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0387/2026

Gründung des Fachbeirates für Mädchenarbeit gemäß der Satzung für das Amt für Kinder, Jugend und Familie der Stadt Köln sowie Beschluss über die Geschäftsordnung

Mitteilung Ausschuss 25.02.2026

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Nächste Beratung: Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern, Sitzung am 16.03.2026, TOP 4.6

Anlage 1: Bechlussvorlage für den Rat 0062-2026

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Anlage 1: Bechlussvorlage für den Rat 0062-2026

10680 Zeichen

Dezernat, Dienststelle 
IV/51 
 
Vorlagen-Nummer 
0062/2026   TOP 4.1  
Freigabedatum 
 16.01.2026  
Beschlussvorlage  zur Behandlung in  öffentlicher Sitzung  
Betreff 
Gründung des Fachbeirates für Mädchenarbeit gemäß der Satzung für das Amt für 
Kinder, Jugend und Familie der Stadt Köln sowie Beschluss über die Geschäftsordnung 
  
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat beschließt  
 
1. die Einrichtung eines Fachbeirates für Mädchenar beit. Eine Vertretung des Fachbeira- 
tes für Mädchenarbeit wird entsprechend der Satzung des Amtes für Kinder, Jugend 
und Familie gemäß § 5 Absatz 2 Nr. 10 f) als beratendes Mitglied dem Jugendhilfeaus- 
schuss angehören. 
 
2. die Geschäftsordnung des Fachbeirates für Mädche narbeit in der als Anlage beigefügten 
Fassung  
 
 
Jugendhilfeausschuss 27.01.2026 
Rat 05.02.2026

2 
 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Der Rat hat in seiner Sitzung am 03.04.2025 die „Neufassung der Satzung für das 
Amt für Kinder, Jugend und Familie der Stadt Köln“ (Vorlage 3257/2024) beschlossen. 
Die Satzung setzt unter anderem den vom Jugendhilfeausschuss in seiner Sitzung am 
10.03.2020 bekundeten Willen um, einen Fachbeirat für Mädchenarbeit als kommuna- 
les Steuerungselement einzusetzen. (Siehe hierzu auch Vorlage 0504/2020).  
 
Als beratendes Mitglied führt die Satzung für das Amt für Kinder, Jugend und Familie 
der Stadt Köln nun unter § 5 Absatz 1 Nr. 10 f) zusätzlich auf: 
 
eine Vertretung des Fachbeirats für Mädchenarbeit gemäß § 5 Abs. 3 S. 1 AG-
KJHG  
 
Der Beschluss über die Neufassung der Satzung sieht vor, dass der Fachbeirat für 
Mädchenarbeit zunächst durch den Rat errichtet und eine Geschäftsordnung dem Rat 
zur Beschlussfassung vorgelegt werden soll.  
 
Der Fachbeirat für Mädchenarbeit wird sich aus bis zu 15 Vertretungen von freien Ju- 
gendhilfeträgern zusammensetzen, weiterhin aus Vertretungen der beteiligten Behör- 
den und Verwaltungen, die sich der Förderung von Mädchenarbeit verpflichtet haben. 
Diese sind als stimmberechtigte Mitglieder in der als Anlage beigefügten Geschäfts- 
ordnung aufgeführt, die durch den Rat mit der Einrichtung des Fachbeirats beschlos- 
sen werden soll.  
 
Der Fachbeirat für Mädchenarbeit macht es sich als Gremium zur Aufgabe, ge- 
schlechtsdifferenzierte Ansätze der Kinder- und Jugendarbeit zu verfolgen und so- 
dann als Mitglied mit beratender Stimme im JHA die Interessen von Mädchen zu ver- 
treten.  
In den Fachbeirat für Mädchenarbeit werden die mit Mädchenarbeit befassten Träger 
der freien Wohlfahrtspflege, Jugendverbände und Religionsgemeinschaften sowie der 
Landschaftsverband Rheinland Vertreter*innen entsenden. Für die Verwaltung sind im 
Auftrag des Oberbürgermeisters das Amt für Kinder, Jugend und Familie, das Amt für 
Gleichstellung, das Amt für Integration und Vielfalt, das Amt für Schulentwicklung so- 
wie die Integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung im Dezernat für Bil- 
dung, Jugend und Sport im Fachbeirat Mädchenarbeit vertreten.  
 
Einzelheiten zu seinen Zielen und seiner Arbeitsweise sind der beigefügten Ge- 
schäftsordnung zu entnehmen.

3 
 
Der Fachbeirat für Mädchenarbeit hat ebenso wie der nachfolgend noch zu bildende 
Fachbeirat für Jungenarbeit das Ziel einer optimalen Vernetzung der Angebote und 
Leistungen einer geschlechterdifferenzierten Kinder- und Jugendhilfe mit Stadtgesell- 
schaft und Politik. Um dies zu erreichen, wurde der hohe Stellenwert dieser Gremien 
durch eine Verankerung im Stadtrecht in Form der neugefassten Satzung für das Amt 
für Kinder, Jugend und Familie dokumentiert.  
 
 
Anlagen

Geschäftsordnung  
Fachbeirat für Mädchenarbeit in Köln 
 
§ 1 Aufgaben 
1) Grundlagen für die Aufgabenstellung und Tätigkei t des Fachbeirates für 
Mädchenarbeit sind der Artikel 3 Abs. 2 Grundgesetz (GG) sowie das 
Sozialgesetzbuch - Achtes Buch (SGB VIII), hier insbesondere § 9 Nr. 3.  
 
2) Der Fachbeirat berät zu geschlechtsdifferenziert en und innovativen Ansätzen 
in allen Bereichen der Kinder- und Jugendhilfe sowie in Themenfeldern der 
Bildung und Ausbildung auf kommunaler Ebene. Im Einzelnen bezieht sich die 
Beratungstätigkeit insbesondere auf folgende Aufgaben: 
 
a) Anregung und Vermittlung von Kooperationen und V ernetzung einzelner 
Arbeitsfelder; 
b) Beschreibung von Defiziten bei Angeboten der Jug endhilfe für Mädchen 
und junge Frauen; 
c) Mitwirkung beim Aufbau und Weiterentwicklung von  mädchenspezifischen 
Angeboten; 
d) Mitwirkung und Weiterentwicklung der kommunalen Jugendhilfeplanung; 
e) Entwicklung von Qualitätsstandards für eine gend ersensible Entwicklung in 
allen Bereichen der Kinder- und Jugendhilfe; 
f) Beratung und Unterstützung des Jugendhilfeaussch usses (JHA) und der 
Verwaltung zu mädchenspezifischen Fragen als Querschnittsthema der 
Kinder- und Jugendarbeit; 
g) Anregung und Initiierung von Fortbildungen;  
h) Unterrichtung der Öffentlichkeit über die spezif ischen Belange der 
Mädchenarbeit in allen Bereichen der Kinder- und Jugendhilfe 
 
3) Als beratendes Gremium spricht der Fachbeirat Em pfehlungen aus, die durch 
die Vertretung des Fachbeirats im JHA diesem als Antrag zur Beratung und 
Beschlussfassung vorgelegt werden.  
 
4) Die Zuständigkeit der Ratsgremien und der Bezirk svertretungen als 
Beschlussgremien bleibt unberührt.

§ 2 Zusammensetzung des Fachbeirates  
 
1) Der Fachbeirat für Mädchenarbeit besteht aus elf  stimmberechtigten und bis 
zu fünf beratenden Mitgliedern. Für jedes stimmberechtigte und beratende 
Mitglied ist eine Stellvertretung zu bestellen. 
 
2) Die Mitglieder sollen sich aus unterschiedlichen  Organisationen mit Sitz in 
Köln zusammensetzen, die sich den unter § 1 Absatz 2 dieser 
Geschäftsordnung aufgeführten Aufgaben verpflichtet haben oder auf andere 
Art mit und/oder für Mädchen arbeiten. Jegliche Art von Arbeit mit und für 
Mädchen ist geeignet, um sich als Mitglied für diesen Fachbeirat im Rahmen 
des Aufrufs zur Interessenbekundung aufstellen zu lassen. 
 
Hierbei kann es sich handeln um Vertretungen aus folgenden Bereichen für: 
 
 Gleichstellung 
 Integration und Vielfalt  
 Schulentwicklung  
 Schulsozialarbeit  
 Kinder- und Jugendarbeit 
 Kinderbetreuung 
 Stationäre Jugendhilfe 
 Jugendhilfeplanung 
 Prävention und Beratung 
 Arbeit mit Migranten 
 Antirassistische und intersektionale Arbeit 
 Sport und Selbstverteidigung 
 Arbeit mit Mädchen mit Behinderungen 
 Kultur  
 Fortbildung, Wissenschaft und Forschung 
 
sowie Vertretungen von: 
 Jugendverbänden 
 Wohlfahrtsverbänden 
 Religionsgemeinschaften 
 anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe 
 
§ 3 Besetzung des Fachbeirates   
 
1. Die Vertretungen der stimmberechtigten und berat enden Mitglieder werden nach 
Aufruf zur Interessensbekundung durch das Amt für Kinder, Jugend und Familie 
der Stadt Köln an die in Köln interessierten Organisationen, die sich der 
Mädchenarbeit verpflichtet haben, dem JHA vorgeschlagen. Der Aufruf zur 
Interessenbekundung wird auf der Internetseite der Stadt Köln veröffentlicht.

Die Verwaltung fertigt eine Beschlussvorlage zur Zusammensetzung des 
Fachbeirates an, in der sie aus dem Kreis aller eingegangenen und aufgelisteten 
Interessensbekundungen einen Vorschlag zu den 11 stimmberechtigten und bis 
zu 5 beratenden Mitgliedern sowie zu deren Stellvertretungen gemäß § 2 Abs. 1 
dem JHA zur Vorberatung und dem Rat der Stadt Köln zur Beschlussfassung 
vorlegt.  
 
2. Die Vertretung und Stellvertretung des Fachbeira tes für Mädchenarbeit, die im 
JHA den Fachbeirat gemäß § 5 Abs. 2 Ziffer f) der Satzung für das Amt für 
Kinder, Jugend und Familie repräsentiert, wird in der ersten Sitzung des 
Fachbeirates für die Wahlperiode von den stimmberechtigen Mitgliedern des 
Fachbeirates in geheimer Wahl mit einfacher Mehrheit gewählt. Die Verwaltung 
legt sodann die Benennung der Vertretung und Stellvertretung des Fachbeirates 
für Mädchenarbeit dem JHA zur Vorberatung und dem Rat der Stadt Köln zur 
Beschlussfassung vor.  
 
§ 4 Dauer der Zusammensetzung und Ende der Mitgliedschaft 
 
Scheidet eine Vertretung oder Stellvertretung des Fachbeirates für Mädchenarbeit 
im JHA vor Ablauf der Wahlperiode aus, so ist eine Ersatzperson von dem 
betreffenden Mitglied für den Rest der Wahlperiode zu benennen und in Form 
einer Vorlage der Verwaltung nach Vorberatung des JHA`s durch den Rat zu 
beschließen.  
 
§ 5 Geschäftsführung, Sitzungen und Beschlüsse 
 
1) Die Geschäftsführung des Fachbeirates übernimmt eine beschäftigte Person des 
Amtes für Kinder, Jugend und Familie der Stadt Köln.  
 
2) Den Vorsitz übt die im JHA repräsentierende Vert retung des Fachbeirates für 
Mädchenarbeit aus.  
 
3) Die Geschäftsführung übernimmt insbesondere folg ende Aufgaben:  
 
a) Die Geschäftsführung lädt zu den Sitzungen des F achbeirates ein, die 
halbjährlich stattfinden; die Einladung erfolgt 14 Tage vor Sitzungsbeginn via 
E-Mail mit der Aufforderung, Vorschläge zu den Sitzungen einzubringen. 
Diese Vorschläge können bis zu 4 Arbeitstage vor Sitzungsbeginn via E-Mail 
auf die Tagesordnung gebracht werden.  
 
b) Vorschläge zur Tagesordnung können von beratende n und stimmberechtigen 
Mitgliedern eingebracht werden.

c) Die Geschäftsführung fertigt ein Ergebnisprotoko ll an.  
 
d) Es ist Aufgabe der Vertretung des Fachbeirates, die in der Sitzung gefassten 
Beschlüsse dem JHA in seiner Sitzung vorzutragen im Sinne von § 1 Absatz 3.  
 
e) Die Geschäftsführung lädt nach einem entsprechen den Beschluss zu einzelnen 
Tagesordnungspunkten fachkundige Personen zu der jeweils nächsten Sitzung 
des Fachbeirats ein. 
 
f) Die Geschäftsführung verantwortet die Vorlage ei nes Sachstandsberichts mit 
dem Inhalt der Ergebnisprotokolle, der am Ende eines jeweiligen 
Kalenderjahres dem JHA zur Kenntnisnahme vorgelegt wird. 
 
 
4) Die Sitzungen sind nicht öffentlich und finden i n Räumlichkeiten des Rathauses 
statt.  
 
5) Alle stimmberechtigen und beratenden Mitglieder sind zur Verschwiegenheit 
verpflichtet. § 30 der Gemeindeordnung in NRW ist entsprechend anzuwenden.  
 
6) Sämtliche Beschlüsse werden durch die stimmberec htigen Mitglieder gefasst. Die 
Beschlussfähigkeit ist gegeben, wenn mindestens 6 stimmberechtigte Mitglieder 
in der Sitzung anwesend sind.  
 
§ 6 Vergütung und Aufwandsentschädigung  
Ein Anspruch auf Vergütung oder Aufwandsentschädigung für die Vertretungen der 
Mitglieder des Fachbeirats besteht nicht.  
 
§ 7 Inkrafttreten 
Die Geschäftsordnung tritt am Tag nach der Beschlussfassung durch den Rat in 
Kraft.

Mitteilung Ausschuss

859 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
IV/51 
 
Vorlagen-Nummer 25.02.2026 
 0387/2026 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern 16.03.2026 
 
Gründung des Fachbeirates für Mädchenarbeit gemäß der Satzung für das Amt für 
Kinder, Jugend und Familie der Stadt Köln sowie Beschluss über die 
Geschäftsordnung 
Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am 05.02.2026 die Gründung des Fach-
beirates für Mädchenarbeit gemäß der Satzung für das Amt für Kinder, Jugend und 
Familie der Stadt Köln sowie dessen Geschäftsordnung beschlossen. In der Ratssit-
zung wurde der Wunsch geäußert, diesen Beschluss auch dem Ausschuss für die 
Gleichstellung von Frauen und Männern zur Kenntnis vorzulegen. 
 
 
 
Die Beschlussvorlage ist als Anlage mit der Bitte um Kenntnisnahme angehängt. 
 
 
Gez. Voigtsberger 
 
 
Anlage

Beratungsverlauf (1)

16.03.2026 Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern
TOP 4.6 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0387/2026
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
25.02.2026
Erstellt
06.02.2026 07:51