mit Abbildung 1: Angeordnete Maßnahmen auf dem Verbindungsweg zwischen ZZ 1022-10, hier am Königsberger Str. und Hamannplatz; 1. u. 4.: VZ 239 + ZZ 1022-10; Dortmund-Ems-Kanal 2. u. 3.: Entfernung der Umlaufsperren ii 7 T JATO | Zu2.: Verkürzung der alternierenden Parkbuchten an der Breslauer ' Str. in Höhe _der Tiefgarage und der eeanübeegenden Hausnr. 80 um je einen Stellplatz Die Prüfung hat ergeben, dass die im Antrag erwähnten rechtsseitig markierten Parkbuchten gegenüber der Tiefgarage in der Breslauer Straße, auf Höhe der Hausnummer 80, mutmaßlich widerrechtlich aufgebracht wurden. Diese sind zwar schon deutlich verblasst, allerdings noch sichtbar, sodass Autofahrenden hier Stellplätze suggeriert werden, die eigentlich nicht existieren. Der Anfang bzw. das Ende der eigentlichen Parkbuchten ist mit einem Freiburger Kegel gekennzeichnet (s. Abb. 3 und 4). Die Prüfung durch Anlegen einer Schleppkurve hat ergeben, dass das Befahren und Verlassen der Tiefgarage mit einem PKW nach Entfernung der genannten Markierung (s. Abb. 4) wieder ohne Rangieren möglich wäre. Daher ordnet Amt 32 im Bereich der mutmaßlich regelwidrigen Markierung eine Grenzmarkierung (VZ 299) auf ca. 20 Metern zwischen der Bordsteinabsenkung und der Markierung für den dort vorhandenen Freiburger Kegel an (s. Abb. 4). Dem Antrag wird damit im Ergebnis entsprochen. Abbildung 3: Verortung der mutmaßlich widerrechtlichen aufgebrachten Stellplatzmarkierung auf dem Luftbild der Breslauer Str. Abbildung 4: In Abb. 2 umrandeter Bereich von der Tiefgarage aus blickend auf Hausnr. 80; links im Bild: Freiburger Kegel als Anfang, -Markierung der links anschließenden „regelkonformen“ Stellplätze Michael Grimm " Amtsleiter | N
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (2)
- Königsberger Straße
- Breslauer Straße
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Details
- Aktenzeichen
- A-N/0013/2019
- Typ
- Antrag an die BV Nord
- Datum
- 18.05.2020
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37