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V/0011/2023

Umbesetzungen in Gremien

Vorlagen 05.01.2023

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Nächste Beratung: Integrationsrat, Sitzung am 08.02.2023, TOP 5.1.1

Anlage A

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Beschlussvorlage

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Anlage A

1758 Zeichen

Anlage A zur V/0011/2023 
Kurzüberblick 
Nach der Niederlegung des Mandates von Frau Cortes Cruz als ordentliches beratendes Mitglied 
im Ausschuss für Stadtplanung und Stadtentwicklung ist mit der Vorlage eine Entscheidung über 
die zukünftige Besetzung dieses Mandates zu treffen. Darüber hinaus ist mit der Niederlegung 
ihres Mandates im Integrationsrat ein/e neue/r Delegierte*r für die Mitgliederversammlung des 
Landesintegrationsrates NRW zu benennen.  
 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Wir wollen das Zentrum für Verwaltungen und Institutionen sowie für öffentliche und private 
Dienstleistungen in Westfalen bleiben und an ihrer Modernisierung aktiv mitwirken.   
Teilziel ist die rechtsfehlerfreie Umsetzung und Anwendung der rechtlichen Bestimmungen. Das 
Teilziel wird mit dem Beschluss erreicht. 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0102 Geschäftsführung für politische Gremien, Städtepart-
nerschaften 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja X Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja X Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja  Nein  teilw. 
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja X Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja  Nein   
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
X vollständig 
freiwillig 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Gemäß § 12 des Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein-
Westfalen (Landesgleichstellungsgesetz) soll bei der Besetzung von Gremien auf eine ge-
schlechtsparitätische Besetzung geachtet werden.

Beschlussvorlage

3146 Zeichen

V/0011/2023 
V/0011/2023 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Umbesetzungen in Gremien 
 
1. Vorschlag einer Vertreterin/ eines Vertreters des Integrationsrates als ordentliches beratendes 
Mitglied im Ausschuss für Stadtplanung und Stadtentwicklung 
2. Entsendung einer Vertreterin/ eines  Vertreters des Integrationsrates in die  
Mitgliederversammlung des Landesintegrationsrates Nordrhein-Westfalen 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   08.02.2023 Integrationsrat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Integrationsrat schlägt dem Rat vor, folgende Vertreterin/ folgenden Vertreter des Integra-
tionsrates als ordentliches beratendes Mitglied in den Ausschuss für Stadtplanung und Stadt-
entwicklung zu entsenden: 
 
________________________   
 
2. Der Integrationsrat entsendet folgende Vertreterin/ folgenden Vertreter des Integrationsrates in 
die Mitgliederversammlung des Landesintegrationsrates Nordrhein-Westfalen: 
 
________________________   
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Durch diese Entscheidung entstehen keine unmittelbaren Kosten und Folgekosten. 
 
 
Begründung: 
 
Zu 1.: 
Der Rat hat in seiner Sitzung am 23.06.2021 mit dem Beschluss der Vorlage V/0007/2021/1 Frau 
Cortes Cruz  auf entsprechenden Vorschlag des Integrationsrates (V/0315/2021) als ordentliches 
beratendes Mitglied in den Ausschuss für Stadtplanung und Stadtentwicklung entsandt.  
Amt für Bürger - und 
Ratsservice 
 
24.01.2023 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Frau Rischer 
Telefon: 492-3369 
Rischer@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0011/2023 
 
Per E-Mail vom 28.11.2022 hat Frau Cortes Cruz dieses Mandat gegenüber dem Oberbürgermeis-
ter mit sofortiger Wirkung niederlegt. Damit ist eine Entscheidung über die zukünftige ordentliche 
beratende Mitgliedschaft des Integrationsrates im Ausschuss für Stadtplanung und Stadtentwicklung 
zu treffen. 
 
Zu 2.: 
Die Mitgliederversammlung des Landesintegrationsrates NRW setzt sich, den Integrationsrat der 
Stadt Münster betreffend, aktuell wie folgt zusammen. (siehe entsprechende Beschlüsse des Integ-
rationsrates in den Sitzungen am 24.02.2021, 2.02.2022 und 19.10.2022) 
 
Vertreter*in Stellvertretung 
 
Maria Adela Salinas 
 
 
Ahmad Alhamwi 
 
Claudia Cortes Cruz 
 
 
Deler Saber 
 
Dr. Ömer Lütfü Yavuz 
 
Katy Karen Cordeiro dos Santos 
 
 
Gemäß § 6 Abs. 1 S. 1 der Satzung des Landesintegrationsrates NRW werden die Mitglieder durch 
ihre Delegierten vertreten, die direkt gewählte Integrationsratsmitglieder oder in den Integrationsrat 
entsandte Ratsmitglieder der Integrationsräte sind.  
 
Nach ihrer Mandatsniederlegung im Integrationsrat ist für Frau Cortes Cruz ein/e neue/r Delegierte*r 
für die Mitgliederversammlung des Landesintegrationsrat NRW zu benennen.  
 
Gleichstellung von Frauen und Männern 
 
Der § 12 des Gesetzes zur Gleichstellung von F rauen und Männern für das Land Nordrhein -
Westfalen (Landesgleichstellungsgesetz - LGG) regelt die Gleichstellung von Frauen und Männern 
in Gremien. Nach § 12 Abs. 7 LGG NRW sollen Gremien geschlechtsparitätisch besetzt werden. 
 
 
 
 
 
gez. 
Markus Lewe 
Oberbürgermeister 
 
 
Anlagen: Anlage A

Beratungsverlauf (1)

08.02.2023 Integrationsrat
TOP 5.1.1 Entscheidung
Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0011/2023
Typ
Vorlagen
Datum
05.01.2023
Erstellt
05.01.2023 13:18