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Starke Veedel - Starkes Köln Hier: Bedarfsfeststellung für das Projekt 0.0.2 "Prozessbegleitende Evaluation" in elf Sozialräumen

Beschlussvorlage Ausschuss 3093/2017 vom 21.11.2017

Stand: Am 14.12.2017 im Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren ungeändert beschlossen.

Dokumente

  • Anlage 2 Stellungnahme zur Bedarfsprüfung vom Rechnungsprüfungsamt

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    x /) 08.2017 14 14171 A 3/Stad [Stadt Köln nr AS, Ensene 1 7 Aug. 207 15 15-Amtfi ee [ und Statistik Bedarfsprüfung für externe Vergaben im Programm Starke Veedel - Starkes Köln; hier: Projekt 0.0.2 "Prozessbegleitende Evaluation" für elf Sozialräume bzw. zehn Inte- grierte Stadtentwicklungskonzepte (ISEK); voraussichtlicher Aufwand 370.504 € netto zzgl. MwSt. = 440.900 € brutto er: Bedarfsprüfung (RPA-Nr. 141/11/15/17) Sehr geehrte Damen und Herren, mit Schreiben vom 04.08.2017 übersandten Sie mir das Ergebnis Ihrer Bedarfsprüfung mit dazugehörigen Erläuterungen für das Projekt „Prozessbegleitende Evaluation“. Aufgrund des Leitkonzeptes Starke Veedel — Starkes Köln wurden Handlungskonzepte für elf Sozialräume entwickelt. Darauf aufbauend erfolgte die Erstellung von zehn integrierten Stadtentwicklungskonzepten (ISEK), da das Land die beiden Sozialräume Buchheim und Buchforst sowie Mülheim-Nord und Keupstraße als ein Programmgebiet bewertete. Es handelt sich folgende Programmgebiete: Buchheim u. Buchforst, Mülheim-Nord u. Keupstr: Meschenich u. Rondorf Blumenberg, Chorweiler u. Seeberg-Nord Bickendorf, Westend u. Ossendorf Bilderstöckchen Boklemünd’/ Mengenich Höhenberg u. Vingst Humbold / Gremberg u. Kalk Ostheim u. Neubrück Porz-Ost, Finkenberg, Gremberghoven u. Eil .o...:. 0 oe oo 0o_—0o Die Maßnahme muss für jedes einzelne ISEK durchgeführt und extern vergeben werden. Sie kalkulieren für alle zehn ISEK einen gleichen voraussichtlichen Aufwand von je 39 Ar- beitstagen mit einem Tagessatz von 1.130,50 € brutto, insgesamt somit rd. 440.900 €. Den von Ihnen geltend gemachten Bedarf erkenne ich an. Mit rap M Grüßen 10}
  • Beschlussvorlage Ausschuss

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/15/152 152/1 Vorlagen-Nummer 3093/2017 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Starke Veedel - Starkes Köln Hier: Bedarfsfeststellung für das Projekt 0.0.2 "Prozessbegleitende Evaluation" in elf Sozialräumen Beschlussorgan Stadtentwicklungsausschuss Stadtentwicklungsausschuss Gremium Datum Beschluss: 1. Der Stadtentwicklungsausschuss erkennt den Bedarf der Maßnahme 0.0.2 „Prozessbegleitende Evaluation“ an. Er beauftragt die Verwaltung vorbehaltlich der Anerkennung der noch ausstehen- den sozialraumspezifischen Integrierten Stadtentwicklungskonzepte (ISEK)1 durch das Land NRW die Maßnahme in den nachfolgenden elf Sozialräumen als Bestandteil des Programms „Starke Veedel – Starkes Köln“ extern zu vergeben:  Bickendorf, Westend und Ossendorf  Bilderstöckchen  Buchheim und Buchforst2 1 Für nachfolgende Sozialräume steht eine Anerkennung der sozialraumspezifischen ISEKs durch das Land NRW aus: „Bickendorf, Westend und Ossendorf“, „Bilderstöckchen“, „Bocklemünd / Mengenich“, „Höhenberg und Vingst“, „Humboldt / Gremberg und Kalk“, Ostheim und Neubrück“ und „Porz-Ost, Finkenberg, Gremberg- hoven und Eil“ 2 Aufgrund besonderer Fördervoraussetzungen wurden gemäß der Vorgabe des Landes die Sozialräume „Buchheim und Buchforst“ sowie „Mülheim-Nord und Keupstraße“ zu einem Handlungsraum zusammengefasst. Stadtentwicklungsausschuss 09.11.2017 Bezirksvertretung 7 (Porz) 09.11.2017 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 13.11.2017 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 23.11.2017 Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 04.12.2017 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 04.12.2017 Bezirksvertretung 5 (Nippes) 07.12.2017 Bezirksvertretung 8 (Kalk) 07.12.2017 Stadtentwicklungsausschuss 14.12.2017 Ausschuss Soziales und Senioren 14.12.2017 2  Blumenberg, Chorweiler und Seeberg-Nord  Bocklemünd / Mengenich  Höhenberg und Vingst  Humboldt / Gremberg und Kalk  Meschenich und Rondorf  Mülheim-Nord und Keupstraße3  Ostheim und Neubrück  Porz-Ost, Finkenberg, Gremberghoven und Eil Die Finanzierung der mit 70 Prozent förderfähigen Maßnahmen erfolgt aus Teilergebnisplan, 0902, Stadtentwicklung, Teilplanzeile 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen. 2. Der Stadtentwicklungsausschuss verzichtet auf die Vorlage zur formalen Vergabeentscheidung, wenn das Vergabe- und das Rechnungsprüfungsamt den Vergabevorschlägen der Vergabestelle einvernehmlich und ohne Einschränkungen zustimmen. Er kann so als Fortschreibung des Strukturförderprogramms MÜLHEIM 2020, das die Stadt Köln von 2009 bis 2014 umgesetzt hat, weiter gefördert werden. 3 Siehe Fußnote 2 3 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 440.900,- € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja 308.630,- 70 % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Begründung: 1. Projektbeschreibung 0.0.2 „Prozessbegleitende Evaluation“ in elf Sozialräumen Die Maßnahme 0.0.2 „Prozessbegleitende Evaluation“ in elf Sozialräumen ist eine wesentliche Quer- schnittsmaßnahme des Programms „Starke Veedel – Starkes Köln“. Die Evaluation bildet einen wich- tigen Beitrag zur Bewertung, Qualifizierung und Weiterentwicklung der Programmumsetzung in den Sozialräumen. Sie verfolgt das Ziel laufend Bewertungen über den Prozess zu erhalten und Hand- lungsempfehlungen abzuleiten. Sie ist prozessbegleitend angelegt und nimmt das gesamte Maßnah- menpaket des Programms in den Blick. Die Evaluation ist zunächst auf die einzelne Sozialraumebene ausgerichtet. Im Kontext des Pro- gramms „Starke Veedel – Starkes Köln“ findet die Bündelung und Vernetzung der Ergebnisse aus den einzelnen Sozialräumen statt und wird im laufenden Prozess dorthin zurückgespiegelt. Somit zeigt die Evaluation frühzeitig die Wirkung der Maßnahmen im Sozialraum wie auch im Kontext des Gesamtprogramms auf, um darauf aufbauend weitere notwendige Veränderungen einzuleiten. 2. Das Programm „Starke Veedel – Starkes Köln Mit der Vorlage-Nr. 2899/2016 hat der Rat das Programm „Starke Veedel – Starkes Köln“ als zu- kunftsweisendes Leitkonzept zur Sozialraumorientierten Stadtentwicklung beschlossen und die Ver- waltung unter Nutzung möglicher Förderzugänge mit der Umsetzung der dargestellten Maßnahmen beauftragt. Das Leitkonzept wurde von der Interministeriellen Arbeitsgruppe (IntermAG) am 04.11.2016 anerkannt. Auf Basis der Anerkennung und des Ratsbeschlusses vom 20.12.2016 (Vor- lag-Nr. 2899/2016) können Fördermittel des ESF und EFRE beantragt werden. Parallel zu dem Leitkonzept werden für die einzelnen Sozialräume sozialraumspezifische Integrierten Stadtentwicklungskonzepten (ISEK) erarbeitet, um über das Programm „Soziale Stadt“ Städtebauför- dermittel beantragen zu können. Aufgrund des erforderlichen Bearbeitungsaufwandes sieht die Ver- waltung entsprechend des Ratsbeschlusses vom 20.12.2016 (Vorlag-Nr. 2899/2016) ein gestaffeltes 4 Verfahren vor. Für die Sozialräume „Blumenberg, Chorweiler und Seeberg-Nord, „Meschenich und Rondorf“ sowie „Buchheim und Buchforst“ und „Mülheim-Nord und Keupstraße“ als Fortführung des Strukturförder- programms MÜLHEIM 2020 wurden bereits sozialraumspezifische ISEKS erstellt, die vom Rat am 18.05.2017 beschlossen und dem Land zur Anerkennung vorgelegt wurden (Vorlagen-Nr. 0743/2017; 0737/2017; 0740/2017). Die sozialraumspezifischen ISEKs für „Humboldt/Gremberg und Kalk“ sowie „Bickendorf, Westend und Ossendorf“ befinden sich derzeit in der politischen Beratung und werden am 28.09.2017 dem Rat zur Beschlussfassung vorgelegt (Vorlagen-Nr. 2488/2017; 2481/2017) und zeitgleich dem Land zur Anerkennung eingereicht. Die weiteren ISEKs für die Sozialräume „Bilderstöckchen“, „Bocklemünd / Mengenich“, „Höhenberg und Vingst“, „Ostheim und Neubrück“ sowie „Porz-Ost, Finkenberg, Gremberghoven und Eil“ befinden sich derzeit in der Bearbeitung und werden zeitnah in die politischen Gremien eingebracht. Für die Sozialräume „Blumenberg, Chorweiler und Seeberg-Nord, „Meschenich und Rondorf“ sowie „Buchheim und Buchforst“ und „Mülheim-Nord und Keupstraße“ als Fortführung des Strukturförder- programms MÜLHEIM 2020 liegen für die Maßnahme 0.0.2 „Prozessbegleitende Evaluation“ bereits die Zuwendungsbescheide des Stadtentwicklungsprogramms 2017 vor. Sobald der Bedarfsfeststel- lungsbeschluss vorliegt, kann die Maßnahme für diese Räume ausgeschrieben werden Für die weiteren sieben Sozialräume werden Ende 2017 die Förderanträge zum Stadtentwicklungs- programm 2018 gestellt. Die Zuwendungsbescheide werden voraussichtlich Ende 2019 vorliegen. Anschließen kann die Ausschreibung der Maßnahme erfolgen. 3. Finanzen Die Kosten pro Sozialraum setzen sich wie folgt zusammen:  Tagessatz: 1.130,50 € (Brutto)  Arbeitstage: 39  Gesamtkosten pro Sozialraum: 44.090 € Pro Sozialraum werden 44.090 € Gesamtkosten angesetzt. Da die Sozialräume „Buchheim und Buch- forst“ sowie „Mülheim-Nord und Keupstraße“ zu einem Handlungsraum zusammengefasst sind, wer- den die Sozialräume auch bei der Berechnung der Gesamtmaßnahme als ein Handlungsraum be- trachtet. Die Gesamtkosten für die 11 Sozialräume beträgt somit 440.900 € (10 x 44.090 €). Die Finanzierung der mit 70 Prozent förderfähigen Maßnahmen erfolgt aus Teilergebnisplan, 0902, Stadtentwicklung, Teilplanzeile 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen. Die kalkulierten Aufwandsermächtigungen sind im Haushaltsplan 2017 inklusive mittelfristiger Finanzplanung bis 2020 veranschlagt beziehungsweise wurden zum Haushaltsplan-Entwurf 2018 inklusive mittelfristiger Fi- nanzplanung bis 2021 angemeldet. 4. Vergabe Die jeweiligen Vergabeverfahren für die vorgenannten Leistungen werden entsprechend den gesetzli- chen Vergabebestimmungen und der städtischen Vergabeordnung (KVO) in Abstimmung mit dem Zentralen Vergabeamt und dem Rechnungsprüfungsamt durchgeführt. Gemäß den Bestimmungen des Fördergebers sind städtische Personalkosten nicht förderfähig. Die zu vergebenen Fremdleistungen dürfen daher nur in Form von Liefer- oder Dienstleistungen, nicht aber in Form von Honorar-, Dienst- oder Arbeitsverträgen beauftragt werden. Die Stellungnahme vom Rechnungsprüfungsamt gemäß Bedarfsprüfungsrichtlinie ist als Anlage 2 beigefügt. Die Maßnahmen wurden dem Amt für Personal, Organisation und Innovation gemäß Ziffer 6.3 der Bedarfsprüfungsrichtlinie zur Kenntnis vorgelegt. 5 Anlagen: Anlage 1 Projektbeschreibung Anlage 2 Stellungnahme zur Bedarfsprüfung vom Rechnungsprüfungsamt
  • Anlage 3_Auszug StEA 09.11.2017

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    Anlage 3 Geschäftsführung Stadtentwicklungsausschuss Herr Freitag Telefon: (0221) 221-23148 Fax : (0221) 221-24088 E-Mail: uwe.freitag@stadt-koeln.de Datum: 07.12.2017 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der 28. Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 09.11.2017 öffentlich 5.5 Starke Veedel - Starkes Köln Hier: Bedarfsfeststellung für das Projekt 0.0.2 "Prozessbegleitende Evaluation" in elf Sozialräumen 3093/2017 Beschluss: 1. Der Stadtentwicklungsausschuss erkennt den Bedarf der Maßnahme 0.0.2 „Pro- zessbegleitende Evaluation“ an. Er beauftragt die Verwaltung vorbehaltlich der Anerkennung der noch ausstehenden sozialraumspezifischen Integrierten Stadt- entwicklungskonzepte (ISEK)1 durch das Land NRW die Maßnahme in den nach- folgenden elf Sozialräumen als Bestandteil des Programms „Starke Veedel – Starkes Köln“ extern zu vergeben:  Bickendorf, Westend und Ossendorf  Bilderstöckchen  Buchheim und Buchforst2  Blumenberg, Chorweiler und Seeberg-Nord  Bocklemünd / Mengenich  Höhenberg und Vingst  Humboldt / Gremberg und Kalk  Meschenich und Rondorf  Mülheim-Nord und Keupstraße3 1 Für nachfolgende Sozialräume steht eine Anerkennung der sozialraumspezifischen ISEKs durch das Land NRW aus: „Bickendorf, Westend und Ossendorf“, „Bilders töckchen“, „Bocklemünd / Mengenich“, „Höhenberg und Vingst“, „Humboldt / Gremberg und Kalk“, Ostheim und Neubrück“ und „Porz -Ost, Finkenberg, Gremberghoven und Eil“ 2 Aufgrund besonderer Fördervoraussetzungen wurden gemäß der Vorgabe des Landes die Sozial- räume „Buchheim und Buchforst“ sowie „Mülheim -Nord und Keupstraße“ zu einem Handlungsraum zusammengefasst. Er kann so als Fortschreibung des Strukturförderprogramms MÜLHEIM 2020, das die Stadt Köln von 2009 bis 2014 umgesetzt hat, weiter gefördert werden. 3 Siehe Fußnote 2  Ostheim und Neubrück  Porz-Ost, Finkenberg, Gremberghoven und Eil Die Finanzierung der mit 70 Prozent förderfähigen Maßnahmen erfolgt aus Teiler- gebnisplan, 0902, Stadtentwicklung, Teilplanzeile 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen. 2. Der Stadtentwicklungsausschuss verzichtet auf die Vorlage zur formalen Verga- beentscheidung, wenn das Vergabe- und das Rechnungsprüfungsamt den Vergabevorschlägen der Vergabestelle einvernehmlich und ohne Einschränkun- gen zustimmen. 3. Der Stadtentwicklungsausschuss bittet darum, den Ausschuss Soziales und Senioren in die Beratungsfolge aufzunehmen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt.
  • Sachstandsbericht Rat /Ausschuss

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    Dezernat, Dienststelle IX/15/152 152/1 Vorlagen-Nummer 3093/2017 Stand: 21.08.2023 Sachstandsbericht Starke Veedel - Starkes Köln Hier: Bedarfsfeststellung für das Projekt 0.0.2 "Prozessbegleitende Evaluation" in elf Sozialräumen Status in Bearbeitung erledigt Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss erkennt den Bedarf der Maßnahme 0.0.2 „Prozessbeglei- tende Evaluation“ an. Er beauftragt die Verwaltung vorbehaltlich der Anerkennung der noch ausstehenden sozialraumspezifischen Integrierten Stadtentwicklungskonzepte (ISEK)1 durch das Land NRW die Maßnahme in den nachfolgenden elf Sozialräumen als Bestandteil des Programms „Starke Veedel – Starkes Köln“ extern zu vergeben:  Bickendorf, Westend und Ossendorf  Bilderstöckchen  Buchheim und Buchforst2  Blumenberg, Chorweiler und Seeberg-Nord  Bocklemünd / Mengenich  Höhenberg und Vingst  Humboldt / Gremberg und Kalk  Meschenich und Rondorf  Mülheim-Nord und Keupstraße3  Ostheim und Neubrück  Porz-Ost, Finkenberg, Gremberghoven und Eil Die Finanzierung der mit 70 Prozent förderfähigen Maßnahmen erfolgt aus Teilergebnisplan, 0902, Stadtentwicklung, Teilplanzeile 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen. 1 Für nachfolgende Sozialräume steht eine Anerkennung der sozialraumspezifischen ISEKs durch das Land NRW aus: „Bickendorf, Westend und Ossendorf“, „Bilderstöckchen“, „Bocklemünd / Mengenich“, „Höhenberg und Vingst“, „Humboldt / Gremberg und Kalk“, Ostheim u nd Neubrück“ und „Porz -Ost, Fin- kenberg, Gremberghoven und Eil“ 2 Aufgrund besonderer Fördervoraussetzungen wurden gemäß der Vorgabe des Landes die Sozial- räume „Buchheim und Buchforst“ sowie „Mülheim -Nord und Keupstraße“ zu einem Handlungsraum zu- sammengefasst. Er kann so als Fortschreibung des Strukturförderprogramms MÜLHEIM 2020, das die Stadt Köln von 2009 bis 2014 umgesetzt hat, weiter gefördert werden. 3 Siehe Fußnote 2 2 Der Stadtentwicklungsausschuss verzichtet auf die Vorlage zur formalen Vergabeentschei- dung, wenn das Vergabe- und das Rechnungsprüfungsamt den Vergabevorschlägen der Vergabestelle einvernehmlich und ohne Einschränkungen zustimmen. Der Stadtentwicklungsausschuss bittet darum, den Ausschuss Soziales und Senioren in die Beratungsfolge aufzunehmen. Aktueller Bearbeitungsstand: Der Rat der Stadt Köln hat am 20.12.2016 das Programm „Starke Veedel – Starkes Köln“ als zukunftsweisendes Leitkonzept zur sozialraumorientierten Stadtentwicklung beschlossen und die Verwaltung mit der Umsetzung der darin enthaltenen Maßnahmen für die seinerzeit elf Kölner Sozialräume beauftragt. Zur Einwerbung von Mitteln der Städtebauförderung wurden insgesamt sechs sozialraumspezifische Integrierte Stadtentwicklungskonzepte (ISEK) erstellt. Das Programm ist zum 31.12.2022 offiziell ausgelaufen. Einzelne Maßnahmen befinden sich derzeit noch in der Umsetzung. Flankierend wurde der Bedarf einer prozessbegleitenden Evaluation auf Sozialraumebene durch den Stadtentwicklungsausschuss anerkannt. Die Evaluation bildete dabei einen wichti- gen Beitrag zur Analyse, Qualifizierung und Weiterentwicklung der Programmumsetzung. Exemplarisch wurde für zwei repräsentative Integrierte Stadtentwicklungskonzepte eine for- mativ angelegte Evaluation extern beauftragt. Untersucht wurden die Sozialräume „Buchheim, Buchforst, Mülheim Nord und Keupstraße“ und „Blumenberg, Chorweiler und Seeberg-Nord“. Hierfür wurden Städtebaufördermittel von Land und Bund von 70 Prozent der Gesamtkosten in Höhe von rund 100.000 € eingeworben und abgerechnet. Die weiteren ISEK des Programms wurden verwaltungsintern evaluiert. Sämtliche Erkennt- nisse und Anregungen wurden prozessbegleitend umgesetzt oder sind in neue Integrierte Stadtentwicklungskonzepte eingeflossen. Aktuell erfolgt eine zusammenfassende Evaluation des Gesamtprogramms, die mit Beteiligung der Gremien in einer Abschlussveranstaltung zu „Starke Veedel – Starkes Köln“ vorgestellt wird.
  • Beschlussvorlage Ausschuss (Version STEA 09.11.2017)

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/15/152 152/1 Vorlagen-Nummer 3093/2017 Freigabedatum 19.10.2017 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Starke Veedel - Starkes Köln Hier: Bedarfsfeststellung für das Projekt 0.0.2 "Prozessbegleitende Evaluation" in elf Sozialräumen Beschlussorgan Stadtentwicklungsausschuss Gremium Datum Beschluss: 1. Der Stadtentwicklungsausschuss erkennt den Bedarf der Maßnahme 0.0.2 „Prozessbegleitende Evaluation“ an. Er beauftragt die Verwaltung vorbehaltlich der Anerkennung der noch ausstehen- den sozialraumspezifischen Integrierten Stadtentwicklungskonzepte (ISEK)1 durch das Land NRW die Maßnahme in den nachfolgenden elf Sozialräumen als Bestandteil des Programms „Starke Veedel – Starkes Köln“ extern zu vergeben:  Bickendorf, Westend und Ossendorf  Bilderstöckchen  Buchheim und Buchforst2 1 Für nachfolgende Sozialräume steht eine Anerkennung der sozialraumspezifischen ISEKs durch das Land NRW aus: „Bickendorf, Westend und Ossendorf“, „Bilderstöckchen“, „Bocklemünd / Mengenich“, „Höhenberg und Vingst“, „Humboldt / Gremberg und Kalk“, Ostheim und Neubrück“ und „Porz-Ost, Finkenberg, Gremberg- hoven und Eil“ 2 Aufgrund besonderer Fördervoraussetzungen wurden gemäß der Vorgabe des Landes die Sozialräume „Buchheim und Buchforst“ sowie „Mülheim-Nord und Keupstraße“ zu einem Handlungsraum zusammengefasst. Er kann so als Fortschreibung des Strukturförderprogramms MÜLHEIM 2020, das die Stadt Köln von 2009 bis 2014 umgesetzt hat, weiter gefördert werden. Stadtentwicklungsausschuss 09.11.2017 Bezirksvertretung 7 (Porz) 09.11.2017 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 13.11.2017 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 23.11.2017 Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 04.12.2017 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 04.12.2017 Bezirksvertretung 5 (Nippes) 07.12.2017 Bezirksvertretung 8 (Kalk) 07.12.2017 Stadtentwicklungsausschuss 14.12.2017 2  Blumenberg, Chorweiler und Seeberg-Nord  Bocklemünd / Mengenich  Höhenberg und Vingst  Humboldt / Gremberg und Kalk  Meschenich und Rondorf  Mülheim-Nord und Keupstraße3  Ostheim und Neubrück  Porz-Ost, Finkenberg, Gremberghoven und Eil Die Finanzierung der mit 70 Prozent förderfähigen Maßnahmen erfolgt aus Teilergebnisplan, 0902, Stadtentwicklung, Teilplanzeile 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen. 2. Der Stadtentwicklungsausschuss verzichtet auf die Vorlage zur formalen Vergabeentscheidung, wenn das Vergabe- und das Rechnungsprüfungsamt den Vergabevorschlägen der Vergabestelle einvernehmlich und ohne Einschränkungen zustimmen. 3 Siehe Fußnote 2 3 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 440.900,- € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja 308.630,- 70 % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Begründung: 1. Projektbeschreibung 0.0.2 „Prozessbegleitende Evaluation“ in elf Sozialräumen Die Maßnahme 0.0.2 „Prozessbegleitende Evaluation“ in elf Sozialräumen ist eine wesentliche Quer- schnittsmaßnahme des Programms „Starke Veedel – Starkes Köln“. Die Evaluation bildet einen wich- tigen Beitrag zur Bewertung, Qualifizierung und Weiterentwicklung der Programmumsetzung in den Sozialräumen. Sie verfolgt das Ziel laufend Bewertungen über den Prozess zu erhalten und Hand- lungsempfehlungen abzuleiten. Sie ist prozessbegleitend angelegt und nimmt das gesamte Maßnah- menpaket des Programms in den Blick. Die Evaluation ist zunächst auf die einzelne Sozialraumebene ausgerichtet. Im Kontext des Pro- gramms „Starke Veedel – Starkes Köln“ findet die Bündelung und Vernetzung der Ergebnisse aus den einzelnen Sozialräumen statt und wird im laufenden Prozess dorthin zurückgespiegelt. Somit zeigt die Evaluation frühzeitig die Wirkung der Maßnahmen im Sozialraum wie auch im Kontext des Gesamtprogramms auf, um darauf aufbauend weitere notwendige Veränderungen einzuleiten. 2. Das Programm „Starke Veedel – Starkes Köln Mit der Vorlage-Nr. 2899/2016 hat der Rat das Programm „Starke Veedel – Starkes Köln“ als zu- kunftsweisendes Leitkonzept zur Sozialraumorientierten Stadtentwicklung beschlossen und die Ver- waltung unter Nutzung möglicher Förderzugänge mit der Umsetzung der dargestellten Maßnahmen beauftragt. Das Leitkonzept wurde von der Interministeriellen Arbeitsgruppe (IntermAG) am 04.11.2016 anerkannt. Auf Basis der Anerkennung und des Ratsbeschlusses vom 20.12.2016 (Vor- lag-Nr. 2899/2016) können Fördermittel des ESF und EFRE beantragt werden. Parallel zu dem Leitkonzept werden für die einzelnen Sozialräume sozialraumspezifische Integrierten Stadtentwicklungskonzepten (ISEK) erarbeitet, um über das Programm „Soziale Stadt“ Städtebauför- dermittel beantragen zu können. Aufgrund des erforderlichen Bearbeitungsaufwandes sieht die Ver- waltung entsprechend des Ratsbeschlusses vom 20.12.2016 (Vorlag-Nr. 2899/2016) ein gestaffeltes Verfahren vor. 4 Für die Sozialräume „Blumenberg, Chorweiler und Seeberg-Nord, „Meschenich und Rondorf“ sowie „Buchheim und Buchforst“ und „Mülheim-Nord und Keupstraße“ als Fortführung des Strukturförder- programms MÜLHEIM 2020 wurden bereits sozialraumspezifische ISEKS erstellt, die vom Rat am 18.05.2017 beschlossen und dem Land zur Anerkennung vorgelegt wurden (Vorlagen-Nr. 0743/2017; 0737/2017; 0740/2017). Die sozialraumspezifischen ISEKs für „Humboldt/Gremberg und Kalk“ sowie „Bickendorf, Westend und Ossendorf“ befinden sich derzeit in der politischen Beratung und werden am 28.09.2017 dem Rat zur Beschlussfassung vorgelegt (Vorlagen-Nr. 2488/2017; 2481/2017) und zeitgleich dem Land zur Anerkennung eingereicht. Die weiteren ISEKs für die Sozialräume „Bilderstöckchen“, „Bocklemünd / Mengenich“, „Höhenberg und Vingst“, „Ostheim und Neubrück“ sowie „Porz-Ost, Finkenberg, Gremberghoven und Eil“ befinden sich derzeit in der Bearbeitung und werden zeitnah in die politischen Gremien eingebracht. Für die Sozialräume „Blumenberg, Chorweiler und Seeberg-Nord, „Meschenich und Rondorf“ sowie „Buchheim und Buchforst“ und „Mülheim-Nord und Keupstraße“ als Fortführung des Strukturförder- programms MÜLHEIM 2020 liegen für die Maßnahme 0.0.2 „Prozessbegleitende Evaluation“ bereits die Zuwendungsbescheide des Stadtentwicklungsprogramms 2017 vor. Sobald der Bedarfsfeststel- lungsbeschluss vorliegt, kann die Maßnahme für diese Räume ausgeschrieben werden Für die weiteren sieben Sozialräume werden Ende 2017 die Förderanträge zum Stadtentwicklungs- programm 2018 gestellt. Die Zuwendungsbescheide werden voraussichtlich Ende 2019 vorliegen. Anschließen kann die Ausschreibung der Maßnahme erfolgen. 3. Finanzen Die Kosten pro Sozialraum setzen sich wie folgt zusammen:  Tagessatz: 1.130,50 € (Brutto)  Arbeitstage: 39  Gesamtkosten pro Sozialraum: 44.090 € Pro Sozialraum werden 44.090 € Gesamtkosten angesetzt. Da die Sozialräume „Buchheim und Buch- forst“ sowie „Mülheim-Nord und Keupstraße“ zu einem Handlungsraum zusammengefasst sind, wer- den die Sozialräume auch bei der Berechnung der Gesamtmaßnahme als ein Handlungsraum be- trachtet. Die Gesamtkosten für die 11 Sozialräume beträgt somit 440.900 € (10 x 44.090 €). Die Finanzierung der mit 70 Prozent förderfähigen Maßnahmen erfolgt aus Teilergebnisplan, 0902, Stadtentwicklung, Teilplanzeile 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen. Die kalkulierten Aufwandsermächtigungen sind im Haushaltsplan 2017 inklusive mittelfristiger Finanzplanung bis 2020 veranschlagt beziehungsweise wurden zum Haushaltsplan-Entwurf 2018 inklusive mittelfristiger Fi- nanzplanung bis 2021 angemeldet. 4. Vergabe Die jeweiligen Vergabeverfahren für die vorgenannten Leistungen werden entsprechend den gesetzli- chen Vergabebestimmungen und der städtischen Vergabeordnung (KVO) in Abstimmung mit dem Zentralen Vergabeamt und dem Rechnungsprüfungsamt durchgeführt. Gemäß den Bestimmungen des Fördergebers sind städtische Personalkosten nicht förderfähig. Die zu vergebenen Fremdleistungen dürfen daher nur in Form von Liefer- oder Dienstleistungen, nicht aber in Form von Honorar-, Dienst- oder Arbeitsverträgen beauftragt werden. Die Stellungnahme vom Rechnungsprüfungsamt gemäß Bedarfsprüfungsrichtlinie ist als Anlage 2 beigefügt. Die Maßnahmen wurden dem Amt für Personal, Organisation und Innovation gemäß Ziffer 6.3 der Bedarfsprüfungsrichtlinie zur Kenntnis vorgelegt. Anlagen: Anlage 1 Projektbeschreibung Anlage 2 Stellungnahme zur Bedarfsprüfung vom Rechnungsprüfungsamt
  • Anlage 4 Auszug BV 6 23.11.2017

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    Anloog. 4 | Die Oberbürgermeisterin e "Geschäftsführung Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) Frau Büscher-Kallen Telefon: (0221) 221-96313 Fx : (0221) 221-96400 E-Mail: anja.buescher-kallen@stadt-koeln.de Datum: 24.11.2017 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der 30. Sitzung der Bezirksvertretung Chorweiler vom 23.11.2017 öffentlich 9.2.2 Starke Veedel - Starkes Köln Hier: Bedarfsfeststellung für das Projekt 0.0.2 "Prozessbegleitende Evaluation" in elf Sozialräumen 3093/2017 Geänderter Beschluss: Die Bezirksvertretung Chorweiler empfiehlt dem Stadtentwicklungsausschuss fol- genden Beschluss zu fassen: 1. Der Stadtentwicklungsausschuss erkennt den Bedarf der Maßnahme 0.0.2 „Pro- zessbegleitende Evaluation“ an. Er beauftragt die Verwaltung vorbehaltlich der Anerkennung der noch ausstehenden sozialraumspezifischen Integrierten Stadt- entwicklungskonzepte (ISEK) durch das Land NRW die Maßnahme in den nach- folgenden elf Sozialräumen als Bestandteil des Programms „Starke Veedel — Starkes Köln“ extern zu vergeben: : ° Bickendörf, Westend und Ossendorf Bilderstöckchen Buchheim und Buchforst . Blumenberg, Chorweiler und Seeberg-Nord Bocklemünd / Mengenich Höhenberg und Vingst Humboldt / Gremberg und Kalk Meschenich und Rondorf Mülheim-Nord und Keupstraße Ostheim und Neubrück Porz-Ost, Finkenberg, Gremberghoven und Eil Die Finanzierung der mit 70 Prozent förderfähigen Maßnahmen erfolgt aus Teiler- gebnisplan, 0902, Stadtentwicklung, Teilplanzeile 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen. 2.. Der Stadtentwicklungsausschuss verzichtet auf die Vorlage zur formalen Verga- beentscheidung, wenn das Vergabe- und das Rechnungsprüfungsamt den Vergabevorschlägen der Vergabestelle einvernehmlich und ohne Einschränkun- gen zustimmen. Die Bezirksvertretung Chorweiler bittet darum bei den einzelnen Vergabever- fahren die Bezirksvertretung zu beteiligen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig beschlossen bei Abwesenheit von Herrn Wefelmeier (SPD) und Herrn Wiener (pro Köln)
  • Anlage 1 Projektbeschreibung 0.0.2 Prozessbegleitende Evaluation

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    Laufende Nummer 0.0.2 Handlungsfeld: Verbesserte Teilhabe und Mitwirkung Maßnahme Prozessbegleitende Evaluation in den elf Sozialräumen Inhalt Projektbeschreibung Die Evaluation bildet einen wichtigen Beitrag zur Bewertung, Qualifizierung und Weiterentwicklung der Programmumsetzung in den Sozialräumen. Sie ist prozessbegleitend angelegt und nimmt das gesamte Maßnahmenpaket in den Blick. Dabei wird besonders die Wirkung der städtebaulichen Maßnahmen betrachtet und im Sinne des integrierten Ansatzes der Quartiersentwicklung vor allem Beteiligungs- und Aktivierungsprozesse in den Mittelpunkt gestellt. Die Evaluation ist zunächst auf die Sozialräumebene ausgerichtet. Im Kontext des Programms „Starke Veedel – Starkes Köln“ findet die Bündelung und Vernetzung der Ergebnisse aus den einzelnen Sozialräumen statt und wird im laufenden Prozess dorthin zurückgespiegelt. Somit zeigt die Evaluation frühzeitig die Wirkung der Maßnahmen im Sozialraum wie auch im Kontext des Gesamtprogramms auf, um darauf aufbauend weitere notwendige Veränderungen einzuleiten. Vorgehen und Methode Die Evaluation ist prozessbegleitend und damit formativ angelegt. Sie verfolgt das Ziel den Prozess laufend zu bewerten und Handlungsempfehlungen abzuleiten. Sie baut dabei auf konkreten Daten auf, die im Rahmen des Controllings erhoben werden. Aus diesem Grund ist eine Beteiligung beim Aufbau des Controllings sicherzustellen. Andererseits erfolgt die Bewertung des Prozesses im Rahmen von diskursiven Prozessen, wie Workshops, Einzelgesprächen, World-Cafes und ähnliches. Die prozessbegleitende Evaluation nimmt ein breites Spektrum an Themen in den Fokus. Eine parallele Bearbeitung aller Themen ist in der erforderlichen Intensität nicht möglich. Aus diesem Grund ist vorgesehen, Schwerpunkte zu unterschiedlichen Zeithorizonten zu setzten. Die konkrete Abfolge ist im Rahmen des Prozesses festzulegen. Parallel hierzu ist eine kontinuierliche Selbstevaluation im Rahmen der Einzelmaßnahmen vorgesehen. Die Träger der Einzelmaßnahmen werden bei der Selbstevaluation unterstützt und qualifiziert (zum Beispiel über Leitfragen, Erhebung von Kennwerten), so dass der laufende Prozess kontinuierlich bewertet und die Ergebnisse in die „prozessbegleitende Evaluation“ zurück gespiegelt werden können. Die Ergebnisse bilden einen elementaren Beitrag für die Gesamtevaluation. Die Gesamtsteuerung der Maßnahme „prozessbegleitende Evaluation“ sowie die Einbindung in das gesamte Maßnahmenprogramm liegen bei der zentralen Koordinierungsstelle der Stadtverwaltung (Amt für Stadtentwicklung und Statistik). Auch das Controlling wird im Aufgabenbereich der zentralen Koordinationsstelle umgesetzt. So wird sichergestellt, dass eine enge Zusammenarbeit zwischen Evaluation und Controlling erfolgt und Wechselwirkungen berücksichtigt werden. Für die Erbringung der Leistungen der einzelnen Module werden eine zusätzliche externe Expertise und ein Ressourceneinsatz benötigt, so dass eine Ausschreibung der Leistungen vorgesehen ist. Zielgruppe Die Maßnahme kommt allen Zielgruppen in den Sozialräumen zugute. Sie ist dabei sehr breit aufgestellt, von der Verwaltung über Träger, Politik, sonstige staatliche Institutionen auf kommunaler Ebene, Sozialraumkoordination bis hin zu weiteren (organisierten) Akteuren und Interessensvertretungen im Quartier sowie Bewohnerinnen und Bewohner. Ziele Querschnittsziel  Sozialraumorientierte Stadtentwicklung Projektziel  Die Evaluation verfolgt das Ziel laufend Bewertungen über den Prozess zu erhalten und Handlungsempfehlungen abzuleiten. Die Qualifizierung und Weiterentwicklung der Programmumsetzung steht im Fokus der Evaluation Indikatoren  Anzahl der durchgeführten Methoden (Expertengespräche, World Café, etc.)  Bereitstellung von Zwischenergebnissen Kosten Sozialräume Buchheim und Buchforst sowie Mülheim-Nord und Keupstraße  Kalkulierte Tagessätze Brutto: je 1.130,50 €  39 Tage: 44.090 €  Gesamtkosten: 44.090 €  Die Maßnahme ist für den Sozialraum bereits bewilligt. Sozialraum Blumenberg, Chorweiler und Seeberg-Nord  Kalkulierte Tagessätze Brutto: je 1.130,50 €  39 Tage: 44.090 €  Gesamtkosten: 44.090 €  Die Maßnahme ist für den Sozialraum bereits bewilligt. Sozialraum Meschenich und Rondorf  Kalkulierte Tagessätze Brutto: je 1.130,50 €  39 Tage: 44.090 €  Gesamtkosten: 44.090 €  Die Maßnahme ist für den Sozialraum bereits bewilligt. Sozialraum Bickendorf, Westend und Ossendorf  Kalkulierte Tagessätze Brutto: je 1.130,50 €  39 Tage: 44.090 €  Gesamtkosten: 44.090 € Sozialraum Bilderstöckchen  Kalkulierte Tagessätze Brutto: je 1.130,50 €  39 Tage: 44.090 €  Gesamtkosten: 44.090 € Sozialraum Bocklemünd / Mengenich  Kalkulierte Tagessätze Brutto: je 1.130,50 €  39 Tage: 44.090 €  Gesamtkosten: 44.090 € Sozialraum Höhenberg und Vingst  Kalkulierte Tagessätze Brutto: je 1.130,50 €  39 Tage: 44.090 €  Gesamtkosten: 44.090 € Sozialraum Humboldt / Gremberg und Kalk  Kalkulierte Tagessätze Brutto: je 1.130,50 €  39 Tage: 44.090 €  Gesamtkosten: 44.090 € Sozialraum Ostheim und Neubrück  Kalkulierte Tagessätze Brutto: je 1.130,50 €  39 Tage: 44.090 €  Gesamtkosten: 44.090 € Sozialraum Porz-Ost, Finkenberg, Gremberghoven und Eil  Kalkulierte Tagessätze Brutto: je 1.130,50 €  39 Tage: 44.090 €  Gesamtkosten: 44.090 € Gesamtkosten für elf Sozialräume: 440.900 € Projektlaufzeit / Zeitraum Umsetzungszeitraum je Sozialraum: 36 Monate / 3 Jahre Der Maßnahmenstart in den Sozialräumen, in denen bereits Bewilligungen vorliegen: 01.01.2018 bis 31.12.2020 Der Maßnahmenstart für die weiteren Sozialräume erfolgte entsprechend des gestaffelten Verfahrens. Projektverantwortlicher Stadt Köln: Amt für Stadtentwicklung und Statistik Förderung Städtebauförderung

Beratungsverlauf

  1. 09.11.2017

    Stadtentwicklungsausschuss

    TOP 5.5, Entscheidung. Ergebnis: geändert beschlossen
  2. 09.11.2017

    Bezirksvertretung 7 (Porz)

    TOP 7.2.5, Vorberatung (Fachausschuss). Ergebnis: ungeändert empfohlen
  3. 13.11.2017

    Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)

    TOP 9.2.1, Vorberatung (Fachausschuss). Ergebnis: ungeändert empfohlen
  4. 23.11.2017

    Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)

    TOP 9.2.2, Vorberatung (Fachausschuss). Ergebnis: geändert beschlossen
  5. 04.12.2017

    Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)

    TOP 10.5, Vorberatung (Fachausschuss). Ergebnis: ungeändert beschlossen
  6. 04.12.2017

    Bezirksvertretung 9 (Mülheim)

    TOP 9.2.3, Vorberatung (Fachausschuss). Ergebnis: ungeändert beschlossen
  7. 07.12.2017

    Bezirksvertretung 8 (Kalk)

    TOP 8.2.3, Vorberatung (Fachausschuss). Ergebnis: ungeändert beschlossen
  8. 07.12.2017

    Bezirksvertretung 5 (Nippes)

    TOP 9.2.3, Vorberatung (Fachausschuss). Ergebnis: ungeändert beschlossen
  9. 14.12.2017

    Stadtentwicklungsausschuss

    TOP 5.1, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen
  10. 14.12.2017 zuletzt

    Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren

    TOP 5.1, Vorberatung (Fachausschuss). Ergebnis: ungeändert beschlossen

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