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0303/2019

Bauvorhaben auf dem Grundstück Hospeltstr. 66-70

Beantwortung einer Anfrage (BV) 13.03.2019

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld), Sitzung am 18.03.2019, TOP 6.1.1

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

2093 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VI/63/632/2 
63/S44/0007/2019 
Vorlagen-Nummer 
 0303/2019 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 18.03.2019 
 
Bauvorhaben auf dem Grundstück Hospeltstr. 66-70 
Die Fraktion „Die Linke“ in der Bezirksvertretung Ehrenfeld fragt mit der Anfrage AN1448/2018 nach 
dem Sach- und Planungsstand der Hinterhofbebauung Hospeltstr. 66-70: 
 
Frage 1: 
Wie ist der Sach- und Planungsstand der Hinterhofbebauung Hospeltstr. 66-70? 
 
Antwort zu Frage 1: 
Beantragt ist der Neubau eines Wohngebäudes mit 22 Wohneinheiten und einer Tiefgarage. Die Pla-
nung umfasst das Tiefgeschoss, ein barrierefreies Erdgeschoss, 1. und 2. Obergeschoss sowie ein 
Staffelgeschoss. 
 
Das Bauvorhaben befindet sich im Blockinnenbereich Helmholtzplatz 17, Hospeltstr. 66-70, Melatener 
Weg 29-33, wobei die nördliche Begrenzung durch das Kirchengrundstück Helmholtzplatz 11 und 
Melatener Weg 25 erfolgt. Die neu zu bebauende Fläche umfasst gemäß dem Bauantrag eine Fläche 
von 3560 m2. 
 
Der Bauantrag befindet sich in der Prüfung. 
 
Frage 2: 
Wie viele bezahlbare Wohnungen und Gewerbeeinheiten im Hinterhof fallen durch die Planungen 
weg? 
 
Frage 3: 
Wie hoch war die Durchschnittsmiete der Hinterhofwohnungen und der dortigen Gewerbeeinheiten? 
 
Frage 4: 
Wie lange stehen die Wohnungen mittlerweile leer? Greift hier die Wohnraumschutzsatzung? 
 
Antwort zu den Fragen 2, 3 und 4: 
Die erfragten Informationen sind nicht Gegenstand des Bauantragsverfahrens und Prüfumfangs. Fra-
gen zur Miethöhe und Wohnungsleerstand sind zivilrechtlicher Natur und können nicht durch die Ver-
waltung beantwortet werden. 
 
Frage 5: 
Wann werden die Planungen der Bezirksvertretung Ehrenfeld vorgestellt? 
 
Antwort zu Frage 5: 
Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans 63469.02 vom 25.09.1958. Es han-
delt sich daher nicht um einen Vorgang nach § 2 (2) Nr. 6.7 der Zuständigkeitsordnung (Zuständigkeit 
der BV). Eine Mitteilung in die BV ist daher nicht vorgesehen.

2

Beratungsverlauf (1)

18.03.2019 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 6.1.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0303/2019
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
13.03.2019
Erstellt
22.01.2019 14:53