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A-N/0013/2019

Umwandlung eines Fußwegs in einen Rad- und Fußweg in Coerde

Antrag an die BV Nord 18.05.2020

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Nord, Sitzung am 19.03.2019, TOP 6.4

A-N-0013-2019 - Umwandlung eines Fußwegs in einen Rad- und Fußweg in Coerde

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Stellungnahme - 66.20 - 20200326

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A-N-0013-2019 - Umwandlung eines Fußwegs in einen Rad- und Fußweg in Coerde

1295 Zeichen

A-N/0013/2019 
    
 SPD Fraktion in der BV Nord 
 
 
          10. März 2019 
 
Umwandlung eines Fußwegs in einen Rad- und Fußweg in Coerde 
 
Die BV-Nord möge beschließen: 
Die Verwaltung prüft, 
1. ob und wie der Mittelweg zwischen Königsberger und Breslauer Straße (von der Königsberger 
Straße zum Coerdemarkt) von einem Fußweg in einen Rad- und Fußweg umgewandelt 
werden kann; 
 
2. ob die alternierenden Parkbuchten an der Breslauer Straße in Höhe der Tiefgarage und der 
gegenüber liegenden Hausnummer 58 um je einen Stellplatz verkürzt werden können. 
 
Begründung: 
Zu 1.  
Der Mittelweg wäre eine sichere Alternative für Radfahrende, weil die verkehrsberuhigte Breslauer 
Straße mit alternierenden Parkbuchten so beengt ist, dass die Sicherheit für Radfahrende nicht 
gewährleistet ist. 
Zu 2.  
Die beidseitig versetzten Parkbuchten an der Breslauer Straße ziehen sich durch eine sehr lange 
Kurve. Darüber hinaus wird manches Auto verbotswidrig zusätzlich hinter der Parkbucht geparkt. 
Autofahrende können den Gegenverkehr nicht rechtzeitig sehen und anhalten.  Dadurch ergeben 
sich heikle Situationen: das eine Auto fährt über den Bürgersteig oder es muss zurücksetzen, falls 
nicht schon das nächste Auto hinter ihm steht.  
 
Igelbrink 
Hopmann 
Lamken 
Urbscheit 
Wack 
Witte

Stellungnahme - 66.20 - 20200326

3493 Zeichen

66.20.0111 26.03.2020

Herr Stewen

m
Seast klünster
n

Amt für Bürger- u. Ratsservice
Bezirksverwaltung Nord

Amt für Bürger- und Ratsservice
Bezirksvertretung Münster-Nord
Bezirksverwaltung Nord

Über Herrn Stadtbaurat Denstorff

- Umwandlung eines Fußwegs in einen Rad- und Fußweg in Coerde -

Antrag Ifd. Nr. A-N/0013/2019 der SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Münster-Nord

Die Verwaltung hat den Antrag zur Kenntnis genommen und entsprechend geprüft.

Zu 1.: Umwandlung des „Mittelwegs“ zwischen Königsberger und Breslauer Str. von einem
Fußweg in einen Rad- und Fußweg

Die Prüfung hat ergeben, dass der „Mittelweg“ zwischen Königsberger und Breslauer Straße
nicht in einen gemeinsamen Geh- und Radweg umgewandelt werden kann. Im Rahmen
eines Ortstermins mit der Polizei und den Ämtern 32 und 66 wurde deutlich, dass die
zahlreich vorhandenen Stichwege, Hauszugänge und die beiden Spielflächen ein Risiko im
Hinblick auf die Verkehrssicherheit darstellen. Da der Bereich laut Polizei aktuell
unfallunauffällig ist und der Weg de facto bereits regelwidrig von Radfahrenden genutzt wird,
wurde beschlossen, den Gehweg (VZ 239) per Zusatzzeichen „Radfahrer frei“ (ZZ 1022-10)
für Radfahrende freizugeben (vgl. Abb.1). Im Unterschied zur Einrichtung eines
gemeinsamen Geh- und Radwegs, wird bei der Freigabe des Gehwegs für den Radverkehr
die Notwendigkeit der Rücksichtnahme und der Unterordnung Radfahrender gegenüber zu
Fuß Gehenden deutlich.

Amt 32 ordnet die veränderte Beschilderung an. Zudem werden die zwei Umlaufsperren auf
Höhe der beiden Spielplätze entfernt, um die Befahrbarkeit mit dem Fahrrad, aber auch mit
Rollstühlen, Rollatoren oder Kinderwagen zu verbessern (s. Abb. 2).

Dem Antrag wird damit zumindest in Teilen entsprochen.

Abbildung 2:VZ 239 mit Abbildung 1: Angeordnete Maßnahmen auf dem Verbindungsweg zwischen
ZZ 1022-10, hier am Königsberger Str. und Hamannplatz; 1. u. 4.: VZ 239 + ZZ 1022-10;
Dortmund-Ems-Kanal 2. u. 3.: Entfernung der Umlaufsperren

ii 7 T JATO |
Zu2.: Verkürzung der alternierenden Parkbuchten an der Breslauer ' Str. in Höhe _der
Tiefgarage und der eeanübeegenden Hausnr. 80 um je einen Stellplatz

Die Prüfung hat ergeben, dass die im Antrag erwähnten rechtsseitig markierten Parkbuchten
gegenüber der Tiefgarage in der Breslauer Straße, auf Höhe der Hausnummer 80,
mutmaßlich widerrechtlich aufgebracht wurden. Diese sind zwar schon deutlich verblasst,
allerdings noch sichtbar, sodass Autofahrenden hier Stellplätze suggeriert werden, die
eigentlich nicht existieren. Der Anfang bzw. das Ende der eigentlichen Parkbuchten ist mit
einem Freiburger Kegel gekennzeichnet (s. Abb. 3 und 4). Die Prüfung durch Anlegen einer
Schleppkurve hat ergeben, dass das Befahren und Verlassen der Tiefgarage mit einem PKW
nach Entfernung der genannten Markierung (s. Abb. 4) wieder ohne Rangieren möglich
wäre. Daher ordnet Amt 32 im Bereich der mutmaßlich regelwidrigen Markierung eine
Grenzmarkierung (VZ 299) auf ca. 20 Metern zwischen der Bordsteinabsenkung und der
Markierung für den dort vorhandenen Freiburger Kegel an (s. Abb. 4).

Dem Antrag wird damit im Ergebnis entsprochen.

Abbildung 3: Verortung der mutmaßlich widerrechtlichen aufgebrachten Stellplatzmarkierung auf dem Luftbild der
Breslauer Str.

Abbildung 4: In Abb. 2 umrandeter Bereich von der Tiefgarage aus blickend auf Hausnr. 80; links im Bild:
Freiburger Kegel als Anfang, -Markierung der links anschließenden „regelkonformen“ Stellplätze

Michael Grimm "
Amtsleiter | N

Beratungsverlauf (1)

19.03.2019 Bezirksvertretung Münster-Nord
TOP 6.4 Antrag Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Königsberger Straße
  • Breslauer Straße

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Details

Aktenzeichen
A-N/0013/2019
Typ
Antrag an die BV Nord
Datum
18.05.2020
Erstellt
06.10.2020 14:37