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AN/1115/2020

Mobilisierung von Baugrundstücken städtischer Beteiligungsgesellschaften

Grüne Anfrage nach § 4 25.08.2020

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 10.09.2020, TOP 4.4

Grüne Anfrage nach § 4

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Grüne Anfrage nach § 4

3238 Zeichen

www.gruenekoeln.de  
 
FRAKTION BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Rathaus Spanischer Bau, 50667 Köln Rathaus, Spanischer Bau  
50667 Köln 
 
Tel: +49 (221) 221-25919  
Fax: +49 (221) 221-24555 
gruene -fraktion@stadt-koeln.de  
An die Vorsitzende des  
Rates der Stadt Köln 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 24.08.2020 
AN/1115/2020 
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates 
 
Gremium Datum der Sitzung 
Rat 10.09.2020 
 
Mobilisierung von Baugrundstücken städtischer Beteiligungsgesellschaften 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
die antragstellenden Fraktionen bitten Sie, folgende Anfrage in die Tagesordnung der Sit-
zung des Rates am 10.09.2020 aufzunehmen: 
 
Die im Zusammenhang mit der Regionalplan Überarbeitung dargestellten Fakten haben ein-
drücklich die Notwendigkeit der Mobilisierung weiterer Flächenpotenziale belegt. Um die wei-
ter fortschreitende Versiegelung bislang für die Bebauung nicht vorgesehener Flächen abzu-
bremsen, ist es umso wichtiger, vorhandene mindergenutzte und brachgefallene Grundstü-
cke zu nutzen. Dies beinhaltet auch nicht mehr betriebsnotwendige oder mindergenutzte 
Grundstücke städtischer Beteiligungen.   
Im Rahmen des StEK Wohnen - Neue Flächen für den Wohnungsbau- wurde eine stadtweite 
Flächenrecherche durchgeführt. Das dadurch ermittelte Flächenpotential weist dennoch eine 
Unterdeckung zum prognostizierten Wohnungsbedarf für Köln aus, gleiches gilt für Gewerbe-
flächen. Dies bestätigt sich auch durch die Diskussion um die Neuaufstellung des Regional-
plans und der dort benannten Flächen für Wohnungsbau und Gewerbe. 
 
Wir bitten die Verwaltung um die Beantwortung der folgenden Fragen:  
 
1. Wurden im Rahmen der Flächenrecherche zum StEK Wohnen sowie zur Regional-
planaufstellung auch zur Bebauung geeignete baureife oder mindergenutzte Grund-
stücke, die sich im Eigentum städtischer Beteiligungsgesellschaften befinden identifi-
ziert und entsprechend erfasst?  
Wenn nicht, ist dies in naher Zukunft vorgesehen?

- 2 - 
 
 
2. Erwägt die Verwaltung Schritte, mit den Geschäftsführungen und Vorständen der je-
weiligen Beteiligungsgesellschaften in geeigneter Form so zusammenzuarbeiten, 
dass nicht mehr betriebsnotwendige Grundstücke zügig analysiert und einer Bewer-
tung ihrer Verwertbarkeit (Wohnen/soziokulturelle Nutzungen/GE) analog der Krite-
rien des Stek Wohnens unterzogen werden können? Wenn ja, in welchem Zeithori-
zont und mit welchen Mitteln wäre dies machbar?  
 
 
 
 
 
Begründung: 
 
Bei mindergenutzten bzw. nicht mehr betriebsnotwendigen Flächen der stadteigenen Gesell-
schaften ist davon auszugehen, dass es sich um baureife bzw. für eine Bebauung geeignete 
Grundstücke handelt, die kostensparend und verdichtet bebaut werden können, da hier zu-
mindest die äußere Erschließung gegeben ist. Platzsparende innovative Konzepte sind dabei 
zugrunde zu legen. Z.B. lässt sich ein Flächenpotential vergrößern, wenn ebenerdige Stell-
plätze in Parkpaletten gebündelt werden. Ob und welche Nutzungen sich auf den jeweils 
identifizierten Flächen umsetzen lassen, ist dabei konkret zu prüfen und darzustellen.  
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
gez. Lino Hammer    
GRÜNE-Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf (1)

10.09.2020 Rat
TOP 4.4 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: Sache ist erledigt

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Details

Aktenzeichen
AN/1115/2020
Typ
Grüne Anfrage nach § 4
Datum
25.08.2020
Erstellt
24.08.2020 14:45