V/0282/2015
Berücksichtigung der bisherigen städtebaulichen Ergebnisse laufender Projektentwicklungen an der Nordseite des Stadthafen 1 in der weiteren Bauleitplanung
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Beschlussvorlage
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V/0282/2015 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Betrifft Berücksichtigung der bisherigen städtebaulichen Ergebnisse laufender Projektentwicklungen an der Nordseite des Stadthafen 1 in der weiteren Bauleitplanung Beratungsfolge 30.04.2015 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen Einbringung 12.05.2015 Bezirksvertretung Münster-Mitte Vorberatung 19.05.2015 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Der ASSVW beschließt, für den Bereich der Nordseite des Stadthafen 1 - die städtebauliche Vorplanung für das Wohngebiet „Neuhafen“ auf dem ehemaligen OSMO-Gelände (Deilmann und Kresing) zwischen Schillerstraße und Hafenweg, - das Wettbewerbsergebnis „Haf entor“ (Kuhr / Arch. Kleihues+ Kleihues) für den Grun d- stücksbereich zwischen Schillerstraße, DEK und Wasserkante Hafenbecken, Hafenweg 46 – 50 sowie - das Ergebnis des Bieterverfahrens (LVM / Arch. Bukowski /Lecke) für die Grundstücke der Stadtwerke Münster GmbH zwischen Hafenweg und Wasserkante, Hafenweg 34 – 44 der weiteren Bauleitplanung zu Grunde zu legen. Begründung: Grundlage der laufenden städtebaulichen Planungen sind der vom Hauptausschuss am 14.12.2011 (V/0800/2011) beschlossene „Masterplan Stadthäfen“ und die daraus abgeleiteten Ziele für die mit Au fstellungsbeschluss des Rates vom 27.06.2012 (V/0430/2012) eingeleiteten Verfahren zur 42. Änderung des Flächennutzungsplanes und zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 541 - Stadthafen I / Schillerstraße / Lütkenbecker Weg / Bundesstraße B 51 / Alberslohe r Weg (vgl. Anlage 1, eingeleitete Bebauungsplanverfahren). In der Begründung für den Aufstellungsb eschluss zum Bebauungsplan Nr. 541 werden für den Bereich nördlich des Stadthafen 1 folgende Aussagen getroffen: Vorlagen-Nr.: V/0282/2015 Auskunft erteilt: Herr Schowe Ruf: 492 61 00 E-Mail: Schowe@stadt-muenster.de Datum: 09.04.2015 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0282/2015 „Ein wesentlicher Baustein der beabsichtigte n städtebaulichen Aufwertung des Gesamtbereichs der Stadthäfen ist der Bereich nördlich des Stadthafens I, südlich des Hansarings, südwestlich der Schillerstraße. In diesem, bisher gewerbliche genutzten Bereich sieht der Masterplan für das G e- lände der ehemaligen OSMO-Hallen ein qualitätsvolles, mehrgeschossiges und urbanes Wohng e- biet vor, welches zur Hafenkante mit Dienstleistungsnutzungen ergänzt werden soll. Der rechtskräftige Bebauungsplan weist die Fläche der ehemaligen OSMO-Hallen als Gewerbege- biet aus. Um die mit dem Masterplan angestoßene zukünftige Nutzung realisieren zu können ist perspektivisch die Ausweisung von innerstädtischen Wohngebieten nördlich Hafenweg bzw. von Mischgebieten im Bereich der Hafenkante Ziel der Bauleitplanung. Gemäß Beschlu ss zum Masterplan Stadthäfen Münster vom 14.12.2011 und der Beratung im ASSVW vom 03.05.2012 wird für die Bereiche zwischen Hafenweg und Stadthafen I und den B e- reichen um das Speichergebäude Hafenweg 46/48 noch ein Realisierungswettbewerb durchg e- führt, dessen Ergebnisse in die Bauleitplanung einfließen sollen.“ Weitere Grundlage sind demgemäß die in der Vorlage „Städtebauliche Optimierung nördlich Stadthafen 1“ (V/0843/2013) enthaltenen und vom Rat am 06.02.2013 beschlossenen Ziel - und Verfahrensaussagen für die Entwicklung rund um das Speichergebäude Hafenweg 46 – 50 / Kuhr und der Liegenschaften der Stadtwerke Münster GmbH zwischen Hafenweg 34 – 44 bzw. Wasser- kante Stadthafen 1 gewesen. Basierend auf diesen Grundlagen und Beschlüssen sind nachfolgend mehrere städtebauliche pro- jektbezogene Planungen im Bereich der Nordseite des Stadthafen 1 zwischen Schillerstraße, DEK, Wasserkante Stadthafen 1 bis Coppenrath-Verlag und ehemaligem Postgrundstück eingeleitet und vorangetrieben worden (vgl. Übersichtskarte, Anlage 2). Bei diesen städtebaulichen projektbezogenen Planungen und Qualifizierungsverfahren, die z u- sammengefasst in einem Lageplan dargestellt sind (vgl. Zusammenfassung der Projektentwürfe im Lageplan, Anlage 3), handelt es sich im Einzelnen um: 1. „Neuhafen“, Schillerstraße / Hafenweg Die von den Eigentümern und Architekten Deilmann und Kresing erarbeitete städtebauliche Planung für das Wohngebiet „Neuhafen“ auf dem ehemaligen OSMO -Gelände zwischen Schillerstraße und Hafenweg war bereits mehrfach Gege nstand der Beratungen im ASSVW. Geplant ist ein Wohnquartier mit rund 300 Wohnungen in Mehrfamilienhäusern in 4- bis 5geschossiger Bauweise, mit entsprechender quartiersbezogener Infrastruktu r, ausgestat- tet mit in Nord-Süd- und Ost-West-Richtung verlaufenden öffentlichen Fuß- und Radwegen, die die Vernetzung zu den umliegenden Quartieren und die Anbindung des Herz -Jesu- Viertels sicher stellen sowie einer KFZ -Anbindung an die Schillerstraße bei Unterbringung der Stellplätze in einer Tiefgarage. Der ASSVW hat sich zuletzt in seiner Sitzung am 21.11.2013 mit dieser städtebaulichen Planung befasst. Gem. Beschluss zum Masterplan Stadthäfen vom 14.12.2011 ist ein A n- teil von 25% öffentlich geförderte m Wohnungsbau, bezogen auf die Gesamtnettowohnfl ä- che einzuplanen. Tatsächlich sollen nach aktuellem Stand 26 % öffentlich gefördert wer- den. 2. „Hafentor“, Hafenweg 46-50 Auf Grundlage der Ziel - und Verfahrensaussagen der Vorlage V/0843/2013 - „Städtebauli- che Optimierung nördlich Stadthafen 1“ hat die Josef Kuhr Immobi lienbesitz GmbH & Co. - 3 - V/0282/2015 KG im Dezember 2013 einen begrenzten Wettbewerb (Einladungswettbewerb) nach RAW 2004 ausgelobt und durchgeführt, aus dem der Entwurf des Büro s Kleihues + Kleihues mit einstimmigem Juryvotum am 22.08.2014 als Sieger hervorging. Das städtebauliche Konzept besteht im Wesentlichen aus drei solitären Baukörpern unte r- schiedlicher Nutzung: ein 4- bis 9geschossiges Büro- und Wohnhaus an der Wasserkante, eine 4 - bis 5geschossige U -förmige Wohnbebauung an der Schillerstraße und eine 13geschossige Büronutzung zwischen der Rampe Schillerstraße nbrücke und Hafenweg. Überzeugt haben die Jury die stark gegliederten und aufgelösten Baukörper, die differe n- zierte Platz- und Raumbildung insbesondere zur Schillerstraße und der gelungene räuml i- che Abschluss des Hafenweges im Übergang zum DEK. Die 2geschossige Tiefgarage wird von der Schillerstraße erschlossen. Die Vernetzung für Fußgänger und Radfahrer ist in mehrfacher Hinsicht sowohl in Ost -West-Richtung (Hafenweg, Kaiprom enade) als auch in Nord-Süd-Richtung gewährleistet. Das Ergebnis des Wettbewerbs wird in der Sitzung des ASSVW am 30.04.2015 öffentlich vorgestellt. 3. Stadtwerke-Grundstücke Hafenweg 34 – 44 Der LVM ist im März 2015 mit dem Architekturbüro Bukowski /Lecke als Sieger aus dem In- vestoren- und Bieterverfahren für die Liegenschaften de r Stadtwerke GmbH am Hafenweg 34 - 44 hervorgegangen. Auf 22.400 qm Nutzfläche sind Dienstleistungs-, Büro- und Wohnnutzungen in überwiegend bis zu 6geschossigen Gebäuden vorgesehen. Ein 14 -geschossiges Dienstleistungsgebäu- de flankiert die OSMO-Halle, die an alter Stelle renoviert wieder aufgebaut wird und der Öf- fentlichkeit zugänglich gemacht werden soll Unter dem Ensemble ist eine Tiefgarage vorgesehen, die sowohl vom Hafenweg wie auch von der Schillerstraße bz w. der neuen Stichstraße zur Schillerstraße an der Grenze des Projektes „Hafentor“ aus erschlossen wird. Aus der Juryempfehlung zu dem Siegerentwurf, der am 30.04.2015 im ASSVW vorgestellt wird heißt es u.a. „Die Arbeit überzeugt durch eine wohltuende Au fteilung des Gebiets in zwei großmaßstä b- liche Elemente östlich und westlich der OSMO -Halle. Während im Westen ein gemischtg e- nutztes Gebäudeensemble mit einladenden Plätzen zwischen Hafenpromenade und H a- fenstraße vermittelt wird, bildet ein Hotel als markan ter Hochpunkt mit der zeichenhaften Auskragung der OSMO-Halle einen städtebaulichen Akzent im Osten….. Insgesamt verspricht der Entwurf ein lebendiges Stadtquartier mit einer attraktiven Hafe n- promenade und markanten Orten und bildet eine hervorragende Grun dlage für die Weite r- entwicklung des Stadthafens.“ Das Ergebnis des Investoren- und Bieterverfahrens wird in der Sitzung des ASSVW am 30.04.2015 öffentlich vorgestellt. Aufgrund der insgesamt hohen städtebaulichen und strukturellen Qualität aller drei Pr ojekte sollen die vorliegenden Ergebnisse in die laufenden Bauleitplanverfahren, also in die 42. Änderung des Flächennutzungsplanes und in das Bebauungsplanverfahren Nr. 541, Teilbereich Stadthafen Nordseite, integriert werden. - 4 - V/0282/2015 Für das Grundstück des Cop penrath-Verlages am Hafenweg soll im Rahmen des Bauleitplanve r- fahrens ein angemessener Entwicklungsspielraum berücksichtigt werden. Mit dem Grundstückse i- gentümer wird frühzeitig das Gespräch gesucht, um die strukturellen und architektonischen Ziele für den noch ausstehenden, aber erforderlichen Realisierungswettbewerb abzustimmen. . Der Zusammenführung und Darstellung aller o.g. Konzepte (vgl. Anlage n 3 und 4) ist zu entne h- men, dass trotz städtebaulich -architektonischer Differenzierung der Einzelprojekte insgesamt ein zusammenhängendes, städtebaulich hochwertiges und viels chichtiges Quartier entstehen kann. Die aktuellen Entwürfe bieten überdies gute Voraussetzungen für eine Durchlässigkeit der gesa m- ten Stadthafen-Nordseite mit direkten Wege - und Sichtbeziehungen in Ost -West- und Nord-Süd- Richtungen In verkehrlicher Hinsicht wurden alle hier genannten Projekte über adäquate Flächenschlüssel in der am 12.03.2015 grundsätzlich beschlossenen „Aktualisierung der VU Stadthafen Münster 2012“ (V/0033/2015) berücksichtigt. Nach Beteiligung der Träger öffentlicher Belange für diesen Teilbereich nördlich des Stadthafen 1 wird der Bebauungsplanentwurf erarbeitet und nach Beratung in der BV Mitte und im ASSVW öf- fentlich ausgelegt. Mit der öffentlichen Auslegung werden die Bürgerinnen und Bürger erneut an der städtebaulichen Planung für den Stadthafen beteiligt und ihnen die Möglichkeit eröffnet, Anr e- gungen zur Planung vorzutragen. Nur nachrichtlich sei darauf hingewiesen, dass für das Projekt Hafencenter der Bebauungsplan Nr. 535 Hansaring / Schillerstraße / Hafenweg / Dortmunder Straße in Aufstellung ist; die Offenlegung des Bebauungsplanentwurfes hat vom 24.02. bis zum 24.03.2014 stattgefunden. Derzeit werden die eingegangenen Anregungen bearbeitet sowie gutachterlic he Untersuchungen zum Beba u- ungsplanverfahren aktualisiert mit dem Ziel in 2015 einen entsprechenden Satzungsbeschluss herbeizuführen. In Vertretung gez. Schultheiß Stadtdirektor Anlagen: Anlage 1: Eingeleitete Bebauungsplanverfahren Nr. 535 und 541 (Teilabschnitte I und II) Anlage 2: Übersichtskarte Anlage 3: Zusammenfassung der Projektentwürfe im Lageplan Anlage 4: Ansichten von Süden
Vorlage 282_anlage1
198 Zeichen
Teilabschnitt I BPL Nr. 535 BPL Nr. 541 Teilabschnitt II Anlage 1 zur Vorlage Nr. 282/2015 Stadtplanung Verkehrsplanung Stadtentwicklung Amt für Plangebiet / Maßstab 1:8000 ST ADT M TÜNS ER
Vorlage 282_anlage4
136 Zeichen
LVM / Arch. Bukowski Hafentor - Kuhr / Arch.Kleihues + Kleihues Anlage 4 zur Vorlage Nr. 282/2015 Ansicht Stadthafen 1, Stand 10.04.2015
Vorlage 282_anlage2
65 Zeichen
Anlage 2 zur Vorlage Nr. 282/2015 Gesamtlageplan Stand 10.04.2015
Vorlage 282_anlage3
65 Zeichen
Anlage 3 zur Vorlage Nr. 282/2015 Gesamtlageplan Stand 10.04.2015
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: eingebracht
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (6)
- Schillerstraße
- Dortmunder Straße
- Hafenweg 46
- Lütkenbecker Weg
- Hansaring
- Promenade
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Details
- Aktenzeichen
- V/0282/2015
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 09.04.2015
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37