mandari
Datenstand: 12.09.2026 — die Daten dieser Kommune konnten seit 37 Tagen nicht aktualisiert werden, weil das Ratsinformationssystem derzeit nicht erreichbar ist. Inhalte können veraltet sein.

Mobilisierung von Baugrundstücken städtischer Beteiligungsgesellschaften

Grüne Anfrage nach § 4 AN/1115/2020 vom 25.08.2020

Stand: Am 10.09.2020 im Rat beraten. Ergebnis: Sache ist erledigt.

Dokumente

  • Grüne Anfrage nach § 4

    PDF

    Herunterladen: Grüne Anfrage nach § 4

    Automatisch aus dem PDF ausgelesen, Lesefehler sind möglich.

    www.gruenekoeln.de FRAKTION BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Rathaus Spanischer Bau, 50667 Köln Rathaus, Spanischer Bau 50667 Köln Tel: +49 (221) 221-25919 Fax: +49 (221) 221-24555 gruene -fraktion@stadt-koeln.de An die Vorsitzende des Rates der Stadt Köln Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 24.08.2020 AN/1115/2020 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Rat 10.09.2020 Mobilisierung von Baugrundstücken städtischer Beteiligungsgesellschaften Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die antragstellenden Fraktionen bitten Sie, folgende Anfrage in die Tagesordnung der Sit- zung des Rates am 10.09.2020 aufzunehmen: Die im Zusammenhang mit der Regionalplan Überarbeitung dargestellten Fakten haben ein- drücklich die Notwendigkeit der Mobilisierung weiterer Flächenpotenziale belegt. Um die wei- ter fortschreitende Versiegelung bislang für die Bebauung nicht vorgesehener Flächen abzu- bremsen, ist es umso wichtiger, vorhandene mindergenutzte und brachgefallene Grundstü- cke zu nutzen. Dies beinhaltet auch nicht mehr betriebsnotwendige oder mindergenutzte Grundstücke städtischer Beteiligungen. Im Rahmen des StEK Wohnen - Neue Flächen für den Wohnungsbau- wurde eine stadtweite Flächenrecherche durchgeführt. Das dadurch ermittelte Flächenpotential weist dennoch eine Unterdeckung zum prognostizierten Wohnungsbedarf für Köln aus, gleiches gilt für Gewerbe- flächen. Dies bestätigt sich auch durch die Diskussion um die Neuaufstellung des Regional- plans und der dort benannten Flächen für Wohnungsbau und Gewerbe. Wir bitten die Verwaltung um die Beantwortung der folgenden Fragen: 1. Wurden im Rahmen der Flächenrecherche zum StEK Wohnen sowie zur Regional- planaufstellung auch zur Bebauung geeignete baureife oder mindergenutzte Grund- stücke, die sich im Eigentum städtischer Beteiligungsgesellschaften befinden identifi- ziert und entsprechend erfasst? Wenn nicht, ist dies in naher Zukunft vorgesehen? - 2 - 2. Erwägt die Verwaltung Schritte, mit den Geschäftsführungen und Vorständen der je- weiligen Beteiligungsgesellschaften in geeigneter Form so zusammenzuarbeiten, dass nicht mehr betriebsnotwendige Grundstücke zügig analysiert und einer Bewer- tung ihrer Verwertbarkeit (Wohnen/soziokulturelle Nutzungen/GE) analog der Krite- rien des Stek Wohnens unterzogen werden können? Wenn ja, in welchem Zeithori- zont und mit welchen Mitteln wäre dies machbar? Begründung: Bei mindergenutzten bzw. nicht mehr betriebsnotwendigen Flächen der stadteigenen Gesell- schaften ist davon auszugehen, dass es sich um baureife bzw. für eine Bebauung geeignete Grundstücke handelt, die kostensparend und verdichtet bebaut werden können, da hier zu- mindest die äußere Erschließung gegeben ist. Platzsparende innovative Konzepte sind dabei zugrunde zu legen. Z.B. lässt sich ein Flächenpotential vergrößern, wenn ebenerdige Stell- plätze in Parkpaletten gebündelt werden. Ob und welche Nutzungen sich auf den jeweils identifizierten Flächen umsetzen lassen, ist dabei konkret zu prüfen und darzustellen. Mit freundlichen Grüßen gez. Lino Hammer GRÜNE-Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf

  1. 10.09.2020

    Rat

    TOP 4.4, Antrag / Anfrage. Ergebnis: Sache ist erledigt

War diese Seite hilfreich?

Zur Rückmeldung speichern wir nur Ihre Antwort, die Seite und den Tag. Eine IP-Adresse speichern wir dazu nicht, und wir setzen kein Cookie. Mehr zum Datenschutz