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V/0423/2014

Wolbeck Nord, Öffentliche Grünflächen

Vorlagen 25.06.2014

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Südost, Sitzung am 03.07.2014, TOP 8.1

Anlage: G157-2 Index-A Muehlenesch VE M250 140624

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Ansehen

Beschlussvorlage

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Anlage: G157-2 Index-A Muehlenesch VE M250 140624

394 Zeichen

24.06.14G.De
G.Determann
1:250G.Determann
0KOHQHVFKELV)ULHGKRIEntwurfAngel-SeitenwegWolbeck
Projektnummer:Plan Nr.:
$PWIU*UQIOlFKHQXQGUmweltschutz
Datum:
Abteilungsleiter:Amtsleiter:BrunsStoldt0D‰VWDE
Bearbeitet:
Fachstellenleiter:Koolwaay
Gezeichnet:
Index*HlQGHUWDatumInhaltBearbeiter
25.02.2014G 157.22604/2014
Anlage zur Vorlage V/0423/2014
gez.gez.gez.
A1|UGOLFKH*UHQ]HDQJHSDVVW

Beschlussvorlage

12857 Zeichen

V/0423/2014 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Grünflächen und Umweltschutz 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Wolbeck Nord, Öffentliche Grünflächen 
Planungs- und Baubeschluss Wegeverbindung Mühlenesch-Friedhof 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
03.07.2014 Bezirksvertretung Münster-Südost Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Die öffentliche Wegeverbindung zwischen dem Mühlenesch und dem Friedhof (Entwick-
lungsbereich West gemäß Vorlage V/0060/2014) wird nach dem Entwurf (Plan Nr. G 
157.2) des Amtes für Grünflächen und Umweltschutz gebaut. 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Die Investitionen für die Wegevergbindung in Höhe von 50.000,-€ und die gesamten Folgekos-
ten, einschließlich der anteiligen Folgekosten für den Weg in Höhe von derzeit 2.200,-€ jährlich, 
wurden mit der Beschlussfassung der Vorlage V/0060/2014 bereits beschlossen.  
 
 
Begründung: 
 
Der Sachverhalt wurde der Bezirksvertretung Münster Südost bereits in der Vorlage V/0060/2014 
unter Beschlusspunkt 3 wie folgt vorgelegt: 
 
zu Beschlusspunkt 3) (Entwicklungsbereich West, Wegeverbindung Mühlenesch-Friedhof,  
Anlage 5) 
Bereits seit vielen Jahren gibt es die Überlegung, e ine Wegeverbindung über die städtische Grü n-
fläche zwischen dem Mühlenesch und dem Friedhof in Wolbeck zu realisieren. Der Weg bildet die 
Verlängerung des Angel-Seitenweges. Er stellt eine attraktive Verbindung des Friedh ofes und des 
Schulzentrums mit dem O rtszentrum sowie den Neubaugebieten in Wolbeck -Nord dar. Er wird 
abseits stärker befahrener Straßen eine sichere und ruhige Wegeverbindung ermöglichen. 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0423/2014 
Auskunft erteilt: 
Herr Determann 
Ruf: 
492 67 40 
E-Mail: 
Determann@stadt-muenster.de  
Datum: 
24.06.2014 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0423/2014 
Im Rahmen eines umfangreichen Bürgerbeteiligungsverfahren für das Städtebauförderpr ogramm 
„Aktives Stadt- und Ortsteilzentrum Münster -Wolbeck“ wurde diese Wegeverbi ndung thematisiert 
und unter Punkt 4.2.4 in den Maßnahmenkatalog aufgenommen. 
Im Zuge der Grundlagenermittlung und Vorplanung waren beim Amt für Grünflächen und Umwel t-
schutz von verschiedenen Anli egern Anfragen zur Trassenführung des geplanten Weges eing e-
gangen. Um Hinweise und Anregungen hinsichtlich der Wegeführung in die Abwägung der Pl a-
nung einbeziehen zu können, fand unter Federführung des Bezirksbürgermeisters und der Frakt i-
onsvorsitzenden ein Gespräch mit den direkten Anliegern der städtischen Parzelle statt. 
Im Rahmen der Anhörung wurde die vorgeschlagene Wegeführung erörtert. Die nördlich angre n-
zenden Anlieger haben dabei unterschiedliche Wegeführungen vorgeschlagen, die weiter entfernt 
von ihren Grenzen verlaufen. Dieses Anliegen wird von den Anrainern auch weiterhin bekräftigt.  
 
Für die hier vorgeschlagene Wegeführung wurden vom Amt für Grünflächen und Umweltschutz 
folgende planungsrelevante Aspekte berücksichtigt: 
- In der Nähe zum Friedho f wird durch das Tiefbauamt die Öffnung eines Regenwasserk a-
nals aus der Eschstraße geplant. Die neue Wegeverbindung muss daher nördlich von di e-
sem zukünftigen Gewässer geführt werden.  
- Die Wegeführung soll außerhalb des Überschwemmungsgebietes der Angel li egen. Dieses 
dehnt sich jedoch über weite Bereiche der Grünfläche aus. 
- Die öffentliche Straße „Am Brockhoff“ reicht bis an die Grünfläche heran. Es ist kons e-
quent, auch von hier eine Anbindung an die neue Wegeverbindung herzustellen.  
- Die „kleinbäuerlich“ wirkende Nutzung der Wiesenfläche ist auch für die Naherholung int e-
ressant und soll möglichst erhalten bleiben. Aus städtischer Sicht ergeben sich durch die 
Verpachtung zudem Einsparungen bei den Pflegekosten. 
- Mehrere Obstbäume sowie eine Weide und ein Wal nussbaum sollen erhalten bleiben, so 
dass der Weg zwischen den Bäumen und der Grenze verläuft. 
Unter Abwägung der Belange sieht die Planung eine Wegeführung mit Bezug zu den nördl ichen 
Grenzen vor. Der Weg wird mit wassergebundener Wegedecke in einem Absta nd von mindestens 
2,5m entlang der Grenze geführt. Der verbleibende Grünstreifen ist für eine Sichtschutzpfla nzung 
vorgesehen. Er kann mit frei wachsenden Sträuchern bepflanzt werden. Sofern die benac hbarten 
Anlieger die Pflege von Seiten ihrer Grundstücke  übernehmen, ist auch die Pflanzung einer g e-
schnittenen Hecke vorstellbar. Die verbleibenden, nicht verpachteten Flächen seitlich des W eges 
werden als Rasen-/ Wiesenflächen hergestellt.  
Da der Weg eine wichtige Verbindung vom Ortskern zum Friedhof bildet,  ist davon auszugehen, 
dass dieser gerade auch von älteren Menschen gut angenommen wird. Daher ist im nördlichen 
Bereich, in der Nähe der geplanten Offenlegung des Kanals, eine Sitzbank als Ruheplatz vorges e-
hen. Diese wird jedoch erst realisiert, wenn die Arbeiten an der Offenlegung abgeschlossen sind. 
Flächengrößen Entwicklungsbereich West: 
   660 m² Wassergebundene Wegedecken 
1.700 m² Rasen/Wiesenflächen 
   240 m² Pflanzflächen 
2.600 m² Gesamtfläche

- 3 - 
V/0423/2014 
 
In der Sitzung der Bezirksvertretung Münster Südost vom 06.05.2014 wurde das Thema in öffentli-
cher Sitzung beraten. In der Niederschrift zur Sitzung wurde zu dem Beschlusspunkt folgender 
Sachverhalt festgehalten (Auszug aus der Niederschrift): 
 
Niederschrift aus der Sitzung vom 06.05.2014 (Auszug) 
 
Herr Bensmann brachte für die CDU-Fraktion folgenden Änderungsantrag ein: 
 
„Der Beschlusspunkt unter 1. Sachentscheidung 3. Entwicklungsbereich West Wegeverbindung 
Mühlenesch – Friedhof soll wie folgt geändert werden.  
 
1. Im Eingangsbereich Mühlenesch, Verl egung des Eingangs in das erste Feld zwischen Hecke 
und Baum in nördliche Richtung, dort besteht bereits ein absolutes Halteverbot.  
 
2. Im weiteren Verlauf, ab der Anbindung an den Weg Am Brockhoff, die Wegeführung hinter der 
bereits hoch gewachsenen Hecke des Anliegers Am Brockhoff 16 gerade auf die geplante weitere 
Wegeführung anschließen.“ 
 
Herr Determann vom Amt für Grünflächen und Umweltschutz berichtete zur Vorlage und bean t-
wortete Fragen der Bezirksvertretung. Insbesondere erläuterte er die Gründe f ür die vorgeschl a-
gene Wegeführung und ging auf die Konsequenzen der beantragten Abweichungen ausfüh rlich 
ein.  
 
Auf Nachfrage zu den Auswirkungen einer erneuten Vertagung, insbesondere des Punktes 3. der 
Vorlage, erläuterte Herr Determann, dass dann voraus sichtlich erst im September über die Ma ß-
nahme entschieden werden könne. Dazu ergänzte auf Nachfrage Herr Thiel vom Amt für Stad t-
entwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung, dass das Fristende für die Beantragung von Förde r-
mitteln aus dem Entwicklungskonzept  Wolbeck – Zentrum, die im Zusammenhang mit der Ma ß-
nahme stehen, bereits Ende August 2014 sei.    
 
Herr Schönlau schlug vor, die Ziffern 1 und 2 der Vorlage unmittelbar abzustimmen und beantrag-
te, Ziffer 3 der Vorlage zu vertagen, da noch weiterer Beratungsbedarf bestehe.  
 
Nach kurzer Diskussion wurde auf Antrag von Herr Bensmann die Sitzung um 17:37 Uhr unte r-
brochen. 
 
Nach Wiedereintritt in die Tagesordnung um 17:45 Uhr beschloss die Bezirksvertretung einsti m-
mig, über Ziffer 3 der Vorlage V/0060/2014 in dieser Sitzung nicht zu entscheiden. Da sich auf die-
se Ziffer der Vorlage der Änderungsantrag der CDU bezog, war in dieser Sitzung eine Entsche i-
dung hierzu nicht notwendig. 
 
Herr Schriek bat, bis zur nächsten Sitzung zu klären, welche Konsequenzen die gepla nte Wege-
führung für die dort befindliche Trauerweide haben werde. Weiterhin hätten sich Anwohner zur 
Pflege der Restflächen nördlich des Weges bereit erklärt. Die Verwaltung möge eine geeignete 
vertragliche Verpflichtung prüfen.  
 
Die Bezirksvertretung beschloss einstimmig die Vorlage anzunehmen, wobei der Beschlusspunkt 3 
(Wegeverbindung Mühlenesch – Friedhof) erst nach Klärung der Anfragen erneut auf die Tage s-
ordnung gesetzt und beraten werden soll.

- 4 - 
V/0423/2014 
 
Die Verwaltung hat in ihrer Mitteilung mit Datum vom 13.06.2014 folgende Erklärungen abgeg e-
ben: 
 
Mitteilung der Verwaltung vom 13.06.2014 
 
1) Welche Konsequenzen die geplante Wegeführung für die dort befindliche Trauerweide h a-
ben werde.  
Die Trauerweide befindet sich in einem vitalen Zustand und hat noch ei ne Lebenserwar-
tung von vielen Jahren. Der geplante Weg in wassergebundener Wegedecke soll mit ca. 
1,5 m Abstand an dem Baum vorbei führen. Da die Höhenlage des Weges und die Schicht-
stärke des Schotters bei dem Weg flexibel an den Bestandsbaum angepasst wer den kann, 
sind Schädigungen des Baumes durch den Weg nicht zu erwarten.  
Um den Weg frei von herabhängenden Zweigen zu halten, müssen voraussichtlich einige 
Zweige etwas zurück geschnitten werden. Dieses ist insgesamt unproblematisch. Da der 
Baum in der Vergangenheit bereits einmal beschnitten wurde, werden ähnliche Rückschnit-
te in der Zukunft aus statischen Gründen ohnehin im Abstand von einigen Jahren erforde r-
lich.  
 
2) Weiterhin hätten sich Anwohner zur Pflege der Restflächen nördlich des Weges bereit e r-
klärt. Die Verwaltung möge eine geeignete vertragliche Verpflichtung prüfen.  
Die durch das Amt für Grünflächen und Umweltschutz in der Vorlage dargestellte Linienfüh-
rung des Weges ergibt sich unter anderem aus der Zielsetzung, den Gehölzbestand mö g-
lichst weitgehend zu erhalten. Dieses gelingt, in dem der Weg vom Grundsatz mit einem 
Abstand von 3 Metern parallel zu den bestehenden Grenzen / Gartennutzungen der heut i-
gen Gärten verläuft. Der vorg eschlagene Abstand ermöglicht es zudem, in Abschnitten mit 
unzureichender Eingrünung, eine ca. 1,5 m breite Bepflanzung anzulegen. Diese müsste 
dann jedoch auf der Privatseite von den Anliegern gepflegt werden. Der verbleibende ca. 
1,5 m breite Rasen - bzw. Wiesenstreifen bildet einen sinnvollen Abstand, um der Weg e-
verbindung einen Angemessenen Freiraum zu bieten. Der Überhang der sich ausbreite n-
den Gehölze wird nicht gleich in den Weg hineinwachsen. In den Kurvenbereichen verbleibt 
zudem genügend freie Sicht auf den weiteren Wegeverlauf.  
Im Bereich der Flurstücke Nr. 2079 , 2080 und 2081 verläuft die liegenschaftliche Grenze 
hinter der aktuellen Gartennutzungsgrenze. Hierbei handelt es sich um eine Fläche von 
insgesamt ca. 230 m². Sie ist im Plan der Vorlage als „Pachtgärten“ gekennzeichnet. Diese 
Flächen sind für die Funkt ion des gesamten Grünzuges und der Wegeverbindung von u n-
tergeordneter Bedeutung und daher nicht zwingend als öffentliches Grün zu erhalten. Der 
Verwaltung liegt die Bereitschaft der betroffenen angrenzenden Anlieger vor, die Fläche 
nach Kauf oder Pacht dauerhaft zu bewirtschaften. Um die Unterhaltskosten für das Amt für 
Grünflächen und Umweltschutz zu reduzieren, ist die Verwaltung bemüht, eine geeignete 
Regelung zu finden. Die Verhandlungen können konkretisiert werden, sobald ein Beschluss 
über die Linienführung des Weges gefasst ist.  
 
 
Bauzeiten: 
Die Baumaßnahme soll bis Ende 2014 umgesetzt werden.

- 5 - 
V/0423/2014 
 
Baukosten: 
Für d ie Wegeführung vom Mühlenesch zum Friedhof inklusive einer Überarbeitung der angre n-
zenden Grünflächen (insgesamt ca. 2.600m²) entstehen Kosten in Höhe von 50.000,-€. Die Investi-
tionskosten sind über die Gesamtmaßnahme abgedeckt. Da die  Wegeführung auch ein Baustein 
im Städtebauförderprogramm „Aktives Stadt - und Ortsteilzentrum Münster -Wolbeck“ ist, kann die 
Förderung des Weges in diesem Zusammenhang nach Kenntnis des Amtes für Grünflächen und 
Umweltschutz noch bis August 2014 beantragt werden. Voraussetzung für die Antragste llung ist 
eine Beschlussfassung. Eine Förderwürdigkeit wird erwartet.  
 
Reduktionsvariante: 
Die Reduktionsvariante gem. Ratsbeschluss vom 27.06.2012 (Vorlage V/0505/2012) soll im Regel-
fall zur Beschlussfassung als „Standardvariante“ vorgelegt werden. Entsprechend hat das Amt für 
Grünflächen und Umweltschutz sich bereits im Vorfeld intensiv mit den Möglichkeiten der Redu kti-
on der Baukosten beschäftigt. Daraus resultiert folgende Baukostenreduktion: 
 
Der Angel-Seitenweg von der Hofstraße bis zu Münsterstraße hat eine Wegedecke aus Asphalt. 
Die Fortführung des Weges im Abschnitt vom Mühlenesch bis zum Friedhof mit dem gleic hen Ma-
terial wäre daher plausibel. Um die Baukosten in akzeptablem Rahmen zu halten, wird für diesen 
Abschnitt nun die Herstellung in wassergebundener Wegedecke empfohlen.  
Erzielte Einsparung: 10.000,-€ 
Die dargestellte Maßnahme bildet einen sinnvollen Baustein, um die Herstellungskosten zu red u-
zieren. Die allgemein anzustrebenden Einsparungen im Umfang von 20% werden in etwa erreicht.  
 
Folgekosten: 
Die jährlichen Kosten für Unterhalt und Pfleg e der Grünflächen belaufen sich derzeit auf  2.200,-€ 
jährlich. 
 
In Vertretung 
 
gez. 
 
Thomas Paal 
Stadtrat 
 
Anlage: 
Lageplan Wegeverbindung Mühlenesch-Friedhof, BA 4 (Plan Nr. G157.2, Index A)

Beratungsverlauf (1)

03.07.2014 Bezirksvertretung Münster-Südost
TOP 8.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (5)

  • Eschstraße
  • Hofstraße
  • Münsterstraße
  • Am Brockhoff 16
  • Mühlenesch

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0423/2014
Typ
Vorlagen
Datum
25.06.2014
Erstellt
06.10.2020 14:37