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3031/2017

Die Fragen der SPD-Fraktion (AN 1270/2017) vom 07.09.2017 werden nachfolgend beantwortet:

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 04.10.2017

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Nächste Beratung: Betriebsausschuss Bühnen der Stadt Köln, Sitzung am 10.10.2017

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

4416 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VII/46 
 
04.10.2017 
Vorlagen-Nummer 
 3031/2017 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Betriebsausschuss Bühnen der Stadt Köln 10.10.2017 
 
Die Fragen der SPD-Fraktion (AN 1270/2017) vom 07.09.2017 zu den Probebühnen Oskar-
Jäger-Straße werden wie folgt beantwortet: 
1. In welchem Umfang nutzen die Bühnen die oben benannten Probebühnen? 
 
Hier werden ca. 12 -14 Produktionen pro Spielzeit geprobt. Die jeweilige Probendauer beträgt ca. 8 
Wochen, davon 6 Tage/ Woche. Die Räumlichkeiten sind damit ganzjährig (ausgenommen Spielzei t-
pause) belegt und genutzt.  
 
2. Welche technischen Ressourcen (Bühnen, Bühnentechnik, Brandschutzanlagen, Tribünen, 
etc.) sind vor Ort vorhanden? 
 
Die Probebühnen sind mit einer geringen Anzahl an Scheinwerfern auf Stativen (wegen geringer 
Traglast der Decke) und einer rudimentäre n Tonanlage für den Probenbetrieb ausgestattet. Die Pr o-
bebühnen verfügen über keinerlei festinstallierte Scheinwerferpositionen oder Beschallungsanlage. 
Es ist weder eine Brandmelde - und Alarmierungsanlage noch eine selbsttätige Feuerlöschanlage 
(Sprinkleranlage) vorhanden. Da die Probebühnen bereits im Probebetrieb an ihre Grenzen stoßen, 
sind Tribünen weder vorgesehen noch vorhanden.  
 
3. Welche Maßnahmen wären nötig, um die Probebühnen als Spielstätte zu ertüchtigen und 
eine entsprechende Genehmigung zu erhalten? 
 
Die Probebühnen verfügen baurechtlich ausschließlich über die Genehmigung zur Nutzung als Pr o-
bebühne für Theaterproben. Die Nutzung als Spielstätte erfordere einen Nutzungsänderungsantrag 
mit zugehöriger Planung (weiteres siehe unten). 
Auf Nachfrage der Verwaltung erläuterte die SPD -Fraktion in der Sitzung des Betriebsausschusses 
Bühnen am 12.09.2017, dass mit der gegenständlichen Anfrage eine Ersatzspielstätte für die Bühne 
der Kulturen e.V.  gesucht würde. Die Anforderungen der Bühne de r Kulturen  wurde den Bühnen 
durch das Kulturamt übermittelt. Dabei handelt es sich verkürzt um folgende Parameter:

2 
 
Spielstätte: 
Bühne (Spielfläche) min. 10mx12m 
Tribüne (Zuschauer) min. 9mx12m 
Höhe min. 5,60m 
Insgesamt ein Raum von min. 228m² 
 
Proberaum (Optional): 
Proberaum min. 50m²-60m² 
 
Foyer/Gastronomie/Kartenverkauf: 
Foyerbereich min. 60m²-80m² 
Büroräumlichkeiten: 
Büro 20m²-25m² 
 
Sanitärräume für Zuschauer und Gäste 
 
Werkstatt/Technik: 
Raum für Technik und Werkstatt min. 20m²-30m² 
 
Lagerraum/Fundus/Requisite: 
Räumlichkeit zur Lagerung min. 25m² 
 
Umkleide/Backstage: 
Spielerumkleide min. 15m² + Sanitäre Einrichtung 
 
Insgesamt wird (mit optionaler Möglichkeit eines Proberaums) eine Fläche von 418m² benötigt  
(+ Sanitäre Einrichtungen/Toiletten).  
Die o.g. Flächen sind grundsätzlich innerhalb der Probebühnen darstellbar. Konkretere Aussagen 
über die Umsetzbarkeit hinsichtlich Maßnahmen und Kosten lassen sich erst nach der Entwicklung 
eines Raumnutzungskonzeptes sowie dem Erstellen einer Vorplanung treffen. 
Die Maßnahmen, die nötig wären, um die Probebühnen als Spielstätte zu ertüchtigen und eine en t-
sprechende Genehmigung zu erhalten, werden daher nur noch wie folgt skizziert: 
 Einverständnis für Publikumsnutzung bei Vermieter einholen / aushandeln 
 Grundsätzliches (Raum-)Nutzungskonzept erstellen 
 Vor-, Entwurfs- und Genehmigungsplanung durch Architekten erstellen lassen 
(inkl. Brandschutzplanung etc.) und Nutzungsänderungsantrag einreichen;  
Baugenehmigung erhalten 
 Ggf. erforderliche Umbaumaßnahmen planen und umsetzen 
 Bereitstellung der Mittel für o.g. Maßnahmen gewährleisten.
 
Weder stehen den Bühnen Mittel für solche Prüfungen zur Verfügung, noch sehen die Bühnen sich 
hierzu als Auftraggeber. Die Bühnen gehen davon aus, dass der gegenständliche Probenstand ort 
mittelfristig weiter in gleichem Umfang genutzt wird. 
 
4. Welche Gebäude stehen den Bühnen insgesamt zur Verfügung? 
 
Die Bühnen haben aktuell im Interim 39 Standorte. Geplant ist im Zusammenhang mit den Bühne n-
standorten die Vorlage eines umfassenden Konze pts, welches auch die Aspekte Probebühnen, L a-
ger, sonstige bühneneigene Liegenschaften und Anmietungen der Bühnen einbezieht. Eine Vorlage 
ist zum Jahreswechsel 2017/2018 geplant. Hierzu wurde bereits in der SPD -Anfrage „Aktueller Sach-
stand „Zukunft Schauspiel in Mülheim“ (1314/2017) Stellung genommen.
 
 
gez. Wasserbauer

Beratungsverlauf (1)

10.10.2017 Betriebsausschuss Bühnen der Stadt Köln
Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3031/2017
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
04.10.2017
Erstellt
28.09.2017 15:59