AN/0078/2019
Wohnungsnot bekämpfen – Kleinwohnungen mit reiner Nordlage erlauben!
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SPD Antrag nach § 3
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An den Vorsitzenden des Stadtentwicklungsausschusses Herrn Niklas Kienitz Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln Rathaus, Spanischer Bau 50667 Köln fon 0221. 221 259 50 fax 0221. 221 246 57 mail fraktion@koelnspd.de web www.koelnspd.de Eingang beim Büro der Oberbürgermeisterin: 18.01.2019 AN/0078/2019 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Stadtentwicklungsausschuss 07.02.2019 Wohnungsnot bekämpfen – Kleinwohnungen mit reiner Nordlage erlauben! Sehr geehrter Herr Kienitz, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln bittet Sie, folgenden Antrag in die Tages- ordnung des Stadtentwicklungsausschusses am 07.02.2019 aufzunehmen: Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt, sich gegenüber der Landesregierung für eine Änderung der Landesbauordnung dahingehend einzusetzen, dass Kleinwohnun- gen mit reiner Nordlage zulässig sind, wenn in den Wohnungen gleichwohl eine gesunden Wohnverhältnissen entsprechende Belichtung mit Tageslicht gewähr- leistet ist. Begründung: Nach § 47 Abs. 2 der Landesbauordnung NRW (LBauO) ist eine reine Nordlage aller Wohn- und Schlafräume unzulässig, d.h. nicht alle Außenwände der Woh- nungen dürfen nur zwischen Nordwest und Nordost (90 Grad-Winkel) ausgerich- tet sein. Die Vorschrift gewinnt besondere Bedeutung bei Kleinwohnungen (z.B. Studierendenapartments, Wohnungen für Auszubildende und Singles). Die Musterbauordnung der Bauministerkonferenz kennt hingegen kein Verbot der reinen Nordlage entsprechend der Vorschrift in NRW. Zweck des § 47 Abs. 2 LBauO ist es, eine gesunden Wohnverhältnissen entspre- chende Belichtung der Wohnungen mit Tageslicht zu gewährleisten (direkte Be- - 2 - sonnung). Insofern ist der Vorschrift einerseits eine prinzipiell sinnvolle Schutz- funktion insbesondere für Mieterinnen und Mieter zu entnehmen. Aus der Vorschrift ergeben sich andererseits Restriktionen für den Bau von benö- tigten Kleinwohnungen, z.B. für Studierende. Diese haben regelmäßig nur eine Außenwand. Durch das Verbot deren Ausrichtung nach Norden können ansonsten mögliche Baupotenziale nicht voll ausgeschöpft werden. Daher schlägt die SPD-Fraktion vor, die Landesbauordnung so zu ändern, dass Kleinwohnungen mit reiner Nordlage dann zulässig sind, wenn durch andere Maßnahmen eine gesunden Wohnverhältnissen entsprechende Belichtung der Wohnungen sichergestellt ist, z.B. durch eine breite Fensterfront. Beispielsweise haben auch viele Erdgeschosswohnungen in Südlage keine direkte Sonne, weil die gegenüberliegende Straßenseite bebaut ist – sie werden aber gleichwohl vermietet. Mit freundlichen Grüßen gez. Dr. Barbara Lübbecke SPD-Fraktionsgeschäftsführerin
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: endgültig abgelehnt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/0078/2019
- Typ
- SPD Antrag nach § 3
- Datum
- 18.01.2019
- Erstellt
- 18.01.2019 12:06