2638/2025
Beantwortung einer Anfrage der SPD-Fraktion aus der Sitzung vom 19.05.2025 der BV Ehrenfeld betr.: Verkehrssicherheit und Schulwegsicherung an der Gesamtschule (AN/0568/2025)
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
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Dezernat, Dienststelle III/68/681/2 Vorlagen-Nummer 2638/2025 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 08.09.2025 Beantwortung einer Anfrage der SPD-Fraktion aus der Sitzung vom 19.05.2025 der BV Ehrenfeld betr.: Verkehrssicherheit und Schulwegsicherung an der Gesamtschule (AN/0568/2025) 1. „Welche konkreten Maßnahmen sind derzeit zur Schulwegsicherung an der Gesamtschule Ossendorf geplant, insbesondere im Hinblick auf die bekannten Defizite in der Radwegeführung, der Fußgängerinfrastruktur und der Absiche- rung der querenden Stadtbahnen der Linie 5?“ 2. „Wann ist mit der Umsetzung dieser Maßnahmen zu rechnen, insbesondere vor dem Hintergrund des erheblichen Anstiegs der Schülerzahlen ab 2026?“ 3. „Wurde geprüft, ob im Umfeld der Gesamtschule Ossendorf eine Schulstraße, insbesondere nach dem „Wiener Modell“ (temporäre Sperrung während der Hol- und Bringzeiten), wie im Ratsbeschluss AN/0504/2024 vorgesehen, einge- richtet werden kann?“ 4. „Wann wird die Bezirksvertretung Ehrenfeld in die Planungen einbezogen, wie in AN/0504/2024 ausdrücklich vorgesehen?“ 5. „Ist eine provisorische Schulwegsicherung vorgesehen, wenn die Umsetzung der verkehrlichen Maßnahmen nicht bis zum ersten Schultag des neuen Schul- jahres 2026/27 erfolgen kann? Wenn nein, warum nicht - entgegen der Zielset- zung der Stellungnahme 3606/2024?“ Antwort der Verwaltung: Zu 1.Welche konkreten Maßnahmen sind derzeit zur Schulwegsicherung an der Ge- samtschule Ossendorf geplant, insbesondere im Hinblick auf die bekannten Defizite in der Radwegeführung, der Fußgängerinfrastruktur und der Absicherung der querenden Stadtbahnen der Linie 5? - Im Rahmen der Ausschreibung und Vergabe des Schulbauprojektes durch die Gebäudewirtschaft an einen Totalunternehmer wurde ein durch die Fachdienst- stellen begleitetes Verkehrsgutachten erstellt. In diesem Gutachten wurden die Hauptrouten der Schüler*innen analysiert und auf Defizite hin untersucht. Im Ergebnis wird eine neue Querungshilfe für den Fuß- und Radverkehr über die 2 Hugo-Eckener-Straße umgesetzt (siehe Beschluss 1743/2024). Der Schul- standort ist über verschiedene Radverkehrsführungen erschlossen (vgl. Ver- kehrsgutachten). - Der Knotenpunkt Fitzmauricestraße/Hugo-Eckener-Straße ist mit einer Lichtsig- nalanlage ausgestattet. Durch die Verkehrsabhängigkeit können die Bedarfe aller Verkehrsteilnehmenden entsprechend zur Berücksichtigung kommen. - Auf dem Grundstück wird eine Umfahrung für den Bring- und Holverkehr herge- stellt. Dort können die Bring- und Holverkehre, getrennt vom Fuß- und Radver- kehr abgewickelt werden. Der Fuß- und Radverkehr hat einen Hauptzugang an der Hugo-Eckener-Straße und die Erschließung für Pkw erfolgt über die Fitz- mauricestraße. Eine Abwicklung auf der Straße oder öffentlichen Parkplätzen ist in diesem Raum leider nicht möglich. Zu 2: Wann ist mit der Umsetzung dieser Maßnahmen zu rechnen, insbesondere vor dem Hintergrund des erheblichen Anstiegs der Schülerzahlen ab 2026? - Die Querungshilfe wird bereits geplant und soll voraussichtlich bis zum Schul- jahresbeginn 2026/2027 umgesetzt sein. - Die Informationen zu steigenden Schüler*innenzahlen sind bereits an die KVB weitergegeben worden. Zu 3. Wurde geprüft, ob im Umfeld der Gesamtschule Ossendorf eine Schulstraße, insbesondere nach dem „Wiener Modell“ (temporäre Sperrung während der Hol- und Bringzeiten), wie im Ratsbeschluss AN/0504/2024 vorgesehen, eingerichtet werden kann? - Das Amt für nachhaltige Mobilitätsentwicklung erarbeitet derzeit das Gesamt- konzept für Schulstraßen in Köln. Dabei werden zunächst, wie in AN/0504/2024 beschlossen, Grund- und Förderschulen prioritär betrachtet. Bei der Gesamtschule handelt es sich um eine weiterführende Schule, daher wird der Standort derzeit noch nicht betrachtet. Im Verkehrsgutachten sind ebenfalls keine Überlegungen dazu enthalten. Zum Zeitpunkt der Erstellung des Gutachtens lag der Landeserlass noch nicht vor, sodass eine Schulstraße noch keine Maßnahme zur Schulwegsicherung sein konnte. Zu 4.: Wann wird die Bezirksvertretung Ehrenfeld in die Planungen einbezogen, wie in AN/0504/2024 ausdrücklich vorgesehen? - Sobald die Untersuchung der Grund- und Förderschulstandorte zu Schulstra- ßen abgeschlossen ist, wird die Verwaltung mit der Betrachtung der weiterfüh- renden Schulen beginnen. Sollte im Rahmen der Betrachtung die Umsetzung einer Schulstraße am Schulstandort Fitzmauricestraße möglich sein, wird die Bezirksvertretung Ehrenfeld in Planung und Umsetzung eingebunden. Zu 5. Ist eine provisorische Schulwegsicherung vorgesehen, wenn die Umsetzung der verkehrlichen Maßnahmen nicht bis zum ersten Schultag des neuen Schuljahres 2026/27 erfolgen kann? Wenn nein, warum nicht - entgegen der Zielsetzung der Stel- lungnahme 3606/2024 - Zum jetzigen Zeitpunkt sind keine provisorischen Maßnahmen vorgesehen, da davon ausgegangen wird, dass die geplanten Maßnahmen rechtzeitig umge- setzt werden können.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2638/2025
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 02.09.2025
- Erstellt
- 25.08.2025 12:36