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2131/2022

AN/0895/2022, Baumpflanzungen in den Stadtteilen Flittard / Stammheim

Beantwortung einer Anfrage (BV) 04.07.2022

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 9 (Mülheim), Sitzung am 22.08.2022, TOP 7.1.1

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

2044 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VIII/67/673 
 
Vorlagen-Nummer 
 2131/2022 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 22.08.2022 
 
AN/0895/2022, Baumpflanzungen in den Stadtteilen Flittard / Stammheim 
Die Fraktion DIE LINKE hat in der Sitzung der BV am 24.04.2022 folgende Fragen gestellt: 
 
1. Welche Baumarten wurden in den welchem Bereich gepflanzt, wer war für die Auswahl verantwort-
lich und nach welchen Kriterien wurden diese Baumarten ausgewählt? 
 
2. Für welche Baumfällungen wurden diese Nachpflanzungen getätigt? 
 
3. Wie teuer ist ein Baum und woher werden die Bäume bezogen? 
 
4. Werden die Pflanzungen, die durch die Kölner Grün Stiftung finanziert wurden, zusätzlich gepflanzt 
oder werden sie in das Budget der städtischen Nachpflanzungen eingerechnet? 
 
5. Durch welche Maßnahmen wird gewährleistet, dass die jungen Bäume mögliche Hitzeperioden im 
kommenden Sommer gut überstehen? 
 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Bei den neu gepflanzten Bäumen handelt es sich um 24 Populus nigra (Schwarzpappel), 5 Ulmus 
laevis (Flatter-Ulme) und eine Tilia cordata ‚ Greenspire‘ (Winterlinde). Die Baumarten wurden von 
den Ingenieuren des Pflegeabschnitts 3 ausgesucht und am Rheinufer gepflanzt. Kriterien für die Ar-
ten- bzw. Sortenwahl waren die individuellen Standortbedingungen für die Neupflanzungen, Was-
sertoleranz (bei Hochwasser), klimatische Eignung, Schnellwüchsigkeit und Insektenfreundlichkeit. 
 
Die Bäume wurden von der regionalen Baumschule geliefert. Ein Baum kostet im Durchschnitt 200 € 
netto. (Preis gemäß Rahmenvertrag). 
 
Pflanzungen, die durch die Kölner Grün Stiftung finanziert wurden werde zusätzlich gepflanzt. Sie 
werden nicht auf städtische Nachpflanzungen angerechnet. 
 
Bäume werden mit einem Stammanstrich vor Sonnenbrand geschützt und nach Bedarf gewässert. In 
der Regel werden Unternehmer vertraglich zu einer einjährigen Fertigstellungs- und zweijährigen 
Entwicklungspflege verpflichtet.

Beratungsverlauf (1)

22.08.2022 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 7.1.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Am Rheinufer

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Details

Aktenzeichen
2131/2022
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
04.07.2022
Erstellt
01.07.2022 15:12