3093/2017
Starke Veedel - Starkes Köln Hier: Bedarfsfeststellung für das Projekt 0.0.2 "Prozessbegleitende Evaluation" in elf Sozialräumen
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Anlage 1 Projektbeschreibung 0.0.2 Prozessbegleitende Evaluation
5900 Zeichen
Laufende Nummer 0.0.2 Handlungsfeld: Verbesserte Teilhabe und Mitwirkung Maßnahme Prozessbegleitende Evaluation in den elf Sozialräumen Inhalt Projektbeschreibung Die Evaluation bildet einen wichtigen Beitrag zur Bewertung, Qualifizierung und Weiterentwicklung der Programmumsetzung in den Sozialräumen. Sie ist prozessbegleitend angelegt und nimmt das gesamte Maßnahmenpaket in den Blick. Dabei wird besonders die Wirkung der städtebaulichen Maßnahmen betrachtet und im Sinne des integrierten Ansatzes der Quartiersentwicklung vor allem Beteiligungs- und Aktivierungsprozesse in den Mittelpunkt gestellt. Die Evaluation ist zunächst auf die Sozialräumebene ausgerichtet. Im Kontext des Programms „Starke Veedel – Starkes Köln“ findet die Bündelung und Vernetzung der Ergebnisse aus den einzelnen Sozialräumen statt und wird im laufenden Prozess dorthin zurückgespiegelt. Somit zeigt die Evaluation frühzeitig die Wirkung der Maßnahmen im Sozialraum wie auch im Kontext des Gesamtprogramms auf, um darauf aufbauend weitere notwendige Veränderungen einzuleiten. Vorgehen und Methode Die Evaluation ist prozessbegleitend und damit formativ angelegt. Sie verfolgt das Ziel den Prozess laufend zu bewerten und Handlungsempfehlungen abzuleiten. Sie baut dabei auf konkreten Daten auf, die im Rahmen des Controllings erhoben werden. Aus diesem Grund ist eine Beteiligung beim Aufbau des Controllings sicherzustellen. Andererseits erfolgt die Bewertung des Prozesses im Rahmen von diskursiven Prozessen, wie Workshops, Einzelgesprächen, World-Cafes und ähnliches. Die prozessbegleitende Evaluation nimmt ein breites Spektrum an Themen in den Fokus. Eine parallele Bearbeitung aller Themen ist in der erforderlichen Intensität nicht möglich. Aus diesem Grund ist vorgesehen, Schwerpunkte zu unterschiedlichen Zeithorizonten zu setzten. Die konkrete Abfolge ist im Rahmen des Prozesses festzulegen. Parallel hierzu ist eine kontinuierliche Selbstevaluation im Rahmen der Einzelmaßnahmen vorgesehen. Die Träger der Einzelmaßnahmen werden bei der Selbstevaluation unterstützt und qualifiziert (zum Beispiel über Leitfragen, Erhebung von Kennwerten), so dass der laufende Prozess kontinuierlich bewertet und die Ergebnisse in die „prozessbegleitende Evaluation“ zurück gespiegelt werden können. Die Ergebnisse bilden einen elementaren Beitrag für die Gesamtevaluation. Die Gesamtsteuerung der Maßnahme „prozessbegleitende Evaluation“ sowie die Einbindung in das gesamte Maßnahmenprogramm liegen bei der zentralen Koordinierungsstelle der Stadtverwaltung (Amt für Stadtentwicklung und Statistik). Auch das Controlling wird im Aufgabenbereich der zentralen Koordinationsstelle umgesetzt. So wird sichergestellt, dass eine enge Zusammenarbeit zwischen Evaluation und Controlling erfolgt und Wechselwirkungen berücksichtigt werden. Für die Erbringung der Leistungen der einzelnen Module werden eine zusätzliche externe Expertise und ein Ressourceneinsatz benötigt, so dass eine Ausschreibung der Leistungen vorgesehen ist. Zielgruppe Die Maßnahme kommt allen Zielgruppen in den Sozialräumen zugute. Sie ist dabei sehr breit aufgestellt, von der Verwaltung über Träger, Politik, sonstige staatliche Institutionen auf kommunaler Ebene, Sozialraumkoordination bis hin zu weiteren (organisierten) Akteuren und Interessensvertretungen im Quartier sowie Bewohnerinnen und Bewohner. Ziele Querschnittsziel Sozialraumorientierte Stadtentwicklung Projektziel Die Evaluation verfolgt das Ziel laufend Bewertungen über den Prozess zu erhalten und Handlungsempfehlungen abzuleiten. Die Qualifizierung und Weiterentwicklung der Programmumsetzung steht im Fokus der Evaluation Indikatoren Anzahl der durchgeführten Methoden (Expertengespräche, World Café, etc.) Bereitstellung von Zwischenergebnissen Kosten Sozialräume Buchheim und Buchforst sowie Mülheim-Nord und Keupstraße Kalkulierte Tagessätze Brutto: je 1.130,50 € 39 Tage: 44.090 € Gesamtkosten: 44.090 € Die Maßnahme ist für den Sozialraum bereits bewilligt. Sozialraum Blumenberg, Chorweiler und Seeberg-Nord Kalkulierte Tagessätze Brutto: je 1.130,50 € 39 Tage: 44.090 € Gesamtkosten: 44.090 € Die Maßnahme ist für den Sozialraum bereits bewilligt. Sozialraum Meschenich und Rondorf Kalkulierte Tagessätze Brutto: je 1.130,50 € 39 Tage: 44.090 € Gesamtkosten: 44.090 € Die Maßnahme ist für den Sozialraum bereits bewilligt. Sozialraum Bickendorf, Westend und Ossendorf Kalkulierte Tagessätze Brutto: je 1.130,50 € 39 Tage: 44.090 € Gesamtkosten: 44.090 € Sozialraum Bilderstöckchen Kalkulierte Tagessätze Brutto: je 1.130,50 € 39 Tage: 44.090 € Gesamtkosten: 44.090 € Sozialraum Bocklemünd / Mengenich Kalkulierte Tagessätze Brutto: je 1.130,50 € 39 Tage: 44.090 € Gesamtkosten: 44.090 € Sozialraum Höhenberg und Vingst Kalkulierte Tagessätze Brutto: je 1.130,50 € 39 Tage: 44.090 € Gesamtkosten: 44.090 € Sozialraum Humboldt / Gremberg und Kalk Kalkulierte Tagessätze Brutto: je 1.130,50 € 39 Tage: 44.090 € Gesamtkosten: 44.090 € Sozialraum Ostheim und Neubrück Kalkulierte Tagessätze Brutto: je 1.130,50 € 39 Tage: 44.090 € Gesamtkosten: 44.090 € Sozialraum Porz-Ost, Finkenberg, Gremberghoven und Eil Kalkulierte Tagessätze Brutto: je 1.130,50 € 39 Tage: 44.090 € Gesamtkosten: 44.090 € Gesamtkosten für elf Sozialräume: 440.900 € Projektlaufzeit / Zeitraum Umsetzungszeitraum je Sozialraum: 36 Monate / 3 Jahre Der Maßnahmenstart in den Sozialräumen, in denen bereits Bewilligungen vorliegen: 01.01.2018 bis 31.12.2020 Der Maßnahmenstart für die weiteren Sozialräume erfolgte entsprechend des gestaffelten Verfahrens. Projektverantwortlicher Stadt Köln: Amt für Stadtentwicklung und Statistik Förderung Städtebauförderung
Anlage 2 Stellungnahme zur Bedarfsprüfung vom Rechnungsprüfungsamt
1666 Zeichen
x /) 08.2017 14 14171 A 3/Stad [Stadt Köln nr AS, Ensene 1 7 Aug. 207 15 15-Amtfi ee [ und Statistik Bedarfsprüfung für externe Vergaben im Programm Starke Veedel - Starkes Köln; hier: Projekt 0.0.2 "Prozessbegleitende Evaluation" für elf Sozialräume bzw. zehn Inte- grierte Stadtentwicklungskonzepte (ISEK); voraussichtlicher Aufwand 370.504 € netto zzgl. MwSt. = 440.900 € brutto er: Bedarfsprüfung (RPA-Nr. 141/11/15/17) Sehr geehrte Damen und Herren, mit Schreiben vom 04.08.2017 übersandten Sie mir das Ergebnis Ihrer Bedarfsprüfung mit dazugehörigen Erläuterungen für das Projekt „Prozessbegleitende Evaluation“. Aufgrund des Leitkonzeptes Starke Veedel — Starkes Köln wurden Handlungskonzepte für elf Sozialräume entwickelt. Darauf aufbauend erfolgte die Erstellung von zehn integrierten Stadtentwicklungskonzepten (ISEK), da das Land die beiden Sozialräume Buchheim und Buchforst sowie Mülheim-Nord und Keupstraße als ein Programmgebiet bewertete. Es handelt sich folgende Programmgebiete: Buchheim u. Buchforst, Mülheim-Nord u. Keupstr: Meschenich u. Rondorf Blumenberg, Chorweiler u. Seeberg-Nord Bickendorf, Westend u. Ossendorf Bilderstöckchen Boklemünd’/ Mengenich Höhenberg u. Vingst Humbold / Gremberg u. Kalk Ostheim u. Neubrück Porz-Ost, Finkenberg, Gremberghoven u. Eil .o...:. 0 oe oo 0o_—0o Die Maßnahme muss für jedes einzelne ISEK durchgeführt und extern vergeben werden. Sie kalkulieren für alle zehn ISEK einen gleichen voraussichtlichen Aufwand von je 39 Ar- beitstagen mit einem Tagessatz von 1.130,50 € brutto, insgesamt somit rd. 440.900 €. Den von Ihnen geltend gemachten Bedarf erkenne ich an. Mit rap M Grüßen 10}
Sachstandsbericht Rat /Ausschuss
4041 Zeichen
Dezernat, Dienststelle
IX/15/152
152/1
Vorlagen-Nummer
3093/2017
Stand: 21.08.2023
Sachstandsbericht
Starke Veedel - Starkes Köln
Hier: Bedarfsfeststellung für das Projekt 0.0.2 "Prozessbegleitende Evaluation" in elf
Sozialräumen
Status in Bearbeitung
erledigt
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss erkennt den Bedarf der Maßnahme 0.0.2 „Prozessbeglei-
tende Evaluation“ an. Er beauftragt die Verwaltung vorbehaltlich der Anerkennung der noch
ausstehenden sozialraumspezifischen Integrierten Stadtentwicklungskonzepte (ISEK)1 durch
das Land NRW die Maßnahme in den nachfolgenden elf Sozialräumen als Bestandteil des
Programms „Starke Veedel – Starkes Köln“ extern zu vergeben:
Bickendorf, Westend und Ossendorf
Bilderstöckchen
Buchheim und Buchforst2
Blumenberg, Chorweiler und Seeberg-Nord
Bocklemünd / Mengenich
Höhenberg und Vingst
Humboldt / Gremberg und Kalk
Meschenich und Rondorf
Mülheim-Nord und Keupstraße3
Ostheim und Neubrück
Porz-Ost, Finkenberg, Gremberghoven und Eil
Die Finanzierung der mit 70 Prozent förderfähigen Maßnahmen erfolgt aus Teilergebnisplan,
0902, Stadtentwicklung, Teilplanzeile 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen.
1 Für nachfolgende Sozialräume steht eine Anerkennung der sozialraumspezifischen ISEKs durch das
Land NRW aus: „Bickendorf, Westend und Ossendorf“, „Bilderstöckchen“, „Bocklemünd / Mengenich“,
„Höhenberg und Vingst“, „Humboldt / Gremberg und Kalk“, Ostheim u nd Neubrück“ und „Porz -Ost, Fin-
kenberg, Gremberghoven und Eil“
2 Aufgrund besonderer Fördervoraussetzungen wurden gemäß der Vorgabe des Landes die Sozial-
räume „Buchheim und Buchforst“ sowie „Mülheim -Nord und Keupstraße“ zu einem Handlungsraum zu-
sammengefasst. Er kann so als Fortschreibung des Strukturförderprogramms MÜLHEIM 2020, das die
Stadt Köln von 2009 bis 2014 umgesetzt hat, weiter gefördert werden.
3 Siehe Fußnote 2
2
Der Stadtentwicklungsausschuss verzichtet auf die Vorlage zur formalen Vergabeentschei-
dung, wenn das Vergabe- und das Rechnungsprüfungsamt den Vergabevorschlägen der
Vergabestelle einvernehmlich und ohne Einschränkungen zustimmen.
Der Stadtentwicklungsausschuss bittet darum, den Ausschuss Soziales und Senioren in die
Beratungsfolge aufzunehmen.
Aktueller Bearbeitungsstand:
Der Rat der Stadt Köln hat am 20.12.2016 das Programm „Starke Veedel – Starkes Köln“ als
zukunftsweisendes Leitkonzept zur sozialraumorientierten Stadtentwicklung beschlossen und
die Verwaltung mit der Umsetzung der darin enthaltenen Maßnahmen für die seinerzeit elf
Kölner Sozialräume beauftragt. Zur Einwerbung von Mitteln der Städtebauförderung wurden
insgesamt sechs sozialraumspezifische Integrierte Stadtentwicklungskonzepte (ISEK) erstellt.
Das Programm ist zum 31.12.2022 offiziell ausgelaufen. Einzelne Maßnahmen befinden sich
derzeit noch in der Umsetzung.
Flankierend wurde der Bedarf einer prozessbegleitenden Evaluation auf Sozialraumebene
durch den Stadtentwicklungsausschuss anerkannt. Die Evaluation bildete dabei einen wichti-
gen Beitrag zur Analyse, Qualifizierung und Weiterentwicklung der Programmumsetzung.
Exemplarisch wurde für zwei repräsentative Integrierte Stadtentwicklungskonzepte eine for-
mativ angelegte Evaluation extern beauftragt. Untersucht wurden die Sozialräume „Buchheim,
Buchforst, Mülheim Nord und Keupstraße“ und „Blumenberg, Chorweiler und Seeberg-Nord“.
Hierfür wurden Städtebaufördermittel von Land und Bund von 70 Prozent der Gesamtkosten
in Höhe von rund 100.000 € eingeworben und abgerechnet.
Die weiteren ISEK des Programms wurden verwaltungsintern evaluiert. Sämtliche Erkennt-
nisse und Anregungen wurden prozessbegleitend umgesetzt oder sind in neue Integrierte
Stadtentwicklungskonzepte eingeflossen. Aktuell erfolgt eine zusammenfassende Evaluation
des Gesamtprogramms, die mit Beteiligung der Gremien in einer Abschlussveranstaltung zu
„Starke Veedel – Starkes Köln“ vorgestellt wird.
Beschlussvorlage Ausschuss (Version STEA 09.11.2017)
9132 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin
Dezernat, Dienststelle
VI/15/152
152/1
Vorlagen-Nummer
3093/2017
Freigabedatum 19.10.2017
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung
Betreff
Starke Veedel - Starkes Köln
Hier: Bedarfsfeststellung für das Projekt 0.0.2 "Prozessbegleitende Evaluation" in elf
Sozialräumen
Beschlussorgan
Stadtentwicklungsausschuss
Gremium Datum
Beschluss:
1. Der Stadtentwicklungsausschuss erkennt den Bedarf der Maßnahme 0.0.2 „Prozessbegleitende
Evaluation“ an. Er beauftragt die Verwaltung vorbehaltlich der Anerkennung der noch ausstehen-
den sozialraumspezifischen Integrierten Stadtentwicklungskonzepte (ISEK)1 durch das Land
NRW die Maßnahme in den nachfolgenden elf Sozialräumen als Bestandteil des Programms
„Starke Veedel – Starkes Köln“ extern zu vergeben:
Bickendorf, Westend und Ossendorf
Bilderstöckchen
Buchheim und Buchforst2
1 Für nachfolgende Sozialräume steht eine Anerkennung der sozialraumspezifischen ISEKs durch das Land
NRW aus: „Bickendorf, Westend und Ossendorf“, „Bilderstöckchen“, „Bocklemünd / Mengenich“, „Höhenberg
und Vingst“, „Humboldt / Gremberg und Kalk“, Ostheim und Neubrück“ und „Porz-Ost, Finkenberg, Gremberg-
hoven und Eil“
2 Aufgrund besonderer Fördervoraussetzungen wurden gemäß der Vorgabe des Landes die Sozialräume
„Buchheim und Buchforst“ sowie „Mülheim-Nord und Keupstraße“ zu einem Handlungsraum zusammengefasst.
Er kann so als Fortschreibung des Strukturförderprogramms MÜLHEIM 2020, das die Stadt Köln von 2009 bis
2014 umgesetzt hat, weiter gefördert werden.
Stadtentwicklungsausschuss 09.11.2017
Bezirksvertretung 7 (Porz) 09.11.2017
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 13.11.2017
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 23.11.2017
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 04.12.2017
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 04.12.2017
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 07.12.2017
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 07.12.2017
Stadtentwicklungsausschuss 14.12.2017
2
Blumenberg, Chorweiler und Seeberg-Nord
Bocklemünd / Mengenich
Höhenberg und Vingst
Humboldt / Gremberg und Kalk
Meschenich und Rondorf
Mülheim-Nord und Keupstraße3
Ostheim und Neubrück
Porz-Ost, Finkenberg, Gremberghoven und Eil
Die Finanzierung der mit 70 Prozent förderfähigen Maßnahmen erfolgt aus Teilergebnisplan, 0902,
Stadtentwicklung, Teilplanzeile 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen.
2. Der Stadtentwicklungsausschuss verzichtet auf die Vorlage zur formalen Vergabeentscheidung,
wenn das Vergabe- und das Rechnungsprüfungsamt den Vergabevorschlägen der Vergabestelle
einvernehmlich und ohne Einschränkungen zustimmen.
3 Siehe Fußnote 2
3
Haushaltsmäßige Auswirkungen
Nein
Ja, investiv Investitionsauszahlungen €
Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja %
Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 440.900,- €
Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja 308.630,- 70 %
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:
a) Personalaufwendungen €
b) Sachaufwendungen etc. €
c) bilanzielle Abschreibungen €
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:
a) Erträge €
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten €
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:
a) Personalaufwendungen €
b) Sachaufwendungen etc. €
Beginn, Dauer
Begründung:
1. Projektbeschreibung 0.0.2 „Prozessbegleitende Evaluation“ in elf Sozialräumen
Die Maßnahme 0.0.2 „Prozessbegleitende Evaluation“ in elf Sozialräumen ist eine wesentliche Quer-
schnittsmaßnahme des Programms „Starke Veedel – Starkes Köln“. Die Evaluation bildet einen wich-
tigen Beitrag zur Bewertung, Qualifizierung und Weiterentwicklung der Programmumsetzung in den
Sozialräumen. Sie verfolgt das Ziel laufend Bewertungen über den Prozess zu erhalten und Hand-
lungsempfehlungen abzuleiten. Sie ist prozessbegleitend angelegt und nimmt das gesamte Maßnah-
menpaket des Programms in den Blick.
Die Evaluation ist zunächst auf die einzelne Sozialraumebene ausgerichtet. Im Kontext des Pro-
gramms „Starke Veedel – Starkes Köln“ findet die Bündelung und Vernetzung der Ergebnisse aus
den einzelnen Sozialräumen statt und wird im laufenden Prozess dorthin zurückgespiegelt. Somit
zeigt die Evaluation frühzeitig die Wirkung der Maßnahmen im Sozialraum wie auch im Kontext des
Gesamtprogramms auf, um darauf aufbauend weitere notwendige Veränderungen einzuleiten.
2. Das Programm „Starke Veedel – Starkes Köln
Mit der Vorlage-Nr. 2899/2016 hat der Rat das Programm „Starke Veedel – Starkes Köln“ als zu-
kunftsweisendes Leitkonzept zur Sozialraumorientierten Stadtentwicklung beschlossen und die Ver-
waltung unter Nutzung möglicher Förderzugänge mit der Umsetzung der dargestellten Maßnahmen
beauftragt. Das Leitkonzept wurde von der Interministeriellen Arbeitsgruppe (IntermAG) am
04.11.2016 anerkannt. Auf Basis der Anerkennung und des Ratsbeschlusses vom 20.12.2016 (Vor-
lag-Nr. 2899/2016) können Fördermittel des ESF und EFRE beantragt werden.
Parallel zu dem Leitkonzept werden für die einzelnen Sozialräume sozialraumspezifische Integrierten
Stadtentwicklungskonzepten (ISEK) erarbeitet, um über das Programm „Soziale Stadt“ Städtebauför-
dermittel beantragen zu können. Aufgrund des erforderlichen Bearbeitungsaufwandes sieht die Ver-
waltung entsprechend des Ratsbeschlusses vom 20.12.2016 (Vorlag-Nr. 2899/2016) ein gestaffeltes
Verfahren vor.
4
Für die Sozialräume „Blumenberg, Chorweiler und Seeberg-Nord, „Meschenich und Rondorf“ sowie
„Buchheim und Buchforst“ und „Mülheim-Nord und Keupstraße“ als Fortführung des Strukturförder-
programms MÜLHEIM 2020 wurden bereits sozialraumspezifische ISEKS erstellt, die vom Rat am
18.05.2017 beschlossen und dem Land zur Anerkennung vorgelegt wurden (Vorlagen-Nr. 0743/2017;
0737/2017; 0740/2017).
Die sozialraumspezifischen ISEKs für „Humboldt/Gremberg und Kalk“ sowie „Bickendorf, Westend
und Ossendorf“ befinden sich derzeit in der politischen Beratung und werden am 28.09.2017 dem Rat
zur Beschlussfassung vorgelegt (Vorlagen-Nr. 2488/2017; 2481/2017) und zeitgleich dem Land zur
Anerkennung eingereicht.
Die weiteren ISEKs für die Sozialräume „Bilderstöckchen“, „Bocklemünd / Mengenich“, „Höhenberg
und Vingst“, „Ostheim und Neubrück“ sowie „Porz-Ost, Finkenberg, Gremberghoven und Eil“ befinden
sich derzeit in der Bearbeitung und werden zeitnah in die politischen Gremien eingebracht.
Für die Sozialräume „Blumenberg, Chorweiler und Seeberg-Nord, „Meschenich und Rondorf“ sowie
„Buchheim und Buchforst“ und „Mülheim-Nord und Keupstraße“ als Fortführung des Strukturförder-
programms MÜLHEIM 2020 liegen für die Maßnahme 0.0.2 „Prozessbegleitende Evaluation“ bereits
die Zuwendungsbescheide des Stadtentwicklungsprogramms 2017 vor. Sobald der Bedarfsfeststel-
lungsbeschluss vorliegt, kann die Maßnahme für diese Räume ausgeschrieben werden
Für die weiteren sieben Sozialräume werden Ende 2017 die Förderanträge zum Stadtentwicklungs-
programm 2018 gestellt. Die Zuwendungsbescheide werden voraussichtlich Ende 2019 vorliegen.
Anschließen kann die Ausschreibung der Maßnahme erfolgen.
3. Finanzen
Die Kosten pro Sozialraum setzen sich wie folgt zusammen:
Tagessatz: 1.130,50 € (Brutto)
Arbeitstage: 39
Gesamtkosten pro Sozialraum: 44.090 €
Pro Sozialraum werden 44.090 € Gesamtkosten angesetzt. Da die Sozialräume „Buchheim und Buch-
forst“ sowie „Mülheim-Nord und Keupstraße“ zu einem Handlungsraum zusammengefasst sind, wer-
den die Sozialräume auch bei der Berechnung der Gesamtmaßnahme als ein Handlungsraum be-
trachtet. Die Gesamtkosten für die 11 Sozialräume beträgt somit 440.900 € (10 x 44.090 €).
Die Finanzierung der mit 70 Prozent förderfähigen Maßnahmen erfolgt aus Teilergebnisplan, 0902,
Stadtentwicklung, Teilplanzeile 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen. Die kalkulierten
Aufwandsermächtigungen sind im Haushaltsplan 2017 inklusive mittelfristiger Finanzplanung bis 2020
veranschlagt beziehungsweise wurden zum Haushaltsplan-Entwurf 2018 inklusive mittelfristiger Fi-
nanzplanung bis 2021 angemeldet.
4. Vergabe
Die jeweiligen Vergabeverfahren für die vorgenannten Leistungen werden entsprechend den gesetzli-
chen Vergabebestimmungen und der städtischen Vergabeordnung (KVO) in Abstimmung mit dem
Zentralen Vergabeamt und dem Rechnungsprüfungsamt durchgeführt.
Gemäß den Bestimmungen des Fördergebers sind städtische Personalkosten nicht förderfähig. Die
zu vergebenen Fremdleistungen dürfen daher nur in Form von Liefer- oder Dienstleistungen, nicht
aber in Form von Honorar-, Dienst- oder Arbeitsverträgen beauftragt werden.
Die Stellungnahme vom Rechnungsprüfungsamt gemäß Bedarfsprüfungsrichtlinie ist als Anlage 2
beigefügt. Die Maßnahmen wurden dem Amt für Personal, Organisation und Innovation gemäß Ziffer
6.3 der Bedarfsprüfungsrichtlinie zur Kenntnis vorgelegt.
Anlagen:
Anlage 1 Projektbeschreibung
Anlage 2 Stellungnahme zur Bedarfsprüfung vom Rechnungsprüfungsamt
Beschlussvorlage Ausschuss
9313 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin
Dezernat, Dienststelle
VI/15/152
152/1
Vorlagen-Nummer
3093/2017
Freigabedatum
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung
Betreff
Starke Veedel - Starkes Köln
Hier: Bedarfsfeststellung für das Projekt 0.0.2 "Prozessbegleitende Evaluation" in elf
Sozialräumen
Beschlussorgan
Stadtentwicklungsausschuss Stadtentwicklungsausschuss
Gremium Datum
Beschluss:
1. Der Stadtentwicklungsausschuss erkennt den Bedarf der Maßnahme 0.0.2 „Prozessbegleitende
Evaluation“ an. Er beauftragt die Verwaltung vorbehaltlich der Anerkennung der noch ausstehen-
den sozialraumspezifischen Integrierten Stadtentwicklungskonzepte (ISEK)1 durch das Land
NRW die Maßnahme in den nachfolgenden elf Sozialräumen als Bestandteil des Programms
„Starke Veedel – Starkes Köln“ extern zu vergeben:
Bickendorf, Westend und Ossendorf
Bilderstöckchen
Buchheim und Buchforst2
1 Für nachfolgende Sozialräume steht eine Anerkennung der sozialraumspezifischen ISEKs durch das Land
NRW aus: „Bickendorf, Westend und Ossendorf“, „Bilderstöckchen“, „Bocklemünd / Mengenich“, „Höhenberg
und Vingst“, „Humboldt / Gremberg und Kalk“, Ostheim und Neubrück“ und „Porz-Ost, Finkenberg, Gremberg-
hoven und Eil“
2 Aufgrund besonderer Fördervoraussetzungen wurden gemäß der Vorgabe des Landes die Sozialräume
„Buchheim und Buchforst“ sowie „Mülheim-Nord und Keupstraße“ zu einem Handlungsraum zusammengefasst.
Stadtentwicklungsausschuss 09.11.2017
Bezirksvertretung 7 (Porz) 09.11.2017
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 13.11.2017
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 23.11.2017
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 04.12.2017
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 04.12.2017
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 07.12.2017
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 07.12.2017
Stadtentwicklungsausschuss 14.12.2017
Ausschuss Soziales und Senioren 14.12.2017
2
Blumenberg, Chorweiler und Seeberg-Nord
Bocklemünd / Mengenich
Höhenberg und Vingst
Humboldt / Gremberg und Kalk
Meschenich und Rondorf
Mülheim-Nord und Keupstraße3
Ostheim und Neubrück
Porz-Ost, Finkenberg, Gremberghoven und Eil
Die Finanzierung der mit 70 Prozent förderfähigen Maßnahmen erfolgt aus Teilergebnisplan, 0902,
Stadtentwicklung, Teilplanzeile 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen.
2. Der Stadtentwicklungsausschuss verzichtet auf die Vorlage zur formalen Vergabeentscheidung,
wenn das Vergabe- und das Rechnungsprüfungsamt den Vergabevorschlägen der Vergabestelle
einvernehmlich und ohne Einschränkungen zustimmen.
Er kann so als Fortschreibung des Strukturförderprogramms MÜLHEIM 2020, das die Stadt Köln von 2009 bis
2014 umgesetzt hat, weiter gefördert werden.
3 Siehe Fußnote 2
3
Haushaltsmäßige Auswirkungen
Nein
Ja, investiv Investitionsauszahlungen €
Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja %
Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 440.900,- €
Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja 308.630,- 70 %
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:
a) Personalaufwendungen €
b) Sachaufwendungen etc. €
c) bilanzielle Abschreibungen €
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:
a) Erträge €
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten €
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:
a) Personalaufwendungen €
b) Sachaufwendungen etc. €
Beginn, Dauer
Begründung:
1. Projektbeschreibung 0.0.2 „Prozessbegleitende Evaluation“ in elf Sozialräumen
Die Maßnahme 0.0.2 „Prozessbegleitende Evaluation“ in elf Sozialräumen ist eine wesentliche Quer-
schnittsmaßnahme des Programms „Starke Veedel – Starkes Köln“. Die Evaluation bildet einen wich-
tigen Beitrag zur Bewertung, Qualifizierung und Weiterentwicklung der Programmumsetzung in den
Sozialräumen. Sie verfolgt das Ziel laufend Bewertungen über den Prozess zu erhalten und Hand-
lungsempfehlungen abzuleiten. Sie ist prozessbegleitend angelegt und nimmt das gesamte Maßnah-
menpaket des Programms in den Blick.
Die Evaluation ist zunächst auf die einzelne Sozialraumebene ausgerichtet. Im Kontext des Pro-
gramms „Starke Veedel – Starkes Köln“ findet die Bündelung und Vernetzung der Ergebnisse aus
den einzelnen Sozialräumen statt und wird im laufenden Prozess dorthin zurückgespiegelt. Somit
zeigt die Evaluation frühzeitig die Wirkung der Maßnahmen im Sozialraum wie auch im Kontext des
Gesamtprogramms auf, um darauf aufbauend weitere notwendige Veränderungen einzuleiten.
2. Das Programm „Starke Veedel – Starkes Köln
Mit der Vorlage-Nr. 2899/2016 hat der Rat das Programm „Starke Veedel – Starkes Köln“ als zu-
kunftsweisendes Leitkonzept zur Sozialraumorientierten Stadtentwicklung beschlossen und die Ver-
waltung unter Nutzung möglicher Förderzugänge mit der Umsetzung der dargestellten Maßnahmen
beauftragt. Das Leitkonzept wurde von der Interministeriellen Arbeitsgruppe (IntermAG) am
04.11.2016 anerkannt. Auf Basis der Anerkennung und des Ratsbeschlusses vom 20.12.2016 (Vor-
lag-Nr. 2899/2016) können Fördermittel des ESF und EFRE beantragt werden.
Parallel zu dem Leitkonzept werden für die einzelnen Sozialräume sozialraumspezifische Integrierten
Stadtentwicklungskonzepten (ISEK) erarbeitet, um über das Programm „Soziale Stadt“ Städtebauför-
dermittel beantragen zu können. Aufgrund des erforderlichen Bearbeitungsaufwandes sieht die Ver-
waltung entsprechend des Ratsbeschlusses vom 20.12.2016 (Vorlag-Nr. 2899/2016) ein gestaffeltes
4
Verfahren vor.
Für die Sozialräume „Blumenberg, Chorweiler und Seeberg-Nord, „Meschenich und Rondorf“ sowie
„Buchheim und Buchforst“ und „Mülheim-Nord und Keupstraße“ als Fortführung des Strukturförder-
programms MÜLHEIM 2020 wurden bereits sozialraumspezifische ISEKS erstellt, die vom Rat am
18.05.2017 beschlossen und dem Land zur Anerkennung vorgelegt wurden (Vorlagen-Nr. 0743/2017;
0737/2017; 0740/2017).
Die sozialraumspezifischen ISEKs für „Humboldt/Gremberg und Kalk“ sowie „Bickendorf, Westend
und Ossendorf“ befinden sich derzeit in der politischen Beratung und werden am 28.09.2017 dem Rat
zur Beschlussfassung vorgelegt (Vorlagen-Nr. 2488/2017; 2481/2017) und zeitgleich dem Land zur
Anerkennung eingereicht.
Die weiteren ISEKs für die Sozialräume „Bilderstöckchen“, „Bocklemünd / Mengenich“, „Höhenberg
und Vingst“, „Ostheim und Neubrück“ sowie „Porz-Ost, Finkenberg, Gremberghoven und Eil“ befinden
sich derzeit in der Bearbeitung und werden zeitnah in die politischen Gremien eingebracht.
Für die Sozialräume „Blumenberg, Chorweiler und Seeberg-Nord, „Meschenich und Rondorf“ sowie
„Buchheim und Buchforst“ und „Mülheim-Nord und Keupstraße“ als Fortführung des Strukturförder-
programms MÜLHEIM 2020 liegen für die Maßnahme 0.0.2 „Prozessbegleitende Evaluation“ bereits
die Zuwendungsbescheide des Stadtentwicklungsprogramms 2017 vor. Sobald der Bedarfsfeststel-
lungsbeschluss vorliegt, kann die Maßnahme für diese Räume ausgeschrieben werden
Für die weiteren sieben Sozialräume werden Ende 2017 die Förderanträge zum Stadtentwicklungs-
programm 2018 gestellt. Die Zuwendungsbescheide werden voraussichtlich Ende 2019 vorliegen.
Anschließen kann die Ausschreibung der Maßnahme erfolgen.
3. Finanzen
Die Kosten pro Sozialraum setzen sich wie folgt zusammen:
Tagessatz: 1.130,50 € (Brutto)
Arbeitstage: 39
Gesamtkosten pro Sozialraum: 44.090 €
Pro Sozialraum werden 44.090 € Gesamtkosten angesetzt. Da die Sozialräume „Buchheim und Buch-
forst“ sowie „Mülheim-Nord und Keupstraße“ zu einem Handlungsraum zusammengefasst sind, wer-
den die Sozialräume auch bei der Berechnung der Gesamtmaßnahme als ein Handlungsraum be-
trachtet. Die Gesamtkosten für die 11 Sozialräume beträgt somit 440.900 € (10 x 44.090 €).
Die Finanzierung der mit 70 Prozent förderfähigen Maßnahmen erfolgt aus Teilergebnisplan, 0902,
Stadtentwicklung, Teilplanzeile 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen. Die kalkulierten
Aufwandsermächtigungen sind im Haushaltsplan 2017 inklusive mittelfristiger Finanzplanung bis 2020
veranschlagt beziehungsweise wurden zum Haushaltsplan-Entwurf 2018 inklusive mittelfristiger Fi-
nanzplanung bis 2021 angemeldet.
4. Vergabe
Die jeweiligen Vergabeverfahren für die vorgenannten Leistungen werden entsprechend den gesetzli-
chen Vergabebestimmungen und der städtischen Vergabeordnung (KVO) in Abstimmung mit dem
Zentralen Vergabeamt und dem Rechnungsprüfungsamt durchgeführt.
Gemäß den Bestimmungen des Fördergebers sind städtische Personalkosten nicht förderfähig. Die
zu vergebenen Fremdleistungen dürfen daher nur in Form von Liefer- oder Dienstleistungen, nicht
aber in Form von Honorar-, Dienst- oder Arbeitsverträgen beauftragt werden.
Die Stellungnahme vom Rechnungsprüfungsamt gemäß Bedarfsprüfungsrichtlinie ist als Anlage 2
beigefügt. Die Maßnahmen wurden dem Amt für Personal, Organisation und Innovation gemäß Ziffer
6.3 der Bedarfsprüfungsrichtlinie zur Kenntnis vorgelegt.
5
Anlagen:
Anlage 1 Projektbeschreibung
Anlage 2 Stellungnahme zur Bedarfsprüfung vom Rechnungsprüfungsamt
Anlage 4 Auszug BV 6 23.11.2017
2005 Zeichen
Anloog. 4 | Die Oberbürgermeisterin e "Geschäftsführung Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) Frau Büscher-Kallen Telefon: (0221) 221-96313 Fx : (0221) 221-96400 E-Mail: anja.buescher-kallen@stadt-koeln.de Datum: 24.11.2017 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der 30. Sitzung der Bezirksvertretung Chorweiler vom 23.11.2017 öffentlich 9.2.2 Starke Veedel - Starkes Köln Hier: Bedarfsfeststellung für das Projekt 0.0.2 "Prozessbegleitende Evaluation" in elf Sozialräumen 3093/2017 Geänderter Beschluss: Die Bezirksvertretung Chorweiler empfiehlt dem Stadtentwicklungsausschuss fol- genden Beschluss zu fassen: 1. Der Stadtentwicklungsausschuss erkennt den Bedarf der Maßnahme 0.0.2 „Pro- zessbegleitende Evaluation“ an. Er beauftragt die Verwaltung vorbehaltlich der Anerkennung der noch ausstehenden sozialraumspezifischen Integrierten Stadt- entwicklungskonzepte (ISEK) durch das Land NRW die Maßnahme in den nach- folgenden elf Sozialräumen als Bestandteil des Programms „Starke Veedel — Starkes Köln“ extern zu vergeben: : ° Bickendörf, Westend und Ossendorf Bilderstöckchen Buchheim und Buchforst . Blumenberg, Chorweiler und Seeberg-Nord Bocklemünd / Mengenich Höhenberg und Vingst Humboldt / Gremberg und Kalk Meschenich und Rondorf Mülheim-Nord und Keupstraße Ostheim und Neubrück Porz-Ost, Finkenberg, Gremberghoven und Eil Die Finanzierung der mit 70 Prozent förderfähigen Maßnahmen erfolgt aus Teiler- gebnisplan, 0902, Stadtentwicklung, Teilplanzeile 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen. 2.. Der Stadtentwicklungsausschuss verzichtet auf die Vorlage zur formalen Verga- beentscheidung, wenn das Vergabe- und das Rechnungsprüfungsamt den Vergabevorschlägen der Vergabestelle einvernehmlich und ohne Einschränkun- gen zustimmen. Die Bezirksvertretung Chorweiler bittet darum bei den einzelnen Vergabever- fahren die Bezirksvertretung zu beteiligen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig beschlossen bei Abwesenheit von Herrn Wefelmeier (SPD) und Herrn Wiener (pro Köln)
Anlage 3_Auszug StEA 09.11.2017
2572 Zeichen
Anlage 3
Geschäftsführung
Stadtentwicklungsausschuss
Herr Freitag
Telefon: (0221) 221-23148
Fax : (0221) 221-24088
E-Mail: uwe.freitag@stadt-koeln.de
Datum: 07.12.2017
Auszug
aus dem Beschlussprotokoll der 28. Sitzung des
Stadtentwicklungsausschusses vom 09.11.2017
öffentlich
5.5 Starke Veedel - Starkes Köln
Hier: Bedarfsfeststellung für das Projekt 0.0.2 "Prozessbegleitende
Evaluation" in elf Sozialräumen
3093/2017
Beschluss:
1. Der Stadtentwicklungsausschuss erkennt den Bedarf der Maßnahme 0.0.2 „Pro-
zessbegleitende Evaluation“ an. Er beauftragt die Verwaltung vorbehaltlich der
Anerkennung der noch ausstehenden sozialraumspezifischen Integrierten Stadt-
entwicklungskonzepte (ISEK)1 durch das Land NRW die Maßnahme in den nach-
folgenden elf Sozialräumen als Bestandteil des Programms „Starke Veedel –
Starkes Köln“ extern zu vergeben:
Bickendorf, Westend und Ossendorf
Bilderstöckchen
Buchheim und Buchforst2
Blumenberg, Chorweiler und Seeberg-Nord
Bocklemünd / Mengenich
Höhenberg und Vingst
Humboldt / Gremberg und Kalk
Meschenich und Rondorf
Mülheim-Nord und Keupstraße3
1 Für nachfolgende Sozialräume steht eine Anerkennung der sozialraumspezifischen ISEKs durch das
Land NRW aus: „Bickendorf, Westend und Ossendorf“, „Bilders töckchen“, „Bocklemünd / Mengenich“,
„Höhenberg und Vingst“, „Humboldt / Gremberg und Kalk“, Ostheim und Neubrück“ und „Porz -Ost,
Finkenberg, Gremberghoven und Eil“
2 Aufgrund besonderer Fördervoraussetzungen wurden gemäß der Vorgabe des Landes die Sozial-
räume „Buchheim und Buchforst“ sowie „Mülheim -Nord und Keupstraße“ zu einem Handlungsraum
zusammengefasst. Er kann so als Fortschreibung des Strukturförderprogramms MÜLHEIM 2020, das
die Stadt Köln von 2009 bis 2014 umgesetzt hat, weiter gefördert werden.
3 Siehe Fußnote 2
Ostheim und Neubrück
Porz-Ost, Finkenberg, Gremberghoven und Eil
Die Finanzierung der mit 70 Prozent förderfähigen Maßnahmen erfolgt aus Teiler-
gebnisplan, 0902, Stadtentwicklung, Teilplanzeile 13 - Aufwendungen für Sach- und
Dienstleistungen.
2. Der Stadtentwicklungsausschuss verzichtet auf die Vorlage zur formalen Verga-
beentscheidung, wenn das Vergabe- und das Rechnungsprüfungsamt den
Vergabevorschlägen der Vergabestelle einvernehmlich und ohne Einschränkun-
gen zustimmen.
3. Der Stadtentwicklungsausschuss bittet darum, den Ausschuss Soziales
und Senioren in die Beratungsfolge aufzunehmen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Beratungsverlauf (10)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3093/2017
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 21.11.2017
- Erstellt
- 06.10.2017 09:21