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3093/2017

Starke Veedel - Starkes Köln Hier: Bedarfsfeststellung für das Projekt 0.0.2 "Prozessbegleitende Evaluation" in elf Sozialräumen

Beschlussvorlage Ausschuss 21.11.2017

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Nächste Beratung: Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren, Sitzung am 14.12.2017, TOP 5.1

Anlage 1 Projektbeschreibung 0.0.2 Prozessbegleitende Evaluation

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Anlage 2 Stellungnahme zur Bedarfsprüfung vom Rechnungsprüfungsamt

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Sachstandsbericht Rat /Ausschuss

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Beschlussvorlage Ausschuss (Version STEA 09.11.2017)

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Beschlussvorlage Ausschuss

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Anlage 4 Auszug BV 6 23.11.2017

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Anlage 3_Auszug StEA 09.11.2017

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Anlage 1 Projektbeschreibung 0.0.2 Prozessbegleitende Evaluation

5900 Zeichen

Laufende Nummer 0.0.2 Handlungsfeld: Verbesserte Teilhabe und Mitwirkung 
Maßnahme Prozessbegleitende Evaluation in den elf Sozialräumen  
Inhalt Projektbeschreibung  
Die Evaluation bildet einen wichtigen Beitrag zur Bewertung, 
Qualifizierung und Weiterentwicklung der Programmumsetzung 
in den Sozialräumen. Sie ist prozessbegleitend angelegt und 
nimmt das gesamte Maßnahmenpaket in den Blick. Dabei wird 
besonders die Wirkung der städtebaulichen Maßnahmen 
betrachtet und im Sinne des integrierten Ansatzes der 
Quartiersentwicklung vor allem Beteiligungs- und 
Aktivierungsprozesse in den Mittelpunkt gestellt.  
Die Evaluation ist zunächst auf die Sozialräumebene 
ausgerichtet. Im Kontext des Programms „Starke Veedel – 
Starkes Köln“ findet die Bündelung und Vernetzung der 
Ergebnisse aus den einzelnen Sozialräumen statt und wird im 
laufenden Prozess dorthin zurückgespiegelt. Somit zeigt die 
Evaluation frühzeitig die Wirkung der Maßnahmen im 
Sozialraum wie auch im Kontext des Gesamtprogramms auf, um 
darauf aufbauend weitere notwendige Veränderungen 
einzuleiten.  
 
Vorgehen und Methode  
Die Evaluation ist prozessbegleitend und damit formativ 
angelegt. Sie verfolgt das Ziel den Prozess laufend zu bewerten 
und Handlungsempfehlungen abzuleiten. Sie baut dabei auf 
konkreten Daten auf, die im Rahmen des Controllings erhoben 
werden. Aus diesem Grund ist eine Beteiligung beim Aufbau des 
Controllings sicherzustellen. Andererseits erfolgt die Bewertung 
des Prozesses im Rahmen von diskursiven Prozessen, wie 
Workshops, Einzelgesprächen, World-Cafes und ähnliches.  
Die prozessbegleitende Evaluation nimmt ein breites Spektrum 
an Themen in den Fokus. Eine parallele Bearbeitung aller 
Themen ist in der erforderlichen Intensität nicht möglich. Aus 
diesem Grund ist vorgesehen, Schwerpunkte zu 
unterschiedlichen Zeithorizonten zu setzten. Die konkrete 
Abfolge ist im Rahmen des Prozesses festzulegen.  
Parallel hierzu ist eine kontinuierliche Selbstevaluation im 
Rahmen der Einzelmaßnahmen vorgesehen. Die Träger der 
Einzelmaßnahmen werden bei der Selbstevaluation unterstützt 
und qualifiziert (zum Beispiel über Leitfragen, Erhebung von 
Kennwerten), so dass der laufende Prozess kontinuierlich 
bewertet und die Ergebnisse in die „prozessbegleitende 
Evaluation“ zurück gespiegelt werden können. Die Ergebnisse 
bilden einen elementaren Beitrag für die Gesamtevaluation.  
Die Gesamtsteuerung der Maßnahme „prozessbegleitende 
Evaluation“ sowie die Einbindung in das gesamte 
Maßnahmenprogramm liegen bei der zentralen 
Koordinierungsstelle der Stadtverwaltung (Amt für 
Stadtentwicklung und Statistik). Auch das Controlling wird im

Aufgabenbereich der zentralen Koordinationsstelle umgesetzt. 
So wird sichergestellt, dass eine enge Zusammenarbeit 
zwischen Evaluation und Controlling erfolgt und 
Wechselwirkungen berücksichtigt werden. 
Für die Erbringung der Leistungen der einzelnen Module werden 
eine zusätzliche externe Expertise und ein Ressourceneinsatz 
benötigt, so dass eine Ausschreibung der Leistungen 
vorgesehen ist.  
Zielgruppe Die Maßnahme kommt allen Zielgruppen in den Sozialräumen 
zugute. Sie ist dabei sehr breit aufgestellt, von der Verwaltung 
über Träger, Politik, sonstige staatliche Institutionen auf 
kommunaler Ebene, Sozialraumkoordination bis hin zu weiteren 
(organisierten) Akteuren und Interessensvertretungen im 
Quartier sowie Bewohnerinnen und Bewohner. 
Ziele Querschnittsziel 
 Sozialraumorientierte Stadtentwicklung 
Projektziel  
 Die Evaluation verfolgt das Ziel laufend Bewertungen 
über den Prozess zu erhalten und 
Handlungsempfehlungen abzuleiten. Die Qualifizierung 
und Weiterentwicklung der Programmumsetzung steht im 
Fokus der Evaluation 
Indikatoren  Anzahl der durchgeführten Methoden 
(Expertengespräche, World Café, etc.) 
 Bereitstellung von Zwischenergebnissen  
Kosten Sozialräume Buchheim und Buchforst sowie Mülheim-Nord 
und Keupstraße 
 Kalkulierte Tagessätze Brutto: je 1.130,50 € 
 39 Tage: 44.090 €  
 Gesamtkosten: 44.090 € 
 Die Maßnahme ist für den Sozialraum bereits bewilligt. 
 
Sozialraum Blumenberg, Chorweiler und Seeberg-Nord 
 Kalkulierte Tagessätze Brutto: je 1.130,50 € 
 39 Tage: 44.090 € 
 Gesamtkosten: 44.090 € 
 Die Maßnahme ist für den Sozialraum bereits bewilligt. 
 
Sozialraum Meschenich und Rondorf 
 Kalkulierte Tagessätze Brutto: je 1.130,50 € 
 39 Tage: 44.090 € 
 Gesamtkosten: 44.090 € 
 Die Maßnahme ist für den Sozialraum bereits bewilligt.

Sozialraum Bickendorf, Westend und Ossendorf  
 Kalkulierte Tagessätze Brutto: je 1.130,50 € 
 39 Tage: 44.090 € 
 Gesamtkosten: 44.090 € 
 
Sozialraum Bilderstöckchen  
 Kalkulierte Tagessätze Brutto: je 1.130,50 € 
 39 Tage: 44.090 € 
 Gesamtkosten: 44.090 € 
 
Sozialraum Bocklemünd / Mengenich   
 Kalkulierte Tagessätze Brutto: je 1.130,50 € 
 39 Tage: 44.090 € 
 Gesamtkosten: 44.090 € 
 
Sozialraum Höhenberg und Vingst  
 Kalkulierte Tagessätze Brutto: je 1.130,50 € 
 39 Tage: 44.090 € 
 Gesamtkosten: 44.090 € 
 
Sozialraum Humboldt / Gremberg und Kalk   
 Kalkulierte Tagessätze Brutto: je 1.130,50 € 
 39 Tage: 44.090 € 
 Gesamtkosten: 44.090 € 
 
Sozialraum Ostheim und Neubrück 
 Kalkulierte Tagessätze Brutto: je 1.130,50 € 
 39 Tage: 44.090 € 
 Gesamtkosten: 44.090 € 
 
Sozialraum Porz-Ost, Finkenberg, Gremberghoven und Eil  
 Kalkulierte Tagessätze Brutto: je 1.130,50 € 
 39 Tage: 44.090 € 
 Gesamtkosten: 44.090 € 
 
 
Gesamtkosten für elf Sozialräume: 440.900 €  
Projektlaufzeit / Zeitraum Umsetzungszeitraum je Sozialraum: 
36 Monate / 3 Jahre 
Der Maßnahmenstart in den Sozialräumen, in denen bereits 
Bewilligungen vorliegen: 01.01.2018 bis 31.12.2020 
Der Maßnahmenstart für die weiteren Sozialräume erfolgte

entsprechend des gestaffelten Verfahrens.  
Projektverantwortlicher Stadt Köln: Amt für Stadtentwicklung und Statistik 
Förderung Städtebauförderung

Anlage 2 Stellungnahme zur Bedarfsprüfung vom Rechnungsprüfungsamt

1666 Zeichen

x
/) 08.2017

14
14171 A
3/Stad [Stadt Köln nr
AS, Ensene 1 7 Aug. 207
15

15-Amtfi ee [
und Statistik

Bedarfsprüfung für externe Vergaben im Programm Starke Veedel - Starkes Köln;
hier: Projekt 0.0.2 "Prozessbegleitende Evaluation" für elf Sozialräume bzw. zehn Inte-

grierte Stadtentwicklungskonzepte (ISEK); voraussichtlicher Aufwand 370.504 € netto
zzgl. MwSt. = 440.900 € brutto

er: Bedarfsprüfung (RPA-Nr. 141/11/15/17)

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit Schreiben vom 04.08.2017 übersandten Sie mir das Ergebnis Ihrer Bedarfsprüfung mit
dazugehörigen Erläuterungen für das Projekt „Prozessbegleitende Evaluation“.

Aufgrund des Leitkonzeptes Starke Veedel — Starkes Köln wurden Handlungskonzepte für elf
Sozialräume entwickelt. Darauf aufbauend erfolgte die Erstellung von zehn integrierten
Stadtentwicklungskonzepten (ISEK), da das Land die beiden Sozialräume Buchheim und
Buchforst sowie Mülheim-Nord und Keupstraße als ein Programmgebiet bewertete.

Es handelt sich folgende Programmgebiete:

Buchheim u. Buchforst, Mülheim-Nord u. Keupstr:
Meschenich u. Rondorf

Blumenberg, Chorweiler u. Seeberg-Nord
Bickendorf, Westend u. Ossendorf
Bilderstöckchen

Boklemünd’/ Mengenich

Höhenberg u. Vingst

Humbold / Gremberg u. Kalk

Ostheim u. Neubrück

Porz-Ost, Finkenberg, Gremberghoven u. Eil

.o...:. 0 oe oo 0o_—0o

Die Maßnahme muss für jedes einzelne ISEK durchgeführt und extern vergeben werden.

Sie kalkulieren für alle zehn ISEK einen gleichen voraussichtlichen Aufwand von je 39 Ar-
beitstagen mit einem Tagessatz von 1.130,50 € brutto, insgesamt somit rd. 440.900 €.

Den von Ihnen geltend gemachten Bedarf erkenne ich an.

Mit rap M Grüßen

10}

Sachstandsbericht Rat /Ausschuss

4041 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
IX/15/152 
152/1 
 
Vorlagen-Nummer 
3093/2017
Stand: 21.08.2023 
Sachstandsbericht  
Starke Veedel - Starkes Köln  
Hier: Bedarfsfeststellung für das Projekt 0.0.2 "Prozessbegleitende Evaluation" in elf 
Sozialräumen 
Status   in Bearbeitung 
 
   erledigt 
 
Beschluss: 
 
Der Stadtentwicklungsausschuss erkennt den Bedarf der Maßnahme 0.0.2 „Prozessbeglei-
tende Evaluation“ an. Er beauftragt die Verwaltung vorbehaltlich der Anerkennung der noch 
ausstehenden sozialraumspezifischen Integrierten Stadtentwicklungskonzepte (ISEK)1 durch 
das Land NRW die Maßnahme in den nachfolgenden elf Sozialräumen als Bestandteil des 
Programms „Starke Veedel – Starkes Köln“ extern zu vergeben: 
 
 Bickendorf, Westend und Ossendorf  
 Bilderstöckchen 
 Buchheim und Buchforst2 
 Blumenberg, Chorweiler und Seeberg-Nord 
 Bocklemünd / Mengenich 
 Höhenberg und Vingst 
 Humboldt / Gremberg und Kalk 
 Meschenich und Rondorf 
 Mülheim-Nord und Keupstraße3 
 Ostheim und Neubrück 
 Porz-Ost, Finkenberg, Gremberghoven und Eil 
 
Die Finanzierung der mit 70 Prozent förderfähigen Maßnahmen erfolgt aus Teilergebnisplan, 
0902, Stadtentwicklung, Teilplanzeile 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen.  
 
                                                 
1 Für nachfolgende Sozialräume steht eine Anerkennung der sozialraumspezifischen ISEKs durch das 
Land NRW aus: „Bickendorf, Westend und Ossendorf“, „Bilderstöckchen“, „Bocklemünd / Mengenich“, 
„Höhenberg und Vingst“, „Humboldt / Gremberg und Kalk“, Ostheim u nd Neubrück“ und „Porz -Ost, Fin-
kenberg, Gremberghoven und Eil“  
2 Aufgrund besonderer Fördervoraussetzungen wurden gemäß der Vorgabe des Landes die Sozial-
räume „Buchheim und Buchforst“ sowie „Mülheim -Nord und Keupstraße“ zu einem Handlungsraum zu-
sammengefasst. Er kann so als Fortschreibung des Strukturförderprogramms MÜLHEIM 2020, das die 
Stadt Köln von 2009 bis 2014 umgesetzt hat, weiter gefördert werden.  
3 Siehe Fußnote 2

2 
 
Der Stadtentwicklungsausschuss verzichtet auf die Vorlage zur formalen Vergabeentschei-
dung, wenn das Vergabe- und das Rechnungsprüfungsamt den Vergabevorschlägen der 
Vergabestelle einvernehmlich und ohne Einschränkungen zustimmen. 
 
Der Stadtentwicklungsausschuss bittet darum, den Ausschuss Soziales und Senioren in die 
Beratungsfolge aufzunehmen. 
 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
Der Rat der Stadt Köln hat am 20.12.2016 das Programm „Starke Veedel – Starkes Köln“ als 
zukunftsweisendes Leitkonzept zur sozialraumorientierten Stadtentwicklung beschlossen und 
die Verwaltung mit der Umsetzung der darin enthaltenen Maßnahmen für die seinerzeit elf 
Kölner Sozialräume beauftragt. Zur Einwerbung von Mitteln der Städtebauförderung wurden 
insgesamt sechs sozialraumspezifische Integrierte Stadtentwicklungskonzepte (ISEK) erstellt. 
Das Programm ist zum 31.12.2022 offiziell ausgelaufen. Einzelne Maßnahmen befinden sich 
derzeit noch in der Umsetzung. 
Flankierend wurde der Bedarf einer prozessbegleitenden Evaluation auf Sozialraumebene 
durch den Stadtentwicklungsausschuss anerkannt. Die Evaluation bildete dabei einen wichti-
gen Beitrag zur Analyse, Qualifizierung und Weiterentwicklung der Programmumsetzung. 
Exemplarisch wurde für zwei repräsentative Integrierte Stadtentwicklungskonzepte eine for-
mativ angelegte Evaluation extern beauftragt. Untersucht wurden die Sozialräume „Buchheim, 
Buchforst, Mülheim Nord und Keupstraße“ und „Blumenberg, Chorweiler und Seeberg-Nord“. 
Hierfür wurden Städtebaufördermittel von Land und Bund von 70 Prozent der Gesamtkosten 
in Höhe von rund 100.000 € eingeworben und abgerechnet.   
Die weiteren ISEK des Programms wurden verwaltungsintern evaluiert. Sämtliche Erkennt-
nisse und Anregungen wurden prozessbegleitend umgesetzt oder sind in neue Integrierte 
Stadtentwicklungskonzepte eingeflossen. Aktuell erfolgt eine zusammenfassende Evaluation 
des Gesamtprogramms, die mit Beteiligung der Gremien in einer Abschlussveranstaltung zu 
„Starke Veedel – Starkes Köln“ vorgestellt wird.

Beschlussvorlage Ausschuss (Version STEA 09.11.2017)

9132 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VI/15/152 
152/1 
Vorlagen-Nummer 
 3093/2017 
Freigabedatum  19.10.2017 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Starke Veedel - Starkes Köln  
Hier: Bedarfsfeststellung für das Projekt 0.0.2 "Prozessbegleitende Evaluation" in elf 
Sozialräumen 
Beschlussorgan 
Stadtentwicklungsausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
1. Der Stadtentwicklungsausschuss erkennt den Bedarf der Maßnahme 0.0.2 „Prozessbegleitende 
Evaluation“ an. Er beauftragt die Verwaltung vorbehaltlich der Anerkennung der noch ausstehen-
den sozialraumspezifischen Integrierten Stadtentwicklungskonzepte (ISEK)1 durch das Land 
NRW die Maßnahme in den nachfolgenden elf Sozialräumen als Bestandteil des Programms 
„Starke Veedel – Starkes Köln“ extern zu vergeben: 
 
 Bickendorf, Westend und Ossendorf  
 Bilderstöckchen 
 Buchheim und Buchforst2 
                                                 
1 Für nachfolgende Sozialräume steht eine Anerkennung der sozialraumspezifischen ISEKs durch das Land 
NRW aus: „Bickendorf, Westend und Ossendorf“, „Bilderstöckchen“, „Bocklemünd / Mengenich“, „Höhenberg 
und Vingst“, „Humboldt / Gremberg und Kalk“, Ostheim und Neubrück“ und „Porz-Ost, Finkenberg, Gremberg-
hoven und Eil“ 
2 Aufgrund besonderer Fördervoraussetzungen wurden gemäß der Vorgabe des Landes die Sozialräume 
„Buchheim und Buchforst“ sowie „Mülheim-Nord und Keupstraße“ zu einem Handlungsraum zusammengefasst. 
Er kann so als Fortschreibung des Strukturförderprogramms MÜLHEIM 2020, das die Stadt Köln von 2009 bis 
2014 umgesetzt hat, weiter gefördert werden. 
Stadtentwicklungsausschuss 09.11.2017 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 09.11.2017 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 13.11.2017 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 23.11.2017 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 04.12.2017 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 04.12.2017 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 07.12.2017 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 07.12.2017 
Stadtentwicklungsausschuss 14.12.2017

2 
 Blumenberg, Chorweiler und Seeberg-Nord 
 Bocklemünd / Mengenich 
 Höhenberg und Vingst 
 Humboldt / Gremberg und Kalk 
 Meschenich und Rondorf 
 Mülheim-Nord und Keupstraße3 
 Ostheim und Neubrück 
 Porz-Ost, Finkenberg, Gremberghoven und Eil 
 
Die Finanzierung der mit 70 Prozent förderfähigen Maßnahmen erfolgt aus Teilergebnisplan, 0902, 
Stadtentwicklung, Teilplanzeile 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen.  
 
2. Der Stadtentwicklungsausschuss verzichtet auf die Vorlage zur formalen Vergabeentscheidung, 
wenn das Vergabe- und das Rechnungsprüfungsamt den Vergabevorschlägen der Vergabestelle 
einvernehmlich und ohne Einschränkungen zustimmen. 
 
 
                                                 
3 Siehe Fußnote 2

3 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  440.900,- € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja  308.630,-  70 % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Begründung: 
1. Projektbeschreibung 0.0.2 „Prozessbegleitende Evaluation“ in elf Sozialräumen 
Die Maßnahme 0.0.2 „Prozessbegleitende Evaluation“ in elf Sozialräumen ist eine wesentliche Quer-
schnittsmaßnahme des Programms „Starke Veedel – Starkes Köln“. Die Evaluation bildet einen wich-
tigen Beitrag zur Bewertung, Qualifizierung und Weiterentwicklung der Programmumsetzung in den 
Sozialräumen. Sie verfolgt das Ziel laufend Bewertungen über den Prozess zu erhalten und Hand-
lungsempfehlungen abzuleiten. Sie ist prozessbegleitend angelegt und nimmt das gesamte Maßnah-
menpaket des Programms in den Blick.  
Die Evaluation ist zunächst auf die einzelne Sozialraumebene ausgerichtet. Im Kontext des Pro-
gramms „Starke Veedel – Starkes Köln“ findet die Bündelung und Vernetzung der Ergebnisse aus 
den einzelnen Sozialräumen statt und wird im laufenden Prozess dorthin zurückgespiegelt. Somit 
zeigt die Evaluation frühzeitig die Wirkung der Maßnahmen im Sozialraum wie auch im Kontext des 
Gesamtprogramms auf, um darauf aufbauend weitere notwendige Veränderungen einzuleiten. 
 
2. Das Programm „Starke Veedel – Starkes Köln  
Mit der Vorlage-Nr. 2899/2016 hat der Rat das Programm „Starke Veedel – Starkes Köln“ als zu-
kunftsweisendes Leitkonzept zur Sozialraumorientierten Stadtentwicklung beschlossen und die Ver-
waltung unter Nutzung möglicher Förderzugänge mit der Umsetzung der dargestellten Maßnahmen 
beauftragt. Das Leitkonzept wurde von der Interministeriellen Arbeitsgruppe (IntermAG) am 
04.11.2016 anerkannt. Auf Basis der Anerkennung und des Ratsbeschlusses vom 20.12.2016 (Vor-
lag-Nr. 2899/2016) können Fördermittel des ESF und EFRE beantragt werden.  
Parallel zu dem Leitkonzept werden für die einzelnen Sozialräume sozialraumspezifische Integrierten 
Stadtentwicklungskonzepten (ISEK) erarbeitet, um über das Programm „Soziale Stadt“ Städtebauför-
dermittel beantragen zu können. Aufgrund des erforderlichen Bearbeitungsaufwandes sieht die Ver-
waltung entsprechend des Ratsbeschlusses vom 20.12.2016 (Vorlag-Nr. 2899/2016) ein gestaffeltes 
Verfahren vor.

4 
Für die Sozialräume „Blumenberg, Chorweiler und Seeberg-Nord, „Meschenich und Rondorf“ sowie 
„Buchheim und Buchforst“ und „Mülheim-Nord und Keupstraße“ als Fortführung des Strukturförder-
programms MÜLHEIM 2020 wurden bereits sozialraumspezifische ISEKS erstellt, die vom Rat am 
18.05.2017 beschlossen und dem Land zur Anerkennung vorgelegt wurden (Vorlagen-Nr. 0743/2017; 
0737/2017; 0740/2017).  
Die sozialraumspezifischen ISEKs für „Humboldt/Gremberg und Kalk“ sowie „Bickendorf, Westend 
und Ossendorf“ befinden sich derzeit in der politischen Beratung und werden am 28.09.2017 dem Rat 
zur Beschlussfassung vorgelegt (Vorlagen-Nr. 2488/2017; 2481/2017) und zeitgleich dem Land zur 
Anerkennung eingereicht.  
Die weiteren ISEKs für die Sozialräume „Bilderstöckchen“, „Bocklemünd / Mengenich“, „Höhenberg 
und Vingst“, „Ostheim und Neubrück“ sowie „Porz-Ost, Finkenberg, Gremberghoven und Eil“ befinden 
sich derzeit in der Bearbeitung und werden zeitnah in die politischen Gremien eingebracht.  
Für die Sozialräume „Blumenberg, Chorweiler und Seeberg-Nord, „Meschenich und Rondorf“ sowie 
„Buchheim und Buchforst“ und „Mülheim-Nord und Keupstraße“ als Fortführung des Strukturförder-
programms MÜLHEIM 2020 liegen für die Maßnahme 0.0.2 „Prozessbegleitende Evaluation“ bereits 
die Zuwendungsbescheide des Stadtentwicklungsprogramms 2017 vor. Sobald der Bedarfsfeststel-
lungsbeschluss vorliegt, kann die Maßnahme für diese Räume ausgeschrieben werden 
Für die weiteren sieben Sozialräume werden Ende 2017 die Förderanträge zum Stadtentwicklungs-
programm 2018 gestellt. Die Zuwendungsbescheide werden voraussichtlich Ende 2019 vorliegen. 
Anschließen kann die Ausschreibung der Maßnahme erfolgen.   
 
3. Finanzen  
Die Kosten pro Sozialraum setzen sich wie folgt zusammen: 
 Tagessatz: 1.130,50 € (Brutto)  
 Arbeitstage: 39 
 Gesamtkosten pro Sozialraum: 44.090 € 
Pro Sozialraum werden 44.090 € Gesamtkosten angesetzt. Da die Sozialräume „Buchheim und Buch-
forst“ sowie „Mülheim-Nord und Keupstraße“ zu einem Handlungsraum zusammengefasst sind, wer-
den die Sozialräume auch bei der Berechnung der Gesamtmaßnahme als ein Handlungsraum be-
trachtet. Die Gesamtkosten für die 11 Sozialräume beträgt somit 440.900 € (10 x 44.090 €).  
Die Finanzierung der mit 70 Prozent förderfähigen Maßnahmen erfolgt aus Teilergebnisplan, 0902, 
Stadtentwicklung, Teilplanzeile 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen. Die kalkulierten 
Aufwandsermächtigungen sind im Haushaltsplan 2017 inklusive mittelfristiger Finanzplanung bis 2020 
veranschlagt beziehungsweise wurden zum Haushaltsplan-Entwurf 2018 inklusive mittelfristiger Fi-
nanzplanung bis 2021 angemeldet. 
 
4. Vergabe 
Die jeweiligen Vergabeverfahren für die vorgenannten Leistungen werden entsprechend den gesetzli-
chen Vergabebestimmungen und der städtischen Vergabeordnung (KVO) in Abstimmung mit dem 
Zentralen Vergabeamt und dem Rechnungsprüfungsamt durchgeführt.  
Gemäß den Bestimmungen des Fördergebers sind städtische Personalkosten nicht förderfähig. Die 
zu vergebenen Fremdleistungen dürfen daher nur in Form von Liefer- oder Dienstleistungen, nicht 
aber in Form von Honorar-, Dienst- oder Arbeitsverträgen beauftragt werden. 
 
Die Stellungnahme vom Rechnungsprüfungsamt gemäß Bedarfsprüfungsrichtlinie ist als Anlage 2 
beigefügt. Die Maßnahmen wurden dem Amt für Personal, Organisation und Innovation gemäß Ziffer 
6.3 der Bedarfsprüfungsrichtlinie zur Kenntnis vorgelegt. 
Anlagen: 
Anlage 1 Projektbeschreibung 
Anlage 2 Stellungnahme zur Bedarfsprüfung vom Rechnungsprüfungsamt

Beschlussvorlage Ausschuss

9313 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VI/15/152 
152/1 
Vorlagen-Nummer 
 3093/2017 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Starke Veedel - Starkes Köln  
Hier: Bedarfsfeststellung für das Projekt 0.0.2 "Prozessbegleitende Evaluation" in elf 
Sozialräumen 
Beschlussorgan 
Stadtentwicklungsausschuss Stadtentwicklungsausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
1. Der Stadtentwicklungsausschuss erkennt den Bedarf der Maßnahme 0.0.2 „Prozessbegleitende 
Evaluation“ an. Er beauftragt die Verwaltung vorbehaltlich der Anerkennung der noch ausstehen-
den sozialraumspezifischen Integrierten Stadtentwicklungskonzepte (ISEK)1 durch das Land 
NRW die Maßnahme in den nachfolgenden elf Sozialräumen als Bestandteil des Programms 
„Starke Veedel – Starkes Köln“ extern zu vergeben: 
 
 Bickendorf, Westend und Ossendorf  
 Bilderstöckchen 
 Buchheim und Buchforst2 
                                                 
1 Für nachfolgende Sozialräume steht eine Anerkennung der sozialraumspezifischen ISEKs durch das Land 
NRW aus: „Bickendorf, Westend und Ossendorf“, „Bilderstöckchen“, „Bocklemünd / Mengenich“, „Höhenberg 
und Vingst“, „Humboldt / Gremberg und Kalk“, Ostheim und Neubrück“ und „Porz-Ost, Finkenberg, Gremberg-
hoven und Eil“ 
2 Aufgrund besonderer Fördervoraussetzungen wurden gemäß der Vorgabe des Landes die Sozialräume 
„Buchheim und Buchforst“ sowie „Mülheim-Nord und Keupstraße“ zu einem Handlungsraum zusammengefasst. 
Stadtentwicklungsausschuss 09.11.2017 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 09.11.2017 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 13.11.2017 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 23.11.2017 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 04.12.2017 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 04.12.2017 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 07.12.2017 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 07.12.2017 
Stadtentwicklungsausschuss 14.12.2017 
Ausschuss Soziales und Senioren 14.12.2017

2 
 Blumenberg, Chorweiler und Seeberg-Nord 
 Bocklemünd / Mengenich 
 Höhenberg und Vingst 
 Humboldt / Gremberg und Kalk 
 Meschenich und Rondorf 
 Mülheim-Nord und Keupstraße3 
 Ostheim und Neubrück 
 Porz-Ost, Finkenberg, Gremberghoven und Eil 
 
Die Finanzierung der mit 70 Prozent förderfähigen Maßnahmen erfolgt aus Teilergebnisplan, 0902, 
Stadtentwicklung, Teilplanzeile 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen.  
 
2. Der Stadtentwicklungsausschuss verzichtet auf die Vorlage zur formalen Vergabeentscheidung, 
wenn das Vergabe- und das Rechnungsprüfungsamt den Vergabevorschlägen der Vergabestelle 
einvernehmlich und ohne Einschränkungen zustimmen. 
 
 
                                                                                                                                                                    
Er kann so als Fortschreibung des Strukturförderprogramms MÜLHEIM 2020, das die Stadt Köln von 2009 bis 
2014 umgesetzt hat, weiter gefördert werden. 
3 Siehe Fußnote 2

3 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  440.900,- € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja  308.630,-  70 % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Begründung: 
1. Projektbeschreibung 0.0.2 „Prozessbegleitende Evaluation“ in elf Sozialräumen 
Die Maßnahme 0.0.2 „Prozessbegleitende Evaluation“ in elf Sozialräumen ist eine wesentliche Quer-
schnittsmaßnahme des Programms „Starke Veedel – Starkes Köln“. Die Evaluation bildet einen wich-
tigen Beitrag zur Bewertung, Qualifizierung und Weiterentwicklung der Programmumsetzung in den 
Sozialräumen. Sie verfolgt das Ziel laufend Bewertungen über den Prozess zu erhalten und Hand-
lungsempfehlungen abzuleiten. Sie ist prozessbegleitend angelegt und nimmt das gesamte Maßnah-
menpaket des Programms in den Blick.  
Die Evaluation ist zunächst auf die einzelne Sozialraumebene ausgerichtet. Im Kontext des Pro-
gramms „Starke Veedel – Starkes Köln“ findet die Bündelung und Vernetzung der Ergebnisse aus 
den einzelnen Sozialräumen statt und wird im laufenden Prozess dorthin zurückgespiegelt. Somit 
zeigt die Evaluation frühzeitig die Wirkung der Maßnahmen im Sozialraum wie auch im Kontext des 
Gesamtprogramms auf, um darauf aufbauend weitere notwendige Veränderungen einzuleiten. 
 
2. Das Programm „Starke Veedel – Starkes Köln  
Mit der Vorlage-Nr. 2899/2016 hat der Rat das Programm „Starke Veedel – Starkes Köln“ als zu-
kunftsweisendes Leitkonzept zur Sozialraumorientierten Stadtentwicklung beschlossen und die Ver-
waltung unter Nutzung möglicher Förderzugänge mit der Umsetzung der dargestellten Maßnahmen 
beauftragt. Das Leitkonzept wurde von der Interministeriellen Arbeitsgruppe (IntermAG) am 
04.11.2016 anerkannt. Auf Basis der Anerkennung und des Ratsbeschlusses vom 20.12.2016 (Vor-
lag-Nr. 2899/2016) können Fördermittel des ESF und EFRE beantragt werden.  
Parallel zu dem Leitkonzept werden für die einzelnen Sozialräume sozialraumspezifische Integrierten 
Stadtentwicklungskonzepten (ISEK) erarbeitet, um über das Programm „Soziale Stadt“ Städtebauför-
dermittel beantragen zu können. Aufgrund des erforderlichen Bearbeitungsaufwandes sieht die Ver-
waltung entsprechend des Ratsbeschlusses vom 20.12.2016 (Vorlag-Nr. 2899/2016) ein gestaffeltes

4 
Verfahren vor. 
Für die Sozialräume „Blumenberg, Chorweiler und Seeberg-Nord, „Meschenich und Rondorf“ sowie 
„Buchheim und Buchforst“ und „Mülheim-Nord und Keupstraße“ als Fortführung des Strukturförder-
programms MÜLHEIM 2020 wurden bereits sozialraumspezifische ISEKS erstellt, die vom Rat am 
18.05.2017 beschlossen und dem Land zur Anerkennung vorgelegt wurden (Vorlagen-Nr. 0743/2017; 
0737/2017; 0740/2017).  
Die sozialraumspezifischen ISEKs für „Humboldt/Gremberg und Kalk“ sowie „Bickendorf, Westend 
und Ossendorf“ befinden sich derzeit in der politischen Beratung und werden am 28.09.2017 dem Rat 
zur Beschlussfassung vorgelegt (Vorlagen-Nr. 2488/2017; 2481/2017) und zeitgleich dem Land zur 
Anerkennung eingereicht.  
Die weiteren ISEKs für die Sozialräume „Bilderstöckchen“, „Bocklemünd / Mengenich“, „Höhenberg 
und Vingst“, „Ostheim und Neubrück“ sowie „Porz-Ost, Finkenberg, Gremberghoven und Eil“ befinden 
sich derzeit in der Bearbeitung und werden zeitnah in die politischen Gremien eingebracht.  
Für die Sozialräume „Blumenberg, Chorweiler und Seeberg-Nord, „Meschenich und Rondorf“ sowie 
„Buchheim und Buchforst“ und „Mülheim-Nord und Keupstraße“ als Fortführung des Strukturförder-
programms MÜLHEIM 2020 liegen für die Maßnahme 0.0.2 „Prozessbegleitende Evaluation“ bereits 
die Zuwendungsbescheide des Stadtentwicklungsprogramms 2017 vor. Sobald der Bedarfsfeststel-
lungsbeschluss vorliegt, kann die Maßnahme für diese Räume ausgeschrieben werden 
Für die weiteren sieben Sozialräume werden Ende 2017 die Förderanträge zum Stadtentwicklungs-
programm 2018 gestellt. Die Zuwendungsbescheide werden voraussichtlich Ende 2019 vorliegen. 
Anschließen kann die Ausschreibung der Maßnahme erfolgen.   
 
 
3. Finanzen  
Die Kosten pro Sozialraum setzen sich wie folgt zusammen: 
 Tagessatz: 1.130,50 € (Brutto)  
 Arbeitstage: 39 
 Gesamtkosten pro Sozialraum: 44.090 € 
Pro Sozialraum werden 44.090 € Gesamtkosten angesetzt. Da die Sozialräume „Buchheim und Buch-
forst“ sowie „Mülheim-Nord und Keupstraße“ zu einem Handlungsraum zusammengefasst sind, wer-
den die Sozialräume auch bei der Berechnung der Gesamtmaßnahme als ein Handlungsraum be-
trachtet. Die Gesamtkosten für die 11 Sozialräume beträgt somit 440.900 € (10 x 44.090 €).  
Die Finanzierung der mit 70 Prozent förderfähigen Maßnahmen erfolgt aus Teilergebnisplan, 0902, 
Stadtentwicklung, Teilplanzeile 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen. Die kalkulierten 
Aufwandsermächtigungen sind im Haushaltsplan 2017 inklusive mittelfristiger Finanzplanung bis 2020 
veranschlagt beziehungsweise wurden zum Haushaltsplan-Entwurf 2018 inklusive mittelfristiger Fi-
nanzplanung bis 2021 angemeldet. 
 
4. Vergabe 
Die jeweiligen Vergabeverfahren für die vorgenannten Leistungen werden entsprechend den gesetzli-
chen Vergabebestimmungen und der städtischen Vergabeordnung (KVO) in Abstimmung mit dem 
Zentralen Vergabeamt und dem Rechnungsprüfungsamt durchgeführt.  
Gemäß den Bestimmungen des Fördergebers sind städtische Personalkosten nicht förderfähig. Die 
zu vergebenen Fremdleistungen dürfen daher nur in Form von Liefer- oder Dienstleistungen, nicht 
aber in Form von Honorar-, Dienst- oder Arbeitsverträgen beauftragt werden. 
 
Die Stellungnahme vom Rechnungsprüfungsamt gemäß Bedarfsprüfungsrichtlinie ist als Anlage 2 
beigefügt. Die Maßnahmen wurden dem Amt für Personal, Organisation und Innovation gemäß Ziffer 
6.3 der Bedarfsprüfungsrichtlinie zur Kenntnis vorgelegt.

5 
Anlagen: 
Anlage 1 Projektbeschreibung 
Anlage 2 Stellungnahme zur Bedarfsprüfung vom Rechnungsprüfungsamt

Anlage 4 Auszug BV 6 23.11.2017

2005 Zeichen

Anloog. 4

| Die Oberbürgermeisterin e

"Geschäftsführung
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
Frau Büscher-Kallen

Telefon: (0221) 221-96313
Fx : (0221) 221-96400
E-Mail: anja.buescher-kallen@stadt-koeln.de

Datum: 24.11.2017

Auszug

aus dem Beschlussprotokoll der 30. Sitzung der Bezirksvertretung
Chorweiler vom 23.11.2017

öffentlich

9.2.2 Starke Veedel - Starkes Köln
Hier: Bedarfsfeststellung für das Projekt 0.0.2 "Prozessbegleitende
Evaluation" in elf Sozialräumen
3093/2017

Geänderter Beschluss:

Die Bezirksvertretung Chorweiler empfiehlt dem Stadtentwicklungsausschuss fol-

genden Beschluss zu fassen:

1. Der Stadtentwicklungsausschuss erkennt den Bedarf der Maßnahme 0.0.2 „Pro-
zessbegleitende Evaluation“ an. Er beauftragt die Verwaltung vorbehaltlich der
Anerkennung der noch ausstehenden sozialraumspezifischen Integrierten Stadt-
entwicklungskonzepte (ISEK) durch das Land NRW die Maßnahme in den nach-
folgenden elf Sozialräumen als Bestandteil des Programms „Starke Veedel —
Starkes Köln“ extern zu vergeben: :

° Bickendörf, Westend und Ossendorf

Bilderstöckchen

Buchheim und Buchforst .

Blumenberg, Chorweiler und Seeberg-Nord

Bocklemünd / Mengenich

Höhenberg und Vingst

Humboldt / Gremberg und Kalk

Meschenich und Rondorf

Mülheim-Nord und Keupstraße

Ostheim und Neubrück

Porz-Ost, Finkenberg, Gremberghoven und Eil

Die Finanzierung der mit 70 Prozent förderfähigen Maßnahmen erfolgt aus Teiler-
gebnisplan, 0902, Stadtentwicklung, Teilplanzeile 13 - Aufwendungen für Sach- und
Dienstleistungen.

2.. Der Stadtentwicklungsausschuss verzichtet auf die Vorlage zur formalen Verga-
beentscheidung, wenn das Vergabe- und das Rechnungsprüfungsamt den
Vergabevorschlägen der Vergabestelle einvernehmlich und ohne Einschränkun-
gen zustimmen.

Die Bezirksvertretung Chorweiler bittet darum bei den einzelnen Vergabever-
fahren die Bezirksvertretung zu beteiligen.
Abstimmungsergebnis:

Einstimmig beschlossen bei Abwesenheit von Herrn Wefelmeier (SPD) und Herrn
Wiener (pro Köln)

Anlage 3_Auszug StEA 09.11.2017

2572 Zeichen

Anlage 3 
 
 
Geschäftsführung  
Stadtentwicklungsausschuss  
Herr Freitag 
Telefon:  (0221) 221-23148  
Fax       :  (0221) 221-24088 
E-Mail:  uwe.freitag@stadt-koeln.de 
Datum: 07.12.2017 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der 28. Sitzung des 
Stadtentwicklungsausschusses  vom 09.11.2017  
öffentlich 
5.5 Starke Veedel - Starkes Köln  
Hier: Bedarfsfeststellung für das Projekt 0.0.2 "Prozessbegleitende 
Evaluation" in elf Sozialräumen 
3093/2017 
Beschluss: 
1. Der Stadtentwicklungsausschuss erkennt den Bedarf der Maßnahme 0.0.2 „Pro-
zessbegleitende Evaluation“ an. Er beauftragt die Verwaltung vorbehaltlich der 
Anerkennung der noch ausstehenden sozialraumspezifischen Integrierten Stadt-
entwicklungskonzepte (ISEK)1 durch das Land NRW die Maßnahme in den nach-
folgenden elf Sozialräumen als Bestandteil des Programms „Starke Veedel – 
Starkes Köln“ extern zu vergeben: 
 
 Bickendorf, Westend und Ossendorf  
 Bilderstöckchen 
 Buchheim und Buchforst2 
 Blumenberg, Chorweiler und Seeberg-Nord 
 Bocklemünd / Mengenich 
 Höhenberg und Vingst 
 Humboldt / Gremberg und Kalk 
 Meschenich und Rondorf 
 Mülheim-Nord und Keupstraße3 
                                                 
1 Für nachfolgende Sozialräume steht eine Anerkennung der sozialraumspezifischen ISEKs durch das 
Land NRW aus: „Bickendorf, Westend und Ossendorf“, „Bilders töckchen“, „Bocklemünd / Mengenich“, 
„Höhenberg und Vingst“, „Humboldt / Gremberg und Kalk“, Ostheim und Neubrück“ und „Porz -Ost, 
Finkenberg, Gremberghoven und Eil“  
2 Aufgrund besonderer Fördervoraussetzungen wurden gemäß der Vorgabe des Landes die Sozial-
räume „Buchheim und Buchforst“ sowie „Mülheim -Nord und Keupstraße“ zu einem Handlungsraum 
zusammengefasst. Er kann so als Fortschreibung des Strukturförderprogramms MÜLHEIM 2020, das 
die Stadt Köln von 2009 bis 2014 umgesetzt hat, weiter gefördert werden.  
3 Siehe Fußnote 2

 Ostheim und Neubrück 
 Porz-Ost, Finkenberg, Gremberghoven und Eil 
 
Die Finanzierung der mit 70 Prozent förderfähigen Maßnahmen erfolgt aus Teiler-
gebnisplan, 0902, Stadtentwicklung, Teilplanzeile 13 - Aufwendungen für Sach- und 
Dienstleistungen.  
 
2. Der Stadtentwicklungsausschuss verzichtet auf die Vorlage zur formalen Verga-
beentscheidung, wenn das Vergabe- und das Rechnungsprüfungsamt den 
Vergabevorschlägen der Vergabestelle einvernehmlich und ohne Einschränkun-
gen zustimmen. 
 
3. Der Stadtentwicklungsausschuss bittet darum, den Ausschuss Soziales 
und Senioren in die Beratungsfolge aufzunehmen. 
 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig zugestimmt.

Beratungsverlauf (10)

09.11.2017 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 5.5 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
09.11.2017 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 7.2.5 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
13.11.2017 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 9.2.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
23.11.2017 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 9.2.2 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
04.12.2017 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 9.2.3 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
04.12.2017 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 10.5 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
07.12.2017 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
TOP 8.2.3 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
07.12.2017 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 9.2.3 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
14.12.2017 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 5.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
14.12.2017 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 5.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3093/2017
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
21.11.2017
Erstellt
06.10.2017 09:21