Bauvorhaben auf dem Grundstück Hospeltstr. 66-70
Beantwortung einer Anfrage (BV) 0303/2019 vom 13.03.2019
Stand: Am 18.03.2019 in der Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
Die KI fasst die Dokumente zusammen. Das dauert bis zu drei Minuten.
Dokumente
-
Beantwortung einer Anfrage (BV)
PDF
Automatisch aus dem PDF ausgelesen, Lesefehler sind möglich.
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/63/632/2 63/S44/0007/2019 Vorlagen-Nummer 0303/2019 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 18.03.2019 Bauvorhaben auf dem Grundstück Hospeltstr. 66-70 Die Fraktion „Die Linke“ in der Bezirksvertretung Ehrenfeld fragt mit der Anfrage AN1448/2018 nach dem Sach- und Planungsstand der Hinterhofbebauung Hospeltstr. 66-70: Frage 1: Wie ist der Sach- und Planungsstand der Hinterhofbebauung Hospeltstr. 66-70? Antwort zu Frage 1: Beantragt ist der Neubau eines Wohngebäudes mit 22 Wohneinheiten und einer Tiefgarage. Die Pla- nung umfasst das Tiefgeschoss, ein barrierefreies Erdgeschoss, 1. und 2. Obergeschoss sowie ein Staffelgeschoss. Das Bauvorhaben befindet sich im Blockinnenbereich Helmholtzplatz 17, Hospeltstr. 66-70, Melatener Weg 29-33, wobei die nördliche Begrenzung durch das Kirchengrundstück Helmholtzplatz 11 und Melatener Weg 25 erfolgt. Die neu zu bebauende Fläche umfasst gemäß dem Bauantrag eine Fläche von 3560 m2. Der Bauantrag befindet sich in der Prüfung. Frage 2: Wie viele bezahlbare Wohnungen und Gewerbeeinheiten im Hinterhof fallen durch die Planungen weg? Frage 3: Wie hoch war die Durchschnittsmiete der Hinterhofwohnungen und der dortigen Gewerbeeinheiten? Frage 4: Wie lange stehen die Wohnungen mittlerweile leer? Greift hier die Wohnraumschutzsatzung? Antwort zu den Fragen 2, 3 und 4: Die erfragten Informationen sind nicht Gegenstand des Bauantragsverfahrens und Prüfumfangs. Fra- gen zur Miethöhe und Wohnungsleerstand sind zivilrechtlicher Natur und können nicht durch die Ver- waltung beantwortet werden. Frage 5: Wann werden die Planungen der Bezirksvertretung Ehrenfeld vorgestellt? Antwort zu Frage 5: Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans 63469.02 vom 25.09.1958. Es han- delt sich daher nicht um einen Vorgang nach § 2 (2) Nr. 6.7 der Zuständigkeitsordnung (Zuständigkeit der BV). Eine Mitteilung in die BV ist daher nicht vorgesehen. 2
Beratungsverlauf
-
18.03.2019
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 6.1.1, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
Zur Rückmeldung speichern wir nur Ihre Antwort, die Seite und den Tag. Eine IP-Adresse speichern wir dazu nicht, und wir setzen kein Cookie. Mehr zum Datenschutz