V/0011/2023
Umbesetzungen in Gremien
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Anlage A
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Anlage A zur V/0011/2023 Kurzüberblick Nach der Niederlegung des Mandates von Frau Cortes Cruz als ordentliches beratendes Mitglied im Ausschuss für Stadtplanung und Stadtentwicklung ist mit der Vorlage eine Entscheidung über die zukünftige Besetzung dieses Mandates zu treffen. Darüber hinaus ist mit der Niederlegung ihres Mandates im Integrationsrat ein/e neue/r Delegierte*r für die Mitgliederversammlung des Landesintegrationsrates NRW zu benennen. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Wir wollen das Zentrum für Verwaltungen und Institutionen sowie für öffentliche und private Dienstleistungen in Westfalen bleiben und an ihrer Modernisierung aktiv mitwirken. Teilziel ist die rechtsfehlerfreie Umsetzung und Anwendung der rechtlichen Bestimmungen. Das Teilziel wird mit dem Beschluss erreicht. Finanzierung Produktgruppe: 0102 Geschäftsführung für politische Gremien, Städtepart- nerschaften Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja X Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja Nein teilw. Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja X Nein Bereits veranschlagt? Ja Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig X vollständig freiwillig Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Gemäß § 12 des Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein- Westfalen (Landesgleichstellungsgesetz) soll bei der Besetzung von Gremien auf eine ge- schlechtsparitätische Besetzung geachtet werden.
Beschlussvorlage
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V/0011/2023 V/0011/2023 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Umbesetzungen in Gremien 1. Vorschlag einer Vertreterin/ eines Vertreters des Integrationsrates als ordentliches beratendes Mitglied im Ausschuss für Stadtplanung und Stadtentwicklung 2. Entsendung einer Vertreterin/ eines Vertreters des Integrationsrates in die Mitgliederversammlung des Landesintegrationsrates Nordrhein-Westfalen Beratungsfolge 08.02.2023 Integrationsrat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Integrationsrat schlägt dem Rat vor, folgende Vertreterin/ folgenden Vertreter des Integra- tionsrates als ordentliches beratendes Mitglied in den Ausschuss für Stadtplanung und Stadt- entwicklung zu entsenden: ________________________ 2. Der Integrationsrat entsendet folgende Vertreterin/ folgenden Vertreter des Integrationsrates in die Mitgliederversammlung des Landesintegrationsrates Nordrhein-Westfalen: ________________________ II. Finanzielle Auswirkungen: Durch diese Entscheidung entstehen keine unmittelbaren Kosten und Folgekosten. Begründung: Zu 1.: Der Rat hat in seiner Sitzung am 23.06.2021 mit dem Beschluss der Vorlage V/0007/2021/1 Frau Cortes Cruz auf entsprechenden Vorschlag des Integrationsrates (V/0315/2021) als ordentliches beratendes Mitglied in den Ausschuss für Stadtplanung und Stadtentwicklung entsandt. Amt für Bürger - und Ratsservice 24.01.2023 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Rischer Telefon: 492-3369 Rischer@stadt-muenster.de - 2 - V/0011/2023 Per E-Mail vom 28.11.2022 hat Frau Cortes Cruz dieses Mandat gegenüber dem Oberbürgermeis- ter mit sofortiger Wirkung niederlegt. Damit ist eine Entscheidung über die zukünftige ordentliche beratende Mitgliedschaft des Integrationsrates im Ausschuss für Stadtplanung und Stadtentwicklung zu treffen. Zu 2.: Die Mitgliederversammlung des Landesintegrationsrates NRW setzt sich, den Integrationsrat der Stadt Münster betreffend, aktuell wie folgt zusammen. (siehe entsprechende Beschlüsse des Integ- rationsrates in den Sitzungen am 24.02.2021, 2.02.2022 und 19.10.2022) Vertreter*in Stellvertretung Maria Adela Salinas Ahmad Alhamwi Claudia Cortes Cruz Deler Saber Dr. Ömer Lütfü Yavuz Katy Karen Cordeiro dos Santos Gemäß § 6 Abs. 1 S. 1 der Satzung des Landesintegrationsrates NRW werden die Mitglieder durch ihre Delegierten vertreten, die direkt gewählte Integrationsratsmitglieder oder in den Integrationsrat entsandte Ratsmitglieder der Integrationsräte sind. Nach ihrer Mandatsniederlegung im Integrationsrat ist für Frau Cortes Cruz ein/e neue/r Delegierte*r für die Mitgliederversammlung des Landesintegrationsrat NRW zu benennen. Gleichstellung von Frauen und Männern Der § 12 des Gesetzes zur Gleichstellung von F rauen und Männern für das Land Nordrhein - Westfalen (Landesgleichstellungsgesetz - LGG) regelt die Gleichstellung von Frauen und Männern in Gremien. Nach § 12 Abs. 7 LGG NRW sollen Gremien geschlechtsparitätisch besetzt werden. gez. Markus Lewe Oberbürgermeister Anlagen: Anlage A
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- V/0011/2023
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 05.01.2023
- Erstellt
- 05.01.2023 13:18