V/0443/2012
Strategische Leitsätze zur Umsetzung des SGB II in Münster
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Strategiepapier zur Umsetzung des SGB II 22.05.2012x
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22.05.2012 22.05.2012 Bericht Stadt Münster Strategische Leitsätze zur Umsetzung des SGB II in der Stadt Münster Ihr Ansprechpartner: Dr. Florian Niedlich Geschäftsführer gfa|public GmbH Schwedter Straße 9A D — 10119 Berlin fon +49.(0)30. 398205 310 fax +49.(0)30. 398205 309 Bericht Stadt Münster Strategische Leitsätze zur Umsetzung des SGB II in der Stadt Münster gfa|public Bericht — Strategische Leitsätze zur Umsetzung des SGB II 3 Inhalt A Einleitung 4 B Die strategischen Leitsätze für das SGB II 5 B.1 Leitsatz 1: Wir unterstützen alle Kundinnen und Kunden 5 B.2 Leitsatz 2: Vermeidung von Drehtüreffekten! 8 B.3 Leitsatz 3: Ausbildung vor kurzfristiger Integration (U25) 10 B.4 Leitsatz 4: Integrationsfortschritte abbilden! 12 B.5 Leitsatz 5: Hilfe zur Selbsthilfe 12 B.6 Leitsatz 6: Sanktionen dürfen die angestrebten Ziele nicht beeinträchtigen 13 C Übersicht über die Leitsätze und ihre Prinzipien 14 C.1 Leitsatz 1: Wir unterstützen alle Kundinnen und Kunden 14 C.2 Leitsatz 2: Vermeidung von Drehtüreffekten 15 C.3 Leitsatz 3: Ausbildung vor kurzfristiger Integration 15 C.4 Leitsatz 4: Integrationsfortschritte messen/ abbilden 16 C.5 Leitsatz 5: Hilfe zur Selbsthilfe 16 C.6 Leitsatz 6: Sanktionen dürfen eigene Ziele nicht beeinträchtigen 17 gfa|public Bericht — Strategische Leitsätze zur Umsetz ung des SGB II 4 A Einleitung Im Antrag auf Zulassung als kommunaler Träger hat d ie Stadt Münster deutlich gemacht, dass sie in der Umsetzung des SGB II einen arbeits- markt- wie auch einen sozialpolitischen Auftrag sieh t. Entsprechend dieser Prämisse definiert der Antrag zentrale „Zweckmäßigke itserwägungen“ für die Erbringung arbeitsmarktpolitischer Leistungen. Seit Jahresbeginn hat die Stadt Münster nun die all einige Verantwortung, das SGB II als zugelassener kommunaler Träger (sog. „Optionskommune“) umzusetzen. Um dabei erfolgreich zu sein, gilt es, die „Zweckmäßigkeits- erwägungen“ in eine praxistaugliche Strategie „zu übersetzen“. Zu diesem Zweck haben das Dezernat V und das Jobcenter der Stad t Münster von Januar bis April 2012 einen gemeinsamen Strategieprozess betrieben. Ergebnis dieses Prozesses sind sechs „Strategische Leitsätze für die Um- setzung des SGB II in der Stadt Münster“. Die Leitsä tze sollen allen Akteu- ren, die an der Umsetzung des SGB II in der Stadt Mü nster beteiligt sind, als Eckpunkte und Orientierungshilfen dienen. Der vorliegende Bericht beschreibt die erarbeiteten Leitsätze, erläutert ihren Hintergrund und benennt die damit verbundenen Implikationen und Prinzipien. B Die strategischen Leitsätze für das SGB II Die beteiligten Akteure der Stadt Münster haben sech s „Strategische Leit- sätze für die Umsetzung des SGB II in der Stadt Münster“ definiert: — Leitsatz 1: Wir unterstützen alle Kundinnen und Kunden — Leitsatz 2: Vermeidung von Drehtüreffekten — Leitsatz 3: Ausbildung vor kurzfristiger Integration (U25) — Leitsatz 4: Integrationsfortschritte abbilden — Leitsatz 5: Hilfe zur Selbsthilfe — Leitsatz 6: Sanktionen dürfen die verfolgten Ziele nicht beeinträchtigen B.1 Leitsatz 1: Wir unterstützen alle Kundinnen und Kunden Die Entscheidung der Stadt Münster, das SGB II in Alleinregie umzusetzen, war maßgeblich durch die sozialpolitischen Leitorien tierungen der Stadt geprägt. So nennt das „Konzept der Stadt Münster zu r Umsetzung des SGB II in kommunaler Trägerschaft“ die soziale Balance in der Stadtgesell- schaft als eine der wichtigen handlungsleitenden Max imen der Stadtpolitik. Damit verbunden steht der Anspruch, gerade auch mit den mehrheitlich „arbeitsmarktfernen“ Leistungsberechtigten im Alg II-Bezug aktiv zu arbei- ten. Hier setzt Leitsatz 1 an: Wir unterstützen alle Kundinnen und Kun- den! Ausdruck findet dieser Leitsatz zuallererst darin, dass die Jobcoaches — eine jährliche Mindestanzahl an persönlichen Gesprächen mit jedem ihrer Kunden führen (mindestens 2x/Jahr), — dabei mit jedem Kunden die individuellen Möglichkeiten/Potenziale bewerten und erörtern sowie — gemeinsam Ziele für die Förderung und Entwicklung des Kunden fest- legen. In der Interaktion mit den Kunden wird die Umsetzung des fa:z modell© gewährleisten, dass die Jobcoaches ihre Kunden ganzheitlich wahrnehmen und die Arbeit mit dem Kunden daran ausrichten. Zu diesem Zweck hat das Jobcenter aktuell ein Beratungskonzept für den Kenn lernprozess und die Potenzialanalyse erarbeitet und wird Schulungen zur Stärkung der Bera- tungskompetenz durchführen. Zusätzlich soll eine „g anzheitliche Fallbe- trachtung“ gefördert werden, etwa indem fachübergreif ende Fallkonferen- zen durchgeführt werden und ein Jobcoach alle Sachverhalte behandelt, die mehrere BG-Mitglieder berühren. Gleichzeitig müssen das Jobcenter und die Jobcoache s angesichts be- grenzter Ressourcen bei der Unterstützung der Kunden Prioritäten setzen: Dies gilt insbesondere für die Arbeit mit den Kunden nach Vereinbarung des Förder- und Entwicklungsziels, konkreter für den Einsatz der verfügba- ren „Integrationsinstrumente“. Grundsätzlich kann zwischen zwei Typen von „Integrati onsinstrumenten“ unterschieden werden: Beratungs- und Vermittlungslei stungen, die die Jobcoaches selbst erbringen, sowie aktiven Förderlei stungen (des Bundes oder der Kommune). Tabelle 1: Integrationsinstrumente Beratungs- und Vermittlungsdienstleistungen Definition Leistungen, die der Jobcoach selbst in der interakt iven Fallar- beit mit dem Kunden erbringt Instrumente − Integrationsbegleitende Beratungs- und Vermittlung sge- spräche sowie Orientierungs- und Entscheidungsberatu n- gen Aktive Förderleistungen Bund Definition Instrumente zur indirekten Unterstützung der Kunden Instrumente − Durch das Jobcenter erbrachte individuelle Integrat ionshil- fen/Arbeitgeberzuschüsse − Durch Dritte erbrachte Arbeitsmarktdienstleistungen, z.B. FbW, Bewerbercenter − Öffentlich geförderte Beschäftigung, z. B. AGH, Lei stungen zur Beschäftigungsförderung Aktive Förderleistungen Kommune Definition Instrumente zur indirekten Unterstützung der Kunden Instrumente − Sozialintegrative Leistungen nach § 16a SGB II − (Kommunale) Leistungen außerhalb des SGB II Für den Einsatz dieser Integrationsinstrumente gilt : Es geht um die Vertei- lung begrenzter Ressourcen (Zeit und Geld) – die nic ht für alle reichen. Für den Einsatz aktiver Förderleistungen gilt: Die zur V erfügung stehenden Mittel reichen grundsätzlich nicht aus, um allen Ku nden „angemessene“ Förderleistungen zukommen zu lassen. Es wird nie ausreichend viele, intensive und passge naue Maßnahmen für alle Kunden geben! Diese Erkenntnis ist keine münsterspezifische. Vielm ehr hat sie sich seit Einführung des SGB II bundesweit für alle Jobcenter (in unterschiedlichem Ausmaß) bewahrheitet. Und sie gilt umso mehr angesic hts deutlich gerin- gerer Bundesmittel in 2012 im Vergleich zu den Vorjahren. Aber selbst wenn es im Einzelfall möglich ist, einen Kunden in eine Maß- nahme zu bringen, beschränkt sich die Fallarbeit ni cht zwangsläufig auf die Zusteuerung in die Maßnahme. Oftmals sind begleiten de Beratungsleis- tungen notwendig. Und: Nicht allen Kunden kann mit ein er Maßnahme sinnvoll geholfen werden. Gerade mit diesen Kunden m üssen die Jobcoa- ches oftmals aktiv arbeiten. Erkenntnisse aus der A rbeitsmarktforschung zeigen: Je besser der Betreuungsschlüssel, desto gr ößer die Vermittlungs- erfolge. Doch Personalschlüssel, die eine „ausreiche nd“ intensive Betreu- ung erlauben, lassen sich mit den zur Verfügung ste henden Mitteln aus dem Verwaltungskostenbudget nicht realisieren. Dies z eigen die Erfahrun- gen im Jobcenter Münster ebenso wie die anderer (gem einsamer und kommunaler) Jobcenter. Entsprechendes gilt – analog zu den aktiven För- derleistungen – auch für die Beratungs- und Vermittlungsgespräche: Dem einzelnen Jobcoach wird nicht ausreichend viel Z eit zur Verfü- gung stehen, um alle Kunden „angemessen“ zu beraten. Das bedeutet: Der „Trichter“ der Kundensteuerung wird nach der Festle- gung des Entwicklungsziels zwangsläufig schmaler. Nich t jeder Kunde kann praktisch (in vollem Umfang) die Unterstützung b ekommen, die er ggf. benötigt. Abbildung 1: Der „Trichter“ der Kundensteuerung im Fallsteuerungszyklus 1. Potentialanalyse 2. Vereinbarung Förderziel 3. Vereinbarung Entwicklungsziel 4. Handlungsplanung 5. Umsetzung Handlungsplanung 6. Überprüfung Zielerreichung Alle Kunden Jedes Jobcenter muss für sich definieren, wie es mit diesem Umstand umgehen will. Das Jobcenter Münster zieht daraus drei zentrale Konse- quenzen: 1. Bedarfsgerechte Ausgestaltung des Angebotsportfolios des Job- centers: Um passgenaue Hilfeprodukte für die Bedürfnisse der Leis- tungsbezieher entwickeln zu können, sollen bei der Bestimmung des Maßnahmeportfolios alle Bedarfslagen abgedeckt werden. Damit hat jeder Kunde potenziell die Chance, ein bedarfsgerechtes Angebot zu bekommen. 2. Maximale Nutzung der gesamtstädtischen Hilfesysteme: Neben den Leistungen des Jobcenters soll die vorhandene Angebotsstruktur in der Stadt optimal genutzt werden, um den individuellen Bedarf eines Kunden zu decken. Dazu sollen die Angebote des Jobcenters syste- matisch mit anderen Angeboten verschränkt werden, u. a. durch Dienstleistungsketten. 3. Entscheidungsautonomie und -verantwortung für die Jobcoaches : Dennoch wird auch bei Erfüllung der o. g. Vorsätze eine Lücke zwi- schen „Angebot und Nachfrage“ bestehen bleiben. Welchem Kunden in der Praxis welches Angebot unterbreitet wird/werden kann, muss im Einzelfall im Rahmen der Handlungsplanung entschieden werden. Hier setzt das Jobcenter Münster auf die Entscheidungsautonomie und -verantwortung der Jobcoaches. Dabei gilt: Handlungsnotwendigkeit ist nur dann gegeben, wenn ein Kunde nicht genug eigene Ressourcen mitbringt, um das vereinbarte Entwicklungsziel aus eigener Kraft zu er- reichen! Mit Blick auf den Einsatz der verfügbaren Integrati onsinstrumente (= die Handlungsplanung und ihre Umsetzung) bedeutet Leitsat z 1 somit, maxi- male Chancen und Chancengleichheit für alle Kunden herzustellen! B.2 Leitsatz 2: Vermeidung von Drehtüreffekten! Die zentrale Aussage hinter Leitsatz 2 lautet: Wir streben nachhaltige Lösungen für unsere Kunden an! Dabei orientiert sich das Jobcenter Münster an der Nachhaltigkeitsdefinition des Bundes: „Eine Integration in Arbeit ist nachhaltig, wenn ein Kunde länger als ein Jahr sozialversiche- rungspflichtig beschäftigt ist.“ Die Kunden des Jobc enter Münster sollen also dauerhaft in den 1. Arbeitsmarkt integriert, „ Drehtüreffekte“ vermieden werden. Das bedeutet: Kunden sollen nach Möglichkeit so integriert wer- den, dass sie nicht (immer und immer wieder) nach ku rzer Zeit erneut im Leistungsbezug zu finden sind. Das bedeutet zunächst: Kurzfristig realisierbare nachhaltige Integration hat immer Vorrang! Dass dieses Ziel oberste Priorität genießt, ist unst rittig. Ist eine Stelle er- kennbar nachhaltig – die dauerhafte Arbeitsmarktint egration des Kunden somit zumindest wahrscheinlich, benötigen die Jobcoa ches insofern auch keine weitere „Entscheidungshilfe“. Im Alltag sind j edoch viele Vermitt- lungsmöglichkeiten eben nicht eindeutig „nachhaltig “. Hier müssen die Jobcoaches im Einzelfall entscheiden, ob eine Vermi ttlung erfolgen soll. Entscheidend ist dabei die Frage, welches Ziel Prior ität hat, wenn eine kurzfristige nachhaltige Integration nicht möglich bzw. wahrscheinlich ist: — Das Ziel, einen Kunden kurzfristig in eine (voraussichtlich) nicht nach- haltige Arbeit zu bringen („kurzfristige Integration“) oder — Das Ziel, über eine mittel- bis langfristige Strategie die Erwerbsfähigkeit des Kunden zu verbessern oder wiederherzustellen und dadurch eine nachhaltige Integration zu erreichen („nachhaltige Integration“). Für die Beantwortung dieser Frage kann zunächst eine Grundregel formu- liert werden: Kurzfristige Integration soll eine nachhaltige Integ ration nicht verhin- dern! Darüber hinaus lassen sich für die Beantwortung der F rage verschiedene Aspekte („Einflussbereiche“) ausmachen, die es potenziell zu berücksichti- gen gilt: — Das Alter des Kunden bzw. die dem Kunden verbleibende Zeit auf dem Arbeitsmarkt — Die Rahmenbedingungen des Kunden (Wohn- und Familiensituation, finanzielle Situation) — Die Chancen des Kunden, im angestrebten Zielberuf tatsächlich unterzukommen — Das Potenzial des Kunden , d. h. seine (potenziellen) Kompetenzen und seine Fähigkeit, diese für eine nachhaltige Beschäftigung einzu- setzen — Die Laufzeit des Angebotes , d. h. die Dauer der angebotenen Stelle — Der Zielbeitrag der Stelle , d. h. ihre Eignung, dazu beizutragen, dass der Kunde das vereinbarte Entwicklungsziel erreicht — Die Chance auf ein auskömmliches Einkommen , d. h. die Chance, dass der Kunde mit der Stelle den Leistungsbezug verlässt Für diese Einflussbereiche lässt sich aus Leitsatz 2 eine Reihe von Regeln für die Abwägung zwischen kurz- und langfristiger Integration ableiten: Tabelle 2: Regeln für die Abwägung zwischen kurz- und langfristiger Integration Einflussbereich Wirkung Alter (Verbleibende Zeit auf dem Ar- beitsmarkt) Je größer die „Rest“-Arbeitsdauer eines Kunden im Verhältnis zu dem für eine nachhaltige Integra- tion notwendigen Aufwand, desto eher wird Nach- haltigkeit angestrebt. Rahmen- bedingungen Je größer das Veränderungspotenzial der Rah- menbedingungen, desto eher wird Nachhaltigkeit angestrebt Chance im Zielberuf Je günstiger die Chancen im Zielberuf, desto eher wird Nachhaltigkeit angestrebt. Potenzial des Kun- den Je größer das Potenzial, desto eher wird Nachhal- tigkeit angestrebt. Laufzeit des Angebotes Je länger die Laufzeit, desto eher wird ein kurzfris- tiges Angebot akzeptiert. Zielbeitrag der Stelle Je mehr ein kurzfristiges Angebot geeignet ist, zu dem vereinbarten Entwicklungsziel beizutragen, desto eher wird es akzeptiert. Chance auf aus- kömmliches Ein- kommen Je höher die Chance auf ein auskömmliches Ein- kommen, desto eher wird ein kurzfristiges Ange- bot akzeptiert. Neben dieser „Operationalisierung“ für die praktisch e Arbeit ergeben sich aus Leitsatz 2 Implikationen auf der politisch-stra tegischen Ebene. Dabei rückt die strategische Zielsetzung und -steuerung i n den Blickpunkt, kon- kreter der Umgang mit zwei Kennzahlen: — Die (monatliche) Zahl der erfolgten Integrationen in den 1. Arbeitsmarkt sowie — die Anzahl der erwerbsfähigen Leistungsbezieher. Für die beiden „Szenarien“ (kurzfristige vs. nachha ltige Integration) lassen sich mit Blick auf die Entwicklung dieser beiden Ken nzahlen unterschiedli- che „typische“ Verläufe skizzieren: 1. „Kurzfristige Integration“: Setzt das Jobcenter konsequent auf Mög- lichkeiten kurzfristiger Integration, wird die Zahl der Integrationen Mo- nat für Monat deutlich höher ausfallen als bei einer „nachhaltigen Stra- tegie“. Einzelne Kunden können hier im Verlauf eines Jahres nicht nur einmal, sondern ggf. sogar mehrfach in Arbeit gebracht werden (insbe- sondere, wenn vermehrt in Zeitarbeit vermittelt wird). Dieser „Drehtür- effekt“ führt aber gleichzeitig dazu, dass die Anzahl der Leistungsbe- zieher real kaum sinkt, die Arbeitslosigkeit also kaum reduziert wird. 2. „Nachhaltige Integration“: Umgekehrt stellt sich das Szenario für die nachhaltige Integration dar. Je mehr sich das Jobcenter auf nachhalti- ge Integrationen fokussiert und „kurzfristige Integrationen“ vermeidet, desto niedriger wird – Monat für Monat – die Zahl der Integrationen in den 1. Arbeitsmarkt ausfallen. Dies gilt noch einmal verstärkt in der An- fangsphase einer solchen Strategie. Denn nachhaltige Strategien wer- den vielfach eine längere Vorlaufzeit benötigen, bevor daraus Integra- tionen resultieren. Andererseits ist bei einem solchen Vorgehen mittel- bis langfristig ein stärkerer Rückgang der Arbeitslosigkeit zu erwarten, d. h. die Anzahl der Leistungsbezieher wird gegenüber einer „kurzfris- tigen Strategie“ stärker sinken. Abbildung 2 skizziert diese Entwicklungen modellhaft. Abbildung 2: Konsequenzen kurzfristiger vs. langfristiger/nachhaltiger Integration Strategie kurzfristige Integration Strategie langfristige Integration Mögliche Verläufe Integrationszahlen Modell Mögliche Verläufe Anzahl eLbs Modell Strategie langfristige Integration Strategie kurzfristige Integration Für die Umsetzung einer nachhaltigen Strategie hat d ies zwei Konsequen- zen: 1. Die Strategie muss nach außen offensiv vertreten und erläutert wer- den. Denn (dauerhaft) niedrigere Integrationszahlen werden sehr schnell zu Fragen und Kritik führen, wenn die dahinter stehende Stra- tegie nicht bekannt und akzeptiert ist. 2. Das bedeutet auch: Die Verwaltung – d. h. das Jobce nter und das Dezernat V – benötigen für eine nachhaltige Strategie politische Rü- ckendeckung! Nur wenn diese vorhanden ist, lässt sich eine solche Strategie dauerhaft und erfolgreich umsetzen. B.3 Leitsatz 3: Ausbildung vor kurzfristiger Integration (U25) Leitsatz 3 ist in enger Verknüpfung mit Leitsatz 2 zu sehen. Er ist gewis- sermaßen die Präzisierung von Leitsatz 2 für die Zi elgruppe der unter 25- Jährigen. Während jedoch für die Gewichtung von kurz - und langfristigen Strategien keine allgemeingültige Vorgabe zu machen ist, kann für die Kundengruppe der unter 25-Jährigen eine klare Aussage getroffen werden: Im Zweifel ist die langfristige Integration in Ausb ildung wichtiger als eine kurzfristige Integration in den Arbeitsmarkt! Die Vermittlung in ein Ausbildungsverhältnis ist dam it für diese Zielgruppe immer vorrangig! Konkret bedeutet dies: Ausbildung soll bei der Zielfindung im Rahmen von Erstgespräch und Potenzialanalyse im V ordergrund ste- hen. Nur wenn eine Ausbildung oder eine an eine Ausbi ldung heranführen- de Maßnahme nicht infrage kommen, wird eine kurzfris tige Integration in Arbeit angesteuert. Diese Grundlogik ist in Abbildun g 4 graphisch darge- stellt. Abbildung 3: Entscheidungspfad für Kunden mit dem Ziel Ausbildung (U25) Ist eine Vermittlung in Ausbildung möglich und sinnvoll? Nein Ja Ist es realistisch/möglich, den Kunden an eine Ausbildung heranzuführen? Nein Ja Verfolgung eines anderen FZ als Direktvermittlung Ist eine kurzfristige Integration in Arbeit möglich? Vermittlung in Ausbildung (Förderziel Direktvermittlung) Vermittlung in Arbeit (Förderziel Direktvermittlung) Ja Nein Priorität 1 Priorität 2 Priorität 3 Auch jenseits der Fallarbeit werden die Instrumente systematisch auf die Integration in Ausbildung ausgerichtet. Dies gilt zu m einen für das Maß- nahmemanagement: — Bei der Bedarfsplanung und der Erstellung des Maßnahmeportfolios wird für Kunden mit dem Ziel Ausbildung der Fokus auf Maßnahmen liegen, die die Integration in bzw. die Heranführung an Ausbildung för- dern, nicht auf Maßnahmen, die die Integration in Arbeit fördern. — Das Maßnahmekonzept und die dazugehörige Ausschreibung werden als klare Zielvorgabe und Maßstab für den Maßnahmeerfolg die Heran- führung an Ausbildung definieren, nicht die Vermittlung in Arbeit! − Auch und gerade für die Zielgruppe U25 gilt zudem: Die Angebote des Jobcenters werden mit den weiteren Angeboten für die Zielgruppe in der Stadt Münster systematisch verknüpft. Zum anderen werden auch die Stellenakquise und -bese tzung für die Kun- dengruppe systematisch auf Ausbildung ausgerichtet: — Bei Unternehmensansprache und Stellenakquise sollen Ausbildungs- plätze berücksichtigt werden. — Bei Kunden mit dem Ziel „Ausbildung“ erfolgt ein Matching ausschließ- lich mit Ausbildungsplätzen, nicht mit anderen Stellenangeboten. — Der AGVS wird Ausbildungsbetrieben konkrete Hilfestellungen anbie- ten, um die Schaffung und Besetzung von Ausbildungsstellen zu unter- stützen. B.4 Leitsatz 4: Integrationsfortschritte abbilden! Alle bisherigen Erfahrungen im SGB II zeigen: (Direk te) Vermittlung in Arbeit gelingt nur für eine Minderheit der Leistung sbezieher. Eine Mehrheit der Kunden ist in ihrem augenblicklichen Status so „arbeitsmarktfern“, dass mit ihnen „Vorarbeiten“ notwendig sind, um eine Inte gration in den 1. Ar- beitsmarkt zu erreichen. Diese „Vorarbeiten“ binden einen großen Teil der Ressourcen des Jobcenters allgemein und der Arbeitsz eit der Jobcoaches im Besonderen – ohne dass sich das dabei Erreichte in den Kennzahlen des SGB II, den jobcenterinternen Systemen und der politischen und öf- fentlichen Diskussion angemessen abbildet. Die zentrale Aussage von Leitsatz 4 lautet daher: Wir machen Integrati- onsfortschritte auch jenseits der Vermittlung in de n 1. Arbeitsmarkt sichtbar! Um die Fortschritte der Kunden auf dem Weg zum 1. Ar beitsmarkt sichtbar zu machen, wird das Jobcenter die Steuerungslogik de s fa:z modell© um- setzen. Dies bedeutet u. a., dass das Jobcenter − über die Förder- und Entwicklungsziele steuert, − klare Zielvorgaben bei der Konzeption von Maßnahme n definiert, − darauf hinarbeitet, dass vollständige und aktuelle (Vergleichs-)Daten vorliegen – v. a. durch die wiederkehrende Durchführu ng der Potenzi- alanalyse –, sowie − eine zeitnahe Rücksteuerung von Teilnehmern aus Maß nahmen ge- währleistet. In der Konsequenz sollen die Leistungen der Mitarbe iter und des Jobcen- ters (erstmals) adäquat abgebildet werden. Dies wird u mso bedeutsamer, je konsequenter die Leitsätze 1 und 2 umgesetzt werden (sollen). B.5 Leitsatz 5: Hilfe zur Selbsthilfe Laut § 1 SGB II soll „die Grundsicherung für Arbeit suchende (…) die Ei- genverantwortung von erwerbsfähigen Leistungsberechti gten und Perso- nen, die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft leb en, stärken und dazu beitragen, dass sie ihren Lebensunterhalt unabhängi g von der Grundsiche- rung aus eigenen Mitteln und Kräften bestreiten kön nen.“ Dabei will die Stadt Münster ihre Kunden konsequent unterstützen. Die zentrale Aussage des Leitsatz 5 lautet daher: Die Aktivierung und Stärkung der Selbsthilfekompetenzen ist ein zentral es Element der Arbeit mit dem Kunden. Um die Ressourcen des Kunden im und für den Aktivieru ngsprozess zu nutzen, werden die Jobcoaches die individuellen Resso urcen der Leis- tungsbezieher in der Handlungsplanung berücksichtige n und für die Verfol- gung des Entwicklungsziels nutzen. Dabei sind zwei Punkte zu beachten: — Einerseits ist es wichtig eine passive Rolle des Kunden zu vermeiden, seine Mitwirkung im Prozess einzufordern und Eigenbemühungen zur Arbeitsaufnahme anzustoßen. Die Aktivierung kann dabei auch durch „negative Anreize“ erfolgen. So können etwa Kunden mit ausreichen- dem Selbsthilfepotenzial auch vorübergehend in geringer qualifizierte Tätigkeiten vermittelt werden. − Andererseits sollen solche Elemente des „Forderns“ nicht pauschal und personenunabhängig zum Einsatz kommen. Vielmehr werden die Jobcoaches ihre Kunden dann „fordern“, wenn dies plausibel dazu bei- trägt bzw. beitragen kann, dass das vereinbarte Förd erziel erreicht wird. B.6 Leitsatz 6: Sanktionen dürfen die angestrebten Ziele nicht beeinträchtigen Leitsatz 6 stellt eine Konkretisierung von Leitsatz 5 mit Blick auf den Ein- satz von Sanktionen dar. Seine zentrale Aussage lautet: Ob eine Sanktion im konkreten Einzelfall sinnvoll i st, entscheidet der Jobcoach mit Blick auf die verfolgten Ziele: Nicht di e konsequente Ausschöpfung der Sanktionsmöglichkeiten hat Priorit ät, sondern der zielgerichtete Einsatz von Sanktionen! Das bedeutet: Wir wollen einen „vorschnellen“ Einsatz von Sanktionen vermeiden. Als allgemeine Regel wird daher während d es Kennlernprozes- ses beim ersten Meldeversäumnis keine Sanktion ausg esprochen. Erst ab dem 2. Meldeversäumnis können die Jobcoaches Sankti onen im Rahmen des Kernlernprozesses nutzen. In der weiteren Arbeit mit dem Kunden – Update der Po tenzialanalyse, bewerberorientierte Vermittlung, Jobcoaching und Rück führung von Teil- nehmern aus Maßnahmen – entscheidet der Jobcoach im Einzelfall über eine Sanktion. Dabei sollen zielorientierte Einzelfallentscheidungen getrof- fen werden. Sanktionen sollen nicht um der Sanktione n willen erfolgen. Die zentrale Frage für den Jobcoach lautet: Wie wirkt si ch die Sanktion auf das Erreichen des vereinbarten Förderziels aus? Der Eins atz von Sanktionen sollte dann vermieden werden, wenn er das Erreichen d es gemeinsam vereinbarten Ziels ver- oder behindert. gfa|public Bericht — Strategische Leitsätze zur Umsetz ung des SGB II 14 C Übersicht über die Leitsätze und ihre Prinzi- pien C.1 Leitsatz 1: Wir unterstützen alle Kundinnen und Kunden Zentrale Aussage: Chancengleichheit für alle Kunden im Zugang zu Unterstützungsleistungen Tabelle 3: Leitsatzprinzipien Leitsatz 1 Prinzip Ausführung Alle Kundengruppen wer- den im Kennlernprozess und der Potenzialanalyse berücksichtigt. − Jeder Kunde hat durch das Update der Potenzialanaly - se mindestens 2x/Jahr Kontakt zum Jobcoach − Ausnahme: (Allein-)Erziehende und Kunden mit Ar- beitsvertrag Alle Kunden, für die eine Potenzialanalyse erstellt wurde, werden in der Ziel- definition berücksichtigt − Für jeden Kunden werden ein Förder- und ein Entwick- lungsziel vereinbart. Den Kunden ganzheitlich wahrnehmen und die Ar- beit mit dem Kunden dar- an ausrichten − Fachübergreifende Fallkonferenzen − Kompetente Ansprechpartner für alle „Bedarfsgruppe n“ − Beteiligung arbeitsmarktferner Kunden im „Konzept“ stärken − Kunden individuell analysieren − Sachverhalte, die möglicherweise mehrere BG- Mitglieder berühren, werden von einem Jobcoach be- handelt − Entwicklung eines Beratungskonzeptes für Kennlern- prozess und Potenzialanalyse und Schulung der Bera- tungskompetenz Bedarfsgerechte Ausges- taltung des Angebotsport- folios (Jobcenter) − Bei der Bestimmung des Maßnahmeportfolios sollen alle Bedarfslagen abgedeckt werden − Orientierung an den Entwicklungszielen des fa:z mo- dell© − Passgenaue Hilfeprodukte für die Bedürfnisse der eL b Maximale Nutzung der gesamtstädtischen Hilfe- systeme − Vorhandene Angebotsstruktur entsprechend des indi- viduellen Bedarfs nutzen − Die Angebote des Jobcenters systematisch mit ande- ren Angeboten verschränken, u. a. durch Dienstleis- tungsketten Entscheidungsautonomie und -verantwortung für die Jobcoaches − Die Auswahl, welchem Kunden im Rahmen der Hand- lungsplanung welches Angebot unterbreitet wird, ob- liegt als Einzelfallentscheidung dem Jobcoach. C.2 Leitsatz 2: Vermeidung von Drehtüreffekten Zentrale Aussage: Wir streben nachhaltige Lösungen für unsere Kun- den an! Tabelle 4: Leitsatzprinzipien Leitsatz 2 Prinzip Ausführung Alle Kundengruppen wer- den im Kennlernprozess und der Potenzialanalyse berücksichtigt. − Jeder Kunde hat durch das Update der Potenzialanaly - se mindestens 2x/Jahr Kontakt zum Jobcoach − Ausnahme: (Allein-)Erziehende und Kunden mit Ar- beitsvertrag Alle Kunden, für die eine Potenzialanalyse erstellt wurde, werden in der Ziel- definition berücksichtigt − Für jeden Kunden werden ein Förder- und ein Entwick- lungsziel vereinbart. C.3 Leitsatz 3: Ausbildung vor kurzfristiger Integra- tion Zentrale Aussage: Im Zweifel ist die langfristige I ntegration in Ausbil- dung wichtiger als eine kurzfristige Integration in den Arbeitsmarkt. Tabelle 5: Leitsatzprinzipien Leitsatz 3 Prinzip Ausführung Die Vermittlung in ein Ausbildungsverhältnis ist vorrangig! − Ausbildung soll bei der Zielfindung im Rahmen von Erstgespräch und Potenzialanalyse im Vordergrund stehen − Nur wenn eine Ausbildung oder eine an eine Ausbil- dung heranführende Maßnahme nicht infrage kommen, wird kurzfristige Integration angesteuert Instrumente werden sys- tematisch auf die Integra- tion in Ausbildung ausge- richtet! − Bedarfsplanung und Maßnahmeportfolio: Fokus für diese Kundengruppe (Ziel Ausbildung) auf Maßnah- men, die die Integration in bzw. die Heranführung an Ausbildung fördern, nicht auf Maßnahmen, die die In - tegration in Arbeit fördern. − Klare Zielvorgabe bei der Maßnahmekonzeption: Maß- stab für den Maßnahmeerfolg ist die Heranführung an Ausbildung, nicht die Vermittlung in Arbeit! − Die Angebote des Jobcenters müssen mit den weiteren Angeboten für die Zielgruppe in der Stadt Münster s ys- tematisch verknüpft werden. Stellenakquise und - besetzung für die Kun- dengruppe sind systema- tisch auf Ausbildung aus- gerichtet − Bei Unternehmensansprache und Stellenakquise sollen Ausbildungsplätze berücksichtigt werden − Beim Ziel „Ausbildung“ nur Matching mit Ausbildung s- plätzen − Hilfestellungen für den Ausbildungsbetrieb C.4 Leitsatz 4: Integrationsfortschritte messen/ abbilden Zentrale Aussage: Wir machen Integrationsfortschrit te auch jenseits der Vermittlung in den 1. Arbeitsmarkt sichtbar. Tabelle 6: Leitsatzprinzipien Leitsatz 3 Prinzip Ausführung Konsequente Steuerung im Sinne des fa:z modell© − Zielsteuerung über die Förder- und Entwicklungsziel e Fortschritte der Kunden auf dem Weg zum 1. Ar- beitsmarkt sichtbar ma- chen − Klare Zielvorgabe bei Konzeption von Maßnahmen − Für die Messung/Abbildung der Integrationsfortschr itte im Rahmen der Potenzialanalyse müssen Vergleichs- daten vorliegen − Datenerhebung und –pflege zielen darauf ab, vollstä n- dige und aktuelle Daten zu haben − Die Rücksteuerung von Teilnehmern aus Maßnahmen soll zeitnah erfolgen C.5 Leitsatz 5: Hilfe zur Selbsthilfe Zentrale Aussage: Die Aktivierung und Stärkung der S elbsthilfekom- petenzen ist ein zentrales Element der Arbeit mit dem Kunden. Tabelle 7: Leitsatzprinzipien Leitsatz 5 Prinzip Ausführung Die Ressourcen des Kun- den im und für den Akti- vierungsprozess nutzen − Individuelle Ressourcen der eLb in der Handlungspla- nung berücksichtigen und für die Verfolgung des Ent - wicklungsziels nutzen: − Eigenbemühungen zur Arbeitsaufnahme anspre- chen − Mitwirkung im Prozess einfordern − Kunden aus passiver Rolle herausbringen − Stärkung der Beratungskompetenz der Jobcoaches (Umsetzung der Handlungsplanung) Mitwirkung und Eigenbe- mühungen des Kunden einfordern − Aktivierung/Hilfe zur Selbsthilfe durch „negative A nrei- ze“: Kunden mit ausreichendem Selbsthilfepotenzial können auch vorübergehend in geringer qualifizierte Tätigkeiten vermittelt werden − Kein pauschales/personenunabhängiges Fordern C.6 Leitsatz 6: Sanktionen dürfen eigene Ziele nicht beeinträchtigen Zentrale Aussage: Ob eine Sanktion im konkreten Ein zelfall sinnvoll ist, entscheidet der Jobcoach mit Blick auf die verf olgten Ziele: Nicht die konsequente Ausschöpfung der Sanktionsmöglichke iten hat Prio- rität, sondern der zielgerichtete Einsatz von Sanktionen! Tabelle 8: Leitsatzprinzipien Leitsatz 6 Prinzip Ausführung Kein „vorschneller“ Ein- satz von Sanktionen − Während des Kennlernprozesses wird keine Sanktion beim ersten Meldeversäumnis ausgesprochen − Erst ab 2. Meldeversäumnis andere Hilfen (Sanktione n) nutzen In der weiteren Arbeit mit dem Kunden entscheidet der Jobcoach im Einzelfall über eine Sanktion − Bei Sanktionen sollen zielorientierte Einzelfallentschei- dungen getroffen werden − Keine Sanktionen um der Sanktionen willen − Fragestellung: „Wie wirkt sich die Sanktion auf da s Erreichen des vereinbarten Förderziels aus?“ − Begründung von Sanktion/Nicht-Sanktion als Akti- vierungshilfe − Gilt für: Update Potenzialanalyse, bewerberorientier te Vermittlung, Jobcoaching und Rückführung von Teil- nehmern aus Maßnahmen
Berichtsvorlage
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V/0443/2012 DER OBERBÜRGERMEISTER Jobcenter Betrifft Strategische Leitsätze zur Umsetzung des SGB II in Münster Beratungsfolge 13.06.2012 Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung Bericht Bericht: Im Antrag auf Zulassung zur kommunalen Trägerschaft hat die Stadt Münster deutlich gemacht, dass sie in der Umsetzung des SG B II einen arbeitsmarkt- wie auch einen sozialpolitischen Au f- trag sieht. Unter dieser Vorbedingung definiert der Antrag zentrale Zweckmäßigkeitserwägungen für die Erbringung arbeitsmarktpolitischer Leistungen. Seit dem 01.01.2012 ist die Stadt Münster nun alleinverantwortlich für die Umsetzung der Grund- sicherung für Arbeitssuchende. Um diese Aufgabenwahrnehmung erfolgreich zu gestalten, ist von Bedeutung, die Zweckmäßigkeitserwägungen in eine praxistaugliche Strategie zu überse t- zen. Zu diesem Zweck wurden in der Zeit von Januar bis April mehrere Workshops mit unte r- schiedlichen Beteiligten (Dezernent, Amtsleitung, Beteiligte aus dem Leistungs - wie aus dem aktivierenden Bereich) durchgeführt. Das Ergebnis der Überlegungen dieser Workshops wird in sechs Lei tsätzen zusammengefasst, die zum einen die arbeitsmarkt - und sozialpolitische Ausrichtung der Stadt Münster widerspi e- geln, die zum anderen den handelnden Akteuren im SGB II die inhaltliche Grundausrichtung transparent machen und Prioritäten bei Handlungsoptionen aufzeigen. Die Leitsätze lauten: Leitsatz 1: Wir unterstützen alle Kundinnen und Kunden Leitsatz 2: Vermeidung von Drehtüreffekten Leitsatz 3: Ausbildung vor kurzfristiger Integration (U25) Leitsatz 4: Integrationsfortschritte abbilden Leitsatz 5: Hilfe zur Selbsthilfe Leitsatz 6: Sanktionen dürfen die verfolgten Ziele nicht beeinträchtigen In dem dieser Vorlage beigefügten Papier sind die Leitsätze, ihre inhaltliche Ausgestaltung und ihre Wirkungen dargestellt. Nach Erörterung im politischen Raum sollen die Leitsätze den Mita r- beiterinnen und Mitarbeitern des Jobcenters an die Hand gegeben werden und für diese eine wesentliche Handlungsgrundlage darstellen. Vorlagen-Nr.: V/0443/2012 Auskunft erteilt: Herr Bierstedt Ruf: 60918-300 E-Mail: Bierstedt@stadt-muenster.de Datum: 22.05.2012 Öffentliche Berichtsvorlage 2 V/0443/2012 I. V. Thomas Paal Beigeordneter Anlagen: Strategische Leitsätze zur Umsetzung des SGB II
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Vorlagen-Nr.
- V/0443/2012
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 22.05.2012
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37