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1458/2023

Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der Fraktion DieFraktion zum Bauausschuss (AN/0772/2023) betreffend Klimaschutz in der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 11.05.2023

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Nächste Beratung: Bauausschuss, Sitzung am 05.06.2023, TOP 7.1

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

3206 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/26 
 
Vorlagen-Nummer           11.05.2023 
 1458/2023 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bauausschuss 05.06.2023 
 
Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der Fraktion DieFraktion zum Bauausschuss 
(AN/0772/2023) betreffend Klimaschutz in der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln 
Text der Anfrage 
 
1. Ist es richtig, dass intern bei der Gebäudewirtschaft  derzeit keine  TGA-
Planer:innen verfügbar sind? 
2. Gibt es noch weitere Neubauprojekte, für die in der Planung noch fossile Brenn-
stoffe berücksichtigt werden?   
3. Wie stellt die Gebäudewirtschaft zukünftig intern personell sicher, dass die, auch 
und vor allem die extern durchgeführten, Planungen der Technischen Gebäude-
ausrüstung sowohl im Neubau als auch für den Bestand THG -emissionsfrei und 
kosteneffizient ausgeführt werden?  
 
Antwort der Verwaltung 
 
Zu 1.) und 3.) 
Dem Fachbereich Gebäudetechnik bei der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln obliegt die  
Bearbeitung aller planungs- und bauleitungsrelevanten Leistungsphasen der Technischen 
Gebäudeausrüstung (TGA) nach der Honorarordnung für Architekturleistende und Ingenieure 
(HOAI) sowie die Qualitätssicherung in den Gewerken Elektro- und Nachrichtentechnik,  
Heizung, Lüftung, Sanitär und Aufzugstechnik in allen Leistungsphasen der HOAI im Neubau 
und bei Generalinstandsetzungen. 
Der Bedarf an Qualitätssicherung hat sich mit der Bündelung von Neubau- und  
Generalinstandsetzungsmaßnahmen über General- und Totalunternehmer*innen (GU/TU) 
enorm vergrößert. Die Zusetzung weiterer Stellen ist längstens erforderlich und realisiert wor-
den. 
 
Die Kosten für diese zusätzlichen Stellen amortisieren sich, da durch die vorzunehmende 
Qualitätssicherung des Fachbereiches Gebäudetechnik frühzeitig kostenintensive Planungs- 
und Ausführungsfehler bei GU/TU-Maßnahmen vermieden werden können. Dies führt im ge-
samten Lebenszyklus der Objekte auch zu langfristigen Kostenreduktionen. Hier liegt aktuell 
die Priorität in der Aufgabenwahrnehmung. 
 
In Anbetracht des hohen Bedarfes an Qualitätssicherung sowie unter Berücksichtigung der 
schwierigen Personalgewinnungssituation war eine Ressourcenverschiebung zu Lasten der 
Planungstätigkeiten unumgänglich. Erfahrungen durch eigene Planungsleistungen zu  
sammeln sind jedoch für die Mitarbeitenden eine wichtige Grundlage, um überhaupt  
Qualitätssicherungsaufgaben wahrnehmen zu können. Folglich müssen auch zukünftig aus-
reichend Kapazitäten für Planungsleistungen bereitgehalten werden.

2 
 
Zu 2.) 
Bei Neubauprojekten ist Fernwärme die erste Wahl. 
Wenn kein Fernwärmeanschluss für Neubauten möglich ist wird eine Wärmepumpe (WP) als 
Hauptwärmequelle vorgesehen. 
In Fällen in denen keine Geothermie als WP Wärmequelle technisch umsetzbar ist und nur 
Luft/Wasser WP möglich sind, wird für sehr kalte Tage in Übereinstimmung mit der Novelle 
des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) eine Spitzenlast-Brennwerttherme vorgesehen (nur an 
wenigen sehr kalten Tagen ist diese Brennwerttherme in Betrieb). Dies ist eine Übergangslö-
sung bis ein endgültiges technisches Wärmekonzept für Neubauten verabschiedet ist. 
 
 
Gez. Greitemann

Beratungsverlauf (1)

05.06.2023 Bauausschuss
TOP 7.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1458/2023
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
11.05.2023
Erstellt
02.05.2023 17:13