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2931/2025

Sachstandsmitteilung zu den von der Bezirksvertretung Chorweiler priorisierten Straßenbaumaßnahmen

Mitteilung BV 09.03.2026

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 6 (Chorweiler), Sitzung am 16.04.2026, TOP 10.2.2

BV 6 2025

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Mitteilung BV

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BV 6 2025 Sachstände

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Mitteilung BV

2429 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/622 
 
Vorlagen-Nummer 
 2931/2025 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 12.03.2026 
 
Sachstandsmitteilung zu den von der Bezirksvertretung Chorweiler priorisierten 
Straßenbaumaßnahmen 
Die Kommission zur Stärkung der Bezirke hatte sich 2019 damit befasst, das Verfahren zur 
Haushaltsaufstellung neu zu gestalten, damit die Rechte der Bezirksvertretungen stärker be-
rücksichtigt werden können. 
 
In dem Zusammenhang wurde ein rollierendes Verfahren initiiert, nachdem die Bezirksvertre-
tungen gebeten wurden, 10 Maßnahmen aus den Tätigkeitsbereichen des Amtes für Straßen 
und Radwegebau (66), des Amtes für nachhaltige Mobilitätsentwicklung (68) sowie des Amtes 
für Verkehrsmanagement (64) zu priorisieren. Zu diesen sollte die Verwaltung entsprechend 
ihrer Bearbeitung regelmäßig berichten. Dem entsprechend wurden mit den Bezirksvertretun-
gen Listen der priorisiert zu bearbeitenden Maßnahmen abgestimmt. 
 
Zum Zweck der Berichterstattung wurde eine aktuelle Sachstandsmitteilung erstellt, in der das 
Amt für Straßen- und Radwegebau sowie das Amt für nachhaltige Mobilitätsentwicklung über 
den Stand der Umsetzung dieser priorisierten Projekte informieren (s. Anlage). Diese Liste 
wurde, soweit möglich, um die entsprechende Session- Nr. sowie das zuständige Amt für die 
Umsetzung der jeweiligen Maßnahme ergänzt. 
 
Die Bezirksvertretung Chorweiler kann im Ergebnis 2 Positionen der Liste neu besetzen. 
Hierbei sollte es sich u. a. um Maßnahmen aus den folgenden Bereichen handeln: 
- Straßen- und Radwegeunterhaltungsmaßnahmen im Kölner Stadtgebiet, 
- Beschlüsse der Bezirksvertretung Chorweiler in der Zuständigkeit der oben genann-
ten  Ämter 
 
Die Verwaltung bietet an, bei der Festlegung und Priorisierung von Maßnahmen zu unterstüt-
zen und schlägt die Teilnahme der oben genannten Ämter 64, 66 und 68 an der Sitzung der 
Bezirksvertretung ab September dieses Jahres vor. Ziel ist, die notwendigen Informationen 
und Grundlagen für die Entscheidung zur Verfügung zu stellen. Diese Vorgehensweise würde 
ermöglichen, eine Bearbeitung der durch die Bezirksvertretung priorisierten Maßnahmen 
durch die Ämter zu gewährleisten, da sowohl die erforderlichen finanziellen als auch personel-
len Ressourcen und damit auch die zeitlichen Perspektiven einer Umsetzung in die Entschei-
dung einbezogen werden könnten. 
 
 
Anlage 
Sachstände

BV 6 2025 Sachstände

3808 Zeichen

Legende:
Maßnahme ist ausgebaut
Maßnahme wird ausgebaut
Maßnahme befindet sich in der Bauvorbereitung
Maßnahme befindet sich in der Planungsphase
Maßnahme ruht bzw. befindet sich in der Warteschlange
Die Maßnahme wird der Liste entnommen
BV Maßnahme
Projektübergabe
von Planung an 
Ausbau
voraussichtlicher 
Ausbaubeginn
voraussichtlicher 
Fertigstellungs-
termin
Sachstand Dezember 2025 Zuständigkeit Session-
Nummer 
6
Roggendorf/Thenhoven:
Baptiststraße
IV/2025 2026/2027
(durch Investor)
2027/2028
(durch Investor)
Die Ausführungsplanung wird abschließend durch das vom 
Investor beauftragte Ing.-Büro bearbeitet. Anschließend erfolgt 
das verwaltungsinterne Unterschriftenverfahren, um die 
Planunterlagen für den Ausbau der Planstraßen freizugeben.
Der Investor baut die Planstraßen innerhalb des 
Erschließungsgebietes aus. Das Amt für Straßen und 
Radwegebau wird den Straßenausbau begleiten und zu 
gegebener Zeit diese Arbeiten abnehmen.
66
6
Worringen:
Alte Straße
von Hackhauser Weg
bis St. Tönnis -Straße 06.09.2022 II/2028 I/2029
wegen Neupriorisierungen im Bauprogramm auf 2028 
verschoben.
66 1021/2017
6
Merkenich:
Alte Römerstraße
von Bücke A 1
bis Auf dem Auerberg I/2027 II/2027
Sanierung Abschnitt zwischen der Autobahnbrücke A1  bis 
Hagenauer Weg Anfang 2027.
66 1021/2017
6
Roggendorf:
Radweg Richtung Esch
(Thenhoven-Escher Weg)
derzeit nicht 
bestimmbar
derzeit nicht 
bestimmbar
Die Umsetzung des Beschlusses erfordert eine umfassende 
fachliche Betrachtung. Allerdings ist aufgrund der angespannten 
personellen Situation sowie prioritätenmäßig anderer zu 
bearbeitender Aufgaben und Maßnahmen eine kurzfristige 
Umsetzung nicht möglich. Die Verwaltung kann derzeit keinen 
konkreten Zeitpunkt benennen, zu dem mit der 
Planungsbearbeitung begonnen wird. 
66 1021/2017
6
Pesch:
Escher Straße
von Longericher Straße
bis Pescher Straße derzeit nicht 
bestimmbar
derzeit nicht 
bestimmbar
Die Umsetzung des Beschlusses erfordert eine umfassende 
fachliche Betrachtung. Allerdings ist aufgrund der angespannten 
personellen Situation sowie prioritätenmäßig anderer zu 
bearbeitender Aufgaben und Maßnahmen eine kurzfristige 
Umsetzung nicht möglich. Die Verwaltung kann derzeit keinen 
konkreten Zeitpunkt benennen, zu dem mit der 
Planungsbearbeitung begonnen wird. 
66 1021/2017
6
Heimersdorf:
Volkhovener Weg
von Militärring
bis Fritz-Wacker-Straße derzeit nicht 
bestimmbar
derzeit nicht 
bestimmbar
Die Umsetzung des Beschlusses erfordert eine umfassende 
fachliche Betrachtung. Allerdings ist aufgrund der angespannten 
personellen Situation sowie prioritätenmäßig anderer zu 
bearbeitender Aufgaben und Maßnahmen eine kurzfristige 
Umsetzung nicht möglich. Die Verwaltung kann derzeit keinen 
konkreten Zeitpunkt benennen, zu dem mit der 
Planungsbearbeitung begonnen wird. 
66 1021/2017
6
Fühlingen: 
2. BA Oranjehofstraße
(Rad- und Fußweg)
derzeit nicht 
bestimmbar
derzeit nicht 
bestimmbar
derzeit nicht 
bestimmbar
Mehrfache Anfragen an "Baumgutachter" für die Erstellung eines
Wurzelgutachtens für die von der Baumaßnahme betroffenen
Straßenbäume verliefen ergebnislos. Aus diesem Grund wird 
aktuell eine öffentliche Ausschreibung für das notwendige
Gutachten vorbereitet. Diese wird im I. Quartal 2026 veröffentlicht.
Auf Basis der Ergebnisse des Gutachtens kann der weitere 
Ablauf der Baumaßnahme geplant werden.
66 1021/2017
6
Merkenich:
Gewerbegebiet Causemannstraße
(Rudi-Jähne-Straße/Unterer Herbstweg)
derzeit nicht 
bestimmbar
derzeit nicht 
bestimmbar
Um Schäden durch Baustellenfahrzeuge zu vermeiden, erfolgt die 
Resterschließung erst nach Fertigstellung von mind. 80 % der 
angrenzenden Bebauung im Gewerbegebiet. Aus diesem Grund 
kann zum jetzigen Zeitpunkt keine verlässliche Aussage zum 
Baubeginn getroffen werden. 
66 Erschließungsp
rogramm
0786/2016

Beratungsverlauf (1)

16.04.2026 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 10.2.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2931/2025
Typ
Mitteilung BV
Datum
09.03.2026
Erstellt
07.10.2025 14:19