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3817/2018

Gebührenfestsetzung für die Inanspruchnahme der Standplätze auf den Kölner Wochenmärkten

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 18.04.2019

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 21.05.2019, TOP 6.1.3

Anlage 3 Vorab-Auszug aus Niederschrift WiA 21.03.2019

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Beschlussvorlage Rat

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Anlage 2 Satzungsänderung

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Anlage 1

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Anlage 3 Vorab-Auszug aus Niederschrift WiA 21.03.2019

2446 Zeichen

Geschäftsführung  
Wirtschaftsausschuss 
Frau Doberitz 
Telefon:  (0221) 25507  
Fax       :  (0221)  
E-Mail:  uta.doberitz@stadt-koeln.de 
Datum: 10.04.2019 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der 35. Sitzung des 
Wirtschaftsausschusses vom 21.03.2019 
öffentlich 
9.1 Gebührenfestsetzung für die Inanspruchnahme der Standplätze auf 
den Kölner Wochenmärkten 
3817/2018 
Dem Ausschuss liegt die Beschlussvorlage der Verwaltung vor. 
Herr Frank möchte wissen, was die Haupttreiber bei den Aufwendungen sind und wie 
sich diese beeinflussen lassen. Er bemängelt, dass die Anlage 1 der Vorlage keinen 
Vergleich über die drei abgelaufenen Geschäftsjahre 2016, 2017 und 2018 enthält. 
Sie sei daher nicht aussagekräftig hinsichtlich der Frage, wo sich eventuelle Stell-
schrauben befinden, um den Aufwand u.U. auch zu minimieren. Die Beteiligung der 
Marktbeschicker am Aufwand habe seine Grenzen und eine Gefährdung der Wo-
chenmärkte als Teil der Daseinsvorsorge sei nicht im Interesse der Politik. 
Er bittet deshalb, die Kalkulation im Soll-Ist-Vergleich über mehrere Jahre darzustel-
len. 
Herr Joisten macht eine Verfristung der Vorlage geltend, die eine interne Abstim-
mung nicht ermöglichte. Er meldet Beratungsbedarf für seine Fraktion an und bittet 
um Vertagung in die nächste Sitzung. 
Herr Dr. Strahl schließt sich den Ausführungen von Herrn Joisten an. Er weist darauf 
hin, dass seine Fraktion bereits bei der letzten Beschlussfassung über eine Gebüh-
renerhöhung um eine Auswertung nach einem Jahr gebeten habe, aus der die Aus-
wirkungen dieser Gebührenerhöhung auf die Struktur der Marktbeschicker hinsicht-
lich der angebotenen Waren zu entnehmen ist. Eine solche Auswertung sei dem 
Ausschuss bisher nicht vorgelegt worden. Über eine weitere Gebührenerhöhung 
könne erst ein Beschluss gefasst werden, wenn die Auswirkungen der letzten aus-
gewertet und dargestellt worden sind. 
Frau Klein stellt fest, dass die entscheidende Frage die der Weiterentwicklung der 
Wochenmärkte sei.  
Frau Faßbender sagt eine Ergänzung der Vorlage zur nächsten Sitzung zu. Sie be-
richtet von ihrem ersten Gespräch mit den Marktsprechern und den dort geäußerten 
Sorgen über die Zukunft einzelner Märkte, aber auch von neuen Ideen.

Herr Frank bittet darum, dass die verbesserte Vorlage so zeitnah eingestellt wird, 
dass die Fraktionen ausreichend Zeit haben, sich mit den neuen Daten auseinander-
zusetzen.  
 
Beschluss: zurückgestellt

Beschlussvorlage Rat

9275 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
III/23/236 
 
Vorlagen-Nummer 
 3817/2018 
Freigabedatum 
15.03.2019  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Gebührenfestsetzung für die Inanspruchnahme der Standplätze auf den Kölner 
Wochenmärkten 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat nimmt die als Anlage 1 beigefügten Gebührenbedarfsberechnungen zustimmend zur Kennt-
nis und beschließt die Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren auf den 
Wochenmärkten der Stadt Köln gemäß Anlage 2. 
 
 
Alternative: 
 
Der Rat lehnt die Änderungssatzung ab. 
 
 
 
Wirtschaftsausschuss 02.05.2019 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 13.05.2019 
Finanzausschuss 20.05.2019 
Rat 21.05.2019

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme        € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2019 
a) Personalaufwendungen    s. Anlage 1 € 
b) Sachaufwendungen etc.    s. Anlage 1 € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2019 
a) Erträge    s. Anlage 1 € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten   s. Anlage 1 € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer      
 
 
Begründung 
 
Die letzte Gebührenfestsetzung für die Inanspruchnahme der Standplätze auf den Kölner Wochen-
märkten erfolgte zuletzt zum 01.01.2017. Mit Ratsbeschluss vom 20.12.2016 wurde die Standgebühr 
für alle Kölner Wochenmärkte auf 2,12 € für Dauerzuweisungen und 3,15 € für Tageszuweisungen 
inkl. 19 % MwSt. pro laufendem Meter für die Jahre 2017 und 2018 festgelegt. Die neuen Gebüh-
rensätze sollen zum 01.06.2019 für die Jahre 2019 und 2020 zum Tragen kommen. Für 2021 ist dann 
wieder eine Neukalkulation notwendig. 
 
Zur Kalkulation: 
 
Nach dem Grundsatz des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG) soll 
das veranschlagte Gebührenaufkommen die voraussichtlichen Kosten der Einrichtung nicht überstei-
gen bzw. in der Regel decken. Von diesem Grundsatz kann jedoch im Rahmen der wirtschaftlichen 
Betätigung der Einrichtung abgewichen werden. Die erwirtschafteten Kostenüberdeckungen sind in-
nerhalb von vier Jahren im Wege der Gebührenausgleichsrücklage wieder auszugleichen. Diese Vor-
gaben wurden bei der erfolgten Gebührenkalkulation nach eingehender Prüfung beachtet. 
 
In der Anlage 1 sind die zu erwartenden Kosten und die kostenmindernden Erlöse 2019 und 2020 
sowie die daraus resultierenden Gebührensätze für den Zeitraum 01.05.2019 bis 31.12.2020 darge-
stellt. 
 
Folgende Besonderheiten sind dabei hervorzuheben: 
 
1. Unter Beachtung und auf der Grundlage von § 6 Absatz 2 KAG NRW wurden die ansatzfähigen 
Kosten der Wochenmärkte erfasst und für den nächsten Kalkulationszeitraum prognostiziert. Da-
bei wird für die Berechnung des Gebührenausgleichs der bisherige zweijährige Berechnungs-
rhythmus fortgeschrieben. Die nachfolgend dargestellten Kostenüber- und -unterdeckungen aus

3 
den Jahren 2015 und 2016 werden gem. § 6 Absatz 2 KAG innerhalb der nächsten vier Jahre 
ausgeglichen (Neufestsetzung für 2019+2020). 
 
Folgende Ergebnisse sind zustande gekommen:  
 
Haushaltsjahr 
Beträge in €, kfm. gerundet 
2015 2016 
Erträge 1.486.744 1.471.067 
Aufwendungen 1.464.962 1.555.706 
Ergebnis  
Überdeckung / Unterdeckung ( -) 21.782 -84.639 
Kumulierte Gebührenrücklage  21.782 -62.857 
Kostendeckungsquote 101,49 %  94,56 % 
 
 
2. Gem. § 6 KAG sollen die Gebührensätze grundsätzlich kostendeckend kalkuliert werden. Im 
Rahmen der wirtschaftlichen Betätigung der Wochenmärkte kann von diesem Grundsatz abgewi-
chen werden und eine angemessene Ertragserwartung in Höhe von drei Prozent in der Kalkulati-
on angesetzt werden. Nach § 109 Abs. 1 Satz 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-
Westfalen (GO NRW) sollen Unternehmen einen Ertrag für den Haushalt und die Gemeinde ab-
werfen, soweit dadurch die Erfüllung des öffentlichen Zwecks nicht beeinträchtigt wird. Begrenzt 
wird dies wiederum durch das Verbot einer unangemessenen Gewinnerzielung. In der letzten 
Kalkulation zum 01.01.2017 wurde ein Gewinn von 3 % angesetzt.  
 
Da mit dieser Satzungsänderung auf einen Gewinn verzichtet wird, entgehen dem städtischen 
Haushalt ab Mai 2019 bis Ende 2020 ca. 90.000 €. Vor dem Hintergrund, dass bereits eine Belas-
tungserhöhung der Tageshändler von 21 % erforderlich ist, um eine Kostendeckung zu erreichen, 
verzichtet die Verwaltung auf eine Ertragserzielung durch eine weitere Erhöhung des Gebühren-
satzes. Darüber hinaus soll der Markt und damit die Erfüllung des öffentlichen Zwecks nicht be-
einträchtigt werden.  
 
3. Das Budget für Marketingmaßnahmen wird für beide Jahre auf 200.000 € festgelegt. Das ent-
spricht einem Mehrbedarf von insgesamt rund 90.600 €. Die Erhöhung ist notwendig, um die be-
reits erfolgreich angelaufenen Werbemaßnahmen zu optimieren. Die Werbemaßnahmen waren 
Gegenstand einer gesonderten Vorlage. 
 
4. Die eingeleitete Umstellung auf eine bargeldlose Gebührenabrechnung für Tageshändler/innen 
basiert auf dem Auftrag des Rechnungsprüfungsausschusses in seiner Sitzung am 19.03.2016 
(Vorlagen-Nr. 3570/2015), künftig von einer Bargeldkassierung abzusehen. Die Verwaltung hatte 
hierzu bereits mit Vorlagen-Nr. 1586/2016 Stellung genommen und das realisierbare neue Verfah-
ren erläutert und umgesetzt. 
 
5. Im Wege der am 17.04.2017 vorgenommenen Umstellung auf eine unbare Gebührenerhebung für 
Tageshändler/innen in 2017 wird das Ziel weiter verfolgt, möglichst viele Händler/innen in eine 
Dauerzuweisung zu überführen und die Tagesplatzvergabe vor Ort auf ein Minimum zu reduzie-
ren. Damit soll eine bessere Auslastung der Veranstaltungsplätze und ein stabileres Gebühren-
aufkommen verwirklicht werden.  
 
6. Für die Ermittlung der Gebührensätze pro laufendem Meter wurden folgende Standflächen zu-
grunde gelegt: 
 
 2014 2015 2016 2017 * Plan 
2019/2020 
Lfd. Meter Festzuweisungen  428.586  419.760  449.102 455.881  528.040 
Lfd. Meter Tageszuweisungen 332.624  315.895  285.206 222.831  200.000 
*vermehrter Wechsel von Tages- zu Dauerhändlern 
 
In den vergangenen Jahren waren teilweise rückläufige Standflächenvermietungen zu verzeich-

4 
nen. Für die nächsten Jahre prognostiziert die Verwaltung jedoch eine weitere Erhöhung der 
Standzuweisungen in laufenden Metern auf Grund der Marketingkampagnen und einer wieder 
zunehmenden Beliebtheit der Wochenmärkte. 
 
Neue Gebührensätze: 
 
Vor dem Hintergrund der aufgeführten Schwerpunkte werden die Wochenmarktgebühren ab Juni 
2019 entsprechend der zu erwartenden Kosten angehoben. Folgende Gebühren für Standgelder bei 
Tageszuweisungen und bei Dauerzuweisungen sind vorgesehen:  
 
 
In € 
  
Bisher 
 
ab 
01.06.2019 
 
Änderung 
 
Änderung 
% 
Dauerzuweisung pro lfd. Meter netto  1,78 1,83 0,05 2,81 
 pro lfd. Meter brutto 2,12 2,18 0,06 2,83 
Tageszuweisung pro lfd. Meter netto  2,65 3,21 0,56 21,13 
 pro lfd. Meter brutto 3,15 3,82 0,67 21,27 
Differenz Dauer-/Tageszuweisung netto   0,87 1,38   
 
Ein deutlich höherer Arbeits- und Sachaufwand entsteht für den Anteil der Tageshändler/innen durch 
die morgendlichen Zuweisungen vor Ort sowie die gesonderten erforderlichen Gebührenbescheide, 
die aus dem unbaren Abrechnungsverfahren seit dem 17.04.2017 resultieren (Registrierung, Be-
scheiderstellung, Porto, Buchhaltung, Mahnverfahren). Der höhere Aufwand kann nach heutiger 
Kenntnis nur durch restriktive Tagesplatzvergabe gemindert werden. Diese Umstände begründen 
daher die vorgesehene Gebührenerhöhung um 21,27 % für die Tageshändler. 
 
Haushaltsmäßige Auswirkungen: 
 
Durch die Anhebung der Gebührensätze ist mit haushaltsmäßigen Auswirkungen zu rechnen. Im 
Rahmen der Neukalkulation sind Kosten anzusetzen, die nicht im Haushaltsplan 2019 veranschlagt 
sind. Die Deckung erfolgt über die neuen Gebührensätze und ist somit haushaltsneutral. Für den 
Haushaltsplan 2020 ist eine entsprechende Veranschlagung vorgesehen. Die Finanzierung des 
entgangenen Gewinns i.H.v. ca. 90.000 € wird im Rahmen der Haushaltsplanbewirtschaftung im 
Teilplan 0203 kompensiert. 
 
 
Alternative: 
 
Bei einer Ablehnung der Änderungssatzung verbleibt es bei den bisherigen Gebührensätzen. Die 
unter Punkt 1 aufgeführten Ergebnisse aus den Jahren 2015 und 2016 werden auch bei der Alternati-
ve gebührensteigernd berücksichtigt. Damit ist in der Folge für das Jahr 2019 mit einer Unterdeckung 
in Höhe von rund 87.500 € und für das Jahr 2020 mit einer Unterdeckung in Höhe von rund 148.900 € 
zu rechnen. 
 
Begründung der Dringlichkeit: 
Um die geänderte Gebührenfestsetzung für die Inanspruchnahme der Standplätze auf den Kölner 
Wochenmärkten ab dem 01.06.2019 in Kraft zu setzen und die in der Vorlage aufgeführte Gebühren-
kalkulation ab Juni 2019 zu realisieren, ist eine Beschlussfassung durch den Rat am 21.05.2019 er-
forderlich. Die Vorlage konnte wegen der umfangreichen stadtinternen Abstimmungen nicht vorher 
fertig gestellt werden. 
 
 
 
Anlagen

Anlage 2 Satzungsänderung

1270 Zeichen

Anlage 2 
 
 
Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren  
auf den Wochenmärkten der Stadt Köln  
 vom         
 
 
Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung vom 21. Mai 2019 aufgrund der §§ 7 und 
77 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung 
der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (SGV.NRW.2023), der §§ 2, 4, 5 und 6 des 
Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen vom 21. Oktober 
1969 (SGV.NRW.610) und § 71 der Gewerbeordnung in der Fassung der  Bekannt-
machung vom 22.02.1999 (BGBl. l S. 202) – jeweils in der bei Erlass dieser Satzung 
geltenden Fassung – diese Satzung beschlossen: 
 
 
§ 1  
Änderungen der Satzung 
 
Die Satzung über die Erhebung von Gebühren auf den Wochenmärkten der Stadt 
Köln vom 19. Dezember 1994 (ABl StK 1994, S. 495) in der Fassung der 2. Satzung 
zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren auf den Wochenmärk-
ten der Stadt Köln vom 21. Dezember 2016 (ABl. Stadt Köln 2016, S. 569) wird wie 
folgt geändert: 
 
1. § 1 wird wie folgt geändert: 
 
a) In Absatz 1 Satz 1 w ird der Betrag „1,78 €“ durch den Betrag „1,83 €“ und 
der Betrag „2,65 €“ durch den Betrag „3,21 €“ ersetzt.   
 
 
§ 2 
Inkrafttreten 
 
Diese Satzung tritt am 1.6.2019 in Kraft

Anlage 1

2962 Zeichen

Anlage 1
Soll-(Prognose)-Ist-Vergleich (Jahresergebnisse) 2016 - 2018
Prognose 2019 - 2020
Kostenarten Ergebnis 2016 Prognose 2017 Ergebnis 2017 Prognose 2018 Ergebnis 2018 Prognose 2019 Prognose 2020 Summe
Anteil 
Dauerhändler
Anteil 
Tageshändler
Personalkosten 430.528 702.437,45 452.576 716.486,19 509.873 435.592 438.211 873.803 260.350 613.453
Unterhaltung baul. Anlagen, BuG 5.208 10.440 7.978 10.440 7.049 15.201 15.201 30.403 22.051 8.352
Energiekosten 69.555 141.050,00 97.264 143.871,00 63.537 108.511 108.512 217.023 157.404 59.618
Reinigung/Winterdienst 217.037 183.816,00 230.451 186.021,79 227.281 208.273 208.273 416.546 302.116 114.429
sonst. Bewirtschaftung 3.863 15.000,00 4.152 15.000,00 3.912 4.849 4.849 9.698 7.033 2.664
sonst. Dienstleistungen 6.557 26.745,85 21.012 26.745,85 14.108 57.417 31.050 88.467 64.164 24.303
Fortbildung, Reisekosten, Dienstkleidung 20.136 33.935 15.160 33.935 18.963 23.498 23.498 46.995 34.085 12.910
Mieten 19.797 19.797
Mieten für die WM-Flächen 307.002 285.100,03 294.614 285.100,03 297.492 317.124 317.124 634.247 460.013 174.234
Büromaterial, Geschäftsaufwand 3.794 17.832 934 17.832 3.963 2.480 2.480 4.959 3.597 1.362
Werbung 162.445 220.000 190.947 220.000 151.990 200.000 200.000 400.000 290.116 109.884
Forderungsverlust, Pauschalwertberichtigung 2.581 0 19.744 0 1.168
Overheadkosten 59.125 59.125
Umlagekostenart 01 (Techniker) 16.481 15.886 18.641 25.576 26.071 51.647 37.459 14.188
Umlagekostenart 04 (VKSt Verw.) 292.239 323.097 333.892 353.502 339.761 693.263 502.816 190.446
 IT-Leistungen 7.435 18.376 7.603 18.376 7.995 11.615 11.615 23.230 16.848 6.381
kalk. Kosten 10.844 38.804 19.211 38.804 23.079 34.222 26.211 60.433 43.831 16.601
voraussichtliche Gesamtkosten 1.555.706 1.772.458 1.700.631 1.791.533 1.682.942 1.797.858 1.752.854 3.550.713 2.201.886 1.348.827
Verwaltungsgebühren -51.814 -51.000 -44.603 -51.000 -25.702 -48.886 -48.886 -97.772 -70.913 -26.859
Mieten und Pachten -2.763 -2.993 -2.861
sonst.privr. Entgelt -152.819 -169.600 -134.662 -169.900 -128.078 -167.050 -167.050 -334.100 -242.319 -91.781
sonstige ordentl. Erträge, zinsähnl. Erträge -8.496 -9.700 -10.680 -9.700 -1.053 -2.710 -2.710 -5.420 -3.931 -1.489
voraussichtliche Kostenminderung -215.892 -230.300 -192.938 -230.600 -157.693 -218.646 -218.646 -437.292 -317.163 -120.129
voraussichtliche Gesamtkosten 2.201.886 1.348.827
voraussichtliche Kostenminderung -317.163 -120.129
Ausgleich der Über- und Unterdeckung 2015/2016 45.589 17.267
ansatzfähige Kosten 1.930.311 1.245.966
voraussichtlich vergebene Standmeter 1.056.080 400.000
voraussichtlich vergebene Standmeter Jan.-April 2019 153.163 67.806
voraussichtlich vergebene Standmeter Mai 2019-Dez. 2020 902.917 332.194
Erlöse (Gebühr Januar bis April 2019) -1.255.175 -1.397.664 -1.395.793 -272.860 -179.489
zu deckende Kosten mit neuer Gebühr 1.657.451 1.066.477
Standgebühr je lfd. Meter netto 1,83 € 3,21 €
Standgebühr je lfd. Meter brutto 2,18 € 3,82 €

Beratungsverlauf (4)

21.03.2019 Wirtschaftsausschuss
TOP 9.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung
25.03.2019 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
TOP 10.12 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung
01.04.2019 Finanzausschuss
TOP 10.25 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung
21.05.2019 Rat
TOP 6.1.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3817/2018
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
18.04.2019
Erstellt
19.11.2018 14:19