3031/2017
Die Fragen der SPD-Fraktion (AN 1270/2017) vom 07.09.2017 werden nachfolgend beantwortet:
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
4416 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VII/46 04.10.2017 Vorlagen-Nummer 3031/2017 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Betriebsausschuss Bühnen der Stadt Köln 10.10.2017 Die Fragen der SPD-Fraktion (AN 1270/2017) vom 07.09.2017 zu den Probebühnen Oskar- Jäger-Straße werden wie folgt beantwortet: 1. In welchem Umfang nutzen die Bühnen die oben benannten Probebühnen? Hier werden ca. 12 -14 Produktionen pro Spielzeit geprobt. Die jeweilige Probendauer beträgt ca. 8 Wochen, davon 6 Tage/ Woche. Die Räumlichkeiten sind damit ganzjährig (ausgenommen Spielzei t- pause) belegt und genutzt. 2. Welche technischen Ressourcen (Bühnen, Bühnentechnik, Brandschutzanlagen, Tribünen, etc.) sind vor Ort vorhanden? Die Probebühnen sind mit einer geringen Anzahl an Scheinwerfern auf Stativen (wegen geringer Traglast der Decke) und einer rudimentäre n Tonanlage für den Probenbetrieb ausgestattet. Die Pr o- bebühnen verfügen über keinerlei festinstallierte Scheinwerferpositionen oder Beschallungsanlage. Es ist weder eine Brandmelde - und Alarmierungsanlage noch eine selbsttätige Feuerlöschanlage (Sprinkleranlage) vorhanden. Da die Probebühnen bereits im Probebetrieb an ihre Grenzen stoßen, sind Tribünen weder vorgesehen noch vorhanden. 3. Welche Maßnahmen wären nötig, um die Probebühnen als Spielstätte zu ertüchtigen und eine entsprechende Genehmigung zu erhalten? Die Probebühnen verfügen baurechtlich ausschließlich über die Genehmigung zur Nutzung als Pr o- bebühne für Theaterproben. Die Nutzung als Spielstätte erfordere einen Nutzungsänderungsantrag mit zugehöriger Planung (weiteres siehe unten). Auf Nachfrage der Verwaltung erläuterte die SPD -Fraktion in der Sitzung des Betriebsausschusses Bühnen am 12.09.2017, dass mit der gegenständlichen Anfrage eine Ersatzspielstätte für die Bühne der Kulturen e.V. gesucht würde. Die Anforderungen der Bühne de r Kulturen wurde den Bühnen durch das Kulturamt übermittelt. Dabei handelt es sich verkürzt um folgende Parameter: 2 Spielstätte: Bühne (Spielfläche) min. 10mx12m Tribüne (Zuschauer) min. 9mx12m Höhe min. 5,60m Insgesamt ein Raum von min. 228m² Proberaum (Optional): Proberaum min. 50m²-60m² Foyer/Gastronomie/Kartenverkauf: Foyerbereich min. 60m²-80m² Büroräumlichkeiten: Büro 20m²-25m² Sanitärräume für Zuschauer und Gäste Werkstatt/Technik: Raum für Technik und Werkstatt min. 20m²-30m² Lagerraum/Fundus/Requisite: Räumlichkeit zur Lagerung min. 25m² Umkleide/Backstage: Spielerumkleide min. 15m² + Sanitäre Einrichtung Insgesamt wird (mit optionaler Möglichkeit eines Proberaums) eine Fläche von 418m² benötigt (+ Sanitäre Einrichtungen/Toiletten). Die o.g. Flächen sind grundsätzlich innerhalb der Probebühnen darstellbar. Konkretere Aussagen über die Umsetzbarkeit hinsichtlich Maßnahmen und Kosten lassen sich erst nach der Entwicklung eines Raumnutzungskonzeptes sowie dem Erstellen einer Vorplanung treffen. Die Maßnahmen, die nötig wären, um die Probebühnen als Spielstätte zu ertüchtigen und eine en t- sprechende Genehmigung zu erhalten, werden daher nur noch wie folgt skizziert: Einverständnis für Publikumsnutzung bei Vermieter einholen / aushandeln Grundsätzliches (Raum-)Nutzungskonzept erstellen Vor-, Entwurfs- und Genehmigungsplanung durch Architekten erstellen lassen (inkl. Brandschutzplanung etc.) und Nutzungsänderungsantrag einreichen; Baugenehmigung erhalten Ggf. erforderliche Umbaumaßnahmen planen und umsetzen Bereitstellung der Mittel für o.g. Maßnahmen gewährleisten. Weder stehen den Bühnen Mittel für solche Prüfungen zur Verfügung, noch sehen die Bühnen sich hierzu als Auftraggeber. Die Bühnen gehen davon aus, dass der gegenständliche Probenstand ort mittelfristig weiter in gleichem Umfang genutzt wird. 4. Welche Gebäude stehen den Bühnen insgesamt zur Verfügung? Die Bühnen haben aktuell im Interim 39 Standorte. Geplant ist im Zusammenhang mit den Bühne n- standorten die Vorlage eines umfassenden Konze pts, welches auch die Aspekte Probebühnen, L a- ger, sonstige bühneneigene Liegenschaften und Anmietungen der Bühnen einbezieht. Eine Vorlage ist zum Jahreswechsel 2017/2018 geplant. Hierzu wurde bereits in der SPD -Anfrage „Aktueller Sach- stand „Zukunft Schauspiel in Mülheim“ (1314/2017) Stellung genommen. gez. Wasserbauer
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3031/2017
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 04.10.2017
- Erstellt
- 28.09.2017 15:59