2382/2025
Voranfrage für Teilrückbau, Umbau, Aufstockung und Nutzungsänderung zum Gebäude Breite Str. 103-135
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Beantwortung e. mündl. Anfrage (BV)
3200 Zeichen
Dezernat, Dienststelle VI/63 632-Koord. Vorlagen-Nummer 2382/2025 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 02.09.2025 Voranfrage für Teilrückbau, Umbau, Aufstockung und Nutzungsänderung zum Gebäude Breite Str. 103-135 In der Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt am 26.06.2025 hat Herr Bezirksvertreter Scheffler, Die Linke, in TOP 9.16 eine mündliche Anfrage gestellt. Er nimmt Bezug auf eine Mitteilung der Verwaltung, welche unter der Vorlagen-Nr. 1867/2025 zum o. g. Grundstück er- folgt war. Frage: Wie ist der weitere Ablauf insbesondere hinsichtlich der Information der politischen Gremien? Antwort der Verwaltung: Gemäß der Zuständigkeitsordnung der Stadt Köln ist an die jeweilige Bezirksvertretung eine Information über Bauvorhaben nach § 34 BauGB zu geben, wenn die Größe des zu bebauen- den Grundstücks 3.000 qm übersteigt. Dies ist mit der Vorlage 1867/2025 nun geschehen und dazu mittlerweile auch der Vorbescheid erteilt worden. Bisher besteht aktuell nur dieser Vorbescheid, welcher aber nicht zur tatsächlichen Durchfüh- rung von Bauarbeiten oder Umnutzungen berechtigt. Dafür bedarf es einer Baugenehmigung. Sofern kein neuer Vorbescheid beantragt würde oder gegenüber dem aktuellen Vorbescheid kein wesentlich abweichender Inhalt eines eintreffenden Bauantrages bestünde, gibt es keine Rechtspflicht mehr zur weiteren Informationsvorlage durch die Verwaltung an die Gremien. Frage: Wann ist mit Bauantrag und Genehmigung zu rechnen? Antwort der Verwaltung: Das ist offen und liegt nicht in der Einflusssphäre der Verwaltung. Ob und wann welcher Bau- antrag gestellt wird, liegt nach Artikel 14 Grundgesetz allein in der Dispositionsfreiheit von Ei- gentümerschaften. Dies ist ein Aspekt der grundgesetzlich geschützten Eigentumsfreiheit (sog. Baufreiheit) und darin darf durch die Verwaltung nicht eingewirkt werden. Frage: 2 In welchem zeitlichen Rahmen sind Baumaßnahmen zu erwarten (bitte konkrete Zeitschiene benennen)? Antwort der Verwaltung: Auch das ist offen und kann die Verwaltung keine Angaben machen. Zu der oben geschilder- ten grundgesetzlich geschützten Baufreiheit gehört auch die Disposition, ob und wann nach Erhalt einer Baugenehmigung tatsächlich Bauarbeiten starten und für wie lange der Bauablauf disponiert wird. Frage: Gibt es eine verwaltungsseitige Einschätzung über die wahrscheinlich nicht unerheblichen Be- lastungen des Innenstadt-Kerns? Antwort der Verwaltung: Es liegen der Verwaltung zum Thema evtl. Belastungen des Innenstadt-Kerns keine Fakten vor und ist daher erst recht nicht die gewünschte Prognose möglich. Frage: Wie viele Menschen arbeiten derzeit im Objekt? Antwort der Verwaltung: Dazu liegen der Verwaltung keine Angaben vor. Frage: Wie viele Arbeitsplätze werden nach Abschluss der skizzierten Umbauarbeiten dort mutmaß- lich zu erwarten sein – insbesondere im Bereich Einzelhandel? Antwort der Verwaltung: Dazu liegen der Verwaltung keine Angaben vor und ist daher erst recht nicht die gewünschte Prognose möglich.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (2)
- Breite Straße 103
- Straße 10
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Details
- Aktenzeichen
- 2382/2025
- Typ
- Beantwortung einer mündl. Anfrage (BV)
- Datum
- 29.07.2025
- Erstellt
- 28.07.2025 11:13